Im Januar 1481 richtete der Abt des Erfurter St. Petersklosters, Gunther von Nordhausen, an die Äbte und Verantwortlichen der Bursfelder Union einen eindringlichen Appell, in den Klöstern der Reformbewegung stärker als bislang Schriftlichkeit und Historiographie zu pflegen. In seiner lateinischen Abhandlung über den Wert historischer Aufzeichnungen sieht er in der Historia die Grundlage menschlicher Existenz, denn ohne sie, meint er, sei der Mensch kein Mensch und der Mönch kein Mönch. Abt Gunther konstatiert jedoch erhebliche Defizite bei seinen Amtskollegen, die, wenn er sie nach [...]
Wo ist der Hevelius-Druck aus dem Besitz von Andreas Marquard?
Dr. Jürgel Hamel aus Berlin mailte mir: als alter Stralsunder hatte ich bereits damals die ganze Geschichte mit Entsetzen verfolgt. Nun muß ich feststellen, daß ich mit einem Verkauf “direkt geschädigt” wurde. Es handelt sich um den Hevelius-Band aus dem Besitz von Andreas Marquard. Ich habe eine kleine Arbeit über Marquard (fast) fertig und kann danach festellen, daß er er in der Tat auch ein kenntnisreicher Astronom und Kalenderautor war. Zudem sind seine astronomischen Beobachtungen in Stralsund dokumentiert – und das sind die frühesten in Stralsund. Leider fällt mit dem Verkauf des Hevelius-Bandes aus seinem Besitz eine wichtige Quelle für mich fort. Da Sie jedoch sicherlich über die besten und sichersten Informationen verfügen, möchte ich bei Ihnen anfragen, ob Ihnen zum Verbleib des Bandes näheres bekannt ist. Hat sich vielleicht der neue Besitzer bei Ihnen gemeldet oder ist er Ihnen bekannt und es wäre möglich, ihn zu kontaktieren?
Den Hevelius-Druck hatte ich in meinem – von der Presse kaum beachteten – Beitrag über die Reiss-Auktionen vom 30. Oktober bis 2. November 2012, bei der besonders wertvolle Stücke aus der Strasunder Gymnasialbibliothek unter den Hammer kamen, erwähnt:
“Nr. 4840 (Einlieferung 177) ging für 20.000 Euro weg. Um welche kulturhistorische Kostbarkeit es sich handelte, zeigt die Beschreibung bei Reiss:
Hevelius, J. Selenographia: sive lunae descriptio. Addita est, lentes expoliendi nova ratio; ut et telescopia diversa construendi, et experiendi modus. Danzig, A. Hünefeld für den Autor, 1647. Fol. (35:24 cm). Mit gest. Titel, gest. Porträt, 111 Kupfern auf 91 Taf. (inkl. 3 gefalt. u. 1 mit bewegl. Scheibe) u. 26 Textkupfern. 13 (statt 14) Bll., 563 S. – Angebunden: Ders. Epistola de motu lunae libratorio, in certas tabulas redacto. – Epistola de utriusq(ue) luminaris defectu anni 1654. 2 Tle. Danzig, A. J. Müller für den Autor, 1654. Mit 2 gest. Titelvign., 7 (1 doppelblattgr.) Kupfertaf. u. 2 (1 blattgr.) Textkupfern. 1 Bl., 48 S.; 1 Bl., S. 49-72, 1 Doppelbl., 4 Bll. – Zwischengebunden: Ders. Dissertatio de nativa saturni facie, eiusq(ue) variis phasibus, certa periodo redeuntibus. Cui addita est, tam eclipseos solaris anni 1656 observatio, quam diametri solis apparentis accurata dimensio. Danzig, S. Reiniger für den Autor, 1656. Mit 1 gest. Titelvign. u. 4 Kupfertaf. 3 Bll., 40 S. Etwas spät. Prgt., Vorderdeckel mit goldgeprägtem umkränztem Monogramm “M(agister) A(ndreas) M(arquard)” darunter “1675″, Rückdeckel mit Monogramm “M. H. / 1701″; Rückdeckel fleckig u. restauriert, Vorsätze erneuert.
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I. VD 17 39:125064G; Dt. Mus., Libri rari 135; Honeyman Coll. 1672; Roller-G. I, 53; Volkoff, Hevelius 1; zu allen Werken: Zinner, Instrumente 381 u. DSB VI, 360 ff. – Erste Ausgabe der für lange Zeit grundlegend gebliebenen Beschreibung des Mondes, die zugleich einen ausführlichen Atlas darstellt. “Eine in siebenjähriger Arbeit gewonnene, bis dahin unerreichte, mit selbstgestochenen Kupfern ausgestattete Beschreibung der Mondoberfläche, der Mondphasen und -libratrionen” (NDB IX, 60). Unter den schönen, akkurat gestochenen Kupfern neben den Mondkarten auch Darstellungen von Fernrohren sowie eines Linsenschleifapparates. Taf. 21 mit der zugehörigen beweglichen Scheibe u. dem Fadenzeiger. – Ohne den Vortitel, Drucktitel mit Bibl.- u. Ausgeschieden-Stempel sowie Bibl.-Sigle.
