aventinus historia Nr. 5 [31.08.2012]: Johannes Aventinus bei Wikisource. Aufruf zur Mitarbeit bei der Texterschließung
Fundstück
Eigentlich verlinke ich hier ja nur Sachen, die man sich ansehen sollte. Das ist dieses Mal anders. Ein Leser hat mich auf ein YouTube-Video aufmerksam gemacht, das in anderthalb schwer erträglichen Stunden noch einmal die unsägliche "Churchill war am Zweiten Weltkrieg Schuld"-Leier abfährt, die bereits hier diskutiert wurde. Wer nicht glauben will, was für Trottel draußen unterwegs sind, kann sich das Video ansehen, der Rest sollte diese Lebenszeitverschwendung eher weiträumig meiden und das Fundstück als Beleg dafür nehmen, dass die rechte Soße nicht ganz so unsichtbar ist, wie man das immer hofft.
Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/08/fundstuck_31.html
Warum Historiker (nicht) twittern
Aktuell gibt es nur wenige deutschsprachige Historiker, die Twitter aktiv nutzen. Woran liegt das? Was spricht für, was gegen die Nutzung dieses Kommunikationskanals für die Wissenschaft?
Mit dem erklärten Ziel, das Potenzial und die Einsatzmöglichkeiten von Twitter unters Historikervolk zu bringen, hat Mareike König kürzlich im Blog des DHI Paris eine ausführliche Anleitung zur Nutzung von Twitter veröffentlicht: Twitter in der Wissenschaft: Ein Leitfaden für Historiker/innen.
Neben einer praktischen Hilfestellung referiert sie in ihrem Beitrag mögliche Gründe, warum viele (deutschsprachige) Historiker Twitter bislang nur sehr verhalten nutzen. Sie nimmt zum einen an, es liege schlicht an fehlenden Informationen darüber, welches Potential und welche Einsatzmöglichkeiten Twitter hat und wie man den Dienst tatsächlich verwendet (ein Befund, dem sie mit ihrem Beitrag abhelfen will). Zum anderen nennt sie das allgemeine Übermaß an Information sowie Zeitmangel als die von Wissenschaftlern häufig vorgebrachten Argumente gegen eine Nutzung von Twitter (und – wie zu ergänzen wäre – eigentlich von sämtlichen Formen der Wissenschaftskommunikation 2.0).
Was ist darauf zu erwidern? Was spricht FÜR die aktive Nutzung von Twitter für Geschichtswissenschaftler?
Dem Argument des Zeitmangels hält König entgegen, dass die mit Twittern verbrachte Zeit gut investiert sei. Dazu ist zunächst zu erwidern, dass die Zeit fürs Twittern trotzdem erst einmal vorhanden sein bzw. von anderen Aktivitäten abgezogen werden muss. König schreibt aber, Twitter verbrauche nicht nur (sinnvoll investierte) Zeit, sondern helfe sogar, Zeit zu sparen, „da man Informationen erhält, die man sich ansonsten auf andere Weise hätte besorgen müssen oder die einem schlicht entgangen wären.“
Königs Hauptargument für die Nutzung des Kommunikationsdienstes ist aber sowohl praktischer wie, interessanterweise, hedonistischer Natur: Mit Hilfe von Twitter könnten Historiker einfach und unkompliziert das eigene Netzwerk erweitern und sich informell mit Fachkollegen vernetzen, denen sie sonst nur auf (seltenen) Konferenzen persönlich begegnen würden. Twittern führe laut König manchmal sogar zu neuen Freundschaften, vor allem mache es aber Spaß! – Ob das Argument „Spaß“ bei einem herkömmlichen deutschen Geschichtsprofessor zieht? Es bleibt interessant zu beobachten, ob und wie sich die Historikerzunft den neuen Kommunikationsmedien öffnen wird.
Wohin die Reise in der Wissenschaftskommunikation künftig geht, wird auch ein Thema auf unserer Tagung sein. In Panel 2 diskutieren wir über Entwicklungstendenzen und Erfolgsmodelle, in Panel 3 lassen wir die Generation der Nachwuchswissenschaftler zu Wort kommen.
Quelle: http://rkb.hypotheses.org/200
“Who are you, Digital Humanists?” – Internationale Umfrage
Zur Zeit läuft eine internationale Umfrage mit dem Ziel, Digital Humanists weltweit zu erfassen. Es geht dabei nicht nur um die Kontaktdaten, sondern auch um Informationen wie geographische Verteilung und Sprachkenntnisse. Bsiher gibt es weit über 700 Rückmeldungen, Deutschland ist aber noch vergleichsweise wenig repräsentiert.
