Unter der Überschrift „Abschied von den Leistungspunkten“ zieht der Bielefelder Soziologe Stefan Kühl in der FAZ (http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/bologna-prozess-abschied-von-den-leistungspunkten-14346897.html) Schlussfolgerungen aus der jüngsten Erklärung von KMK und HRK. Mir scheint, da schleichen sich Missverständnisse ein. Insbesondere fällt ihm auf, dass die Grundlage der Anerkennung von Leistungen, die an anderen Universitäten erbracht wurden, nicht mehr die Leistungspunkte, sondern nun die dort erworbenen Kompetenzen sein sollten. Das Problem: „Die Studienpläne in den Bachelor- und Master-Studiengängen wurden so genau in ECTS-Punkten spezifiziert, dass es ein seltener Glücksfall war, wenn man für die Leistungen an einer ausländischen Hochschule genauso viele Punkte bekam wie für die entsprechenden Leistungen an der Heimatuniversität.“
Was Stefan Kühl aufdeckt, ist nichts anderes als die deutsche Umstzung von Bestimmungen der Lissabon-Konvention, die 1997 unterzeichnet wurde. Seit einigen Jahren sind die Universitäten angehalten, bei der Anerkennungen externer Studienleistungen großzügig zu verfahren.
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