“Napoléon et Paris”. Ausstellung im Musée Carnavalet in Paris

Portrait Napoleon Bonapartes von Jacques Louis David (1812)

Portrait Napoleon Bonapartes von Jacques Louis David (1812), ein Exponat der Ausstellung im Musée Carnavalet.

Umfassende Ausstellungen zu Leben und Wirken Napoleons sind in Frankreich weniger verbreitet, als man angesichts der nach wie vor ungebrochenen Popularität des Franzosenkaisers gemeinhin annehmen möchte. Die Ausstellung in der Bonner Bundeskunsthalle von 2010, die unter der Kuration der französischen Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy eine kritische Herangehensweise an den Mythos Napoleon Bonaparte wählte, hat deutlich gemacht, wie linksrheinisch die Figur Napoleons vielfach verklärt und wenig hinterfragt wird. Das Pariser Carnavalet-Museum zeigt noch bis Ende August 2015 unter dem Titel „Napoléon et Paris“ die Beziehung des Korsen zur französischen Hauptstadt, welche Aufstieg und Fall des Feldherrn sah und deren Schicksal eng mit jenem des Konsuls und späteren Kaisers verknüpft war.

Ziel der Ausstellung ist die Beschreibung der napoleonischen Legende, die für Bonaparte mit dem royalistischen Aufstand vom 13. Vendemiaire des Jahres IV begann, den er im Auftrag des Direktoriums blutig niederschlug. Dieses Datum stand für den raschen Aufstieg des Generals auf der politischen Bühne des Landes, die Ausstellung setzt allerdings erst mit dem 18. Brumaire und dem Konsulat selbst ein, also zu einem Zeitpunkt, zu dem Napoleon die Geschicke des Landes bereits maßgeblich lenkte.

[...]

Quelle: http://19jhdhip.hypotheses.org/2318

Weiterlesen

Winterschool “Saisir l’Europe/ Europa als Herausforderung” – ein Tagungsbericht

Europa steckt in einer schwierigen Phase. Gestartet als ein Projekt der Hoffnung, der Völkerverständigung, der wirtschaftlichen Prosperität und politischen Stabilität, ist es seit einigen Jahren zu einer Chiffre von Finanz- und Schuldenkrise, Legitimationskrise, von Rechtspopulismus und Abschottung geworden. Mit dem Scheitern der Abstimmungen über die europäische Verfassung unter anderem in Frankreich erlitt das Projekt Europa 2005 einen herben Rückschlag. Es sah sich mit dem Vorwurf konfrontiert, die Menschen aus dem Blick zu verlieren. Heute führt der Auftrieb rechtspopulistischer Parteien und das Erstarken nationalistischer Argumente die von vielen geteilte ablehnende Haltung gegenüber der europäischen Integration vor Augen.

Offenbar glauben längst nicht mehr alle Menschen an eine positive Entwicklung von Politik und Wirtschaft im Rahmen der EU. Für viele überzeugte Europäer wirkt dies wie eine Absage an die europäisch geltenden Ideale von Demokratie, Menschenrechte und Frieden. Vielleicht braucht Europa eine differenziertere Betrachtung. Zwischen allzu monokausalen Legitimitätsdiskursen, die selten Raum für alternative Denkmuster lassen, und einer generellen Ablehnung der europäischen Integration, gilt es neue Wege zu finden, über Formen der Vergemeinschaftung in Europa zu diskutieren.

In diesem Sinne kann man „Europa als Herausforderung“ denken– so heißt ein 2012 ins Leben gerufenes deutsch-französisches Kooperationsprojekt (zu französisch „Saisir l’Europe“), an dem zahlreiche Universitäten und Forschungseinrichtungen beiderseits des Rheins beteiligt sind. Die hier angesiedelten Wissenschaftler nahezu aller akademischen Disziplinen haben es sich zum Auftrag gemacht, über die Grundlagen des hochkomplexen Gebildes namens Europa zu reflektieren.

Die Versammlung dieser Gruppe überzeugter, wenn auch nicht unkritischer Europäer im Rahmen einer Winterschool in Frankfurt (Februar 2014) diente dem Zweck, über die epistemischen Grundlagen und heuristischen Ansätze einer Verwissenschaftlichung von Europa zu debattieren. Wahrscheinlich bedarf es nicht nur einer internationalen, sondern auch interdisziplinären Kooperation, um in einem immer nur schrittweise voranschreitenden Prozess und in einem Akt umfassender Selbstreflexivität darüber zu beraten, was die Wissenschaft zum besseren Verständnis unserer Gemeinschaft beitragen kann. Und dabei sollte sie noch die kritische Distanz wahren zu einem Europa verstanden als politische Institution, die auf die Etablierung eines europäischen Forschungsraumes bedacht ist und die Wissenschaften zu diesem Zweck großzügig fördert.

Es sei die Frage erlaubt nach dem, was eigentlich eine Wissenschaft leisten kann, die von der europäischen Einigung selbst in hohem Maße profitiert und politischen Normen und Prämissen aufgeschlossen gegenübersteht, diese selbst nur allzu oft rezipiert und sich zu eigen gemacht hat. Hat eine Disziplin wie die Geschichte mit ihren Vordenkern eines Jacques Le Goff, der Europa schon im Mittelalter aufziehen sieht, nicht zur Verstetigung der europäischen Meistererzählung beigetragen? Das Resultat dieser teleologischen Lesart, das machte Daniel Schönpflug (Berlin) deutlich, ist die Alternativlosigkeit, mit der wir Europa heute denken. Nichts birgt ein größeres Risiko als das Denken in Ausschließlichkeiten. Die Wissenschaft solle dahin kommen, Europa nicht als Gegebenes zu begreifen und ihren Axiomen als ein a priori zugrunde zu legen, so Schönpflug. Deutlich wurde in Frankfurt, dass Europa ein historisch, politisch und sozial verortetes Konstrukt ist, dessen Prämissen wir uns gewahr werden müssen.

Sozialstaat, Nachhaltigkeit und urbane Gewalträume sind die Forschungsachsen von „Europa als Herausforderung“. Sie bilden die thematische Grundlage für den Forschungsverbund. Selbstreflexivität heißt, sich über die Grundlagen jedweder Erkenntnis und die der Untersuchung zugrunde liegenden Parameter zu verständigen. Dabei ist auf der Frankfurter Tagung immer wieder das hermeneutische Problem der Standortgebundenheit jeden Wissenschaftlers zu Tage getreten. Dieser bewegt sich in einem Geflecht aus Normen und Konventionen. Die wohl schwierigste Aufgabe besteht darin, diese zu überwinden.

Jede Theorie zu und über Europa sei zwangsläufig philosophisch und ideologisch geprägt, stellte Pierre Monnet (Frankfurt) fest. Dahinter steht die Annahme, dass in jede Betrachtung Normen einfließen, die die Gesellschaft vorgibt. Zum Thema der Nachhaltigkeit verwies Monnet auf das sich fortwährend wandelnde Verhältnis von Kultur und Natur. Das, worauf sich der Anspruch der Nachhaltigkeit richtet, ist keineswegs abschließend definiert. Als nachhaltig kann man genauso Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, als auch zum Erhalt von Arbeitsplätzen oder zur Steigerung der Mobilität bezeichnen. In diesem Sinne argumentiert auch die Europäische Kommission, die den Ausbau transeuropäischer Verkehrsachsen wie die Strecke Paris-Bratislava via Stuttgart forciert. Für Anaïs Volin (Lyon) stellt „Nachhaltigkeit“ eine Sonde dar, die gegensätzlichen Positionen in der Auseinandersetzung um Stuttgart 21 und anderer Verkehrsgroßprojekte in Europa zu durchleuchten. In dem konflikthaften Umfeld der Nachhaltigkeitsdebatte sei insgesamt das Auftreten dominierender Diskurse zu beobachten, ergänzte Anahita Grisoni (Lyon). Diese Diskurse bezögen ihre Legitimität aus einem moralisch-ethischen Impetus. Der Verweis auf die Verantwortung gegenüber künftigen Generationen fungiere als Legitimationsmuster, mit dem die Alternativlosigkeit (umwelt-) politischer Maßnahmen glaubhaft gemacht werde.

