DH Summer School Bern 2013

 

 

 

 

 

Ab sofort kann man sich für die diesjährige DH Summer School in Bern (26.-29.06.2013) registrieren:

http://www.dhsummerschool.net/

Auf dem Programm stehen bislang folgende Plenary Sessions:

  • History and Futures of Digital Humanities (Susan Schreibman, Trinity College, Dublin)
  • Digital Textual Editing (Elena Pierazzo, King’s College, London)
  • Social Knowledge Construction and Creation in Literary Studies Environments (Ray Siemens, University of Victoria, Canada)
  • Digital Humanities and Cultural Criticism (David Berry, Swansea University)
  • Historical Data Representation and GIS (Frederic Kaplan, Ecole Polytechnique de Lausanne)
  • Quantitative research methods and network analysis (Claire Lemercier, SciencePo Paris)

Außerdem folgende Workshops / Tutorials:

  • Collaborative work practices in the Digital Humanities (Lynne Siemens, Victoria University)
  • Historical Sources Criticism in the Digital Age (Pascal Föhr, Basel University)
  • Introduction to Network Visualisation with GEPHI (Martin Grandjean, Lausanne University)
  • Multimedia Literacies (Claire Clivaz et al., Lausanne University)
  • Prototyping and Visualizing Virtual Places (Eric Champion, Aarhus University)
  • TEI and Musicology (Laurent Pugin & Claudio Bacciagaluppi, Bern University)
  • Zotero and Citation Management Softwares (Nicolas Chachereau, Lausanne University)

Eine unconference rundet das Programm ab.

Die Teilnehmerzahl ist auf 60 beschränkt!

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=1284

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Der Hype um das Internet, die digitale Welt und der ganze Rest #rkb13

Die Titelgrafik der RKB-Tagung basiert auf einem Design von Moma Propaganda, São Paolo. www.momapropaganda.com.br

 

Die RKB-Tagung in München ist gerade vorüber. Wer nicht dabei sein konnte, hatte via Twitter und über hypotheses.org die Möglichkeit “live” dabei zu sein und auf dem neuesten Stand zu bleiben. Nun freut es umso mehr, dass sich die Süddeutsche Zeitung ausgiebig mit dem Thema der Wissenschaftskommunikation befasst (Ausgabe 29 vom 4.2.2013, S. 9).

Exempli gratia ist der Publikationsprozess, samt vorgelagerter Erarbeitung von Informationen, wobei die Reduktion auf den Begriff “filtern” eher zu pauschalisierend ist, bis zur Thesenentwicklung und anschließendem Schreibprozess. Schlagwörter wie “Open Access” dürfen in diesem Zusammenhang nicht fehlen. Der Rückgriff auf die Infrastrukturen als Allheilsbringer der Geisteswissenschaften geht dann doch etwas weit. Hier werden wissensgenerierende Methoden zu stark mit dem Output der Wissenschaften verknüpft, mit dem Paper, mit dem Buch, mit der Online-Publikation. Denn auf einen solchen Output hinzuarbeiten, dürfte keinem Infrastrukturprojekt als Ziel dienen. Wenn dies so wäre, dann würden Infrastrukturen zu stark an einzelne Projekte und Forschungsvorhaben gebunden sein. Das dem nicht so ist, sollte klar werden, schaut man auf die heterogene Nutzerlandschaft, die gesamten Geisteswissenschaften.

Aber allein durch die Nutzung digitaler Tools wie Mendeley, Geobrowsern oder Visualisierungsumgebungen wie Gephi beginnt keine neue Epoche. Die Fragestellungen sind – ja, sie dürfen es auch explizit sein – die gleichen wie zuvor. Denn das bestätigen oder verwerfen alter Thesen ist ein guter Anfang um schließlich neue Fragestellungen zu entwickeln und diese auch an einer großen Masse an Daten überprüfen zu können. Erst an dieser Stelle kommt die Infrastruktur ins Spiel, deren Rolle zwar zentral ist, die aber den nach wie vor analogen Vorgang der Hypothesenbildung wenn überhaupt nur ein wenig unterstützen kann. Das bedeutet, dass das überaus kreative Vorgehen und Arbeiten in der Wissenschaft nach wie vor nicht von Maschinen ersetzt werden kann.

Der Spiegel schrieb im April 1957 im Zusammenhang mit Roberto Busas Corpus Thomisticus von “Text-Analyse durch Elektronen-Gehirne” (S. 62) und die innerkirchliche Diskussion – zu den vom Teufel persönlich entsandten Maschinen – blieb nicht aus. Vielleicht ist die aktuelle Diskussion davon nicht so weit weg. So klingt es zumindest etwas esoterisch, wenn vom “magischen [...] Vorsprung” durch Technik geschrieben wird; im SZ-Artikel und auch in den Tweets.