II. VD 17 12:644420L; Volkoff 4 & 5. – Erste Ausgabe der beiden Schriften, auch separat bzw. mit zwei weiteren Schriften (als “Epistolae IV.”) ausgegeben. “A letter in answer to J. P. Riccioli’s doubts set forth in his ‘Almagestum’ concerning Hevelius’s theory on the libration of the moon as described in the Selenographia… (The second letter) contains observation methods employed and a description of the solar eclipse of August 12 and of the lunar eclipse of August 27, 1654″ (Volkoff). – Tl. 2 mit stärkerem Moderschaden an der unteren Außenecke, Papier dadurch gebräunt u. brüchig.
III. VD 17 39:125093U; Volkoff 6. – Erste Ausgabe. Enthält Hevelius Theorien zu Gestalt des Saturn, den er als Körper mit zwei Henkeln ansah, und zum Durchmesser der Sonne. – Untere Außenecken etwas gebräunt, gegen Ende mit Moderschaden. Ohne das Blatt “Ordo Figurarum”, das fast immer fehlt (vgl. VD 17) u. auch von Zinner nicht genannt wird.
Provenienz: Geschenkexemplar für den Stralsunder Theologen, Mathematiker und Astronom Andreas Marquard, mit dessen eigenhändigen Vermerk “M. Andreas Marquardi Stralsund(ensis) Pomeran(us)/ Ex donatione autoris”. Marquard ist als Autor mehrerer astronomischer Disputationen nachweisbar, die sich mit auch von Hevelius besonders behandelten Themen beschäftigen (“De stellis fixis”, 1659; “De variis lunae phasibus”, 1660; “De diametro solis”, 1662; “De cometarum sede”, 1663). Von 1668 bis 1670 unterrichtete er den Greifswalder Theologen u. Physiker Theodor Pyl in Musik, Mathematik u. Astronomie. Von Marquards Hand stammen auch einige saubere Marginalien u. Anstreichungen in der Selenographia.
Die Zuweisung zur Provenienz erfolgt nicht nur über den Stralsunder inhaltlichen Bezug und die Erwähnung des Ausgeschieden-Stempels. In Biederstedts Beschreibung der Gymnasialbibliothek wird unter den Förderern der Bibliothek “M. Archidiakonus Andreas Marquards (1670 bis 75) Witwe” ausdrücklich erwähnt!”
Zu den Rückkäufen der Stadt Stralsund ist ein Artikel der Ostsee-Zeitung einschlägig:
Inzwischen hat Stralsund über 90 Prozent der Bücher wieder. Die Käufer hätten den Rückerwerb zu dem Preis ermöglicht, den sie bezahlten. „Keiner wollte mehr haben“, lobt Kultursenator Holger Albrecht das Entgegenkommen. „Zurückgewonnen haben wir auch 18 sehr wertvolle Einzelexemplare, mit denen es uns gelingt, die Identität, den Charakter der Bibliothek zu rekonstruieren“, erklärt Kunkel. Dazu gehört „Gographia“ von Ptolemäus aus dem Jahr 1542 mit einem Marktwert von 17 000 Euro, Tendenz steigend. „Das ist schon so, als ob man Feinunzen Gold in der Hand hält.“ Dieses Buch hatte die Unibibliothek Basel ersteigert, ebenso wie den Band „Biblia Graeca“ von Zacharias Orth von 1553. Nicht minder wertvoll ist die „Biblia Tamulica“ aus dem 17. Jahrhundert – einer der ersten Drucke, die in Indien hergestellt wurden. Die Herzog- August-Bibliothek Wolfenbüttel rückte diesen Schatz nun wieder heraus. Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel. In dem Sendschreiben von Ferdinand I. an die Fürsten des Sächsischen Kreises aus dem 16. Jahrhundert geht es um die Abhaltung eines Reichstages zur Türkenfrage.
Nur bei einem Werk macht sich Kunkel keine Hoffnung, dass es jemals wieder nach Stralsund gelangt: Die gedruckte Doktorarbeit von Johannes Kepler „Cosmographia“ ging für 44 000 Euro in die USA und wird wohl unwiederbringlich verloren sein.