Zu den Organisatoren gehören unter anderem Christof Schöch, Claudine Moulin und Lou Burnard. Hintergründe der Umfrage finden sich bei Who are we Digital Humanists? A Humanistica survey, die Umfrage ist direkt zugänglich unter der URL: https://docs.google.com/spreadsheet/viewform?pli=1&formkey=dG9vVGJTeERuOUtCdVFRRVZQQWp6Nmc6MQ#gid=0
Quelle: http://dhd-blog.org/?p=850
Digital Arts and Humanities: Scholarly Reflections
Eine Doktorandengruppe im Digital Arts and Humanities programme des University College Cork hat ein iBook mit dem vielversprechenden Titel Digital Arts and Humanities: Scholarly Reflections verfasst. Leider kann ich auch gar nicht mehr dazu sagen – das Buch ist zwar theoretisch kostenlos erhätlich, aber de facto muss man noch den Preis eines iPad einrechnen: “Available on iPad.”
Vielleicht möchte ja ein iPad-Besitzer einen Blick auf das Buch werfen und uns wissen lassen, ob es einlöst, was der Titel verspricht. Persönlich jedenfalls hätte ich mir ein offenes Format gewünscht:
http://itunes.apple.com/gb/book/digital-arts-humanities-scholarly/id529097990?mt=11
Quelle: http://dhd-blog.org/?p=847
Dokumente einer Künstlerfreundschaft. Benjamin Katz im GRA
Das Gerhard Richter Archiv erwarb in den letzten zwei Jahren 85 Fotografien von Benjamin Katz. Das Konvolut stellt eine bedeutende Ergänzung unserer Bestände dar. Benjamin Katz hat die Motive selbst ausgewählt, so dass die Aufnahmen einen repräsentativen Überblick bieten. Einer ersten Ausstellung des Konvoluts in der Kunsthalle Bremerhaven, anlässlich des 80. Geburtstages von Gerhard Richter im Februar 2012, sollen weitere Präsentationen folgen. Die Fotografien sind museal gerahmt und stehen interessierten Institutionen als Ausstellung zur Verfügung.
Die Fotografien von Benjamin Katz zeichnet eine besondere Qualität aus. Viele seiner Aufnahmen sind zu zeitgenössischen Bildikonen geworden. Wenn wir uns an jene Künstlerporträts von Marcel Broodthaers, Georg Baselitz, Sigmar Polke oder eben Gerhard Richter erinnern, die uns am intensivsten im Gedächtnis geblieben sind, so werden wir fast immer denselben Autor vorfinden: Benjamin Katz, 1939 in Antwerpen geboren. 1956 kam er nach West-Berlin und begann dort ein Studium an der Hochschule für Bildende Künste. Dieser biografische Hintergrund ist vielleicht das Geheimnis seiner Fotografien. Katz führt nicht das Interesse am Dokumentarischen zu den Künstlern und in ihre Ateliers. Er richtet seine Kamera nicht auf das Offensichtliche, auf den Prozess der künstlerischen Produktion. Katz ist ein Gesprächspartner auf Augenhöhe, seine Aufnahmen entstehen fast beiläufig. Dabei gelingt es ihm, gerade die typischen Situationen so festzuhalten, dass wir in seinen Fotografien mehr als das Bekannte wiederfinden. Einige solcher Aufnahmen können „entlarvend“ sein. Aber Benjamin Katz ist kein investigativer Fotograf. Er kommt zu den Künstlern als ihr Freund. Diese Freundschaft prägt auch seine Beziehung zu Gerhard Richter, den Katz mittlerweile seit mehr als drei Jahrzehnten fotografiert.
Über den Fotografen:
Benjamin Katz wurde 1939 in Antwerpen geboren. Als 17jähriger ging er nach Berlin an die Hochschule für Bildende Künste. 1963 gründete er die Galerie Werner & Katz. Die Galerie stellte zwischen 1963 und 1967 Kunst der Gegenwart u.a. Georg Baselitz und Markus Lüpertz aus. Als Fotograf arbeitet er seit 1976. Im Zentrum seiner Bilder stehen stets Künstler, die er in ihren Ateliers fotografiert. Benjamin Katz lebt und arbeitet seit 1972 in Köln.