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=1248

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Präsentation erster Ergebnisse des Forschungsprojekts

Im Rahmen von “Geschichte am Mittwoch – Geschichte im Dialog” des Instituts für Geschichte der Universität Wien und des Jour fixe des Insituts für die Erforschung der Frühen Neuzeit stellen wir am Mittwoch, 16. Jänner 2013 um 18:30 Uhr erste Forschungsergebnisse vor und geben einen Einblick in Form und Inhalt der kirchlichen und weltlichen Gerichtsquellen.

Vortrag:
Andrea Griesebner, Georg Tschannett und Susanne Hehenberger: Ehen vor Gericht. Konfliktfelder und Handlungsoptionen vom 16. bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts
Mittwoch, 16. Jänner 2013, 18.30 – 20.00 Uhr
Universität Wien – Institut für Geschichte, HS 45


Quelle: http://ehenvorgericht.wordpress.com/2013/01/11/prasentation-erster-ergebnisse-des-forschungsprojekts/

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Konferenz: Historische Textkorpora für die Geistes- und Sozialwissenschaften. Fragestellungen und Nutzungsperspektiven

Zum Thema „Historische Textkorpora für die Geistes- und
Sozialwissenschaften. Fragestellungen und Nutzungsperspektiven“
veranstalten die Projekte „Deutsches Textarchiv“ und „CLARIN-D“
gemeinsam eine zweitägige Konferenz mit begleitenden themenbezogenen
Workshops.

Auf der Konferenz werden Fragen behandelt, die im Zusammenhang mit dem
Aufbau, der Pflege und linguistischen Anreicherung sowie der Nutzung
historischer Textkorpora stehen. Themen sind die notwendige und
wünschenswerte Größe und Güte von Korpora, Verfahren und Qualität der
linguistischen Annotation und Kriterien für die Auswahl und
Zusammensetzung solcher Korpora. Dabei wird betrachtet, wie ein
optimales Verhältnis dieser Anforderungen für den Aufbau solcher Korpora
hergestellt werden kann, auch hinsichtlich der Bedürfnisse verschiedener
Benutzergruppen und der Nachnutzbarkeit solcher Ressourcen über den
unmittelbaren Forschungszweck hinaus. Ein weiterer Aspekt ist, wie
historische Korpora verschiedener Herkunft interoperabel und damit
gemeinsam nutzbar gemacht werden können. Diese Fragen sollen allgemein,
aber auch im Hinblick auf konkrete Projekte und Ressourcen erörtert werden.

Ergänzend zur Konferenz werden zwei Workshops veranstaltet: Workshop1
legt das von der BBAW geleitete CLARIN-D-Arbeitspaket 5 (AP 5: Dienste
und Ressourcen) zugrunde und wird eine Einführung zu den Diensten der
CLARIN-D-Infrastruktur bieten, welche den Aufbau und die Analyse von
Sprachressourcen unterstützen. Workshop 2 knüpft an die Erfahrungen des
Kurationsprojekts 1 der CLARIN-D-Facharbeitsgruppe 1 und des
DTA-Erweiterungsmoduls DTAE an und vermittelt, auf welche Weise
existierende oder neue Sprachressourcen mit den Hilfsmitteln des DTA
CLARIN-D- konform aufbereitet oder erstellt werden können.

Weitere Informationen:

http://www.bbaw.de/veranstaltungen/2013/februar/historische_textkorpora

http://www.deutschestextarchiv.de/doku/workshop2013


Kontakt: Deutsches Textarchiv (dta@bbaw.de)

Um Anmeldung wird gebeten bis zum 31.1.2013

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=1222

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Kolloquium Digital Humanities

Das Kolloquium Digital Humanities der Literatur- und Medienwissenschaften der Universität Trier und des Kompetenzzentrums für elektronische Erschließungs- und Publikationsverfahren in den Geisteswissenschaften lädt auch zum Ende des WS12/13 mittwochvormittags zu transdisziplinären Vorträgen ein.
Alle Interessierten sind herzlich willkommen.
http://www.coli.uni-saarland.de/~csporled/trier/DHKolloq.html
http://kompetenzzentrum.uni-trier.de/de/extra/aktuell/

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=1198

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Die Fraunhofer Sicht der Dinge

Ich habe letzte Woche in Frankfurt beim “Workshop Control. Selbstkontrolle in einer überwachten Welt vorgetragen”. Was mir hier vor allem deutlich geworden ist: Technikzentrierte Ansätze brauchen ein Gegengewicht in Form kritischer Sozial- und Kulturwissenschaften. In meinem Vortrag “Die Erfindung biometrischer Identifizierungstechniken – Anwendungspraktiken zur Wiedererkennung von Personen” habe ich versucht herauszuarbeiten, wie biometrische Merkmale das Identifizieren von Personen verändert haben. Die grundlegende Idee bei biometrischer Identifizierung ist, dass körperliche Merkmale als Index für ein Archivsystem verwendet werden, um so über das körperliche Merkmal eine Person wiederzuerkennen und zwar auf objektivierbare Weise. Mit diesem Fokus untersuche ich die Einführung und Implementierung der Anthropometrie und Daktyloskopie Ende des 19. Jahrhunderts.

