Dossier zu Wikipedia der Bundeszentrale für Politische Bildung

Seit kurzem online (mir seit gestern bekannt): das Online-Dossier zur Wikipedia der Bundeszentrale für Politische Bildung. Mit Beiträgen von bekannten Grössen wie Daniela Pscheida, Wolfgang Ernst, Christian Stegbauer, Christian Pentzold, Johann Niesyto und René König – um nur einige aus der illustren Autorenschar zu nennen. Ach ja, von mir ist auch eine Kleinigkeit mit dabei… […]

Quelle: http://weblog.hist.net/archives/6659

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Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”

 

Sehr geehrte Leser_Innen,

ein Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”.

Der Ausverkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund

Von Philipp Maaß unter Mitarbeit von Klaus Graf

Erschienen in: BuB : Forum Bibliothek und Information ; Fachzeitschrift des BIB, Berufsverband Information Bibliothek e.V Vol. 65, No. 2 (2013), p. 84-86

 

Am 5. Juni 2012 hat die Hansestadt Stralsund per Beschluss im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses 5926 Bände der historischen Bibliothek des Stadtarchivs, nämlich den Teilbestand Gymnasialbibliothek, an den Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben verkauft. Wir wollen in diesem Artikel eine kurze Chronologie der Ereignisse (Stand: 20. Dezember 2012) zeichnen und auch aufzeigen, wie derlei Kulturgutverlusten in Zukunft begegnet werden kann. Noch kann von einer umfassenden Aufklärung des Geschehens keine Rede sein. Das folgende ist also eher eine Zwischenbilanz als eine abschließende Bewertung der Affäre.

“Kulturgut ist unveräußerlich” (Satzung des Stadtarchivs Stralsund 2002)

“1984 – 2009 [...] war ich hier beschäftigt und kann mit ganz großer Ruhe sagen, in dieser Zeit ist kein Buch ein einziges Mal einem Benutzer vorgelegt worden, weil kein Benutzer danach verlangt hat. Hans-Joachim Hacker” (Ehemaliger Leiter des Stadtarchivs)

Eigentlich weiß man gar nicht so genau ,wo man anfangen soll: Bei den befremdlichen Äußerungen eines langjährigen Archivchefs einer Weltkulturerbe-Stadt zur mangelnden Nachfrage nach Büchern der Gymnasialbibliothek Stralsund? Beim Oberbürgermeister der Stadt Stralsund, der sich 2004 von seinem Stadtarchivar Hacker für sein Empfangszimmer 1090 historische Bände, unter anderem eine in plattdeutsch gedruckte Bibel von 1588, als dekorativen Raumschmuck bereitstellen ließ? Oder vielleicht beim Antiquar Peter Hassold, der einerseits ständig in den Medien die Rechtmäßigkeit seiner Geschäfte betont, andererseits bereit war, dem Stadtarchiv eine Honorarkraft zu finanzieren, um sich dann aus den Sammlungen bedienen zu dürfen?

Für die Fachwelt begann alles mit einem Kommentar von Falk Eisermann, Leiter des “Gesamtkatalogs der Wiegendrucke” an der Staatsbibliothek Berlin,  in dem Blog “Archivalia” am 22. Oktober 2012. Er war in einer Pressemeldung der Stadt Stralsund auf die Erwähnung der “Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek” aufmerksam geworden.  Eigentlich ging es im Beitrag nur um die Schließung des Archivs wegen Schimmelbefalls. Klaus Graf, der das Blog Archivalia betreibt und sich seit vielen Jahren mit Kulturgutverlusten beschäftigt, ging daraufhin der Sache auf den Grund und hakte bei der Stadt Stralsund nach. Der Pressesprecher der Stadt bestätigte am 30. Oktober den Verkauf der gesamten Gymnasialbibliothek an “einen Antiquar”. Mehr dürfe  er nicht preisgeben, da es sich um “schutzwürdige Interessen” handele.

Mittlerweile tauchten auch in den einschlägigen Portalen (Abebooks, ZVAB, Ebay usw.) erstaunlich viele Bände mit dem Besitzstempel des Stralsunder Stadtarchivs auf. Dabei handelte es sich teilweise um Pomeranica mit keinerlei (zumindest elektronischem) Nachweis in Deutschland und sogar um Bücher aus der bedeutenden Löwen’schen Sammlung. In der bibliothekarischen Mailingliste “Inetbib” machte Graf auf die unglaublichen Vorgänge aufmerksam. Ich kontaktierte ihn daraufhin, um eine Petition zu verfassen, die den Protest bündeln sollte. Es folgten eine Reihe von Protestnoten anerkannter Wissenschaftler und Pressemitteilungen von Berufsverbänden (u.a. VdA , VDB – BIB äußerte sich leider nicht) sowie nicht zuletzt zahlreiche Unterschriften unter die Petition. In den nächsten Tagen war in  überregionalen Tageszeitungen (u.a. FAZ, Süddeutsche Zeitung: “Vergessen, Verschimmelt, Verscherbelt”) vom “Stralsunder Bücherausverkauf” zu lesen. Die Stadt versprach daraufhin Aufklärung und setzte zwei renommierte Germanisten, Nigel Palmer und Jürgen Wolf, als externe Gutachterkommission ein, die zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei dem Buchverkauf wohl doch nicht um einen “wertlosen Bestand” (Hacker) handele. Gerade als Ensemble, als geschlossenes Ganzes sei sie von großer Bedeutung für die Stadt- und Regionalgeschichte und eine wichtige Quelle der Bildungsgeschichte.

