Wichtiger als Wallenstein?

Jan Peters hat vor 20 Jahren erstmals das Tagebuch eines Söldners aus dem Dreißigjährigen Krieg publiziert und wissenschaftlich erschlossen. Eine Sensation, denn Selbstzeugnisse sind in dieser Zeit noch recht selten, erst recht von einfachen Leuten und bislang gar nicht von einem einfachen Söldner aus dem Dreißigjährigen Krieg. Entsprechend groß war die Aufmerksamkeit, die diese Edition hervorgerufen hat, und sie hat bis heute kaum nachgelassen. Nun ist kürzlich diese Ausgabe in einer zweiten Auflage erschienen; ich habe dazu in den sehepunkten Stellung genommen, will daher an der Stelle nicht weiter auf diese Neuauflage eingehen.

Zu fragen ist aber nach dem Stellenwert, der diesem Tagebuch im Rahmen der Forschungen zum Dreißigjährigen Krieg weiterhin zukommen wird. Ohne Zweifel ist die Faszination dieses Berichts aus unterständischer Perspektive derart groß, daß das Söldnertagebuch längst zum Kronzeugen für das Kriegsgeschehen dieser Zeit geworden ist. Nur wie belastbar sind Aussagen, die auf der Grundlage dieses einen Zeugnisses beruhen? In der Tendenz sehe ich schon die Gefahr, daß diese eine Quelle geradezu über Gebühr benutzt und verabsolutiert wird. Um es polemisch zu formulieren: Peter Hagendorf, der als Verfasser dieses Tagebuchs nun identifiziert ist, scheint in seinen Äußerungen zu den Phänomenen des Dreißigjährigen Kriegs mitunter wichtiger als Wallenstein eingeschätzt zu werden.

Nein, ich will hier wirklich nicht gegen das Söldnertagebuch anschreiben. Ich habe ja selbst schon Aufsätze verfaßt, die sich stark auf diese Quelle bezogen; der Vorwurf trifft also auch mich selbst. Aber meiner Befürchtung über einen letztlich unangemessenen Umgang mit diesem Selbstzeugnis möchte ich schon Ausdruck geben. Vielleicht auch, weil, so meine allgemeine Wahrnehmung, die Zeugnisse obrigkeitlicher Provenienz, wie sie in klassischen Editionen seit dem 19. Jahrhundert vorgelegt werden, immer weniger Aufmerksamkeit und auch Wertschätzung erfahren. Natürlich kann die Masse dieser Materialien fast schon entmutigen, sicher auch in der Sprödigkeit des hier gepflegten Kanzleistils. Ein Ausweichen in die durchaus ungelenke Sprache eines einfachen Mannes hat hier ihren ganz eigenen Reiz und ist entsprechend verführerisch. Hagendorfs Tagebuch aber ganz gegen die Korrespondenzen Wallensteins oder anderer einzutauschen, ist sicher kein guter Weg.

Vielleicht aber kann die neue Edition hier sogar Abhilfe schaffen, und zwar einfach durch den Umstand, daß der Verfasser nun tatsächlich namentlich benannt ist. Eigentlich ist die Identifizierung des Schreibers keine großartige Sache, insofern die Befunde, die man aus dem Tagebuch weiterhin ziehen wird, davon unberührt bleiben. Anders wird aber vielleicht nun die Wahrnehmung des Tagebuchs selbst. Die Anonymität (oder besser die Ungewißheit über die Identität) des Verfassers hat, so scheint mir, den Eindruck verstärkt, dass hier eine Quelle von allgemeiner Gültigkeit vorlag – es war ein Tagebuch, das gleichsam für alle Söldner dieses Kriegs Zeugnis ablegen konnte. Nicht daß Jan Peters dies jemals so intendiert hätte. Aber habent sua fata libelli, und die Rezeption dieses Textes, aus dem allein in vielen Aufsätzen die Lebenswelt der Söldner abgeleitet wurde, rückte eine solche Auffassung schon in diese Nähe. Mit der nun vorgenommenen eindeutigen Zuschreibung zu Peter Hagendorf wird – so bleibt zu hoffen – dieser Trend durchbrochen. Der Name, auch wenn nichts weiter aus ihm zu schließen ist, mag als Caveat dienen, die Befunde dieser Autobiographie zu verallgemeinern. Peter Hagendorf hat ein einzigartiges Zeugnis hinterlassen. Aber es ist eben nur ein Tagebuch, das nur ein Leben repräsentiert.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/138

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Pommersche Gravamina, Teil I

„Pommerland ist abgebrannt“ – so lautet ein Vers aus einem bekannten Volkslied, das oft mit den Verheerungen im Dreißigjährigen Krieg in Verbindung gebracht wird. Der Bezug zu Pommern ist jedoch erst später hergestellt worden, wie die Geschichte dieses Liedes zeigt. Gleichwohl beschreibt dieser Satz einen Zustand, der für das Herzogtum Pommern schon Ende der 1620er Jahre Wirklichkeit geworden war. Seit Ende 1627 waren kaiserliche Truppen (d.h. Einheiten der Armee unter Wallenstein) in Pommern stationiert; auch nachdem die Kämpfe gegen Christian IV. von Dänemark abgeschlossen und die Belagerung Stralsunds zuende gegangen war, hatten sie das Land nicht verlassen. Die Belastungen für das Herzogtum wurden nicht weniger, und auch die kaiserlichen Regimenter wurden nicht verringert, im Gegenteil; an die 40.000 Söldner, so lautete eine Zahl, lagen dort in Garnison.

