Kölner Betreffe in westfälischen Adelsarchiven – hier: Pläne zur Villa Hagen

Manchmal findet man bei der Erschließung eines Bestandes Betreffe, die man als Archivar (und vermutlich erst recht nicht als Benutzer) dort nicht unbedingt erwarten würde. Landes- oder bundesweite Internetportale, die eine archiv- und beständeübergreifende Suche ermöglichen, wirken diesem Phänomen zwar entgegen, doch trotzdem macht es Sinn, auf Verbindungslinien und Überlieferungsinseln hinzuweisen.

Ein besonders schöner Fall betrifft die sog. Villa Hagen, die kurz nach der letzten Jahrhundertwende in der Kölner Neustadt-Süd am Sachsenring 91-93 errichtet wurde. Ein Foto zeigt die Front des repräsentativen Gebäudes – heute steht an der Stelle ein sehr rechtwinkliges und hohes Gebäude einer großen Versicherungsgesellschaft.

„Villa Hagen“, Sachsenring 91-93, Köln (Foto Konservator der Stadt Köln), ca. 1910



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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/4659

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Instruktionen für den neuen Gefangenenwärter

Nicht erst seit den jüngsten problematischen Vorfällen in Sachsen macht man sich Gedanken zum Strafvollzug!

Anscheinend recht unerwartet war die kleine Herrschaft Rheda im August 1781 damit konfrontiert, dass „der letzte Gefangenenwärter heimlich davon gegangen“ war – und das wohl ohne einen Nachfolger einzuarbeiten. Da man nicht voraussehen konnte, wann ein „solcher Unterbedienter wiederum gebraucht werden müsse“ erachtete es der Rhedasche Justizrat Krieger deshalb für sinnvoll, die Bezahlung und auch die Dienstpflichten eines Gefängniswärters schriftlich festzuhalten.

Dem Grafen Moritz Casimir wurde der entsprechende Vorschlag erst sechs Jahre später im Juli 1787 vorgetragen. Der Graf akzeptierte das Vorhaben und legte der Stadt Rheda bei der Gelegenheit nahe, den Wärter doch gleichzeitig zum Bettelvogt zu bestellen. Diese niederen Beamten übten hauptsächlich Kontroll- und Verwaltungsfunktionen gegenüber Armen und Fremden aus, hatten also nicht nur helfende Funktion. So erklärt sich der Nachsatz des Grafen „in der letzten Eigenschaft wollen Wir demselbsen ebenfalls eine Pistole zulegen“.



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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/4335

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Heute vor 100 Jahren begann die Schlacht um Verdun

Nicht weniger als 508 Feldpostbriefe sandte der westfälische Adelige Engelbert Freiherr Kerckerinck zur Borg (1872–1933) während des Ersten Weltkriegs an seine Frau Magdalena, geborene Gräfin v. Galen. Um sicherzustellen, dass keiner verloren ging, nummerierte er sie sogar. Als Delegierter des Malteserordens für … Weiterlesen

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/2985

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Von Rheda nach Lembeck – auf den Spuren der westfälischen Adelsgeschichte

von Diana Ascher und Kathrin Baas

 

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Bei der Arbeit…

Im Rahmen unseres Referendariats beim Landesarchiv NRW bot sich für uns die Möglichkeit, ein Archiv aus dem kommunalen Bereich kennenzulernen. Für uns war schnell klar, dass wir diese Zeit beim LWL-Archivamt verbringen wollten. Die Kombination aus kommunaler Archivpflege, der Betreuung der westfälischen Adelsarchive sowie der hohe Stellenwert der Restaurierung und Bestandserhaltung waren für uns sehr reizvoll.

Wir bekamen verschiedene Verzeichnungsprojekte zugeteilt, um die wir uns in den nächsten vier Wochen kümmern sollten. Zusammen mit den Archivaren des Hauses unternahmen wir außerdem Dienstfahrten zu den privaten Adelsarchiven und kommunalen Archiven, vor allem in Ostwestfalen und im Westmünsterland.



