Individuelles Lebensgefühl oder ideologische Bildpropaganda?

In der DDR wurde die Fotografie als Kunstform erst in der zweiten Hälfte der 70er Jahre anerkannt. Die Ausstellung “Geschlossene Gesellschaft. Künstlerische Fotografie in der DDR 1949 – 1989″ in der Berlinischen Galerie zeigt nun Arbeiten, die den Zeitgeist mehrerer Generationen widerspiegeln. Im kommenden MONTAGSRADIO “Vor Ort” sprechen wir mit dem Direktor der Berlinischen Galerie, Dr. Thomas Köhler, über Fotografie als künstlerisches Medium und die Rolle der Fotografie in der DDR.

Quelle: http://www.montagsradio.de/2012/11/26/individuelles-lebensgefuhl-oder-ideologische-bildpropaganda/

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Der Ursprung des Anti-Amerikanismus

Von Stefan Sasse

Typische anti-amerikanische Darstellung
Der Anti-Amerikanismus ist in Deutschland tief verwurzelt. Wir schleppen ihn bereits seit langer Zeit in unserer historischen DNA mit herum. Man begegnet ihm in verschiedenen Formen, ob es in der pauschalen Aburteilung der Amerikaner als ein "kulturloses" Volk ist - Stichwort Hollywood - oder ob es die oftmals blutigen Interventionen in anderen Staaten ist. Obwohl die Deutschen bereits im 19. Jahrhundert eine Meinung zu den Amerikanern hatten (Friedrich Daniel Bassermann etwa zog die USA in seinem Aufruf zur Wahl einer Nationalversammlung 1848 ausführlich und explizit als Vorbild heran), entwickelte sich das eigentliche, spannungsgeladene Verhältnis zu Amerika erst in den 1920er Jahren. Die Amerikaner waren für Deutschland vorher keine echte Größe. Das ausgehende "lange 19. Jahrhundert" (1789-1914/18) war so eurozentristisch gewesen, dass der langsame Aufstieg der USA zur Großmacht eher unbemerkt vonstatten ging, noch dazu, da die Amerikaner dem Kolonialismus offen abschworen. Ihr entscheidender Eintritt in den Ersten Weltkrieg, ihr demokratisch-liberales Versprechen der "14 Punkte" und der von den Deutschen als Verrat empfundene Gang der Friedensverhandlungen in Versailles schleuderten die USA mit einem Mal jäh in die deutsche Aufmerksamkeit.

Der Anti-Amerikanismus der 1920er Jahre war vornehmlich eine konservative Erscheinung. Nicht nur verübelten die Rechten den USA ihre Teilnahme am Weltkrieg gegen Deutschland. Der wirtschaftliche Erfolg Amerikas und seine wichtige Rolle für die Finanzierung Deutschlands, das mit amerikanischen Krediten die Reparationen aus dem Versailler Vertrag bediente, sorgten ebenfalls für Animositäten. Zum Teil aus einem Minderwertigkeitskomplex heraus, zum Teil auch einfach aus Chauvinismus entwickelten die Rechten einen Anti-Amerikanismus, der sich vor allem durch seinen konstruierten Gegensatz von Zivilisation und Kultur auszeichnete. Bereits im ausgehenden 19. Jahrhundert hatten deutsche Vordenker gerne einen solchen Gegensatz zwischen Deutschland und England gezeichnet, der nun nahtlos auf die USA übertragen wurde, wo er auf deutlich furchtbareren Boden fiel. 
Man beachte die Sprache.

Dieser Lesart zufolge habe Deutschland "Kultur" - man muss sich im Geiste dazu Goethe, Mozart und Hegel denken - während die USA zwar die Annehmlichkeiten der "Zivilisation" besitzen - also Kühlschränke, Autos und Telefone - aber eben jegliche geistige Entwicklung vermissen ließen. Verstärkt wurden diese Vorurteile durch Reiseberichte, die im Tenor negativ die neuen Entwicklungen und Trends aus den USA in den Fokus rückten, vor allem den Jazz, Radio und den aufkommenden Massenkonsum. Da diese Entwicklungen zeitverzögert auch in Deutschland ankamen und im konservativ und völkisch geprägten Rechts-Milieu auf Ablehnung stießen, konnte der Anti-Amerikanismus massentauglich werden, war man doch mit dem "amerikanischen Sittenverfall" bereits vor der eigenen Haustüre konfrontiert. Zusätzlich eigneten sich die USA mit ihrer schwarzen Bevölkerung und der vergleichsweise geringen Diskriminierung von Juden als Projektionsfläche für rassistische Ressentiments. Diese Entwicklung verstärkte sich in der Nazi-Diktatur natürlicherweise noch und fand ihren Höhepunkt während des Krieges.

Nach dem Krieg jedoch war Anti-Amerikanismus auf Seiten der Rechten ein Randphänomen der Extremisten, vor allem der Neo-Nazis. Die Konservativen und Bürgerlichen warfen sich dem neuen Freund, der ihren bürgerlichen Staat gegen den drohenden Kommunismus zu garantieren schien, um den Hals. Zwar lebten die Ressentiments gegen die "Zivilisation" fort, blieben jedoch auf die heimischen Wohnzimmer begrenzt, wo man den Nachwuchs möglichst lange von der aufkommenden amerikanischen Popkultur von James Dean bis Elvis fernzuhalten gedachte. Da die deutsche Kulturszene aber kein eigenständiges Angebot machen konnte, war der Siegeszug der amerikanischen Unterhaltungsindustrie nicht aufzuhalten, und das Meckern verkam zu einer reinen Symbolgeste, mit der man seine eigene Intellektualität unterstrich. 

Anti-amerikanische Demo 1984
Stattdessen entwickelte sich auf der Linken in der unmittelbaren Nachkriegszeit ein gänzlich anderer Strang deutschen Anti-Amerikanismus. Für sie war Amerika bisher weder Urquell alles Bösen noch großer Magnet der Hoffnungen gewesen. Der Ost-West-Konflikt aber schleuderte sich als links begreifende Menschen fast automatisch in eine antagonistische Position zu den USA (und eine freundliche zur Sowjetunion). Die sowjetische Propaganda verstand dies geschickt auszunutzen, indem sie den USA einen neo-kolonialen "Imperialismus" vorwarf (der sich nicht von ungefähr noch heute im linken Standardrepertoire findet) und sich selbst quasi per sozialistischer Selbstzuschreibung für immun erklärte. Dies ist, nebenbei bemerkt, praktisch eine Umkehrung der amerikanischen Position aus dem 19. Jahrhundert, in der man wohlfeil den europäischen Mächten Kolonialismus vorwarf, während man sich selbst im Pazifik ein Kolonialreich zusammeneroberte und dies mit Verweis auf seine demokratische Verfassung heftig bestritt. 

Diese Frontstellung der Linken gegen die USA zog sich durch die gesamte Zeit des Ost-West-Konflikts hindurch. Sie ist auch die Hauptwurzel des linken Anti-Israelismus, der praktisch nichts mit Anti-Semitismus zu tun hat, wie es seine rechte Spielart tut. Auch die Frontstellung gegen Israel ist ein eher zufälliges Produkt des Ost-West-Konflikts, denn die USA unterstützten Israel, die Sowjetunion seine Gegner. Dieser Frontstellung konnte sich praktisch niemand entziehen, weder auf der einen Seite (wo Kritik an den USA lange Zeit Vaterlandsverrat fast gleichgestellt war) noch auf der anderen Seite (wo die USA spätestens seit Vietnam der Feind Nr. 1 waren). 

