Ringe in Kulturgeschichte und Erzählforschung

Dieser Beitrag enthält zunächst den E-Text des Artikels Klaus Graf: Ring. In: Enzyklopädie des Märchens Bd. 11 Lief. 2, Berlin/New York: De Gruyter 2004 [ganzer Bd. 2004], Sp. 688-696 (mit Angabe des Seitenwechsels) und anschließend ein Nachwort mit umfangreichen Nachträgen und Ergänzungen.

1. Kulturgeschichte des R.gebrauchs.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/61016

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Ein Exzerpt aus den Constitutiones Hirsaugienses in einer Handschrift des 15. Jahrhunderts

Über die Überlieferung der Constitutiones Hirsaugienses von Wilhelm von Hirsau OSB (GND) informierte ich hier 2014:

https://archivalia.hypotheses.org/2926

Zur Rezeption im 15. Jahrhundert kann ich etwas ergänzen. Bei Helmut Tenner in Heidelberg wurde am 3. November 1960 eine lateinische Sammelhandschrift des 15. Jahrhunderts versteigert (Katalogeintrag auf Commons), die Schriften zum mönchischen Leben enthielt, darunter auch ein Auszug aus Wilhelm von Hirsau: Constitutiones Hirsaugienses („Bl. 266-280 „Quomodo se fratres levent“).

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/65129

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„Die geistliche Weinrebe“ – eine unbeachtete Handschrift in der Klosterbibliothek Georgenberg

Zu den von Dietrich Schmidtke im Verfasserlexikon 19801 aufgezählten sieben Textzeugen des ungedruckten deutschsprachigen Traktats „Die geistliche Weinrebe“, eine Zahl, die auch der Handschriftenzensus nicht vermehren konnte,2 kommt hinzu eine Überlieferung in der Klosterbibliothek der bei Innsbruck gelegenen Benediktinerabtei Georgenberg:

Fiecht-St. Georgenberg, Benediktinerstift, Hs. 130 (Ms. 38), Bl. 37r-115v3

Eine Beschreibung von Donald Yates publizierte die Hill Monastic Manuscript Library 1985 im zweiten Inventarband „Austria“.4 Demnach handelt es sich um eine lateinisch-deutsche geistliche Sammelhandschrift (aufgrund der enthaltenen Gebete als „Gebetbuch“ bezeichnet), die offenbar aus der Zeit um 1500 stammt. Die hohe Anzahl von zwölf Schreiberhänden deutet auf ein klösterliches Skriptorium. Lateinische Orationes sind auf Bl.

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Quelle: https://archivalia.hypotheses.org/65041

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Sprichwörtliches: Der Tuttlinger Frieden

Kaum beachtet wurden bisher Ereignis-Sprichwörter als Medien der Erinnerungskultur, also sprichwörtliche Wendungen und Vergleiche, die auf ein historisches Ereignis Bezug nehmen.1 Meine Durchsicht des von Samuel Singer begründeten „Thesaurus proverbiorum medii aevi. Lexikon der Sprichwörter des romanisch-germanischen Mittelalters“ (13 Bände 1995-2002) blieb nahezu ohne Ergebnis, aber immerhin wurde ich so auf eine Stelle in der von Froben Christoph von Zimmern (gestorben 1566) verfassten Chronik der Grafen von Zimmern2 aufmerksam3:

Aber es war ain Dutlinger friden, der nit lang weret.

Man hat also in der Mitte des 16. Jahrhunderts einen bald gebrochenen Frieden als Tuttlinger Frieden bezeichnet. Noch zwei weitere Belege aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert ließen sich ausfindig machen. Am 19.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/64555

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Der dritte Kreuzwegablass des Inquisitors Heinrich Institoris (1491)