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Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/2706

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Archivwesen: 9. Bayerischer Archivtag; 8.-9. Mai 2015; Archivgut Digital. Digitalisierung analogen Archivguts; Veranstaltungsort: Schweinfurt

http://www.gda.bayern.de/home/ Programm [90.86 kb] Anmeldungsformular [16.72 kb] Archivare Hochschulen und wiss. Einrichtungen [92.76 kb] Kirchenarchivare [92.86 kb] Kommunalarchivare und Archivpfleger [47.8 kb] Onlinebuchung Zimmer [741.27 kb] Anmeldung Zimmer [389.66 kb]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2015/04/5766/

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Über 800 Jahre alte Bischofsurkunde zugunsten des Stifts Clarholz findet ihren Weg zurück ins Fürstliche Archiv Rheda

Als die alliierten Truppen Anfang April 1945 in Rheda einmarschierten, ließen sie sich vom damaligen Fürsten zu Bentheim-Tecklenburg die Schlüssel zum Archiv aushändigen. Dort waren zu dem Zeitpunkt neben dem Archivgut auch Unterlagen der sich zurück ziehenden Wehrmacht eingelagert worden, die für die Alliierten von großer Bedeutung waren. Als die amerikanischen Truppen Ende April – wenige Tage vor der deutschen Kapitulation – abzogen, hinterließen sie das Archiv in großer Unordnung. Bei  den anschließenden Aufräumarbeiten wurde festgestellt, dass „einzelne Kaiserurkunden und andere mit gut erhaltenen Siegeln versehene Stücke“ fehlten, die in der Folgezeit trotz entsprechender Eingaben bei der Militärverwaltung und militärpolizeilicher Untersuchung nicht aufgefunden werden konnten.

Seit 2008 sind die noch fehlenden Urkunden bei Lost Art gemeldet, einer Einrichtung des Bundes und der Länder der Bundesrepublik Deutschland für Kulturgutdokumentation und Kulturgutverluste. Auktionshäuser und Galerien sind gehalten, vor Verkäufen und Versteigerungen zu prüfen, ob die angebotenen Stücke hier verzeichnet sind und diese gegebenenfalls  den Eigentümern zurück zu erstatten. Im Mai diesen Jahres wurde Dr. Peter Worm vom  LWL-Archivamt für Westfalen, der das Fürstliche Archiv betreut und die Benutzung der wertvollen Bestände ermöglicht, von der Londoner Galerie Sam Fogg, die sich unter anderem auf mittelalterliche Kunstobjekte spezialisiert hat, erfreulicher Weise in einem solchen Fall angeschrieben. Das Stück selbst wurde dann wohl verpackt und versichert aus London übersandt, in der Werkstatt des LWL-Archivamts aufbereitet und archivgerecht verpackt.

Fürstliches Archiv Rheda, Bestand: Stift Clarholz, Urkunden Rha.C.Uk 5

Fürstliches Archiv Rheda,
Bestand: Stift Clarholz, Urkunden
Rha.C.Uk 5

Inhaltlich lässt sich die Urkunde in eine Reihe von Rechtsgeschäften einordnen, mit denen das junge Stift seinen Grundbesitz und  damit seine Einkünfte erweitert und abrundet: Bischof Hermann II. von Münster beurkundet den Verkauf eines Anwesens in Sandrup – heute eine Bauerschaft nördlich von Münster – durch seinen Lehnsmann Otto an den Propst Friedrich und den Konvent von Clarholz für die beträchtliche Summe von 90 Mark. Dass hierfür jeweils der Münstersche Bischof Hermann II. als Beurkundender gewonnen werden konnte, betont den hohen Stellenwert, der dem Clarholzer Stift zu dieser Zeit zukam. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass der genannte Bischof in der Nachbarschaft das Zisterzienser-Kloster Marienfeld mit begründet und ausgestattet hat, das durchaus mit den Prämonstratensern in Clarholz um fromme Stiftungen konkurrierte.

Die schön geschriebene und mit einem hellen Wachssiegel versehende Urkunde steht nun der historischen Forschung wieder zur Verfügung (Fürstliches Archiv Rheda, Bestand: Stift Clarholz, Urkunden, Nr. 5 = WUB I, Nr. 578 = OUB I, Nr. 440). Die Benutzung findet über das LWL-Archivamt für Westfalen (www.lwl-archivamt.de) statt.

Der Aussteller:

Fürstliches Archiv Rheda, Bestand: Stift Clarholz, Urkunden, Rha.C.Uk 5 (Siegel)Hermann II. von Katzenelnbogen (* 1130 oder 1140; † 9. Juni 1203) war von 1174 bis 1203 der 24. Bischof von Münster. Kaiser Friedrich I. Barbarossa bestimmte Hermann II. zum Nachfolger des verstorbenen Bischofs Ludwig I von Wippra. Er stammt aus dem in Hessen ansässigen Adelsgeschlecht der Grafen von Katzenelnbogen.