Alternativlos wird auch der Umgang mit Gewalt in Europa gedacht. Während sich Europa nach außen abschottet und seine Außengrenzen einer Festung gleichen, wird im Innern oftmals die Illusion eines gewaltfreien Raumes gehegt. Es ist charakteristisch für die Aufklärung und den Liberalismus seit dem späten 18. Jahrhundert, Gewalt im Zuge fortschreitender Zivilisierung als ein in absehbarer Zeit überkommenes Problem zu betrachten. Folgt man Jan Philipp Reemtsma, so klammert sich die Gesellschaft heute an die Strategie der „Verrätselung“ und betont ihr Unverständnis gegenüber den multiplen Katastrophen der europäischen Geschichte seit 1914. Als Vertreterin der Forschungsachse urbane Gewalträume machte Teresa Koloma Beck (Berlin) darauf aufmerksam, wie die Vorstellung eines gewaltarmen Europas auch als Abgrenzungsmerkmal gegenüber sogenannten Entwicklungsländern fungiere. Dabei dürfe nicht vergessen werden, dass Krieg und Gewalt inhärenter Bestandteil des europäischen Vergesellschaftungsprozesses war, und wir heute zwar in einer auf den ersten Blick relativ gewaltarmen Gesellschaft leben, in dieser Gewalt aber immer wieder auftritt. Was bedeutet vor diesem Hintergrund das Schweigen der Geistes- und Sozialwissenschaften, die sich offenbar das Zivilisierungsaxiom der Aufklärung zu eigen gemacht und zur Bedeutung der Gewalt in unserer heutigen Gesellschaft jenseits rationaler Problemlösungsansätze wenig zu sagen haben?

Die Stärke von „Europa als Herausforderung“ liegt in der kritischen Betrachtung dieses Verhaftetseins in einem der jeweiligen Disziplin inhärenten Geflechts von Vorannahmen, die den analytischen Blick beeinflussen und nicht selten trüben. Darauf machte auch Arnaud Lechevalier (Paris) aufmerksam, der zum Thema Sozialstaat auf die für jedes Land typische Betrachtungsweise der Beschäftigungs-und sozialen Leistungssysteme verwies. Historisch habe sich der Sozialstaat im nationalen Rahmen entwickelt, haben sich nationale Sprachmuster und soziale Begriffskategorien herausgebildet. Lechevalier plädierte für einen vergleichenden Ansatz, der die Verflechtungen zwischen Frankreich und Deutschland sowie die jeweiligen Spezifika konturieren helfe. Auch mit der Globalisierung verliere der nationale Vergleich nicht an Bedeutung, sondern werde durch ein komplexes Mehrebenenmodell ergänzt, das das Zusammenspiel zwischen lokalem, nationalem und europäischem Raum aufgreife.

Der Ansatz der Verflechtung war denn auch der rote Faden der Tagung. Als Prisma zur Fokussierung von kollektiven Vorstellungen, Vorurteilen, Normen sowie deren Produktions- und Verbreitungsmechanismen bewährte sich wiederholt der Ansatz der „histoire croisée“. Ihr prominentester Vertreter auf der Tagung, Michael Werner (Paris), wies auf das Gewicht der Sprache hin. Sprache beeinflusse die Wahrnehmung der Realität, wobei schon Übersetzungen zu Bedeutungsverschiebungen führten. Der englische Begriff der «sustainability» hat im Deutschen eine Doppelbedeutung und kann sowohl «Dauerhaftigkeit» als auch «Vertretbarkeit» bezeichnen. Werner machte mit diesem Beispiel die Wanderung von Begriffen durch die verschiedenen Sprachen deutlich, um zu zeigen, wie sich Akteure mit den historisch gewachsenen Sprachtraditionen auseinanderzusetzen haben, wie aber auch Begriffe durch Sprachimporte verändert werden.  Die Aufnahme von Termini aus einer fremden Sprache geschehe dabei oftmals nach einer Logik, hinter der sich eine bestimmte politische oder ideologische  Agenda verberge. Mit dem Ansatz der Verflechtung verbindet sich insofern eine Strategie zur Entwirrung der vielfältigen Interdependenzen zwischen den Vergleichsobjekten, ob dies Staaten, Regionen oder Städte sind. Sprache wird hier selbst zum Untersuchungsobjekt, das Europa als großen Austausch- und Kommunikationsraum greifbar werden lässt.

Am Ende hat die Tagung keine abschließende Antwort auf die „europäische Frage“ gegeben. Aber sie hat deutlich gemacht, welche Vorstellungen sich mit Europa verbinden und welche Risiken diese in sich tragen. Die Entzauberung Europas ist nicht zu verwechseln mit der Absage an seine Idee. Die Tagung hat gezeigt, wie die Europäer Europa als einen Prozess mit vielfältigen Konstanten und Faktoren denken können und sollten. Das Streben nach einer gemeinsamen europäischen Identität berge das Risiko der Exklusivität, erinnerte Schönpflug. Impliziert Inklusion nach Innen auch Exklusion nach Außen, geht die Anstrengung für eine gemeinsame Identität nicht selten zu Lasten Dritter, die von diesem Integrationsprozess ausgeschlossen sind. Europa dürfe nicht als homogene und geschlossene Entität gedacht werden. Darin kommt auch die Sorge vor einem Eurozentrismus zum Ausdruck, der europäische Phänomene privilegiert und die Verflechtung mit der übrigen Welt vernachlässigt. Falk Bretschneider (Paris) plädierte dafür, die Beziehung Europas zur übrigen Welt nicht aus dem Blick zu verlieren und die hier stattfindenden Interaktionen als Erkenntniszuwachs für die Betrachtung Europas nutzbar zu machen.

Bildnachweis: Wikimedia Commons (public domain).

Quelle: http://gewalt.hypotheses.org/504

Weiterlesen

Buchbesprechung: Bertrand Goujon, Monarchies postrévolutionnaires, Paris 2012

Die französische Restauration (1814-1830) und die französische Julimonarchie (1830-1848) stellen ein Kapitel der französischen Geschichte dar, dem bis dato wenig Aufmerksamkeit in der Geschichtsschreibung zuteil wurde. Oft genug wurde die Bourbonenmonarchie als reaktionäres Intermezzo und als zivilisatorischer Rückschlag auf dem Weg zur Verwirklichung der Republik gesehen. Das Juliregime erschien mehr als Vorstufe zum vorläufigen Ende der Monarchie, das mit der Zweiten Republik eingeläutet und 1870 abgeschlossen wurde. Davon gab es sowohl in der französischen als auch europäischen Historiographie seit 1945 nur wenige Ausnahmen, zu den bekanntesten zählen wohl vor allem Guillaume de Bertier de Sauvignys sowie André Jardin und André-Jean Tudesq jeweilige Überblickswerke.[1]

Innerhalb der beiden letzten Jahrzehnte ist jedoch Bewegung in die Geschichtsschreibung der Bourbonen- und Julimonarchie gekommen. Besonders problematisch erscheint heute die Vernachlässigung wichtiger Aspekte und Faktoren der französischen Gesellschaft zwischen 1814 und 1848. Kaum zu übersehen ist, dass Revolution und Kaiserreich noch lange in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nachwirkten und die Legitimitätsgrundlage der Monarchie dauerhaft veränderten. So hat schon Volker Sellin darauf hingewiesen, dass die Charte constitutionnel einen zwar der Gesellschaft aufoktroyierten Kompromiss darstellte, zugleich aber zentrale Ergebnisse der Revolution wie das Parlament oder den Verkauf der Nationalgüter sanktionierte.[2] Emmanuel Fureix hat in seiner wegweisenden Untersuchung zu den Begräbnissen wichtiger Persönlichkeiten der französischen Gesellschaft gezeigt, dass die alten Antagonismen zwischen Ancien Regime und neuer Ordnung fortwirkten.[3] Deutlich wird hier, dass Revolution und Kaiserreich sich zu einem Erfahrungsraum verfestigt hatten, hinter den die Monarchie nicht zurückgreifen konnte.

