Dateien, damit sind digital vorliegende Dokumente, Bilder, Audio- und Videoaufzeichnungen, etc. gemeint, sind als
Manuskripte zu bezeichnen, solange sie frei verfügbar (speicherbar) sind und von keiner archivischen Institution in einer ‘gesicherten Endversion’ gespeichert sind.
Manuskripte sind ursprünglich von Hand aufgezeichnete Schriften, die zum Druck vorgesehen waren. Mit der Einführung der Schreibmaschine wurden auch mechanisch angefertigte Manuskripte erstellt und mit der Einführung des Computers auch digitale Manuskripte. Es sind also Werke, die noch nicht gefestigt sind und noch abgeändert werden können.
Da Dateien schnell und (fast) unbemerkt verändert werden können solange sie nicht von einer vertrauenswürdigen Institution ‘gesichert’ wurden, sind diese grundsätzlich als Manuskripte zu bezeichnen.
Das stellt die damit arbeitenden Historiker vor das Problem, dass sie davon ausgehen müssen, dass die vorliegenden Informationen unter Umständen nicht nachvollziehbar und nicht authentisch sind.
Quelle: http://hsc.hypotheses.org/16