Wer hat’s erfunden? – Die Hohenzollern und ihre Hofordnungen

Der #HohenzollernWalk, der zur Eröffnung des neuen Erlebnismuseums in der Cadolzburg von Tanja Praske veranstaltet wurde, war für mich ein gedanklicher Anlass mich noch einmal mit den Hofordnungen der Hohenzollern zu beschäftigen.

Die Hohenzollern, respektive die „Preußen“, sind garantiert nicht die Ersten, die einem einfallen, wenn man an Höfe denkt. Nicht einmal, wenn es nur um deutsche Höfe geht. Denn da sind Männer wie der Soldatenkönig – Friedrich Wilhelm I. (1688-1740) oder auch der „Alte Fritz“ – Friedrich II. (der Große) (1712-1786), die man mit Sparsamkeit, gar Geiz assoziiert, ebenso mit Krieg, mit Truppen, mit Soldaten, den „Langen Kerls“, garantiert jedoch nicht mit höfischer Pracht und mit Luxus.

Aber ein Hof musste ja auch nicht immer (übertriebener) Luxus sein. Ein Fakt, den man gerne vergisst während man an Versailles und Ludwig XIV.

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Quelle: http://hofordnung.hypotheses.org/193

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Tiere am Hof:


Tiere im Spiegel der Hofordnungen vom 15. bis zum 18. Jahrhundert

Martin Disteli
Martin Disteli [Public domain], via Wikimedia Commons

Tiere, insbesondere Tiere im höfischen Zusammenhang, scheinen in den letzten Monaten und Jahren eine Art Trend in den Geschichtswissenschaften geworden zu sein. Vor allem Pferde stehen dabei im Vordergrund, wie etwa in dem Buch Pferde und Fürsten. Repräsentative Reitkunst und Pferdehaltung an fränkischen Höfen (1600-1800) von Magdalena Bayreuther und im Dezember wird das Historische Seminar der LMU München eine Konferenz zum Thema „Animals at Court“ veranstalten.
Da liegt es nahe auch einmal einen Blick in die Hofordnungen zu werfen und nachzuschauen, ob Tiere auch dort ein Thema waren, ob sie für so wichtig erachtet wurden, dass man sie eigens in diesen Quellen, die der Organisation des Hofes dienten, erwähnte und ggf. Vorschriften für sie und ihre Haltung ersann, denn Hofordnungen stellen eine bisher wenig beachtete Quellengattung dar, doch geben sie uns Auskunft über viele Bereiche des höfischen Lebens des Mittelalters und der Frühneuzeit, da sie der Organisation des täglichen Hofes dienten. Mit ihrer Hilfe sollte Ordnung geschaffen werden und die Menschen und das Zusammenleben am Hof diszipliniert werden. Da auch zahlreiche Tiere, wie etwa Pferde und Hunde mit in den zu organisierenden Burgfriedensbezirken lebten, verwundert es letztlich nicht, dass auch sie in den Hofordnungen Erwähnung finden, ihnen Plätze zugewiesen wurden und der Umgang mit ihnen Regelungen unterworfen war.



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Quelle: http://hofordnung.hypotheses.org/124

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„Heilsame auffsicht und verfassung“. Hofordnungen vom Mittelalter bis zur Neuzeit


Leges Palatinae Prachthandschrift
Leges Palatinae von Jaume III de Mallorca [Public domain], via Wikimedia Commons

Meine Disputation ist bestanden, meine Dissertation als Open Access-Version veröffentlicht und es gibt nun, dementsprechend, eine Dr. phil. mehr auf diesem Planeten. Dies gibt mir die Möglichkeit jetzt endlich eine kurze Zusammenfassung meiner Arbeit hier auf meinem Blog zu veröffentlichen:
Der Hof ist eine uns wesensfremde Sphäre, die zu erklären schwer fällt, was nicht zuletzt an den unzähligen und sich zum Teil wiedersprechenden Definitionen sichtbar wird, die es zum Hof gibt. Befragt man die Zeitgenossen der Höfe so sieht es nicht anders aus: Auch sie verstanden die höfische Sphäre nicht, wie man an der Aussage Walter Maps “Ich bin am Hof, ich spreche darüber, aber ich weiß nicht – weiß Gott – was das ist”[1], ablesen kann.

