Duisburger Lokalpolitiker wollen Denkmal verhindern

Die Mandatsträger von SPD und CDU der Bezirksvertretung Süd in Duisburg lehnten in Ihrer Sitzung am 26.09.2013 die Eintragung des Bodendenkmals „Böckumer Leitgraben“ in Denkmalliste ab und sorgten damit lokal für Schlagzeilen.

Die Beschlussvorlage 13-1065, den „Böckumer Leitgraben“ als Bodendenkmal in die Denkmalliste einzutragen, sorgte bei den Mandatsträgern fraktionsübergreifend  für Heiterkeit.

Joseph Paeßens (CDU) sagte: „Mich laust der Affe. Das ist nun wirklich kein Denkmal!“, es war von „einem Witz“ die Rede oder von: „bloß weil irgendein Bauer im 16. Jahrhundert mit der Schippe einen Graben gezogen hat.“. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Hartmut Ploum schlug erheitert vor, doch auch die ostfriesischen Entwässerungsgräben bei Emden unter Denkmalschutz zu stellen. [1]

Der sog. „Böckumer Leitgraben“ ist ein gut im Gelände zu erkennender Entwässerungsgraben aus dem 15./ 16. Jahrhundert, der auf einer Niederterrasse angelegt wurde. Die aufwendigen Bauarbeiten wurden notwendig, weil durch den örtlichen Mühlenstau sich die hydrologischen Bedingungen veränderten und der Grundwasserspiegel deutlich anstieg. Der Graben verlief ursprünglich offen als 2 m breite und 1 bis 2 m tiefe Rinne durch das Gelände. Heute ist er durch Erosion noch 1m breit und entsprechend flacher.[2]

Anders als ein moderner Straßengraben diente er nicht zur Entwässerung von Oberflächenwasser, sondern war eine wasserbauliche „Entsumpfungsanlage“. Der damals angestiegene Grundwasserspiegel drohte nämlich die  Felder und das Dorf zu überschwemmen. Ohne diesen ehemals breiten und tiefen Graben hätten die ansässigen Bauern ihre Heimat verlassen müssen. Somit ist dieser unscheinbare Graben wichtig für die regionale Geschichtsschreibung im Duisburger Süden, der ohne diesen Graben ganz sicher anders aussehen würde.

Näheres dazu kann man in der offiziellen Eintragungsbegründung der örtlichen Stadtarchäologie nachlesen. Dazu wurden auch Bilder und ein Lageplan veröffentlicht.

Es ist natürlich nicht so, dass Kommunalpolitiker sich nicht für lokale Geschichtsschreibung interessieren. Die Initiative auf Eintragung des Böckumer Leitgrabens erfolgte auf Antrag der SPD-Fraktion 2005 Drucksache 05-2916. Die Duisburg-Süd-SPD hat damit ihren eigenen Antrag abgelehnt.

Man kann gespannt sein, wie die Sache jetzt weitergeht. Üblicherweise reicht die zuständige Untere Denkmalbehörde eine Beanstandung ein, so dass die Eintragung noch einmal von der Bezirksvertretung Süd behandelt werden müsste. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 17.10.2013 ist noch nicht veröffentlicht worden.

In die Denkmalliste eingetragen wird der „Böckumer Leitgraben“ aber in jedem Fall. Wenn die Denkmaleigenschaften eines Bodendenkmals nachgewiesen sind, wie im Fall des Böckumer Leitgrabens, sieht das DSchG NRW kein Ermessen vor. Die Eintragung ist zwingend. Die Einwände der Politik spielen dann keine Rolle. Zumindest wenn es nach dem Gesetz geht….

Weiterführende Links

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/sued/spott-ueber-dreckigen-kanal-als-denkmal-aimp-id8519995.html

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/sued/entwaesserungsprobleme-vor-600-jahren-id1471060.html

Quelle: http://minuseinsebene.hypotheses.org/825

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Duisburger Lokalpolitiker wollen Denkmal verhindern

Die Mandatsträger von SPD und CDU der Bezirksvertretung Süd in Duisburg lehnten in Ihrer Sitzung am 26.09.2013 die Eintragung des Bodendenkmals „Böckumer Leitgraben“ in Denkmalliste ab und sorgten damit lokal für Schlagzeilen.

Die Beschlussvorlage 13-1065, den „Böckumer Leitgraben“ als Bodendenkmal in die Denkmalliste einzutragen, sorgte bei den Mandatsträgern fraktionsübergreifend  für Heiterkeit.

Joseph Paeßens (CDU) sagte: „Mich laust der Affe. Das ist nun wirklich kein Denkmal!“, es war von „einem Witz“ die Rede oder von: „bloß weil irgendein Bauer im 16. Jahrhundert mit der Schippe einen Graben gezogen hat.“. Der Fraktionsvorsitzende der SPD Hartmut Ploum schlug erheitert vor, doch auch die ostfriesischen Entwässerungsgräben bei Emden unter Denkmalschutz zu stellen. [1]

Der sog. „Böckumer Leitgraben“ ist ein gut im Gelände zu erkennender Entwässerungsgraben aus dem 15./ 16. Jahrhundert, der auf einer Niederterrasse angelegt wurde. Die aufwendigen Bauarbeiten wurden notwendig, weil durch den örtlichen Mühlenstau sich die hydrologischen Bedingungen veränderten und der Grundwasserspiegel deutlich anstieg. Der Graben verlief ursprünglich offen als 2 m breite und 1 bis 2 m tiefe Rinne durch das Gelände. Heute ist er durch Erosion noch 1m breit und entsprechend flacher.[2]

Anders als ein moderner Straßengraben diente er nicht zur Entwässerung von Oberflächenwasser, sondern war eine wasserbauliche „Entsumpfungsanlage“. Der damals angestiegene Grundwasserspiegel drohte nämlich die  Felder und das Dorf zu überschwemmen. Ohne diesen ehemals breiten und tiefen Graben hätten die ansässigen Bauern ihre Heimat verlassen müssen. Somit ist dieser unscheinbare Graben wichtig für die regionale Geschichtsschreibung im Duisburger Süden, der ohne diesen Graben ganz sicher anders aussehen würde.

