Landesgeschichtliches Kolloquium an der Uni Freiburg

Das traditionsreiche „Landesgeschichtliche Kolloquium“ ist das wissenschaftliche Forum des Lehrstuhls für Mittelalterliche Geschichte I und der Abteilung Landesgeschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Kooperationspartner von Archivum Rhenanum). Die Spannbreite der Themen ergibt sich aus den Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre am Lehrstuhl (Politische Geschichte des Früh- und Hochmittelalters in europäischer Perspektive) und an der Abteilung Landesgeschichte (Raumbezogene Studien für den Oberrhein und den deutschsprachigen Südwesten – gesamtes Mittelalter mit Ausblicken auf die Neuzeit). Die sachbezogene Interdisziplinarität und methodische Vielfalt der ausgewählten Beiträger soll nicht nur die wissenschaftlichen Diskussionen am Lehrstuhl vorantreiben, sondern ist bewusst auch als sinnvolle Ergänzung zu den Lehrveranstaltungen konzipiert. Studierende sind deshalb vom ersten Semester an herzlich willkommen!
Das ausführliche Semesterprogramm finden sie hier.

Quelle: http://archives.hypotheses.org/533

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Alte Religion, alte Rechte. Die “katholische Gemeindereformation” in den 1530er Jahren – eine Hypothese

Im Jahr 1532 stehen in Geislingen, einer Gemeinde im Landgebiet der Reichsstadt Ulm, Wahlen an. Die Bürger sollen neue Richter und einen Bürgermeister wählen. Doch die Mehrheitsverhältnisse bereiten Schwierigkeiten. Der Ulmer Rat fürchtet, dass erneut nur altgläubige Kandidaten Erfolg haben, die dann weiterhin das evangelische “Wort Gottes” behindern könnten. In der Folge entspinnt sich ein jahrelanger Konflikt um alte Rechte und alten Glauben. Ein Großteil der Geislinger Bürger wehrt sich mit den politischen Mitteln der Gemeindeverfassung und verteidigt diese in einem Atemzug mit den atlgläubigen religiösen Praktiken gegen die Ulmer Obrigkeit. Ulm hat Ende 1530 die Einführung der Reformation befürwortet. Jetzt soll die evangelische Ordnung auch auf dem Land durchgesetzt werden. Manche Gemeinden nehmen die evangelischen Kulturformen und Wissensordnungen schnell an, andere sträuben sich. Mancherorts formiert sich altgläubiger Widerstand – so interpretieren die Protestanten die Präsenz und die durchaus innovative Aktualisierung alter religiöser Praktiken. Zur Durchsetzung der evangelischen Kultur kommt es besonders auf die Haltung der lokalen Regierungen an. Der Ulmer Rat will deshalb in den Gemeinden seines Landterritoriums durchsetzungsfähige, obrigkeitstreue und evangelische Vögte, Pfleger, Pfarrer, Richter und Bürgermeister. Das ist leichter gesagt als getan. In Geislingen werden auf der Grundlage der Gemeindeverfassung von 1396 die Vögte als lokale Exekutivbeamte [...]

Quelle: http://catholiccultures.hypotheses.org/1641

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Neuzugänge zur FWF-E-Book-Library

Kaiserbiographien halte ich ja eigentlich so nötig wie einen Kropf, aber ich möchte milde sein und durchaus zugestehen, dass sie ihre Verdienste darin haben können, historisches Material zu bündeln und den Zugriff darauf zu erleichtern; nun denn, Mark Hengerers Ferdinand III.-Biographie steht Open Access zur Verfügung, und auch sonst gab es ein paar Neuzugänge zur FWF-E-Book-Library, folgendes sei daraus hervorgehoben:

Hengerer, Mark: Kaiser Ferdinand III. (1608-1657). Eine Biographie, (=Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte Österreichs; 107). Wien/Köln/Weimar: Böhlau, 2012.
http://e-book.fwf.ac.at/o:426

Heindl, Waltraud: Josephinische Mandarine. Bürokratie und Beamte in Österreich Bd.2: 1848-1918. (=Studien zu Politik und Verwaltung; 107). Wien/Köln/Weimar: Böhlau, 2013.
http://e-book.fwf.ac.at/o:406

Niederacher, Sonja: Eigentum und Geschlecht. Jüdische Unternehmerfamilien in Wien (1900-1960). (=L'Homme. Schriften. Reihe zur Feministischen Geschichtswissenschaft; 20). Wien/Köln/Weimar: Böhlau, 2012.
http://e-book.fwf.ac.at/o:409