Schon öfters hatte sich der Herzog von Pommern darüber beim Kaiser beschwert. Als im Juli 1630 der Kurfürstentag in Regensburg begann, erschien dies als neue Chance, gewissermaßen vor der Öffentlichkeit der Kurfürsten und vieler anderer Reichsstände die Pommerschen Anliegen erneut vorzustellen. Da auch längst ruchbar war, daß die Position des kaiserlichen Feldherrn nicht unantastbar sein würde, waren die Aussichten auf eine Verringerung der Kriegslasten oder sogar ein vollständiger Abzug der Soldatesca vielleicht gar nicht so schlecht – daß just in diesen Wochen der schwedische König gelandet war und sich dadurch die militärische und politische Situation gerade auch in Pommern radikal zu ändern begann, änderte nichts an der Bereitschaft, auf dem Kurfürstentag für die Belange des Landes einzutreten. Jedenfalls machte sich auch eine Gesandtschaft aus dem Herzogtum Pommern auf den Weg nach Regensburg.

Es sollte zwar einige Wochen dauern, doch Anfang August verschafften sich die Gesandten Gehör und wurden vom Kurkolleg empfangen. Besonders auf Druck Kursachsens und Kurbrandenburgs wurde festgelegt, daß die Pommerschen Deputierten persönlich vorgelassen wurden und „in pleno“ ihre Anliegen vortragen konnten (vgl. dazu die vorzügliche Edition zum Kurfürstentag in den Briefen und Akten, Bd. 2,5, S. 482 sowie S. 670-673). Was die Gesandten bei dieser Audienz vorgebracht hatten, wurde später auch in einer Druckschrift zusammengestellt: „Pommerische Kriegs-Gravamina, Oder Warhaffte Beschreibung der hochbeschwerlichen/ unerhörten Trangsalen/ Insolentien und … Excessen und Pressuren/ mit welchen das … Fürstenthumb Pommern/ von der Keyserl. Soldatesca … bey dreyen Jahren hero beschweret und belästiget worden“, Franckfurt 1632 (Johann Friedrich Weiss). (Wobei mir übrigens der Hintergrund unbekannt ist, warum diese Schrift erst zwei Jahre nach dem Kurfürstentag herausgebracht wurde; die Gravamina finden sich dann u.a. auch im Theatrum Europaeum, Bd. 2, S. 184 ff.)

Auf 16 Druckseiten legte diese Flugschrift dar, was es in den drei Jahren Jahren bis 1630 bedeutet hatte, Quartiergeber für die kaiserlichen Regimenter zu sein. Was hier ausgeführt ist, bezieht sich naturgemäß zunächst auf die Verhältnisse im Herzogtum Pommern. Gleichwohl steht diese Beschreibung exemplarisch für die Gravamina der vielen anderen Reichsstände und -städte, die ebenfalls damals über ihre Situation klagten. Und überhaupt läßt sich anhand dieser Ausführungen beispielhaft zeigen, was Krieg in diesen Zeiten für das Land bedeutete. Wohlgemerkt, es gab in Pommern keine nennenswerten Kämpfe: Die geschilderten Probleme resultierten allein aus dem Umstand, daß Truppen ins Land gezogen waren und dort Quartiere genommen hatten.

Mir erscheint diese Flugschrift in der Beschreibung der Probleme, die sich aus der Einquartierung der Truppen ergaben, derart eindrücklich und inhaltsreich, daß es sich lohnt, eingehender auf einzelne Aspekte einzugehen. In den kommenden Wochen möchte ich daher auf verschiedene hier angesprochene Themen gesondert eingehen.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/149

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Wohin mit den Gefangenen?

Im Frühsommer 1623 hatte Christian von Braunschweig, bekannt vor allem als „toller Halberstädter“, mit seinen Truppen in der Nähe Göttingens, also im Territorium seines älteren Bruders Herzog Friedrich Ulrich, Quartier genommen. In Scharmützeln mit Einheiten der Armee der Liga, die damals im Hessischen operierte, hatte er einige Gefangene gemacht. Was sollte nun mit diesen geschehen? Am 1. Juli a.St. wies er die Stadt Göttingen an, die gefangenen Kriegsknechte nicht freizulassen; vielmehr sollte die Stadt sie weiterhin „mit nottürfftigem vnterhalt“ versorgen, bis andere Anweisungen kämen. Genau das geschah wenige Tage später: Am 7. Juli a.St. erteilte Christian seinem Generalgewaltiger (d.h. der frühmodernen Militärpolizei) den Befehl, daß er „noch heutt vor der Sonnen vntergangk, viertzig dero zu Göttingen entthaltenen gefangenen Soldaten vom feinde, den Lieutenantt vnd Officiers außsgenommen, Laße auffhencken“. Um den Ernst der Anweisung zu unterstreichen, fügte er hinzu, daß dies „bei vermeidung vnser hochsten vngnad“ geschehen solle. Der Generalgewaltiger präsentierte daraufhin der Stadt Göttingen diesen Befehl; bei der dort überlieferten Abschrift findet sich auf der Rückseite die Notiz vom Folgetag: „Vff diesen Schein seindt dem Gewalthiger 20 Gefangene vff sein darneben mundtlich andeuten ausgevolgtt worden.“ Der Vollzug fand also offenbar doch nicht mehr am 7. Juli, am Tag der Ausfertigung des Befehls, statt. Aber es besteht kaum ein Zweifel, daß zwanzig Kriegsgefangene mit dem Strang hingerichtet wurden. (StA Göttingen, Altes Aktenarchiv, Nr. 5774 fol. 2 Kopie; der Befehl an die Stadt Göttingen vom 1.7.1623 a.St. ebd. fol. 32 Ausf.)

