Eine fremde Schutzmacht

Nichts ist besser als ein eindeutiger Befehl. Und einen solchen bekam der ligistische Hauptmann von seinem Feldherrn Tilly: Wenn feindliche Streifparteien in diesem Gebiet auftauchten und man ihrer habhaft werden könne, habe er diese „stracks niedermachen zulaßen, oder gefenglich anzunehmen“. Auffällig ist die Reihenfolge der Anweisung, die das Niedermachen eindeutig gegenüber der Gefangennahme priorisiert. Auch dies machte unmißverständlich klar, daß der Hauptmann kompromißlos durchgreifen sollte.

Aufschlußreich ist wie so oft der Kontext dieser Anweisung: Tilly gab diesen Befehl im Mai 1630 an einen Hauptmann, dessen Einheit offenbar in der Grafschaft Mark stationiert war (Generalleutnant Tilly an Hauptmann Carivicre [?], Stade 13.5.1630, GStA PK I. HA Rep.

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/1222

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Die protestantischen Kurfürsten und die Entlassung Wallensteins

Dieser Text führt einen Gedanken weiter, der vor einigen Wochen in „Neuigkeiten aus Regensburg, II“ angesprochen wurde. Ulrich Kober hat mich auf das Problem gestoßen, wie sich die Kurfürsten insgesamt zur Forderung nach einer Entlassung Wallensteins verhalten haben. Waren sie sich tatsächlich einig, daß der Feldherr aus dem Dienst entfernt werden müßte? Oder hatten die protestantischen Kurfürsten eine andere Haltung dazu? Auf den ersten Blick eine Kleinigkeit, aber ich möchte die Sache doch ernst und diesen Punkt deswegen noch einmal gesondert unter die Lupe nehmen.

Zu diesem Thema gibt es auch neuere einschlägige Literatur. Ulrich Kober selbst hat in seiner Arbeit zu Graf Adam zu Schwarzenberg, in der vor allem die kurbrandenburgische Politik im Dreißigjährigen Krieg nachgezeichnet wird, auch die Haltung Kurfürst Georg Wilhelms dargestellt. Da dem Brandenburger generell an einer Abschaffung aller Truppen im Reich gelegen war, ging ihm die Forderung nach einer Absetzung Wallensteins allein nicht weit genug. Der Kurfürst, der nicht in Person in Regensburg war, wies seine Gesandten an, sich aus dieser Sache herauszuhalten (S.

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Quelle: https://dkblog.hypotheses.org/1176

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Kursachsen als kaiserlicher Trittbrettfahrer?

Im Spätsommer des Jahres 1625 standen die Zeichen im Reich wieder mal auf Sturm. Der Krieg griff nun in den Norden des Reiches aus, als die Kaiserlichen sich anschickten, gegen die Truppenmacht Christians IV. von Dänemark vorzurücken, der als Oberst des Niedersächsischen Reichskreises agierte. Nun waren auch Reichsstände von Kriegsauswirkungen betroffen, die bislang davon verschont geblieben waren. Unter ihnen war auch Markgraf Christian Wilhelm von Brandenburg, der als Administrator des Erzstifts Magdeburg und des Hochstifts Halberstadt fungierte. Er entschied sich dafür, nicht einfach abzuwarten, was sich tun würde; er wollte sich selbst wehrhaft machen und beschloß, Truppen anzuwerben. Zu diesem Zweck schickte er Wilhelm von Hatzfeldt zu Georg Wilhelm, seinen Neffen, der mittlerweile als Kurfürst von Brandenburg regierte.

Hatzfeldt wandte sich nun an den Kurfürsten mit der Bitte, daß er Christian Wilhelm bei der geplanten Anwerbung von Kriegsvolk unterstütze. Vom 2.

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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/922

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Söldner im stand-by-Modus?

Viele Reichsfürsten wurden Anfang 1631 unruhig; Krieg lag in der Luft. Auch der Kurfürst von Brandenburg, eigentlich notorisch zahlungsunfähig, dachte an Werbungen. So berichteten die „Ordentlichen wochentlichen Post-Zeitungen“ darüber, daß Kurbrandenburg Kriegsknechte sucht, „vnnd wirdt jedem zwen Thaler auff die Hand / vnd ein Thaler Wartgeld gegeben“ – so hieße es aus Meißen vom 30. Februar 1631. Ins Auge springt hier der Begriff des Wartegelds. Gemeint war damit eine Gage, mit der sich ein Kriegsherr der Dienste eines Söldners versicherte, ohne daß im Moment schon ein konkreter Einsatz oder eine bestimmte Verwendung ins Auge gefaßt wurde (vgl. die nach wie vor mustergültige Studie von Fritz Redlich, hier Bd. 1, S. 56 f. u. 315 ff. „salary paid for preparedness“). Es wurde nur kurzfristig bezahlt, da es als eine Art Überbrückung bis zur festen Anstellung oder bis zum tatsächlichen Einsatz galt. Aber paßt dies auf den vorliegenden Fall?