Nach mir hielt Alexander Nouak vom Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung in Darmstadt einen Vortrag mit dem Titel „Führen biometrische Verfahren zwangsläufig zur totalen Kontrolle?“ Ob die Frage beantwortet wurde im Laufe der Präsentation, kann ich nur schwer sagen, letztlich war die Botschaft der Präsentation, dass ein vollautomatisiertes Verfahren zur Wiedererkennung durch den Einsatz von Biometrie möglich ist. Interessant war aber der Einstieg, den Alexander Nouak für seinen Vortrag gewählt hat. Er wollte nämlich zeigen, dass das Argument meines Vortrags historisch falsch ist. Und wenn nicht falsch, dann zeige sich da zumindest eine spezielle “Wiener Sicht der Dinge“. Denn von einer Erfindung der Biometrie um 1900 könne nicht die Rede sein, schließlich seien biometrische Merkmale schon seit Jahrtausenden im Einsatz. Aber die Wiener hätten nunmal manchmal eine eigene Perspektive und er könne das sagen, denn er sei schließlich Wiener.

Der Einstieg war nicht nur unnötig, sondern auch Unsinn. Denn mein Argument ist ja nicht, dass um 1900 körperliche Merkmale zur Wiedererkennung erfunden wurden, sondern, dass biometrische Identifizierungstechniken wie die Anthropometrie und die Daktyloskopie erfunden wurden. Auch wenn auf einer antiken Steintafel ein Fingerabdruck entdeckt wurde, heißt das nicht, dass es das Fingerabdruckverfahren schon seit der Antike gibt. Ein entscheidender Unterschied. Das Verfahren beruht darauf, dass der Fingerabdruck nach einem bestimmten Muster klassifiziert wird und in ein Register abgelegt wird und aus diesem anschließend herausgesucht und mit einem anderen Abdruck verglichen werden kann. Auf diesem Prinzip beruhen ja auch die von Nouak vorgestellten biometrischen Identifizierungssysteme. Diese Klassifizierungssysteme gab es vorher schlichtweg nicht.

Während ich mich noch geärgert habe, ist mir eingefallen, woher ich diese Argumentation kenne – aus meinen Quellen. Robert Heindl, der Anfang der 1920er Jahre eine große Monographie über die Daktyloskopie schrieb, mit dem Titel “System und Praxis der Daktyloskopie“, verwendete die ersten 50 Seiten damit, die Geschichte des Fingerabdruckverfahrens derart darzulegen, dass er in so ziemlich allen Kulturen und Zeiten Hinweise auf die Verwendung von Fingerabdrücken fand. Als der Direktor des Wiener Erkennungsdienstes, Franz Eichberg, in den 1920er Jahren in einem Gerichtsverfahren mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, dass ja gar nicht bewiesen werden könne, ob sich der Fingerabdruck im Laufe eines Lebens verändere, schließlich sei das Verfahren gerade einmal 20 Jahre in Verwendung, somit könne es dazu noch gar keine Studie geben, konterte er den Angriff mit den Worten:

„Ich hatte den billigen Erfolg, nachweisen zu können, daß die Daktylsokopie eine sehr alte Wissenschaft ist, die allerdings erst seit einigen Jahrzehnten in die moderne Kriminalistik Eingang gefunden hat.“ (1)

Genau diesen billigen Erfolg dachte wohl auch Nouak einfahren zu können. Das Stilmittel, das sowohl Nouak, Heindl und Eichberg anwenden, würde ich beschreiben mit: Legitimation des eigenen Verfahrens mit einem historischen Argument durch den Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Beschrieben hat dieses Argumentsprinzip auch schon Ludwig Fleck 1935 bei seiner Untersuchung zur Entstehung wissenschaftlicher Tatsachen, wo er das Konzept von Urideen (Präideen) entwarf:

Viele wissenschaftliche, bestbewährte Tatsachen verbinden sich durch unleugbare Entwicklungszusammenhänge mit vorwissenschaftlichen, mehr oder weniger unklaren verwandten Urideen (Präideen), ohne daß inhaltlich dieser Zusammenhang legitimiert werden könnte. (2)

 

Beispiel aus Robert Heindls “System und Praxis der Daktyloskopie”. Es zeigt die seiner Meinung nach “früheste Kunde von der Daktyloskopie”.