Anti-amerikanisches Graffiti in Venezuela
Der konservative Anti-Amerikanismus hat sich im Gedächtnis der Bevölkerung besser gehalten, weil er unpolitisch ist. Ein Verweis auf die mangelnde Bildung und Kultur der Amerikaner ist schnell gemacht, wird praktisch überall goutiert und verlangt keine tiefer gehende Beschäftigung mit dem Gegenstand. Der linke Anti-Amerikanismus dagegen ist zutiefst politisch und stigmatisiert die USA als Inbegriff des verhassten radikal-kapitalistischen Systems und des "Imperialismus". Er erfordert einen größeren Grad an politischem Bewusstsein, ist aber in diesen Kreisen dafür umso wirkmächtiger. Seine oftmals radikale und ultimative Ablehnung der USA korrespondiert mit der gleichermaßen emphatischen Ablehnung der USA durch die extreme Rechte, die in alter Tradition ebenfalls den Radikallapitalismus ablehnt (der freilich so auch an der Wallstreet nicht existiert), die "Vernegerung" des Landes beschreit und die USA als "Besatzungsmacht" ablehnt. Die Kritikflächen scheinen zwischen linkem und rechtsradikalem Anti-Amerikanismus ähnlich, insbesondere in der Ablehnung der Unterstützung für Israel und der Ablehnung des Kapitalismus, aber das ist reiner Zufall. Linke und Rechte werden fundamental unterschiedlichen Motivationen in ihre Ablehnung gegen die USA getrieben. Trotzdem oder gerade deshalb ist es ihren Gegnern aber ein leichtes, sie in denselben Topf zu werfen und damit in der breiten Bevölkerungsmehrheit zu disavouieren, damals wie heute.

Bildnachweise:
Teheran - Bertil Videt (GNU 1.2)
Demo -  Bundesarchiv, Bild 183-1984-0909-406 / Schindler, Karl-Heinz / CC-BY-SA
Venezuela -  Erik Cleves Kristensen (CC-BY-SA 2.0)

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/11/der-ursprung-des-anti-amerikanismus.html

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(H-Soz-u-Kult): 0,5 Wiss. Mitarb. “Neuere Geschichte, Zeitgeschichte” (FU Berlin) // 0,5 Assistent/in “Geschichte des Spätmittelalters und der Renaissance” (Univ. Basel)

Institution: FU Berlin, Berlin Datum: 01.01.2013-31.12.2016 Bewerbungsschluss: 22.10.2012 0,5 Wiss. Mitarb. "Neuere Geschichte, Zeitgeschichte" (FU Berlin) http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/id=7827&type=stellen :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Institution: Universität Basel, Basel Datum: 01.02.2013-31.01.2017 Bewerbungsschluss: 31.10.2012 0,5 Assistent/in "Geschichte des Spätmittelalters und der Renaissance" (Univ. Basel) http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen/id=7815&type=stellen :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: Weitere Job- und Stipendienangebote finden Sie unter: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/chancen Copyright (c) 2012 by H-Net and Clio-online, all rights […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/10/3371/

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Die deutsche Einheit, Teil 1

Von Stefan Sasse

Brandeburger Tor, Dezember 1989
Als die DDR 1989 den 40. Jahrestag ihres Bestehens feierte, knirschte es bereits heftig im Gebälk. Der sowjetische Staatschef Gorbatschow, der anlässlich der Feiern in Berlin weilte, kündigte dem Land de facto die Gefolgschaft auf – und ohne die Unterstützung der Sowjetunion war die DDR in ihrer damaligen Form nicht zu halten, das musste allen klar sein, selbst Erich Honecker. Die frenetischen Reformversuche der SED nach Honeckers Entmachtung und dem Mauerfall zeigen, dass die Parteiführung das auch erkannt hatte – sie kam jedoch wesentlich zu spät und musste mit einer Konkursmasse arbeiten, die kaum mehr Handlungsspielraum bot. Dazu kam noch die erdrückende Umarmung aus dem Westen, denn auch wenn er rhetorisch noch etwas anderes behauptete, so hatte Bundeskanzler Helmut Kohl längst die Weichen auf die deutsche Einheit gestellt – nach Artikel 23GG, was ein substantielles Mitspracherecht der SED effektiv ausschloss. Im Folgenden sollen die Schritte, die zur deutschen Einheit führten, besprochen werden, ehe der Blick auf eine Bewertung dieser Vorgänge gerichtet werden kann.

Selbst die größten Verteidiger der DDR können nicht verleugnen, dass das Land sich 1989 in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Bereits 1983 hatte nur die Vermittlung von Franz Josef Strauß – ausgerechnet! – über einen Milliardenkredit den drohenden Bankrott des Landes abgewendet. Dieser Kredit zeigt, dass die Bundesrepublik kein grundsätzliches Interesse am Untergang der DDR haben konnte. Der Grund dafür ist leicht zu erraten: ein Bankrott der DDR würde nicht ohne schwere innenpolitische Verwerfungen abgehen. Solche Verwerfungen aber gefährdeten den damals von der UdSSR keinesfalls in Frage gestellten Verbleib des Landes im Ostblock und mussten daher sowjetische Reaktionen hervorrufen. Die Gefahren, die aus einer solchen Situation resultieren konnten waren in der damals wieder aufgeheizten Situation (man denke an den NATO-Doppelbeschluss) kaum zu unterschätzen. Die wichtigste Frage ist also, was 1989 anders war als 1983, warum die BRD plötzlich bereit war, aggressive Schritte zur Auflösung und Integration der DDR zu gehen, die in dem eher zurückhaltenden Regime der Bonner Außenpolitik sonst undenkbar gewesen wären. 

Michail Gorbatschow, 1986
Diese Ursache liegt in der Situation der Sowjetunion begründet. In der deutsch-deutschen Politik war seit 1949 nichts ohne die Zustimmung der großen Blockvormächte USA und UdSSR zu machen gewesen. Die BRD besaß zwar seit 1955 formell außenpolitische Souveränität durch das Ende des Besatzungsstatus; da aber innerdeutsche Angelegenheiten bis zum Abschluss eines Friedensvertrags den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs unterlagen und diese sich im Konsens einigen mussten, war unter der Situation des Kalten Krieges hier nicht viel zu gewinnen – die Ostpolitik der sozialliberalen Koalition stellte hier eher die Ausnahme als die Regel dar und vollzog eher einen Schwenk, den die Siegermächte sich bereits länger gewünscht hatten. Als 1985 Michail Gorbatschow Generalsekretär der KPdSU wurde, änderte sich die Situation in der Sowjetunion aber grundsätzlich. Nicht nur wollte Gorbatschow mit Glasnost („Offenheit“) Reformen im eigenen Land einleiten (die er implizit auch für die Blockstaaten forderte), sondern im Rahmen der Perestroika („Umbau“) auch die Außenpolitik auf eine andere, etwas kooperativere Grundlage stellen. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig jegliche Legendenbildung zurückzuweisen, nach der Gorbatschow die Sowjetunion und den Ostblock generell in Richtung Westen hätte umbauen wollen – die vorherrschende Rolle der KPs in den jeweiligen Ländern und der Sowjetunion in der Region stand für ihn nie zur Debatte; er wollte sie lediglich modernisieren. 

Während die Sowjetunion eine zaghafte Öffnung begann, sah die Führung der DDR auf eine bestimmte Weise klarer als Gorbatschow: Honecker und seine Verbündeten im Politbüro waren sich sicher, dass eine Öffnung unter Glasnost und Perestroika ihr Ende bedeuten würde und lehnten sie entschieden ab. Sie waren sich der Gefährdung ihrer Herrschaft nur zu bewusst, denn die DDR hatte 1953 selbst einen Aufstand erlebt, der nur durch sowjetische Panzer unterdrückt werden konnte (was Gorbatschow 1989 explizit ausschloss und die SED damit fallen ließ) und war durch die Revolutionen in Ungarn 1956, der Tschechoslowakei 1968 und Polen seit 1980 jedes Mal selbst gefährdet gewesen und hatte die Grenzen schließen müssen. Als die Glasnost und Perestroika in diesen sozialistischen Nachbarländern in den späten 1980er Jahren erneut für Unruhen sorgte und Ungarn seine berühmte Grenzöffnung nach Österreich vollzog, schloss die DDR erneut die Grenzen und machte sich effektiv zu einer Insel inmitten Europas – eine unhaltbare Position. 