Näheres dazu kann man in der offiziellen Eintragungsbegründung der örtlichen Stadtarchäologie nachlesen. Dazu wurden auch Bilder und ein Lageplan veröffentlicht.

Es ist natürlich nicht so, dass Kommunalpolitiker sich nicht für lokale Geschichtsschreibung interessieren. Die Initiative auf Eintragung des Böckumer Leitgrabens erfolgte auf Antrag der SPD-Fraktion 2005 Drucksache 05-2916. Die Duisburg-Süd-SPD hat damit ihren eigenen Antrag abgelehnt.

Man kann gespannt sein, wie die Sache jetzt weitergeht. Üblicherweise reicht die zuständige Untere Denkmalbehörde eine Beanstandung ein, so dass die Eintragung noch einmal von der Bezirksvertretung Süd behandelt werden müsste. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 17.10.2013 ist noch nicht veröffentlicht worden.

In die Denkmalliste eingetragen wird der „Böckumer Leitgraben“ aber in jedem Fall. Wenn die Denkmaleigenschaften eines Bodendenkmals nachgewiesen sind, wie im Fall des Böckumer Leitgrabens, sieht das DSchG NRW kein Ermessen vor. Die Eintragung ist zwingend. Die Einwände der Politik spielen dann keine Rolle. Zumindest wenn es nach dem Gesetz geht….

Weiterführende Links

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/sued/spott-ueber-dreckigen-kanal-als-denkmal-aimp-id8519995.html

http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/sued/entwaesserungsprobleme-vor-600-jahren-id1471060.html

Quelle: http://minuseinsebene.hypotheses.org/825

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“Was auch immer das heißt”: Diplomatische Aktenkunde in der Bundespressekonferenz

 

Wer sich als Neuling in die Aktenkunde einarbeitet, wird die meiste Energie wohl in das Teilgebiet der Systematischen Aktenkunde investieren müssen. Hier geht es darum, anhand gemeinsamer formaler Merkmale Gruppen von Aktenschriftstücken zu identifizieren, in die ein konkret vorliegendes Stück eingeordnet werden kann. “Die begriffliche Kennzeichnung des Schriftstücks soll dabei dem schnelleren Erkennen wichtiger Kontextinformationen dienen” (Beck 2000: 69). Die Systematische Aktenkunde ist also ein wichtiges Werkzeug der Quellenkritik. Zugegebenermaßen verführt die barocke Pracht von Begriffsbildungen à la “Behördendorsualdekret” dazu, dieses Teilgebiet als Selbstzweck zu betreiben und die Anwendung der Aktenkunde darauf zu verengen (vgl. ebd.: 77). Bei aller Skepsis gegenüber babylonischem Systembau ist jedoch die Notwendigkeit nicht zu bestreiten, den Dingen einen Namen zu geben, die uns in den Akten erwarten – und keineswegs nur im Archiv!

In der Regierungspressekonferenz vom 8. Juli dieses Jahres ging es auch um “angebliche Umtriebe der NSA in Deutschland”, um das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und um die Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz; tagespolitisch interessierte Leser werden diese Debatte verfolgt haben. Und in diesem Zusammenhang fragten Journalisten nach Verbalnoten, die zwischen der Bundesrepublik und den Westalliierten gewechselt worden seien:

Zusatzfrage: Es gab 1968 aber nicht nur eine Verwaltungsvereinbarung, sondern auch eine „verbal note“, was auch immer das heißt. Das ist angeblich die Grundlage für die Spionage von „Echelon“ in 2004 gewesen. Ist diese „verbal note“ genauso zur Akte gelegt …?

Beyer-Pollok [Sprecher des Bundesinnenministeriums]: … Mit dem Begriff „verbal note“ kann ich jetzt nichts anfangen. Das kommt so ein bisschen aus der Diplomatensprache. Aber hier meinen Sie möglicherweise etwas anderes, was mit dem Verwaltungsabkommen zu tun hat. Dazu habe ich ja eben schon etwas ausgeführt.

“So ein bisschen aus der Diplomatensprache”. Der ebenfalls anwesende Sprecher der Auswärtigen Amts verschaffte Klärung:

Schäfer: … Eine Verbalnote oder ein Verbalnotentausch ist die offizielle, förmliche Kommunikation zwischen Staaten. Das sind Schreiben beziehungsweise Briefe, die zwischen Staaten in einer bestimmten Form ausgetauscht werden und einen bestimmten politischen, manchmal auch juristischen Inhalt haben.