Auf den ersten Blick mag diese Episode wie ein weiterer Beleg für die als zeittypisch angenommene Grausamkeit, vielleicht auch als Indiz für die damalige Rechtlosigkeit gelten. Allerdings gab es keine verbindlichen Regularien im Umgang mit Kriegsgefangenen; deren Tötung war durchaus möglich. Üblich war eine solche Maßnahme aber keineswegs, vielmehr widersprach sie den gängigen Handlungsmustern. Verwunderlich ist in diesem Fall, daß Christian von Braunschweig offenbar gar nicht erwogen hat, die gefangenen Kriegsknechte einfach „unterzustecken“, d.h. in die eigenen Truppen einzureihen. Diese Praxis war eigentlich in allen Armeen des Krieges verbreitet. Sie funktionierte auch deswegen so gut, weil sie beiden Seiten zugute kam: Die gefangenen Söldner fanden einen neuen Arbeitsplatz, und die eigene Armee erhielt Verstärkung. Die Alternative, nämlich die Gefangenen einfach freizulassen, auch mit der Auflage, daß diese nicht mehr in die Kämpfe eingriffen, widersprach den Gesetzen des Söldnermarktes: Solange die Möglichkeit bestand, daß eine Kriegspartei bereit war, weitere Söldner anzuwerben, war ein solches Verbot kaum durchsetzbar. Der Militärdienst war Broterwerb, und Faktoren wie Loyalität zu einem Herrscherhaus, dem Reich oder die Zugehörigkeit zu einer Konfession sollten nicht überschätzt werden.

Eine Erklärung für das Verhalten Christians läßt sich aus dem historischen Kontext ableiten. Der Söldnerführer befand sich damals in einer geradezu aussichtslosen Lage: Die Armee der Katholischen Liga unter Tilly stand bereit, um gegen ihn vorzurücken, während die Stände des Niedersächsischen Reichskreises massiv unter den Druck des Kaisers gerieten, jede weitere Unterstützung für Christian einzustellen oder gleich direkt gemeinsam mit Tilly gegen ihn zu kämpfen. Aus dieser Situation resultierte für die Armee des „Halberstädters“ eine nur geringe Attraktivität: Welcher Soldat würde bei einem Söldnerführer Kriegsdienste annehmen, dessen Sache nicht mehr viel Erfolg versprach? Die Kriegsknechte hatten ein ausgeprägtes Sensorium, um den Stellenwert eines Arbeitsplatzes einschätzen zu können – diese Form von Marktbeobachtung gehörte für jemanden, der im Krieg sein Glück machen wollte, dazu. Und Christian war sich offenbar darüber im Klaren, wie kritisch seine eigenen Erfolgsaussichten eingeschätzt wurden. Entsprechend harsch, aber auch konsequent war sein Handeln: Da die Gefangenen kaum in seiner eigenen Armee willig Dienst tun würden, sondern vielmehr bei nächster Gelegenheit „ausreißen“, also desertieren würden, kam ein Unterstecken nicht in Frage. Eine Freilassung auch nicht, da sie dann zum Heer des Gegners zurückgehen würden, der sich eindeutig im Aufwind befand.

Der Befehl, einige Gefangene hinrichten zu lassen, zeugt von Christians Verbitterung. Es mochte auch ein Signal an die eigenen Soldaten sein, mit dem er ihnen klar machen wollte, daß es nun keine armeenübergreifende Solidarität unter Kriegsknechten mehr gab. Christian zerstörte mit dem Tötungsbefehl die prinzipielle Annahme, daß auf beiden Seiten „ehrliche Kriegsleute“ standen, die in den Soldaten auf der anderen Seite nicht unbedingt einen Feind erkannten, sondern einen Standesgenossen auf derselben soziale Ebene. Genaueres können wir nicht sagen, da die Zeugnisse keine Auskunft über die Motivation und das Kalkül Christians geben. Aber vielleicht wollte der Söldnerführer auf diese Weise auch die Kohärenz der eigenen Armee stärken.

Nötig wäre es gewesen, denn am 11./21. Juli 1623 brach Christian mit seinen Truppen auf und strebte nach Westen, um das Reichsgebiet zu verlassen und sich auf das Territorium der Generalstaaten zu retten. Eine Entscheidung im Feld hat er wohlweislich vermeiden wollen. Allerdings stellte ihn das nachrückende Heer der Katholischen Liga unter Tilly knapp vor der Grenze bei Stadtlohn zur Schlacht, die am 6. August 1623 zu einem Debakel für den „Halberstädter“ geriet. Was aus den Gefangenen wurde, die in Göttingen verblieben waren, geht aus diesem Quellenbestand nicht hervor. Wir können plausibel annehmen, daß die Stadt sie spätestens nach der Schlachtentscheidung freigelassen hat. Gut möglich, daß viele von ihnen dann versucht haben, sich der siegreichen Armee der Liga wieder anzuschließen. Denn der Krieg und das Leben gingen weiter.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/108

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Brandenburg und der Dreißigjährige Krieg: textbook-Splitter

Karin Friedrich, die in Aberdeen lehrende Spezialistin für preußische Geschichte, hat vor einigen Monaten ein textbook zu Brandenburg-Prussia, 1466-1806 vorgelegt. Der in der Reihe “Studies in European History” erschienene knappe und konzise Überblick wird in den kommenden Jahren für Studierende in der englischsprachigen Welt sicher sehr hilfreich sein. Der Erfolg ist dem Buch durchaus zu wünschen, denn eine solche gelungene komprimierte Darstellung des vormodernen Teils der brandenburg-preußischen Geschichte hat ihren Wert, zumal wenn sie ältere Darstellungen in englischer Sprache ablösen kann.

An der Stelle soll es aber gar nicht um das Buch als ganzes gehen, sondern lediglich um die Frage, in welcher Weise der Dreißigjährige Krieg dargestellt wird. Es ist klar, daß diese Phase für die brandenburgische Geschichte kein Ruhmesblatt war, im Gegenteil. Um so großartiger geriet in der borussischen Geschichtsschreibung der Aufstieg der Hohenzollerndynastie, die im Laufe weniger Generationen ihre Herrschaft in den Kreis der europäischen Großmächte einführen konnten. Wie geht die Autorin also mit diesen bekanntermaßen dunklen Jahren Brandenburgs um?

