“Der französische Blogger Olivier Ertzscheid (unser Resümee über seinen Streit mit dem Anne-Frank-Fonds) hat das Tagebuch jetzt im Niederländischen online gestellt. Die Agentur AFP (hier im FAZ.Net) erläutert: “Nach Ansicht des Fonds, der von Annes Vater Otto Frank gegründet wurde, handelt es sich bei dem Tagebuch um ein posthum veröffentlichtes Werk, bei dem eine 50-jährige Schutzfrist vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an gelte. Da der vollständige Text erst 1986 veröffentlicht worden sei, sei er noch bis 2037 urheberrechtlich geschützt.” (Perlentaucher) [Siehe auch Heise.]
Ich rätsele noch, was das für eine nationale Rechtsnorm sein soll. Wer kann helfen?
Europarechtlich einheitlich ist die Editio princeps von gemeinfreien Werken geregelt, bei der zuvor unveröffentlichte Werke, die gemeinfrei geworden sind oder niemals geschützt waren, 25 Jahre lang geschützt sind (siehe Artikel 45o niederländisches Urheberrecht und § 71 UrhG in Deutschland).
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