Die Stadt Stralsund behauptet zwar, dass sie am Rückerwerb der Bände aus dem Stadtarchiv interessiert ist, zugleich verscherbeln Hassold & Co. weiterhin Drucke mit offenkundiger Stralsunder Provenienz. Und nach meiner Schätzung wurden auf den genannten Reiss-Auktionen knapp 190 Bände aus Stralsund versteigert. Davon sind wohl nur die genannten 18 Stücke wieder in Stralsund gelandet. Halten wir also fest: Trotz des medialen Wirbels haben es die Erwerber von 90 % des Reiss-Bestands vorgezogen, ihre Bücher NICHT an Stralsund gegen Kostenersatz zurückzugeben!
Das Nekrolog des Franziskanerklosters St. Anna in Bamberg und andere wappengeschmückte Franziskaner-Nekrologien
Neu im Netz ist die Pergamenthandschrift der Staatsbibliothek Bamberg, Msc. 302 des Historischen Vereins, das um 1490 angelegte Nekrolog des Franziskanerklosters St. Anna in Bamberg. Leider verlinkt die Bibliothek bei Handschriftendigitalisaten nicht auf online vorliegende Beschreibungen in den Metadaten. Karin Dengler-Schreiber beschrieb die Handschrift 1985 im Katalog der Vereinshandschriften. Sie enthält nach ihren Angaben 200 kolorierte Wappenzeichnungen, ohne dass dies in den Metadaten des Digitalisats vermerkt ist. Dringend wünschenswert wäre es, wenn ergänzend zur Handschrift die leider noch nicht online verfügbare Edition des Nekrologs [...]
Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger
Da meine eigene Artikelserie Blog&Recht in Archivalia derzeit stockt, möchte ich auf einen instruktiven Beitrag von Rechtsanwalt Thomas Schwenke hinweisen.
Der Augustiner-Chorherr Augustin Frick, Beichtvater in Inzigkofen, und die Passionspredigten über den geistlichen Lebkuchen
Werner Fechter hat in seinen beeindruckenden Studien zu den deutschen Handschriften aus dem Augustinerchorfrauenstift Inzigkofen als Nr. 46.47 die Handschrift der Erzabtei Beuron 8° MS 13 vorgestellt. [1] Die nach dem 29. August 1512 niedergeschriebene Handschrift im Umfang von etwa 290 Blättern überliefert 42 Passionspredigten, den zweiten Teil eines 91 Nummern umfassenden Predigtwerks ‘Geistlicher Lebzelten’. Es sind “Predigten über Christi Leiden unter dem Bild eines in 89 Partikel geteilten Lebkuchens” (Fechter S. 147). Die Predigten hielt der Indersdorfer Chorherr Augustin Frick, Beichtvater der Chorfrauen [...]
Handschriften aus dem Augsburger Benediktinerinnenkloster St. Nikolaus
Von 1262 bis zur Aufhebung 1537 lebten in St. Nikolaus auf dem Gries in Augsburg Benediktinerinnen, die sich ab 1487 von der Unterstellung unter den Abt von St. Ulrich und Afra lösten. [1] Bei meinen Studien zu Ordensreform und Literatur in Augsburg 1995 kam ich kurz auf diese Gemeinschaft zu sprechen. [2] Obwohl ich den Katalog von Spilling 1984 zu den Handschriften der Augsburger Stadtbibliothek natürlich benutzt und die Sammlung von Schriften zur Ordensreform im 2° Cod. 198 mit Hinweis auf St. Nikolaus erwähnt hatte [...]
Fotoausstellung zur Geschichte der Freiburger Kartause
Vom 5. bis 20. Juli 2013 wird im Freiburger Zentrum Oberwiehre die Fotoausstellung “Die Kartaus gestern heute morgen” gezeigt. An der Ausstellung mitgearbeitet haben die Abteilung Landesgeschichte des Historischen Seminars der Universität, das Corpus Vitrearum, der Fachbereich Archäologie im Referat Denkmalpflege des Regierungspräsidiums und die Hansjakob-Gesellschaft. Kurz vor der Mitte des 14. Jahrhunderts wurde die Freiburger Kartause von dem Patrizier Johannes Schnewlin gegründet. 1782 wurde sie aufgehoben. In dem ehemaligen Altenpflegeheim, das der Freiburger Stiftungsverwaltung gehörte, will die Bosch-Stiftung das erste deutsche “United World College” (UWC) [...]