Zur Vorbereitung des Dritten Kreuzzuges sandte Kaiser Friedrich I. Barbarossa eine Gesandtschaft unter der Führung Hermann II. zum Kaiser Isaak II. Angelos in Konstantinopel. 1189 bis 1192 nahm Hermann II. dann selbst am Kreuzzug teil und gehörte zum engeren Beraterkreis des Kaisers. Der Edelherr Widukind von Rheda, wie der Bischof selbst einer der Gründer Marienfelds, nahm auch an diesem Kreuzzug teil und fiel bei der Erstürmung von Akkon. Es ist nicht auszuschließen, dass es der Bischof Hermann II. war, der die sterblichen Überreste des Edelherrn nach Deutschland zurückbringen ließ.

Hermann der II. gab um die Jahrhundertwende seine vielfältigen Ämter und Tätigkeiten in Münster auf und zog sich nach Marienfeld zurück. 1203 starb er als einfacher Mönch und ließ sich in Marienfeld bestatten. Für den Konvent war dies eine große Geste und so liegt sein Leichnam im Chorraum, den Blick zum Hochaltar gewandt. Später wurde ein Grabmal hinzugefügt, das sich aber nicht mehr an dieser Stelle befindet.

Von Bischof Hermann II. gehen einige Stadtgründungen aus (etwa Coesfeld, Nienborg, Warendorf, Beckum, Ahlen und Dülmen). An seinem Bischofssitz Münster gründet er die Pfarreien St. Ludgeri, St. Martini, St. Aegidii und St. Servatii. Die Pfarreinteilung in Münster und der Bau der dortigen Befestigungsmauern gehen auf ihn zurück. An den Dom lässt er das westliche Querschiff anbauen.

 

Die Empfänger

Bei den Prämonstratensern handelt es sich um regulierter Chorherren, die nach der Augustinusregel leben. Das heisst, dass diese nicht Mönche im engeren Sinn des Worts sind, aber so wie diese die Gelübde der Armut, des Gehorsams und der Keuschheit ablegen und in einer klosterähnlichen Gemeinschaft leben. Ein weiterer Unterschied zu den an der Benediktsregel orientierten Mönchsorden ist, dass die Prämonstratenser das kontemplative monastische Leben mit der nach außen gerichteten Seelsorge verbinden. Der Orden ist ein Zusammenschluss selbständiger Stifter (Kanonien) und wurde im Jahr 1120 von Norbert von Xanten mit dreizehn Gefährten in Prémontré bei Laon gegründet. Sie  werden nach ihrem Gründer „Norbertiner“ genannt. Der weibliche Zweig sind die Prämonstratenserinnen.

Eine Besonderheit – in dieser Zeit allerdings nicht einzigartig – der ersten prämonstratensischen Gemeinschaften war, dass es sich bei ihnen um Doppelklöster handelte, in denen also Frauen und Männer, wenn auch in zwei voneinander organisatorisch getrennten Konventen, lebten. So auch hier in Clarholz, wo das zugehörige Frauenkonvent im benachbarten Lette seinen Sitz hatte, jedoch sich nur bis ins 15. Jh. nachweisen lässt. Neben den Kanonikern (canonici) lebten in den Niederlassungen der Norbertiner auch Laienbrüder (conversi). Ähnlich wie auch die Zisterzienser trugen die Prämonstratenser in den ersten Jahrhunderten nach ihrer Entstehung zur Verbesserung der Landwirtschaft bei.

 

Der Gegenstand

Zum ersten Mal erwähnt wurde der 45 km von Clarholz entfernte Haupthof Sandrup schon im 11. Jahrhundert in einer abschriftlich überlieferten Urkunde aus dem Cappenberger Archiv. Damals legte der Münstersche Bischof Siegfried von Walbeck (1022–1032) fest, dass für die neugeweihte Kirche von Coerde unter anderem die Bauerschaft Sandondorp zur Zahlung eines Zehnten als wirtschaftliche Grundlage für die Kirche und ihre Geistlichen verpflichtet wurde. Der Bischof hatte kurz vor seinem Tode noch sieben neue Landkirchen geweiht, unter denen sich auch die Kirche von Coerde befand. Ihr Pfarrsprengel sollte aus Teilen der alten Dompfarrrei so zusammengestellt werden, dass sie mit dem zu zahlenden Zehnten die wirtschaftliche Grundlage für die Kirche und ihre Geistlichen bilden konnte. Doch die Pfarrei Coerde kam nie zustande. Die ursprünglich Coerde zugedachte Bauerschaft Sandrup fiel an die von Bischof Hermann I. (1032 – 1042) ab dem Jahre 1040 gebaute Liebfrauen-Überwasserkirche im nahen Münster, ist aber zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung als Lehen an  einen bischöflichen Ministerialen, namens Otto, vergeben.