Die Stadt legte den Rückwärtsgang ein und versprach, den Verkauf umgehend rückgängig zu machen. Hassold zeigte sich generös und gab die noch nicht verkauften 5.278 Bände an die Stadt Stralsund zurück, wo sie momentan in “Thermo-Containern” aufbewahrt werden. Einen Teil hat der Antiquar als unverkäuflich vernichtet.

Ein von uns vermitteltes Angebot der Universitätsbibliothek Greifswald, den Rückkauf treuhänderisch zu verwalten und die Bände elektronisch zu erfassen sowie eine Erstrestaurierung durchzuführen, wurde aus uns nicht bekannten Gründen von der Stadt abgelehnt.

Die Archivleiterin Frau Nehmzow, die den Verkauf fachlich verantwortet hatte, wurde  fristlos entlassen. Man erfuhr, der Verkauf von angeblichen “Dubletten” sei seit den 1990er Jahren gängige Praxis gewesen, um damit die “historischen Buchsammlungen erhalten zu können” da von der Stadt keine finanziellen Mittel zu bekommen waren. Auch Förderanträge  an das Land seien mit der Begründung, es seien keine Bestände mit landesweiter Bedeutung, abgelehnt worden.

Mittlerweile hat die Stadt Strafannzeige gegen Frau Nehmzow gestellt: Im März diesen Jahres verkaufte sie für 20.000 € rund 1000 Bücher aus dem Stadtarchiv ohne Genehmigung. Der Vize-Oberbürgermeister der Stadt, Holger Albrecht, wurde von Frau Nehmzow beschuldigt, von den Verkäufen gewusst zu haben. Er wies die Vorwurfe zurück, was von Teilen der Stralsunder Bürgerschaft bezweifelt wird. Am 13. Dezember 2012 wurde laut Ostsee-Zeitung bekannt, dass der Antiquar Hassold eine Honorarkraft im Archiv bezahlte, ohne dass die Stelle von der Stadt genehmigt worden sei. Hassold habe sich dafür im März diesen Jahres 151 Bände aus dem wertvollen Pomeranica-Bestand des Stadtarchivs aussuchen dürfen.

Die maßgebliche Initiative der “Kampagne” zum Erhalt der Gymnasialbibliothek kam von Klaus Graf. Eine sehr heterogene kleine Gruppe Interessierter fand sich zuerst in einem Mail-Verteiler  zusammen. Es entstand eine Facebookseite, die zusammen mit anderen Social Media den Druck auf die Stadt erhöhten und als Austausch- und Kommunikationsplattform diente. Die Presseartikel zur Thematik wurden von uns gesammelt, und die Angebote der Antiquare zur späteren Identifizierung der Bände systematisch abgespeichert. Zwei Wikipedianer legten Artikel in der Wikipedia an, z.B. zum Stralsunder Gymnasium. Es war eine Kulturgutschutz-Kampagne, die nicht zuletzt mit Hilfe der Social Media erfolgreich war.

Damit die so geschaffene Infrastruktur auch bei künftigen Aktionen, mit denen man im Kulturgutbereich ja rechnen muss, zur Verfügung steht, haben wir beschlossen, uns als “Arbeitsgemeinschaft Kulturgut bewahren” zu organisieren.

Auch wenn der Ausgang der “Causa Stralsund” ein deutliches Warnsignal an alle Stadtkämmerer aussendet, die mit dem Gedanken spielen, kommunale Kulturgüter zu verkaufen, bleibt noch viel zu tun.

Bei allen, auch den kleinen Altbestands-Sammlungen muss sich die Überzeugung durchsetzen, dass es vor 1850 eigentlich keine “Dubletten” gibt, weil durch individuelle Provenienzmerkmale oder Druckvarianten keine Doppelstücke vorliegen. Hier muss die Position der “Schriftliches Kulturgut erhalten” in ihrer Denkschrift von 2009 immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Wie wenig man auf die Durchsetzung buchhistorischer Binsenweisenheiten in der bibliothekarischen Praxis vertrauen darf, zeigt die Rechtfertigung der skandalösen Eichstätter Verkäufe frühneuzeitlicher Drucke aus Kapuzinerbibliotheken durch die Bayerische Staatsbibliothek in einem Untersuchungsbericht. Im November 2006 fand das Salzburger Benediktinerstift St. Peter nichts dabei, sogenannte Dubletten von Drucken seit dem 16. Jahrhundert zu versteigern.

In die Stralsunder Petition haben wir bewusst auch allgemeine Forderungen aufgenommen:

“Wir rufen die politischen Entscheidungsträger in Mecklenburg-Vorpommern, Landtag und Verwaltung, dazu auf, dringend rechtliche Regelungen in Kraft zu setzen, die solche Veräußerungen beweglicher Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen wirksam verhindern können.

Alle schützenswerten Sammlungen im Land sind in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (bzw. national wertvoller Archive), das derzeit noch leer ist, aufzunehmen und in die Denkmalliste als bewegliche Denkmäler einzutragen.

Das Denkmalschutzgesetz, das Archive vom Denkmalschutz ausschließt, ist zu ändern, damit denkmalschutzrechtliche Rettungsmaßnahmen (§ 20 Abs. 2 DSchG M-V) auch bei Archiven greifen können.

