Als in der Herrschaftskrise nach dem Tod des ersten württembergischen Herzogs Eberhard im Bart am 25. Februar 1496 Eberhard der Jüngere die Herrschaft an sich zog1, installierte er seinen Vertrauten, den früheren Augustinereremiten Dr. Konrad Holzinger2 erneut als seinen Berater. Bevor Dieter Stievermann 1979 ein differenziertes Lebensbild dieses Mannes vorlegte3 war ihm die Schurkenrolle in der württembergischen Politik seiner Zeit zugedacht. Holzinger wird gemeinhin als “Günstling” beschrieben, also als Person, die durch die Gunst des Herrschers, aber nicht durch eigene Leistung Karriere macht.4 Johannes Reuchlin, Rat Eberhards im Bart, floh an den Heidelberger Hof und verfasste sein erstes Theaterstück “Sergius”, das man als üblicherweise als satirische Auseinandersetzung mit dem Treiben Holzingers liest.5 Reuchlin hatte 1488 die Gefangennahme Holzingers veranlasst.6
Im April 1498 putschten die württembergischen Landstände gegen ihren Herrscher. König Maximilian ließ Eberhard II. fallen. Im königlichen Schiedsspruch, dem Horber Vertrag vom 10. Juni 1498, musste Eberhard auf das Regiment verzichten, das an die Stände überging. Konrad Holzinger war eine lebenslange Ordenshaft “zu strafe seiner misshandlungen” zugedacht.7 Aber wenige Jahre später begegnet er als Gefangener auf der Burg Hohenurach, wo seit 1490 Graf Heinrich von Württemberg von Graf Eberhard im Bart kaltgestellt worden war.8 Holzingers Kontakte zu Michel Ott von Echterdingen und zwei Verwandten Otts hatten für diese harte Strafen zur Folge.
Doch zunächst einige Zeilen zu Michel Ott9, der sich “von Echterdingen” bei Stuttgart nannte (in Tiroler Quellen meist: Achterdingen). Die maßgebliche Biographie wird August Jegel verdankt, der die umfangreiche Innsbrucker Archivüberlieferung auswertete, dem aber die württembergische Dienstzeit Otts entgangen ist10 Aufgrund eines Dienstvertrags von 1483 setzt Jegel das Geburtsdatum Otts in die Zeit um 1460, was aber nicht zur Angabe der Porträtmedaille von 152211 passt, er sei damals 43 Jahre alt gewesen. Ab 1504 erscheint Ott als kaiserlicher Zeugschreiber bzw. Zeugwart, seit 1510 ist er Herr auf dem ihm verliehenen Schloss Sigmundskron. 1515 wurde er oberster Innsbrucker Zeugmeister, ihm unterstand das Innsbrucker Zeughaus und die anderen Tiroler Zeughäuser.12 1519 kämpfte für den Schwäbischen Bund gegen Herzog Ulrich von Württemberg, doch war er auch im Bauernkrieg 1515 und bei habsburgischen Kriegszügen als Militär aktiv. Ott starb im Januar 1532 in Wildbad.13
Seit Max Jähns14 wird Michel Ott das handschriftlich und gedruckt verbreitete “Kriegsregiment” zugeschrieben, ein Kriegslehrbuch, das in einer späteren Druckausgabe auch online einsehbar ist.15 Jähns teilte eine auf einem Druckexemplar angebrachte handschriftliche Notiz mit, derzufolge der kaiserliche Zeugmeister Michel Ott und sein Leutnant Jakob Preuß (aus Ellwangen) die Verfasser seien. Demzufolge gilt das Werk auch Rainer Leng als “Gemeinschaftsarbeit von Ott und Preuß”16 Dafür spricht, dass der eine Bearbeitung des Kriegsregiments enthaltende Heidelberger Cpg 12317 Widmungen aus dem Jahr 1530 an Ott aufweist und vier frühe Handschriften von Jakob Preuß eigenhändig um 1530 geschrieben wurden. Zu diesen Codices zählt das Dresden Manuskript C 94b, das ebenso wie der Münchner Cgm 4113 und Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs. 5129a, 8°, zusätzlich eine zu wenig beachtete Reformschrift eines Kriegsmanns (datiert: 1. Januar 1527) überliefert, die von Jegel nach der Nürnberger Handschrift ediert (S. 121-171) und ohne nähere Begründung Ott zugeschrieben wurde. Nun stützt zwar die autornahe Überlieferung durch Preuß in der Dresdener Handschrift die Autorschaft von Ott, doch erscheint bis zum Vorliegen einer überzeugenden Argumentation ein großes Fragezeichen hinsichtlich der Verfasserschaft angebracht.