Inhaltlich lässt sich die Urkunde in eine Reihe von Rechtsgeschäften einordnen, mit denen das junge Stift seinen Grundbesitz und  damit seine Einkünfte erweitert und abrundet: Bischof Hermann II. von Münster beurkundet den Verkauf eines Haupthofs in Sandrup – heute eine Bauerschaft nördlich von Münster – durch seinen Lehnsmann Otto an den Propst Friedrich und den Konvent von Clarholz für 90 Silbermark. Dieser Otto habe sich, wie es in der vorliegenden Urkunde heisst, spontan im Beisein von Klerikern und Laien zum Verkauf des Haupthofs Sandrup entschlossen. Aus der Zeugenliste der Urkunde erfahren wir, wer diese Personen sind: Es handelt sich um die Pröpste also geistlichen Vorstände der Münsterschen Dom- und Pfarrkirchen und viele Vertreter des örtlichen Adels. Wir können also von einem feierlichen Rahmen ausgehen!  Gegen einen allzu spontanen Entschluss spricht auch, dass die vom Verkauf mittelbar betroffenen Erben des Otto diesem Rechtsgeschäft zugestimmt haben.

Zu den 90 Mark: Hierbei handelt es sich um eine Rechengröße und nicht um geprägtes Geld, wobei eine Mark gut 233 gr. Silber entsprichen. 90 Mark sind also gut 20 kg Silber, im 14. Jh. entspricht das einem Gegenwert von 360 Schweinen. Jochen Ossenbrink hat in seiner Wirtschaftsgeschichte des Klosters ausgerechnet, dass Propst Friedrich in seiner Amtszeit insgesamt Güter für 462 Mark (fast 110 kg Silber) angekauft hat – Geld das als Stiftung vom landsässigen Adel oder als Eintrittsgeld von den Novizen in die Kasse gekommen sein muss.

Bemerkenswert ist, dass für die Beurkundungen jeweils der Münstersche Bischof Hermann II. gewonnen werden konnte, der auf diese Weise das Clarholzer Stift förderte.  Es erstaunt deshalb besonders, dass der genannte Bischof in der unmittelbaren Nachbarschaft das Zisterzienser-Kloster Marienfeld mit begründet und ausgestattet hat, das durchaus mit den Prämonstratensern in Clarholz um fromme Stiftungen konkurrierte. Der prominente Rahmen, in dem die Beurkundungen stattfanden, diente sicher einerseits der Rechtssicherung. Wer hätte dem Wort dieser versammelten Zeugen widersprechen wollen? Andererseits stellte es einen hohen Gunsterweis dar, dass der Bischof sein Siegel unter das Rechtsgeschäft setzte und dafür auch noch einen Großteil seines Münster’schen Beraterkreises einbestellte.

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/1028

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Arbeit mit Genealogischen Quellen: Ein Erfahrungsbericht zur Transkription einer Abgabenliste des Stiftes Asbeck

 

Unsere kleine Sommerserie zu den genealogischen Quellen erfährt hier eine Ergänzung. Was macht man, wenn man eine  Quelle im Archiv findet? Wie geht man vor? Die Höhen und Tiefen in diesem Bereich erläutert anschaulich der Text der beiden  Studenten Richard Lüdicke und Simon Schneider, die hier bei uns im LWL-Archivamt eine solche Quelle fanden.

Von Malter, Ergänzungen und falschen Signaturen – ein Erfahrungsbericht zur Transkription einer Abgabenliste des Stiftes Asbeck (von Richard Lüdicke und Simon Schneider)

 