K. Friedrich behandelt den ereignisgeschichtlichen Kontext, wie es in einem solchen Lehrbuch üblich ist, ausgesprochen knapp (79 f.). Bei den dafür aufgewendeten zwei Seiten fällt auf, daß Schwarzenberg zwar als “controversial Catholic minister” erwähnt wird, aber keineswegs wie in der älteren Forschung als der Sündenbock für eine Politik stilisiert wird, die Brandenburg beinahe unter die machtpolitischen Räder andere Potentaten zu bringen drohte. Die präsentere Figur ist aber, wenig verwunderlich, Friedrich Wilhelm, der eine flexiblere politische Ausrichtung verfolgte.

Daß man gewillt war, aus den bitteren Lehren des Kriegs zu lernen, zeigte sich bei der Organisation der Steuererhebung. Hier verweist K. Friedrich auf das Beispiel der Schweden, die 1626 ins Herzogtum Preußen einfielen und dort Kriegskontributionen erhoben (27). Auch hier taucht noch einmal Schwarzenberg auf als derjenige, der als Erster eine am schwedischen Modell angelehnte Steuererhebung zu etablierten suchte und damit wie dann der nachmalige Große Kurfürst eine antiständische Politik verfolgte, um das Steueraufkommen zu erhöhen. Das schwedische Beispiel wird auch zu recht für das Militärwesen betont, besonders war die Aufbringung von Truppen angeht (86, dazu auch schon 31 f.); vielleicht aber ist der Sprung zum Kantonsystem – der Begriff fällt an der Stelle – hier etwas zu weitgehend.

Zum Thema des konfessionellen Dissenses zwischen dem calvinistischen Herrscherhaus und den weitestgehend lutherischen Untertanen verweist die Autorin auf die Ausgleichsbemühungen im Jahr 1631, die allerdings nur unter dem politischen Druck zustande kamen (“At the height of the Catholic threat”, 39) und nicht von Dauer waren. Schließlich wird noch die Entstehung des Pietismus als Reaktion auf die Folgen des Dreißigjährigen Kriegs gesehen (“as response to the traumas of the Thirty Years War”, 98), aber dies ist lediglich ein Stichwort.

So weit – und so wenig. Doch dies ist im Rahmen einer gut 100-seitigen Darstellung auch nicht zu kritisieren. Wichtig erscheint mir festzuhalten, daß der Tonfall nichts Apokalyptisches hat; die schwierigen und krisenhaften Umstände dieser Jahrzehnte werden angesprochen, doch finden sie sich durch die Einbettung auch in größere strukturelle Zusammenhänge gut kontextualisiert.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/117

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Papstkritik

Es ist Ende Juli 1630 in Regensburg. Ein Mönch hält eine Predigt, in der er die Person des Papstes scharf angreift: „Wann der babst der Antichrist wehre, so wehre eß gewißlich dieser.“ Berichtet hat diesen ungeheuerlichen Vorwurf Sigismund von Götze, kurbrandenburgischer Kanzler und Geheimer Rat, in einem Brief an einen Kollegen im Geheimen Rat, Levin von dem Knesebeck (31.7.1630, GStA PK, I. HA Rep. 12, Nr. 162 fol. 20-22‘ Ausf.). Götze hielt sich in diesen Wochen in der Reichsstadt auf, weil dort der Regensburger Kurfürstentag stattfand, den er als Vertreter Brandenburgs besuchte. Er selbst hatte diese Predigt nicht gehört, sondern berief sich aufs Hörensagen. Dadurch wird diese Episode nicht unglaubwürdig, denn einen solchen Vorgang wird man schlecht frei erfunden haben. Warum auch hätte er als Reformierter sich die Predigt eines Mönches, also eines katholischen Geistlichen, anhören sollen?

Als er von dem Vorfall erfuhr, wird er es aber vielleicht sogar bedauert haben, daß ihm dieses Schauspiel entgangen ist. Wann kam es schon einmal vor, daß von katholischer Seite genau der Vorwurf ins Spiel gebracht wurde, der zu den Klassikern reformatorischer Papstkritik gehörte? Genauso gut kann es sein, daß diese Geschichte bei Götze zuerst nur auf ungläubiges Staunen gestoßen ist und ihn im Weiteren vor allem irritiert hat, zumal in einer Situation, die von Bedrängnis und Unsicherheit gekennzeichnet war. Auf dem Regensburger Kollegialtag ging es, wie die einschlägige Literatur ausweist (Kober, S. 229-246, Kaiser, S. 279-302, Albrecht, S. 733-759), vor allem um Wallenstein und die Frage, wer das Oberkommando über die kaiserliche Armee übernehmen sollte. Gerade für die protestantischen Reichsstände standen aber die Religionsgravamina im Vordergrund, über die sie verhandeln wollten. Denn sie begannen immer stärker die Auswirkungen des Restitutionsedikts zu spüren und fürchteten nun ein kaiserliches Durchregieren mit dem Vorzeichen einer ungehemmten Gegenreformation.

Götze leitete seine Erwähnung der mönchischen Anti-Papst-Predigt aber noch mit einem bezeichnenden Satz ein: Mit dem Papst sei man hier gar nicht zufrieden, meinte er, was darauf hindeutet, daß er womöglich noch mehr antikuriale Kritik mitbekommen hatte. Dies wiederum überrascht nicht, denn tatsächlich waren insbesondere der Kaiserhof und auch einige katholische Reichsstände unzufrieden mit der Politik des Heiligen Stuhls. Schon seit einigen Jahren waren sie über das mangelnde Engagement Roms in diesem Krieg enttäuscht; konkret hatten sie sich – wenig verwunderlich – vor allem eine stärkere finanzielle Unterstützung der Kriegsanstrengungen Kaiser Ferdinands II. und der Katholischen Liga erhofft. Doch die Kurie hielt es für ratsam, die habsburgischen Machtphantasien nicht allzu sehr in den Himmel wachsen zu lassen. Gerade mit Blick auf die Kräfteverhältnisse in Italien konnte der Papst eine schrankenlose Machtfülle der Casa d’Austria nicht befördern.

