Nils Bock: Die Herolde im römisch-deutschen Reich (2015) – im Spiegel der Kritik

Nils Bocks Dissertation „Die Herolde im römisch-deutschen Reich“ (erschienen 2015) kann bereits jetzt als Standardwerk zum Thema gelten und ist – aus meiner Sicht zu Recht – überwiegend positiv aufgenommen worden.

Meine eigene Rezension erschien im Archiv für Kulturgeschichte 98 (2016), S. 479-481. Autorenfassung:

Nils Bock, Die Herolde im römisch-deutschen Reich. Studie zur adligen Kommunikation im späten Mittelalter (= Mittelalter-Forschungen, Bd. 49), Ostfildern: Thorbecke Verlag, 2015, 437 S., mit 10 farbigen und Schwarzweiß-Abb., €54,00, ISBN 978-3-7995-4368-2 [Inhaltsverzeichnis über diesen Link verfügbar].

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/66384

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Ein 1831 in Horb am Neckar befindliches Glasgemälde mit dem Rütlischwur (Zürich, Jos Murer, 1574?)

Anonym erschien im Kunstblatt des Cotta’schen Morgenblatts vom 8. September 18311 unter dem Titel „Glasgemälde in Horb“ die detaillierte Beschreibung einer heute anscheinend verschollenen schweizergeschichtlichen Darstellung, die sich damals in einem Fenster der Wohnstube des Konstantin Geßler befand. Das Fenster sei „durch seine Schönheit merkwürdig“.2 In dem von Jan Ilasch Bartusch bearbeiteten Band „Die Inschriften des Landkreises Freudenstadt“ (2016) hätte es womöglich seinen Platz in der Liste der in den Katalog nicht aufgenommenen Inschriften unter „Inschriftenträger ungeklärter Fremdprovenienz“3 gehabt, da nicht erwiesen werden kann, dass die Scheibe sich vor 1650 im Untersuchungsgebiet befand.

Ein Seitenstück findet sich im „Katalog der Sammlungen von Antiquitäten und Kunstgegenständen des Herrn H. Angst in Zürich“ von 1909 (Nr. 731: „Figurenscheibe mit dem Schwur auf dem Rütli“).4 Hier wie dort sind die Auftraggeber Hans Lienhart Räbmann und Hans Heinrich Gattiker, aber bei näherem Hinsehen wird rasch klar, dass es sich nicht um das Horber Fenster handeln kann. Die Inschriften differieren (der Berichterstatter des Kunstblatts konnte nur Anfang und Ende der unteren Inschrift lesen), aber auch die bildlichen Darstellungen.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/66179

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Die Nationsbünde in Wien, Graz und Prag im 17./18. Jahrhundert

Giacomo Christopher Borioni: Die Wiener Minoritenkirche und die Italienische Kongregation. Diplomarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät 2016
http://othes.univie.ac.at/44482/

Geschildert wird die Geschichte einer jesuitischen marianischen Kongregation auf landsmannchaftlicher Grundlage, ohne mit einer Silbe die offenkundige Verwandtschaft mit den anderen barocken Wiener Bruderschaften, die sich an „Nationen“ genannten großflächigen Herkunftsregionen orientierten, zu erwähnen. Die Forschungslage zu diesen Nationsbünden des 17./18. Jahrhunderts ist (quellenbedingt) schlecht; es gab zwar einen Artikel im 2015 vom Netz genommenen Wienwiki der Wienerzeitung, aber was darin stand, weiß ich nicht.

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Quelle: https://archivalia.hypotheses.org/65480

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Ringe in Kulturgeschichte und Erzählforschung

Dieser Beitrag enthält zunächst den E-Text des Artikels Klaus Graf: Ring. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 11 Lief. 2, Berlin/New York: De Gruyter 2004 [ganzer Bd. 2004], Sp. 688-696 (mit Angabe des Seitenwechsels) und anschließend ein Nachwort mit umfangreichen Nachträgen und Ergänzungen.