Hruza, Karl (Hg.): Österreichische Historiker. Lebensläufe und Karrieren 1900-1945. Band 2. Wien: Böhlau, 2012.
http://e-book.fwf.ac.at/o:413

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/498223047/

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Urlaub von der Geschichte? Historisches Denken in der Reisezeit

 

Die Urlaubszeit ist vorbei. Jetzt lohnt sich eine kritische Rückschau auf den Sommer und die Begegnungen mit Geschichte im Urlaub. Ich stolperte im Juli im Hongkong Museum of History in der ur- und frühgeschichtlichen Abteilung auf eine Interpretation, welche mir zwar zugänglich war, mich jedoch zum Nachdenken anregte. Vor einer Vitrine mit Keramikfunden aus dem Neolithikum am südchinesischen Meer wurde von der Museumsführerin erklärt, dass es sich hierbei um einige der ersten Keramikfunde handelt, welche bereits sehr früh auf die spätere große Tradition der weltbekannten chinesischen Keramiken verweisen würden. Ist es auch zulässig, dies für eine bekannte im oberösterreichischen Salzkammergut ansässige Keramikmanufaktur zu behaupten? Funde aus der Eiszeit würden dies auch für den österreichischen Fall dokumentieren. Ein Blick von außen, vielleicht sogar aus einem anderen Kulturkreis, ermöglicht es eben, die Besonderheiten von Erzählungen über die Vergangenheit wahrzunehmen und mit der nötigen Distanz zu hinterfragen.

 

Soll man sich damit beschäftigen?

Man könnte sich an dieser Stelle fragen, ob diese Umstände von geschichtsdidaktischer Relevanz sind. Sind es nicht ganz andere Probleme, die im Rahmen des schulischen historischen Lernens zu erörtern wären? Wozu sollten SchülerInnen mit unausgewogenen, einseitigen historischen Interpretationen, noch dazu vielleicht aus der Hand der Tourismusbranche oder Werbefachleuten konfrontiert werden? Die Antwort ist aus geschichtsdidaktischer Perspektive schnell zur Hand. Es handelt sich dabei eben um einen besonderen Bereich der Geschichtskultur, auf den Kinder und Jugendliche auch noch als Erwachsene stoßen werden. Es sind lebensweltlich relevante, im Morgen und bereits im Heute auftretende Aspekte eines Umgangs mit der Vergangenheit. Die Potenziale dieser Begegnungen mit Geschichte, wie sie im Umfeld touristischer Angebote auftreten, finden jedoch derzeit im schulischen Lernen erst wenig Beachtung. Anregungen wie jene von Bodo von Borries aus dem Jahr 2006, nämlich Schulbuchkapitel neu zu strukturieren (z.B. „Geschichte im Tourismus“ am Beispiel Altägypten), fanden bis dato keinen wirklichen Widerhall.1

Urlaub als Ausnahmesituation

„Geschichte im Urlaub“ meint eine besondere Situation, in die sich viele SchülerInnen und andere Reisende begeben. Dabei wird die Darstellung der Vergangenheit eben oft in einer uns fremden Kultur offenbar. Dies bietet den besonderen Blick auf das Andere und seine historische Positionierung zwischen urlaubsbedingter Flüchtigkeit und entspannter Wahrnehmung. Es könnte sich daher lohnen, die eigene Region oder typische Urlaubsregionen über touristische Materialien zu erforschen, um sie auf historische Sinnbildungsmuster, die Verwendung von historischen Mythen und Legenden, Werbestrategien unter Einbeziehung von historischen Aspekten etc. hin zu untersuchen. So könnte man etwa danach fragen, warum eine slowenische Hotelkette auf die römische Antike setzt, um neue Gäste anzusprechen2 oder warum in Wien in einem Kellergewölbe eine 5D-Zeitreise durch die Stadtgeschichte TouristInnen anzieht.3 Die Gemachtheit von solchen touristischen Angeboten führt dabei tief in die jeweilige Geschichtskultur, aber auch in die Vergangenheit der Orte. Ziel sollte es jedoch sein, historisches Denken und interkulturelle Haltungen zu schulen, welche auf andere Beispiele transferierbar bleiben.

Urlaub zwischen Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft

Auf einer methodischen Ebene würde dies bedeuten, die sich „im Urlaub“ auftuende Distanz zum Fremden und zum Eigenen produktiv zu nutzen. Es gilt dabei, gattungsspezifische Reflexionen zu tätigen, welche danach fragen, wer uns in einem bestimmten Fall was und warum über die Vergangenheit erzählt, wie die verfügbaren historischen Quellen im Sinn der Multiperspektivität auch legitim anders gedeutet werden könnten und welche ästhetischen Überformungen den Blick auf die Vergangenheit lenken uvm. Besonders spannend werden derartige Analysen vermutlich dann, wenn man touristisch inszenierte Darstellungen anderen historischen Narrationen zum gleichen Sachverhalt gegenüberstellt und sich dadurch Fragwürdigkeiten auftun.

