„WJl dw roʃlein varb ʃchreib‾(e)n od^(er) floriren ʃo nim d^(er) var= be als dw wilt vn‾(n)d reib ʃij auff aine‾(n) raine‾(n) ʃtain“

Mit diesen Worten beginnt das erste vollständige Rezept im sogenannten „Amberger Malerbüchlein“. Aus geschichtswissenschaftlicher Sicht fällt es schwer aus den verwendeten Zeichen und Schreibweisen heraus größeren Nutzen zu ziehen. Man ist eher auf die Erwähnung bestimmter Zutaten, Ereignisse, Personen oder Ähnlichem fokussiert.

Hier liegt die Chance einer sprachwissenschaftlichen, beziehungsweise sprachgeschichtlichen Untersuchung. Anhand von Buchstabenbefund, Wortwahl, Morphologie und anderer Kriterien lässt sich ein recht gutes Bild davon entwerfen, wann und wo ein Text entstanden ist. Im Fall dieses ersten Satzes ist es beispielsweise beachtenswert, dass der Schreiber verschiedene „ei“-Schreibungen nutzte. Eine Entstehung im bairischen Sprachraum lässt sich bereits hier feststellen. Dies verdeutlicht, dass die Voraussetzung für eine fruchtbare Arbeit mit mittelalterlichen Handschriften eine Transkription sein muss, die idealerweise auch sprachgeschichtlichen Ansprüchen genügt, also Dinge wie verschiedene Schreibungen desselben Lautes aufschlüsselt.



[...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/9721

Weiterlesen

Ausstellungsbesprechung: „Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514)“ (Bayerische Staatsbibliothek, München)

Portrait Hartmann Schedels aus BSB, Clm 30

Portrait Hartmann Schedels (Quelle: München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 30, f. 2v, Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0, bearbeitet)

Im jubiläenreichen Jahr 2014 gesellte sich ein weiterer für die deutschen Humanismusforscher zwar prominenter, von der breiteren Öffentlichkeit jedoch eher wenig gefeierter Jubilar dazu: der Arzt und Sammler Hartmann Schedel (1440–1514). Anlässlich seines 500. Todestags organisierte die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) die Ausstellung „Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514)“ in ihrer Schatzkammer in München. Dass die BSB überhaupt in den Besitz dieser außerordentlichen Sammlung, die eine der seltenen geschlossenen deutschen Privatbibliotheken des Spätmittelalters darstellt, gekommen ist, hat sie Melchior Schedel (1516–1571), Hartmanns Enkel und letztem überlebenden Nachfahren, zu verdanken. Wenig an den Büchern seines Großvaters interessiert, überging er dessen ausdrücklichen Willen, dass seine Bücher alle in der Liberey […] beieinander bleiben und den namen der Schedel und [s]einen Kinden und iren nachkommen zu nutz behalten werden sollen1 und verkaufte 1552 die Bibliothek für 500 Gulden an den Augsburger Kaufmann Johann Jakob Fugger (1516–1575). Dieser, in Geldnöte geraten, trat sie wiederum zwei Jahrzehnte später an den bayerischen Herzog Albrecht V. ab, womit Schedels Sammlung trotz einiger Verluste als geschlossener Bestand in die Münchner Hofbibliothek, die Vorgängerinstitution der Bayerischen Staatsbibliothek, integriert werden konnte. Wer Hartmann Schedel heute dort sucht, wird ihn schnell finden, hat er doch in zahlreichen handschriftlichen und gedruckten Codices sein Monogramm HA. S. D.  – Hartmann Schedel doctor – hinterlassen. Von den über 370 Handschriften und 460 Drucken zeigt die Ausstellung eine repräsentative Auswahl von 40 Bänden, darunter fünf Ausgaben der Weltchronik aus dem 15. Jahrhundert und einige Leihgaben, die wichtige Stationen in Schedels Leben und sein ungewöhnlich vielschichtiges Sammelinteresse dokumentieren.

Die Ausstellung ist auf zwei Räume verteilt. In der Schatzkammer stehen Hartmann Schedels Biographie und seine Sammlung im Vordergrund. Schedel steht auch physisch prominent im Zentrum des kleinen Raumes, denn dort ist das Arzneibuch des süditalienischen Arztes Mattheus Silvaticus aus Salerno ausgestellt; weniger wegen des Inhalts als seiner Bedeutung für Schedels Biographie ist es bemerkenswert: Es enthält das bekannte, zeitgenössische Portrait Schedels aus der Zeit seiner ersten Heirat 1475, das nachträglich aus dem Familienbuch Schedels herausgelöst und in den Codex inseriert worden ist. Es zeigt ihn im langen roten Mantel des gelehrten Arztes und mit roter Kopfbedeckung. Wie ein Gravitationszentrum scheint er so die rundherum angeordneten Schaukästen zusammenzuhalten.

Die Ausstellung beginnt mit zwei wichtigen Handschriften aus Schedels Besitz, seinem persönlichen Exemplar der lateinischen Weltchronik, das nicht nur auf Grund seiner prächtigen Ausstattung, sondern auch wegen der zahlreichen Beigaben und handschriftlichen Zusätze des Autors wertvoll ist, und der Abschrift des Familienbuchs für seinen Enkel Melchior (um 1552). Dieser Liber genealogiae et rerum familiarium ist im Original bis auf das bereits genannte Portrait verloren und nur durch zwei frühneuzeitliche Abschriften, die Johann Jakob Fugger nach dem Ankauf der Bibliothek anfertigen ließ, zu rekonstruieren. Beide sind als Leihgaben der Staatsbibliothek zu Berlin –Preußischer Kulturbesitz und aus Privatbesitz im ersten Ausstellungsraum zu sehen. Bereits hier ist die konzeptionelle Klammer zum letzten Exponat der Ausstellung aufgemacht, der Familienchronik und der Autobiographie des Melchior Schedel (um 1570), für die Hartmanns Enkel das Familienbuch als Quelle benutzte. Sie ist als Leihgabe der Landesbibliothek Coburg im zweiten Ausstellungsraum in einem eigenen Schaukasten zu besichtigen.

Im Uhrzeigersinn führen die weiteren Schaukästen durch Schedels Studienzeiten in Leipzig (1456–1463) und Padua (1463–1466). Dazwischen verklammern Wandtafeln mit Basisinformationen die Schaukästen. Ausgewählte Studien- und Fachliteratur zeigen Schedel als vielseitigen Studenten, der bald ein ausgeprägtes Interesse am Humanismus entwickelte und seine Büchersammlung dahingehend auch systematisch erweiterte. Neben medizinischer Fachliteratur ist zum Beispiel auch seine älteste Studienhandschrift (1456–1459) zu sehen, die Einblick in das Grundstudium gibt, das er in Leipzig absolvierte; ein Liederbuch dokumentiert wiederum nicht nur sein Interesse an Musik, sondern stellt auch eine selten überlieferte Quelle des 15. Jahrhunderts dar; mit dem Wechsel nach Padua für das Medizinstudium konnte Schedel auch seinen humanistischen Neigungen besser nachgehen. So erwarb er zahlreiche „Klassiker“ des italienischen Humanismus, zum Beispiel den ausgestellten Druck der Commedia Dantes. Ein kleines Elementarlehrbuch der griechischen Sprache zeigt außerdem, dass er nicht nur Latein beherrschte, sondern sich in Padua auch an einer weiteren, in dieser Zeit kaum mehr verbreiteten Fremdsprache versuchte. Dass er sie mit recht beachtlichem Erfolg gemeistert hat, wird im Liber antiquitatum cum epitaphiis et epigrammatibus deutlich. Darin hatte Schedel zahlreiche Inschriften, darunter auch viele griechische gesammelt. Dieses epigraphische Großwerk ist monumentaler Ausdruck von Schedels lebenslanger, antiquarischer Sammelleidenschaft.