Khomeinis Rückkehr 1979 löste die 2. Ölkrise aus
Die prekäre Lage der DDR entsprang zwei Hauptursachen. Die eine war eine der politischen Mentalität, die andere war wirtschaftlich. Die politisch-mentale war eine beinahe bleierne Schwere, die über dem Geistesleben des Landes lag. Selbst sozialistische Denker, die den Westen verachteten und alternative Wege des Sozialismus suchten, wurden aus Sorge um das Machtmonopol der SED unterdrückt. Die Ausbürgerung Wolf Biermanns etwa kann nur pars pro toto stehen. Noch schwerwiegender für das Regime aber war die wirtschaftliche Lage. Die DDR und ihre Produkte waren nicht wettbewerbsfähig, es kam zu Engpässen, an Konsumgütern herrschte Dauermangel und die Lage auf dem Wohnungsmarkt blieb dauerhaft angespannt. Dazu kam, dass die Ölkrisen der 1970er Jahre die DDR wegen ihrer starken Importabhängigkeit schwer getroffen hatten, denn die UdSSR, von der sie ihr Öl bezog, hatte im Umfeld der Ölkrisen ihre Preise stark erhöht. Ohne neue Kredite konnte sich die DDR mittelfristig nicht mehr refinanzieren, und aus dem gebeutelten Ostblock waren solche Kredite nicht zu haben, während Investoren das Land kaum attraktiv finden konnten. 

Um das zu ändern, musste das Land eine ganze Reihe tiefgreifender Reformen unternehmen, die alle auf eine stärkere marktwirtschaftlichere Orientierung hinausliefen. Das bedeutet nicht, dass das Land eine zweite BRD hätte werden müssen – es sind genügend alternative Wirtschaftsideen vorhanden, an denen man sich hätte versuchen können, ohne gleich eine radikale Transformation in den Kapitalismus zu übernehmen, wie dies dann geschah. Das Problem mit all diesen Varianten war aber eben, dass sie tiefgreifend waren und die Interessen- und Machtgeflechte der Partei wenn nicht in Frage stellten so doch zumindest erschüttern und verändern würden. Von den staatlichen Banken über die großen Unternehmenskonglomerate und die landwirtschaftlichen Produktionseinheiten der LPGs hing alles irgendwie an der Partei, war der Aufstieg unmittelbar mit der Linientreue verknüpft. Reformen würden das ändern und diese Machtbasis entfernen – eine Gefahr, die Honecker wesentlich deutlicher sah als Gorbatschow und sich deswegen dem auch entgegenstemmte.

Abzeichen der Friedensbewegung, einer starken opp. Strömung
Im Frühsommer 1989 kam zu diesen wirtschaftlichen Problembedingungen allerdings die politische Dimension hinzu. Trotz der gängigen Unterdrückungspraktiken des Regimes begann sich eine immer stärker wahrnehmbare Opposition zu formieren, die Freiräume geschickt auszunutzen wusste – etwa unter dem Dach der evangelischen Kirche. Vermehrt kam es zu Treffen und Unmutsbekundungen, begannen sich DDR-Bürger zu formieren und über Alternativen nachzudenken und sie auch zu fordern. Als Gorbatschow die Feiern zum 40. Jahrestag besuchte, war diese Bewegung bereits so weit fortgeschritten, dass sie sich traute, die Feierlichkeiten mit Protesten zu überschatten. Sie ging dabei auch insoweit sehr geschickt vor, als dass die Gorbatschow und seine Glasnost&Perestroika-Reformen als Vorbild erklärte und von der DDR-Führung „nur“ einforderte, dem Vorbild des großen Bruders aus dem Osten zu folgen – etwas, das die SED fast 40 Jahre lang unter dem Slogan „Von der Sowjetunion lernen heißt siegen lernen“ praktiziert hatte. Die 180-Grad-Wende, die die SED nun zu beschreiben gezwungen war, entbehrte jeglicher Glaubwürdigkeit („Würden Sie ihre Wohnung tapezieren, nur weil Ihr Nachbar das tut?“). Der Druck auf Honecker stieg immer weiter. 

Der erste große politische Protest in der DDR aber fand bereits im Mai 1989 statt. Der Anlass waren die Kommunalwahlen. Wie üblich fälschte die SED großzügig die Wahlscheine, um auf die üblichen Werte im hohen 90%-Bereich zu kommen, aber die reine Zahl der oppositionellen Stimmen ging weit über das Gewohnte hinaus. Da die Auszählungen offen waren – Teil der demokratischen Legitimationsstrategie der SED – konnte diese Fälschung nur funktionieren, indem Gegenstimmen als ungültig gezählt wurden. Zum ersten Mal beobachteten aber viele Bürger den Prozess und protestierten lautstark gegen dieses Vorgehen – eine für das Regime ungewohnte Situation, mit der sie nicht umzugehen wusste und auf die es hauptsächlich mit Repression reagierte. Die Protestdemonstrationen, besonders auf dem Alexanderplatz, begannen sich schnell zu verfestigen und zu Dauerinstitutionen zu werden. 

Grenzbefestigung in Tschechien
Den nächsten Schlag erlitt die SED, als Ungarn und die Tschechoslowakei im Rahmen der von Gorbatschow betriebenen Auflösung der Breschnew-Doktrin (die eine Unterordnung der Außenpolitik unter Moskau gefordert hatte) ihre Grenzen zum Westen öffneten. Die DDR reagierte schnell und schloss ihrerseits die Grenzen zu diesen Ländern; viele Urlauber, die sich zur Zeit dort befanden, nutzten allerdings die Gelegenheit und flüchteten in die BRD, was für das Regime verheerende Fernsehbilder erzeugte. Nennenswert ist hier besonders die Besetzung der bundesdeutschen Botschaft in Prag, wo Flüchtlinge tagelang kampierten, ehe die DDR der Ausreise zustimmte – in einem Sonderzeug über das Territorium der DDR. Was sich die SED davon versprochen hatte ist nicht ganz klar, denn die Fahrt geriet zu einem regelrechten Triumphzug und führte die Probleme des Landes einmal mehr der ganzen Welt vor Augen. 

Das nächste große politische Signal war die Gründung des „Neuen Forums“ am 9./10. September 1989. Gedacht war es als eine Art basisdemokratische Organisation zur Formulierung oppositioneller Ideen und Ausübung von Druck auf die SED. Entgegen heutiger BRD-Folklore war es keine Vorstufe zur Einigung; die Auflösung der DDR stand nicht auf der Agenda. Den Initiatoren ging es darum, eine bessere DDR zu schaffen, nicht, sie abzuschaffen. Die Initiatoren des Forums hatten selbst nicht damit gerechnet, wie populär es innerhalb kürzester Zeit werden sollte. 

Der Platz des Himmlischen Friedens
Ein herber Rückschlag für die Oppositionellen war das Schicksal der zeitgleich stattfindenden Proteste in China auf dem Platz des Himmlischen Friedens. Die Niederschlagung dieser Proteste durch die chinesische KP war, obwohl anders als in den westlichen Medien berichtet gar nicht auf dem Platz selbst, eine blutige Angelegenheit. Die entsprechenden Fernsehbilder entsetzten die Zuschauer auf beiden Seiten des Eisernen Vorhangs, aber während sie für den Westen nur eine Bestätigung der postulierten Unmenschlichkeit des Ostens waren nutzte das Staatsfernsehen der SED sie, um die eigenen Bürger zu verunsichern und in Angst zu halten und kommentierte sie schonungslos. Der Eindruck, dass die DDR zu ähnlichen Maßnahmen greifen würde, wurde bewusst geschürt und verließ die Einwohner des Landes bis zum Mauerfall auch nicht mehr. Die SED nutzte diese Furcht massiv aus, um die Menschen vom Protestieren abzuhalten. Das Schlagwort von der „chinesischen Lösung“ machte alsbald die Runde. Anfang Oktober wurde zudem die NVA in „erhöhte Alarmbereitschaft“ versetzt. Gestoppt wurden die Proteste dadurch allerdings nicht. Noch immer protestierten wöchentlich hunderte und tausende von Oppositionellen gegen die SED und ihre Herrschaft über die DDR, und die Proteste ebbten auch zu den 40. Jahrestagsfeierlichkeiten nicht ab.