Coe.H_5_VorderseiteEine institutionsübergreifende Zusammenarbeit zwischen Universität und Archiv ist ein in der freien Forschungswildbahn viel zu selten zu beobachtendes Schauspiel. Studenten und Archivare findet man leider noch zu selten im gleichen Habitat. Wie kann man nun diese beiden Spezies zusammenzuführen, die Studierenden an der Expertise der Archivare teilhaben lassen und schließlich mit den handgeschriebenen Quellen in Kontakt bringen? Im Rahmen einer Transkriptionsübung mittelalterlicher Quellen bei Prof. Dr. Sita Steckel, Juniorprofessorin an der WWU Münster mit einer innigen Vorliebe für mittelalterliche Handschriften, kam ein kleines Projekt zu Stande. Es ging darum, eine Abgabenliste des Zehntes des Stiftes Asbeck (Kreis Coesfeld) aus dem späten 13. Jh. zu transkribieren. Bereit gestellt wurde besagte Liste freundlicherweise als Scann durch Dr. Antje Diener-Staeckling, Referentin im Archivamtes in Münster, das u.a. im Rahmen der Übung besucht wurde. Dieser Herausforderung stellten sich also die Studierenden Simon Schneider für die Vorderseite und Richard Lüdicke für die Rückseite der Liste. Es gelang ihnen, den Text der Quelle nahezu vollständig zu erfassen und sämtliche Abkürzungen aufzulösen, lediglich die Eigennamen der abgabenpflichtigen Höfe, einige Stellen mit Radierungen und die sehr kleinen, zwischen den Zeilen hinzugefügten Nachträge bereiteten Probleme.

Nach einer gewissen Recherche gelang es, das mittelalterliche Wirtschaftsvokabular und damit den Inhalt der Quelle zu erschließen. Besondere Probleme bereitete dabei das im klassischen Latein nicht vorhandene Wort „malcium“ für die mittelalterliche Maßeinheit „Malter“ (ca. 12 Scheffel). Als besonders wertvoll erwies sich dabei die Dissertation von Heinz Gobel von 1997: „Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Datenverarbeitung bei der Erschließung historischer Quellen am Beispiel der Entwicklung des Grundbesitzes und der Abgaben des Stiftes Asbeck.“ Über diesen Titel wurden die Studierenden dann aber leider auf eine bereits 1907 von Franz Darpe im sechsten Band des „Codex Traditionum Westfalicarum“ edierte Version der Quelle aufmerksam. Damit wurde eine angedachte, mögliche Veröffentlichung der Ergebnisse hinfällig.  Ein Vergleich der eigenen Arbeit mit der Edition ergab aber dennoch einige interessante Verwicklungen. Darpe hat 1907 nicht die seit der Übernahme des Stiftsarchives 1805 durch die Wild- und Rheingrafen von Salm-Horstmarsch bis heute übliche neue Signatur verwendet, sondern die alte Stiftssignatur, die noch auf dem Dokument selbst vermerkt war. Dadurch musste die Edition zunächst im Verborgenen schlummern, ehe sie, geweckt mit Hilfe der Dissertation, wieder ihre Bestimmung als aufbereitete Gebrauchsvariante der Abgabenliste erlangen konnte. Die Studierenden konnten auch feststellen, dass Darpe getreu der Umkehr des Mottos „aus den Augen, aus dem Sinn“, also, „aus dem Sinn, aus den Augen“, nur das ediert hat, das für ihn auch Sinn ergeben hat. Auch wenn er damit vieles erfasst hat, so gehen doch zahlreiche zusätzliche Informationen, besonders unterhalb des eigentlichen Haupttextes der Vorderseite, in der Edition verloren.

Diese Nachträge können einerseits zeitlich erst später hinzugekommene Zehnteinkünfte und damit sonst nicht überlieferte Einnahmequellen darstellen. Andererseits geben sie über die Veränderung der Namen der einzelnen Güter Aufschluss: So wurde beispielsweise das „alta domus“ im Kirchspiel Coesfeld später „Hosekink“ (oder ähnlich) genannt, was aus Darpes Edition nicht hervorgeht. Diese Erfahrungen verdeutlichen, dass man den Quelleneditionen besser mit einem gewissen Misstrauen begegnen sollte, ein Blick auf das Original auf jeden Fall nicht schaden kann. Momentan arbeiten viele Archive emsig wie die Bienchen an der Digitalisierung ihrer Bestände, sodass ein kurzer Abgleich mit dem Original deutlich unkomplizierter möglich ist – wenn denn die Edition zur Quelle die richtige Signatur führt.