Solche unübersehbaren Risse in der Front der katholischen Mächte werden den brandenburgischen Kanzler allerdings kaum getröstet haben. Seine Briefe vom Regensburger Kurfürstentag sind durchweg von einer düsteren Stimmung gekennzeichnet, mit der er die Verhandlungen des Kollegialtags begleitete. „Jst viel gereded vonn einem solchem Mann“, schließt Götze seinen Bericht über die Papstkritik ab. Letztlich unklar ist hier, wen er konkret meinte: Sprach man damals viel von dem papstfeindlichen Mönch oder war etwa der Antichrist ein häufiges Thema? Für den Brandenburger wird man eher die apokalyptische Sichtweise annehmen können. Tatsächlich sollte der heraufziehende schwedische Krieg noch einmal mehr Belastungen und mehr Unheil bringen – für alle daran Beteiligten.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/125

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Wie lautet die korrekte Anrede Wallensteins?

Im Jahr 1625 trat der Dreißigjährige Krieg in eine neue Phase, als der Konflikt mit König Christian IV. eskalierte. In dieser Situation beschloß der Kaiser, eine neue Armee aufzustellen; der Auftrag dafür ging an Wallenstein, der schon zu dem Zeitpunkt der größte Kriegsgewinnler und Aufsteiger par excellence war. Bekanntermaßen überraschte der neue Feldherr des Kaisers vor allem mit der Größe des Heeres. Entsprechend groß gestalteten sich auch die Probleme, die Truppen einzuquartieren – und ebenso die Klagen über die Quartierlasten. Im Herbst suchten Wallensteinische Regimenter unter anderem im Erzstift Magdeburg Winterquartiere. Um sich davor zu schützen, baten betroffene Städte und landsässige Adlige in zahlreichen Bittschreiben um Verschonung. Noch besser war es, wenn man einen prominenten Reichsstand gewinnen konnte, Fürsprache einzulegen. Genau dies tat Johann Georg, Kurfürst von Sachsen, als er Wallenstein am 5. November 1625 darum bat, die im Magdeburgischen gelegenen Güter Ludwigs von der Asseburg d.Ä. zu Wallhausen nicht mit Soldaten zu belegen.

Ein Vorgang, der so üblich war, daß man kein weiteres Wort darüber zu verlieren bräuchte. In dem Fall fällt jedoch auf, daß der Brief eben nicht in der Registratur des kaiserlichen Heeres auftaucht, sondern in der kurbrandenburgischen Überlieferung – und dies auch nicht in Abschrift, sondern in der Ausfertigung, die aus Dresden an Wallenstein geschickt wurde. Die Erklärung für diese kuriose Provenienz findet sich in einer Notiz am oberen Rand des Schreibens. Derzufolge reichte Wallenstein diesen Brief an den Kurfürsten von Brandenburg weiter, damit dieser den „gleichen stylum wie der Churfurst zue Sachßen an Jhme [=Wallenstein] fuhren möchte.“ Der frisch gebackene Feldherr schickte also beispielhafte Schreiben, damit andere Reichsfürsten entsprechende Muster für korrekte Anschreiben an ihn hatten. Der kursächsische Brief an Wallenstein begann mit der Anrede: „Vnser freundlich dienst zuuor, Hochgeborner, insonders lieber Herr vnd Freund“. Und die Adresse lautete: „Dem Hochgebornen, vnserm insonders lieben herrn vnd freund, herrn Albrechten, Regirern des Hauses Wallstein, Herzogen zu Fridland, Röm:Key:Maith: KrigsRath, Cämmerern, Obersten zu Prag, vnd Generaln über dero Armée.“ (GStA PK I. HA GR, Rep. 41 Nr. 735)

Das alles hat Wallenstein gefallen, ja er fand diese Version der Anrede offenbar nachahmenswert. Ob die kurbrandenburgische Kanzlei einer solchen Form der Nachhilfe bedurfte, weil sie womöglich Wallenstein gegenüber bereits eine andere, weniger ehrenvolle Adresse verwendet hatte, wissen wir nicht. Deutlich wird aber daran, wie sehr Wallenstein auch schon zu diesem frühen Zeitpunkt in Fragen der Titulatur unnachgiebig auf die Wahrung des ihm gebührenden Rangs und aller ihm zustehenden Ehrenbezeugungen Wert legte. Sein Stern sollte bekanntermaßen noch weiter aufsteigen und ihn zum Herzog von Mecklenburg und damit zum Reichsfürsten machen – was dann bei einigen Reichsständen erst recht für Unmut sorgte. Der Zank um die korrekte Titulatur sollte also noch größer werden. Nun war die Streitlust in diesem Punkt sicher auch das Gebaren eines Aufsteigers. Doch deutlich wird schon an dieser Episode das unerbittliche Rangsystem der ständischen Gesellschaft, in der man den sozialen Aufstieg eben auch dadurch manifestierte, daß einem die neu zustehende Ehrbezeugung tatsächlich zuteil wurde.

Und was geschah mit den Gütern Ludwigs von der Asseburg? Wir erfahren in diesem Zusammenhang nicht, ob die kursächsische Interzession die Einquartierung dort hat verhindern können. Aber nach dem, was wir über das Gebaren der Wallensteinschen Regimenter auch schon in ihrem ersten Kriegsjahr wissen, dürften die Chancen nur gering gewesen sein, der Belegung mit Soldaten zu entkommen. So viel bewirkte die korrekte Anrede des Herzogs von Friedland dann auch nicht.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/87

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Schlachtfeldarchäologie des Dreißigjährigen Kriegs

