von Thomas Bussemer
Dieser Beitrag fußt auf einem gruppeninternen Referat der AG Wohnen, das ich am 21. November während unserer Gruppensitzung hielt. Dabei lag mein Hauptaugenmerk auf dem Komplex der Wohnungsbewirtschaftung, also dem Zusammenspiel aus (sozial-) politischen Vorgaben seitens des Staates (sofern vorhanden) sowie der praktischen Umsetzung vor Ort durch die Träger und Handelnden des jeweiligen Wohnungsmarktes. Welche Voraussetzungen hatte die Weimarer Republik, was für Herausforderungen galt es zu bewältigen? Dieser Bericht soll darüber einen Kurzüberblick verschaffen und dabei eventuell erkennbare Brüche oder Kontinuitäten aufzeigen, um dem Verlauf einiger Diskussionen aus den Seminarsitzungen gerecht zu werden.
Die verantwortlichen Experten und Politiker, die sich während des Entstehungsprozesses der Weimarer Reichsverfassung 1918/19 mit sozialpolitischen Themen befassten, hatten bezüglich der „Wohnfrage“ zweierlei Aufgaben zu bewältigen: Zum einen mussten wohnpolitische Verfehlungen aus dem Kaiserreich erkannt und korrigiert werden, zum anderen musste auf den enormen Druck, der generell auf dem Wohnungsmarkt lastete, entsprechend reagiert werden. Zwischen 1871, dem Jahr der Reichsgründung und 1918, dem Ende des Kaiserreiches nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg, war der Wohnungsmarkt von der Politik nahezu unberührt geblieben und wurde frei und privatwirtschaftlich gestaltet. Dem wohl größten und grundlegendsten Missstand wurde schließlich in der Verfassung Rechnung getragen: durch die offizielle Anerkennung des Gesamtkomplex „Wohnen“ als einen sozialpolitischen Aspekt von enormer Wichtigkeit und sozialer Sprengkraft.
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