Die im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Archivbibliotheken sind als wichtige wissenschaftliche Spezialbibliotheken stärker zu fördern und besser für die Nutzung zu erschließen (insbesondere durch elektronische Bibliothekskataloge).”

Die Ziele unserer Arbeitsgemeinschaft haben wir so formuliert: “Was in den amtlichen Denkmal- und Kulturgutverzeichnissen steht, ist leider nur ein Teil des schützenswerten Bestandes an Geschichtsquellen und kulturellen Zeugnissen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Adelsbibliotheken wie die Donaueschinger Hofbibliothek, Kirchenbibliotheken wie die in Eichstätt zusammengetragenen Kapuzinerbibliotheken oder 2012 die im Stadtarchiv Stralsund verwahrte (und nur mit schmerzlichen Verlusten dank unseres Einsatzes zurückgeholte) Gymnasialbibliothek samt weiteren wertvollen Büchern wurden in den letzten Jahren in den Handel gegeben und zerstreut. Immer wieder werden bemerkenswerte Schlossausstattungen auf Auktionen angeboten. Solche historischen Provenienzen (Herkunftsgemeinschaften) verdienen Schutz und Respekt, haben aber bisher – anders als archäologische und Baudenkmale – keine organisierte Lobby.”

Auch künftig wollen wir uns stark auf Social Media stützen und in einem Weblog kulturgut.hypotheses.org unsere Positionen zum Kulturgutschutz vertreten.

Internetquellen:

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument Chronologie der Ereignisse (Stadt Stralsund)

https://abuveliki.wordpress.com/2012/12/08/causa-stralsund-sellout-of-an-archive/ (Chronologie, englisch)

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund (Berichterstattung im Weblog Archivalia)

Klaus Graf: Causa Stralsund. Darf eine Stadt ihr Kulturerbe in den Handel geben?

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

 

 

 

 

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/126

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CfP: Making and Breaking the Rules: Discussions, Implementation and Consequences of Dominican Legislation

Recent scholarship has started to address underexplored questions concerning the regulative and organisational structures of religious orders in the Middle Ages. Volumes have been dedicated, for instance, to the orders’ economic thought and organisation as well as questions of obedience. While a great amount of research has been dedicated to the Franciscans, the Cistercians and the Cluniacs, the Order of Preachers has been sidelined, despite the wealth of material that is available. This conference will focus exclusively on the Order of Preachers and seeks [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3351

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Kaiser Barbarossas Freibrief an Hamburg

Wir befinden uns im Hamburg des Jahres 1265 und begleiten einen Händler auf seinem Weg zu einem Treffen mit den Ratsherren. Wieder einmal gilt es, eine schlechte Nachricht zu überbringen. Doch noch bevor er ihnen sein Leid klagen kann, ahnen die Ratsherren bereits, um was es geht.Schon wieder einmal, wie so häufig in den letzten fünf Jahren, haben Elbanwohner ein gestrandetes hamburgisches Handelsschiff mit wertvollen Gütern geplündert. Jedoch auf die Unterstützung oder gar eine Entschädigung von deren Herrn, dem in Bremen residierenden Erzbischof Hildebold, können die Hamburger nicht hoffen.

Überhaupt ist ihm die florierende, immer mächtiger werdende Stadt ein Dorn im Auge. Denn die Stadt befindet sich seit siebzig Jahren in einem Wirtschaftsboom und hat allmählich den Platz Stades, Hildeboldts bedeutendste Handelsstadt, als wichtigster Warenumschlagplatz an der Unterelbe übernommen. Um dem entgegenzuwirken, verfügte Hildebold am 29. September 1259, dass alle Händler auf der Elbe in Stade Zoll bezahlen und 36 Stunden Halt machen sollen. Dies soll die Händler veranlassen, ihre Ware in Stade und nicht in Hamburg zu verkaufen. Die Hamburger, für die der Elbhandel der wesentliche Wachstumsmotor ist, konnten das nicht akzeptieren. Sie versuchten 1260 zwar, Stades Zugang zur Elbe mit ihrer Flotte zu blockieren, aber dies endete mit einer katastrophalen Niederlage.

Die Ratsherren wissen also, dass eine militärische Lösung des Konflikts zugunsten Hamburgs wenig Erfolg verspricht Daher müssen sie andere Mittel und Wege finden, um ihren Anspruch auf freie Elbschifffahrt und zollfreien Handel durchzusetzen. Da gibt es jedoch ein Problem: Hamburg besitzt zwar seit der Gründung der Neustadt diese Privilegien, aber es existiert keine Urkunde, um das beweisen zu können.

1188: Gründung der Hamburger Neustadt

Das Jahr 1188 markierte einen Wendepunkt in der hamburgischen Geschichte. In diesem Jahr nämlich gründete Graf Adolf III. von Holstein aus dem Geschlecht der Schaumburger die Hamburger Neustadt.  Mit der neuen Siedlung wollte er den Verlust Lübecks ausgleichen, das sein Vater Adolf II. an den sächsischen Herzog Heinrich den Löwen verloren hatte. Zwar konnte Adolf III.  ihn mithilfe des Kaisers Friedrich Barbarossa, der ebenfalls mit Heinrich in Konflikt stand, aus Lübeck vertreiben, jedoch stellte Friedrich Lübeck daraufhin unter kaiserlichen Schutz. Lübeck war eine freie Stadt geworden und Adolf hatte daher keine Chance, es zurück unter seine Herrschaft zu bekommen. Lübeck wurde die wichtigste Handelsstadt im Ostseeraum, aber an der Nordsee fehlte noch ein ebenso bedeutender Hafen. Hamburg stellte wegen der kürzesten Landverbindung nach Lübeck die ideale Lösung dafür dar.

