Mütter und Arbeiterinnen im NS

„Die Emanzipation der Frau von der Frauenemanzipation”[1]

Der Ideologie der Nationalsozialisten zufolge war die emanzipatorische Entwicklung seit 1918  eine Fehlentwicklung, die zu einem unnatürlichen Geschlechterverhältnis geführt habe. Zu diesen Entwicklungen gehörten zum Beispiel die sogenannten ‚Frauengesetze’, zu denen die Zulassung von Frauen in juristischen Berufen gehörte, wie auch „Mindestlöhne und Sozialversicherung für Heimarbeiterinnen“ und Straffreiheit für Prostitution, „wenn sie nicht Gewerbsmäßig betrieben wurde“.[2]

Frauen sollten nun, im Nationalsozialismus, nicht mehr arbeiten, sondern ihre von Natur gegebenen Stellung als Hausfrau und Mutter wieder einnehmen. Frauen seien nicht gleichzustellen mit dem Mann und nicht in der Lage an Politik teilzuhaben, weswegen sie in den häuslichen Bereich gehörten. Deswegen wollten die Nationalsozialisten „der deutschen Frau wieder jene Daseinsbedingungen schaffen, die ihr von Anbeginn an naturgemäß sind, und die ihr den Platz im Rahmen des Volksganzen zuweisen, wo sie ihrer Lebensaufgabe gemäß wirken, Werte schaffen und sich die Stellung und das Ansehen zurückgewinnen kann, die ihr teilweise verloren gegangen sind.“[3]

Wenn eine Frau arbeitete, sollte es zumindest eine ‚weibliche‘ Form von Arbeit sein, sprich karitative, kulturelle und auf das Häusliche bezogene Arbeit. Arbeiten sollten in diesem Fall aber auch nur diejenigen Frauen, die aufgrund des Frauenüberschusses keine Chance haben würden, ihre ‚natürliche‘ Stellung neben einem Mann einzunehmen.

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Quelle: http://gafprojekt.hypotheses.org/458

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