Schön gelungen ist, dass neben Schedel auch andere Familienmitglieder und sogar seine akademischen Lehrer durch die ausgestellten Bücher immer wieder in Erscheinung treten. So geben ein Rechenbuch und ein venezianisch-nürnbergisches Sprachbuch Einblick in die kaufmännische Ausbildung des jüngeren Bruders Johannes, eine Bibelhandschrift führt zu den Grabners, der Familie von Schedels Mutter, schließlich wird Hermann Schedel, Hartmanns Vetter, durch eine vererbte Handschrift des Petrus de Abano sichtbar und etwas später findet man auch seine Söhne in einer astronomisch-astrologischen Handschrift, in die Schedel die Horoskope anlässlich ihrer Geburt eingetragen hat. Seine Professoren und Vorlesungen in Padua hielt Schedel in einer Liste am Ende des repräsentativen Codex Clm 13 fest. Zweien widmete er darin jeweils eine Seite mit Epigramm und den Portraits der Mediziner; über seinen hochverehrten Doktorvater Matteolo Mattioli verfasste er zudem eine sehr persönliche Biographie in der Weltchronik, die nicht nur dessen Fachexpertise, sondern auch seine Gelehrsamkeit in den Sieben Freien Künsten und in der Theologie rühmte. Diese ist allerdings nicht eigens ausgestellt.

Von der medizinischen Praxis Schedels zeugen das ausgestellte Rezeptarium, das ebenso als eine Art Kartei seiner Nördlinger und Amberger Patienten gelesen werden könnte. Für seine Nürnberger Zeit existiert ebenfalls ein Rezeptbuch, in das Schedel außer den ärztlichen Aufzeichnungen ein in mehrere Gruppen geordnetes Inventar seiner Bücher eingetragen hat. Es steht am Ende der Ausstellung und erinnert den Besucher daran, dass es hier um weit mehr als die 40 ausgestellten Bücher geht, nämlich um eine so immense Sammlung, die einen systematischen Katalog erforderlich gemacht hatte, um die benötigte Fachliteratur schnell zu finden.

Während seiner praktischen Tätigkeiten versorgte sich Schedel natürlich weiterhin mit aktueller medizinischer Fachliteratur, beschaffte sich zum Beispiel das erste deutsche Lehrbuch der Chirurgie oder Ausgaben von Hans Folz’ medizinischen Reimpaargedichten. Nebenbei hielt er sich über allerlei Neuerscheinungen in Italien und Deutschland auf dem Laufenden, wie die gedruckten Bücheranzeigen und manche „Bestellliste“ aus seinem Besitz dokumentieren. In diesem Teil der Ausstellung deutet sich schon der Übergang vom handschriftlichen Codex zum gedruckten Buch an, der sich auch in Schedels Bibliothek niedergeschlagen hat und der nun zum zweiten Teil der Ausstellung, der Weltchronik, überleitet.

Nach dem Durchgang durch Schedels Leben ist der Raum vor der Schatzkammer der Weltchronik gewidmet. Thematisiert werden ihre Hauptquellen, aber auch die Nachdrucke und erste Initiativen zur Überarbeitung und Ergänzung der Informationen. Hervorzuhaben sind darunter vielleicht Schedels Hauskalender für die Jahre 1502–1510, in denen er Familiennachrichten und wichtige Ereignisse wie seine eigene Erkrankung oder den Tod des langjährigen Freundes Hieronymus Münzer (1437–1508) eintrug, und ein eigenhändiger Brief des Johannes Trithemius (1462–1516) von 1502, mit dem er eine ausgeliehene Handschrift an Schedel zurücksandte. Dem, dass Schedel nur auf Grund seiner umfangreichen Büchersammlung in so kurzer Zeit die monumentale Weltchronik hat zusammenstellen können, wird man leicht zustimmen, nachdem im Raum vorher diese gelehrte Fachbibliothek vor dem geistigen Auge des Betrachters wiedererstanden ist. Wer weitere visuelle Hilfe braucht, dem bietet sich eine PC-Station, an der man die virtuelle Bibliothek Schedels durchstöbern kann.

Zusammenfassend kann man die Ausstellung durchaus als gelungen bezeichnen. Schon der geringe Platz macht eine Auswahl an Exponaten nötig. Dazu ist eine Ausstellung in einer Bibliothek über Bücher mit dem naheliegenden Problem konfrontiert, dass, nun ja, eben viele Bücher in den Schaukästen liegen. Doch ist der Platz gut genutzt, die Auswahl der Exponate sehr treffend und auch der Medieneinsatz sorgt in dem kleinen Rahmen für eine sinnvolle Informationsfülle. In den wenigen, aber sorgfältig ausgewählten und präsentierten Büchern werden pointiert Lebensstationen Schedels gezeigt. Die großen Aufsteller zur Weltchronik geben über das bloße Buch hinaus Einblick in den Produktionsprozess eines spätmittelalterlichen Bestsellers. Beeindruckend für den aufmerksamen Betrachter ist hier sicher die Information, dass die Financiers mit einem Kapital von 1000 Gulden einstanden, während vorher bereits Schedels jährlicher Grundverdienst als Stadtarzt in Nördlingen mit 40 Gulden beziffert wurde. Für den Fachwissenschaftler gibt es außerdem Highlights wie die Familienbücher, die Rezeptbücher, das Handexemplar der Weltchronik, den Liber antiquitatum und natürlich auch die Leihgaben. Wer der Faszination des Originals weiterhin erliegt, den stört es auch nicht, dass, nun ja, eben viele Bücher in den Schaukästen liegen.

Zur Ausstellung ist ein sehr schöner Katalog erschienen. Die Konzeption folgt dem Aufbau der Weltchronik. Das erst alter verfolgt den Aufstieg und Niedergang der Nürnberger Familie Schedel, anschließend werden Schedels Studienzeit in Leipzig und Padua, seine Tätigkeit als Stadtarzt in Nördlingen, Amberg und Nürnberg, seine Sammelinteressen und die Bibliothek, die Weltchronik und schließlich, im sibend alter, seine Bücher und ihr Schicksal behandelt. Jeweils ein einführender Aufsatz umreißt knapp und präzise die Lebensstation bzw. den Ausstellungsbereich. Es ist absolut empfehlenswert direkt mit dem Katalog durch die Ausstellung zu gehen. Denn die Wandtafeln und Schilder geben zwar einige Basisinformationen zu den jeweiligen Exponaten, doch sind diese im ersten Fall sehr knapp, im zweiten bibliographischer Natur, d.h. sie geben Titel, Material, Entstehungsort und –datum, Signatur, Folioangaben etc. an. Schön ist dabei, dass jeweils zusätzlich über die aufgeschlagenen Seiten informiert wird. Über den historischen Kontext und konkreten Entstehungszusammenhang, die Überlieferungsgeschichte und andere Besonderheiten, kurz: „den Sitz im Leben“ der jeweiligen Handschrift, geben nur die Artikel im Katalog fachkundig Auskunft. Durch ein eigenes PC-Symbol wird auch auf bereits digitalisierte Bände hingewiesen.