Die Schlachtfeldarchäologie ist eine sehr junge Disziplin, und der Begriff ist sicher gut geeignet, bestenfalls vage Vorstellungen, wenn nicht Irritationen auszulösen. Ohnehin assoziiert man die Archäologie eher mit antiken Themen, sieht eine große Nähe zur Vor- und Frühgeschichte und vielleicht noch zum Mittelalter. In der neuzeitlichen Geschichte erkennt man auf den ersten Blick kaum einen Arbeitsplatz für Archäologen, und wenn es um Schlachtfelder geht, ist die Befangenheit erst recht groß. Militärgeschichte war lange Zeit und aus verständlichen Gründen vernachlässigt worden, doch seit gut zwanzig Jahren sind militärhistorische Themen, zumal unter kulturalistischer Perspektive, verstärkt in den Fokus historischer Forschung getreten. In diesem Zusammenhang wird man auch die Schlachtfeldarchäologie ansiedeln können, die seit einiger Zeit mit durchaus aufsehenerregenden Projekten auf sich aufmerksam macht – zuerst denkt man natürlich an Kalkriese als den Ort, an dem mit großer Wahrscheinlichkeit die Legionen des Varus untergegangen sind. Doch hier geht es um Schlachten im Dreißigjährigen Krieg.

Aktuell ist derzeit die Schlacht von Wittstock im Jahr 1636. Zum 375. Jubiläum im Jahr 2011 gab es eine große Ausstellung im Archäologischen Landesmuseum in Brandenburg; seit dem Herbst 2012 ist sie in München und dort in der Archäologischen Staatssammlung aufgrund des großen Zuspruchs bis zum 14. April 2013 zu sehen. Um was geht es hierbei eigentlich? Gefunden wurde ein Massengrab mit 125 Soldaten, die in dieser Schlacht gefallen waren, und in seinem Umkreis wurden auf dem Schlachtfeld weitere Funde gemacht – natürlich gibt es hier nicht die Schätze zu bestaunen, die aus ägyptischen und mesopotamischen Gräbern ans Tageslicht kommen. Vielmehr sind es neben Waffen und Rüstungsteilen vor allem Alltagsgegenstände, die das Leben im Militär des 17. Jahrhunderts veranschaulichen, vor allem die Lebensumstände der einfachen Söldner.

Es geht bei der Schlachtfeldarchäologie aber nicht nur um das Leben, sondern auch das Sterben der Soldaten. Anhand der Toten und ihrer Verletzungen lassen sich Vorgänge im Kampf rekonstruieren, die ein deutlicheres und eindringlicheres Bild des Schlachtgeschehens vermitteln, als es gemeinhin aus zeitgenössischen Berichten und Kupferstichen gewonnen werden kann. Spätestens hier wird deutlich, daß es sich um Arbeiten handelt, die ein „normaler“ Historiker nicht bewältigen kann – viele andere Fachdisziplinen, wie es in der Archäologie üblich ist, tragen dazu bei, die Funde zum Sprechen zu bringen. Wer es in die Ausstellung nicht schafft (sie kommt nach München noch nach Dresden in das Militärhistorische Museum der Bundeswehr), kann sich aber auch einen Eindruck in dem Katalog verschaffen, der mir außerordentlich gut gefallen hat.

Wittstock ist beileibe nicht der erste und einzige Ort, an dem Kämpfe aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs archäologisch untersucht wurden. Vor zehn Jahren wurden im Umkreis des Projekts „Der Winterkönig“ auch Ergebnisse von Ausgrabungen in und bei Heidelberg gezeigt, das 1622 von Tilly belagert und eingenommen worden war. Gegraben wird derzeit auf dem Schlachtfeld von Lützen; auch hier werden demnächst entsprechende Funde präsentiert werden können. (Aufschlußreich sind auch die Interviews mit Mitgliedern der Lützener Projektgruppe zum Arbeitsgebiet derSchlachtfeldarchäologie allgemein.)

Es ist nur zu begrüßen, daß die Schlachtfeldarchäologie einen gewissen Aufwind erfährt. Über derartige Projekte lassen sich tatsächlich neue Erkenntnisse gewinnen und bislang gewonnene Befunde bestätigen oder korrigieren, die bislang nur archivalisch faßbar waren. Vor allem aber handelt es sich um eine Disziplin, der anders als manchen Reenactment-Veranstaltungen sicher nichts Folkloristisches anhaftet. Gleichwohl bieten sich hier Möglichkeiten, Geschichte an eine interessierte Öffentlichkeit zu vermitteln – gegenständlich, anschaulich, vielleicht auch ein bißchen gruselig, aber in jedem Fall wissenschaftlich.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/120

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Unter dem Schutz des Kaisers

Sicherheit stellte auch schon in der vormodernen Gesellschaft einen hohen Wert dar. Und doch war es eine ausgesprochen fragile Komponente im Ordnungsgefüge dieser Zeit. Gerade in Kriegszeiten war die Sicherheit mehr als sonst bedroht. Wie konnte man sich ihrer vergewissern? Salvaguardien, Schutzbriefe also, erschienen als das probate Mittel, um sich vor Einquartierungen, der Erhebung von Kriegssteuern und anderem Unbill zu schützen. Wenig überraschend also, daß Schutzbriefe in dieser Zeit ein Massenphänomen darstellten.

Doch an wen sollte man sich wenden, um eine solche Salvaguardia zu erhalten? Nach den herkömmlichen Ordnungsvorstellungen war die eigene Obrigkeit dafür zuständig, Schutz und Schirm für die eigenen Untertanen zu gewährleisten; diese Schutzleistung stellte nicht zuletzt eine wichtige Legitimierung für jeden Herrschaftsträger dar. Schnell zeigte sich jedoch in Kriegszeiten, daß die eigene Obrigkeit, egal ob es ein Stadtmagistrat oder ein Reichsstand war, schnell an ihre Grenzen stieß. Deshalb war es nicht unüblich, daß sich Schutzsuchende – und das konnten Einzelpersonen jedweden Standes oder auch Kommunen bis hin zu Reichsständen sein – direkt an eine Kriegspartei wandten. Zwar ging vom Militär ja eigentlich die Gefahr aus, gleichzeitig erblickte man gerade in ihr die Instanz, den nötigen Schutz zu gewährleisten. Je nach Situation war es sogar naheliegend, sich von beiden, miteinander verfeindeten  Armeen Schutzbriefe ausstellen zu lassen und so für jede Eventualität vorgesorgt zu haben.