Diese Erklärung war auf die Situation bezogen und hat das journalistische Publikum nicht mit Details belastet. Wenn wir es genauer wissen wollen, sehen wir uns zunächst eine diplomatisch-praktische Definition aus einer offiziösen Veröffentlichung an:

“Die Verbalnote ist ein unpersönliches, an eine fremde Mission gerichtetes Schreiben mit Geschäftszeichen, der Überschrift ‘Verbalnote’, einer international festgelegten Höflichkeitsformel und Schlussformel. Sie trägt einen Siegelabdruck und wird nicht unterschrieben.” (Beuth 2005: 127)

Bauen wir diese Definition nun hilfswissenschaftlich aus: Verbalnoten werden zwischen einer diplomatischen Vertretung und dem Außenministerium des Gastlandes ausgetauscht. Souveräne Staaten befinden sich protokollarisch immer auf Augenhöhe: Ein Rangunterschied – das primäre Klassifikationsmerkmal nach der klassischen Lehre Meisners – besteht somit nicht. Möchte man eher nach dem Schreibzweck klassifizieren, so führt die Erkenntnis, dass es sich um eine Mitteilung handelt, und somit weder um eine Weisung noch um einen Bericht, zu keinem anderen Ergebnis.

Diese Mitteilungsschreiben Ranggleicher sind nun unpersönlich stilisiert, also nicht im Briefstil, den die Selbstbezeichnung des Verfassers mit “ich” kennzeichnet. Typischerweise beginnen sie etwa so: “Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft von X mitzuteilen, dass …” Für eine Anrede ist in diesem Formular kein Raum, sie wird durch die mittig angebrachte Überschrift “Verbalnote” ersetzt. Gleichfalls logisch ist der Wegfall der Unterschrift, an deren Stelle das Behördensiegel tritt.

Charakteristisch ist die erwähnte Höflichkeitsformel, auch “Courtoisie” genannt, die in der Tat international auf monotone Art standardisiert ist: “Die Botschaft von X benutzt diesen Anlass, das Auswärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichen”. Die möglichen Variationen sind minimal. Das ist natürlich kein Deutsch. Diese Formeln stammen direkt aus dem jahrhundertelang stilprägenden französischen Kanzleizeremoniell (und sind dort ja auch heute noch im geschäftlichen wie privaten Bereich üblich).

Verbalnoten sind das Massenschriftgut der Diplomatie und an sich für Alltagsgeschäfte eher technischer Natur vorgesehen. Gerade die Diplomatie hat aber Bedarf für einen flexiblen Formengebrauch, um Subtexte zu formulieren und Botschaften zu nuancieren. Dazu kann schon eine kleine Veränderung in der Courtoisie dienen, oder die absichtsvolle Benutzung einer Verbalnote für eine politische Angelegenheit, die eigentlich eher ein persönliches Schreiben des Botschafters an den Außenminister erfordern würde. Ein wunderbar flexibles Instrument also, das zu kennen auch für außenpolitische Berichterstatter wichtig ist.

Damit ist, wohlgemerkt, nur der Ist-Zustand beschrieben. Die Genese dieser Stilform ist kompliziert, weil bis in das 20. Jahrhundert neben der völlig unpersönlichen, fingiert von der Behörde als solcher verfassten Verbalnote auch die “Note” begegnet, die ebenfalls in der dritten Person stilisiert ist, in der aber eine natürliche Person als Verfasser auftritt, die sich mit “Der Unterzeichnete” einführt. Solche Noten haben eine Anrede und eine Unterschrift (Meyer 1920: 51 f.; Meisner 1935: 53 f.). Die Wikipedia irrt mit ihrer Weiterleitung von “Verbalnote” nach “Diplomatische Note”!

Dies weiter zu diskutieren, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Zu diesem Problemkreis werde ich übrigens am 4. November im Archiv der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem referieren.

Literatur:

Beuth, Heinrich W. (2005): Regiert wird schriftlich: Bericht, Weisung und Vorlage, in: Auswärtiges Amt. Diplomatie als Beruf, hrsg. von Enrico Brandt/Christian F. Buck, 4. Aufl., Wiesbaden, S. 119–128.

Beck, Lorenz Friedrich (2000): Leistung und Methoden der Aktenkunde bei der Interpretation formalisierter Merkmale von historischen Verwaltungsschriftgut, in: Der Zugang zu Verwaltungsinformationen: Transparenz als archivische Dienstleistung, hrsg. von Nils Brübach, Marburg (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Bd. 33), S. 67–79.

Meisner, Heinrich Otto (1935): Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens, Berlin.

Meyer, Hermann (1920): Das politische Schriftwesen im deutschen Auswärtigen Dienst: Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente, Tübingen.

 

 

 

 

 

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/97

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“Was auch immer das heißt”: Diplomatische Aktenkunde in der Bundespressekonferenz

Wer sich als Neuling in die Aktenkunde einarbeitet, wird die meiste Energie wohl in das Teilgebiet der Systematischen Aktenkunde investieren müssen. Hier geht es darum, anhand gemeinsamer formaler Merkmale Gruppen von Aktenschriftstücken zu identifizieren, in die ein konkret vorliegendes Stück eingeordnet werden kann. “Die begriffliche Kennzeichnung des Schriftstücks soll dabei dem schnelleren Erkennen wichtiger Kontextinformationen dienen” (Beck 2000: 69). Die Systematische Aktenkunde ist also ein wichtiges Werkzeug der Quellenkritik. Zugegebenermaßen verführt die barocke Pracht von Begriffsbildungen à la “Behördendorsualdekret” dazu, dieses Teilgebiet als Selbstzweck zu betreiben und die Anwendung der Aktenkunde darauf zu verengen (vgl. ebd.: 77). Bei aller Skepsis gegenüber babylonischem Systembau ist jedoch die Notwendigkeit nicht zu bestreiten, den Dingen einen Namen zu geben, die uns in den Akten erwarten – und keineswegs nur im Archiv!