"Ordenliche Wochentliche Post-Zeitungen", München: Johann Lucas Straub, 1631 (Logo)

“Ordenliche Wochentliche Post-Zeitungen”, München: Johann Lucas Straub, 1631 (Logo) 

Die Nachricht aus Meißen unterschied zwischen den Talern, die „auf die Hand“ gezahlt wurden, und dem Wartegeld. Das erstgenannte Geld dürfte das Laufgeld sein, das ein Söldner direkt bei der Anwerbung erhielt und das bereits in Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs zum Werbegeld wurde (vgl. dazu Peter Burschel, S. 102). Das Laufgeld wurde ursprünglich ausgezahlt, damit der Söldner die Anreise von der Anwerbung hin zum Musterplatz finanzieren konnte. Damit war bereits eine erste Bindung an den auszahlenden Kriegsherrn hergestellt. Warum kam dann noch  ein Wartegeld hinzu? Sollte dies den Kriegsknecht bestärken, tatsächlich den Militärdienst bei diesem Kriegsherrn anzutreten? Dann würde der dazu gezahlte Taler an Wartegeld zusammen mit dem Laufgeld eher schon ein Werbegeld ergeben, eine reine Prämie also für den angeworbenen Söldner.

In der vorliegenden Situation hat der Kurfürst von Brandenburg, so muß man die Angaben verstehen, diese Anwerbungen offenbar in oder um Leipzig getan („diser Orten“); er war dort gerade eingetroffen, um am Leipziger Konvent teilzunehmen, und wollte offenbar neben den anstehenden Verhandlungen gleich andere Notwendigkeiten erledigen – eben hier ein paar Söldner anwerben. Immerhin hieß es noch weiter, daß Kurfürst Georg Wilhelm „dise Soldaten zu Leib Compagnia gebrauchen“ wollte. Es handelte sich also nicht um gewöhnliche Kriegsknechte, sondern um qualitativ hochwertige Söldner, die der Kurfürst tatsächlich zu seinem persönlichen Schutz anwerben wollte. Dies erklärt vielleicht auch den Vorgang, daß zu den ersten zwei Taler Handgeld auch noch ein Wartegeld hinzukam: Angesichts allseits anlaufender Werbebemühungen war der Söldnermarkt leergefegt; wollte Kurbrandenburg einige gute Kriegsknechte in Dienst nehmen, mußte man schon gutes Geld zahlen.

Doch wie muß man dann die Nachricht aus Den Haag vom 9. März 1631 verstehen? Hier wurde von massiven Werbungen der Generalstaaten berichtet; die Truppen sollten „in 12.000 Mann gesterckt werden / zu denen man noch 6.000 Wartgelter annemmen sollen“. Die erstgenannten Kriegsknechte sollten also tatsächlich in Dienst genommen werden, die zuletzt genannten sollten sich offensichtlich nur in Bereitschaft halten: Also 6.000 Söldner sollten im stand-by-Modus verharren, waren noch nicht richtig in Dienst genommen, wobei gewissermaßen ein Vorkaufsrecht für den Kriegsherrn bestand, der das Wartegeld gezahlt hatte?

Dies überrascht insofern, als üblicherweise das Wartegeld vor allem zum Einsatz kam, um sich der Dienste solcher Offiziere zu versichern, die den Nucleus eines Heeres darstellten und die im Ernstfall gleich ganze Kompagnien oder Regimenter würden aufbringen können. Da lohnte es sich schon, derartige Spezialisten zu bezahlen, auch wenn ihre Fähigkeiten erst in naher oder späterer Zukunft vonnöten sein würden. Doch einfache Söldner, zudem in so großer Zahl? Insofern ist mir die Verwendung des Begriffs Wartegeld in diesen Fällen nicht wirklich klar – aber vielleicht kenne ich auch nur zu wenig Beispiele, die auch vom Wartegeld für einfache Söldner berichten oder überhaupt das Bedeutungsspektrum dieses Begriffs erweitern.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/508

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