Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, im Rahmen des HERA Joint Research Programme “Uses of the Past” Vorhaben zu fördern, die transnationale Forschungsansätze im Bereich “Vergangenheitsnutzung(en)” weiterentwickeln.
HERA steht für “Humanities in the European Research Area” und ist, unter Beteiligung des BMBF, ein europäisches Netzwerk von Forschungsförderern in den Geisteswissenschaften.
Im Rahmen der neuen HERA-Förderbekanntmachung “Uses of the Past” sind Geisteswissenschaftlerinnen/Geisteswissenschaftler aus 23 europäischen Ländern dazu eingeladen, internationale Projektvorschläge einzureichen, die sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen: “Welchen Einfluss hat unser Verständnis der Vergangenheit auf die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft?”, “Wie nutzen oder benutzen wir – als Individuen, Institutionen oder als Gesell-schaften – Vergangenheit(en)?”
“Uses of the Past” lädt Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler ein, sich mit der Nutzung von Vergangenheit(en) zu beschäftigen, und dabei ein Verständnis zu entwickeln, wie Erinnerung(en) konstruiert und zu welchem Nutzen sie eingesetzt werden. Dazu gehören Fragen mit unterschiedlichen Perspektiven auf Vergangenheit: Wie tragen Erinnerungen, Geschichte und Geschichten zur Herausbildung von Identität, Normen, Werten, Institutionen bei? Wie wird Vergangenheit in den Medien, in Objekten, im öffentlichen Raum aufgegriffen? Und wie bedienen sich welche Akteure der Vergangenheit?
Es können europäische wie auch nicht-europäische bzw. globale Nutzungsweisen im Fokus stehen, dabei ist jedoch stets ein direkter Bezug zu historischen oder gegenwärtigen Debatten innerhalb Europas herzustellen. Es ist gewünscht, dass sich die Fragestellungen auf größere Transformationskontexte beziehen, in denen gesellschaftliche Spannungen zu Konflikten oder neuen Entwicklungsprozessen und auch neuen Interpretationen von Vergangenheit führen. Ein besseres Begreifen der Verknüpfung von Vergangenheit und Gegenwart soll zu einem besseren Verständnis der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Transformationen in Europa beitragen.
Die multi- und interdisziplinär ausgerichteten Projekte sollen ihren Schwerpunkt in den Geisteswissenschaften haben, innovative und exzellente Forschungsansätze einbringen sowie Strategien für den Wissenstransfer aufweisen.
Bis zum 9. April 2015 (19.00 MEZ) können Anträge zur ersten Auswahlstufe eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Team aus mindestens vier “principal investigators” aus mindestens vier der beteiligten Länder. Neben Deutschland sind dies Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre, das maximale Fördervolumen beträgt 1,2 Millionen Euro pro Projektverbund. Das Fördervolumen, das das BMBF gemeinsam mit Forschungsförderern aus den weiteren 22 europäischen Ländern sowie der Europäischen Kommission über HERA zur Verfügung stellt, liegt bei 21 Millionen Euro.
“Uses of the Past” wird im Rahmen eines ERA-NET Cofund von der EU gefördert. Mit der Verwaltung des Förder-programms “Uses of the Past” sind die “Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek” (NWO) beauftragt, die auch die Themenschwerpunkte, die gültigen Richtlinien für Antragstellende, nationale Sonderbestimmungen, Bewertungskriterien etc. veröffentlicht sowie das “Irish Research Council” (IRC), das die Abwicklung der Projekt-förderung vornehmen wird. Die Bekanntmachung sowie alle Dokumente sind einzusehen unter: http://heranet.info/hera-jrp-documents-1.
Für die Förderung der antragstellenden Einrichtungen gelten zum einen die allgemeinen Regelungen der HERA-Bekanntmachung und zum anderen die jeweiligen Richtlinien der entsprechenden Partnerstaaten, für Deutschland also die Förderrichtlinien des BMBF.
Für deutsche Partner in “Uses of the Past”-Verbünden gelten die Richtlinien des HERA Joint Research Programme “Uses of the Past” und die BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis sowie die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Bei Abweichungen gelten die Regelungen, die im Netzwerk HERA für das Forschungsförderprogramm getroffen wurden. Die BMBF-Standardrichtlinien können im Formularschrank des BMBF abgerufen werden:
https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=block
Antragsberechtigt in Deutschland sind Universitäten und Fachhochschulen, Forschungsmuseen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Beteiligung von Forschenden aus kleinen Fächern wird begrüßt. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe sind Kurzanträge (Outline Proposals) in englischer Sprache auf elektronischem Weg über die oben genannte Website von HERA bis spätestens 9. April 2015, 19.00 Uhr MEZ (Ausschlussfrist) einzureichen.
Die eingegangenen Anträge werden von einem internationalen Gremium begutachtet. Auf Grundlage der Bewertung werden dann in der zweiten Verfahrensstufe die Interessentinnen/Interessenten der für eine Förderung geeigneten Vorhaben zur Vorlage eines Vollantrags (Full Proposal) aufgefordert. Die Eingangsfrist für die Vollanträge wird im Oktober 2015 liegen. Ein Beginn der Vorhaben wird für Juni 2016 erwartet.
Antragstellende aus Deutschland sind eingeladen, vor der Einreichung ihres Antrags bei HERA mit den nationalen Ansprechpartnern des HERA-Konsortiums in Kontakt zu treten, um die Förderfähigkeit ihres Antrags vorab zu klären. Mit dieser Aufgabe hat das BMBF den Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. betraut:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
AE Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: http://pt-dlr-gsk.de und http://www.nks-swg.de
Ansprechpartner sind:
Christa Engel
Telefon: 02 28/38 21-16 95
Telefax: 02 28/38 21-13 31
E-Mail: hera-up@dlr.de
Dr. Christopher Wertz
Telefon: 02 28/38 21-15 77
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: hera-up@dlr.de
Zur offiziellen Bekanntmachung HERA Joint Research Programme “Uses of the Past”: http://heranet.info
Quelle: http://dhd-blog.org/?p=4762