Das Leben der Anderen … und der Vergangenen

In der interkulturellen Begegnung geht es darüber hinaus um ein Einordnen der getätigten Aussagen über die Vergangenheit, um mit Mitgliedern anderer Kulturen in eine kritische Diskussion darüber eintreten zu können. Die eigene Perspektive auf das Problem gilt es stets zu berücksichtigen. Damit sollte eben auch ein historisch-politisches Lernen verstärkt berücksichtigt werden, um die hinter den Beispielen liegenden politischen und gesellschaftlichen Perspektiven der jeweiligen Gegenwart miteinzubeziehen. Man könnte etwa danach fragen, wem eine bestimmte Art der Darstellung der Vergangenheit einen Vorteil bringt. Dabei sind wirtschaftliche Interessen einer Region oder historische Identitätsmuster ebenso in den Blick zu nehmen wie die Reisenden selbst. Letztere möchten nicht selten mit vorgefertigten trivialen bis naiven Vorstellungen an bestimmten Orten unreflektiert bestimmte Inszenierungen konsumieren. Realitätsverschiebungen, Vorurteile, Auslassungen, Umdeutungen, Maskeraden etc. sind dabei mancherorts zentrale Magneten eines Umgangs mit Geschichte, um vor allem das Erwartete aus einer mit dem Ort assoziierten historischen Epoche zu bieten. Kulturspezifische Darbietungsmodi und Interpretationen bilden dazu überraschende Ergänzungen.

Urlaub in den Schulalltag integrieren

Diese sicherlich wichtigen Aspekte sollte man jedoch für den konkreten Unterricht ausreichend wenden. Der Lebensweltbezug für die SchülerInnen sollte dabei nicht aus dem Auge verloren werden. Ist es ein Ziel, dass SchülerInnen sich ein kritisches historisches Denken aneignen, dann wird es darauf ankommen, geschichtskulturelle Produkte auch tatsächlich zu durchdenken und zu hinterfragen. Dabei steht etwa das Störtebekerdenkmal in Hamburg, an dem TouristInnen im Hafen vorbeigeschleust werden, ebenso im Programm, wie Werbekataloge für Schlösser oder andere touristische Inszenierungen der Vergangenheit, wie man auf sie etwa in Funparks trifft. Dazu zählen sicherlich auch gedruckte oder digitale Reiseführer, welche neben geografischen und kulturellen Zusammenhängen Geschichte präsentieren. Gerade dort findet man oft seltsame Ausprägungen an tradierter Einseitigkeit, welche gerade dazu einladen, durch kritisches Denken Grundprinzipien eines reflektierten Geschichtsbewusstseins zu erwerben.

Ein Hoch auf die Globalisierung

„Geschichte im Urlaub“ als Anwendungsgebiet für den Erwerb eines kritischen historischen Denkens zu nutzen, bedeutet den bisherigen geschichtskulturellen Blick des schulischen Lernens zu weiten. Unzählige neue Beispiele, die je situationsabhängig in den Unterricht integrierbar sind, drängen sich dabei auf. Die sich globalisierende Welt und ihre Digitalisierung erleichtern dabei die reale und virtuelle interkulturelle Begegnung mit Geschichte: ein Labor an zu durchdenkenden Beispielen von ganz anderen Orten des Globus, an denen sich die Menschen ganz andere Geschichten über die Vergangenheit erzählen als zu Hause. Es gilt daher, die SchülerInnen auf ein Leben vorzubereiten, das vielleicht ganz abseits vom traditionellen Kanon des Geschichtsunterrichtes mit touristischen Darstellungen der Vergangenheit konfrontiert wird. Dies geschieht dann vermutlich ganz heimlich, oft dicht und unerwartet, nämlich auf Urlaub.