 

Das wollte ich eigentlich bei der anschließenden Diskussion sagen, was ich dann nicht getan habe, weil ich bei der Diskussion den Fokus auf ein anderes Thema richten wollte, was mir zu dem Zeitpunkt wichtiger schien: Denn Nouak hatte deutlich gemacht, dass es sich bei dem von ihm präsentierten System um ein vollautomatisiertes, sicheres System zur Identifizierung von Personen durch Biometrie handelt. Ich habe dann nach der Rolle von Menschen in diesem System nachgefragt und die Antwort bekommen, dass dieses System keine Menschen brauche, weil es – so Nouak – ja schließlich vollautomatisiert arbeiten würde. Was ich verneint habe mit der Ergänzung, dass ein biometrischer Vergleich mit Wahrscheinlichkeiten operiert, was Nouak vorher auch dargestellt hatte mit der Erklärung von FRR und FAR, und dass mit so einem System erstens Menschen operieren und es zweitens von Menschen programmiert wurde. Nouak wollte darauf aber nicht eingehen. Stattdessen kam immer wieder der Verweis darauf, dass die Technik neutral sei – ja, ich kann mich da an ein Brotmesser-Beispiel erinnern, mit dem jemand erstochen werden kann oder eben Brot geschnitten werden kann – und biometrische Systeme bald flächendeckend in Verwendung sein werden, weil es letztlich alle haben wollen: Die Alten, weil es so bequem ist, und die Jungen, weil sowieso.

Diesen Positionen muss aus meiner Sicht deutlich widersprochen werden. Nicht aus Technikfeindlichkeit! Sondern, weil in dieser naiven Technikgläubigkeit Visionen verkauft werden und nicht reflektiert wird, dass Technik und Gesellschaft nicht getrennt voneinander funktionieren. Technik ist stabilisierte Gesellschaft (3), wie es bei Latour heißt:

„Niemand hat je reine Techniken gesehen – und niemand je reine Menschen.“ (4)

Wenn das die Wiener Sicht der Dinge ist, darauf unermüdlich hinzuweisen, dann soll das so sein.

 

(1) Eichberg, Franz (1922): Meine Erfahrungen als Gerichtssachverständiger für Daktyloskopie. In: Öffentliche Sicherheit. Polizei-Rundschau. 2 (19-20), S. 3–5.
(2) Fleck, Ludwig ([1935] 1981): Entstehung und Entwicklung einer wissenschaftlichen Tatsache. Einführung in die Lehre vom Denkstil und Denkkollektiv. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 35.
(3) Latour, Bruno (2006a): Technik ist stabilisierte Gesellschaft, in: Andréa Belliger/David J. Krieger (Hg.): ANThology. Ein einführendes Handbuch zur Akteur-Netzwerk-Theorie, Bielefeld, S. 369-397, hier: S. 369.
(4) Latour, Bruno (1996): Der Berliner Schlüssel. Erkundungen eines Liebhabers der Wissenschaften, Berlin. S. 21. 

Quelle: http://www.univie.ac.at/identifizierung/php/?p=5241

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XI Konferenz “Kultur und Informatik”

Vom 23. bis 24. Mai 2013 findet die 11. Veranstaltung der Reihe „Kultur und Informatik“ im Pergamon Musum in Berlin statt. Die Veranstaltung stellt Best-Practice-Beispiele, Heraus­for­derungen und Ent­wick­lungs­ten­den­zen im Bereich von Visualisierungen und Interaktionen in den Mittelpunkt. Die Konferenz richtet sich einerseits an Kulturpolitiker, Mitarbeiter der Kultur- und Kreativwirtschaft, an Kommunikationswissenschaftler, Kultur- und Kunstakteure sowie andererseits an Informatiker und Techniker, die zu kulturellen Themen forschen und entwickeln.

Fünf zentrale Fragen stehen im Mittelpunkt der verschiedenen Vorträge und Präsentationen:

  • kulturpolitische Rahmenbedingungen,
  • die Verflechtung und gegenseitige Beeinflussung von Kultur und Informatik,
  • Einfluss von Kunst und Kultur auf die Gestaltung der Zukunft,
  • die mediengerechte Aufbereitung von Informationen sowie
  • die intuitive Benutzung von Mediensystemen.

Diese zentralen Fragestellungen sollen vorrangig anhand von Best-Practice-Beispielen für die Kultur- und Kreativ­industrie analysiert, demonstriert und diskutiert werden.