Bildnachweise: 
Brandenburger Tor - DoD photo, USA (gemeinfrei)
Gorbatschow - RIA Novosti archive, image #359290 / Yuryi Abramochkin (CC-BY-SA 3.0)
Khomeini - sajed.ir (GNU 1.2)
Logo - unbekannt (gemeinfrei)
Grenze - Ladin (GNU 1.2)
Platz - LuxTonerre (CC-BY-SA 2.0)

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/10/die-deutsche-einheit-teil-1.html

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ViFa Geschichte Nr. 09 (2012): Neue Artikel auf Docupedia-Zeitgeschichte

Timothy S. Brown, 1968. Transnational and Global Perspectives, Version: 1.0, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 11.6.2012, URL: docupedia.de/zg/1968?oldid=82351. Timothy S. Brown stellt in seinem Beitrag für Docupedia heraus, dass das Jahr „1968“ als eine Chiffre für den politischen und sozialen Wandel in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu verstehen ist. Brown fragt nach dem generationellen Zusammenhang und […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/09/3323/

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Zeitgeschichte und Digital Humanities

Hinweis: Dieser Text erschien zuerst bei den Kollegen von Docupedia Zeitgeschichte. Ist Facebook eine zeithistorische Quelle, und wer archiviert die Tweets der Politiker? Wie nutzt man digitale Quellen, und wie verändert sich die Quellenkritik, wenn die Kopie sich vom Original nicht mehr unterscheiden lässt? Mit dem digitalen Wandel der letzten Jahre stellen sich einige grundlegende [...]

Quelle: http://weblog.hist.net/archives/6426

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Kurzer Prozess: Die Verfolgung von Jugendkulturen als “Rowdies” hat eine lange Geschichte

Das drakonische Urteil gegen die Musikerinnen der russischen Punk-Band Pussy Riot vom 17. August 2012 hat eine lange Vorgeschichte. Schon im Zarenreich und im Staatssozialismus diente der Vorwurf des “Rowdytums” der Unterdrückung von Jugendkulturen. 


Politische Urteile gibt es viele in Russland. Die Verurteilung der drei jungen Frauen des russischen Punk-Kollektivs Pussy Riot aber erregt weltweit Empörung. Menschen fühlen sich angesprochen, weil die Musik auch ihre eigene ist, das macht das Urteil für viele zu einer höchstpersönlichen Angelegenheit. Das Moskauer Urteil gegen die Musikerinnen wird nicht nur Geschichte machen, es hat auch eine. Die Entscheidung der Richterin steht in einer langen und unrühmlichen rechtshistorischen Tradition autoritären und antiliberalen staatlichen Handelns. Dies belegt schon der Tatbestand des „Rowdytums“, unter dem die Anklage stand. Der Vorwurf des „Chuliganstvo“ hat eine lange Vorgeschichte.

Bereits im Kommunismus spielte er eine wichtige Rolle bei der Verfolgung politischer Gegner, wie der Regensburger Rechtswissenschaftler und Osteuropa-Experte Friedrich-Christian Schroeder schon in den sechziger Jahren herausarbeitete. Schroeder fand Ursprünge in revolutionärer Zeit, etwa im Aufruf „An die Bevölkerung“ vom November 1917: „Errichtet strengste, revolutionäre Ordnung, unterdrückt gnadenlos die Versuche zur Anarchie von Seiten der Säufer, Rowdys, konterrevolutionären Junker, Kornilow-Leute und dergleichen“, hieß es da in revolutionärem Duktus. Der Autor des Manifestes war Wladimir Iljitsch Lenin.

Ein Mittel zur Rechtfertigung juristischer Willkür

Dass Lenins Formulierungen nicht nur Revolutionsrhetorik waren, bewies er zwei Monate darauf, als er sie in einer Schrift über den Wettbewerb wiederholte. Dort gelten die „Rowdys“ gemeinsam mit den Reichen, Gaunern und Schmarotzern als „Auswurf der Menschheit“, als „rettungslos verfaulte und verkommene Elemente“. Die „Seuche, diese Pest, diese Eiterbeule“ sei eine Hinterlassenschaft des Kapitalismus, die beseitigt werden müsse.

Ein Dekret vom Februar 1918 setzte die expressive Prosa in konkrete Handlungsanweisungen um: Danach waren Rowdys ebenso wie feindliche Agenten und deutsche Spione „am Ort des Verbrechens zu erschießen“. Worin genau das Rowdytum bestand, definierten immer neue Erlasse immer wieder neu. Dabei ging es nicht nur um den Kampf gegen Zerstörungen und Schlägereien unter Alkoholeinfluss, die traditionell als Problem galten. „Chuliganen“ waren nicht nur Gewalttäter. Eine Verordnung von 1923 definierte als Rowdytum jene „Handlungen, die von einer offensichtlichen Missachtung der Gesellschaft begleitet sind, insbesondere Unfug jeder Art, Ausschreitungen, grobes Schimpfen“. Für die Revolutionstribunale der jungen Sowjetmacht hatten derart dehnbare Definitionen die wichtige Funktion, kurzen Prozess mit all jenen machen zu können, die nicht ins gängige Raster staatlicher Verfolgung passten.

Schon Lenin verstand „Rowdys“ als „Auswurf der Menschheit“Auch in der postrevolutionären Phase der Stabilisierung des Sowjetsystems blieb der Rowdy-Paragraph ein wirksames Mittel zur Rechtfertigung juristischer Willkür. Zwar wurden tatsächliche oder vermeintliche Rowdys nun nicht mehr erschossen, sondern mit Geld- und Freiheitsstrafen oder mit Verbannung bestraft. Doch sieht der Sowjetrechtsexperte Schroeder in der unter Stalin vollzogenen Konsolidierung eine „frostige Erstarrung unter Beibehaltung fast aller kriegsbedingten Verschärfungen der Repression“. Nach Stalins Tod wurde 1956 unter Chruschtschow das Rowdytum in schwere und minderschwere Delikte unterteilt und letztere mit leichten Strafen, etwa kurzer Haft, belegt. Was wie eine Entschärfung aussah, war tatsächlich ein Mittel für massenhafte Einschüchterung.

„Liquidierung des Rowdytums“

Wie der Historiker Brian Lapierre vor einigen Jahren in den „Cahiers du Monde Russe“ analysierte, war die Kampagne gegen Rowdys nun nicht mehr ein Instrument, um vermeintliche Staatsfeinde mit schweren Strafen aus dem Verkehr zu ziehen. Nun konnten Menschen wegen minderschwerer Vergehen mit kurzen Strafen belegt werden, dies aber in großem Ausmaß. Die Verurteilungen überschritten in den fünfziger Jahren die Millionengrenze. Eine „minderschwere Strafe“ konnte etwa in zwei Wochen Arbeitslager bestehen. Die vage Beschreibung des Rowdytums umfasste auch Verstöße gegen Ruhe und Ordnung, „respektloses Verhalten gegenüber anderen Bürgern“ sowie „Obszönitäten und Ungehörigkeiten“ aller Art.

Diese Gummiparagraphen waren keineswegs neu. Zwar betonten die Gesetzgeber der Sowjetunion gern den radikalen Bruch zur Justiz des Zarenreiches, doch kannte bereits das zaristische Recht „Vergehen wider die Wohlanständigkeit, Ordnung und Ruhe“, das sich allerdings vom sowjetischen Recht durch minder drastische Strafen unterschied. Der Rowdyparagraph war nicht auf die Sowjetunion allein beschränkt. Jüngere Wissenschaftler wie der Prager Historiker Matej Kotalik erforschen derzeit, inwieweit sowjetisches Strafrecht auch die Bestimmungen anderer sozialistischer Staaten prägte.