Dass Schedel nicht ohne sein Monumentalwerk der Weltchronik gezeigt werden kann, ist verständlich, umso schöner ist es, dass eine Woche nach der Eröffnung der Ausstellung in München am 28. und 29. November im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg die Jahrestagung der Willibald-Pirckheimer-Gesellschaft zur Erforschung von Renaissance und Humanismus e.V. zum Thema „Hartmann Schedel (1440–1514). Leben und Werk“ stattfand, wobei die Biographie und das Umfeld Schedels im Vordergrund standen. Wie eng die Kooperation und Abstimmung zwischen der Bayerischen Staatsbibliothek und der Pirckheimer-Gesellschaft war, zeigt nicht nur der Umstand, dass die Kuratorin Dr. Bettina Wagner als Referentin eingeladen war, sondern auch, dass die Vorträge die in der Ausstellung behandelten Themen aufgriffen, vertieften und auch sinnvoll erweiterten. Schedels Bücher bildeten bei vielen Vorträgen selbstredend die Basis der Ausführungen, doch kam hier wieder verstärkt der Mensch hinter den Büchern hervor. Erst wenn also das zugehörige Jahrbuch der Gesellschaft erscheinen wird, wird der Interessierte rundum informiert sein über die bekannteste Büchersammlung an der Wende vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit.

Die Ausstellung läuft noch bis zum 1. März. Es sind zwei Youtube-Videos und eine Bildergalerie verfügbar.

Zitationsempfehlung/Suggested citation: Karoline Döring: Ausstellungsbesprechung: „Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514)“ (Bayerische Staatsbibliothek, München), in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, 19. Februar 2015, http://mittelalter.hypotheses.org/5303 (ISSN 2197-6120).

  1. Vgl. den Ausstellungskatalog: Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514), hrsg. von der Bayerischen Staatsbibliothek, München 2014, S. 155

Quelle: http://mittelalter.hypotheses.org/5303

Weiterlesen

Ausstellungsbesprechung: „Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514)“ (Bayerische Staatsbibliothek, München)

Portrait Hartmann Schedels aus BSB, Clm 30

Portrait Hartmann Schedels (Quelle: München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 30, f. 2v, Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0, bearbeitet)

Im jubiläenreichen Jahr 2014 gesellte sich ein weiterer für die deutschen Humanismusforscher zwar prominenter, von der breiteren Öffentlichkeit jedoch eher wenig gefeierter Jubilar dazu: der Arzt und Sammler Hartmann Schedel (1440–1514). Anlässlich seines 500. Todestags organisierte die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) die Ausstellung „Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514)“ in ihrer Schatzkammer in München. Dass die BSB überhaupt in den Besitz dieser außerordentlichen Sammlung, die eine der seltenen geschlossenen deutschen Privatbibliotheken des Spätmittelalters darstellt, gekommen ist, hat sie Melchior Schedel (1516–1571), Hartmanns Enkel und letztem überlebenden Nachfahren, zu verdanken. Wenig an den Büchern seines Großvaters interessiert, überging er dessen ausdrücklichen Willen, dass seine Bücher alle in der Liberey […] beieinander bleiben und den namen der Schedel und [s]einen Kinden und iren nachkommen zu nutz behalten werden sollen1 und verkaufte 1552 die Bibliothek für 500 Gulden an den Augsburger Kaufmann Johann Jakob Fugger (1516–1575). Dieser, in Geldnöte geraten, trat sie wiederum zwei Jahrzehnte später an den bayerischen Herzog Albrecht V. ab, womit Schedels Sammlung trotz einiger Verluste als geschlossener Bestand in die Münchner Hofbibliothek, die Vorgängerinstitution der Bayerischen Staatsbibliothek, integriert werden konnte. Wer Hartmann Schedel heute dort sucht, wird ihn schnell finden, hat er doch in zahlreichen handschriftlichen und gedruckten Codices sein Monogramm HA. S. D.  – Hartmann Schedel doctor – hinterlassen. Von den über 370 Handschriften und 460 Drucken zeigt die Ausstellung eine repräsentative Auswahl von 40 Bänden, darunter fünf Ausgaben der Weltchronik aus dem 15. Jahrhundert und einige Leihgaben, die wichtige Stationen in Schedels Leben und sein ungewöhnlich vielschichtiges Sammelinteresse dokumentieren.

Die Ausstellung ist auf zwei Räume verteilt. In der Schatzkammer stehen Hartmann Schedels Biographie und seine Sammlung im Vordergrund. Schedel steht auch physisch prominent im Zentrum des kleinen Raumes, denn dort ist das Arzneibuch des süditalienischen Arztes Mattheus Silvaticus aus Salerno ausgestellt; weniger wegen des Inhalts als seiner Bedeutung für Schedels Biographie ist es bemerkenswert: Es enthält das bekannte, zeitgenössische Portrait Schedels aus der Zeit seiner ersten Heirat 1475, das nachträglich aus dem Familienbuch Schedels herausgelöst und in den Codex inseriert worden ist. Es zeigt ihn im langen roten Mantel des gelehrten Arztes und mit roter Kopfbedeckung. Wie ein Gravitationszentrum scheint er so die rundherum angeordneten Schaukästen zusammenzuhalten.

Die Ausstellung beginnt mit zwei wichtigen Handschriften aus Schedels Besitz, seinem persönlichen Exemplar der lateinischen Weltchronik, das nicht nur auf Grund seiner prächtigen Ausstattung, sondern auch wegen der zahlreichen Beigaben und handschriftlichen Zusätze des Autors wertvoll ist, und der Abschrift des Familienbuchs für seinen Enkel Melchior (um 1552). Dieser Liber genealogiae et rerum familiarium ist im Original bis auf das bereits genannte Portrait verloren und nur durch zwei frühneuzeitliche Abschriften, die Johann Jakob Fugger nach dem Ankauf der Bibliothek anfertigen ließ, zu rekonstruieren. Beide sind als Leihgaben der Staatsbibliothek zu Berlin –Preußischer Kulturbesitz und aus Privatbesitz im ersten Ausstellungsraum zu sehen. Bereits hier ist die konzeptionelle Klammer zum letzten Exponat der Ausstellung aufgemacht, der Familienchronik und der Autobiographie des Melchior Schedel (um 1570), für die Hartmanns Enkel das Familienbuch als Quelle benutzte. Sie ist als Leihgabe der Landesbibliothek Coburg im zweiten Ausstellungsraum in einem eigenen Schaukasten zu besichtigen.

Im Uhrzeigersinn führen die weiteren Schaukästen durch Schedels Studienzeiten in Leipzig (1456–1463) und Padua (1463–1466). Dazwischen verklammern Wandtafeln mit Basisinformationen die Schaukästen. Ausgewählte Studien- und Fachliteratur zeigen Schedel als vielseitigen Studenten, der bald ein ausgeprägtes Interesse am Humanismus entwickelte und seine Büchersammlung dahingehend auch systematisch erweiterte. Neben medizinischer Fachliteratur ist zum Beispiel auch seine älteste Studienhandschrift (1456–1459) zu sehen, die Einblick in das Grundstudium gibt, das er in Leipzig absolvierte; ein Liederbuch dokumentiert wiederum nicht nur sein Interesse an Musik, sondern stellt auch eine selten überlieferte Quelle des 15. Jahrhunderts dar; mit dem Wechsel nach Padua für das Medizinstudium konnte Schedel auch seinen humanistischen Neigungen besser nachgehen. So erwarb er zahlreiche „Klassiker“ des italienischen Humanismus, zum Beispiel den ausgestellten Druck der Commedia Dantes. Ein kleines Elementarlehrbuch der griechischen Sprache zeigt außerdem, dass er nicht nur Latein beherrschte, sondern sich in Padua auch an einer weiteren, in dieser Zeit kaum mehr verbreiteten Fremdsprache versuchte. Dass er sie mit recht beachtlichem Erfolg gemeistert hat, wird im Liber antiquitatum cum epitaphiis et epigrammatibus deutlich. Darin hatte Schedel zahlreiche Inschriften, darunter auch viele griechische gesammelt. Dieses epigraphische Großwerk ist monumentaler Ausdruck von Schedels lebenslanger, antiquarischer Sammelleidenschaft.