 

Literatur

  • Frank, Sybille: Der Mauer um die Wette gedenken. In: Kühberger, Christoph / Pudlat, Andreas (Hrsg.): Vergangenheitsbewirtschaftung. Public History zwischen Wirtschaft und Wissenschaft,  Innsbruck u. a. 2012, S. 159-172.
  • Isenberg, Wolfgang (Hrsg.): Lernen auf Reisen? Reisepädagogik als neue Aufgabe für Reiseveranstalter, Erziehungswissenschaft und Tourismuspolitik, Bensberg 1991 (Bensberger Protokolle 65).
  • Mütter, Bernd: Historisches Reisen und Emotionen. Chance und Gefahr für die geschichtliche und politische Erwachsenenbildung. In: Mütter, Bernd / Uffelmann, Uwe (Hrsg.): Emotionen und historisches Lernen: Forschung, Vermittlung, Rezeption, Frankfurt a.M. 1992 (Studien zur internationalen Schulbuchforschung, Bd. 76).

Externe Links

 

Abbildungsnachweis
© Christoph Kühberger, Ur- und frühgeschichtliche Abteilung des Hongkong Museum of History, im Juli 2013.

Empfohlene Zitierweise
Kühberger, Christoph: Urlaub von der Geschichte? Historisches Denken in der Reisezeit. In: Public History Weekly 1 (2013) 6, DOI: dx.doi.org/10.1515/phw-2013-338.

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Recht für Blogger: Darf ich fremde Bilder verwenden?

Millionenfach verstoßen Blogger täglich gegen das Urheberrecht, indem sie ohne Zustimmung der Rechteinhaber fremde Fotos nutzen. Grund genug, sich ein wenig mit den Rechtsfragen zu befassen.

Grundsätzlich ist es illegal, fremde Fotos ohne Zustimmung des Urhebers zu nutzen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn das Foto hinreichend alt ist oder gemeinfreie Flachware zeigt oder wenn es im Rahmen des Zitatrechts verwendet wird.

Zunächst zu den Ausnahmen.

Zur Nutzung alter Bilder habe ich mich schon im Rahmen meiner Artikelreihe Blog&Recht geäußert. Fotos zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen (“Flachware”) lassen kein urheberrechtliches Schutzrecht entstehen. Davon gehen auch die Wikipedia und Wikimedia Commons aus. Manchmal ist es aber aus Gründen der Opportunität sinnvoll, Copyfraud von Institutionen zu akzeptieren, z.B. wenn man als Mitarbeiter einer Ausstellung es vermeiden will, Leihgeber zu verprellen.

Fotos, die älter als 100 Jahre sind, betrachtet die deutschsprachige Wikipedia aus pragmatischen Gründen als urheberrechtlich nicht geschützt. Das Risiko erhöht sich aber auch nicht wesentlich, wenn man sich an einer 90-Jahres-Frist orientiert. Die allermeisten Fotografien, die in einem Blog oder Wissenschaftsartikel brauchbar sind, wird man als Lichtbildwerke ansehen müssen, deren Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen reicht. Die Frage der Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, ist zu kompliziert, um sie hier zu behandeln. Aber man kann den kürzeren Schutz einfacher Lichtbilder anwenden, wenn es um dokumentarische Fotos von Objekten geht, die zweidimensionalen Vorlagen nahe stehen: von Reliefs oder Münzen. Eine 1950 publizierte Münzaufnahme ist sicher kein Lichtbildwerk, sondern nur ein einfaches Lichtbild, dessen Schutz 50 Jahre nach Veröffentlichung abgelaufen ist (§ 72 UrhG). Auch wenn die Vorschrift über anonyme Werke (§ 64 UrhG) erhebliche Tücken hat (dazu die Wikipedia), kann man bei namentlich nicht gekennzeichneten Fotos, die vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurden, ohne nennenswertes Risiko davon ausgehen, dass sie nicht mehr geschützt sind.

Geschützte Werke dürfen ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers genutzt werden, wenn eine sogenannte Schranke des Urheberrechts es erlaubt. Neben dem Zitatrecht könnte man auch an die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG)  denken, aber die entsprechenden Medien müssen gelöscht werden, wenn die Aktualität nicht mehr gegeben ist. Der Bundesgerichtshof meinte in einer verfehlten Entscheidung: ”Die Bestimmung des § 50 UrhG gestattet allein die Berichterstattung, nicht dagegen die Archivierung der Berichte.” Nicht nur Wissenschaftsblogger, die an dauerhaften Inhalten interessiert sein müssen, können damit nichts anfangen, da eine entsprechende Löschroutine vorgesehen werden muss, die das Foto spätestens nach einem halben oder einem Jahr (pragmatische, nicht gesetzliche Fristen) löscht.