Dass es vor diesem Hintergrund durchaus sinnvoll ist, diese beiden „monarchies postrévolutionnaires“ in einer Überblicksdarstellung zu behandeln, hat nun Bertrand Goujon vorgeführt. In dem von ihm verfassten zweiten Band der neuen, in den Editions du Seuil aufgelegten „Histoire de la France contemporaine“ entsteht ein komplexes, vielschichtiges und häufig widersprüchliches Bild der französischen Gesellschaft.[4] Der Mehrwert von Goujons Untersuchung besteht darin, die beiden Monarchien als ein Laboratorium traditioneller und fortschrittlicher politischer Systeme vorzustellen, den Anpassungsprozess der Monarchie, die Ausdifferenzierung der jeweiligen Verfassungen und die Herausbildung der parlamentarischen Opposition sehr konzise zu beschreiben. Dass mit dem vergleichsweise eher kurzen Buch (knapp 400 Seiten Text) dennoch eine umfassende Geschichte entstanden ist, die übergreifende soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungen keineswegs vernachlässigt, ist der Fachkenntnis des Autors zu verdanken, der mit großer Souveränität die Auswahl relevanter Themen vorgenommen hat. Goujon gelingt es, aus der Menge an zentralen Aspekten ein beziehungsreiches Geflecht zu weben und dem Leser so eine äußerst kohärente Untersuchung der französischen postrevolutionären Monarchien zu bieten. Daraus hervorgegangen ist nicht nur ein handliches Nachschlagewerk zur französischen Geschichte, sondern zugleich eine sehr tiefgehende Analyse der französischen Gesellschaft zwischen 1814 und 1848. Diese wird ergänzt um eine chronologische Tafel zentraler Ereignisse sowie einer zwar nicht überbordenden Bibliographie, die aber die wichtigsten und vor allem neuesten Publikationen zum Thema enthält.

Eine besondere Stärke der Untersuchung von Goujon liegt in der Periodisierung, mit der der Autor die zentralen politischen Zäsuren zwischen 1814 und 1848 hervorhebt, ohne zugleich die gesellschaftlichen Kontinuitäten aus dem Blick zu verlieren. Goujon arbeitet pointiert die Charakteristika einer ambivalenten Restauration heraus, die zwar den Bruch mit dem Kaiserreich und die monarchische Kontinuität seit Ludwig XVII. betonte, zugleich aber innerhalb einer sich wandelnden Gesellschaft den politischen Kompromiss zu suchen gezwungen war. Goujon legt in diesem Zusammenhang eine überzeugenden Analyse der Charte constitutionelle vor, klärt über die Handlungsoptionen der sich oft abwechselnden Regierungen bis 1830, die Ausdifferenzierungen der politischen Lager sowie das Gewicht zentraler Akteure wie Karl X. oder Minister Decazes auf, der nach dem Ausscheiden von Richelieu 1818 die Politik der Regierung wesentlich bestimmte. Zugleich zeichnet Goujon ein facettenreiches Portrait der gesellschaftlichen Zerklüftungen Frankreichs, in dem gerade in abgeschiedenen ländlichen Regionen wie der Bretagne die Menschen in rückständigen wirtschaftlichen Verhältnissen lebten, während im Elsass oder im Pariser Raum eine fortschrittliche, liberal eingestellte Elite tonangebend war. Diese wirkte zudem unmittelbar auf die politischen Meinungsbildungsprozesse im Parlament ein. Vor diesem Hintergrund analysiert Goujon die Verschärfung der politischen Krise nach dem Attentat auf den Duc de Berry. Der von Karl X. ab 1824 noch forcierte Rechtsruck in der Regierung lief immer mehr der Mehrheitsmeinung im Parlament zuwider.

Bei der Analyse des Regimewechsels von 1830 verlässt sich Goujon nicht allein auf eine kanonisierte Periodisierung, die für die Erklärung des politischen Wandels die Ereignisse während der Trois Glorieuses oft überbewertet. Anstatt allein die politischen Konjunkturen im Juli 1830 zu fokussieren, nimmt Goujon in einem eigenen Kapitel den Zeitraum zwischen 1828 und 1832 in den Blick. Damit widersteht der Autor nicht zuletzt auch der Anziehungskraft des in Frankreich vorherrschenden heroischen Narrativs, nach dem das reaktionäre Regime der Bourbonen durch einen gewaltigen Aufstand in den Straßen von Paris hinweggefegt wurde. Das ist zwar nicht falsch, wird aber nicht den wirtschaftlichen und sozialen Realitäten gerecht, die gewissermaßen im Hintergrund der politischen Ereignisse ab 1828 abliefen. Dazu gehörte ein drastischer Rückgang der Wirtschaftsproduktivität des Landes, eine hohe Arbeitslosigkeit und steigende Lebensmittelpreise. Zudem erfuhr die Gesellschaft einen grundlegenden Wandel, indem Vertreter einer neuen Generation in die Politik vorstießen, die die Monopolisierung von Schlüsselpositionen in der Politik durch die alte Elite scharf kritisierten und auf mehr Mitsprache sowie eine Ausweitung des passiven Wahlrechts drangen. In einem vielschichtigen Portrait dieser Wendezeit wirft Goujon auch einen Blick auf die französische Kultur, in der sich der Konflikt zwischen den „anciens“ und den „modernes“ besonders am Beispiel der literarischen Strömung der Romantik fortsetzte. In diesem Umfeld des tiefen gesellschaftlichen Wandels wird die zunehmende Isolation des Königs und seiner Regierung gegenüber dem Parlament verständlich. Die adresse des 221 vom März 1830 stellte ein Manifest dar, dessen Kritik am autoritären Stil der Regierung ein überwältigendes Echo in der außerparlamentarischen Öffentlichkeit fand.