Aus diesem Grunde beauftragte Adolf III. Händler unter der Leitung von Wirad von Boizenburg mit dem Bau einer neuen Siedlung neben der erzbischöflichen hamburgischen Altstadt. Er verlieh ihnen folgende Privilegien:

-          Marktrecht

-          Das Grundstück war ihr Eigentum und sie durften es weiter vererben

-          Sie mussten keinen Grundzins an den Adolf entrichten

-          Sie durften das Marschland um Hamburg herum als Weideland nutzen

-          Zollfreiheit in der Grafschaft Holstein

-          Sie durften in Hamburg Wochenmärkte und zwei Jahrmärkte abhalten

-          Bei Strafen galt das lübische Recht

Die Händler errichteten ihre Siedlung auf dem Gelände der zerstörten Neuen Burg an der Alster. Dazu teilten sie es in drei Teile. Im Osten errichteten sie auf dem ehemaligen Wall der Burg ihre Häuser, um sie gegen Hochwasser zu schützen. Im Westen entstanden ein Rathaus, eine Kapelle und ein Markplatz. Der dritte Teil blieb unbebaut. Zusätzlich bauten die Kaufleute am Alsterufer noch befestigte Anlegestellen und legten einen Alsterstausee an, mit dessen Wasser sie eine Mühle betrieben. Der Stausee entspricht jedoch nicht der heutigen Alster und befand sich weiter südlich.

Die Wachstumsbedingungen der Stadt waren ideal. Im Gegensatz zu den Jahrhunderten zuvor war Hamburg keine Grenzstadt mehr, die Überfälle durch Wikinger oder Slawen zu fürchten hatte. Seit dem Beginn der Herrschaft der Schaumburger über die Grafschaft Holstein und der Vertreibung slawischer Stämme hatte es immer mehr deutsche Siedler nach Holstein gezogen, wodurch die Bevölkerung und die Wirtschaft wuchsen.

1189: Kaiser Friedrich Barbarossa verleiht der neugegründeten Hamburger Neustadt Privilegien

Im Jahr 1189 sollte es sich für Adolf III. auszahlen, dass er zusammen mit Kaiser Friedrich Barbarossa gegen Heinrich den Löwen gekämpft hatte. Zu dieser Zeit befand sich Friedrich in Neuburg an der Donau und bereitete sein Heer auf den Dritten Kreuzzug vor. Adolf III. begleitete ihn; zudem hatte er auch ein Anliegen. Er wollte nämlich für seine neugegründete Siedlung weitreichende Privilegien erwirken, die Friedrich ihr am 7. Mai 1189 auch gewährte. Darunter befanden sich:

-          Das freie Befahren der Unterelbe

-          Das Recht, Fische auf der Elbe und der Bille innerhalb von zwei Meilen um Hamburg herum zu fangen

-          Weide-, Holzschlag- und Waldmastrechte in Hamburgs Umgebung

-          Befreiung von Zoll und freier Warenverkehr in der Grafschaft Holstein

-          Befreiung von Heerdienst

-          In einem Radius von zwei Meilen durfte niemand eine weitere Burg bauen.

Friedrich und seine Begleiter brachen jedoch bereits vier Tage danach zum Kreuzzug auf, weshalb die Privilegien nicht schriftlich in einer rechtsgültigen Urkunde festgehalten wurden. Es besteht die Möglichkeit, dass es zumindest eine Vorlage für eine solche gab, auf die Adolf III. sich berief, nachdem er aus Palästina zurückgekehrt war.

Hamburger lassen sich ihre Rechte im Nachhinein beglaubigen

Doch nur eine mündliche Zusage nützt den hamburgischen Ratsherren 1265 auch nicht bei der Lösung ihres Problems. Schließlich kommt ihnen eine Idee: um ihren Anspruch auf ihre Rechte durchzusetzen, lassen sie die Urkunde fälschen. Wie wichtig die Rechtssicherheit für die Stadt ist, sieht man an den Kosten von rund 10400 Mark, die die Hamburger dafür auf sich nehmen. Dies entspräche heute ungefähr 1 bis 1,5 Millionen Euro.

Allerdings geben die Kaufleute den größten Teil dieser Summe für ihr leibliches Wohlergehen aus. Nur ein Teil davon geht an den Kalligrafen, der die Urkunde schreibt. Möglicherweise kaufen die Ratsherren einem Schreiber des amtierenden Kaisers Friedrich II. (der 1189 aber noch nicht mal geboren war) noch dessen Siegel ab, um es an die Urkunde zu hängen und den Freibrief für gültig zu erklären.

Wie uns heute bekannt ist, lassen die Ratsherren die Urkunde nicht einfach nur fälschen, sondern sie erweitern sie noch um zusätzliche Privilegien, die Hamburg im Elbhandel bevorteilen. Unter anderem schreiben sie, dass hamburgische Schiffe fremde Ladung in Stade verzollen, aber nicht 36  Stunden dort vor Anker liegen  müssen. Und für die eigenen Waren soll Zollfreiheit auf der gesamten Unterelbe gelten.