Bildzitate sind zulässig. Die früheren starren Schubladen des in § 51 UrhG geregelten Zitatrechts wurden gelockert, sodass nun auch ganze Fotos auch außerhalb eines wissenschaftlichen Kontextes nach dem Gesetzeswortlaut zitiert werden können. Nicht alles, was wissenschaftlich vertretbar ist, lassen Juristen als Zitat durchgehen: “Für den Zitatzweck ist es erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen. Es genügt daher nicht, wenn die Verwendung des fremden Werkes nur zum Ziel hat, dieses dem Endnutzer leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen” (BGH im Jahr 2011) . Das bedeutet: Es muss mit dem zitierten Foto gearbeitet werden, es darf keine bloße Illustration sein. Eine marginale Erwähnung wird in der Regel nicht ausreichend sein, um es als Beleg für Ausführungen des Textes zu akzeptieren. Wer einen ausführlichen Blogbeitrag über Picassos Guernica schreibt, darf es auch abbilden, ohne für die Nutzung an die VG Bild-Kunst zu zahlen. Man darf es aber nicht übertreiben. Als Alice Schwarzer 1993 nicht weniger als 19 Bilder des Fotografen Helmut Newton zitierte, um diesem Sexismus nachzuweisen, ging das dem Landgericht München zu weit (Beispiel aus meiner Urheberrechtsfibel – PDF). Es kommt hier immer auf den Einzelfall an.

Wichtig beim Zitatrecht ist: Die Quellenangabe darf nicht fehlen!

Wer in einem wissenschaftspolitischen Blogbeitrag zur Causa Schavan unbedingt ein Foto von Frau Schavan abbilden möchte, sollte sich lieber am freien Bilderpool von Wikimedia Commons bedienen als auf das Zitatrecht zu vertrauen. Denn das Personenbildnis erläutert oder belegt den Inhalt ja nicht. Wie man Bilder unter freien Lizenzen korrekt nutzt, habe ich in einem eigenen Beitrag erläutert. Dagegen rate ich von sogenannten lizenzfreien Bildern eher ab.

Cat content?Wer ganz sicher gehen will, sollte gar keine fremden Bilder nutzen. Nur dann ist die Wahrscheinlichkeit gleich null, sich eine bildrechtliche Abmahnung einzufangen. Und auch bei selbstgemachten Bildern kann es mit dem Dargestellten Probleme geben. Es wäre allerdings verfehlt, die Beliebtheit von Cat-Content in Blogs darauf zurückzuführen, dass Bilder der eigenen Katze urheberrechtlich völlig unproblematisch sind …

Das Risiko, erwischt zu werden, hängt natürlich vom einzelnen Bild ab. Wer ein weit verbreitetes Agenturbild oder ein Bild aus Marions berüchtigtem Kochbuch (wie Konstantin Wecker) nutzt, kann ziemlich sicher mit einer Abmahnung rechnen, während ein korrekt mit Quellenangabe versehenes Bild aus einem anderen Blog womöglich toleriert (oder sogar wertgeschätzt) wird. Ich persönlich halte kostenpflichtige Abmahnungen an nicht-kommerzielle Blogger durch Blogger für unanständig. Ich selbst habe private Homepage-Betreiber nie abgemahnt, wenn sie eines meiner Bilder nicht lizenzgerecht genutzt haben.

Shit happens. Man kann auch bei vergleichsweise vorsichtiger Praxis abgemahnt werden, selbst wenn das sehr unwahrscheinlich sein sollte.  Immerhin habe ich ja einmal Graf’s Law aufgestellt:  Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden. Natürlich kann man auch auf fälschlich mit CC-Lizenz versehene Angebote hereinfallen, auch wenn es extrem unwahrscheinlich ist, dass man damit größeren Ärger bekommt. Wenn jemand auf Flickr fremde Fotos rechtswidrig mit einer CC-BY-Lizenz versieht und diese nach Wikimedia Commons transferiert werden, ohne dass die mit “Flickrwashing” vertrauten Admins dort Verdacht schöpfen, kann er nur auf einen gnädigen Richter hoffen, denn ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten existiert im Urheberrecht nicht. Obwohl es völlig vernünftig ist, auf die in der Regel sehr sorgfältige Rechteklärung von Wikimedia Commons zu vertrauen, besteht eine winzige Wahrscheinlichkeit, dass man trotzdem kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Hippe Angebote (Bilderschleudern) wie Pinterest oder Tumblr sind natürlich eine einzige Einladung zur Urheberrechtsverletzung, wobei diese Websites als US-Websites und ihre US-Nutzer sich auf die Haftungserleichterung (“sicherer Hafen”) des DMCA berufen können. Seit gut zwei Jahren blogge ich auf Tumblr, ohne dass es irgendwie Probleme gab. Viele meiner Bilder sind unproblematisch: gemeinfreie Flachware wie Handschriftenabbildungen, eigene Bilder und Bilder unter freier Lizenz. Bei alten US-Bildern rechne ich nicht wirklich mit Problemen, während Bilder deutscher Urheber, bei denen nicht klar ist, ob sie sich rechtmäßig auf Tumblr befinden, grundsätzlich ein höheres Risiko bedeuten. Die Fotografen-Lobby kann noch so sehr mit Schaum vor dem Mund gegen das massenhafte Teilen geschützter Bilder im Internet eifern: Ich bezweifle, dass sie die Flut eindämmen kann. Und es wäre keineswegs der Untergang des Abendlandes, wenn der europäische Gesetzgeber Seiten wie Pinterest oder Tumblr durch eine Opt-out-Lösung und eine Haftungserleichterung analog zum DCMA entgegenkommen würde.

