von Anna Katharina Mangold, Goethe-Universität Frankfurt/Main
Als Rechtswissenschaftlerin mit einem Schwerpunkt im nationalen öffentlichen Recht (dieses umfasst Verfassungs- und Verwaltungsrecht), dem Europarecht und völkerrechtlichen Menschenrechtsverträgen fallen mir immer wieder vielfältige transnationale Zusammenhänge auf. In der Rechtswissenschaft geht es weniger um transregionale denn um transnationale Fragen, weil nach wie vor der Nationalstaat als Rechtsquelle von überragender Bedeutung begriffen wird, wohingegen regionales Recht auch im traditionellen Nachdenken über Recht jedenfalls seit der Mitte des 20. Jahrhunderts an Bedeutung stark verloren hat.
Transnationale Rechtsfragen
Unter transnationalen Rechtsfragen verstehe ich solche, die nicht mehr allein aus einer, etwa der nationalen Rechtsordnung beantwortet werden können, sondern mit Blick auf die Verflechtung verschiedenster Rechtsquellen zu lösen sind. So gibt es neben dem klassischen nationales Recht inzwischen anerkanntermaßen auch supranationales (EU) Recht und internationales Recht (Völkerrecht). Daneben finden sich private Regelungsregime. Im transnationalen Handelsrecht etwa, oftmals als lex mercatoria bezeichnet, entstehen durch standardisierte Verträge zwischen privaten Parteien (z.
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Quelle: http://trafo.hypotheses.org/3454