Titelbild: Babak Fakhamzadeh
Erasmus von Rotterdam und Martin Luther waren sich nicht grün. Als überragende Gestalt der europäischen Gelehrtengemeinschaft war Erasmus einst auch von Luther bewundert worden; Erasmus seinerseits hatte die Kritik des jungen Augustinermönchs an den Praktiken der Papstkirche zur Kenntnis genommen, die seinen eigenen Auffassungen entsprochen haben dürfte. Aber mit der römischen Kirche wollte Erasmus nicht brechen. Und wer sich nicht auf die Seite des Wittenberger Reformators stellte, war in der akuten Gefahr, eines Morgens als dessen Feind zu erwachen. Auch der unumstrittene Humanistenstar des frühen 16. Jahrhunderts war davor nicht gefeit. Öffentlichkeitswirksam vollzogen wurde der Bruch 1524. Erasmus veröffentlichte in diesem Jahr seine Abhandlung über den freien Willen (De libero arbitrio), in der er die freie Entscheidungsmöglichkeit des Menschen zwischen dem Guten und dem Bösen für ein Geschenk Gottes hielt. Martin Luther antwortete ein Jahr später mit einer Schrift über den geknechteten Willen (De servo arbitrio). Darin argumentiert er, der Mensch besitze keinen freien Willen im umfänglichen Sinn, weil er sich beispielsweise nicht dafür oder dagegen entscheiden könne, der göttlichen Gnade teilhaftig zu werden.
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Quelle: https://meinjahrmitluther.wordpress.com/2017/01/17/erasmus-postille/