Dr. Konrad Holzinger, Gefangener auf Hohenurach (um 1500), und Michel Ott von Echterdingen
Als in der Herrschaftskrise nach dem Tod des ersten württembergischen Herzogs Eberhard im Bart am 25. Februar 1496 Eberhard der Jüngere die Herrschaft an sich zog1, installierte er seinen Vertrauten, den früheren Augustinereremiten Dr. Konrad Holzinger2 erneut als seinen Berater. Bevor Dieter Stievermann 1979 ein differenziertes Lebensbild dieses Mannes vorlegte3 war ihm die Schurkenrolle in der württembergischen Politik seiner Zeit zugedacht. Holzinger wird gemeinhin als “Günstling” beschrieben, also als Person, die durch die Gunst des Herrschers, aber nicht durch eigene Leistung Karriere macht.4 Johannes Reuchlin, Rat Eberhards im Bart, floh an den Heidelberger Hof und verfasste sein erstes Theaterstück “Sergius”, das man als üblicherweise als satirische Auseinandersetzung mit dem Treiben Holzingers liest.5 Reuchlin hatte 1488 die Gefangennahme Holzingers veranlasst.6
Im April 1498 putschten die württembergischen Landstände gegen ihren Herrscher. König Maximilian ließ Eberhard II. fallen. Im königlichen Schiedsspruch, dem Horber Vertrag vom 10. Juni 1498, musste Eberhard auf das Regiment verzichten, das an die Stände überging. Konrad Holzinger war eine lebenslange Ordenshaft “zu strafe seiner misshandlungen” zugedacht.7 Aber wenige Jahre später begegnet er als Gefangener auf der Burg Hohenurach, wo seit 1490 Graf Heinrich von Württemberg von Graf Eberhard im Bart kaltgestellt worden war.8 Holzingers Kontakte zu Michel Ott von Echterdingen und zwei Verwandten Otts hatten für diese harte Strafen zur Folge.
Doch zunächst einige Zeilen zu Michel Ott9, der sich “von Echterdingen” bei Stuttgart nannte (in Tiroler Quellen meist: Achterdingen). Die maßgebliche Biographie wird August Jegel verdankt, der die umfangreiche Innsbrucker Archivüberlieferung auswertete, dem aber die württembergische Dienstzeit Otts entgangen ist10 Aufgrund eines Dienstvertrags von 1483 setzt Jegel das Geburtsdatum Otts in die Zeit um 1460, was aber nicht zur Angabe der Porträtmedaille von 152211 passt, er sei damals 43 Jahre alt gewesen. Ab 1504 erscheint Ott als kaiserlicher Zeugschreiber bzw. Zeugwart, seit 1510 ist er Herr auf dem ihm verliehenen Schloss Sigmundskron. 1515 wurde er oberster Innsbrucker Zeugmeister, ihm unterstand das Innsbrucker Zeughaus und die anderen Tiroler Zeughäuser.12 1519 kämpfte für den Schwäbischen Bund gegen Herzog Ulrich von Württemberg, doch war er auch im Bauernkrieg 1515 und bei habsburgischen Kriegszügen als Militär aktiv. Ott starb im Januar 1532 in Wildbad.13
Seit Max Jähns14 wird Michel Ott das handschriftlich und gedruckt verbreitete “Kriegsregiment” zugeschrieben, ein Kriegslehrbuch, das in einer späteren Druckausgabe auch online einsehbar ist.15 Jähns teilte eine auf einem Druckexemplar angebrachte handschriftliche Notiz mit, derzufolge der kaiserliche Zeugmeister Michel Ott und sein Leutnant Jakob Preuß (aus Ellwangen) die Verfasser seien. Demzufolge gilt das Werk auch Rainer Leng als “Gemeinschaftsarbeit von Ott und Preuß”16 Dafür spricht, dass der eine Bearbeitung des Kriegsregiments enthaltende Heidelberger Cpg 12317 Widmungen aus dem Jahr 1530 an Ott aufweist und vier frühe Handschriften von Jakob Preuß eigenhändig um 1530 geschrieben wurden. Zu diesen Codices zählt das Dresden Manuskript C 94b, das ebenso wie der Münchner Cgm 4113 und Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs. 5129a, 8°, zusätzlich eine zu wenig beachtete Reformschrift eines Kriegsmanns (datiert: 1. Januar 1527) überliefert, die von Jegel nach der Nürnberger Handschrift ediert (S. 121-171) und ohne nähere Begründung Ott zugeschrieben wurde. Nun stützt zwar die autornahe Überlieferung durch Preuß in der Dresdener Handschrift die Autorschaft von Ott, doch erscheint bis zum Vorliegen einer überzeugenden Argumentation ein großes Fragezeichen hinsichtlich der Verfasserschaft angebracht.