In der Regierungspressekonferenz vom 8. Juli dieses Jahres ging es auch um “angebliche Umtriebe der NSA in Deutschland”, um das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und um die Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz; tagespolitisch interessierte Leser werden diese Debatte verfolgt haben. Und in diesem Zusammenhang fragten Journalisten nach Verbalnoten, die zwischen der Bundesrepublik und den Westalliierten gewechselt worden seien:

Zusatzfrage: Es gab 1968 aber nicht nur eine Verwaltungsvereinbarung, sondern auch eine „verbal note“, was auch immer das heißt. Das ist angeblich die Grundlage für die Spionage von „Echelon“ in 2004 gewesen. Ist diese „verbal note“ genauso zur Akte gelegt …?

Beyer-Pollok [Sprecher des Bundesinnenministeriums]: … Mit dem Begriff „verbal note“ kann ich jetzt nichts anfangen. Das kommt so ein bisschen aus der Diplomatensprache. Aber hier meinen Sie möglicherweise etwas anderes, was mit dem Verwaltungsabkommen zu tun hat. Dazu habe ich ja eben schon etwas ausgeführt.

“So ein bisschen aus der Diplomatensprache”. Der ebenfalls anwesende Sprecher der Auswärtigen Amts verschaffte Klärung:

Schäfer: … Eine Verbalnote oder ein Verbalnotentausch ist die offizielle, förmliche Kommunikation zwischen Staaten. Das sind Schreiben beziehungsweise Briefe, die zwischen Staaten in einer bestimmten Form ausgetauscht werden und einen bestimmten politischen, manchmal auch juristischen Inhalt haben.

Diese Erklärung war auf die Situation bezogen und hat das journalistische Publikum nicht mit Details belastet. Wenn wir es genauer wissen wollen, sehen wir uns zunächst eine diplomatisch-praktische Definition aus einer offiziösen Veröffentlichung an:

“Die Verbalnote ist ein unpersönliches, an eine fremde Mission gerichtetes Schreiben mit Geschäftszeichen, der Überschrift ‘Verbalnote’, einer international festgelegten Höflichkeitsformel und Schlussformel. Sie trägt einen Siegelabdruck und wird nicht unterschrieben.” (Beuth 2005: 127)

Bauen wir diese Definition nun hilfswissenschaftlich aus: Verbalnoten werden zwischen einer diplomatischen Vertretung und dem Außenministerium des Gastlandes ausgetauscht. Souveräne Staaten befinden sich protokollarisch immer auf Augenhöhe: Ein Rangunterschied – das primäre Klassifikationsmerkmal nach der klassischen Lehre Meisners – besteht somit nicht. Möchte man eher nach dem Schreibzweck klassifizieren, so führt die Erkenntnis, dass es sich um eine Mitteilung handelt, und somit weder um eine Weisung noch um einen Bericht, zu keinem anderen Ergebnis.

Diese Mitteilungsschreiben Ranggleicher sind nun unpersönlich stilisiert, also nicht im Briefstil, den die Selbstbezeichnung des Verfassers mit “ich” kennzeichnet. Typischerweise beginnen sie etwa so: “Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft von X mitzuteilen, dass …” Für eine Anrede ist in diesem Formular kein Raum, sie wird durch die mittig angebrachte Überschrift “Verbalnote” ersetzt. Gleichfalls logisch ist der Wegfall der Unterschrift, an deren Stelle das Behördensiegel tritt.

Charakteristisch ist die erwähnte Höflichkeitsformel, auch “Courtoisie” genannt, die in der Tat international auf monotone Art standardisiert ist: “Die Botschaft von X benutzt diesen Anlass, das Auswärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichen”. Die möglichen Variationen sind minimal. Das ist natürlich kein Deutsch. Diese Formeln stammen direkt aus dem jahrhundertelang stilprägenden französischen Kanzleizeremoniell (und sind dort ja auch heute noch im geschäftlichen wie privaten Bereich üblich).

Verbalnoten sind das Massenschriftgut der Diplomatie und an sich für Alltagsgeschäfte eher technischer Natur vorgesehen. Gerade die Diplomatie hat aber Bedarf für einen flexiblen Formengebrauch, um Subtexte zu formulieren und Botschaften zu nuancieren. Dazu kann schon eine kleine Veränderung in der Courtoisie dienen, oder die absichtsvolle Benutzung einer Verbalnote für eine politische Angelegenheit, die eigentlich eher ein persönliches Schreiben des Botschafters an den Außenminister erfordern würde. Ein wunderbar flexibles Instrument also, das zu kennen auch für außenpolitische Berichterstatter wichtig ist.

Damit ist, wohlgemerkt, nur der Ist-Zustand beschrieben. Die Genese dieser Stilform ist kompliziert, weil bis in das 20. Jahrhundert neben der völlig unpersönlichen, fingiert von der Behörde als solcher verfassten Verbalnote auch die “Note” begegnet, die ebenfalls in der dritten Person stilisiert ist, in der aber eine natürliche Person als Verfasser auftritt, die sich mit “Der Unterzeichnete” einführt. Solche Noten haben eine Anrede und eine Unterschrift (Meyer 1920: 51 f.; Meisner 1935: 53 f.). Die Wikipedia irrt mit ihrer Weiterleitung von “Verbalnote” nach “Diplomatische Note”!