In der DDR etwa galten die Anstrengungen der Volkspolizei um 1960 ebenfalls verstärkt der „Liquidierung des Rowdytums“ und der „Zersetzung“ jugendlicher Gruppen mit nachrichtendienstlichen Methoden. Gemeint waren damit jugendliche Fans amerikanischer Musik, die sich zu Clubs und Bands zusammengeschlossen hatten. Brigaden des SED-Zentralkomitees, zu denen lokale Partei- und FDJ-Funktionäre gehörten, gingen seit 1960 gegen Fanclubs und „halbstarke Verhaltensweisen“ vor, zu denen auch das Praktizieren westlicher Tänze oder Verstöße gegen die Bestuhlungsvorschriften auf Konzerten gehören konnten. Einen Höhepunkt hatten diese Restriktionen in der Zwangsauflösung von Gitarrenbands 1965, gegen die Jugendliche in Leipzig demonstrierten und darum zu teils drakonischen Strafen verurteilt wurden. Als Tatbestand ging das Rowdytum 1968 in das Strafgesetzbuch der DDR ein. Der Paragraph 215 ahndete Vergehen wie nächtliche Ruhestörung, Verstoß gegen die Veranstaltungsordnung und „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Er wurde als sogenannter Rowdy-Paragraph berüchtigt.

Wachsendes Unverständnis

Immer wieder wurde er zur Unterdrückung unerwünschter kultureller Aktivitäten genutzt. In den fünfziger Jahren waren es die Halbstarken, in den Sechzigern und Siebzigern jugendliche „Gammler“, die auch dann als „Arbeitsbummelanten“ verfolgt wurden, wenn sie über ein einträgliches Einkommen etwa als Musiker oder Gelegenheitsarbeiter verfügten. In der Sowjetunion ging man ähnlich vor, in Ungarn und Tschechien war die Jugendpolitik etwas toleranter. Doch auch im Westen erklang der Ruf nach „Arbeitslagern für Langhaarige“ nicht nur aus dem Volksmund der Nachkriegsgesellschaft. Ein Gutachten der Weltgesundheitsorganisation erwog um 1960 militärische Trainingscamps für „antisoziale“ Jugendliche, die rauchen und trinken.

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Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/389

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Die Geschichte des "Supreme Court of the United States", Teil 3/3

Von Stefan Sasse


Dies ist der dritte und letzte Teil einer Serie zum "Supreme Court of the United States". Teil 1 und Teil 2 findet sich hier und hier. Darin wurde skizziert, wie der Supreme Court sich seine eigene Jurisdiktion schuf, die Frage der Sklaverei zu beantworten versuchte und in nie gekannte Tiefen abrutschte, indem er die Rassentrennung legalisierte. Danach verhinderte er lange Jahre eine Sozialgesetzgebung in den USA, ehe er unter Roosevelt mit liberalen Richtern besetzt  wurde und die New-Deal-Maßnahmen passieren ließ. In den 1950er und 1960er Jahren wurden zahlreiche Urteile gefällt, die die Bürgerrechtsbewegung entscheidend voranbrachten und die politische Landschaft der USA bis heute prägen. Seit dem Rücktritt Earl Warrens 1969 ist allerdings eine graduelle Rechtsverschiebung wahrnehmbar, die mit Ronald Reagans Regierungsantritt 1981 stark zunehmen sollte.

William Rehnquist
Der auf Burgers Rücktritt 1986 folgende Rehnquist-Court war einer der konservativsten Gerichtshöfe der letzten Jahrzehnte. Viele seiner Richter wurden von Ronald Reagan ernannt, und einige von ihnen sind heute noch aktiv. Interessanterweise sind einige sehr liberale Entscheidungen in seiner Zeit gefallen ein Zeichen dafür, dass die Richter tatsächlich sehr unabhängig von den Politikern sind, die sie ernennen. So erlaubte der Supreme Court explizit das Verbrennen von US-Flaggen unter dem ersten Verfassungszusatz (Texas v. Johnson, was zu einer bis heute bestehenden Bewegung für die Einführung eines Verfassungszusatzes, der Flaggenverbrennungen verbietet, führte), verbot öffentliche, von Schülern geführte Schulgebete (Lee v. Weisman), legalisierte Abtreibungen auch nach dem dritten Monat, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist (Stenberg v. Cahart) und erlaubte homosexuellen Geschlechtsverkehr (Lawrence v. Texas). Ebenfalls in diese Reihe gehört Grutter v. Bollinger, eine Entscheidung, die die Praxis der affirmative action, also der bevorzugten Einstellung von Schwarzen, legitimierte.

Zwei gänzlich andere, kontroverse Entscheidungen des Supreme Court jener Epoche aber zeigen deutlich seine konservative Ausrichtung. In United States v. Lopez 1995 entschied das Gericht zum ersten Mal seit Roosevelts Tagen über eine deutliche Grenze für das Recht des Bundes, über die commerce clause in die Rechte der Einzelstaaten einzugreifen. Der Anlass war geradezu trivial; ein Schüler ging in Berufung, weil er unter Berufung auf die commerce clause angeklagt worden war, eine Waffe in der Schule verkauft zu haben. Der Supreme Court zog in seinem Urteil deutliche Grenzen und setzte damit einen Präzedenzfall für einen Umschwung hin zu mehr Staatenrechten. Das wohl berühmteste Urteil des Rehnquist-Court aber ist Bush v. Gore von 2000: die damals in vollem Gange befindliche Nachzählung der Stimmenabgabe zur Präsidentschaftswahl in Florida wurde gestoppt, weil sie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze. Als Folge zog George W. Bush ins Weiße Haus ein. Kaum eine Entscheidung war direkt politischer als diese und ist bis heute unter Hardlinern beider Seiten mythenumrankter. Tatsächlich hat diese Entscheidung der politischen Hygiene in den USA schweren Schaden zugefügt und den Supreme Court dem Verdacht der Parteilichkeit ausgesetzt.

John Roberts
Seit Rehnquists Tod im Jahr 2005 wird der Supreme Court von John G. Roberts geführt, einem Konservativen, der jüngst mit seinem Votum für Obamas Gesundheitsreform Schlagzeilen machte. Bereits vor dieser Entscheidung aber fällte er einige wichtige Entscheidungen, die eine Rechtsbewegung der amerikanischen Politik zementierten. So wurde in Carvetti v. Ceballos bestimmt, dass Staatsbedienstete über ihre Tätigkeit nicht unter dem Schutz des ersten Verfassungszusatz reden dürfen, bestätigte in Kansas v. Marsh die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe in Kansas, bestätigte das Verbot von Abtreibungen nach der 24. Schwangerschaftswoche in Gonzales v. Carhart, schränkte das Recht auf Privatsphäre ein, indem er die Bedingung bei Hausdurchsuchungen, dass Polizisten sich ankündigen müssen relativierte (aufgefundene Beweise dürfen weiterhin verwendet werden, Hudson v. Michigan) und erlaubte explizit den Besitz von Handfeuerwaffen (District of Columbia v. Heller). Die wohl größte Entscheidung aber ist die Citizens United v. Federal Election Commission-Entscheidung von 2007, die im aktuellen Wahlkampf immer und immer wieder als Beispiel Nr. 1 für die Probleme mit der amerikanischen Demokratie zitiert wurde.

Citizens United ist eine private non-profit-Organisation mit konservativer Stoßrichtung, die Einfluss auf alle möglichen Wahlen zu nehmen versucht beispielsweise durch Produktion und Ausstrahlung von politischen Werbespots. Die Federal Election Commission versuchte, die Ausstrahlung eines solchen Films zu verhindern, da sie solche Interventionen als unzulässig ansah - direkte Spenden von Organisationen oder Firmen an Kandidaten, die für Bundesämter kandidieren, sind illegal, und die Argumentation war, dass ein solcher Beitrag nichts anderes sei. Der Supreme Court sah das anders und erlaubte Citizens United die Ausstrahlung unter dem Schutz des ersten Verfassungszusatzes, der freedom of speech. Die direkte Folge ist der im aktuellen Wahlkampf 2012 oft beklagte gigantische Einfluss der Super PACs (Political Action Committee) auf die Finanzierung und Themensetzung. Problematisch an der Entscheidung ist, dass die free speech eigentlich eingeschränkt wird, denn wer in der Lage ist, seine Meinung mit bezahlten Werbespots im Fernsehen zu verbreiten hat eine völlig andere Ausgangslage als jemand, der kein Geld für solcherlei Dinge hat eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Der Supreme Court sah das anders. Die Folgen davon erleben wir gerade im Präsidentschaftswahlkampf.