Die politische Zäsur vom Juli 1830 ist in der Betrachtung Goujons wiederum eine höchst ambivalente. Konnten mit der Neuauflage der Charte wichtige liberale Fortschritte realisiert werden, so blieb die Phase des „mouvement“ und der von den progressiv orientierten Abgeordneten geforderten Reformen doch eine eher kurze Episode. In diesem Kontext ist die Periodisierung von Goujon auch so sinnvoll: sie macht sich nicht die vom Juliregime selbst propagierte Sichtweise eines politischen Aufbruchs zu Eigen, sondern zeigt, wie die Ergebnisse der Julirevolution schon früh die Zeitgenossen zutiefst enttäuschten. Angesichts nur mehr beschränkter Reformen,  wie etwa des Wahlgesetzes vom April 1831, das den Zensus nur geringfügig herabsetzte und vielen daher nicht weit genug ging, entfremdeten sich schon früh viele vom neuen Regime. Auch mehr symbolische Akte des neuen Königs, wie die Entlassung Lafayettes vom Oberkommando der Nationalgarde, erweckten den Eindruck, dass das Juliregime die Revolution mit allen Mitteln zu beenden suchte. In der Betrachtung dieser sich zuspitzenden Krise fokussiert Goujon das Jahr 1840 als vorläufigen Höhepunkt. Hier, so Goujon, sei der Immobilismus des Regimes und dessen Unfähigkeit, die dringendsten Probleme wie die soziale Frage zu lösen, besonders zutage getreten. Sehr überzeugend erscheint das Bild, das der Verfasser vom Parlament zeichnet, in dem finanzstarke Notabeln in der Mehrzahl waren, die sich insbesondere die Interessen der Großwirtschaft zu Eigen gemacht hatten. Repräsentierten sie nur einen sehr kleinen Teil der Gesellschaft, waren sie gegenüber einer Herabsetzung oder gar völligen Aufhebung des Zensus genauso taub wie gegenüber sozialkritischen Studien, die die miserable Lage der Arbeiter in überbevölkerten Pariser oder Lyoner Vororten thematisierten. Die Gegenüberstellung einer im Zuge der Industrialisierung äußerst dynamischen Gesellschaft, in der linke Journalisten, Intellektuelle und Wissenschaftler wie Pierre-Joseph Prudhon, Étienne Cabet oder Louis Blanc über grundlegende Veränderungen der sozialen und politischen Verhältnisse nachdachten, und einer erstarrten Führungskaste in Regierung und Parlament gelingt hier sehr gut. Damit konturiert Goujon zugleich den zentralen Unterschied des politischen Patts während der Juli- und Februarrevolution: traten 1830 Regierung und Parlament auseinander, fand 1848 ein Auseinandertreten von Staat und Gesellschaft statt. Aus der paradoxen Situation, dass das Parlament nicht mehr die Mehrheit in der Bevölkerung widerspiegelte, sich also immer weniger Menschen von den Abgeordneten repräsentiert sahen, ging eine breite Protestbewegung hervor, die das Juliregime und damit den Orleanismus als konservative, marktliberale Regierungsform ad absurdum führte.

[1] Vgl. Guillaume de Bertier de Sauvigny: La Restauration, 1814-1830, Paris ³ 1974 ; sowie André Jardin/ André-Jean Tudesq: La France des notables, 2. Bd., Paris 1989.

[2] Vgl. Volker Sellin: Die geraubte Revolution. Der Sturz Napoleons und die Restauration in Europa, Göttingen 2001.

[3] Emmanuel Fureix: La France des larmes. Deuils politiques à l’âge romantique (1814 – 1840), Seyssel 2009.

[4] Bertrand Goujon: Monarchies postrévolutionnaires, 1814-1848, Paris 2012.

Quelle: http://19jhdhip.hypotheses.org/1484

Weiterlesen

“Ordonnance du Roi, concernant les Gardes Nationales du Royaume” (16.7.1814): die Reform der französischen Nationalgarde durch Ludwig XVIII.

Archives nationales, F9 359 (affaires militaires, garde nationale : Première Restauration), 16.7.1814:

« Ordonnance du Roi, concernant les Gardes Nationales du Royaume:

Louis, par la grâce de Dieu, Roi de France et de Navarre, à tous ceux qui ces présente verront, Salut:
Sur le rapport de Notre Ministre Secrétaire d’Etat au Département de l’Intérieur;
De l’avis de Notre bien-aimé Frère MONSIEUR, Comte d’Artois, Colonel-Général des Gardes nationales du Royaume;
Vu l’arrêté du gouvernement provisoire du 4 avril, et notre Ordonnance du 31 mai, qui licencient les levées en masse, les bataillons de nouvelles levées et les compagnies de réserve départementale;
Vu les dispositions des lois et décrets en vigueur sur les Gardes nationales;

Nous avons ordonné et ordonnons ce qui suit:

Art. 1er. Les Gardes nationales du Royaume sont toutes sédentaires et divisées en Gardes urbaines et rurales, composées, les premières, des cohortes formées dans les villes ; les secondes, des cohortes formées dans les campagnes. Aucune Garde urbaine ne pourra être déplacée de la ville, et aucune Garde rurale ne pourra être déplacée du canton, que pour les cas et dans les formes qui seront déterminés par une loi.

Art. 2. Les Gardes nationales, en ce qui concerne la simple exécution des lois et réglemens [sic] sur le personnel, le service ordinaire, l’instruction et la discipline dans le service, ressortiront à notre bien-aimé Frère, MONSIEUR, Comte d’Artois, Colonel-Général, qui statuera sur les objets autres que ceux qui exigent notre décision, et qui continueront de nous être soumis par lui, ou, d’après ses ordres, par le Ministre d’Etat Major, Général.

Art. 3. Les Gardes nationales, en ce qui concerne la simple exécution des lois sur la formation des listes, la comptabilité, et sur les réquisitions de service extraordinaire, en cas de trouble ou à défaut de garnisons, continueront de ressortir aux Maires, Sous-Préfets et Préfets, et à Notre Ministre Secrétaire d’Etat au Département de l’Intérieur, sauf communication au Ministre d’Etat Major-Général.

Art. 4. Les projets de lois, d’ordonnances et de réglemens [sic] généraux seront préparés par le Ministre d’Etat Major-Général, soumis à l’acceptation du Prince Colonel-Général, et remis à Notre Ministre Secrétaire d’Etat au Département de l’Intérieur, pour être, s’il y a lieu et suivant leur nature, approuvés par Nous en notre Conseil, ou présentés au Corps Législatif.
Les projets sur lesquels Notre Ministre Secrétaire d’Etat au Département de l’Intérieur aurait cru devoir prendre l’initiative, seront, par lui, communiqués au Ministre d’Etat Major-Général, qui les soumettra au Prince Colonel-Général, et les remettra à Notre dit Ministre avec ses observations.

Art. 5. Notre Ministre Secrétaire d’Etat au Département de l’Intérieur est chargé de l’exécution des présentes.

Paris, le 16 juillet 1814,

Signé Louis. »

 

Zur Quelle:

Die Quelle stellt eine königliche Verordnung Ludwigs XVIII. vom 16.7.1814 zur Organisation der französischen Nationalgarde dar. Sie ist Teil eines umfangreichen Bestimmungswerkes, mit der der König die französische Nationalgarde zu reformieren gedachte. Eine frühere Verordnung vom 5.4.1814 ordnete die Aufstellung der Nationalgarde an. Am 15.5.1814 wurde der Bruder des Königs, der Comte d’Artois (in der Quelle als „Monsieur“ geführt) zum Generaloberst der Nationalgarden im gesamten Königreich ernannt. Am 20.8.1814 und 1.10.1814 folgten weitere Verordnungen des Generalstabs der Nationalgarde, welche die Organisation noch verfeinerten.

Die vorliegende Verordnung hielt das Gesetz zur Nationalgarde von 1791 und zentrale Bestimmungen des Kaiserreichs mit dem Verweis auf die neue Charte Constitutionnelle und der darin verankerten Garantie bestehender Gesetze aufrecht. Somit war der Rahmen vorgegeben, in dem Ludwig 1814 die Reorganisation der Nationalgarde unternahm. So legte Artikel 1 der vorliegenden Verordnung fest, dass jede Nationalgarde im Königreich ortsgebunden sein sollte. Das bedeutete, dass ein Einsatz der Garde außerhalb der jeweiligen Stadt oder des jeweiligen Kantons nur in Ausnahmefällen möglich war. Diese Bestimmung stellte eine Ergänzung zur Auflösung der sogenannten „garde nationale mobile“ dar, die Napoleon während der Vorbereitungen zum Russlandfeldzug als gigantisches Reservoir zur Aushebung neuer Rekruten gedient hatte.