Dies weiter zu diskutieren, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Zu diesem Problemkreis werde ich übrigens am 4. November im Archiv der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem referieren.

Literatur:

Beuth, Heinrich W. (2005): Regiert wird schriftlich: Bericht, Weisung und Vorlage, in: Auswärtiges Amt. Diplomatie als Beruf, hrsg. von Enrico Brandt/Christian F. Buck, 4. Aufl., Wiesbaden, S. 119–128.

Beck, Lorenz Friedrich (2000): Leistung und Methoden der Aktenkunde bei der Interpretation formalisierter Merkmale von historischen Verwaltungsschriftgut, in: Der Zugang zu Verwaltungsinformationen: Transparenz als archivische Dienstleistung, hrsg. von Nils Brübach, Marburg (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Bd. 33), S. 67–79.

Meisner, Heinrich Otto (1935): Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens, Berlin.

Meyer, Hermann (1920): Das politische Schriftwesen im deutschen Auswärtigen Dienst: Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente, Tübingen.

 

 

 

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/97

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“Was auch immer das heißt”: Diplomatische Aktenkunde in der Bundespressekonferenz

Wer sich als Neuling in die Aktenkunde einarbeitet, wird die meiste Energie wohl in das Teilgebiet der Systematischen Aktenkunde investieren müssen. Hier geht es darum, anhand gemeinsamer formaler Merkmale Gruppen von Aktenschriftstücken zu identifizieren, in die ein konkret vorliegendes Stück eingeordnet werden kann. “Die begriffliche Kennzeichnung des Schriftstücks soll dabei dem schnelleren Erkennen wichtiger Kontextinformationen dienen” (Beck 2000: 69). Die Systematische Aktenkunde ist also ein wichtiges Werkzeug der Quellenkritik. Zugegebenermaßen verführt die barocke Pracht von Begriffsbildungen à la “Behördendorsualdekret” dazu, dieses Teilgebiet als Selbstzweck zu betreiben und die Anwendung der Aktenkunde darauf zu verengen (vgl. ebd.: 77). Bei aller Skepsis gegenüber babylonischem Systembau ist jedoch die Notwendigkeit nicht zu bestreiten, den Dingen einen Namen zu geben, die uns in den Akten erwarten – und keineswegs nur im Archiv!

In der Regierungspressekonferenz vom 8. Juli dieses Jahres ging es auch um “angebliche Umtriebe der NSA in Deutschland”, um das Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut und um die Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz; tagespolitisch interessierte Leser werden diese Debatte verfolgt haben. Und in diesem Zusammenhang fragten Journalisten nach Verbalnoten, die zwischen der Bundesrepublik und den Westalliierten gewechselt worden seien:

Zusatzfrage: Es gab 1968 aber nicht nur eine Verwaltungsvereinbarung, sondern auch eine „verbal note“, was auch immer das heißt. Das ist angeblich die Grundlage für die Spionage von „Echelon“ in 2004 gewesen. Ist diese „verbal note“ genauso zur Akte gelegt …?

Beyer-Pollok [Sprecher des Bundesinnenministeriums]: … Mit dem Begriff „verbal note“ kann ich jetzt nichts anfangen. Das kommt so ein bisschen aus der Diplomatensprache. Aber hier meinen Sie möglicherweise etwas anderes, was mit dem Verwaltungsabkommen zu tun hat. Dazu habe ich ja eben schon etwas ausgeführt.

“So ein bisschen aus der Diplomatensprache”. Der ebenfalls anwesende Sprecher der Auswärtigen Amts verschaffte Klärung:

Schäfer: … Eine Verbalnote oder ein Verbalnotentausch ist die offizielle, förmliche Kommunikation zwischen Staaten. Das sind Schreiben beziehungsweise Briefe, die zwischen Staaten in einer bestimmten Form ausgetauscht werden und einen bestimmten politischen, manchmal auch juristischen Inhalt haben.

Diese Erklärung war auf die Situation bezogen und hat das journalistische Publikum nicht mit Details belastet. Wenn wir es genauer wissen wollen, sehen wir uns zunächst eine diplomatisch-praktische Definition aus einer offiziösen Veröffentlichung an:

“Die Verbalnote ist ein unpersönliches, an eine fremde Mission gerichtetes Schreiben mit Geschäftszeichen, der Überschrift ‘Verbalnote’, einer international festgelegten Höflichkeitsformel und Schlussformel. Sie trägt einen Siegelabdruck und wird nicht unterschrieben.” (Beuth 2005: 127)

Bauen wir diese Definition nun hilfswissenschaftlich aus: Verbalnoten werden zwischen einer diplomatischen Vertretung und dem Außenministerium des Gastlandes ausgetauscht. Souveräne Staaten befinden sich protokollarisch immer auf Augenhöhe: Ein Rangunterschied – das primäre Klassifikationsmerkmal nach der klassischen Lehre Meisners – besteht somit nicht. Möchte man eher nach dem Schreibzweck klassifizieren, so führt die Erkenntnis, dass es sich um eine Mitteilung handelt, und somit weder um eine Weisung noch um einen Bericht, zu keinem anderen Ergebnis.