Call for Paper bis 31. Januar 2013:

Themenvorschläge für Vorträge, Plakate oder Demonstrationen können bis 31. Januar 2013 als Abstract in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Vorschläge zu folgenden Gebieten sind gewünscht:

  • Visualisierungs- und Interaktionstechniken,
  • Informations-, Visualisierungs- und Kommunikationssysteme in öffentlichen Räumen,
  • Interaktive Multimedialösungen für Museen, Theater, Konzerthäuser, Ausstellungen etc.
  • Interaktive Systeme in der Kultur- und Kreativwirtschaft,
  • Stadt- und Tourismusinformationssysteme,
  • Digitale Messen, Science Center, Museen, Galerien und Ausstellungen,
  • Virtuelle Rekonstruktionen,
  • Augmented Reality,
  • Media Architecture, speziell digitale Erweiterung realer Gebäude und Stadtquartiere,
  • Positions- und kontextsensitive Dienste,
  • Dokumentieren, Visualisieren und Interagieren in Museen und Archiven,
  • Spielbasierte Aufbereitung von Informationen,
  • Digitales Story Telling,
  • Multimedia-Guides,
  • weitere mit der Themenstellung “Visualisieren, Erkunden, Interagieren” verbundene Fragestellungen

Die Einreichung (1-3 Seiten DIN A4) sollte den Umfang des Beitrages, Vorteile, Theorien und/oder Anwendungen und Ergebnisse enthalten. Des Weiteren sollte der Beitrag so strukturiert sein, dass das Programmkomitee in der Lage ist, die Originalität und den Wert der Leistung zu verstehen.

Eine Einsendung impliziert den Willen, sich für die Konferenz zu registrieren und den Beitrag, insofern dieser akzeptiert wird, auf der Konferenz zu präsentieren.

Die Einsendung der Themenvorschläge erfolgt online als PDF über das Konferenzmanagementsystem der Forschungsgruppe INKA. Erstbenutzer registrieren sich bitte vorab.Sollten Sie hierbei Probleme haben, wenden Sie sich bitte an die Veranstalter.

Alle angenommenen Beiträge werden in den Konferenzband aufgenommen. Der Verlag wird derzeit bestimmt und im Januar 2013 hier veröffentlicht. Eine TeX Vorlage zur Einreichung des finalen Beitrages wird hier im Januar 2013 bereitgestellt.

Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Internetseite des Veranstalters hier.

Quelle: http://dss.hypotheses.org/817

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Tagungsbericht „Datenbanken für die Mediävistik und die Renaissance in Forschung und Lehre“

Auf H-Soz-u-Kult erschien heute der Tagungsbericht zur eHumanities-Sektion „Datenbanken für die Mediävistik und die Renaissance in Forschung und Lehre“ des Historikertages 2012: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=4515  

Quelle: http://digiversity.net/2012/tagungsbericht-datenbanken-fur-die-mediavistik-und-die-renaissance-in-forschung-und-lehre/

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Bericht von der Tagung des Käte Hamburger Kolleg »Recht als Kultur«: »Law as culture. Max Weber’s comparative cultural sociology of law«




Die »Rechtssoziologie« Max Webers gehört zu den zentralen Textpassagen seines fragmentarisch gebliebenen Monumentalwerks »Wirtschaft und Gesellschaft«, das als posthume Kompilation seit jeher die Anstrengungen der Interpreten herausgefordert hat. Webers Schriften zum Recht sind, nicht nur im Kontext seines Gesamtwerkes, zugleich bedeutsam und im hohen Maße der Deutung bedürftig. Diese oft enigmatischen Schriften weisen eine Vielschichtigkeit auf, die nicht allein im ambitionierten thematischen Ausholen Webers besteht, sondern in der Textgestaltung auch materiell offenbart wird. Die seit kurzem vorliegende, im Rahmen der Max-Weber-Gesamtausgabe situierte kritische Edition des Rechtsbandes (MWG I/22-3) präsentiert die archäologische Arbeit, die die Genesis der Texte in all ihren Entwürfen und Revisionen dokumentiert.

Die internationale Tagung, die das Käte Hamburger Kolleg »Recht als Kultur« der Rechtssoziologie Webers unter dem Titel »Law as culture. Max Weber’s comparative cultural sociology of law« widmete, stellte den kollektiven Versuch dar, dieser Vielschichtigkeit gerecht zu werden und opake Stellen des Weber’schen Rechtsdenkens zu erhellen. Dass die 22 Vorträge, die die versammelten Weber-Experten vom 25. bis 27. Oktober 2012 im Käte Hamburger Kolleg hielten, nicht zu einem argumentativen »Einverständnis« führten, stellte keine Überraschung dar. Der sachlichen Diskussionsatmosphäre war es aber zu verdanken, dass auch dort, wo grundsätzliche Differenzen zurückblieben, ein geschärfter, zum Teil neu justierter Blick auf das Weber’sche Werk ermöglicht wurde.