Nicht jeder wird meine Devise unterschreiben: Vorsicht ja, Ängstlichkeit nein. Tja, shit happens.

Dieser Beitrag erscheint parallel auch in Archivalia, wo es auch eine Liste der weiteren Beiträge der Artikelreihe Blog&Recht gibt.

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/1706

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Eine Quellensammlung zum Büßerinnenhaus St. Hieronymus in Wien

Das bis etwa 1570 bestehende “Büsserinnenhaus” am heutigen Franziskanerplatz in Wien wurde 1383/84 gegründet, um Prostituierte zu resozialisieren. Eine Urkunde Herzog Albrechts III. vom 25. Februar 1384 sagt: zu enthalnisse der armen freyen frawen, die sich von offenen sundigen unleben dem allmechtigen Got zu puss und pezzerung begeben wellent. Der Wiener Kunsthistoriker und Handschriftenexperte Martin Roland hat zu dieser geistlichen Gemeinschaft eine umfassende Quellen- bzw. Regestensammlung ins Netz gestellt, die bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts reicht. Wenn er in einer Mail an mich von [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6074

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Glorious Revolution 1688/89

English version follows in a few (anything between 1-30) days

Heute, wie bereits angekündigt, mal wieder etwas mehr Informationen zu meiner Dissertation: eine der spannendesten Absetzungen von Herrschern war mMn die Absetzung von James II (dt.: Jakob II.) von England in der sogenannten Glorreichen Revolution von 1688/89. Nachdem ich hier keine 20 Seiten schreiben wollte (wie in der Diss), habe ich mich an einem Kurzüberblick versucht, der nun doch recht lang geworden ist. Diese zwei Jahre englischer Geschichte zusammenzufassen, stellte sich als schwieriger als erwartet heraus. Lange Rede, kurzer Sinn: hier nun meine Version der Glorious Revolution (andere Sichtweisen werden demnächst ebenfalls vorgestellt) in 766 Wörtern.

Was passierte bei der Glorious Revolution?

Mit dem Begriff „Glorious Revolution“ bezeichnet man die Vorgänge in England, Schottland, Irland und selbst in den amerikanischen Kolonien 1688/89: beginnend mit einer Petition sieben Bischöfe, die sich gegen eine Deklaration des englischen Königs James II richtete, dann ein Letter of Invitation sieben englischer Adlige an William of Orange, den Statthalter der Niederlande, in England nach dem Rechten zu sehen und schließlich die militärische Invasion der Niederländer unter William of Orange, die Flucht James II aus England und die Übertragung der Krone auf William und seine Frau Mary.

Was genau war da nun los?

Das Grundproblem war, dass James II als englischer König und damit auch Oberster der Anglikanischen (protestantischen) Kirche ein Katholik war. England wiederum war größtenteils protestantisch, und hielt den Katholizismus für Teufelswerk. Letzteres ist nicht zu unterschätzen: die Einstellung gegenüber Katholiken war hysterisch und geprägt von Ängsten vor einer Re-Katholisierung Englands, vor der Gefahr, dass die weniger als 5% englischer Katholiken nachts Protestanten im Schlaf ermorden würden und vor Ludwig XIV. von Frankreich als Erzfeind.

Gegen diesen Anti-Katholizismus hatten selbst die anglikanischen Lehren von Königstreue und Gehorsam keine Chance. Als James II versuchte, das Leben in England für Katholiken einfacher zu machen und ihnen die gleichen Rechte zu geben, die auch Gläubige der Anglikanischen Kirche hatten, stiess er auf massiven Widerstand.