Als Spezialist für das Geschützwesen verfasste Michel Ott 1522 für den Salzburger Erzbischof Matthäus Lang ein Gutachten zum Aufbau der Salzburger Artillerie und Errichtung eines Zeughauses.18 Ott interessierte sich aber auch für die Geschichte, wie ein Brief aus Kirchheim vom 20. Dezember 1531 an Graf Wilhelm IV. von Eberstein zeigt, in dem er eine dubiose Chroniknotiz – angeblich soll eine Tochter Ottos des Großen einen Grafen von Eberstein geheiratet haben – aus den Sammlungen des Passauer Klerikers Johann Staindl mitteilte.19
1498 ist Michel Ott als “Jungschreiber” der württembergischen Kanzlei belegt.20 Über seinen unheilvollen Kontakt mit Holzinger berichtet Michel Ott von Achterdingen, oberster Feldzeugmeister und Pfleger zu Sigmundskron, in einem Brief aus Innsbruck vom 13. März 1531 an die württembergischen Landstände.21 Ott ritt aus der Immunität (Freiheit) der Kartause Güterstein22 nach Münsingen, wo sich die württembergische Kanzlei im Pestexil befand. Am 5. Januar 1503 wurde er dort gefangen genommen, auf ein Pferd gebunden und nachts auf das Schloss Hohentübingen verbracht, wo er bis zum 28. Juli 1503 in einem bösen finsteren Turm angeschmiedet lag. Sein Vergehen: Er hatte dem inzwischen verstorbenen Dr. Conrad Holtzing, den die Regenten auf Hohenurach heimlich in schwerem Gefängnis hielten und der sich bei ihm beklagt hatte, einen Trostbrief gesandt. Nach dem Herrschaftsantritt Herzog Ulrichs (1503) beklagte Ott sich in Kirchheim bei diesem und erhielt daraufhin seinen ausstehenden Sold ausbezahlt und ein Pferd geschenkt. Er erhielt eine Empfehlung an den Hof Maximilians (wo er ja Karriere machen sollte), versuchte aber wiederholt – etwa auf dem Konstanzer Reichstag 1507 – ohne Erfolg seine Urfehde wieder zu erlangen, zu der man ihn bei der Entlassung gezwungen hatte. Aus anderen Unterlagen geht hervor, dass Ott ein ihm von König Ferdinand überlassenes herrschaftliches Lusthaus in der Stadt Kirchheim in erbliches Eigentum umwandeln wollte. Dem widersetzten sich aber die Landstände.23 Auch wenn die Argumentation mit den Vorgängen von 1503 in diesem Kontext als Druckmittel dienen sollte, ist den Ausführungen von Ott zu entnehmen, wie sehr ihn die Einkerkerung über die Jahre in seiner Ehre verletzt hatte, zumal es auch einmal eine kränkende öffentliche Anspielung auf den Aufenthalt Otts auf Hohentübingen gab.
Durch die archivische Erschließung des Stuttgarter Urfehdenbestands gibt es zu diesem der Forschung bereits bekannten Vorgang nun neue Quellen, die ich nach den Online-Findmitteln zitiere. Vom 27. Juli 1503 datiert Otts eigene Urfehde: “Michel Ott aus Kirchheim unter Teck, zu Tübingen gef[angen]., nach Bezahlung seiner Atzung begnadigt und entlassen, schwört U[rfehde]. und gelobt eidlich, bei Forderungen an den Herzog oder die Amtleute vor dem Hofmeister und den Räten, bei Klagen gegen Untertanen vor den Gerichten Recht zu suchen, ohne später zu appellieren, außerdem innerhalb von zehn Tagen außer Landes zu gehen und ohne Erlaubnis nicht zurückzukehren. M. Ott war als verpflichteter Kanzleischreiber mit einer im Gefängnis liegenden Person, die nicht mit ihm verwandt war, in Schriftwechsel gestanden.”24 Am 9. November 1503 schwor Peter Schott von Grabenstetten, der als Schlosswächter auf Hohenurach einem Gefangenen Botschaft hatte zukommen lassen, Urfehde.25 Da die Stadt Asperg siegelte, war er wohl auf dem Hohenasperg gefangen. Die umfangreichsten Auskünfte aber liefert eine Urfehde vom 2. August 1503: “Michel Schott von Unterlenningen, wegen Gefangenenbegünstigung im Gefängnis Herzog Ulrichs gelegen, jedoch auf Fürbitte gegen Bezahlung der Atzung aus der Haft entlassen, schwört U. Er muß sich ferner verpflichten, Ansprüche gegen den Herzog, dessen Verwandte, Diener und Räte nur vor dem Landhofmeister, Ansprüche gegen die übrigen Untertanen des Herzogs dagegen nur vor dem für diese jeweiligen zuständigen Gericht geltend zu machen; außerdem darf er sein Leben lang das Fürstentum Württemberg nicht mehr ohne Wissen des Herzogs verlassen, muß sich jederzeit in der obengenannten Angelegenheit zur Verfügung des Herzogs halten und darf gegen ein gerichtliches Urteil keinen Einspruch erheben. Sein Vergehen: Er hatte zugelassen, dass in seinem Haus zu Urach sein Vetter Michel Ott Briefe an seinen Bruder Peter, gewesenen Schlosswächter zu Hohen-Urach, übergab, die für eine auf Hohen-Urach gefangengehaltene Person bestimmt waren, und hatte dieses pflichtwidrige Verhalten seines Bruders nicht angezeigt; außerdem hatte er der betreffenden Person durch seinen Bruder ausrichten lassen, sein Vetter und er wollten helfen, ihn zu befreien, falls er ihnen die Kunst, derentwegen sein Vetter sich an ihn gewandt hat, mitteilen würde.”26