Eine andere Möglichkeit war es, sich direkt an den Kaiserhof oder an den Reichshofrat zu wenden. Tobias Schenk, der schon seit einiger Zeit im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv wichtige archivarische Erschließungsarbeiten zum Reichshofrat betreibt, hat in zwei jüngst erschienenen Beiträgen aufschlußreiche Beispiele dafür angeführt: Reichsgeschichte als Landesgeschichte. Eine Einführung in die Akten des kaiserlichen Reichshofrats, in: Westfalen. Hefte für Geschichte, Kunst und Volkskunde 90 (2012), S. 107-161; Das Alte Reich in der Mark Brandenburg. Landesgeschichtliche Quellen aus den Akten des kaiserlichen Reichshofrats, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 63 (2012), S. 19-71.

Wie die Titel zeigen, ist die Stoßrichtung beider Aufsätze eine ganze andere, doch geht er in beiden Fällen auch auf die Phase des Dreißigjährigen Kriegs ein und bietet für unser Thema der Salvaguardien einmal westfälische (S. 121 f.), ein anderes Mal brandenburgische Exempel (S. 41-46). Besonders letztere sind bemerkenswert, zeigen sie doch die Schwäche der Hohenzollernherrschaft in dieser Zeit. Nicht nur brandenburgische Untertanen suchten Schutz beim Kaiser, sondern die Kurfürstin Elisabeth Charlotte selbst, als strenge Calvinistin kaum einer prohabsburgischen Haltung verdächtig, erbat sich Anfang 1631 kaiserliche Schutzbriefe für ihre Güter.

Was brachten nun solche Schutzbriefe? Viele Episoden aus diesen Kriegsjahren belegen, daß Salvaguardien oftmals nur ein Stück Papier waren. Deswegen gab es nicht nur papierne Salvaguardien, sondern auch „lebendige“ (wie man sie zeitgenössisch nannte) – echte Soldaten also, die als Wachmannschaft einem Konvoi oder Reisenden beigegeben wurden. So etwas kostete natürlich noch mehr als ein Dokument, und auch diese Trupps garantierten nicht immer die ersehnte Sicherheit. Wichtig in dem Kontext ist aber die generelle Frage, welchen Effekt kaiserliche Schutzbriefe hatten: Hat man dem Reichsadler mehr Respekt entgegengebracht als dem Siegel irgendeines Kommandeurs? Dieser Frage geht Tobias Schenk nicht mehr nach, und im Zusammenhang seiner Aufsätze ist dies auch nicht seine Aufgabe gewesen. Doch genau hier lohnt es sich, die bereitgestellten Indizien weiterzuverfolgen und zu überprüfen, ob die kaiserlichen Schutzbriefe tatsächlich dazu beitragen konnten, die Präsenz des Reichs und des Kaisers in kriegsbedrohten Regionen aufrechtzuerhalten.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/93

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Politische Testamente aus der Zeit des Dreißigjährigen Kriegs

„Was macht eine gute Regierung aus? Frühneuzeitliche Antworten im Spiegel ausgewählter Quellen“: Unter diesem Titel stand meine Veranstaltung des abgelaufenen Wintersemesters, in der ich mit einigen Studierenden intensive Quellenlektüre betrieben habe. Eine typische frühneuzeitliche Quellengattung für diese Thematik sind bekanntermaßen Politische Testamente. Ausgewählt hatte ich dasjenige des bayerischen Kurfürsten Maximilian aus dem Jahr 1641 sowie das des sächsischen Kurfürsten Johann Georg von 1652. Damit standen Texte der beiden vielleicht bedeutendsten und mächtigsten Reichsfürsten ihrer Zeit im Mittelpunkt. Beide Kurfürsten haben zudem gemein, dass sie während der gesamten 30 Kriegsjahre regiert haben.

Gerade vor dem Hintergrund war es reizvoll, beide Testamente parallel zu behandeln. Die in beiden Texten behandelten Inhalte ließen sich gut vergleichen: Natürlich spielte die Konfession eine große Rolle, zur Sprache kamen u.a. auch die politische Ausrichtung und das Verhältnis zu Kaiser und Reich und nicht zuletzt Hausangelegenheiten sowie die Regelung der Nachfolge im Herrscheramt. Dies alles sind Aspekte, die dazu beigetragen haben, daß die Forschung sie als wichtige Meilensteine auf dem Weg zur frühmodernen Staatswerdung begriffen hat. Dazu paßte auch das Anliegen der Fürsten, ihren Regelungen eine möglichst (rechts)verbindliche Form zu geben, die über das rein moralische Gewicht hinaus den verpflichtenden Charakter des Testaments verdeutlichen sollte. Oftmals sollte der Nachfolger eidlich auf die Bestimmungen des Testaments verpflichtet werden, im Falle der Minderjährigkeit eines Nachfolgers wurden andere Testamentsvollstrecker und Vormundschaften bestimmt; in manchen Fällen wurden auch die Landstände eingebunden.

Vor dem Hintergrund solcher Bemühungen um Absicherung bietet das kursächsische Testament besondere Befunde, wie sich zunächst an der kaiserlichen Konfirmation zeigt, die einige Monate später, aber auch noch im Jahr 1652 eingeholt wurde. Vor allem aber wurde Johann Georgs Verfügung zusammen mit der kaiserlichen Konfirmation ungefähr im Jahr 1657 publiziert. Hier wurde also ganz bewußt und offensiv die Öffentlichkeit gesucht. Bemerkenswert ist dies insofern, als derartige Dokumente ansonsten dem arkanen Bereich des Politischen zugeordnet wurden; daß dieses Testament bereits zeitgenössisch in den Druck gegeben wurde, erscheint außergewöhnlich.

