Nun hat auch das niederländische Parlament „den im Osmanischen Reich an Armeniern begangenen Massenmord als Völkermord anerkannt“ (http://bit.ly/2oraefa). Die Zahl der Staaten, die sich dazu öffentlich festgelegt haben, wächst damit weiter an. Zwei Wege lassen sich unterscheiden. Die Niederlande sind den bundesdeutschen Weg gegangen: Das Parlament anerkennt den Völkermord, indem es die Geschehnisse per Parlamentsentscheidung „Völkermord“ nennt. Die Regierung wahrt Zurückhaltung und freut sich, sich nicht selbst äußern zu müssen. Der zweite Weg wird in Frankreich seit langem diskutiert: Dort gab es schon zwei Versuche, die Leugnung des Völkermords unter Strafe zu stellen; beide Male ist dieses Unterfangen verfassungsrechtlich gescheitert. Die Schweiz musste in Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte lernen, dass es diese Leugnung nicht unter Strafe stellen darf, weil die Meinungsfreiheit höher steht.
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