 

Hofordnungen in der Forschung

Um sich Höfen zu nähern gibt es viele verschiedene Ansatzpunkte, einer davon ist, sich mit ihren ureigenen überlieferten Quellen zu beschäftigen, in diesem Fall mit der Quellengattung der Hofordnungen. Erstaunlich ist, dass diese Quellengattung lange ein Schattendasein fristete und es eigentlich noch immer tut. Sucht man nach Editionen, so findet man bis heute nur eine wirklich große, die mehrere Territorien umfasst.

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Quelle: https://hofordnung.hypotheses.org/103

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Karneval in Hofordnungen oder Es gibt nichts was es nicht gibt

Wenn man so wie ich im Rheinland beheimatet ist, dann kommt man nicht umhin sich alljährlich mit der 5. Jahreszeit – auch Karneval genannt – auseinanderzusetzen. Meist flüchten Menschen wie ich an den Schreibtisch. Dumm nur, wenn man dann genau da (wo man es am wenigsten erwartet hat) – Murphy sei Dank – auf Quellen trifft, die genau das Thema aufgreifen, dem man gerade eben so schön entfliehen wollte. Denn ob man es glaubt oder nicht: Selbst das Thema Karneval findet sich in manchen Hofordnungen, womit letztlich bewiesen wäre, dass es im Grunde keine Themen gibt, die in Hofordnungen nicht irgendwann und irgendwo behandelt worden wären.

Schloss Scheer
Schloss Scheer

Gleich zwei Hofordnungen der Grafschaft Friedberg-Scheer[1] befassen sich mit der Frage, wie man sich an Fastnacht verhalten soll, wenn das Schloss von den Bürgern der Ortschaft erstürmt wird. Sowohl 1541 als auch 1595 wird in sehr ähnlichen Worten geschildert, dass den Bürgern Essen und auch alkoholische Getränke zu reichen seien. Es scheinen also durchaus feierfreudige Grafen gewesen zu sein, die da in Scheer residierten und offensichtlich gab es ein gutes Einvernehmen mit den Menschen am Ort, so dass man keine Bedenken hegte, wenn diese einmal im Jahr das Schloss erstürmten um Fastnacht zu feiern.
Die älteste edierte und überlieferte friedbergische Hofordnung, die das Thema Fastnacht aufgreift stammt etwa aus dem Jahr 1541. Ediert wurde sie 2001 von Robert Kretzschmar.[2] Unter der Überschrift Der vaßnacht halp wird die Versorgung der Bürger beschrieben, die mit Essen und (alkoholischen) Getränken erfolgen soll. Und offensichtlich war diese Regelung zu Aller Zufriedenheit und bewährte sich, denn in der von Birgit Kirchmaier und Volker Trugenberger edierten waldburgischen Hofordnung der Grafschaft Friedberg-Scheer, die etwa 1595 entstanden ist, hat die Fastnacht ebenfalls ein eigenes Kapitel, überschrieben mit Der fasnacht halben und hier finden wir nahezu wortgleich mit den Bestimmungen der vorhergehenden Hofordnung folgenden Absatz: Item an der faßnacht, so die burger daß schlosß stürmen, gibt man inen zu essen […] suppen und fleisch unnd kiechlin unnd vier becher mit wein auf ain disch, den jungen knaben gibt man auch zu essen, aber khain wein.[3]
Junge Männer standen also offensichtlich schon im 16. Jahrhundert im Ruf mit Alkohol an Karneval oder Fastnacht nicht wirklich umgehen zu können und offensichtlich wollte man mit diesem Alkoholverbot Problemen und ggf. Krawall vorbeugen.

[1] Schloss und Stadt Scheer befinden sich in Baden-Württemberg im Landkreis Sigmaringen.
[2]S. Robert KRETZSCHMAR, Die “alt hofordnung” für die Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Zeit¬schrift für württembergische Landesgeschichte (2001), S. 453–459, hier S. 459.
[3] KIRCHMAIER, Birgit; TRUGENBERGER, Volker: Waldburgische Hofordnungen aus der Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Kruse, Holger; Paravicini, Werner (Hgg.): Höfe und Hofordnungen 1200 – 1600. 5. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Sigmaringen, 5. bis 8. Oktober 1996 (Residenzenforschung, 10), Sigmaringen 1999, S. 519–553, Edition S. 525-551, hier S. 532.
[4] Bild 1: By Roland Nonnenmacher – D-72516 Scheer (Own work (Original text: selbst erstellt)) [Attribution], via Wikimedia Commons
[5] Bild 2: By Urheber ist: Roland Nonnenmacher – D-72516 ScheerRoland Nonnenmacher at de.wikipedia [Attribution], from Wikimedia Commons