Schön gelungen ist, dass neben Schedel auch andere Familienmitglieder und sogar seine akademischen Lehrer durch die ausgestellten Bücher immer wieder in Erscheinung treten. So geben ein Rechenbuch und ein venezianisch-nürnbergisches Sprachbuch Einblick in die kaufmännische Ausbildung des jüngeren Bruders Johannes, eine Bibelhandschrift führt zu den Grabners, der Familie von Schedels Mutter, schließlich wird Hermann Schedel, Hartmanns Vetter, durch eine vererbte Handschrift des Petrus de Abano sichtbar und etwas später findet man auch seine Söhne in einer astronomisch-astrologischen Handschrift, in die Schedel die Horoskope anlässlich ihrer Geburt eingetragen hat. Seine Professoren und Vorlesungen in Padua hielt Schedel in einer Liste am Ende des repräsentativen Codex Clm 13 fest. Zweien widmete er darin jeweils eine Seite mit Epigramm und den Portraits der Mediziner; über seinen hochverehrten Doktorvater Matteolo Mattioli verfasste er zudem eine sehr persönliche Biographie in der Weltchronik, die nicht nur dessen Fachexpertise, sondern auch seine Gelehrsamkeit in den Sieben Freien Künsten und in der Theologie rühmte. Diese ist allerdings nicht eigens ausgestellt.

Von der medizinischen Praxis Schedels zeugen das ausgestellte Rezeptarium, das ebenso als eine Art Kartei seiner Nördlinger und Amberger Patienten gelesen werden könnte. Für seine Nürnberger Zeit existiert ebenfalls ein Rezeptbuch, in das Schedel außer den ärztlichen Aufzeichnungen ein in mehrere Gruppen geordnetes Inventar seiner Bücher eingetragen hat. Es steht am Ende der Ausstellung und erinnert den Besucher daran, dass es hier um weit mehr als die 40 ausgestellten Bücher geht, nämlich um eine so immense Sammlung, die einen systematischen Katalog erforderlich gemacht hatte, um die benötigte Fachliteratur schnell zu finden.

Während seiner praktischen Tätigkeiten versorgte sich Schedel natürlich weiterhin mit aktueller medizinischer Fachliteratur, beschaffte sich zum Beispiel das erste deutsche Lehrbuch der Chirurgie oder Ausgaben von Hans Folz’ medizinischen Reimpaargedichten. Nebenbei hielt er sich über allerlei Neuerscheinungen in Italien und Deutschland auf dem Laufenden, wie die gedruckten Bücheranzeigen und manche „Bestellliste“ aus seinem Besitz dokumentieren. In diesem Teil der Ausstellung deutet sich schon der Übergang vom handschriftlichen Codex zum gedruckten Buch an, der sich auch in Schedels Bibliothek niedergeschlagen hat und der nun zum zweiten Teil der Ausstellung, der Weltchronik, überleitet.

Nach dem Durchgang durch Schedels Leben ist der Raum vor der Schatzkammer der Weltchronik gewidmet. Thematisiert werden ihre Hauptquellen, aber auch die Nachdrucke und erste Initiativen zur Überarbeitung und Ergänzung der Informationen. Hervorzuhaben sind darunter vielleicht Schedels Hauskalender für die Jahre 1502–1510, in denen er Familiennachrichten und wichtige Ereignisse wie seine eigene Erkrankung oder den Tod des langjährigen Freundes Hieronymus Münzer (1437–1508) eintrug, und ein eigenhändiger Brief des Johannes Trithemius (1462–1516) von 1502, mit dem er eine ausgeliehene Handschrift an Schedel zurücksandte. Dem, dass Schedel nur auf Grund seiner umfangreichen Büchersammlung in so kurzer Zeit die monumentale Weltchronik hat zusammenstellen können, wird man leicht zustimmen, nachdem im Raum vorher diese gelehrte Fachbibliothek vor dem geistigen Auge des Betrachters wiedererstanden ist. Wer weitere visuelle Hilfe braucht, dem bietet sich eine PC-Station, an der man die virtuelle Bibliothek Schedels durchstöbern kann.

Zusammenfassend kann man die Ausstellung durchaus als gelungen bezeichnen. Schon der geringe Platz macht eine Auswahl an Exponaten nötig. Dazu ist eine Ausstellung in einer Bibliothek über Bücher mit dem naheliegenden Problem konfrontiert, dass, nun ja, eben viele Bücher in den Schaukästen liegen. Doch ist der Platz gut genutzt, die Auswahl der Exponate sehr treffend und auch der Medieneinsatz sorgt in dem kleinen Rahmen für eine sinnvolle Informationsfülle. In den wenigen, aber sorgfältig ausgewählten und präsentierten Büchern werden pointiert Lebensstationen Schedels gezeigt. Die großen Aufsteller zur Weltchronik geben über das bloße Buch hinaus Einblick in den Produktionsprozess eines spätmittelalterlichen Bestsellers. Beeindruckend für den aufmerksamen Betrachter ist hier sicher die Information, dass die Financiers mit einem Kapital von 1000 Gulden einstanden, während vorher bereits Schedels jährlicher Grundverdienst als Stadtarzt in Nördlingen mit 40 Gulden beziffert wurde. Für den Fachwissenschaftler gibt es außerdem Highlights wie die Familienbücher, die Rezeptbücher, das Handexemplar der Weltchronik, den Liber antiquitatum und natürlich auch die Leihgaben. Wer der Faszination des Originals weiterhin erliegt, den stört es auch nicht, dass, nun ja, eben viele Bücher in den Schaukästen liegen.

Zur Ausstellung ist ein sehr schöner Katalog erschienen. Die Konzeption folgt dem Aufbau der Weltchronik. Das erst alter verfolgt den Aufstieg und Niedergang der Nürnberger Familie Schedel, anschließend werden Schedels Studienzeit in Leipzig und Padua, seine Tätigkeit als Stadtarzt in Nördlingen, Amberg und Nürnberg, seine Sammelinteressen und die Bibliothek, die Weltchronik und schließlich, im sibend alter, seine Bücher und ihr Schicksal behandelt. Jeweils ein einführender Aufsatz umreißt knapp und präzise die Lebensstation bzw. den Ausstellungsbereich. Es ist absolut empfehlenswert direkt mit dem Katalog durch die Ausstellung zu gehen. Denn die Wandtafeln und Schilder geben zwar einige Basisinformationen zu den jeweiligen Exponaten, doch sind diese im ersten Fall sehr knapp, im zweiten bibliographischer Natur, d.h. sie geben Titel, Material, Entstehungsort und –datum, Signatur, Folioangaben etc. an. Schön ist dabei, dass jeweils zusätzlich über die aufgeschlagenen Seiten informiert wird. Über den historischen Kontext und konkreten Entstehungszusammenhang, die Überlieferungsgeschichte und andere Besonderheiten, kurz: „den Sitz im Leben“ der jeweiligen Handschrift, geben nur die Artikel im Katalog fachkundig Auskunft. Durch ein eigenes PC-Symbol wird auch auf bereits digitalisierte Bände hingewiesen.