Präsident Barack Obama
Die aktuellste und größte Entscheidung des Supreme Courts unter Roberts aber war die über Obamas Gesundheitsreform, den Patient Reform and Affordable Healthcare Act, von den Gegnern Obamacare getauft. Für die meisten Beobachter überraschend erklärte der Supreme Court, obwohl strukturkonservativ, das Werk für verfassungsgemäß. Bereits in der Debatte vorher hatten zwei Argumente die Agenda bestimmt, die im Verlauf dieser kleinen Geschichtsschreibung immer wieder eine Rolle gespielt haben: die Teilung des Gerichtshofs in 5:4 entlang ideologischer Scheidelinien und den daraus resultierenden Vorwurf der allzu großen Einflussnahme nicht gewählter Gremien auf den politischen Prozess einerseits und die Rolle der Einzelstaaten in ihrem Verhältnis zum Bund über die commerce clause andererseits. Roberts erklärte, dass die Zwangsvorschrift (individual mandate) in Obamacare keine Verletzung der commerce clause darstelle, wie die Konservativen argumentiert hatten also einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Bundesstaaten sondern eine Steuer, zu der der Bund prinzipiell berechtigt sei. Gleichzeitig erklärte er, dass die Bundesstaaten darüber hinaus nicht zur Teilnahme an dem Projekt gezwungen werden könnten. Der Vergleich mit Marshalls wegweisender Entscheidung von Marbury v. Madison drängt sich geradezu auf. Roberts zwang Obama durch seinen  Sieg geradezu, sich auf die Seite des Supreme Court zu stellen und das Urteil zu begrüßen, stärkte aber die Rolle der Einzelstaaten und machte spätere Reformen dieser Art fast unmöglich, indem er einen Präzedenzfall schuf. Es ist gut möglich, dass National Federation of Independent Business v. Sebelius, wie die Entscheidung heißt, eine ähnliche Bedeutung für die Zukunft erlangt.

 Der Supreme Court ist eine sehr amerikanische Institution. Fest eingefügt in das System der Checks&Balances, dem wohl bedeutendsten Beitrag der USA zu der Entwicklung politischer Systeme, hat er über mehr als zwei Jahrhunderte die Politik in ihren Schranken gehalten. Dies war beileibe nicht immer zum Besten wie die Politik auch hat sich der Supreme Court einige Male schwer geirrt, und es hat lange gedauert, diese Irrtümer zu revidieren. Das Vertrauen der amerikanischen Bürger in ihn ist aber nicht ohne Grund. Die Richter haben ihre Unabhängigkeit von der Politik stets verteidigt, und in den Geruch der Parteilichkeit kamen sie äußerst selten. Selbst ihre Angehörigkeit zu einer bestimmten Richtung, etwa den Konservativen oder Liberalen, kann nach ihrer Ernennung auf Lebenszeit kaum als garantiert angenommen werden. Oft genug entschieden die Richter unabhängig von ihrer Einstellung. Auch das, das muss deutlich gesagt werden, hat nicht immer zum Besseren geführt. Es steht aber fest, dass die Amerikaner in ihrem Obersten Gericht eine Stelle haben, in der sie davon ausgehen können, dass sie Entscheidungen unabhängig vom Staat und dem Ansehen der Person fällt und das ist etwas, das nur sehr wenige Staaten vorweisen können und das nicht unerheblich zur außergewöhnlichen Stabilität des amerikanischen politischen Systems beigetragen hat. Roosevelts gescheiterter Versuch, den Supreme Court auszuhebeln, zeigt dies deutlich auf.

Thomas Jefferson
Ohne Kritik war das System freilich noch nie. Thomas Jefferson selbst hasste es, weil es verkörperte, was die USA eigentlich hatten beseitigen wollen eine Aristokratie nicht gewählter Männer, die mit fast absoluter Macht dem Volkswillen Schranken aufwiesen. Tatsächlich ist der Vorwurf, dass der Supreme Court mit Demokratie nicht besonders viel zu tun hat, kaum von der Hand zu weisen. Seine Mitglieder werden vom Präsidenten ernannt und dienen lebenslang. Sie sind niemandem jemals Rechenschaft schuldig. Warum aber stehen sie höher als eine Entscheidung des Volkes, dem die Verfassung selbst in ihrem ersten Satz die volle Souveränität zubilligt? Zu erklären ist dies nicht demokratisch, sondern nur mit dem System der Checks&Balances. Manchmal kann es nötig sein, die Demokratie vor sich selbst zu schützen. Es gab 1954 nicht auch nur im Ansatz eine Mehrheit für die Vorstellung, schwarze Kinder mit weißen auf eine Schule gehen zu lassen. Der Supreme Court scherte sich nicht darum. Es wäre möglich gewesen, dass der Präsident mit der Billigung des Volkes im Rücken die Verfassung ignoriert, um eine populäre, aber verfassungsfeindliche Maßnahme durchzudrücken. 1974 zeigte der Supreme Court klar, dass das niemals möglich sein kann. Er ist ein Korrektiv, nicht mehr, nicht weniger. Die alte Frage, wer die Wächter überwacht, kann auch er nicht beantworten.

Viele Länder, die ihre Demokratien am Beispiel der USA aufgebaut haben, versuchten auch, den Supreme Court zu imitieren. Die Einrichtung eines unabhängigen Obersten Gerichts aber ist eine Hürde, an der viele von ihnen scheiterten. Deutschland hat sie genommen, und das Bundesverfassungsgericht genießt in der BRD ein ähnlich hohes Ansehen, obgleich es selten eine solche Bedeutung erlangt wie der Supreme Court (fallen doch schon die Probleme der Staatenrechte hier fast völlig unter den Tisch). Als Gegenbeispiel kann dafür Russland dienen. Nach einigen hoffnungsvollen Ansätzen ist das russische Verfassungsgericht heute eine leere Hülle. Niemand kann in Russland hoffen, einen Prozess gegen den Staat zu gewinnen. Genau diese Aussicht aber ist es, die einen Rechtsstaat erst ausmacht. Die USA hatten das Glück, von Anfang an einen Gerichtshof zu haben, der solche Verfahren ermöglichte. Die Rechte der Bürger werden von seiner Existenz garantiert. Oftmals geht die Bedeutung solcher Institutionen in den Berichten über die Akteure auf der Bühne der großen Politik verloren. Gleichwohl sollte man sie nie unterschätzen für die Existenz einer lebendigen Demokratie und ihren Erhalt sind sie von essenzieller Bedeutung.

Bildnachweise: 
William Rehnquist - United States Department of Justice (gemeinfrei)
Owen Roberts - Steve Petteway (gemeinfrei)
Barack Obama - Pete Souza, The Obama-Biden-Project (gemeinfrei)
Thomas Jefferson - Rembrandt Peale (gemeinfrei)

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/08/die-geschichte-des-supreme-court-of.html

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Die Geschichte des "Supreme Court of the United States", Teil 2/3

Von Stefan Sasse

Dies ist der zweite Teil einer Serie zum "Supreme Court of the United States". Teil 1 findet sich hier. Darin wurde skizziert, wie der Supreme Court sich seine eigene Jurisdiktion schuf, die Frage der Sklaverei zu beantworten versuchte und in nie gekannte Tiefen abrutschte, indem er die Rassentrennung legalisierte.