Die nicht genannte Person auf Hohenurach war Holzinger. Michel Ott aus Kirchheim, sein in Urach ansässiger Verwandter Michel Schott und dessen Bruder Peter, Schlosswächter auf Hohenurach, standen mit ihm in Kontakt. Anders als Ott es 1531 darstellte ging es ihm nicht um den christlichen Trost eines armen Gefangenen, er hatte offenbar ein handfestes Interesse an besonderen Fähigkeiten Holzingers, die auch die Brüder Schott fasziniert haben dürften. Die “Kunst” darf man getrost Nigromantie nennen, denn die Kirchheimer Nonne hatte mit Abscheu von Büchern Holzingers berichtet, die eher einem Zauberer und Gaukler gut angestanden hätten als einem gelehrten Doktor.27 Holzinger galt also als Nigromant, und dies schlägt den Bogen zu einem von Rolf Götz behandelten Schatzgräber-Fall, in den Michel Ott 1531 verwickelt war.28 Ott vermittelte seinem “Schwager” Wilhelm Fetzer zweifelhafte Schatzgräber, die wegen Nigromantie verhaftet wurden und nur aufgrund der Fürsprache Otts freikamen. Ott war offenbar ein Experte für die magische Schatzsuche. Das Aufspüren von Schätzen oder der durch magische Praktiken bewirkte finanzielle Gewinn haben demnach wahrscheinlich schon etwa drei Jahrzehnte früher Ott und die Brüder Schott motiviert, ihnen strikt untersagte Kontakte zum vermeintlichen “Nigromanten” Holzinger aufzunehmen und sogar eine Gefangenbefreiung ins Auge zu fassen. Vielleicht kam zur Gier nach Reichtum auch etwas Abenteuerlust hinzu, denn magische Fähigkeiten übten sicher für viele einen unwiderstehlichen Reiz aus.
Anfang Januar 1503 wurde Ott verhaftet. Man wird annehmen dürfen, dass seine Kontakte zu Holzinger nicht lange vorher aufgeflogen sind. Man kann also davon ausgehen, dass sich Holzinger 1502 auf dem Schloss Hohenurach befand. Vermutlich haben ihn die Landstände seit 1498 in Gefangenschaft gehalten (zunächst auf dem Hohenneuffen, später auf Hohenurach). Diese Einkerkerung, die nicht den Vorgaben des Horber Vertrags (Ordenshaft für Holzinger) entsprach, galt als Staatsgeheimnis. Eine strikte Kontaktsperre war aus Sicht des Regiments unbedingt notwendig, um Holzinger jede Möglichkeit abzuschneiden, sein Netzwerk zu aktivieren. Es ist durchaus denkbar, dass Holzinger noch viele Jahre womöglich bis zu seinem Tod auf Hohenurach lag. Stievermanns Vermutung (S. 391), Holzinger sei zunächst auf dem Hohenneuffen, dann auf dem Hohenurach und schließlich vom Bischof von Konstanz gefangen gehalten worden, ist mit Quellen nicht zu belegen.
Aufgrund der politischen Brisanz der Holzinger-Haft wurden der junge Kanzleischreiber Ott und seine Verwandten, die Brüder Schott, drakonisch bestraft. Ott war über ein halbes Jahr eingekerkert, die Brüder vermutlich noch erheblich länger, geht man davon aus, dass sie etwa zur gleichen Zeit wie Ott verhaftet wurden und das Datum der Urfehde zugleich das Entlassungsdatum angibt.
Die Herkunftsangabe Kirchheim bei Michel Ott und die Verwandtschaft mit den bürgerlichen Michel und Peter Schott, die seine “Vettern” heißen, steht im Widerspruch zur Angabe der Forschung, die in Michel Ott einen Spross der niederadeligen Herren von Echterdingen sieht. Auf niederadelige Herkunft könnte allerdings sein Konnubium weisen. Die erste Ehe ging Michel Ott mit Katharina von Westerstetten ein, Ende Mai 1526 heiratete er Enora von Stein. Sein jüngerer Bruder Johann wurde 1524 in die Tiroler Adelsmatrikel eingetragen.29 Anscheinend sind die Ott von “Achterdingen” in Tirol Ende des 16. Jahrhunderts im Mannesstamm ausgestorben.