Zum Konflikt kam es aber erst, als seine (katholische) Königin Mary of Modena schwanger wurde und nun die Gefahr einer katholischen Thronfolge drohte. Nicht nur Engländer sahen besorgt auf den wachsenden Bauch von Mary und wollten ihre Schwangerschaft bzw. später den Sohn von James und Mary nicht wahrhaben. Bevor der kleine James Francis Edward dazwischenfunkte, war schließlich die älteste, anglikanische Tochter von James Thronerbin gewesen. Und Mary, besagte älteste Tochter, war nicht nur selbst gut anglikanisch, sondern sogar mit dem protestantischen „Helden“ William of Orange verheiratet, der sich schon 1672 als Retter der Niederlande gegen Ludwig XIV. behaupten konnte. Neben protestantisch war William auch ein wahrer Meister der Propaganda und der Beeinflussung der öffentlichen Meinung, besonders auch in England, und seine Stilisierung als Retter des Protestantismus fand Anklang bei einem anti-katholischen Volk unter einem katholischen König.

Da also die Gefahr der katholischen Nachfolge wuchs und James II mit seiner pro-katholischen Politik weitermachte, bereitete sich William of Orange auf eine Invasion Englands vor – zu sehr befürchtete er, dass ein katholisches England sich mit Frankreich verbünden könnte, was nicht Gutes für seine Niederlande erwarten ließ.

In England wiederum wehrten sich sieben Bischöfe auf dem traditionellen Weg der Petition gegen einen Befehl des Königs, eine religiöse Toleranzerklärung von ihren Kanzeln verlesen zu müssen. Dieser Protest, der durch Druckschriften weit verbreitet wurde, veranlasste James II dazu, die Bischöfe anzuklagen, im Tower einzusperren und ihnen den Prozess zu machen. Nicht nur, dass die Bischöfe in diesem Prozess freigesprochen wurde, durch sein hartes Vorgehen verspielte sich James so einige Sympathien und machte die Bischöfe zu Helden, die frenetisch gefeiert wurden.

Gleichzeitig mit der Freilassung der sieben Bischöfe am 30. Juni 1688 sandten sieben (sieben scheint irgendwie die optimale Anzahl für kleine Protestgruppen zu sein) Politiker einen Einladungsbrief an William III. und gaben ihm damit die Legitimation, nach England zu kommen.

Zunächst erstmal bereitete William III. jedoch einen wahren Propaganda-Krieg vor, der seinen bevorstehenden Angriff auf England rechtfertigen sollte. Besonders seine Deklaration vom 10. Oktober ist als ein wahres Meisterwerk politischer Propaganda einzuschätzen.

Am 05. November 1688 landete William III. schließlich mit seiner Armee im Südwesten Englands, in Torbay. James II, der eine Landung so spät im Jahr bis zuletzt für unwahrscheinlich gehalten hatte, versammelte seine Armee bei Salisbury. Nach einigen Desertionen an entscheidenden militärischen und politischen Stellen, verlor James II die Nerven und zog sich nach London zurück. Dieser Rückzug wurde weit und breit als Niederlage gedeutet und führte zu weiteren Desertionen. Kurze Zeit später, im Dezember 1688 floh James II aus England nach Frankreich. William konnte nun in London Stellung beziehen, während die in London anwesenden Lords über die Weiterführung der Regierung berieten.

Ein Konventionsparlament, welches von William für den 22. Januar 1689 einberufen wurde, beschloss schließlich, die Flucht James II als Abdankung zu deuten und William und Mary die Krone anzubieten (dieses Angebot kam nach ein bisschen Druck von William und seinen Unterstützern zustande). In der Declaration of Rights, die der späteren Bill of Rights zugrunde liegt, wurde diese Lösung präsentiert und veröffentlicht: James II hatte seinen Thron abgedankt, William und Mary wurden aufgrund der Thronvakanz und ihrer Vorfahren zu seinen Nachfolgern bestimmt (und der neugeborene Sohn von James II wurde, wie üblich, ignoriert).

Die Versuche von James II seine Krone durch einen Angriff über Irland zurückzuholen, scheiterten schlußendlich.

Quelle: http://csarti.net/2013/10/glorious-revolution-168889/

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Die neun Dreifüße

Unter den frühesten Gefäßtypen der chinesischen Kunstgeschichte kam dem Dreifuß (ding 鼎) besondere Bedeutung für die politische Symbolik zu. Die Entwicklung der Dreifüße dürfte ihren Anfang mit urtümlichen Kochtöpfen genommen haben. Als politisches Symbole wurden Dreifüße in ein mythisches Altertum zurückdatiert. Die Legende will es, dass der mythische Urkaiser Huangdi 黃帝 (der “Gelbkaiser”) den Besitz von neun Dreifüßen mit der Herrschaft über China gleichsetzte. Während der Zhou-Zeit (11.-3. Jh. v. Chr.) symbolisierten die neun Dreifüße die neun Provinzen des Landes. Sollte einer dieser neun Dreifüße in Verlust geraten, ging man vom baldigen Ende der Dynastie aus.[1]