Edward Douglas White
Wer gedacht hätte, dass es danach progressiver würde und aufwärts ginge, hatte sich allerdings getäuscht. Unter Edward Douglass White fällte der Supreme Court mehrere Entscheidungen, die Arbeitsschutzregelungen einzelner Staaten kippten. Von einer Washington, D.C.-Mindestlohnregelung bis hin zu Arbeitszeitbegrenzungen in New York fielen zahlreiche zaghafte Gehversuche einer amerikanischen Sozialgesetzgebung dem Supreme Court zum Opfer. Jedes Mal wurde sie als ein unzulässiger Eingriff in die Recht der Unternehmer gesehen. Whites Nachfolger William Howard Taft (vormaliger US-Präsident) änderte an dieser Praxis wenig, hatte aber über weniger solcher Fälle zu entscheiden. Stattdessen urteilte er in mehreren Präzedenzfällen, dass die Bill of Rights auch die Einzelstaaten binde und verwarf damit eine Rechtssprechungspraxis aus der Marshall-Ära, die nur die Bundesregierung daran gebunden gesehen hatte – ein entscheidender Schritt in Richtung der wegweisenden Entscheidungen zur Stärkung der Bürgerrechte ab den 1950er Jahren, auch wenn das kaum Tafts Intention gewesen sein dürfte.

In den 1930er Jahren blieb der Supreme Court weiterhin bei seiner Linie, Regulierungsversuchen der Bundesregierung einen Riegel vorzuschieben. Dies lag hauptsächlich an seiner klaren ideologischen Aufteilung in Liberale und Konservative nach einem bis heute wirkenden Muster. Der Gerichtshof besaß lange vier eindeutig konservative Richter (¨the four horsemen¨) und drei eindeutig liberale Richter (¨the three musketeers¨). Die verbliebenen beiden neigten zwar je einer Seite zu, stimmten aber tendenziell etwas unabhängiger ab (¨swing vote¨). Viele der konservativen Entscheidungen fielen dementsprechend 5:4. Während dies bisher keinen ernsthaften Konflikt mit der Exekutive gebracht hatte, sorgte es ab 1933 mit der Wahl des progressiven Präsidenten Franklin Roosevelt und seinem "New Deal" für einen ernsthaften und tiefgehenden Konflikt. Die weitreichenden Reformen Roosevelts, die zur Schaffung kompletter neuer Institutionen wie etwa der National Recovery Agency NRA führten, griffen stark in die etablierte Machtbalance zwischen Staaten und Bund ein. Dies provozierte den Widerstand zahlreicher Kräfte.

Poster der NRA
Roosevelt befand sich bereits kurz nach seiner Inauguration in einem Dauerkrieg gegen den Supreme Court. Seine Maßnahmen zum New Deal wurden von den konservativen Richtern ein ums andere Mal niedergeschmettert. Besonders die NRA war davon betroffen, wurde sie doch für verfassungswidrig erklärt - Roosevelt hatte sie so eingerichtet, dass der Beitritt zu den Programmen der NRA zwar freiwillig war, die Vorteile, die damit einher gingen, aber nur bei Akzeptanz der strengen Regelungen besonders in arbeitsrechtlicher Hinsicht griffen. So mussten NRA-Mitglieder, die exklusiv an die lukrativen und in der Weltwirtschaftskrise wichtigen Regierungsaufträge kamen, beispielsweise Regelungen bei Lohn und Arbeitszeit hinnehmen. Wie bereits zu Beginn des Jahrhunderts ging das dem Supreme Court wesentlich zu weit, weil es in die Staatenrechte eingriff. Für Roosevelt usurpierte der Supreme Court damit einen politischen Gestaltungsraum für sich, der ihm nicht zustünde - eine Kritik, die seit Jefferson noch jeder Präsident vorgebracht hatte, gegen den der Supreme Court entschieden hatte.

Dies ist ohnehin ein interessanter Punkt. Die grundlegenden Argumentationslinien sowohl des Supreme Court auf der einen als auch seiner Kritiker und Befürworter auf der anderen Seite haben sich seit 1800 praktisch nicht verändert. Die Abwägung zwischen Bundes- und Staatenrecht mäanderte mal zu Gunsten des Einen, mal des Anderen. Stets wurde es auch mit den jeweiligen Trends verbunden. Konservative berufen sich auch deshalb so gerne auf die Einzelstaatenrechte, weil dieses Argument stets dem Abschmettern einer Klage dient und die meisten Klagen die Durchsetzung aktueller Trends zum Ziel haben (etwa der politischen Rechte für die ehemaligen Sklaven nach dem Bürgerkrieg). Im umgekehrten Falle, etwa bei der Beseitigung sozialstaatlicher Regeln in den Einzelstaaten, werden plötzlich Progressive zu Vorkämpfern der Staatenrechte. Auch bringt man dem Supreme Court immer dann Achtung als elementares Element der „Checks&Balances“ entgegen, wenn er in seinem Sinne entscheidet, und kritisiert seine fehlende demokratische Legitimation, wenn er das nicht tut. Geändert hat sich an diesem Muster in über 200 Jahren nichts.

Owen Roberts
Roosevelt nun empfand seinen Konflikt mit dem Supreme Court als besonders schwerwiegend und überlegte sich Mittel und Wege, um ihn in seinem Sinne zu beeinflussen. Als normaler politischer Druck nicht zum Erfolg führte, wandte er sich dem so genannten "court packing" zu: da die Verfassung die Zahl der Richter nicht festlegt, konnte er prinzipiell einfach neue Richter ernennen und damit die Balance ändern (vorausgesetzt, der Kongress erhöhte die Zahl, aber Roosevelt hatte damals eine ihm gewogene Mehrheit). Erwartungsgemäß brach damit ein wahrer Sturm der Entrüstung los. Nicht zu Unrecht wurde Roosevelt vorgeworfen, den Supreme Court auf diese Art und Weise der Exekutive unterwerfen zu wollen. Das zeigt, dass die Institution fest verankert war - selbst Roosevelts engste Verbündete waren fassungslos, und eine darüber hinaus gehende Beschneidung des Supreme Court wäre völlig undenkbar gewesen. Der Präsident nahm auch schnell Abstand von der Idee. Das wurde ihm durch Rücktritte der alternden Richter erleichtert: bald konnte er einige ersetzen, und ab Ende der 1930er Jahre  passierten die New-Deal-Maßnahmen ungehindert die zuständigen Gremien. 1945 waren acht von neun Richtern von Roosevelt ernannt. Bereits zuvor aber hatte Owen Roberts, der einzige Republikaner im Gerichtshof, die Seiten gewechselt und begonnen, mit den liberalen Richtern zu stimmen. Besonders seine Stimme gegen die Internierung japanischstämmiger Amerikaner nach Pearl Harbor („Korematsu v. United States) ist hier hervorzuheben. Die Demokraten breiteten über Roosevelts "court packing"-Plan schnell und gerne den Mantel des Vergessens.

1953 endete die Amtszeit des letzten Roosevelt-liberalen Vorsitzenden, Frederick Moore Vinson. Der neu gewählte Präsident Dwight D. Eisenhower ernannte den Gouverneur von Kalifornien, Earl Warren, zum neuen Vorsitzenden. Unter dem Warren-Gerichtshof, der bis 1969 amtierte, fielen einige der bis heute die Lage in den USA frappant beeinflussenden Entscheidungen. Die erste und gleichzeitig bekannteste ist "Brown v. Board of Education", mit der der Supreme Court die schlimmste Entscheidung seiner Existenz - "Plessy v. Ferguson" - vollständig revidierte. Das Urteil erklärte die Rassentrennung effektiv für illegal und war der juristische Startschuss für die Bürgerrechtsbewegung.

Soldaten eskortieren schwarze Schüler zur Schule
Das war aber erst der Anfang. Der erste Verfassungszusatz, der die „freedom of speech“ garantiert und auch die Freiheit der Religion inkorporiert – der wohl wichtigste Verfassungszusatz überhaupt –, wurde vom Warren Court gänzlich neu ausgelegt. In einer Serie von Entscheidungen wurde das verbindliche Schulgebet für verfassungswidrig erklärt, ebenso die verpflichtende Bibel-Lektüre in vielen Schulen. Dadurch wurde ein Streit begonnen, der bis heute anhält und eine scharfe Trennlinie zwischen Konservativen und Liberalen zieht. Die Forderung nach einem Schulgebet ist seither im Standardrepertoire jeden Konservativen zu finden, und das Thema verfehlt seine Wirkung nicht. In Reaktion auf dieses Urteil wurde übrigens auch die Formel „under god“ in den Flaggenschwur eingefügt, die vorher noch überhaupt nicht existiert hatte („one nation, under god, indivisible…“). Auch die Verteidigung dieses Schwurs ist eine der Roten Linien der Konservativen. Es zeigt schön, dass noch jede Entscheidung des Supreme Court eine Art von Gegenbewegung hervorgerufen hat, wodurch sich im Kleinen das spiegelt, was in den USA im Großen gesamtgesellschaftlich geschieht.