- Zum Kontext vgl. Dieter Mertens, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 2 (1995), S. 66-68.
- GND: http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012274284.
- Dieter Stievermann: Der Augustinermönch Dr. Conrad Holzinger. Kaplan, Rat und Kanzler des Grafen bzw. Herzogs Eberhard d. J. von Württemberg am Ende des 15. Jahrhunderts, in: Mittel und Wege früher Verfassungspolitik (1979), S. 356-405.
- Vergleichend bemühte sich Oliver Auge nach Stievermann um Holzinger: Holzinger, Enzlin, Oppenheimer. Günstlingsfälle am spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hof der Württemberger, in: Der Fall des Günstlings (2004), S. 365-399. Veraltet ist der alte Aufsatz von Ludwig Friedrich Heyd in den Studien der evangelischen Geistlichkeit Wirtembergs 4 (1832), S. 177–208 Google. Auge zitiert auch Immanuel Hoch: Geschichte der württembergischen Vesten Hohenurach und Hohenneuffen und ihrer merkwürdigsten Staatsgefangenen (1838), S. 25-39, doch ist dessen Darstellung zu Holzinger unselbständig gegenüber Heyd und im wesentlichen eine Nacherzählung der Angaben der Kirchheimer Nonne (siehe unten).
- Johannes Reuchlin Briefwechsel 1 (1999), S. 330 Anm. 4; Cora Dietl: Die Dramen Jacob Lochers und die frühe Humanistenbühne im süddeutschen Raum (2005), S. 164.
- Quelle ist der Bericht der Kirchheimer Nonne Magdalena Kremerin (siehe http://archiv.twoday.net/stories/404097950/), abgedruckt in Sattlers Graven (4. Fortsetzung bzw. Bd. 5, 1768 Beilagen S. 277 Internet Archive).
- Württembergische Landtagsakten I,1 (1913), S. 95 Internet Archive.
- Vgl. dazu Klaus Graf: Graf Heinrich von Württemberg (+ 1519) – Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens, in: Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung (1999), S. 107-120 Autorenversion. Über die Gefangenen auf Hohenurach habe ich am 3. Mai 2013 auf den Uracher Vortragstagen referiert (Druckfassung in Vorbereitung).
- GND: http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119779374.
- August Jegel: Ein früher Vorläufer des Lazarus Schwendi. Ideen des kaiserlichen Artilleriegenerals Michel Ott von Echterdingen zur Reichs- und Adelsreform (1526), in: Archiv für Reformationsgeschichte 40 (1943), S. 89-171, Biographie S. 93-114. Veraltet: Eugen Schneider in der ADB 24 (1886), S. 558f., der sich überwiegend auf Joseph Ritter von Bergmann: Medaillen auf berühmte und ausgezeichnete Männer [...] 1 (1844), S. 61f., 155 Google stützt.
- SW-Abbildung: 900 Jahre Festung Hohensalzburg. 2. Auflage 1977, S. 110, sowie online bei Götz http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/goetz1999/0013.
- Viele Quellenbelege – meist auffindbar mit der Volltextsuche nach Achterdingen – im Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses: UB Heidelberg.
- So Walter Grube: Der Stuttgarter Landtag (1959), S. 163 möglicherweise nach der ADB.
- Max Jähns: Geschichte der Kriegswissenschaften 1 (1889), S. 481-495 Internet Archive.
- http://gateway-bayern.de/VD16+O+1454.
- Rainer Leng: Ars belli 1 (2002), S. 298. Zu Ott siehe auch das Register Bd. 2, S. 505.
- Digitalisat: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg123.
- Vgl. Heinz Dopsch, in: 900 Jahre Festung Hohensalzburg. 2. Auflage (1977), S. 110-113 und Edition des Gutachtens S. 167-172 aus Salzburger Landesarchiv, Geheimes Archiv XXI, fasc. 1 1/2.
- Überliefert WLB Stuttgart Cod. hist. qu. 70, Katalog Heyd. Vgl. Kurt Andermann: „Mit des Kaisers holdseligem Töchterlein“, in: Scripturus vitam (2002), S. 453f. Hinweis schon bei Beat Rudolf Jenny: Graf Froben Christoph von Zimmern (1959), S. 175, 237. Zur Traditionsbildung siehe außer Andermann auch die Nachweise in Carl Loewes Werken.
- Württembergische Landtagsakten S. 44, 55. Walther Pfeilsticker: Neues Württembergisches Dienerbuch 1 (1957) § 1779 hat auch einen Beleg als Burgsäß 1501.