1. Kulturgeschichte des R.gebrauchs.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/61016

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Ein Exzerpt aus den Constitutiones Hirsaugienses in einer Handschrift des 15. Jahrhunderts

Über die Überlieferung der Constitutiones Hirsaugienses von Wilhelm von Hirsau OSB (GND) informierte ich hier 2014:

https://archivalia.hypotheses.org/2926

Zur Rezeption im 15. Jahrhundert kann ich etwas ergänzen. Bei Helmut Tenner in Heidelberg wurde am 3. November 1960 eine lateinische Sammelhandschrift des 15. Jahrhunderts versteigert (Katalogeintrag auf Commons), die Schriften zum mönchischen Leben enthielt, darunter auch ein Auszug aus Wilhelm von Hirsau: Constitutiones Hirsaugienses („Bl. 266-280 „Quomodo se fratres levent“).

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/65129

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„Die geistliche Weinrebe“ – eine unbeachtete Handschrift in der Klosterbibliothek Georgenberg

Zu den von Dietrich Schmidtke im Verfasserlexikon 19801 aufgezählten sieben Textzeugen des ungedruckten deutschsprachigen Traktats „Die geistliche Weinrebe“, eine Zahl, die auch der Handschriftenzensus nicht vermehren konnte,2 kommt hinzu eine Überlieferung in der Klosterbibliothek der bei Innsbruck gelegenen Benediktinerabtei Georgenberg:

Fiecht-St. Georgenberg, Benediktinerstift, Hs. 130 (Ms. 38), Bl. 37r-115v3

Eine Beschreibung von Donald Yates publizierte die Hill Monastic Manuscript Library 1985 im zweiten Inventarband „Austria“.4 Demnach handelt es sich um eine lateinisch-deutsche geistliche Sammelhandschrift (aufgrund der enthaltenen Gebete als „Gebetbuch“ bezeichnet), die offenbar aus der Zeit um 1500 stammt. Die hohe Anzahl von zwölf Schreiberhänden deutet auf ein klösterliches Skriptorium. Lateinische Orationes sind auf Bl.

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Quelle: https://archivalia.hypotheses.org/65041

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Sprichwörtliches: Der Tuttlinger Frieden

Kaum beachtet wurden bisher Ereignis-Sprichwörter als Medien der Erinnerungskultur, also sprichwörtliche Wendungen und Vergleiche, die auf ein historisches Ereignis Bezug nehmen.1 Meine Durchsicht des von Samuel Singer begründeten „Thesaurus proverbiorum medii aevi. Lexikon der Sprichwörter des romanisch-germanischen Mittelalters“ (13 Bände 1995-2002) blieb nahezu ohne Ergebnis, aber immerhin wurde ich so auf eine Stelle in der von Froben Christoph von Zimmern (gestorben 1566) verfassten Chronik der Grafen von Zimmern2 aufmerksam3:

Aber es war ain Dutlinger friden, der nit lang weret.

Man hat also in der Mitte des 16. Jahrhunderts einen bald gebrochenen Frieden als Tuttlinger Frieden bezeichnet. Noch zwei weitere Belege aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert ließen sich ausfindig machen. Am 19.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/64555

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Der dritte Kreuzwegablass des Inquisitors Heinrich Institoris (1491)