In seinem Buch Das chinesische Denken schrieb Marcel Granet über die neun Dreifüße:

Das Metall hierfür hatten die Neun Hirten als Tribut geliefert, und Yü konnte auf diesen seinen Kesseln die ‘Embleme’ der Wesen aller Länder darstellen, den diese ‘Embleme’ hatte er als Huldigungsgeschenke aus den 9 Gebieten empfangen. Die in diesen Symbolen beschlossene Macht war derartig, daß die Neun Kessel als Entsprechung der Welt gelten konnten; sie bewirkten, daß im ganzen Kosmos Ordnung und Frieden herrschte.[2]

Die neun Dreifüße waren schließlich während der Zhou-Zeit verloren gegangen. Der Erste Kaiser, der 221 v. Chr. den Einheitsstaat gründete, wollte diese neun Dreifüße wiederfinden: “Dies gelang auch, aber als ein Dreifuß gerade bis zur Wasseroberfläche hochgezogen war, tauchte ein Drache aus dem Bronzegefäß empor und zerbiß das Seil, an dem es hing.”[3]

  1. Wolfram Eberhard: Lexikon chinesischer Symbole. Die Chinesen und ihre Schrift (München: 5. Aufl., 1996) 66 (‘Dreifuß’) sowie Patricia Bjaaland Welch: Chinese Art. A Guide to Motifs and Visual Imagery (Singapore 2008) 262 (‘Tripod’).
  2. Marcel Granet: Das chinesische Denken. Inhalt – Form – Charakter. Übers. und eingel. von Manfred Porkert; mit einem Vorw. von Herbert Franke (Frankfurt a.M., 5. Aufl. 1997 [frz. 1934; dt. Übers. 1963]) , 128.
  3. Lothar Ledderose: “Die Kunstsammlungen der Kaiser von China.” In: Ders. (Hg.): Palastmuseum Peking. Schätze aus der Verbotenen Stadt (Frankfurt a. M. 1985) 42; vgl. dazu Jeannette Shambaugh Elliott: The Odyssey of China’s Imperial Art Treasures (Seattle 2005), 6. Belege für die historiographische Überlieferung der Legende bei Dorothee Schaab-Hanke: “Wenn die Dreifüße zu versinken drohen …. Zu Grant Hardys Worlds of Bronze and Bamboo.” In: Oriens Extremus 42 (2000/01) 213 f.

Quelle: http://wenhua.hypotheses.org/824

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Berliner Geschichtswerkstatt entwickelt App zur Geschichte der NS-Zwangsarbeit

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Mit der von der Berliner Geschichtswerkstatt entwickelten “Zeitzeugen-App” wird erstmals versucht, das Smartphone für die Bildungsarbeit zur Geschichte der NS-Zwangsarbeit in Berlin zu nutzen. Mit Ausschnitten aus Videointerviews mit Zeitzeugen, Fotos und Karten lassen sich ihre Spuren und Wege in fünf Touren nachverfolgen – zu Fuß, per Fahrrad oder mit der S-Bahn.

Die “Zeitzeugen-App” ist kostenlos und in deutscher und englischer Sprache via iTunes erhältlich: https://itunes.apple.com/de/app/zwangsarbeit.-die-zeitzeugen/id645930289?mt=8. Eine Android-Version soll folgen.

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=2376

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Princip in Theresienstadt

Die aktuelle Ausgabe der Mitteilungen der Alfred Klahr Gesellschaft veröffentlicht einen Aufsatz von Hans Hautmann über Gavrilo Princip in Theresienstadt (PDF), der nicht nur die antiserbischen Pogrome nach dem Attentat von 1914, sondern auch das weitere Schicksal der Attentäter behandelt, deren skandalöse Haftbedingungen einem Todesurteil gleichkamen. Am Schluss geht Hautmann auf einen Prozess ein, der 1918 gegen die zwei Wachsoldaten Franz Weichenhein und Rudolf Bednar geführt wurde; diesen wurde vorgeworfen, anlässlich der Überstellung zweier Attentäter in ein anderes Gefängnis mit letzteren fraternisiert zu haben. Hier nur eine kleine Korrektur: Hautmann zitiert in diesem Zusammenhang einen Artikel aus der Arbeiter-Zeitung vom 8.5.1918; richtig wäre der 4.5.1918.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/498222660/

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