Das »Collagenwerk« Max Webers

Werner Gephart, der Direktor des Käte Hamburger Kollegs »Recht als Kultur«, berichtete in seinem Eröffnungsvortrag zunächst von seinen Erfahrungen als Herausgeber des »Rechtsbandes«. Der editorische Befund sei, dass es sich bei dem der Rechtssoziologie Webers zugrundeliegenden Manuskript um ein »Collagenwerk« handele – eine Werkstruktur, die Gephart in einer abendlichen Vernissage eigener Collagen, die sich mit dem Schaffen Webers auseinandersetzen, auch visuell verdeutlichte. Gephart ging in seinem Vortrag aber auch auf die thematischen Felder der Weber’schen Rechtsanalyse ein und legte dar, warumsich diese, wie es ja der Titel der Tagung schon unterstellte, tatsächlich als Beitrag zu einer vergleichenden Kultursoziologie des Rechts lesen ließen – eine These, der die Vortragenden und Diskutanten im Laufe der Konferenz auf unterschiedlichen Wegen auf den Grund gehen sollten. Debattiert wurde aber nicht nur über die kulturwissenschaftliche Ausrichtung der »Rechtssoziologie« und über die Bedeutung des Weber’schen Ansatzes für die Analyse aktueller Konflikte, die im Zuge der Globalisierung in Erscheinung treten, sondern auch über die Prägungen und den Einfluss dieses Unternehmens.

Prägungen und Wirkungen der »Rechtssoziologie«

So ging die Soziologin Uta Gerhardt auf den unmittelbaren theoretischen Einfluss Webers ein, indem sie Talcott Parsons als einen Weberianer vorstellte, der in wichtigen Punkten über Weber hinausgegangen war. Auch spezifische nationale Rezeptionsgeschichten wurden auf der Tagung gegenübergestellt. Masahiro Noguchi (Kyoto) konstatierte für den japanischen Kontext eine relative Vernachlässigung der Rechtssoziologie im Vergleich zu den anderen Schriften Webers, und auch Marta Bucholc (Warschau/Bonn) kam bei einem Blick auf die polnische Rezeption zu dem Schluss, dass Weber in der Regel allenfalls als Theoretiker von Staat, Politik und Herrschaft wahrgenommen werde – seine rechtssoziologischen Schriften seien erst vor wenigen Jahren übersetzt worden. Der Pariser Jurist Olivier Beaud wiederum bedauerte, dass seine eigene Disziplin sich bisher aufgrund eines fortgeschrittenen Positivismus kaum der Lektüre Webers gewidmet habe. Dabei könnten gerade Juristen des öffentlichen Rechts von Weber lernen, wie die Entwicklung des okzidentalen Rechts mit der Entstehung des modernen Staates einhergehe. So könne auch die verbreitete Gegenüberstellung von den Individuen als Trägern subjektiver Rechte einerseits und dem Staatsapparat andererseits aufgelöst werden, da sich mit Weber nachvollziehen lasse, wie der Staat zum Garanten der individuellen Rechte werden konnte. Zugleich mache der soziologische Blick Webers auf die Realitäten eines außerstaatlichen Rechts aufmerksam, das den Staat lediglich als einen partikularen Rechtsgaranten unter vielen möglichen erscheinen lasse. Solange die Jurisprudenz in Frankreich und an anderen Orten jedoch keine Notiz von rechtssoziologischen und -historischen Untersuchungen dieser Art nehme, müsse die eigene Sichtweise beschränkt bleiben. Dass Webers Einfluss in Deutschland nicht rein wissenschaftlicher Natur war, illustrierte Dieter Engels, der Präsident des Bundesrechnungshofes, sei Weber doch durch seinen Artikel von 1917, in dem er sich mit dem zukünftigen Verhältnis von Parlament und Regierung auseinandersetzte, zu einem »geistigen Vater« des parlamentarischen Minderheitenrechts in Deutschland geworden.

Nicht auf den Einfluss Webers, sondern auf bestimmte Prägungen seines Werks ging der Zürcher Rechtshistoriker Andreas Thier ein, indem er nachwies, wie Weber in seiner Untersuchung der Entwicklung des kanonischen Rechts auf die Narrationen eines Otto von Gierke und eines Rudolph Sohm zurückgriff, deren Grundideen aber zurechtbog, so dass sie sich besser in seine eigene Erzählung der fortschreitenden Rationalisierung des okzidentalen Rechts fügten.