Die Verwaltung der „Garde nationale sédentaire“ beruhte derweil auf vier Instanzen. So legte Artikel 2 der vorliegenden Verordnung fest, dass die Bestimmungen zur Ausbildung, zur Disziplin sowie zum regulären Dienst in das Aufgabengebiet des Generalobersts in der Person des Comte d’Artois fielen. Den Präfekten, Vize-Präfekten und Bürgermeistern sollte gemäß Artikel 3 die Aufstellung der Rekrutierungslisten, die Buchhaltung und das Recht zur Mobilisierung der Nationalgarde in Ausnahmefällen zukommen. Der Generalstab von Artois war derweil nach Artikel 4 für die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen und Verordnungen zuständig, für deren Ausführung wiederum der Innenminister verantwortlich war. Damit rief die Verordnung ein eigenständiges Ministerium für die Nationalgarde ins Leben, das gegenüber dem Innenministerium zu einer Doppelstruktur führte. War die Aufrechterhaltung und Garantie der öffentlichen Ordnung vor allem ein Hoheitsgebiet des Innenministers (und Kriegsministers), wurde ihm mit dem Stab Artois‘ ein Exekutivorgan zur Seite gestellt.

Damit war dem Comte d’Artois das gelungen, was Lafayette als Kommandant der Pariser Nationalgarde zwischen 1789 und 1792 nicht gelungen war: den Oberbefehl über sämtliche Nationalgarden im Königreich in einem Ministerium und in einer Hand zu vereinen. Dieser Vorgang ist aus mehreren Gründen bemerkenswert. Zunächst stellte die vorliegende Verordnung ein klares Bekenntnis Ludwigs XVIII. zur Nationalgarde dar. Diese war während der Revolution in Paris spontan entstanden, ihre Mitglieder waren Angehörige der mittleren und gehobenen Bourgeoisie, die ein Ausufern der Revolution befürchteten. Ihre Sorge galt aber nicht nur der Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz ihres Eigentums, ihrer Geschäfte und Läden. Das Auftreten der Nationalgarde wurde auch als Teil der politischen Emanzipation des dritten Standes wahrgenommen, der sich hier das Recht auf Teilhabe am Gewaltmonopol aneignete. Die Verfassunggebende Versammlung sorgte mit dem Gesetz zur Nationalgarde von 1791 für die soziale Einhegung der Institution, indem allein sogenannte „citoyens actifs“ in die Nationalgarde aufgenommen wurden. Diese Regelung fand in Lafayette einen prominenten Fürsprecher, wurde aber von Seiten der Jakobiner und insbesondere von Robespierre vehement kritisiert.

Deutlich wird, dass die Nationalgarde bei der Rückkehr der Bourbonen nach Frankreich eine progressive, revolutionäre Institution darstellte, die mit der vorliegenden Verordnung sanktioniert und in das institutionelle Gefüge der neuen Monarchie integriert wurde. Dies entsprach dem Geist der von Ludwig oktroyierten Charte und dem Charakter der französischen Restauration. Die Charte garantierte den Fortbestand bestehender Gesetze (das bedeutet auch jener Gesetze und Institutionen, die aus der Revolution und dem Kaiserreich stammten). Zugleich wurde deutlich, dass die Restauration trotz des dynastischen Anspruchs Ludwigs nicht hinter die Revolution würde zurückgreifen können. Mochte sich Ludwig auch als Nachfahre Ludwigs XVI. und als von Gottes Gnaden bestellter Thronfolger betrachten, konnte er die politische Legitimität doch nur durch die Anerkennung zentraler Prinzipien der Revolution erlangen.

Sicherlich war die Beibehaltung der Nationalgarde auch dem Umstand geschuldet, dass Ludwig nach der Auflösung der Armee Napoleons, deren Reformierung erst langsam anlief und durch die Hundert Tage verzögert wurde, auf die Nationalgarde als bewaffneter Ordnungstruppe angewiesen war. Doch bleibt es bemerkenswert, dass mit dem comte d‘Artois ausgerechnet ein Protagonist des Regimewechsels vom reaktionären Ende des politischen Spektrums Generaloberst der Nationalgarde wurde. Der spätere Karl X. verstand es in den ersten Jahren des Regimes Ludwigs XVIII. ausgezeichnet, die Angehörigen der Nationalgarde von sich zu überzeugen. Schon während seines Einzuges in Paris am 12.4.1814 hatte er die Uniform der Nationalgarde angelegt, was viele Zeitgenossen als einen Grund für den Sturm der Begeisterung nannten, den Artois bei seiner Ankunft in der Stadt unter den Parisern auslöste. Das künftige Regime fand so innerhalb eines besonders einflussreichen Milieus der französischen Gesellschaft einen starken Rückhalt. Anhand der Nomenklatura der Befehlshaber der 13 Legionen der Pariser Nationalgarde lässt sich das Gewicht ihrer Akteure ablesen. Zu ihnen gehörten die wichtigsten Notabeln in Paris, wie etwa der Großindustrielle Terneaux, der spätere Innenminister Lainé oder der Abgeordnete Sosthène de la Rochefoucauld.

 

Zur weiteren Lektüre:

Georges Carrot: La Garde nationale (1789 – 1871). Une force publique ambiguë, Paris 2001

Roger Dupuy: La Garde nationale, 1789-1872, Paris 2010

Louis Girard: La Garde Nationale 1814-1871, Paris 1964

Wolfgang Kruse: Die Erfindung des modernen Militarismus. Krieg, Militär und bürgerliche Gesellschaft im politischen Diskurs der Französischen Revolution 1789 – 1799, München 2003

Volker Sellin: Die geraubte Revolution. Der Sturz Napoleons und die Restauration in Europa, Göttingen 2001

 

Quelle: http://19jhdhip.hypotheses.org/1375

Weiterlesen

“Wagner et la France”. Ein Tagungsbericht

Richard Wagner. Portrait von Caesar Willich (ca. 1862)

Richard Wagner. Portrait von Cäsar Willich (ca. 1862)

Die Beziehung Richard Wagners zu Frankreich und den Franzosen war alles andere als einfach. Auf die anfängliche Euphorie für das Nachbarland sollte bei Wagner während seines ersten Paris-Aufenthalts bittere Ernüchterung folgen. In seiner Autobiographie bezeichnete der deutsche Komponist rückblickend seinen ersten Paris-Aufenthalt als eine Zeit der Verbannung, nachdem er schon 1850 die Niederbrennung der französischen Metropole gefordert hatte.

Die DHI-Tagung zu „Wagner et la France“, die von Danielle Buschinger (Amiens), Mareike König (DHI) und Jürgen Kühnel (Siegen) organisiert wurde, hat indes gezeigt, dass dieser anfängliche Eindruck von Wagners Frankreichbild zu eindimensional ist. Aus Anlass des 200. Geburtstags des deutschen Komponisten sind im Hôtel Duret-de-Chevry im vergangenen Februar namhafte Künstler und Wissenschaftler aus ganz Europa für die dreitägige Tagung zusammengekommen. Hier wurde alsbald deutlich, wie der 17 jährige Wagner aus der Ferne die französische Julirevolution 1830 voller Begeisterung verfolgte, sich später als Dirigent in Dresden, als Chordirektor in Würzburg sowie als Kapellmeister in Riga von der französischen grand opéra inspirieren ließ und doch von seinem ersten Aufenthalt in Paris zwischen 1839 und 1842 zutiefst enttäuscht war.