Dass Schedel nicht ohne sein Monumentalwerk der Weltchronik gezeigt werden kann, ist verständlich, umso schöner ist es, dass eine Woche nach der Eröffnung der Ausstellung in München am 28. und 29. November im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg die Jahrestagung der Willibald-Pirckheimer-Gesellschaft zur Erforschung von Renaissance und Humanismus e.V. zum Thema „Hartmann Schedel (1440–1514). Leben und Werk“ stattfand, wobei die Biographie und das Umfeld Schedels im Vordergrund standen. Wie eng die Kooperation und Abstimmung zwischen der Bayerischen Staatsbibliothek und der Pirckheimer-Gesellschaft war, zeigt nicht nur der Umstand, dass die Kuratorin Dr. Bettina Wagner als Referentin eingeladen war, sondern auch, dass die Vorträge die in der Ausstellung behandelten Themen aufgriffen, vertieften und auch sinnvoll erweiterten. Schedels Bücher bildeten bei vielen Vorträgen selbstredend die Basis der Ausführungen, doch kam hier wieder verstärkt der Mensch hinter den Büchern hervor. Erst wenn also das zugehörige Jahrbuch der Gesellschaft erscheinen wird, wird der Interessierte rundum informiert sein über die bekannteste Büchersammlung an der Wende vom Mittelalter zur Frühen Neuzeit.

Die Ausstellung läuft noch bis zum 1. März. Es sind zwei Youtube-Videos und eine Bildergalerie verfügbar.

Zitationsempfehlung/Suggested citation: Karoline Döring: Ausstellungsbesprechung: „Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514)“ (Bayerische Staatsbibliothek, München), in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, 19. Februar 2015, http://mittelalter.hypotheses.org/5303 (ISSN 2197-6120).

  1. Vgl. den Ausstellungskatalog: Welten des Wissens. Die Bibliothek und die Weltchronik des Nürnberger Arztes Hartmann Schedel (1440–1514), hrsg. von der Bayerischen Staatsbibliothek, München 2014, S. 155

Quelle: http://mittelalter.hypotheses.org/5303

Weiterlesen

„Alles was Recht ist! Rechtsfragen bei der Benützung von Archivgut“: Oberpfälzer Archivpflegertagung 2013 in Amberg

Zur jährlich stattfindenden Oberpfälzer Archivpflegertagung lud die Leiterin des Staatsarchivs Amberg, Frau Dr. Rita Sagstetter, am 24. Oktober 2013 die Archivpflegerinnen und Archivpfleger der Oberpfalz nach Amberg ein. Im Mittelpunkt der diesjährigen Tagung standen Rechtsfragen, die sich bei Archivgutnutzung ergeben, wie es Frau Dr. Sagstetter in ihrem Einladungsschreiben formulierte. Nach der Begrüßung und der Einführung in diese oft undurchsichtig erscheinende und komplexe Thematik durch Fr. Dr. Sagstetter sollten zwei Vorträge das Tagungsthema „Alles was Recht ist! Rechtsfragen bei der Benützung von Archivgut“ näher beleuchten und praxisbezogene Hinweise liefern.

Für die bayerischen Archive stellen „Recht und Rechtsfragen“ in Bezug auf die Archivbenützung respektive die Benützung von Archivgut einen umfangreichen Komplex dar, der sich aus dem Bayerischen Archivgesetz ergibt. Denn die „Archivierung umfasst die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten“1. Folglich resultiert aus der Zielsetzung, das Archivgut dem Benutzer zugänglich zu machen, ein gewisser Zielkonflikt zwischen Allgemeinheit und Persönlichkeit, wie es Frau Dr. Sagstetter formulierte. Die Lösung dieser vermeintlichen Kontroverse obliegt dem jeweiligen Archiv, der zuständige Archivar muss sozusagen als eine Art Mediator fungieren, um den Benutzern einen offenen Zugang zu allgemeinen Archivgut unter Wahrung des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und der Persönlichkeitsrechte zu ermöglichen.

Die Benützung von Archivgut muss folglich an Regularien geknüpft sein, die eine daten- und persönlichkeitsschutzrechtliche Basis darstellen. Herr Dr. Till Strobel vom Staatsarchiv Amberg stellte in seinem Vortrag das „Archivbenützungsrecht“ vor und erläuterte dessen oft nicht unproblematische Anwendung im Archivalltag. Vor allem in Bezug auf das Schriftgut des 20. Jahrhunderts ist die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben eine schwierige Aufgabe und muss stets geprüft werden. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte nach Art. 1, 2 und 5 garantieren den Menschen aber eine Transparenz hinsichtlich der staatlichen Institutionen und ihrer Entscheidungen. Dr. Strobel verwies hier als Beispiel auf die Entwicklung der Benutzeranträge des Staatsarchivs Amberg. So sind heute im Gegensatz zu früher die Angaben zu Beruf und Sprachkenntnissen freiwillig, da sie keine notwendige Information darstellen und die Persönlichkeit der Benutzer betreffen.

Grundsätzlich stellt das Bayerische Archivgesetz (BayArchivG) vom 1. Januar 1990 die rechtliche Grundlage des Archivbenützungsrechts dar. Durch das sogenannte Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 des Bundesverfassungsgerichts war eine juristische Präzisierung hinsichtlich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nötig geworden, sodass neben dem genannten Archivgesetz auch eine Benützungsordnung für die staatlichen Archive Bayerns (ArchBO) am 16. Januar 1990 erlassen wurde. Diese regelt neben der eigentlichen Benützung auch die Benützungsgebühren in den staatlichen Archiven.
Der Referent verwies außerdem auf den Art. 10 Abs. 1 BayArchivG, der bestimmt, dass das in den staatlichen Archiven verwahrte Archivgut nach Antrag zur Verfügung steht. Einschränkend wirkt hierbei Art. 10 Abs. 2 BayArchivG, da ein berechtigtes Interesse an der Benützung vorliegen muss und zugleich nicht gegen Schutzfristen verstoßen werden darf. „Ein berechtigtes Interesse ist insbesondere gegeben, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken oder zur Wahrnehmung von berechtigten persönlichen Belangen erfolgt“2. Unter Abs. 2 Nr. 3 werden die Auflagen zur Benützung aufgeführt, die auch eine Verweigerung des gesamten Archivguts miteinschließen, wenn beispielsweise eine Staats- oder Persönlichkeitsrechtsgefährdung durch die Benützung entstünde. Für eine auf das Grundgesetz gestützte Benützung ist eine Regelung der Sperrfristen unablässig, ein mögliches Regelungsdefizit muss vermieden werden. Dr. Strobel verwies hier auf die Justizakten oder Personalakten, wo stets ein Geburtsdatum vermerkt ist. Der Bezug auf eine natürliche Person ist häufig gegeben, das Archivgut bedarf deshalb einer konsequenten Überprüfung hinsichtlich personenbezogener Einzelangaben. Bei Archivgut wie Steuer-, Patienten-, Prozess-, oder Personalakten ergibt sich eine Kongruenz zwischen dem Namen und dem Inhalt. So stellen alte Schülerlisten, die neben dem Geburtsdatum und der Anschrift Beurteilungen sowie Noten beinhalten, einen personenbezogenen Akt dar, der aufgrund des BayDSGs den bekannten Sperrfristen unterliegt, erklärte Dr. Strobel. Bei einer Tätigkeit in einem öffentlichen Amt wäre der Personalakt mit einer Sperrfrist belegt, die Akten bezüglich der „reinen“ Tätigkeit wären offen zugänglich, sofern sie nicht gegen andere Auflagen verstoßen. „Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, darf frühestens 60 Jahre nach seiner Entstehung benützt werden; das gleiche gilt für die Entschädigungsakten des Landesentschädigungsamts und die Rückerstattungsakten der Wiedergutmachungsbehörde Bayern“3. Das Bundesarchivgesetz schreibt zusätzlich eine Sperrfrist von 30 Jahren für die Wahrung des Steuer-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses, für das Sozialgeheimnisses sogar 60 Jahre vor, die nach dem Ende des jeweiligen Aktes beginnt. Es regelt ferner auch die Benützung des Archivguts von Zoll, Deutsche Bahn, Deutsche Post sowie Bundespolizei und garantiert den im Umweltinformationsgesetz (UIG) festgesetzten Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Akten, welche Informationen zu Umwelt, Lebensmittel, Wasser oder Luft beinhalten. Eine Beschränkung stellt wiederholt der Datenschutz dar, falls sich personenbezogene Daten im Archivgut befinden.