Weitere Informationen finden Sie im Katalog zur Ausstellung: Benjamin Katz: Gerhard Richter at work, hg. v. Dietmar Elger für das Gerhard Richter Archiv der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, mit Beiträgen von Wilfried Wiegand, Paul Moorhouse und Stephan von Wiese und einem Vorwort von Dietmar Elger, München 2012 (ISBN 978-3-7774-5311-8).
Quelle: http://gra.hypotheses.org/178
Interview mit Johnny Rotten
Ethnologie der Türe
Dibie, Pascal: Ethnologie de la porte. Paris: Métailié, 2012. Verlags-Info
Eine Reform als Einschränkung der Demokratie
Polizeireform schränkt Rechtsschutz für Bürger_innen massiv ein!
Mit der Errichtung der neun Landespolizeidirektionen per 1.9.2012 sollen durch schlankere Behördenstrukturen 10 Millonen Euro jährlich eingespart werden. Verschwiegen wird dabei, dass durch die Behördenreform auch der Rechtsschutz in vielen sensiblen Bereichen erheblich eingeschränkt wird, wie etwa im Versammlungsrecht.
Die Möglichkeiten gegen eine Versammlungsuntersagung vorzugehen sind sehr bescheiden. Über Berufungen gegen ein Versammlungsverbot entscheidet im Wesentlichen die Sicherheitsdirektion, also die oberste Polizeibehörde. Es bedarf wohl nur eines gesunden Menschenverstandes, dass diese nicht gegen die eigene Unterbehörde Entscheidungen trifft. Nach unseren Kenntnissen, ist dies bisher auch noch nie passiert. Der Bescheid der Sicherheitsdirektion kann in weiterer Folge nur vor dem VfGH angefochten werden. Dies ist nicht nur Kostenintensiv, sondern dauert auch lange, mit mindestens einem Jahr muss gerechnet werden. Mit der Einführung der Landespolizeidirektionen soll der Rechtsschutz aber nun komplett beseitigt werden. Denn fungiert die Landespolizeidirektion selbst als Versammlungsbehörde (quasi in allen Landeshauptstädten), ist als Berufungsinstanz auch die Landespolizeidirektion vorgesehen. Die beabsichtigte Einrichtung von sogenannten Rechtsmittelbüros, mag nichts daran ändern, dass sich diese Regelung am Rande der Verfassungskonformität bewegt. Wir sehen darin klar das rechtstaatliche Prinzip und den damit eng zusammenhängenden Grundsatz der Effizienz des Rechtsschutzes verletzt. Auch die in Art 13 EMRK garantierte Grundrechtsbeschwerde wird so ad absurdum geführt. Zwar sollen mit der Einführung der Landesverwaltungsgerichte am 1.1.2014, diese als Berufungsinstanzen tätig werden, jedoch ist dieses Vorhaben lediglich in der Regierungsvorlage festgeschrieben und noch nicht als Gesetz beschlossen. Es ist also durchaus möglich, dass die Landespolizeidirektionen auch nach dem 1.1.2014 als Rechtsmittelinstanz, quasi für sich selbst, weiterbestehen; den Sicherheitsbehörden würde dies gewiss nicht ungelegen kommen.
Unabhängig von der juristischen Diskussion, bedeutet dies in der Praxis eine erhebliche Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine zusätzliche Hürde für den politischen Willensbildungsprozess abseits der gesetzlichen Vertretungskörper. Es besteht die Gefahr, dass kritische Initiativen bereits im Vorfeld mundtot gemacht werden und der Willkür der zuständigen Beamt_innen ausgeliefert sind. Wir fordern den Gesetzgeber daher auf, diese juristische Farce unverzüglich zu beenden, und bis zum tätig werden der Landesverwaltungsgerichte die Unabhängigen Verwaltungssenate als Berufungsbehörden einzusetzen. Auch ein "vorläufiger Rechtsschutz", wie er etwa in Deutschland existiert, wäre Wünschenswert. Auf diese Weise wäre gewährleistet, dass über Berufungen gegen Versammlungsuntersagungen zeitnah entschieden werden könnte. Das Versammlungsrecht steht dabei exemplarisch für andere Bereiche, in denen die Rechtsmittel ebenfalls drastisch eingeschränkt werden. Zu diesen zählen etwas das Vereinsrecht sowie das Fremden- und Sicherheitspolizeirecht.
Nachtrag 10.9.2012: Es hat gedauert, nun hat der Standard die Story aufgegriffen.