Persönliche Zurücksetzung, soziale Benachteiligung sowie ein tiefes Befremden gegenüber den politischen Verhältnissen in Frankreich stünden am Ursprung von Wagners Novellen, die zwischen 1840 und 1841 in verschiedenen Zeitschriften erschienen. Rolf Füllmann (Köln) erinnerte an die Variierung von Topoi der deutschen Vormärz-Novelle bei Wagner, mit denen der Musiker, der als mittelloser Komponist und illegaler Einwanderer nach Paris kam, eine Parabel auf die Künstlerexistenz in der Opernhauptstadt des 19. Jahrhunderts geschaffen habe. Wagner gelang es nicht, in der damaligen Opernmetropole Fuß zu fassen. Auch der Kontakt zum damals erfolgreichen Meyerbeer half ihm zunächst wenig, die in seinem Reisegepäck befindlichen Stücke zur Aufführung zu bringen.

Daniel-François-Esprit Auber

Daniel-François-Esprit Auber 

Möglicherweise resultierte aus dieser Erfahrung eine zutiefst kritische Haltung gegenüber den französischen Zeitgenossen. Für die französische Literatur hatte der Komponist oftmals nur Geringschätzung übrig. Zwar schätzte er den Realismus eines Balzac, konnte sich aber mit Flauberts Madame Bovary keineswegs anfreunden, wie Albert Gier (Bamberg) erklärte. Gegenüber Cosima bemerkte Wagner später, dass ihn der nationale Charakter der französischen Werke abstoße, während er 1871 erklärte, die französische Sprache sei „die unfreie Sprache Mephistos, die deutsche dagegen die Sprache Fausts.“ Etwas gnädiger fiel Wagners Urteil über die französische Musik aus. Oswald Panagl (Salzburg) zeigte während der Tagung, wie Auber Wagner als ein talentierter, wenn auch etwas seichter Komponist erschien. Den Vorbehalten gegenüber Meyerbeer stand die Anerkennung Berlioz‘ gegenüber, auch wenn das persönliche Verhältnis zu diesem schwierig war. Treffend bemerkte Panagl, dass das Scheitern des Paris-Aufenthaltes sich wie ein Grauschleier über Wagners Wahrnehmung gelegt und den „diagnostischen Blick zu einem subjektiven Verdikt“ getrübt habe. Freilich bestätigte auch hier die Ausnahme die Regel, wie Claude Knepper (université de Bretagne occidentale) anhand der Freundschaft von Wagner und Emile Ollivier, einem Schwiegersohn Franz Liszts, zeigte. Nach deren erster Begegnung zwischen 1859 und 1861 überwand der Frankreichskeptiker Wagner viele seiner Vorurteile, während das Engagement Olliviers zugunsten von Wagners künstlerischem Schaffen in Paris zumindest eine kleine Wiedergutmachung der früher erfahrenen Ablehnung gewesen sein dürfte.

Es ist kaum zu übersehen, wie die insgesamt vier Aufenthalte in Paris Wagners Werk nachhaltig beeinflussten. Als Musikkritiker für die Revue et Gazette musicale formte Wagner sein eigenes ästhetisches Denken erheblich aus, so Charles Arden (Paris). Yaël Hêche (Lausanne) zeigte anhand von Wagners „mélodie française“ wie die Pariser Zeit zu einer Schaffensperiode wurde. Große Oktavspannen und musikalische Figuren wie das Tremolo zeugten von einer Variierung des Genres, mit denen Wagner über die reine Auftragsarbeit hinausgegangen sei. Während seines letzten Aufenthalts in Paris fand die Pariser Erstaufführung des „Tannhäuser“ statt, die zu einem Skandal in der Opernwelt wurde und dazu führte, dass Wagner den „Tannhäuser“ frühzeitig zurückzog. In diese Zeit fiel auch die Begegnung mit Jacques Offenbach. Peter P. Pachl (München) machte auf die große Ähnlichkeit zwischen der Venus im „Tannhäuser“ und der Venus in Offenbachs „Orhpée aux Enfers“ aufmerksam und erinnerte an die ambivalente Figur Offenbachs in Wagners Lustspiel „Eine Kapitulation“. Letzteres entstand während des deutsch-französischen Krieges, und  Zeitgenossen wie Liszt hatten Schwierigkeiten, den Humor in dieser Parodie der deutschen Belagerung von Paris zu erkennen. Besonders der Aufstieg Hugos aus der Kloake habe als ein possenhafter Angriff erscheinen müssen, so Frank Piontek, der in dem Stück zugleich eine ernst gemeinte Kritik an der zivilisatorischen Vorherrschaft des Nachbarlandes und an der damit einhergehenden Entfremdung der Kunst zu entdecken meinte.

Hector Berlioz

Hector Berlioz 

Tatsächlich zeugt es von Wagners aufgeschlossener Rezeptionshaltung, wenn der Komponist durch das Zusammenführen verschiedener künstlerischer Strömungen den Grundstein legte zu seinem eigenen kompositorischen Schaffen. So sei Wagner durch die französischen Gattungen Oper und Instrumentalmusik in Verbindung mit einer Besinnung auf die deutsche Tradition zum Musikdrama gekommen, so Hermann Jung (Mannheim). Habe Wagner sich sehr für die Oper Meyerbeers interessiert, so habe er zugleich Beethovens „IX. Symphonie“ als Mittel spezifischer Ausdruckshaftigkeit und die Bedeutung der idée fixe bei Berlioz erkannt. Wagner sollte mit seiner eigenen Leitmotivtechnik darauf und auf weitere Einflüsse aufbauen. Volker Mertens (Berlin) zeigte, dass Wagners Entscheidung zugunsten des mythischen Nibelungenstoffes noch keine endgültige Absage an die historisch-relevante Oper bedeutete. Die in gebrochener Verwendung auftretenden Topoi der französischen Oper wie dem Katastrophenfinale, das in der „Götterdämmerung“ ohne den traditionellen Erlösungsschluss wiederaufgenommen wurde, seien nicht zu übersehen, so Mertens. Zu einem ähnlichen Befund kam auch Mathieu Schneider (Straßburg) mit Blick auf Wagners „Rienzi“, den er mit Aubers „Muette de Portici“ verglich. Zahlreiche Motive und Techniken kehrten bei Wagner wieder, so die Einheit von Musik und Handlung, die handlungsmotivierende Funktion des Chores und die Aufstellung des Orchesters.

Dies änderte aber noch nichts an Wagners frankreichkritischer Haltung. Im Gegenteil erschien ihm die französische Metropole als ein Beispiel der modernen und entfremdeten Gesellschaft, in der die Kunst zur Ware verkommen sei. Dass Wagner in einem Brief an seinen Freund Theodor Uhlig vom Oktober 1850 tatsächlich die Zerstörung von Paris forderte, sei, so Kühnel, ein Indiz für die Radikalisierung der kulturkritischen Ansichten Wagners, der im Niederbrennen der Stadt das Fanal für eine erneute Revolution erblickte, der nach dem Scheitern des Pariser Juniaufstandes 1848 all seine Hoffnungen galten.

Derweil ist es aufgrund der disparaten theoretischen Anleihen nahezu unmöglich, ein einheitliches Bild von Wagners philosophischem und ideologischem Denken zu erhalten. Neben die aufklärerische Kulturkritik trat die vormarxistische Kritik eines Proudhons oder die Rassenlehre eines Gobineaus. Aber auch buddhistische Lehren, mit denen Wagner durch die Lektüre Burnoufs in Berührung kam, beeinflussten sein Werk.