Im Praxisalltag, so erläuterte Dr. Strobel, sind alle Anfragen einzeln zu prüfen, da häufig parallele Schutzfristen einzuhalten sind und Akten häufig uneinheitlich erwachsen sind. Daher ist es meist unumgänglich den personenbezogenen Teil der Aktes zu sperren und den „unbelasteten“ Teil dem Benutzer vorzulegen – vorausgesetzt es ist nicht ausreichend, wenn der Archivar persönlich Auskunft über den „unbelasteten“ Teil des Aktes erteilt. Eine weitere Möglichkeit stellt der Antrag auf Schutzfristenverkürzung (Art. 10 Abs. 4 BayArchivG) dar, die strikt geregelt ist und eine Verkürzung bei personenbezogenem Archivgut nur zulässt, „wenn der Betroffene eingewilligt hat oder wenn die Benützung zur Erreichung des beabsichtigten wissenschaftlichen Zwecks, zur Behebung einer bestehenden Beweisnot oder aus sonstigen im überwiegenden Interesse der abgebenden Stelle oder eines Dritten liegenden Gründen unerlässlich ist und sichergestellt ist, dass schutzwürdige Belange des Betroffenen oder Dritter nicht beeinträchtigt werden“4. Für die kommunalen Archive gelten die gleichen Voraussetzungen, sodass der Erlass einer allgemein gültigen Archivordnung sehr empfehlenswert ist, um eine einheitliche Benützung des Archivguts zu gewährleisten. Für Unterlagen, die unter einem gesetzlichen Geheimnisschutz stehen oder personenbezogene Daten beinhalten, gelten nach Art. 13 Abs. 2 BayArchivG die bereits aufgezeigten Sperrfristen und Beschränkungen.

Ein besonderes Archivgut stellen, vor allem in den kommunalen Archiven, die Personenstandsunterlagen dar, die nach Angabe an das Archiv als Archivgut gelten und deshalb dem BayArchivG unterliegen. Mit dem Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG) vom 19. Februar 2007, das am 1. Januar 2009 in Kraft trat, erfolgte die Einführung eines elektronischen Personenstandsregisters anstelle der bisherigen Personenstandsbücher. Die Fortführungsfristen der Personenstandregister betragen für die Geburtenregister 110 Jahre, für die Sterberegister 30 Jahre und für die Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre.5 In der Praxis bedeutet dies, dass nach dem Ablauf der Fristen die Register an die zuständigen Archive übergehen und als Archivgut benutzbar werden. Das PStG regelt die Benützung der Personenstands- und Personenstandszweitbücher streng, weshalb bei Anfragen empfohlen wird, als Archivar eine persönliche Auskunft zu erteilen oder Auszüge in Kopie vorzulegen, um eine Einhaltung der Schutzfristen zu garantieren.

Im Anschluss an den Vortrag von Dr. Strobel erklärte Frau Dr. Sagstetter, dass die Personenstandsunterlagen vor dem Übergang ans Archiv als Registraturgut gelten und somit dem Personenstandgesetz unterliegen. Im Archiv werden sie aber zu Archivgut und können unter Einhaltung der Schutzfristen nach dem BayArchivG eingesehen werden. Hierbei muss beachtet werden, dass auch „Findmittel“ personenbezogene Informationen enthalten können und dementsprechend gesperrt oder eingeschränkt dem Benutzer vorgelegt werden müssen.

Der zweite Vortrag der Tagung „Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Archiv“ stellt ein Thema in den Vordergrund, das in der Archivkunde6 ohne Zweifel eine Rolle spielt, in den kommunalen Archiven wahrscheinlich aber wenig Beachtung findet, obwohl es diese ebenfalls betrifft – womöglich sogar stärker als Staatliche Archive. Dr. Susanne Wolf von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns zielte mit ihrem Vortrag darauf ab, die Wichtigkeit und Omnipräsenz der Urheber- und Persönlichkeitsrechte gerade in der kommunalen Archivlandschaft Bayerns herauszustellen, um zukünftig in der Praxis für dieses Thema sensibilisiert zu sein.

Die gesetzliche Grundlage des Urheberrechts stellt das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte – Urheberrechtsgesetz (UrhG)“ vom 9. September 1965 dar, zuletzt geändert am 1. Oktober 2013.7 Die letzte Änderung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft und umfasst laut Frau Dr. Wolf den sogenannten „3. Korb“. Er beinhaltet eine für die Archivarbeit wichtige Regelung: die Nutzung von Werken, deren Urheber nicht oder nur schwer ermittelbar ist – diese Werke werden auch als „Verwaiste Werke“ bezeichnet.

