Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz passiert auch den Bundesrat

Nachdem der Bundestag bereits am 30. Juni 2017 den Entwurf der Bundesregierung zum „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ nach kleineren Änderungen durch den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angenommen hat, hat das Gesetz am heutigen 7. Juli auch den Bundesrat passiert. Nun kann das Gesetz – wie vorgesehen – am 1. März 2018 in Kraft treten.

Das UrhWissG bringt eine Reihe von Änderungen des Urheberrechtsgesetzes mit sich – die wohl Bedeutendste davon ist die Ersetzung des § 52a UrhG, der bisher die „öffentliche Zugänglichmachung [von Werken] für Unterricht und Forschung“ regelt, durch einen umfangreichen Katalog an Regelungen für „gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen“ (§§ 60a-60h UrhG-E). Diese neuen Regelungen gelten zunächst bis zum 28. Februar 2023, da der Gesetzgeber in den nächsten Jahren umfangreiche Entwicklungen im digitalen Bereich erwartet. Innerhalb der nächsten fünf Jahre soll daher das neue Modell erprobt, evaluiert und bei Bedarf angepasst werden.

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Quelle: http://dhd-blog.org/?p=8245

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