Wie läßt sich nun erklären, daß man in Kursachsen in dem Fall einen anderen Weg wählte? Man wird die Publikation kaum als voraufklärerischen Schritt bezeichnen, im Zuge dessen Kursachsen nun seine politischen Prinzipien der Reichsöffentlichkeit offen darzulegen sich anschickte. Man weiß vielmehr, daß der Kurfürst zu Lebzeiten die Nachfolgeregelung nicht bekannt machte, um internen Streit zu vermeiden (auch auf die Verpflichtung der Söhne auf das Testament durch deren Unterschriften hatte er verzichtet, wie ein Kodizill von 1653 erkennen ließ). Allerdings waren die Spannungen nach seinem Tod im Hause Wettin umso heftiger, und der Entschluß zur Publikation des Testaments war offenbar eine Flucht nach vorn gewesen, von der man sich eine stabilisierende Wirkung erhoffte. Gleichzeitig läßt sich daran erkennen, wie verzweifelt man um den Bestand jener Regelung kämpfte, die Kurfürst Johann Georg im Jahr 1652 verabschiedet hatte.

Beide Texte sind übrigens gut verfügbar. Maximilians Testament liegt bequem in der bekannten Edition der Politischen Testamente von Heinz Duchhardt vor (1986) sowie in der Ausgabe der Dokumente zur Geschichte von Staat und Gesellschaft in Bayern (bearb.v. Walter Ziegler, 1992). Das sächsische Pendant ist ca. 1657 im Druck erschienen; dieser ist mehrfach im VD17 nachgewiesen und als Digitalisat frei verfügbar (Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Sammlung Ponickau). Für den universitären Unterricht hat sich der Mix aus zeitgenössischem Druck und moderner Edition gut bewährt: hier der Reiz des Authentischen, dort die moderne wissenschaftliche Aufbereitung einer Quelle. Anspruchsvoll für Studierende bleiben freilich beide Texte, das bedingen schon die frühneuhochdeutsche Sprache und der Inhalt.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/100

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Die Kapuziner in der Schenkenschanz (1635)

Im Jahr 1635 gelang den spanischen Truppen am Niederrhein noch einmal ein großer Coup: Völlig überraschend nahmen rund 500 Soldaten der geldrischen Garnison am 28. Juli 1635 die Schenkenschanz ein. Diese Landspitze, die durch die Aufspaltung des Rheins in die Waal und den Nederrijn entstanden war, hatte eine immense strategische Bedeutung, zumal in dieser Gegend die Grenze zwischen dem Herzogtum Kleve und den Generalstaaten verlief. Letztere hatten diesen Ort schon früh im Achtzigjährigen Krieg besetzt und zu einer starken Festung ausgebaut – sie galt als das Tor zu den Niederlanden. Auf den Erfolg der Spanier, der eine unmittelbare Bedrohung darstellte, leiteten die Generalstaaten umgehend Maßnahmen zur Wiedergewinnung dieser zentralen Position ein: Bereits wenige Tage später begann die Belagerung der Schenkenschanz.

Ungeachtet dieser fortwährenden kriegerischen Auseinandersetzungen setzten die Spanier auch bald schon ein konfessionspolitisches Zeichen. Denn im Herbst 1635 wurden die ersten Kapuzinerpatres in die Schenkenschanz entsandt; es sollte offenbar der Grundstein für einen Konvent des Ordens gelegt werden, der im Schutz der Garnison seine gegenreformatorische Wirkung entfalten sollte. Man versprach sich einige Gestaltungsmöglichkeiten, denn um den Konvent entspann sich sofort eine Konkurrenz zwischen den rheinischen und den flämischen Kapuzinern.

Selten wird die Bedingtheit von militärischem Erfolg und dessen konfessionspolitischer Ausnutzung so sinnfällig wie hier. Dabei kann man sich fragen, ob die Einrichtung eines Konvents zumal in dieser frühen Phase nicht vor allem einen symbolischen Charakter hatte. An ein echtes gegenreformatorisches Wirken war in dieser Situation gar nicht zu denken. Das lag aber nicht nur an der Belagerung durch die niederländischen Truppen; auch die nach wie vor starken generalstaatischen Garnisonen in den Städten des Herzogtums Kleve verdeutlichten, wie militärisch unentschieden die Lage nach wie vor war. So wurde mit der Kapuzinerresidenz vor allem ein Zeichen gesetzt gegen die „widrige Religion“ – und dies ließ sich auch als unmittelbare Antwort verstehen auf die evangelische Kirche, die erst im Jahr 1634 im Bereich der Schenkenschanz gebaut worden war.

Natürlich ist mir klar, daß diese Episode nicht zum Dreißigjährigen Krieg gehört, sondern zum Konflikt zwischen der spanischen Krone und den Generalstaaten. Doch spielte sich dieser Krieg zeitgleich auch auf Reichsboden ab, und gerade der Niederrhein war die Region, in der sich die Heere beider Konflikte auf engstem Raum begegneten. Als Hinweis auf den Themenkomplex von Konfessionalisierung und Krieg ist die Gründung dieses Kapuzinerklosters allemal wichtig genug.

Die Geschichte der Kapuziner in der Schenkenschanz war ausgesprochen kurz. Die Belagerung dauerte noch bis Ende April 1636, dann fiel die Feste wieder an die Generalstaaten – und das war auch das Ende des Konvents. Einschlägige Informationen dazu finden sich im Nordrheinischen Klosterbuch. Lexikon der Stifte und Klöster bis 1815, Teil 2: Düsseldorf bis Kleve (hrsg. von Manfred Groten, Georg Mölich, Gisela Muschiol, Joachim Oepen), das in Kürze erscheinen wird. (An der Stelle gilt mein Dank dem Autor Manuel Hagemann und dem wiss. Fachredakteur Wolfgang Rosen dafür, daß ich freundlicherweise den einschlägigen Artikel vorab einsehen konnte.)

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/82

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