Die Religion und die Entwicklungsbedingungen des rationalen Rechts

Thiers Vortrag war auch deswegen aufschlussreich, weil er zeigte, dass sich die Entwicklung der rechtlichen Rationalisierung nicht in kompletter Abkopplung von der Religion vollzog. Vielmehr wurde gerade das kanonische Recht zu einem entscheidenden Faktor der Rationalisierung, indem es, einhergehend mit der Evolution der Kirche zur »Anstalt«, ein einflussreiches formal-rationales Recht konstituierte, das sich vom heiligen Recht abgrenzte. Thier stimmte hier der Deutung Werner Gepharts aus dem Rechtsband zu. Der Theologe und ehemalige Fellow des Käte Hamburger Kollegs »Recht als Kultur« Philipp Stoellger von der Universität Rostock betonte in seinen Ausführungen zu Spuren des Protestantismus in Webers Rechtssoziologie noch dezidierter, dass die Entstehung des modernen Rechts nicht als simple Ablösung von Religion zu verstehen sei, sondern dass es einen »Differenzierungsbedarf jenseits der vertrauten Säkularisierungs- und Ausdifferenzierungsthese« gebe. Stoellger warf die Frage auf, welche Rolle der Protestantismus für die Rechtsentwicklung und auch das Rechtsverstehen spielen könne. Die verstehende Soziologie, und damit auch die Rechtssoziologie Webers, sei als eine »Figur des Nachlebens der reformatorischen Hermeneutik« anzusehen. Die Einflüsse des Protestantismus auf das Recht beurteilte Stoellger differenziert: Einerseits stellte er fest, dass die Semantik der lutherischen Rechtfertigungslehre juridisch geprägt sei und somit als theologischer Beitrag zur Rechtsentwicklung gelesen werden könnte. Andererseits sei die Struktur und Funktion dieser Rechtfertigung nicht mehr juridisch zu verstehen. Kern der Lehre sei nämlich nicht ein rechtsäquivalentes Verhältnis von Gott und Mensch oder Mensch zu Mensch, sondern es gehe um eine passive Gerechtigkeit, um eine »Gerechtmachung des Ungerechten«, die auf der Unterscheidung von Gesetz und Evangelium beruhe: »Unter dem Gesetz ist der Mensch Sünder und entsprechend zu verurteilen; unter dem Evangelium aber ist und bleibt er gerechtfertigt«. Auf dieser Basis sei eine Ausdifferenzierung von »Herrschaft und Heil« erfolgt, die für die Formalisierung und Rationalisierung des Rechts von hoher Bedeutung gewesen seien. Die Ausdifferenzierung bleibe jedoch ambivalent, da die »Heilsordnung« immer noch als maßgebend gelten könne. Der hieraus resultierende Ordnungskonflikt von Recht und Religion sei, so Stoellger, nicht prinzipiell zu lösen, sondern situativ zu entscheiden.

Auf der Suche nach der Weber’schen Ordnung

Ordnungskonflikte und -relationen anderer Art standen im Mittelpunkt der Tagung, während der Weber als ein Theoretiker pluraler, zum Teil konkurrierender sozialer Ordnungen beleuchtet wurde. Der Leipziger Politologe Andreas Anter verwies darauf, dass der Begriff der »Ordnung« eine Schlüsselrolle in Webers Kategoriengebäude einnehme, jedoch nirgendwo eine eindeutige Bestimmung erfahre, sondern vielmehr als Grundtatbestand vorausgesetzt werde. Dass die Ordnungskonzeption Webers untrennbar mit seinem Handlungsbegriff verbunden sei, sei ein theoriegeschichtlich bedeutender Schritt. Ordnung tauche bei Weber nicht nur als etwas durch verschiedene Zwangsmechanismen Durchzusetzendes auf, sondern vor allem als soziale Struktur, deren Existenz an einen spezifischen Geltungsglauben geknüpft sei. Hier zeichne sich auch eine Spannung des Ordnungskonzeptes ab, die repräsentativ für die moderne politische Theorie und Rechtsphilosophie sei.

Die konstitutive Verbindung von Ordnung und Sinn, Ordnung und Geltung entwickelte sich im Anschluss zu einem der größten Diskussionsthemen der Tagung. Weber macht das »Einverständnis« zum Geltungsgrund einer Ordnung, die nie allein auf Zwang beruhen kann. Darüber, dass dieses Einverständnis weder als faktischer Konsens noch als dogmatische Forderung zu deuten sei, herrschte Einigkeit. Martin Albrow, zur Zeit Fellow am Käte Hamburger Kolleg, betonte, dass »Ordnung« bei Weber sehr stark an die Dimension des Glaubens geknüpft sei. Hier komme dann, so Werner Gephart, auch der »Einverständnisglaube« ins Spiel. Tatsächlich beruht bei Weber das Einverständnishandeln auf dem subjektiven Glauben an die objektive Geltung einer Ordnung oder bestimmter Normen. Johannes Weiß wies in diesem Zusammenhang noch darauf hin, dass Weber mit dem Begriff der »Chance« versucht habe, die Handlungsaspekte mit der strukturellen Dimension von Ordnungen zu verknüpfen.

Mit dem Konzept der Wirtschaftsordnung setzte sich Hinnerk Bruhns (Paris) in seinem Vortrag auseinander, in dem er die Begrifflichkeit Webers in der wirtschaftlichen Sphäre inspizierte. Bruhns erinnerte daran, dass Weber eine funktionale Beziehung zwischen Rechts- und Wirtschaftsordnung entschieden abgelehnt habe. Er habe auch keine systematische Typologie von Wirtschaftsordnungen aufgestellt, auch wenn er faktisch die kapitalistische, die projizierte sozialistische und etwa auch die antike Wirtschaftsordnung analysiert habe. Der Schlüsselbegriff in diesen Untersuchungen sei aber jener des »Verbandes« gewesen.