- Hauptstaatsarchiv Stuttgart L 5 Bd. 3 (Tomus Austriacus), S. 1283-1300.
- Vgl. Roland Deigendesch: Die Kartause Güterstein (2001), S. 89 nach der Stuttgarter Quelle.
- Grube, S. 163.
- http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-515681.
- http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-515410.
- http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1141779.
- Sattler.
- Rolf Götz: Die Sibylle von der Teck (1999), S. 9-12 UB Heidelberg.
- Vgl. auch Sebastian Kögl 1845, S. 179 landesmuseum.at.
Museumsverband Mecklenburg-Vorpommern: Kulturgüter müssen dem Markt entzogen werden
Neulich meldeten wir einen Beschluss des Museumsverbands Mecklenburg-Vorpommern, der den Schutz der Kulturgüter in den Museen und musealen Einrichtungen des Landes anmahnte. Unser Dank gilt dem Vorsitzenden des Museumsbunds für den folgenden Gastbeitrag.
Der Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V. beobachtet im Rahmen seiner Qualitätsanalysen zur Museumslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern als Fachverband für die Museen und musealen Einrichtungen seit Jahren den Umgang mit den in den Sammlungen der Museen und musealen Einrichtungen enthaltenen Kulturgüter. Dabei geht der Verband von der Prämisse aus, dass Kulturgüter in jedem Falle als außergewöhnlich schutzwürdig und dem Markt entzogen gewertet werden müssen.
Im Jahr 2007 hat der Museumsverband auf seiner Jahrestagung einen offenen Brief zur Lage der Museen verabschiedet. Leider müssen wir bei der heutigen Durchsicht des Papiers feststellen, dass er nicht nur unverminderte, sondern fortschreitende Gültigkeit hat. Ein jüngster Präzendenzfall ist der Verkauf von Beständen aus dem Stralsunder Stadtarchiv. Der Museumsverband hat sich deshalb mit einem offenen Brief unter dem Titel “Kulturerbe und der Vertrag der Generationen” erneut an die Öffentlichkeit gewandt.
Zugleich empfiehlt und mahnt der Museumsverband seine Mitglieder zu einem sorgfältigen und fachlich korrekten Umgang mit den in den musealen Sammlungen bewahrten Kulturgütern. Zum Schutz der Objekte in ihren Sammlungen empfahl der Vorstand des Museumsverbandes deshalb in diesem Jahr seinen Mitgliedern, eindeutige Regelungen zur Abgabe von Kulturgut, zur Entinventarisierung oder Deakzession in ihren Satzungen und Sammlungskonzeptionen zu verankern.
Wir mahnen als Verband seit einiger Zeit den Schutz der Sammlungen an, da es im Denkmalschutzgesetz des Landes (http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-DSchGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr) heißt: “Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.“ Es wird im Gesetz also vernünftigerweise davon ausgegangen, dass in öffentlichen Sammlungen ein entsprechender Schutz besteht. Genau dieser besteht aber aus unserer Sicht nicht.
Darum auch die eigene Richtlinie, die sozusagen eine niederschwellige Empfehlung an die Museen im Land ist, einen Schutz des Museumsgutes, bei fehlendem gesetzlichen Schutz, in den Museumssatzungen zu verankern.
Insofern ist die Causa Stralsund Anlass für den Museumsverband in Mecklenburg-Vorpommern gewesen, erneut auch den Schutz der Objekte in Museumssammlungen zu thematisieren. Unsere Empfehlung (http://www.museumsverband-mv.de/fileadmin/user_upload/Deaczession.pdf) nimmt ausdrücklich Bezug auf den Leitfaden des Museumsbundes. Dieser behandelt den empfohlenen Umgang der mit den Sammlungen Betrauten mit diesen.
Dr. Steffen Stuth
Vorsitzender
Das Lorscher Arzneibuch ist zum Weltdokumentenerbe der UNESCO erklärt worden
Wie üblich verzichtet die Online-Presse meist darauf, dem Leser als Service einen Link zu den Digitalisaten des jetzt in das UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommenen Lorscher Arzneibuchs (Bamberg, Staatsbibliothek, Msc. Med. 1) mitzuteilen (löblich dagegen der BR). Die Rivalitäten deutscher Bibliotheken werden offenbar, wenn man feststellt, dass bei den beiden Bamberger Digitalisaten nicht auf das Heidelberger Partnerprojekt der Bibliotheca Laureshamensis digital verwiesen wird, wo eine aktuelle wissenschaftliche Beschreibung (Stand: Mai 2013) zu finden ist, und umgekehrt das Heidelberger Projekt keinen Link auf die Präsentationen in der Kaiser-Heinrich-Bibliothek [...]