 

 

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/1005

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Genealogische Quellen in Privatarchiven Teil 2 (von Werner Frese)

AssenG597_2Manche Gutsherrschaften waren gleichzeitig Inhaber von Gerichtsherrlichkeiten oder fungierten auch als Holz- oder Markenrichter. In den Protokollen der unterherrlichen Gerichtsbarkeiten werden überwiegend zivile Streitigkeiten abgehandelt, z. B. Schuldforderungen, die sehr langlebig sein können und deshalb nicht selten eine diesbezügliche Erb- und genealogische Abfolge darstellen, die für den Genealogen höchst aufschlussreich sind, besonders, wenn es um Erbstreitigkeiten, Kindesabfindungen und Brautschatz-, Unterhaltszahlungen geht. Viel häufiger sind Fälle der Strafgerichtsbarkeit, die nicht nur sehr genau die Beteiligten in Injurienklagen und bei tätlicher Gewalt angeben, sondern auch Zeugen mit ihrem Alter und ihrer Profession und häufig genug den Verwandtschaftsverhältnissen. Hier kommen natürlich nicht nur die Eigenhörigen vor, sondern es können theoretisch alle der Gerichtsbarkeit Unterworfenen und solche, die das Gericht als Kläger angerufen haben, namentlich vorkommen. Dasselbe gilt für die Markenprotokolle, wobei die Gegenstände sich natürlich stets auf die Markennutzung beziehen.

In allen Privatarchiven finden sich zahlreiche Prozesse, die die Gutsherrschaft mit den eigenbehörigen Bauern in Forderungssachen geführt hat. Auch diese greifen meist weiter zurück und geben Blicke auch auf  Zeiten frei, die lange vor dem eigentlichen Prozessbeginn liegen, und somit frühere Verhältnisse des Hofes und der aufsitzenden Menschen beleuchten.

 

Coe K_980_002_RegisterWenn die Gutsherrschaft mit mehreren Höfen in einem Kirchspiel begütert war, lassen sich in ihrem Archiv nicht selten Rechnungen des Kirchspiels finden und sogar Kirchspielsschatzungen (Steuerlisten), deren überwiegende Menge natürlich in der landesherrlichen Verwaltung anzutreffen ist. Hatten die Adelsherrschaften auch Kirchenpatronate, finden sich natürlich in ihrem Archiv auch die Kirchenrechnungen, die besonders für das gesamte kirchliche Personal bis zur Hebamme ergiebig sind. Man darf überhaupt davon ausgehen, dass die Rechnungsregister aller Art sehr viel auskunftsfreudiger als heute sind, die genauen Umstände und Leistungen für Zahlungen angeben und natürlich namentlich deren Empfänger oder Rechtsnachfolger. Lohnenswert, wenngleich mühseliger, ist daher auch die Durchsicht der Rechnungsbelege der Kaufleute, Handwerker, Apotheker, Ärzte, Künstler

Bei geistlichen Institutionen und Stiftern, deren Überlieferung durch die Säkularisation in die Archive der Standesherren geraten sind, ist aufmerksam zu machen auf die Kapitelsprotokolle. Diese erfassen, ganz anders als zunächst ihre Bezeichnung vermuten lässt, weniger geistliche Angelegenheiten als vielmehr fast alle Geschäfte der gutsherrlichen Verwaltung des Klosterbesitzes, wie sie bereits oben dargestellt worden sind. Ergiebig sind besonders die mancherorts darin verzeichneten Vergaben der Wortstätten, aus denen sich zuweilen lückenlose Hausgeschichten und Abfolgen ihrer Bewohner erstellen lassen.

Plettenberg_1Vom Gutsarchiv ist das Familienarchiv der adligen Familien zu unterscheiden. Hier wurden insbesondere Eheberedungen, Testamente und Abfindungen der nachgeborenen Kinder aus rechtlichen Gründen aufbewahrt. Zur Durchsetzung von Erbansprüchen waren nicht selten langwierige Prozesse nötig, in denen die Abstammungsverhältnisse durch graphische Schemata dargestellt, aber auch durch Urkunden belegt wurden. Adelsfamilien, deren Söhne Domherrenstellen besetzten oder Töchter in Stiftern untergebracht wurden, besitzen nicht selten die Aufschwörungstafeln der Probanden, die ihre adlige Herkunft über vier Generationen beweisen. Seit dem 19. Jahrhundert haben einige Archivare bei Neuordnungen des Archivs sogar Personalakten gebildet, in denen von der Taufurkunde bis zu Patenten und Bestallungsurkunden sogar bedeutsame Korrespondenzen der betreffenden Personen vereinigt liegen.