Edith Hanke (München) betrachtete wiederum das Verhältnis von Rechts- und Herrschaftsordnungen, wie sie sich in der Weber’schen Soziologie darstellten. In entwicklungshistorischer Perspektive habe Weber Recht und Herrschaft in seinen Ausführungen zu den politischen Gemeinschaften aufeinander bezogen. Im modernen Anstaltsstaat seien beide Ordnungen, Recht und Herrschaft, über die legal-rationale Form der Legitimität miteinander verknüpft. In typologischer Hinsicht hingegen ließen sich den drei Typen der Herrschaft nur begrenzt entsprechende Rechtstypen zuordnen, etwa in der Korrespondenz von rational-systematischer Justiz und rational-bürokratischer Herrschaft sowie bei der »charismatischen« Justiz, die ihr Äquivalent in der charismatischen Herrschaft habe. In einer strukturellen Perspektive könne man so am besten von »Wahlverwandtschaften« zwischen den Strukturen des Rechts, der Wirtschaft und der Herrschaft sprechen.

Weber und der Rechtspluralismus

Hubert Treiber, Soziologe aus Hannover, führte in seinen Bemerkungen aus, was auch in vielen anderen Beiträgen anklang, nämlich die Entwicklung eines pluralistischen Rechtsbegriffs bei Weber, der ihn sogar als »Ahnherren« des legal pluralism erscheinen lasse. Treiber erinnerte an Webers Ausführungen in seinem Text »Die Wirtschaft und die Ordnungen«, in denen er das Bestehen einer Rechtsordnung an die Existenz eines speziellen »Zwangsapparats« knüpfe, der wiederum durch zu diesem Zweck bereitstehende, mit bestimmten Zwangsmitteln ausgestattete Personen konstituiert werde. Die Geltung von Recht sei bei Weber Bestandteil eines Verbandshandelns, nicht aber unbedingt an den staatlichen Rechtszwang gebunden. So mache Weber den Weg frei für die Analyse eines außer- und vorstaatlichen Rechts, wie es die Bewegung des legal pluralism später auf nicht immer präzise Weise zum Programm erhoben habe, aber auch für die Untersuchung anderer normativer Ordnungen, die mit dem staatlichen Recht in Konflikt geraten könnten. Martin Albrow griff in seinem Schlussvortrag gerade diese Erkenntnis Webers auf, da sie für die Erforschung von normativen Konflikten, die im Zuge der Globalisierung entstünden, äußerst wertvoll sei.

Webers Lehren für die Rechtssoziologie

Über die bloße Exegese hinaus versuchten die Vortragenden und Diskutanten also auch, manche der Erkenntnisse und Methoden Webers für die zeitgenössische Forschung fruchtbar zu machen. Vielen Tagungsteilnehmern erschien gerade das komparative Vorgehen Webers, bei allen Differenzen im Detail, als nachahmenswert. Joachim Savelsberg (Minneapolis) zeigte in seiner Präsentation bestimmter Entwicklungen des internationalen Strafrechts zudem, dass auch die Weber’sche Unterscheidung von formal-rationalem und material-rationalem Recht ein nützliches Untersuchungsinstrument sein könne, da mit ihm inhärente Spannungen der rechtlichen Rationalität offengelegt werden können. Letztlich offen blieb die Frage, inwieweit Webers Rechtssoziologie tatsächlich als vergleichende Kultursoziologie des Rechts verstanden werden könne. Der Pariser Soziologe François Chazel, der außerordentlich lobende Worte für die kritische Edition des Rechtsbandes fand, bezweifelte, dass dies die Ambition Webers gewesen sei, zumal dieser den Begriff der Rechtskultur nie verwandt habe. Vielmehr habe er eine Soziologie der Ordnungen entwickelt. Werner Gephart entgegnete, dass gerade das Konzept der »Einverständnisgemeinschaft« auf einen jeweils spezifischen kulturellen Kontext verweise, auf einen spezifischen Sinn, der den Focus der Kulturwissenschaften bilde. Ordnung sei ohne ihre »Kulturbedeutung« gar nicht zu denken. Und in Webers Analyse der historischen Varianz der Rechtsentwicklungen ließen sich die geeigneten Kategorien finden, um die verschiedenen (normativen, symbolischen und organisationellen) Dimensionen dieser Rechtsevolution zu erfassen, die auch ein tieferes Verständnis der Eigenarten und des Konflikt heutiger Rechtsordnungen und -kulturen ermögliche. Dass Webers Werk für dieses ambitionierte Vorhaben von nicht geringem Nutzen ist, darf zumindest als ein Ergebnis dieser Tagung gelten.

Text: Jan Christoph Suntrup

Fotos: Helge Pohl

Quelle: http://maxweber.hypotheses.org/644

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