Am 4. Januar 1266 überbringen Boten des hamburgischen Rates diese Urkunde dem Kardinallegaten Guido. Er bestätigt die Urkunde und leitet sie an den Erzbischof von Magdeburg weiter, der sie beglaubigt. Damit besitzen die Hamburger nun endlich ein Mittel, mit dem sie sich gegen den Bremer Erzbischof Hildebold zur Wehr setzen können. Beide Seiten treffen sich im September desselben Jahres zu einem Schiedsgericht. Die Abgesandten aus Hamburg präsentieren dort die Urkunde und das Gericht entscheidet zu ihren Gunsten. Hildeboldt akzeptiert schließlich die Bedingungen und muss die Hamburger auf der Elbe gewähren lassen.

Obwohl auch die folgenden Jahrhunderte nicht frei von Konflikten blieben, hatte Hamburg damit einen wichtigen Sieg eingefahren und die Grundlage für seinen späteren Aufstieg zu einer der mächtigsten Hansestädte geschaffen.

Literatur:
  • Gerrit Aust (u.a.): Hamburg – Hafen – Hanse. Ein Streifzug durch die Geschichte der Hansestadt mit Hamburger Gästeführern. Hamburg 1989.
  • Eckhart Kleßmann: Geschichte der Stadt Hamburg. Hamburg 1981.
  • Ernst Christian Schütt (Hg.): Die Chronik Hamburgs. Dortmund 1991.

Quelle: http://www.hh-geschichten.uni-hamburg.de/?p=788

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Macht Großstadtluft die besseren Wissenschaftler? Eine Standpunkt

Der Streit ist alt und bis heute nicht gelöst. Welches Umfeld eignet sich besser zur geistigen Arbeit und ermöglicht in der Folge die interessanteren, innovativeren und nützlicheren Textprodukte? Die Auseinandersetzung geht zurück bis in das frühe Christentum, die Antworten waren unterschiedlich und zeigen dennoch einen Trend in der longue durée. Meine These: Stadtluft macht frei. Aber Großstadtluft macht heute die besseren sozial- und geisteswissenschaftlichen Arbeiter bzw. Arbeiten. Um es gleich vorwegzunehmen: natürlich ist das Folgende verallgemeinernd. Natürlich ist es kontinentaleuropäisch. Und natürlich ist alles auch eine Frage der Persönlichkeit. Das sollte jedoch nicht von einigen Überlegungen abhalten. Ein historischer Abriss zeigt die allmähliche Verstädterung der Geistesarbeit. Während in der Spätantike Wissen vor allem in den großen Städten des Mittelmeerraums stattfindet, endet die Urbanität und der Glanz von Bildung mit dem Zusammenbruch des Imperium Romanum. Im christlichen Frühmittelalter verlagern sich Wissen und Nachdenken meist in Klöster – und die befinden sich vielfach auf dem Land. Der Raum des intellektuell Möglichen wird zudem eingeengt auf christliche Elementarien. Der gedankliche Horizont endet am Klosterzaun. Dahinter wird Wissen vor allem bewahrt, aber nur selten produziert und mit der Außenwelt geteilt. Im engen Kloster, in einer kleinen Gruppe und in ländlichen Regionen wird das Eigene [...]

Quelle: http://catholiccultures.hypotheses.org/711

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Kulturgeschichtliches zu den Himmelsrichtungen (V): die Mitte

Die Himmelsrichtungen hatten in der Kulturgeschichte Chinas ihren festen Platz in den – in ihren einzelnen Zuschreibungen zum Teil höchst unterschiedlichen – kosmologischen Systemen. (vgl. auch (I) der Norden, (II) der Osten, (III) der Süden und (IV) der Westen.

Zum Abschluss dieser Serie folgt die letzte der “fünf Himmelsrichtungen” (wu fang 五方) , nämlich die Mitte (zhong 中). Das Schriftzeichen “stellt eine von einem Pfeil in die Mitte getroffene Zielscheibe dar und bedeutet als Verb ‘in die Mitte treffen’.” [1]

Im Westen hat die Bezeichnung Chinas als “Reich der Mitte” das Ende des Kaiserreiches (1911/1912) überdauert (vgl. “Middle Kingdom”, “Empire du Milieu”, “Regno di Mezzo”, etc.) – so unrichtig diese Übersetzungen – historisch betrachtet – auch sein mögen: Ursprünglich stand der Begriff (Zhongguo 中國) für die “mittleren Staaten”, die Region entlang des Gelben Flusses (Huanghe 黃河),die von den vier Barbaren – den di 狄 im Norden, den yi 夷 im Osten, den man 蠻 im Süden und den rong 戎 im Westen umgeben war. [2] Seine Herausbildung im modernen Sinne erlebte der Begriff Zhongguo mit der Qing-Dynastie (1644-1912), die ihn auf das gesamte unter ihrer Herrschaft stehende Gebiet bezog. Neben dem chinesischen Kernland (Zhongguo benbu 中國本部, im Deutschen meist als “das eigentliche China” oder das “China der 18 Provinzen” und im Englischen als “China proper” bezeichnet) fielen auch das Herkunftsgebiet der ethnisch mandschurischen Dynastie sowie die Gebiete der Mongolen darunter. Chinesische Gelehrte des 19. Jahrhunderte beschränkten den Begriff auf die oben erwähnten 18 Provinzen. [3]