Diese Mitteilungsschreiben Ranggleicher sind nun unpersönlich stilisiert, also nicht im Briefstil, den die Selbstbezeichnung des Verfassers mit “ich” kennzeichnet. Typischerweise beginnen sie etwa so: “Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Botschaft von X mitzuteilen, dass …” Für eine Anrede ist in diesem Formular kein Raum, sie wird durch die mittig angebrachte Überschrift “Verbalnote” ersetzt. Gleichfalls logisch ist der Wegfall der Unterschrift, an deren Stelle das Behördensiegel tritt.

Charakteristisch ist die erwähnte Höflichkeitsformel, auch “Courtoisie” genannt, die in der Tat international auf monotone Art standardisiert ist: “Die Botschaft von X benutzt diesen Anlass, das Auswärtige Amt erneut ihrer ausgezeichnetsten Hochachtung zu versichen”. Die möglichen Variationen sind minimal. Das ist natürlich kein Deutsch. Diese Formeln stammen direkt aus dem jahrhundertelang stilprägenden französischen Kanzleizeremoniell (und sind dort ja auch heute noch im geschäftlichen wie privaten Bereich üblich).

Verbalnoten sind das Massenschriftgut der Diplomatie und an sich für Alltagsgeschäfte eher technischer Natur vorgesehen. Gerade die Diplomatie hat aber Bedarf für einen flexiblen Formengebrauch, um Subtexte zu formulieren und Botschaften zu nuancieren. Dazu kann schon eine kleine Veränderung in der Courtoisie dienen, oder die absichtsvolle Benutzung einer Verbalnote für eine politische Angelegenheit, die eigentlich eher ein persönliches Schreiben des Botschafters an den Außenminister erfordern würde. Ein wunderbar flexibles Instrument also, das zu kennen auch für außenpolitische Berichterstatter wichtig ist.

Damit ist, wohlgemerkt, nur der Ist-Zustand beschrieben. Die Genese dieser Stilform ist kompliziert, weil bis in das 20. Jahrhundert neben der völlig unpersönlichen, fingiert von der Behörde als solcher verfassten Verbalnote auch die “Note” begegnet, die ebenfalls in der dritten Person stilisiert ist, in der aber eine natürliche Person als Verfasser auftritt, die sich mit “Der Unterzeichnete” einführt. Solche Noten haben eine Anrede und eine Unterschrift (Meyer 1920: 51 f.; Meisner 1935: 53 f.). Die Wikipedia irrt mit ihrer Weiterleitung von “Verbalnote” nach “Diplomatische Note”!

Dies weiter zu diskutieren, würde den Rahmen dieses Artikels sprengen. Zu diesem Problemkreis werde ich übrigens am 4. November im Archiv der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem referieren.

Literatur:

Beuth, Heinrich W. (2005): Regiert wird schriftlich: Bericht, Weisung und Vorlage, in: Auswärtiges Amt. Diplomatie als Beruf, hrsg. von Enrico Brandt/Christian F. Buck, 4. Aufl., Wiesbaden, S. 119–128.

Beck, Lorenz Friedrich (2000): Leistung und Methoden der Aktenkunde bei der Interpretation formalisierter Merkmale von historischen Verwaltungsschriftgut, in: Der Zugang zu Verwaltungsinformationen: Transparenz als archivische Dienstleistung, hrsg. von Nils Brübach, Marburg (Veröffentlichungen der Archivschule Marburg, Bd. 33), S. 67–79.

Meisner, Heinrich Otto (1935): Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens, Berlin.

Meyer, Hermann (1920): Das politische Schriftwesen im deutschen Auswärtigen Dienst: Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente, Tübingen.

 

 

 

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/97

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The one movie that ruined it for the Eastern Front

Crosspost von The Nerdstream Era

Von Stefan Sasse

In 2001, a slightly unusual World-War-II-movie hit theaters: "Enemy at the Gates". It was unusual because the heroes of the story were the Soviet soliders in Stalingrad, not the heroic American soldiers storming the beaches of Normandy or holding out in the grim winter against the German onslaught in the Battle of the Bulge. Since there isn't exactly a flood of movies about the Eastern Front in World War 2, "Enemy at the Gates" came to shape the view on that part of the conflict for pretty much everyone who saw it. And that's not exactly a good thing.
It had Jude Law in it!
The story of the movie is as follows: the Russian soldier Vassily Zaytsev is a natural sniper, and he survives a bloody, useless assault on a German hideout where his comrades did not. By chance he recues the life of commisar Danilov, with whom he becomes friends. Danilov recognizes what a propaganda tool Zaytsev can be and shores up his reputation. Zaytsev only shoots German officers, inspiring fear into the heart of the enemy, who dispatches his own elite sniper, Major König. The ensuing duel is complicated by the love that Zaytsev and Danilov have for the same female soldier...
Handsome, handsome sniper.
The plot isn't exactly complicated or anything, and must twists and turns can be seen coming from a mile around. It also takes some liberties with historic accuracy in the duel in favor of a suspenseful storyline, which is no problem in and of itself (Zaytsev killed König in the shootout that König survives in the movie and is later killed himself in the battle of Stalingrad). 