Die Stärkung der Bürger- und Menschenrechte hörte aber damit nicht auf. Der Warren-Court fällte eine Reihe von Entscheidungen, die die Bindewirkung der Bill of Rights auch für die Bundesstaaten festschrieb. Darüber hinaus wurden die Rechte von Angeklagten deutlich erweitert, am berühmtesten der „Miranda v. Arizona“-Entscheidung, die jedem aus Hollywood-Filmen bekannt ist: vor einer Befragung müssen einem Beklagten seine Rechte vorgelesen werden („Sie haben das Recht zu schweigen…“). Zwar hat kaum jemand diese Entscheidung richtig verstanden (in Filmen werden die Rechte bei der Verhaftung verlesen, was Unfug ist) und in der Realität spielt die Lesung auch praktisch keine Rolle, aber das Zeichen, das damit gesetzt wurde, hat seinen Eingang in die Popkultur gefunden. Eine letzte Entscheidung von 1965, „Griswold v. Connecticut“, schuf ein gänzlich neues Recht, das besonders in den letzten Jahren die gesamte Sicherheits- und Technikdebatte beherrscht hat: das Recht auf Privatsphäre. Der Präzedenzfall von „Griswold v. Connecticut“ jedenfalls wird die Gerichte wohl auch in Zukunft noch beschäftigen, denn die Herausforderungen für die Erhaltung der Privatsphäre im Zeitalter des Internets sind mannigfaltig und noch lange nicht alle bekannt.

Warren E. Burger
Nach Earl Warrens Rücktritt 1969 wurde Warren E. Burger der Vorsitzende des Supreme Court, der den Posten bis 1986 innehatte. In seine Amtszeit fallen drei grundlegende Entscheidungen. Die erste davon war die berühmte „Roe v. Wade“-Entscheidung 1973, die Abtreibung in bestimmten Fällen für legal erklärte – eine Regelung, die die US-Gesellschaft tiefgreifend und bis heute spaltete. Die Abtreibung war demnach unter dem Recht auf Privatsphäre einer Frau (das sich auch auf den eigenen Körper erstreckt) grundsätzlich legal, wird aber durch das Interesse des Staates, Leben zu schützen, gegenbalanciert. Der Kompromiss des Supreme Court war es, Abtreibung in der Zeit, in der das Neugeborene nicht ohne die Mutter überleben konnte (rund 24 Wochen), zu legalisieren. Viele Staaten haben bis heute noch Gesetze, die die Abtreibung illegalisieren (und die von „Roe v. Wade“ quasi nur eingefroren wurden) oder verfügen über Gesetze, die sofort in Kraft treten, sollte „Roe v. Wade“ revidiert werden. Eine wesentlich unwichtigere und schwer umstrittene Entscheidung des Burger-Courts dagegen war „Lemon v. Kurtzman“, in der versucht wurde, eine Regelung bezüglich religiöser Inhalte in öffentlichen und privaten Schulen zu finden, ohne dass die gefundene Regelung eine besonders hohe Akzeptanz besäße (der heutige Supreme Court erweckt offensiv den Eindruck, sie künftig revidieren zu wollen).

Eine gänzlich bedeutendere Entscheidung, die uns Deutschen dem Inhalt nach sehr vertraut ist, ist die Schaffung des so genannten „Miller Test“ im Zuge von „Miller v. California“. Miller war ein Porno-Händler, der gegen ein kalifornisches Urteil klagte: er habe eine Massen-Brief-Kampagne für Hardcore-Porn durchführen dürfen, weil es vom erste Verfassungszusatz – „freedom of expression“ – geschützt sei. Der Supreme Court entschied gegen Miller; „obszönes Material“ sei nicht geschützt. Im Bewusstsein darüber, dass das ein reichlich weiches Kriterium war, definierte er außerdem obszön im so genannten „Miller Test“: wenn Material 1) ein Durchschnittsmensch das Material als lüstern machend empfindet 2) offensichtlich anstößig (nach Staatenrecht) Akte der Sexualität oder Ausscheidung darstellt 3) keinen künstlerischen oder politischen Wert hat, dann ist es obszön und kann verboten werden. Die legendäre Prüderie der amerikanischen Popkultur gründet sich hauptsächlich auf diese Entscheidung, denn kaum jemand will eine Verurteilung unter diesem Gummiparagraph riskieren. Zwei weitere Entscheidungen der Burger-Ära sind noch zu nennen: „Gregg v. Georgia“, in der 1976 die 1972 gefallene Entscheidung für ein generelles Moratorium auf die Todesstrafe aufgehoben wurde – und die Todesstrafe damit erneut legal war , vorausgesetzt, bestimmte Kriterien wurden eingehalten – und „United States v. Nixon“ 1974, eine Entscheidung über die Watergate-Affäre, in der in aller Deutlichkeit festgehalten wurde, dass niemand, auch der Präsident nicht, über dem Gesetz steht und alleine die Gerichte verfassungsrechtliche Fragen entscheiden. 

Weiter geht's in Teil 3. 

Bildnachweise: 
White - Frances Benjamin Jonston (gemeinfrei)
NRA - NRA (gemeinfrei)
Owen Roberts - Alfred Jonniaux (gemeinfrei)
Little Rock High School - US Army (gemeinfrei)
Warren Burger - SCOTUS (gemeinfrei)

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/07/die-geschichte-des-supreme-court-of_27.html

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Neue Zeitschrift: “Pop. Kultur und Kritik”

Pop. Kultur und Kritik (Cover)
Der Popdiskurs erhält eine neues Medium. Die soeben gegründete Zeitschrift »POP. Kultur und Kritik« wird Tendenzen der Popkultur in den Bereichen Musik und Mode, Politik und Ökonomie, Literatur, Kunst und Medien analysieren und kritisch kommentieren. Die ab Herbst 2012 halbjährlich erscheinende Zeitschrift wird sowohl wissenschaftliche Aufsätze drucken, die sich zentralen Themen der Popkultur widmen, bietet aber auch pointierten Zeitdiagnosen und feuilletonistischen Artikeln und Essays Raum. Sie wird herausgegeben von den Germanisten und Kulturwissenschaftlern Thomas Hecken und Moritz Baßler, Robin Curtis, Heinz Drügh, Nadja Geer, Mascha Jacobs, Nicolas Pethes und Katja Sabisch-Fechtelpeter und greift auf einen 32-köpfigen interdisziplinär besetzten wissenschaftlichen Beirat zurück, dem auch Historiker angehören. Wissenschaftliche Artikel werden peer-reviewed. “POP” erscheint im Transcript Verlag und wird begleitet von einer Internetseite, auf der Buchrezensionen, aktuelle Kurzbeiträge sowie weitere Aufsätze zu finden sein werden.

Dabei wird nicht die reine Analyse von Pop-Artefakten, sondern eine umfassendere Zeitdiagnose angestrebt. Die Zeitschrift wendet sich daher nicht nur an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Disziplinen Geschichte, Kulturwissenschaft, Medienwissenschaft, Soziologie, Germanistik, Anglistik, Amerikanistik, Philosophie, Ethnologie, Musikwissenschaft und Gender Studies, sondern insbesondere auch an die interessierte Öffentlichkeit. Das erste Heft soll im September 2012 erscheinen. Darin geht es u.a. um Morrissey und Hebdige, Kriegsbilder, Energie und Burnout, Gedenken auf Facebook, Lady Gaga, Staat und Wall Street.

“POP. Kultur und Kritik” kann man hier abonnieren.

 


Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/269

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