Jürgen Kühnel wies darauf hin, wie Wagners Schrift „Das Kunstwerk der Zukunft“ (1850) stark vom Rückgriff auf den rousseauschen Topoi des idealisierten Naturzustandes geprägt sei. Ronald Perlwitz (Paris) erinnerte ergänzend an den Modellcharakter, den die Gesellschaftstheorie Rousseaus im Europa des 19. Jahrhunderts gehabt habe und die insbesondere von Kant und den Vertretern des deutschen Idealismus rezipiert worden sei. Die Figur des Wotan, so Perlwitz, sei wie eine Antwort auf den Topoi des großen Subjekts im Idealismus: erscheine der mythische Gott aus den Nibelungen doch als ein „Gott der Verträge“, dessen Handeln stets auch das Resultat einer „potentialité déterminatrice“ sei.

Die sich vom 18. zum 19. Jahrhundert wandelnde gesellschaftliche Rolle der Kunst zwang Wagner, unermüdlich nach neuen Antworten zu suchen. So erklärte Michela Landi (Florenz), dass Wagner sich von der von Proudhon aufgeworfenen problematischen Verortung der Kunst zwischen politischen und ästhetischen Prämissen sowie den anarchistischen Ansichten des Franzosen habe beeinflussen lassen. Landi erinnerte an die Figur Siegfrieds, der in seinem Übergehen überkommener Verträge zum Vertreter einer Gemeinschaft werde, deren menschliche Natur von rigorosen moralischen Gesetzen unterdrückt würde.

Dass Wagner über philosophische und politische Ansätze noch weit hinausging und sich von mythischen und religiösen Theorien unterschiedlicher Provenienz inspirieren ließ, machte aus ihm nach Georges A. Bertrands geradezu einen „artiste cosmopolite“. Bertrand wies auf die Christianisierung mythischer Symbole bei Wagner hin und hob die Bedeutung des buddhistischen Regenerationsgedanken hervor, welcher in der ewigen Wiederkehr des Menschen aufgehe, die erst mit der Erreichung des Nirwana ihr Ende finde.  Danielle Buschinger stellte fest, dass der bei Wagner wiederholt auftretende Topos des Mitleidens auf jenes interindividuelle Mitleid zurückgehe, das im Buddhismus als eine Vorstufe zur Erlösung gilt.

Arthur de Gobineau

Arthur de Gobineau 

Es zeugt schließlich von Wagners besonderer Fähigkeit zur Synthese unterschiedlicher Theorien, wenn er nach anfänglicher Zustimmung gerade vor dem Hintergrund des Mitleidgedankens den entscheidenden Vorwand gegen Gobineaus Schrift „Essai sur l’inégalité des races humaines“ zur Geltung brachte. Udo Bermbach (Hamburg) entdeckte im Wagnerischen Mitleiden die Theorie für einen Modus der Vergesellschaftung, der Gobineaus Degenerationsthese, welche auf den fatalen Folgen der Rassenmischung fußte, diametral gegenüberstünde. Pierre-Louis Rey (Paris) machte ergänzend hierzu auf die fundamentalen Unterschiede zwischen Gobineaus „Amadis“ und Wagners „Parsifal“, die beide ungefähr zur selben Zeit entstanden, aufmerksam. Während in Letzterem die Heilsgewissheit für die gesamte Menschheit gültig ist, wird in Ersterem nur Auserwählten das Privileg der Unsterblichkeit zuteil.

Alice Fagard und Naoko Hirata

Alice Fagard und Naoko Hirata

Ein schöner Höhepunkt am ersten Abend der Tagung war die Aufführung der Elsa-Arie aus dem Lohengrin und der Wesendonck-Lieder durch Alice Fagard (Sopran) und Naoko Hirata (Klavier). Die Beiträge der Referenten werden in einem Tagungsband in der von Danielle Buschinger geleiteten Reihe „Médiévales“ in Amiens erscheinen.

Abbildungen:

Portraits: Wikimedia Commons (Wagner, Auber, Berlioz, Gobineau).

Photo Konzert: privat.

Quelle: http://19jhdhip.hypotheses.org/827

Weiterlesen

Nation, Militär und Gesellschaft im postrevolutionären Frankreich

“S.A.R. le Comte d’Artois, Colonel Général des Gardes Nationales du Royaume, causant familiérement avec les Gardes Nationaux de Garde près la statue d’Henry IV”(Quelle: Archives nationales)  

Dissertationsprojekt:  Nation, Militär und Gesellschaft im postrevolutionären Frankreich: zur politischen und gesellschaftlichen Bedeutung der französischen Nationalgarde, 1814–1852