Der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Institoris, berüchtigt als Verfasser des „Hexenhammers“1, ist seit 1907 als Förderer der Kreuzwegandacht bekannt. Joseph Hansen, dem die Forschung ein Standardwerk zur Entwicklung der Hexenprozesse verdankt, fand im Pfarrarchiv Ediger eine von ihm in der „Westdeutschen Zeitschrift“2 edierte und übersetzte Urkunde vom 20. März 1488, ausgestellt in Cochem von Heinrich Institoris. Das Zeugnis hat erneut wiedergegeben Wolfgang Wolpert 1996.3 Es fand verschiedentlich Beachtung, nicht nur in der Forschung zu den Kreuzwegen/Kalvarienbergen.4 Im Jahr 2000 formulierte Nikolaus Staubach, in der Fußnote den Aufsatz von Wolpert aufgreifend: „Hier sei nur auf den bislang wohl zu wenig beachteten Zusammenhang hingewiesen, daß mit der zunehmenden Konkretisierung und Dramatisierung der Hexengefahr durch Volkspredigt und Inquisitionskarnpagnen eine massive Werbung gerade für solche kirchlichen Heilsmittel einherging, die von einer reformtheologischen Superstitionskritik längst beanstandet worden waren. Wie die Initiativen zur Förderung von Volksfrömmigkeit und Hexenglauben, Heilssuche und Schadensabwehr einander ergänzten und bedingten, wird in Chronik und Mirakelbuch von Eberhardsklausen, aber auch etwa im Nebeneinander von Wunderberichten und dämonologischen Schriften bei Johannes Trithemius faßbar. Geradezu als Symbolfiguren einer solchen Doppelstrategie können die Inquisitoren Sprenger und Institoris gelten, deren Namen ebenso mit dem ‚Hexenhammer‘ verbunden sind wie mit dem Engagement für Rosenkranzgebet und Hostienkult“.5

Im Sommer 2003 wurde ich auf eine Notiz in Stälins Wirtembergischer Geschichte aufmerksam, die der Hexenforschung bislang offenbar entgangen war.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/64378

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Ein Lübecker Mord im Jahr 1367 und seine Traditionsbildung

In meinem Aufsatz (2000) zur Erinnerungskultur der Strafjustiz schrieb ich über die rätselhaften Neidköpfe: „Die rätselhaften Bildwerke, deren Funktion bis heute umstritten ist, dienten ebenso als „Erzähl-Male“ wie beispielsweise die Darstellung des Martyriums des heiligen Cyrillus – seine Peiniger wanden ihm mit einer Walze die Gedärme aus dem Leib – in der Lübecker Marienkirche. Das Schnitzwerk wurde in protestantischer Zeit als Erinnerung an die Bestrafung des adeligen Mörders Klaus Bruskow 1367 mißverstanden, dessen Schwert man als Tatwerkzeug lange Zeit auf dem Zeughaus aufbewahrt habe. Während die Geschichten die Gegenstände erklärten, beglaubigten umgekehrt die Gegenstände als „Wahrzeichen“ die Geschichten von abscheulichen Taten und ihrer exemplarischen Ahndung.“1 Diese Passage ist in zweierlei Hinsicht zu korrigieren: Zum einen ist das „adeligen“ zu streichen und zum anderen ist es sehr unwahrscheinlich, dass es sich um den hl. Cyrillus gehandelt hat. Vermutlich zeigte die verschwundene Darstellung den Märtyrer Erasmus.

Laut der annähernd zeitgenössischen Lübecker Detmar-Chronik erstach Klaus Bruskow am 3. Juni 1367 in der Lübecker Marienkirche den Ratsherrn Bernhard Oldenborch2 und verwundete zwei weitere Ratsmitglieder.3 Im 15.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/63977

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UN-Sicherheitsrat beschließt Kulturgut-Resolution

Immer wieder verstören Meldungen über die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgütern in Syrien und im Irak.1 Das wunderbare Ensemble von Palmyra fiel zweimal in die Hände des „Islamischen Staats“, der dort schwere Verwüstungen anrichtete.

Immerhin sind zwei aktuelle positive Entwicklungen hervorzuheben. In Paris hat eine Geberkonferenz etwa 70 Millionen Euro für einen Aliph genannten Rettungsfonds für den für Schutz bedrohter Kulturstätten bewilligt.2 Und am 24. März 2017 hat der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2347 zum Kulturgutschutz verabschiedet (Text). Aus der UNESCO-Meldung:

Die Resolution 2347 wurde von Frankreich eingebracht und einstimmig von den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats verabschiedet. Sie ist die erste Sicherheitsratsresolution, die sich ausschließlich auf den Schutz des kulturellen Erbes bezieht.

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Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/513

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