Der Dominikaner und Inquisitor Heinrich Institoris, berüchtigt als Verfasser des „Hexenhammers“1, ist seit 1907 als Förderer der Kreuzwegandacht bekannt. Joseph Hansen, dem die Forschung ein Standardwerk zur Entwicklung der Hexenprozesse verdankt, fand im Pfarrarchiv Ediger eine von ihm in der „Westdeutschen Zeitschrift“2 edierte und übersetzte Urkunde vom 20. März 1488, ausgestellt in Cochem von Heinrich Institoris. Das Zeugnis hat erneut wiedergegeben Wolfgang Wolpert 1996.3 Es fand verschiedentlich Beachtung, nicht nur in der Forschung zu den Kreuzwegen/Kalvarienbergen.4 Im Jahr 2000 formulierte Nikolaus Staubach, in der Fußnote den Aufsatz von Wolpert aufgreifend: „Hier sei nur auf den bislang wohl zu wenig beachteten Zusammenhang hingewiesen, daß mit der zunehmenden Konkretisierung und Dramatisierung der Hexengefahr durch Volkspredigt und Inquisitionskarnpagnen eine massive Werbung gerade für solche kirchlichen Heilsmittel einherging, die von einer reformtheologischen Superstitionskritik längst beanstandet worden waren. Wie die Initiativen zur Förderung von Volksfrömmigkeit und Hexenglauben, Heilssuche und Schadensabwehr einander ergänzten und bedingten, wird in Chronik und Mirakelbuch von Eberhardsklausen, aber auch etwa im Nebeneinander von Wunderberichten und dämonologischen Schriften bei Johannes Trithemius faßbar. Geradezu als Symbolfiguren einer solchen Doppelstrategie können die Inquisitoren Sprenger und Institoris gelten, deren Namen ebenso mit dem ‚Hexenhammer‘ verbunden sind wie mit dem Engagement für Rosenkranzgebet und Hostienkult“.5

Im Sommer 2003 wurde ich auf eine Notiz in Stälins Wirtembergischer Geschichte aufmerksam, die der Hexenforschung bislang offenbar entgangen war.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/64378

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Ein Lübecker Mord im Jahr 1367 und seine Traditionsbildung

In meinem Aufsatz (2000) zur Erinnerungskultur der Strafjustiz schrieb ich über die rätselhaften Neidköpfe: „Die rätselhaften Bildwerke, deren Funktion bis heute umstritten ist, dienten ebenso als „Erzähl-Male“ wie beispielsweise die Darstellung des Martyriums des heiligen Cyrillus – seine Peiniger wanden ihm mit einer Walze die Gedärme aus dem Leib – in der Lübecker Marienkirche. Das Schnitzwerk wurde in protestantischer Zeit als Erinnerung an die Bestrafung des adeligen Mörders Klaus Bruskow 1367 mißverstanden, dessen Schwert man als Tatwerkzeug lange Zeit auf dem Zeughaus aufbewahrt habe. Während die Geschichten die Gegenstände erklärten, beglaubigten umgekehrt die Gegenstände als „Wahrzeichen“ die Geschichten von abscheulichen Taten und ihrer exemplarischen Ahndung.“1 Diese Passage ist in zweierlei Hinsicht zu korrigieren: Zum einen ist das „adeligen“ zu streichen und zum anderen ist es sehr unwahrscheinlich, dass es sich um den hl. Cyrillus gehandelt hat. Vermutlich zeigte die verschwundene Darstellung den Märtyrer Erasmus.

Laut der annähernd zeitgenössischen Lübecker Detmar-Chronik erstach Klaus Bruskow am 3. Juni 1367 in der Lübecker Marienkirche den Ratsherrn Bernhard Oldenborch2 und verwundete zwei weitere Ratsmitglieder.3 Im 15.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/63977

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UN-Sicherheitsrat beschließt Kulturgut-Resolution

Immer wieder verstören Meldungen über die Zerstörung oder Beschädigung von Kulturgütern in Syrien und im Irak.1 Das wunderbare Ensemble von Palmyra fiel zweimal in die Hände des „Islamischen Staats“, der dort schwere Verwüstungen anrichtete.

Immerhin sind zwei aktuelle positive Entwicklungen hervorzuheben. In Paris hat eine Geberkonferenz etwa 70 Millionen Euro für einen Aliph genannten Rettungsfonds für den für Schutz bedrohter Kulturstätten bewilligt.2 Und am 24. März 2017 hat der UN-Sicherheitsrat die Resolution 2347 zum Kulturgutschutz verabschiedet (Text). Aus der UNESCO-Meldung:

Die Resolution 2347 wurde von Frankreich eingebracht und einstimmig von den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats verabschiedet. Sie ist die erste Sicherheitsratsresolution, die sich ausschließlich auf den Schutz des kulturellen Erbes bezieht.