Derartige Zentrumsvorstellungen fanden sich jedoch keineswegs ausschließlich in China. Von Kulturen, die das Zentrum der Welt in ihrem Bereich vermuteten und bisweilen auch durch eine entsprechende Symbolik repräsentierten, sind neben den altorientalischen Reichen (Babylonier, Perser) und den Kulturen des klassischen Altertums auch indische und präkolumbische Kulturen zu erwähnen [4]. Allein in China dürfte dieses Konzept schließlich auch für den Landesnamen gebraucht worden sein. [5]  Der Umstand dass man in China entsprechende Vorstellungen hatte, hatte spätestens im 18. Jahrhundert Eingang ins europäische Allgemeinwissen gefunden. Im Zusammenhang mit den verschiedenen Vorstellungen über die Gestalt der Erde liest man in der Deutschen Encyclopädie:

“Aus diesen irrigen Vorstellungen folgten andere, z. B. daß man sich eine Stadt, eine Gegend, als die Mitte der Oberfläche der Erde dachte, dergleichen sich die Griechen von Delphi, welches daher ὀμφαλός, orbis umbilicus hies, die Juden von Jerusalem und noch heutzutage die Chinesen von Peking einbilden.” [6]

Nachdem Beijing erst im 15. Jahrhundert zur Hauptstadt des Reiches wurde, hatte man in der chinesischen Antike – zur Zeit der Han-Dynastie (3. Jh. v.- 3. Jh. n. Chr.) oder auch schon früher – das “Zentrum der Welt” (dizhong 地中) weiter südlich – etwa 80 Kilometer nordwestlich der damaligen Hauptstadt Luoyang 洛陽 (in der heutigen Provinz Henan) lokalisiert. Dieses “Zentrum der Welt” lag beim Songshan 嵩山, der traditionell als “heiliger Berg der Mitte” bezeichnet wurde.  [7] Die dortigen historischen Stätten wurden im Jahr 2010 auf die Weltkulturerbe-Liste der UNESCO gesetzt. [8]

[1] Wolfram Eberhard: Lexikon chinesischer Symbole. Die Bildsprache der Chinesen (München, 5. Aufl., 1996) 195 (“Mitte”). [nach oben]

[2] Grand Dictionnaire Ricci de la langue chinoise, Bd. 2, S. 248 (Nr. 2719, ‘中國’). [nach oben]

[3] Vgl. dazu Kai Vogelsang: Geschichte Chinas (Stuttgart 2012) 421 f. [nach oben]

[4] Manfred Lurker: Wörterbuch der Symbolik (Stuttgart, 5. Aufl. 1991) 852 f. (“Zentrumssymbolik”). Vgl. auch Alvin P. Cohen: Introduction to Research in Chinese Source Materials (New Haven: Yale University Press, 2000) 537. Endymion Wilkinson: Chinese History. A Manual. Revised and enlarged (Cambridge, Mass. 2000) 132 (Box 2: Zhongguo 中國). – Zur Zentrumssymbolik im alten Orient vgl. die Hinweise bei Friedhelm Hartenstein: “Kosmologische Implikationen des biblischen Monotheismus” In: Christoph Markschies, Johannes Zachhuber (Hg.): Die Welt als Bild. Interdisziplinäre Beiträge zur Visualität von Weltbildern  (Berlin 2008) 22 Anm. 22. [nach oben]

[5] Wilkinson: Chinese History, 132. [nach oben]

[6] Deutsche Encyclopädie, Bd. 8 (Frankfurt 1782) S. 691 (“Erde”). [nach oben]

[7] Cohen: Introduction, 537. [nach oben]

[8] “Historic Monuments of Dengfeng in “The Centre of Heaven and Earth” (http://whc.unesco.org/en/list/1305). [nach oben]

 

Quelle: http://wenhua.hypotheses.org/323

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Google Books-Dokumentation auf Arte, 2.4.2013

Kommenden Dienstag, 2.4.2013 20:15 zeigt Arte die Dokumentation "Google und die Macht des Wissens". Die von Ben Lewis erstellte Dokumentation trägt im Original den Titel "Google and the World Brain" und hat auch eine eigene Homepage: http://www.worldbrainthefilm.com/

Die Ankündigung lautet:

"H.G. Wells Utopie des Weltgehirns soll nach dem Willen von Google keine Fiktion bleiben. Es will alle Bücher digitalisieren, Wissen zentral vereinen. Was steckt dahinter? Welche Motive bewegen Befürworter und Gegner? Ben Lewis sucht Antworten und gibt überraschende Einblicke in ein komplexes Thema.