Als „Geschützte Werke“ werden nach § 2 Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen anerkannt, die einer gewissen Formgebung entsprechen und eine Individualität aufweisen müssen. Man spricht hierbei von einer „Leistungshöhe“, welche ein durch das Urheberrechtsgesetz geschütztes Werk besitzen muss. Als Beispiele für geschützte Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, die diese Anforderungen erfüllen, gelten Sprachwerke, Schriftwerke, Werke der Musik, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke oder Lichtbilder sowie Zeichnungen, Pläne und Karten, also Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Ausnahmen bilden amtliche Werke wie Gesetze, Verordnungen, amtl. Erlasse usw. nach § 5 UrhG. Findbücher sind dagegen keine amtlichen Werke und sind damit frei verwertbar, nach § 43 UrhG. Ferner ist festzustellen, dass der Urheber der Schöpfer des Werkes ist – im Sinne des Schöpferprinzips. Eine juristische Person kann dagegen keine Urheberechte geltend machen. Die wichtigste Aussage zum Urheberrecht findet sich unter § 11: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“8 Aus diesem Passus resultieren auch die beiden Unterabschnitte „Urheberpersönlichkeitsrecht“ und „Verwertungsrechte“, die auch für die Archivpraxis von Bedeutung sind. Das Urheberpersönlichkeitsrecht garantiert dem Urheber einen „ideellen Schutz“, da es ihn in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes schützt, wie Frau Dr. Wolf betonte. Die Verwertungsrechte beinhalten das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG), das Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) sowie das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (§ 19 UrhG) einschließlich dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Für das Urheberrecht außerordentlich wichtig sind die Regelungen die Rechtsnachfolge betreffend, die unter § 28 UrhG subsumiert werden. Ferner werden die Einräumung und die Übertragung von Nutzungsrechten sowie die angemessene Vergütung (§ 31 – § 44 UrhG) detailliert geregelt. Die Differenzierung zwischen dem einfachen und dem ausschließlichen Nutzungsrecht garantiert eine Beschränkung der Nutzung auf eine oder mehrere Personen. Es muss an dieser Stelle darauf hingewiesen werden, dass mit dem Erwerb eines Werkes nicht automatisch die Übertragung der Urheberechte erfolgt. Der Eigentum oder Besitz eines Werkes erlaubt folgerichtig nicht unbedingt die uneingeschränkte Nutzung des Werkes in Form einer Vervielfältigung oder einer Verbreitung. Frau Dr. Wolf erinnerte daran, bei der Übernahme beispielsweise eines Nachlasses sich auch die Urheberrechte schriftlich übertragen zu lassen. Die Dauer des Urheberrechts gilt 70 Jahre ab dem Tod des Urhebers und wird als zeitliche Schranke gesehen (§ 64 UrhG). Dennoch sind nach § 53 UrhG Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch zulässig, wenn sie beispielsweise zum wissenschaftlichen Gebrauch, zur Veranschaulichung für Schule und Hochschule oder als Schutzdigitalisierung dienen.

Vor der Benützung im Archiv muss geprüft werden, ob ein Werk bereits veröffentlicht (§ 6 Abs. 1 UrhG) – z.B. in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – oder erschienen (§ 6 Abs. 2 UrhG) ist – in einem Buch der Öffentlichkeit angeboten. Ist dies der Fall, ist eine Vorlage im Lesesaal möglich. Liegt eine ungeklärte Rechtslage vor, d.h. das Werk ist weder veröffentlicht noch erschienen, kann eine Vorlage verweigert oder unter Einschränkung, in Form eines Zitier- und Kopierverbots, gewährt werden. Zieht der Benützer eine Veröffentlichung in Erwägung, sollte er durch einen Antrag auf die möglichen Urheberechte an dem Werk aufmerksam gemacht werden und bekommt gleichzeitig die Verantwortung für die Wahrung der Recht übertragen. Für die Praxis erscheint dieses ein Vorgehen als unerlässlich.

Ein für den kommunalen Archivalltag exemplarisches Archivgut stellen Lichtbilder sowie Lichtbildwerke dar. Die Schutzfristen für erstere werden unter § 72 UrhG geregelt, sie erlöschen 50 Jahre nach dem Erscheinen oder der Herstellung des Lichtbilds. Satellitenfotos oder gewerblich hergestellte Aufnahmen zählen beispielsweise zum Archivgut „Lichtbilder“. Im Gegensatz hierzu gilt bei Lichtbildwerken, die nach § 2 UrhG eine geistige Schöpfung darstellen und somit als geschütztes Werk eingestuft werden, eine Frist von 70 Jahren nach dem Tod des Fotografen.9 Bei der Verwertung oder der Vervielfältigung eines Lichtbildwerks ist folglich auf die Einhaltung der Fristen zu achten. Als eine weitere Kategorie stellte Frau Dr. Wolf die „gemeinfreien Fotografien“ nach § 2 Abs. 2 UrhG und § 129 UrhG vor. Alle Fotos oder Lichtbilder, die nach dem 31. Dezember 1940 veröffentlicht worden sind und bei denen gleichzeitig der Urheber auch nach diesem Datum verstorben ist, gelten als geschützt, die Frist läuft hier am 1. Januar 2016 ab. Paradoxerweise gilt der Schutz für Lichtbildwerke von 70 Jahren für Werke in den Jahren 2012 – 2015 eigentlich nicht mehr, jedoch schützt der oben genannte Passus diese Werke immer noch. Als letztes und aber wahrscheinlich aufgrund der Aktualität interessantestes Archivgut präsentierte die Expertin die anfangs bereits erwähnten „Verwaisten Werke“. Als „Verwaiste Werke“ werden Werke und sonstige Schutzgegenstände u.a. in Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften, sowie Filmwerke, Bildträger und Tonträger bezeichnet, die aus öffentlich zugänglichen Sammlungen (in Bibliotheken, Archiven oder Museen) stammen und deren Urheber oder Rechtsinhaber trotz intensiver Recherche nicht mehr festgestellt werden kann. Die §§ 61 – 61c UrhG gelten ab dem 1. Januar 2014 und setzen u.a. fest, dass eine Nutzung durch die Allgemeinheit nicht möglich ist, sondern nur privilegierte Nutzer, wie beispielsweise Archivare oder Bibliothekare, der „besitzenden“ Institutionen eine Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung vornehmen dürfen, vorausgesetzt eine Veröffentlichung des jeweiligen Inhalts hat bereits stattgefunden.10

Neben dem Urheberrecht garantiert das Persönlichkeitsrecht dem Urheber ein Recht am eigenen Bild, auch als „Bildnisrecht“ bezeichnet.11 Die Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild stellt das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG, auch KUG)“ vom 9. Januar 1907 dar. Ursprünglich wegen der widerrechtlichen Aufnahme von Fotos des toten Reichskanzlers Otto von Bismarck erlassen, sind heute im Wesentlichen noch die §§ 22, 23 und 24 KunstUrhG wichtig. So besitzt jeder Mensch das Recht über die Veröffentlichung eines Bildnisses seiner Person zu entscheiden, den sogenannten Einwilligungsvorbehalt.12 Ausnahmen werden unter § 23 KunstUrhG geregelt. Es dürfen ohne der nach § 22 erforderlichen Einwilligung „Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte“, „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“, „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“ sowie „Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient“ verbreitet und zur Schau gestellt werden.13 Die im Anschluss an den Vortrag gestellten Fragen zeigten, dass dieser Bereich enormen Diskussionsbedarf bietet, da häufig eine ungeklärte Urheberschaft vorliegt und die verwaisten Werke eine komplizierte Handhabe verlangen. Frau Dr. Sagstetter verwies in ihrem Schlusswort vor allem auf die Umsetzung der Vorschriften und die Einhaltung der Schutzfristen in der Praxis, die sich zwar aufgrund neuer Medien oft als komplexe Aufgabe darstellen, dennoch strikt verfolgt werden und gerade deshalb oberste Priorität genießen. Es bleibt abzuwarten, wie sich im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung von Archivgut die rechtlichen Grundlagen im Bereich Archivbenützungsrecht sowie Urheber- und Persönlichkeitsrecht verändern (müssen).

1 Art. 2 Abs. 3 BayArchivG.
2 Art. 10 Abs. 2 Nr. 2 BayArchivG.
3 Art. 10 Abs. 3 Nr. 4 BayArchivG.
4 Art. 10 Abs. 4 Nr. 2 BayArchivG.
5 § 5 Abs. 5 Personenstandgesetz (PStG).
6 Auszug Literaturliste Dr. Susanne Wolf: Klaas, Nadine: Die Grundlagen des Urheberrechts und des Rechts am eigenen Bild, in: Archive in Bayern 6, 2010, S. 211-352. und Polley, Rainer: Archiv- und urheberrechtliche Aspekte der Anfertigung von Reproduktionen und der Digitalisierung, in: Archive in Bayern 6, 2010, S. 361-392.
7 http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/, 25.10.13, Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG).
8 § 11 UrhG.
9 § 64 UrhG.
10 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2013, Teil I Nr. 59, S. 3728-3729.
12 § 22 KunstUrhG.
13 § 23 KunstUrhG.