Die sogenannte Restauration in Frankreich wird vielfach vor dem Hintergrund eines stark vereinfachten Gegensatzes von Wiederherstellung der politischen Verhältnisse des Ancien régime und sich krisenhaft durchsetzender Innovation begriffen. Mit der Rückkehr der Monarchie nach Frankreich zu Beginn des 19. Jahrhunderts zeigte sich jedoch, dass Revolution und Kaiserreich nicht übergangen werden konnten, sondern dass beide Tatsachen geschaffen hatten, die in das politische Programm der “postrevolutionären Monarchien” (Bertrand Goujon)  integriert werden mussten. Das Jahr 1814 eröffnete mithin eine postrevolutionäre Epoche, in der die Erinnerung an die jüngste Geschichte allgegenwärtig war. Die Vorstellung eines radikalen politischen Bruchs verstellt allzu oft den Blick auf Kontinuitäten, die sich einerseits anhand zentraler Institutionen manifestierten, welche aus dem staatlichen Gefüge nicht mehr wegzudenken waren. So war der neue König Ludwig XVIII.  bei seiner Machtübernahme 1814 bereit, die während der Revolution entstandene französische Nationalgarde als zentrale militärische Ordnungsmacht anzuerkennen und seinen Bruder, den Comte d’Artois, als Generaloberst dieser Garde einzusetzen. Andererseits übte die jüngste Vergangenheit Frankreichs eine ungeheure Anziehungskraft aus, an der sich die Geister quer durch alle sozialen Gruppierungen schieden. So verband Ludwig XVIII. mit der Revolution die in der Hinrichtung Ludwigs XVI. kulminierende anti-aristokratische Gewalt, der in der kollektiven Erinnerung jedoch zahlreiche Topoi von der Entstehung einer neuen staatlichen Ordnung gegenüberstanden. Dass die revolutionäre Nation nicht zuletzt eine Kriegsgeburt war, zeigte sich daran, dass diese Erinnerung sich besonders am Beispiel militärischer Siege kristallisierte. Valmy und Jemappes standen für den Widerstand der jungen Nation gegen die alten europäischen Mächte; Austerlitz, Jena und Auerstedt markierten den Triumph der aufstrebenden Grande Nation. Das Untersuchungsobjekt meiner Dissertation ist die französische Nationalgarde, die aus den Bürgermilizen hervorging, die sich mit Ausbruch der Revolution 1789 spontan gebildet hatten. Die Nationalgarde wurde mit der Verfassung der ersten konstitutionellen Monarchie von 1791 institutionalisiert und bestand bis 1872 nahezu ununterbrochen fort. Sie stellte eine paramilitärische Einheit dar, deren Mitglieder nicht kaserniert waren und die in aller Regel einen unentgeltlichen Freiwilligendienst leisteten. Es ist bemerkenswert, welchen Raum die Nationalgarde in der öffentlichen Wahrnehmung Frankreichs einnahm. Sie erschien als zentraler Akteur während der großen Umbruchsphasen zwischen 1814 und 1852 und stand permanent im Zentrum der politischen Debatten sowohl während der Bourbonen- und der Julimonarchie als auch der Zweiten Republik. Die Würdigung der Nationalgarde als monarchietreuer Ordnungskraft, die nach der Niederlage der napoleonischen Armee die Hauptstadt vor der sicheren Zerstörung durch die alliierten Truppen bewahrt habe, fand in der zeitgenössischen Presse ein breites Echo. Diese von Ludwig XVIII. propagierte Lesart der französischen Bürgermiliz blieb bis zum Untergang der Bourbonenmonarchie 1830 ein beliebter Topos, der besonders unter der Regentschaft Karls X. der liberalen Opposition als Kritik an der ultrakonservativen Regierung diente. Ein weiterer Allgemeinplatz war der Einsatz der Nationalgarde von Paris während der Julirevolution 1830 zugunsten der neuen konstitutionellen Monarchie Louis-Philippes. Die Nationalgarde verkörperte die bürgerliche Basis, von der aus die Revolution gegen die Herrschaft der Bourbonen und zugunsten der neuen Monarchie geführt worden war. Das Rekurrieren auf die Bürgermiliz diente hier gleichsam der Legitimierung der Revolution und der daraus hervorgegangen Herrschaftsform und sollte darüber hinaus die Trois Glorieuses zum Schlusspunkt jeglicher revolutionärer Erhebung werden lassen. Über den rein institutionengeschichtlichen Rahmen hinausgehend verstehe ich mein Forschungsprojekt zugleich als Teil einer größeren historischen Thematik, der innerhalb der letzten Jahre immer mehr Beachtung sowohl in Frankreich als auch in Deutschland zuteil geworden ist und die die Bedeutung des Krieges für die Entstehung des modernen Nationalstaates umfasst. Am Beispiel der Nationalgarde beschäftige ich mich mit der Frage, welchen Raum Konflikte in der kollektiven Wahrnehmung eingenommen haben. In einem historischen Zeitraum, der von 1814 bis 1852 reicht, untersuche ich, wie in der Rückschau die kriegerischen Auseinandersetzungen der jüngsten Vergangenheit die Vorstellungen von der französischen Nation geprägt haben. Dahinter steht die Frage nach den Erfahrungsprozessen in der französischen Gesellschaft in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Erkenntnisinteresse beruht auf der Untersuchung, wie Revolution und Kaiserreich einen Erfahrungsraum bildeten, der gegenüber dem Versuch, nach der militärischen Niederlage von 1814 stabile politische Ordnungsmuster  in Frankreich zu etablieren und dabei eine mehr oder weniger reaktionär ausgerichtete monarchische Politik sowie ab 1848 ein demokratisches Regime umzusetzen, in ein Spannungsverhältnis trat. Dieser Erfahrungsraum bestand maßgeblich aus Kriegs- und Gewalterlebnissen, die während der Revolutionskriege und der napoleonischen Feldzüge gemacht wurden. Im Zuge dieser Konflikte, die im Namen der Nation und zu ihrem Schutz ausgetragen wurden, konkretisierte sich die Idee der Nation in besonderem Maße: zum ersten Mal in der Geschichte wurden umfangreiche Rekrutenkontingente eingezogen, Massenheere aufgestellt, die nicht mehr aus Berufssoldaten, sondern aus Staatsbürgern in Uniform bestanden. Die Soldaten entwickelten nicht nur ein Bewusstsein für ihre Pflichten, sondern auch für ihre Rechte. Das heißt, dass die Verpflichtung zum Dienst am Vaterland politischen Partizipationsansprüchen Vorschub leistete.[1] In diesem Zusammenhang stellte die Nationalgarde eine Institution dar, die wie keine andere die Idee der Nation als die Idee der Volkssouveränität verkörperte. Die Nationalgarde erschien als Verwirklichung der Nation in Waffen, deren Angehörige autonom das Recht zur Verteidigung ihrer Interessen und das Gewaltmonopol unabhängig vom Staat wahrgenommen hatten. In der Verteidigung der Nation gegen die inneren und äußeren Feinde wurden die Gardisten zu Trägern jener Gewalterlebnisse. Das Projekt geht der Frage nach, wie sich diese Erfahrungen vor dem Hintergrund des institutionellen Eigensinns der Nationalgarde auf den Meinungsbildungsprozess ihrer Mitglieder im Moment der Rückkehr der Monarchie ausgewirkt haben. Der dem Projekt zugrundeliegende wissenssoziologische Erfahrungsbegriff beruht auf einem konstruktivistischen Grundverständnis von Wirklichkeit. Demnach stellt diese ein soziales Konstrukt dar, das sowohl eine akteursspezifische, als auch eine überindividuelle, soziale Dimension hat.[2] Die Erfahrungen, aus denen sich Wirklichkeit zusammensetzt, mögen individuellen Ursprungs sein in dem Sinne, dass Individuen die Träger von Erfahrungen sind. Zu beachten ist aber einerseits, dass Erfahrungen nicht zwangsläufig selbst gemacht wurden, sondern überindividuelle Bedeutung erlangen konnten und etwa durch Erzählungen oder eine offizielle Erinnerungspolitik kollektiv geteilt wurden. Andererseits wird für die Interpretation von Erlebnissen häufig auf ein Reservoir an vorgeformten Interpretamenten rekurriert. Vor diesem Hintergrund scheint die soziale Determinierung von Erfahrungen zu einem großen Teil auf dem kollektiven Charakter des Deutungswissens zu beruhen, das der sinnhaften Einordnung von Erlebnissen dient und das über einen intersubjektiven Austausch generiert wird. Betrachtet das Individuum Erfahrung als persönlichen, individuellen Akt, so liegen der Deutung dieser Erfahrungen vergesellschaftete Kategorien zugrunde, die über Kommunikation vermittelt werden.[3] Dieser kommunikative Aspekt soll sich auch in der Auswahl der Quellen widerspiegeln, indem insbesondere publizistische und künstlerische Quellen ausgewertet werden. Dazu zählen Zeitungs- und Zeitschriftenartikel, Pamphlete, gedruckte und verlegte Broschüren, Flugblätter sowie Bilder und Karikaturen, aber auch sogenannte pièces de circonstances (populäre Gedichte und Lieder, kürzere Theaterstücke wie Komödien oder Dramen). Mit diesem Quellenkorpus, der um normative Dokumente zur Organisation der Nationalgarde ergänzt wird, möchte ich die oben angesprochenen zeitgenössischen Erfahrungsprozesse untersuchen, aus denen – so meine These –  politische sowie gesellschaftliche Ansichten und Zukunftserwartungen  resultierten. [1] Vgl. Jörn Leonhard: Bellizismus und Nation. Kriegsdeutung und Nationsbestimmung in Europa und den Vereinigten Staaten 1750-1914, München 2008, S. 6. [2] Vgl. Julia Murken: Bayerische Soldaten im Russlandfeldzug 1812. Ihre Kriegserfahrungen und deren Umdeutungen im 19. und 20. Jahrhundert, München 2006, S. 3f. [3] Vgl. Nikolaus Buschmann/ Horst Carl: Zugänge zur Erfahrungsgeschichte des Krieges. Forschung, Theorie, Fragestellung, in: Dies. (Hgg.): Die Erfahrung des Krieges. Erfahrungsgeschichtliche Perspektiven von der Französischen Revolution bis zum Zweiten Weltkrieg, Paderborn u.a. 2001, S. 11-26, hier S. 18f.    

Quelle: http://19jhdhip.hypotheses.org/133

Weiterlesen