Im Jahr 2002 fing Google an, Weltliteratur einzuscannen. Man schloss Verträge ab mit den größten Universitätsbibliotheken wie Michigan, Harvard und Stanford in den USA, der Bodleian Bibliothek in England und der Katalanischen Bibliothek in Spanien. Das Ziel war nicht nur eine riesige globale Bibliothek aufzubauen, sondern all dieses Wissen sollte noch einem verschwiegenen Zusatzzweck zugutekommen: Man wollte eine neue Form von "Artificial Intelligence", von künstlicher Intelligenz entwickeln. Google bekam aber Probleme bei der Realisierung des Projekts: Mehr als die Hälfte - rund sechs Millionen - dieser Bücher waren urheberrechtlich geschützt. Autoren auf der ganzen Welt begannen, einen Feldzug gegen Google zu starten. Im Herbst 2005 reichten sowohl die amerikanische Autorengilde "The Authors Guild of America" als auch die amerikanische Verlegervereinigung "The Association of American Publishers" Klage ein. Drei Jahre später kam dabei die Google-Buch-Regelung, das "Google Book Settlement" heraus. Diese Vereinbarung umfasste 350 Seiten und wurde im Oktober 2008 veröffentlicht. Dieses Abkommen hätte Google unglaubliche neue Macht verschaffen können. Die Google-Buch-Webseite war drauf und dran, nicht nur die weltgrößte Buchhandlung zu werden, sondern auch eine gebührenpflichtige Bücherei. Google hätte das Monopol auf die Mehrheit der im 20. Jahrhundert veröffentlichten Bücher gehabt. Im März 2011 entschied dann Richter Denny Chin nach Anhörungen gegen die Rechtsgültigkeit der Google-Buch-Regelung. Am Ende hatte eine bunte kleine Armee von Autoren und Buchhändlern eines der weltweit mächtigsten Unternehmen besiegt. In dieser Dokumentation werden in die zentrale Geschichte um die Google-Buch-Affäre andere problematische Aspekte des Themas "Internet" eingewoben, wie Datenraub und Datenschutz, Download und Urheberrecht, Freiheit und Überwachung."

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/326526477/

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aventinus specialia Nr. 50 [27.03.2013]: Aufnahme von aventinus in Klaus Ganterts bei de Gruyter erschienene Einführung “Elektronische Informationsressourcen für Historiker”

Studentisches Publizieren verzeichnet einen weiteren Meilenstein im Ausbau seiner Akzeptanz: aventinus wurde in die 2011 bei de Gruyter erschienene Einführung “Elektro­nische Informationsressourcen für Historiker” des ausgewiesenen Kenners der Materie Klaus Gantert aufgenommen. http://books.google.de/books?id=x3YwZUqss24C&pg=PA209&dq=aventinus+plattform

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2013/03/4001/

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“Every Other Picture” – Louise Lawler in Dresden

Ende 1994 initiierte Ulrich Bischoff das Ausstellungsprojekt »4 x 1 im Albertinum«, das richtungsweisend für seine weitere Arbeit am Museum werden sollte und das von ihm auch ein wenig subversiv angelegt war. Bischoff war erst Anfang des Jahres von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen als Direktor an die Gemäldegalerie Neue Meister nach Dresden gewechselt. Insgesamt vier Mal hat die Ausstellung stattgefunden. Bis 1997 zeigten 16 Künstler unter diesem Motto ihre Werke, die jeweils im Dialog mit der Sammlung inszeniert wurden. Die Reihe stellte ein internationales Programm in Dresden vor und ergänzte den vorhandenen Bestand um wichtige Positionen. Für Bischoff war sie damals mehr als ein temporäres Ereignis. Sie war wegweisend für das Sammlungskonzept der folgenden Jahre, das er mit der Ausstellungsreihe erproben konnte.

Heute befinden sich von zehn der damals ausgestellten Künstler Werke in der ständigen Sammlung der Galerie, darunter auch einige der damals gezeigten Arbeiten von Günter Fruhtrunk, Leon Golub, Dan Graham und Maria Lassnig. Dabei hat Ulrich Bischoff eine ungewöhnliche Ausdauer und Treue gegenüber den Künstlern bewiesen. Immerhin 15 Jahre hat es gedauert, bis sich 2010 anlässlich der Wiedereröffnung des renovierten Albertinums der Wunsch nach einer retrospektiven Ausstellung von Jeff Wall realisieren ließ. Von Luc Tuymans, der 1996 an der dritten Präsentation von »4 x 1 im Albertinum« beteiligt war, konnte Bischoff 1999 mitdem Gemälde »Der Architekt« ein Hauptwerk des Künstlers erwerben. Nun, zum Abschluss seiner Tätigkeit an den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (im Folgendem SKD) kuratieren beide gemeinsam die Ausstellung »Die Erschütterung des Sinne«, die mit der Gruppierung von »4 x 4« Künstlern nicht nur die formale Struktur von »4 x 1 im Albertinum« noch einmal aufgreif, sondern mit Tuymans und Jeff Wall auch zwei der damaligen Künstler erneut einlädt. Auch darin ist sich Bischoff treu geblieben. Hier schließt sich nach zwei Jahrzehnten der Kreis einer konsequenten und vorbildhaften Museumsarbeit.