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/734

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Genealogische Quellen in Privatarchiven Teil 1 (von Werner Frese)


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Welche Quellenarten finden sich in den frühneuzeitlichen Adelsarchiven, aus welchen Quellen lassen sich welche Informationen für die eigen Forschung ziehen? Diese und anderen Fragen erklärt Dr. Werner Frese in unserer kleinen Reihe zum Thema “Genealogische Quellen in Privatarchiven”.

Genealogische Quellen in Privatarchiven, Teil 1 (von Werner Frese)

Zu den wesentlichen Grundlagen einer Gutsherrschaft gehören die Lagerbücher oder Urbare, die ihren Besitz an Höfen, Liegenschaften und Gerechtsame aller Art erfassen, sowie die Protokollbücher über die ihr eigenbehörigen Menschen. Diese letzteren verzeichnen, wann und zu welchen Bedingungen die hofsitzenden Eheleute, das Bauerngut angetreten oder gewonnen haben, wann sie verstorben sind und was anlässlich ihres Todes an Sterbfallgeld fällig wurde. Der Abgang der eigenbehörigen Kinder geschah durch Freilassung oder Tausch bzw. Wechsel gegen eine eigenbehörige Person einer anderen Gutsherrschaft. Diese mehr personalbezogenen Informationen finden sich in den Protokollbüchern über Gewinn, Versterb, Wechsel und Freilassung. Über diese Vorgänge wurden natürlich auch Ausfertigungen (Urkunden) erstellt: die Pacht- oder Gewinnbrief, der Wechsel- bzw. Freibrief. Die freigelassene Person, wenn sie sich nicht in eine Stadt begab, besaß den Freibrief meist nur kurze Zeit, weil sie in der Regel ihr Unterkommen bei einer anderen Gutsherrschaft suchte und zeichenhaft für die erneute Annahme der Eigenbehörigkeit den Freibrief der neuen Herrschaft aushändigte. In manchen Privatarchiven liegen heute ansehnliche Sammlungen von Freibriefen, die zuweilen auf der Rückseite vermelden, auf welchem Hof die soeben noch frei gewesene Person sich niedergelassen und verheiratetet hat. Gelegentlich gibt es auch Bücher, in denen die Kinder der eigenbehörigen Familien registriert wurden, um ihren Verbleib festzuhalten und evtl. Ansprüche gegen sie geltend machen zu können.

 

Lagerbuch ,Haus Assen

Lagerbücher sind oft prächtig in Leder gebunden.

Lagerbücher beschreiben den Besitz und die aufsitzenden Leute meist punktuell. Ihre Fortschreibung erfolgte in unregelmäßigen Abständen, in den sogenannten Hofsprachen, die wiederum die hofsitzenden Leute, häufig genug auch den Verbleib der Kinder festhalten, insbesondere dann, wenn sie sich nicht freigekauft hatten.

 

 

Die unregelmäßigen oder ungewissen Einkünfte, die der Gutsherrschaft aus Gewinn, Versterb und Freilassung zukamen, finden sich in den Jahresrechnungen häufig unter der Rubrik ungewisse Gefälle.

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Das Lagerbuchverzeichnis beginnt oft mit einem Gebet oder ähnlichem.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenüber diesen, die einzelnen Eigenbehörigen systematisch erfassenden Quellen ist das übrige Renteischriftgut für den Genealogen sekundär, sogar die Hofesakte, deren eigentlicher Zweck die Information über den Zustand der Hofstelle ist, z. B. Markenberechtigungen, Landtausch, Grenzen, Holzbestand des Hofes, baulicher Zustand, Verschuldung etc. Trotzdem übermitteln diese Akten noch zahlreiche „Personalia“ und geben vor allem das Kolorit für die Lebensumstände der Bauern ab, bedingt durch Natur- und Kriegsereignisse, Krankheiten bei Mensch und Vieh, Brautschatzabfindungen, Kapitalaufnahmen.

Hofesakten

Hofesakten können umfagreich oder dünn sein. Sie enthalten alle Dokumente, die ein Eigentümer über einen Hof vorliegen hatte.

 

 

 

 

 

 

 

Pachtregister und Register über Dienstleistungen jeglicher Art, z. B. Spann-, Botendienste, Heu- und Mäh- und Jagddienste weisen zwar die Personen nach, aber nicht als individuelle Personen, sondern nur als den zur Prästation verpflichteten Hofinhaber. Daher erscheint er fast immer ohne seinen Vornamen und ist genealogisch nicht sicher zu verorten.