Quelle: http://hofordnung.hypotheses.org/63

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Karneval in Hofordnungen oder Es gibt nichts was es nicht gibt

Wenn man so wie ich im Rheinland beheimatet ist, dann kommt man nicht umhin sich alljährlich mit der 5. Jahreszeit – auch Karneval genannt – auseinanderzusetzen. Meist flüchten Menschen wie ich an den Schreibtisch. Dumm nur, wenn man dann genau da (wo man es am wenigsten erwartet hat) – Murphy sei Dank – auf Quellen trifft, die genau das Thema aufgreifen, dem man gerade eben so schön entfliehen wollte. Denn ob man es glaubt oder nicht: Selbst das Thema Karneval findet sich in manchen Hofordnungen, womit letztlich bewiesen wäre, dass es im Grunde keine Themen gibt, die in Hofordnungen nicht irgendwann und irgendwo behandelt worden wären.

Schloss Scheer
Schloss Scheer

Gleich zwei Hofordnungen der Grafschaft Friedberg-Scheer[1] befassen sich mit der Frage, wie man sich an Fastnacht verhalten soll, wenn das Schloss von den Bürgern der Ortschaft erstürmt wird. Sowohl 1541 als auch 1595 wird in sehr ähnlichen Worten geschildert, dass den Bürgern Essen und auch alkoholische Getränke zu reichen seien. Es scheinen also durchaus feierfreudige Grafen gewesen zu sein, die da in Scheer residierten und offensichtlich gab es ein gutes Einvernehmen mit den Menschen am Ort, so dass man keine Bedenken hegte, wenn diese einmal im Jahr das Schloss erstürmten um Fastnacht zu feiern.
Die älteste edierte und überlieferte friedbergische Hofordnung, die das Thema Fastnacht aufgreift stammt etwa aus dem Jahr 1541. Ediert wurde sie 2001 von Robert Kretzschmar.[2] Unter der Überschrift Der vaßnacht halp wird die Versorgung der Bürger beschrieben, die mit Essen und (alkoholischen) Getränken erfolgen soll. Und offensichtlich war diese Regelung zu Aller Zufriedenheit und bewährte sich, denn in der von Birgit Kirchmaier und Volker Trugenberger edierten waldburgischen Hofordnung der Grafschaft Friedberg-Scheer, die etwa 1595 entstanden ist, hat die Fastnacht ebenfalls ein eigenes Kapitel, überschrieben mit Der fasnacht halben und hier finden wir nahezu wortgleich mit den Bestimmungen der vorhergehenden Hofordnung folgenden Absatz: Item an der faßnacht, so die burger daß schlosß stürmen, gibt man inen zu essen […] suppen und fleisch unnd kiechlin unnd vier becher mit wein auf ain disch, den jungen knaben gibt man auch zu essen, aber khain wein.[3]
Junge Männer standen also offensichtlich schon im 16. Jahrhundert im Ruf mit Alkohol an Karneval oder Fastnacht nicht wirklich umgehen zu können und offensichtlich wollte man mit diesem Alkoholverbot Problemen und ggf. Krawall vorbeugen.

[1] Schloss und Stadt Scheer befinden sich in Baden-Württemberg im Landkreis Sigmaringen.
[2]S. Robert KRETZSCHMAR, Die “alt hofordnung” für die Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Zeit¬schrift für württembergische Landesgeschichte (2001), S. 453–459, hier S. 459.
[3] KIRCHMAIER, Birgit; TRUGENBERGER, Volker: Waldburgische Hofordnungen aus der Grafschaft Friedberg-Scheer, in: Kruse, Holger; Paravicini, Werner (Hgg.): Höfe und Hofordnungen 1200 – 1600. 5. Symposium der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Sigmaringen, 5. bis 8. Oktober 1996 (Residenzenforschung, 10), Sigmaringen 1999, S. 519–553, Edition S. 525-551, hier S. 532.
[4] Bild 1: By Roland Nonnenmacher – D-72516 Scheer (Own work (Original text: selbst erstellt)) [Attribution], via Wikimedia Commons
[5] Bild 2: By Urheber ist: Roland Nonnenmacher – D-72516 ScheerRoland Nonnenmacher at de.wikipedia [Attribution], from Wikimedia Commons

Quelle: http://hofordnung.hypotheses.org/63

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