Ein zweiter Blick auf die Namensliste der an »4 x 1 im Albertinum« beteiligten Künstler offenbart noch eine andere Programmatik. Mit Louise Lawler, Marcel Odenbach, Rolf Julius, Raffael Rheinsberg oder Alf Schuler zeigte Bischoff in der Gemäldegalerie Neue Meister unter anderem auch Nicht-Maler. Die Ausstellungsreihe unterwanderte hier ganz bewusst die traditionellen Gattungsgrenzen der einzelnen Institute an den SKD. Nicht nur lassen sich Maler, Bildhauer, Fotografen, Objekt-, Installations- oder Konzeptkünstler nicht mehr kategorisch voneinander trennen, viele Künstler überschreiten in ihrem Werk gerne alle Gattungsgrenzen und setzen die unterschiedlichsten Medien je nach Bedarf und Notwendigkeit für ihre künstlerischen Aussagen ein. Die Ausstellungsreihe »4×1 im Albertinum« hat dies vorgeführt, zahlreiche Erwerbungen während der vergangenen 20 Jahre haben diese mediale Öffnung nachvollzogen. Schließlich haben auch die SKD selbst eine entscheidende Konsequenz gezogen: Seit 2001 lautet der Titel des Museums »Galerie Neue Meister«, die Malerei hat ihren Ausschließlichkeitsanspruch aufgegeben und die Sammlung ist pluralistischer, dialogfähiger, zeitgenössischer und auch internationaler geworden.

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Die New Yorker Künstlerin Louise Lawler war 1994 gemeinsam mit Marlene Dumas, Günter Fruhtrunk und Marcel Odenbach an der ersten Ausgabe von »4 x 1 im Albertinum« beteiligt. Auch diese Wahl ist programmatisch gewesen. Lawler arbeitet mit Fotografie, ohne sich als Fotografin zu verstehen, und sie überschreitet dabei die traditionellen Gattungsgrenzen. Häufig stellt sie ihre fotografischen Arbeiten in einen informativen oder installativen Kontext. Sie kombiniert die fotografischen Motive mit Textergänzungen, die sie auf das Passepartout druckt oder den Fotos als Wandtext beistellt. Solche Texte kontextualisieren die Werke oder kommentieren das Dargestellte, können aber auch vom Bild unabhängige Botschaften transportieren. In anderen Beispielen inszeniert sie ihre Werke, indem sie mehrere Fotografien zusammenstellt, sie auf einer farbigen Wandmalerei präsentiert oder mit den Werken anderer Künstler kombiniert. Ein weiterer wichtiger Aspekt ihres Schaffens ist der Einsatz ephemerer Materialien, mit denen sie ihre künstlerischen Botschaften auf Postkarten, Einladungen, Plakaten, Streichholzbriefchen, Servietten oder Kalender vertreibt.

Louise Lawler wurde 1947 in Bronxville geboren und gehört zusammen mit Richard Prince, Cindy Sherman und Barbara Kruger zur sogenannten picture generation, die Ende der 1970er Jahren an die Öffentlichkeit trat. Sie vertreten eine zweite Generation konzeptueller Künstler, die sich von ihren Vorgängern (Lawrence Weiner, Robert Barry oder Joseph Kosuth) vor allem durch ihre Aneignung von und ihre künstlerische Argumentation mit fotografischen Bildern unterscheiden. Louise Lawler fotografiert ihre Bilder an den »Orten der Kunst«, nachdem die Werke ihren Produktionsort, das Atelier, verlassen haben, um sich in einem anderen institutionellen Kontext zu bewähren. Ihre Aufnahmen entstehen in Galerien und Auktionshäusern, in den Wohnungen privater Sammler, in musealen Ausstellungssälen und Depots. Lawlers Blick richtet sich dabei immer auch auf den Umgang mit der Kunst, die Wahl ihrer Präsentation und die Formen ihrer Archivierung, die Wertschätzung der Kunst und ihre Positionierung in architektonischen und sozialen Kontexten. An jedem dieser Orte geraten andere Details in den Fokus des Interesses von Louise Lawler.

Dabei weisen ihre Aufnahmen über sich selbst hinaus auf ihre Umgebung, den Raum und die Institution ihrer Präsentation, in diesem Fall auf die Gemäldegalerie Neue Meister im Albertinum. Auch deshalb war die Entscheidung für Louise Lawler eine wichtige. Ihr Beitrag zur Ausstellung hat den Blick auch auf die Chancen und Defizite gelenkt, mit denen sich das Dresdener Museum damals konfrontiert sah.

Es war deshalb auch nur konsequent, dass Louise Lawler im Mai 2010 erneut nach Dresden gekommen ist, um hier im noch nicht wiedereröffneten Albertinum zu arbeiten. Für eine Gruppe neuer Werke fotografierte sie während der Einrichtung der Ausstellungsräume von Gerhard Richter, aber auch in der Skulpturensammlung und im Grünen Gewölbe. Aus diesem Aufenthalt sind eine Reihe neuer Werke entstanden, die sie seitdem in verschiedenen Variationen realisiert und in Ausstellungen gezeigt hat, 2012 auch in einer kleinen Präsentation im Schaukabinett im Albertinum. Gerhard Richters Malerei war bereits 1994 Thema eines der ausgestellten Werke. Die Fotografie mit Wandtext »Every Other Picture« entstand 1990 und verweist auf die Verfügbarkeit und Auswechselbarkeit von Kunstwerken. Diese Recherche zum Werk von Gerhard Richter hat Louise Lawler nach zwei Jahrzehnten in Dresden erneut aufgenommen.

Dieser Artikel ist anlässlich der Verabschiedung von Professor Ulrich Bischoff, von 1994 bis März 2013 Direktor der Galerie Neue Meister, erschienen in: Dresdener Kunstblätter 2/2013. Neue Meister für Ulrich Bischoff, hg. von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Dresden 2013, S. 56-60.

Quelle: http://gra.hypotheses.org/539

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