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Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/513

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Gerichte sollten sich aus dem wissenschaftlichen Rezensionswesen raushalten!

Mir liegt die in HSOZKULT zurückgezogene Rezension (siehe hier) vor (sie ist übrigens auch in den USA online). Nichts steht meines Erachtens darin, wogegen sich ein Gericht begründeterweise wenden könnte. Ein hysterisch überzogene Auslegung des Persönlichkeitsrechts verkürzt die Wissenschaftsfreiheit, die gerade im Rezensionswesen einen von Einschüchterung freien Diskurs braucht. Rezensenten müssen einen sehr weiten Beurteilungsspielraum haben, wobei Tatsachen (dürfen nicht unwahr sein) und Meinungten (sind grundrechtlich geschützt, sofern nicht Schmähkritik) sich so durchdringen, dass es am sinnvollsten ist, allenfalls für gröbste Entstellungen den Rechtsweg vorzusehen. Wieso dürfen Schul- und Hochschullehrer sich im Prüfungsrecht auf einen gerichtlich nicht überprüfbaren Beurteilungsspielraum berufen, wenn ein solcher im Wissenschaftsrecht Rezensenten verwehrt wird?

Das Landgericht Hamburg wird seinem besonders miesen Ruf wieder einmal gerecht, wie sich aus der Darstellung bei HSOZKULT ergibt:

Vor dem Landgericht Hamburg erwirkten [Julien] Reitzensteins Anwälte am 27. Juli 2016 im Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung einen Unterlassungsbeschluss. Ein Rechtsvertreter von Flachowsky war am Verfahren nicht beteiligt.

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Quelle: https://archivalia.hypotheses.org/63262

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Die Quellen zum Umbau des Heilig-Kreuz-Münsters in Schwäbisch Gmünd um 1500

Franz Bischoff: Burkhard Engelberg und seine außeraugsburgischen Aufträge. Der Werkmeister als Planlieferant und Bausachverständiger und das Heilig-Kreuz-Münster in Schwäbisch Gmünd. In: Zeitschrift des Historischen Vereins für Schwaben 105 (2013), S. 25-65 liegt nun auch online (UB Augsburg) vor. Es handelt sich um eine wichtige Studie zur Baugeschichte des Schwäbisch Gmünder Münsters (GND). Bischoff würdigt, anknüpfend an seine Monographie „Burkhard Engelberg“ (1999), in der er den 2013 erschienenen Aufsatz S. 356 Anm. 565 bereits ankündigte, die Rolle, die der 1512 gestorbene berühmte Augsburger Baumeister Burkhard Engelberg (GND) bei der Wiederherstellung der durch die Turmeinsturzkatastrophe von 1497 stark beschädigten Pfarrkirche der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd gespielt haben dürfte. Unabweisbar ist der Einfluss in Augsburg von ihm entwickelter Gestaltungsprinzipien. Dass er die Arbeiten in eigener Regie durchgeführt hat, wird man nicht annehmen dürfen, wohl aber, dass er beratend und mit Planvorgaben eingewirkt hat.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/62143

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Jahresrückblick 2016

In Archivalia, das im Dezember 2015 zu Hypotheses wechselte, wurden 2016 2543 Beiträge veröffentlicht, das sind knapp 7 pro Tag. Laut Jahresrückblick 2015 waren es 2015 knapp 8 pro Tag. (Zum Vergleich: Geschichtsblogs; Archivblogs).

Dank an die CoAutorInnen und KommentatorInnen

Wie schon im letzten Jahresrückblick möchte ich den MitautorInnen für ihre Artikel herzlich danken und auch andere zur Mitarbeit aufrufen. Namentlich herausgreifen möchte ich Ingrid Strauch, Thekla Kluttig, jan Wieske und F. Reichert.

Auch wenn ich mich, was ich zugeben muss, nicht über jeden Kommentar gefreut habe, gewinnt dieses Blog durch den lebendigen Austausch via Kommentare ungemein.

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Quelle: http://archivalia.hypotheses.org/62077

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