Pachtregister

Ein übliches Pachtregister

Manche Gutsherrschaften waren gleichzeitig Inhaber von Gerichtsherrlichkeiten oder fungierten auch als Holz- oder Markenrichter. In den Protokollen der unterherrlichen Gerichtsbarkeiten werden überwiegend zivile Streitigkeiten abgehandelt, z. B. Schuldforderungen, die sehr langlebig sein können und deshalb nicht selten eine diesbezügliche Erb- und genealogische Abfolge darstellen, die für den Genealogen höchst aufschlussreich sind, besonders, wenn es um Erbstreitigkeiten, Kindesabfindungen und Brautschatz-, Unterhaltszahlungen geht. Viel häufiger sind Fälle der Strafgerichtsbarkeit, die nicht nur sehr genau die Beteiligten in Injurienklagen und bei tätlicher Gewalt angeben, sondern auch Zeugen mit ihrem Alter und ihrer Profession und häufig genug den Verwandtschaftsverhältnissen. Hier kommen natürlich nicht nur die Eigenhörigen vor, sondern es können theoretisch alle der Gerichtsbarkeit Unterworfenen und solche, die das Gericht als Kläger angerufen haben, namentlich vorkommen. Dasselbe gilt für die Markenprotokolle, wobei die Gegenstände sich natürlich stets auf die Markennutzung beziehen.

In allen Privatarchiven finden sich zahlreiche Prozesse, die die Gutsherrschaft mit den eigenbehörigen Bauern in Forderungssachen geführt hat. Auch diese greifen meist weiter zurück und geben Blicke auch auf  Zeiten frei, die lange vor dem eigentlichen Prozessbeginn liegen, und somit frühere Verhältnisse des Hofes und der aufsitzenden Menschen beleuchten.

 

Wenn die Gutsherrschaft mit mehreren Höfen in einem Kirchspiel begütert war, lassen sich in ihrem Archiv nicht selten Rechnungen des Kirchspiels finden und sogar Kirchspielsschatzungen (Steuerlisten), deren überwiegende Menge natürlich in der landesherrlichen Verwaltung anzutreffen ist. Hatten die Adelsherrschaften auch Kirchenpatronate, finden sich natürlich in ihrem Archiv auch die Kirchenrechnungen, die besonders für das gesamte kirchliche Personal bis zur Hebamme ergiebig sind. Man darf überhaupt davon ausgehen, dass die Rechnungsregister aller Art sehr viel auskunftsfreudiger als heute sind, die genauen Umstände und Leistungen für Zahlungen angeben und natürlich namentlich deren Empfänger oder Rechtsnachfolger. Lohnenswert, wenngleich mühseliger, ist daher auch die Durchsicht der Rechnungsbelege der Kaufleute, Handwerker, Apotheker, Ärzte, Künstler

Bei geistlichen Institutionen und Stiftern, deren Überlieferung durch die Säkularisation in die Archive der Standesherren geraten sind, ist aufmerksam zu machen auf die Kapitelsprotokolle. Diese erfassen, ganz anders als zunächst ihre Bezeichnung vermuten lässt, weniger geistliche Angelegenheiten als vielmehr fast alle Geschäfte der gutsherrlichen Verwaltung des Klosterbesitzes, wie sie bereits oben dargestellt worden sind. Ergiebig sind besonders die mancherorts darin verzeichneten Vergaben der Wortstätten, aus denen sich zuweilen lückenlose Hausgeschichten und Abfolgen ihrer Bewohner erstellen lassen.

 Vom Gutsarchiv ist das Familienarchiv der adligen Familien zu unterscheiden. Hier wurden insbesondere Eheberedungen, Testamente und Abfindungen der nachgeborenen Kinder aus rechtlichen Gründen aufbewahrt. Zur Durchsetzung von Erbansprüchen waren nicht selten langwierige Prozesse nötig, in denen die Abstammungsverhältnisse durch graphische Schemata dargestellt, aber auch durch Urkunden belegt wurden. Adelsfamilien, deren Söhne Domherrenstellen besetzten oder Töchter in Stiftern untergebracht wurden, besitzen nicht selten die Aufschwörungstafeln der Probanden, die ihre adlige Herkunft über vier Generationen beweisen. Seit dem 19. Jahrhundert haben einige Archivare bei Neuordnungen des Archivs sogar Personalakten gebildet, in denen von der Taufurkunde bis zu Patenten und Bestallungsurkunden sogar bedeutsame Korrespondenzen der betreffenden Personen vereinigt liegen.Aufschwörungstafel Archiv Plettenberg, Essen

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/217

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