No money for guns, but red flags, no problem.
Problematic is the depiction of the fighting nature of the Soviet army, especially the first assault that Zaytsev takes part in. The soldiers don't get enough weapons. Every second man gets a rifle, the other one three bullets. Predictably, they are slaughtered. When they try to retreat, they are mowed down by their own machine guns stationed in their back, because no one retreats one step. For the motherland! 
It's "rodina" in Russian.
While such an action was actually reported in the early days of Operation Barbarossa, the German surprise attack on the Soviet Union in the summer of 1941, by the point of the battle of Stalingrad in fall 1942, the Soviet army had enough rifles and ammo for their men, and such attacks weren't conducted because the Soviet commanders got their shit together (unlike the Japanese, who continued their Banzai-bullshit until the closing days of the war). 

On the other hand, they used Bushido instead of machine guns.
The Soviets as essentially bad guys, but not quite as bad as the Germans, is of course a sexy narrative. While rooted in historical truth (Hitler and Stalin surely share the same highlighted place in hell), the scene got a status as representative for Soviet war tactics it doesn't deserve. By 1942/43, the Soviet army had essentially closed the gap in equipment and tactics to the Germans that they lacked before. Sending their own men mindlessly into closely guarded positions wasn't considered as something one does anymore. 
Because this result is foreseeable.
Sadly, the picture influenced a whole generation of people watching the movie. You can almost be sure that it will be invoked or even recreated everytime something popular covers the Eastern Front. For example, in "Call of Duty 5", you play a Soviet soldier who takes part in such suicidal attacks and then has to snipe his way through Stalingrad. In the recently released "Company of Heroes 2", the opening cinematic all but inserts the scene of the Wolga crossing from "Enemy at the Gates". 
Red and many
But the "inspiration" isn't reduced to recreating the images of the movie. What's more disturbing is that the flat-out insane disregard for human life is transported into these games as some kind of thing that makes the Soviets cool for the player. They are essentially what the Zerg are for "StarCraft", sending droves of badly equipped, weak units at the technically superior enemy to overwhelm him. While it is true that for Soviet commanders, a human life wasn't exactly a consideration (Stalin charmingly put it in a proverb: "A single death is a tragedy, a million deaths are statistic"), it's also true that by 1943, the Soviet army was as formidable as the German one in terms of tactic, equipment and strategy. 
Almost indistinguishable.
Yet games as well as popular historic accounts rely massively on the myth that Soviet equipment and tactic were inferior and that the high quality German troops were defeated by pure numbers. While it's true that the Soviets had a numerical advantage, it's also true that German commanders didn't particularily care about the lives of their soldiers neither, especially not so in the closing stages of the war. 
Or does anyone think there was any military sense to that battle?
But this is never part of these narratives, which are content in putting the German side in the position of the hopeless yet brave defender, reinforcing the old tale of superior German soldiering and strangely elevating the Wehrmacht, which was a murderous instrument in an even more murderous war. While it is laudable that games and other popular works try to adress the issue of the ambivalence of the Red Army (fighting with the Allies against Hitler, but being a pretty unpleasant instrument itself), the Germans don't get such scrutiny. This caricature of World War II needs to stop.

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2013/10/the-one-movie-that-ruined-if-for.html

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Flurnamenlexikon jetzt unter CC BY-SA

Immer wieder ist zu lesen, dass die Creative-Commons-Lizenzen mit dem Attribut NC („keine kommerzielle Nutzung“) nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Weiterverwendung bieten. Beispielhaft zu nennen ist hierzu der Beitrag Freiheit mit Fallstricken: Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen von Erik Möller im Open Source Jahrbuch 2006. Wie viele Ersteller von Bildungsinhalten habe auch ich mich beim Flurnamenlexikon zunächst eher intuitiv für die Lizenz CC BY-NC-SA „Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ entschieden, ohne dabei zu bedenken, welche weitreichenden Einschränkungen dadurch entstehen. Um diese Einschränkungen – beispielsweise die Verwendung auf werbefinanzierten Websites – aufzuheben, steht das Lexikon ab sofort unter der Lizenz CC BY-SA zur Verfügung.

Grundsätzliche Informationen zu Creative-Commons-Lizenzen finden sich im Beitrag Creative Commons als Urheberrecht 2.0 beim Blog PB 21 oder auf dem deutschsprachigen CC-Portal.

Quelle: http://schlehen.hypotheses.org/943

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Die große Unbekannte?

Wenig ist über sie bekannt und dennoch spielte sie eine entscheidende Rolle im Leben von Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck. Die Rede ist von seiner Mutter – Augusta Maria Gräfin von Truchsess Zeil-Wurzach.

Geboren wurde sie im Jahr 1743, im Alter von 26 Jahren heiratete sie den jüngsten der drei Brüder aus dem Geschlecht Salm-Reifferscheidt-Dyck. Ihr Mann Johann Franz war zu diesem Zeitpunkt bereits 55 Jahre alt und musste nach der Resignation seiner Domherrenstellen in Köln und Straßburg für den Fortbestand der Linie sorgen. Mit der Geburt Josephs im Jahr 1773 wurde diese Pflicht erfüllt.

Nach nur sechs Ehejahren starb Johann Franz. Seine hochschwangere Witwe (Josephs Bruder Franz kam erst zwei Monate nach dem Tod seines Vaters zur Welt) war somit Regentin und Verwalterin der Herrschaft. Zum Mitvormund der Kinder hatte ihr verstorbener Mann seinen Schwager Joseph von Zeil-Wurzach bestellt – ebenfalls Domherr in Köln und Straßburg. Die Folgen dieser Wahl? Ein jahrzehntelanger Prozess um finanzielle Angelegenheiten.