Quelle: http://histbav.hypotheses.org/568

Weiterlesen

Ein stiller Blick zurück

StadtAAm Fotosammlung 101-372-001 high

Das Bild ist 11,2 cm breit und 8 cm hoch. Die Sepiafarben der Aufnahme sind von den letzten hundert Jahren stark ausgebleicht, beinahe schon ausradiert worden. Nur das kalte Auge eines hochwertigen Scanners vermag noch letzte Bruchstücke zu erkennen. Teure Software berechnet Verluste und versucht auszugleichen, bemüht sich um eine ungefähre Rekonstruktion des bereits Verschwundenen. Besser erhalten als die Braun- und Grautöne der Kamera ist die Handschrift der vormaligen Besitzerin, selbst längst verstorben, die jene Aufnahme vor Jahrzehnten einmal mit dem Vermerk „nicht wegschmeißen“ dem Amberger Stadtmuseum schenkte, von wo aus sie in die Fotosammlung des Stadtarchivs gelangte.

Nur die wenigsten Betrachter des 21. Jahrhunderts stutzen nicht bei einem flüchtigen ersten Blick. Zu vertraut ist der oft selbst genutzte Kreisverkehr am Nabburger Tor, das unverkennbar in der rechten Ecke aus dem erahnten Grün der mächtigen Bäume lugt. Sein Nicht-Vorhandensein irritiert, ebenso wie der reiche Baumbestand, der zur Linken nur einen vagen Blick hinein in eine uns unbekannte Straße zulässt. Die überall gut zu erkennenden Jägerzäune mögen seinerzeit ausgereicht haben, um einem der vier Radfahrer Einhalt zu gebieten, die der Szenerie zumindest einen Hauch Betriebsamkeit verleihen. Doch bleibt es dabei – Hektik ist dieser Szene so fern wie die französische Front des Ersten Weltkrieges, während dem diese Aufnahme entstand.

Keines der vier „Automobilfuhrwerke“, die das Adressbuch des Jahres 1914 für die Stadt ausweist ist zu sehen, auch keines der natürlich noch von Pferden bewegten Frachtfuhrwerke ist zu entdecken. Erst recht kein Automobil – kaum verwunderlich, bewegte sich anno dazumal sogar der rechtskundige Bürgermeister Dr. Eduard Klug eher auf Schusters Rappen durch die Stadt.

Ein Kreisverkehr ist jenen nicht nur fremd, sie haben schlicht keinen Bedarf für derlei Dinge. Zur Rechten führt die Straße nach Regensburg (sie tut es heute noch). Weiter oben ahnt der Betrachter eher die Straße, die dort zum Werksgelände der Baumannschen Emaillfabrik und zum Bahnhof führen muss und der nicht einer der stummen Geister zuzustreben scheint. Das Nabburger Tor entlässt eine größere Menge Volks aus dem sicheren Schutz der ehrwürdigen Stadt und einige wenige kommen aus der zur Linken Richtung Wingershofer Tor abzweigenden und reich mit Bäumen bestandenen Chaussee, die gute vierhundert Meter weiter einen Knick stadtauswärts vollführen wird, um etwa auf der Höhe des heutigen Kneippbeckens die Vils zu überqueren. Die Kurfürstenbrücke ist noch nicht erdacht und späteren Zeiten vorbehalten.

Bleibt die Frage, was der linke Bildrand vor unserem neugierig gewordenen Auge verbirgt, dem die längst Entschlafenen sämtlich zuzustreben scheinen. Einige wenige weiße Hemdkragen sind zu sehen, doch die zweckmäßige Kleidung zielstrebiger Arbeiter dominiert das Bild und am linken unteren Rand ist gar ein Uniformierter zu erkennen. Sie alle haben das gleiche Ziel: Den Eingang der königlichen Gewehrfabrik, in jenen Jahren der noch ungeahnten Weltwende des Ersten Weltkrieges die größte Waffenschmiede des Bayerischen Königreiches. In deren produktivster Zeit finden dort gut 4.000 Menschen (1916) ein knappes Auskommen – geprägt durch schmale Lebensmittelzuteilungen und viele Arbeitsstunden. Viele von ihnen waren treue Kunden der unsichtbaren Gaststätte Velhorn, deren Standort gleich beim Werkstor uns dieselbe aufmerksame Hand bezeichnet hat, die schon wohlwollend auf die Präsenz des Nabburger Tores hinwies.

Schon bald wird sich der Krieg auch hier als der „große Beschleuniger“ erweisen – die Niederlage wird die Schließung der Fabrik erzwingen. Schon ein Jahr nach Ende des Krieges wird sich der Magistrat der Stadt mit der Beschaffung eines Lastkraftwagens inklusive Anhänger für das städtische Gaswerk (ein direkter Nachbar der todgeweihten Gewehrfabrik) beschäftigen, da die Zahl der verfügbaren Pferde verschwindend gering geworden ist.

Ohne es zu wissen hat der unbekannte Fotograf nicht nur die anonymen Akteure einer alltäglichen Szene festgehalten, die Straßen und Orte konserviert – er hat auch die Beschaulichkeit einer Zeit eingefroren, deren Ende bereits unmittelbar bevorstand.

Quelle: http://histbav.hypotheses.org/460

Weiterlesen

Geschichte von Klöstern und Orden #OpenAccess (5)

In dieser Rubrik werden Bücher und Artikel, die sich mit der Geschichte von Klöstern und Orden beschäftigen und die nun (auch) online – und zwar Open Access – zur Verfügung stehen, aufgeführt. Das soll auch als Anreiz verstanden werden.    Alle hier aufgeführten Titel wurden auch in die kollaborative Bibliographie bei Zotero eingetragen.  (Mehr Informationen zur Ordensgeschichte bei Zotero: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479)  Der Link zum Ordner “OpenAccess”: https://www.zotero.org/groups/ordensgeschichte/items/collectionKey/N8MKDN8J Der RSS-Feed des Ordners “OpenAccess”:  https://api.zotero.org/groups/148107/collections/N8MKDN8J/items/top?start=0&limit=25     Binder, G.: Geschichte der bayerischen Birgitten-Klöster, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4741

Weiterlesen

Geschichte von Klöstern und Orden #OpenAccess (5)

In dieser Rubrik werden Bücher und Artikel, die sich mit der Geschichte von Klöstern und Orden beschäftigen und die nun (auch) online – und zwar Open Access – zur Verfügung stehen, aufgeführt. Das soll auch als Anreiz verstanden werden.    Alle hier aufgeführten Titel wurden auch in die kollaborative Bibliographie bei Zotero eingetragen.  (Mehr Informationen zur Ordensgeschichte bei Zotero: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4479)  Der Link zum Ordner “OpenAccess”: https://www.zotero.org/groups/ordensgeschichte/items/collectionKey/N8MKDN8J Der RSS-Feed des Ordners “OpenAccess”:  https://api.zotero.org/groups/148107/collections/N8MKDN8J/items/top?start=0&limit=25     Binder, G.: Geschichte der bayerischen Birgitten-Klöster, in: Verhandlungen des Historischen Vereins für Oberpfalz [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/4741

Weiterlesen