Soweit die Fakten. Die Quellen zur Kavalierstour ihrer Söhne lassen eine fürsorgliche Mutter erahnen: Besuchen die beiden Jungen das Gymnasium in Köln, hält sie sich meist im „Salmschen Hof“ in der Trankgasse auf. Führt der erste Teil der Studienreise nach Brüssel, reist sie mit um vor Ort persönlich für die angemessene Ausstattung zu sorgen. Auch die Briefe ihrer Söhne, wenn auch den stilistischen Regeln der Zeit unterworfen, vermitteln das Bild einer engen Bindung.

Ganz so unbekannt ist sie also doch nicht. Lediglich nach dem Herrschaftsantritt Josephs scheint sie vollkommen im Dunkeln zu verschwinden. Nur ihr Todesjahr ist bekannt: Sie starb im Jahr 1805.

Quelle: http://rhad.hypotheses.org/346

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Die große Unbekannte?

Wenig ist über sie bekannt und dennoch spielte sie eine entscheidende Rolle im Leben von Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck. Die Rede ist von seiner Mutter – Augusta Maria Gräfin von Truchsess Zeil-Wurzach.

Geboren wurde sie im Jahr 1743, im Alter von 26 Jahren heiratete sie den jüngsten der drei Brüder aus dem Geschlecht Salm-Reifferscheidt-Dyck. Ihr Mann Johann Franz war zu diesem Zeitpunkt bereits 55 Jahre alt und musste nach der Resignation seiner Domherrenstellen in Köln und Straßburg für den Fortbestand der Linie sorgen. Mit der Geburt Josephs im Jahr 1773 wurde diese Pflicht erfüllt.

Nach nur sechs Ehejahren starb Johann Franz. Seine hochschwangere Witwe (Josephs Bruder Franz kam erst zwei Monate nach dem Tod seines Vaters zur Welt) war somit Regentin und Verwalterin der Herrschaft. Zum Mitvormund der Kinder hatte ihr verstorbener Mann seinen Schwager Joseph von Zeil-Wurzach bestellt – ebenfalls Domherr in Köln und Straßburg. Die Folgen dieser Wahl? Ein jahrzehntelanger Prozess um finanzielle Angelegenheiten.

Soweit die Fakten. Die Quellen zur Kavalierstour ihrer Söhne lassen eine fürsorgliche Mutter erahnen: Besuchen die beiden Jungen das Gymnasium in Köln, hält sie sich meist im „Salmschen Hof“ in der Trankgasse auf. Führt der erste Teil der Studienreise nach Brüssel, reist sie mit um vor Ort persönlich für die angemessene Ausstattung zu sorgen. Auch die Briefe ihrer Söhne, wenn auch den stilistischen Regeln der Zeit unterworfen, vermitteln das Bild einer engen Bindung.

Ganz so unbekannt ist sie also doch nicht. Lediglich nach dem Herrschaftsantritt Josephs scheint sie vollkommen im Dunkeln zu verschwinden. Nur ihr Todesjahr ist bekannt: Sie starb im Jahr 1805.

Quelle: http://rhad.hypotheses.org/346

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Wenig ist über sie bekannt und dennoch spielte sie eine entscheidende Rolle im Leben von Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck. Die Rede ist von seiner Mutter – Augusta Maria Gräfin von Truchsess Zeil-Wurzach.

Geboren wurde sie im Jahr 1743, im Alter von 26 Jahren heiratete sie den jüngsten der drei Brüder aus dem Geschlecht Salm-Reifferscheidt-Dyck. Ihr Mann Johann Franz war zu diesem Zeitpunkt bereits 55 Jahre alt und musste nach der Resignation seiner Domherrenstellen in Köln und Straßburg für den Fortbestand der Linie sorgen. Mit der Geburt Josephs im Jahr 1773 wurde diese Pflicht erfüllt.

Nach nur sechs Ehejahren starb Johann Franz. Seine hochschwangere Witwe (Josephs Bruder Franz kam erst zwei Monate nach dem Tod seines Vaters zur Welt) war somit Regentin und Verwalterin der Herrschaft. Zum Mitvormund der Kinder hatte ihr verstorbener Mann seinen Schwager Joseph von Zeil-Wurzach bestellt – ebenfalls Domherr in Köln und Straßburg. Die Folgen dieser Wahl? Ein jahrzehntelanger Prozess um finanzielle Angelegenheiten.

Soweit die Fakten. Die Quellen zur Kavalierstour ihrer Söhne lassen eine fürsorgliche Mutter erahnen: Besuchen die beiden Jungen das Gymnasium in Köln, hält sie sich meist im „Salmschen Hof“ in der Trankgasse auf. Führt der erste Teil der Studienreise nach Brüssel, reist sie mit um vor Ort persönlich für die angemessene Ausstattung zu sorgen. Auch die Briefe ihrer Söhne, wenn auch den stilistischen Regeln der Zeit unterworfen, vermitteln das Bild einer engen Bindung.

Ganz so unbekannt ist sie also doch nicht. Lediglich nach dem Herrschaftsantritt Josephs scheint sie vollkommen im Dunkeln zu verschwinden. Nur ihr Todesjahr ist bekannt: Sie starb im Jahr 1805.

Quelle: http://rhad.hypotheses.org/346

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