Als Spezialist für das Geschützwesen verfasste Michel Ott 1522 für den Salzburger Erzbischof Matthäus Lang ein Gutachten zum Aufbau der Salzburger Artillerie und Errichtung eines Zeughauses.18 Ott interessierte sich aber auch für die Geschichte, wie ein Brief aus Kirchheim vom 20. Dezember 1531 an Graf Wilhelm IV. von Eberstein zeigt, in dem er eine dubiose Chroniknotiz – angeblich soll eine Tochter Ottos des Großen einen Grafen von Eberstein geheiratet haben – aus den Sammlungen des Passauer Klerikers Johann Staindl mitteilte.19
1498 ist Michel Ott als “Jungschreiber” der württembergischen Kanzlei belegt.20 Über seinen unheilvollen Kontakt mit Holzinger berichtet Michel Ott von Achterdingen, oberster Feldzeugmeister und Pfleger zu Sigmundskron, in einem Brief aus Innsbruck vom 13. März 1531 an die württembergischen Landstände.21 Ott ritt aus der Immunität (Freiheit) der Kartause Güterstein22 nach Münsingen, wo sich die württembergische Kanzlei im Pestexil befand. Am 5. Januar 1503 wurde er dort gefangen genommen, auf ein Pferd gebunden und nachts auf das Schloss Hohentübingen verbracht, wo er bis zum 28. Juli 1503 in einem bösen finsteren Turm angeschmiedet lag. Sein Vergehen: Er hatte dem inzwischen verstorbenen Dr. Conrad Holtzing, den die Regenten auf Hohenurach heimlich in schwerem Gefängnis hielten und der sich bei ihm beklagt hatte, einen Trostbrief gesandt. Nach dem Herrschaftsantritt Herzog Ulrichs (1503) beklagte Ott sich in Kirchheim bei diesem und erhielt daraufhin seinen ausstehenden Sold ausbezahlt und ein Pferd geschenkt. Er erhielt eine Empfehlung an den Hof Maximilians (wo er ja Karriere machen sollte), versuchte aber wiederholt – etwa auf dem Konstanzer Reichstag 1507 – ohne Erfolg seine Urfehde wieder zu erlangen, zu der man ihn bei der Entlassung gezwungen hatte. Aus anderen Unterlagen geht hervor, dass Ott ein ihm von König Ferdinand überlassenes herrschaftliches Lusthaus in der Stadt Kirchheim in erbliches Eigentum umwandeln wollte. Dem widersetzten sich aber die Landstände.23 Auch wenn die Argumentation mit den Vorgängen von 1503 in diesem Kontext als Druckmittel dienen sollte, ist den Ausführungen von Ott zu entnehmen, wie sehr ihn die Einkerkerung über die Jahre in seiner Ehre verletzt hatte, zumal es auch einmal eine kränkende öffentliche Anspielung auf den Aufenthalt Otts auf Hohentübingen gab.
Durch die archivische Erschließung des Stuttgarter Urfehdenbestands gibt es zu diesem der Forschung bereits bekannten Vorgang nun neue Quellen, die ich nach den Online-Findmitteln zitiere. Vom 27. Juli 1503 datiert Otts eigene Urfehde: “Michel Ott aus Kirchheim unter Teck, zu Tübingen gef[angen]., nach Bezahlung seiner Atzung begnadigt und entlassen, schwört U[rfehde]. und gelobt eidlich, bei Forderungen an den Herzog oder die Amtleute vor dem Hofmeister und den Räten, bei Klagen gegen Untertanen vor den Gerichten Recht zu suchen, ohne später zu appellieren, außerdem innerhalb von zehn Tagen außer Landes zu gehen und ohne Erlaubnis nicht zurückzukehren. M. Ott war als verpflichteter Kanzleischreiber mit einer im Gefängnis liegenden Person, die nicht mit ihm verwandt war, in Schriftwechsel gestanden.”24 Am 9. November 1503 schwor Peter Schott von Grabenstetten, der als Schlosswächter auf Hohenurach einem Gefangenen Botschaft hatte zukommen lassen, Urfehde.25 Da die Stadt Asperg siegelte, war er wohl auf dem Hohenasperg gefangen. Die umfangreichsten Auskünfte aber liefert eine Urfehde vom 2. August 1503: “Michel Schott von Unterlenningen, wegen Gefangenenbegünstigung im Gefängnis Herzog Ulrichs gelegen, jedoch auf Fürbitte gegen Bezahlung der Atzung aus der Haft entlassen, schwört U. Er muß sich ferner verpflichten, Ansprüche gegen den Herzog, dessen Verwandte, Diener und Räte nur vor dem Landhofmeister, Ansprüche gegen die übrigen Untertanen des Herzogs dagegen nur vor dem für diese jeweiligen zuständigen Gericht geltend zu machen; außerdem darf er sein Leben lang das Fürstentum Württemberg nicht mehr ohne Wissen des Herzogs verlassen, muß sich jederzeit in der obengenannten Angelegenheit zur Verfügung des Herzogs halten und darf gegen ein gerichtliches Urteil keinen Einspruch erheben. Sein Vergehen: Er hatte zugelassen, dass in seinem Haus zu Urach sein Vetter Michel Ott Briefe an seinen Bruder Peter, gewesenen Schlosswächter zu Hohen-Urach, übergab, die für eine auf Hohen-Urach gefangengehaltene Person bestimmt waren, und hatte dieses pflichtwidrige Verhalten seines Bruders nicht angezeigt; außerdem hatte er der betreffenden Person durch seinen Bruder ausrichten lassen, sein Vetter und er wollten helfen, ihn zu befreien, falls er ihnen die Kunst, derentwegen sein Vetter sich an ihn gewandt hat, mitteilen würde.”26
Die nicht genannte Person auf Hohenurach war Holzinger. Michel Ott aus Kirchheim, sein in Urach ansässiger Verwandter Michel Schott und dessen Bruder Peter, Schlosswächter auf Hohenurach, standen mit ihm in Kontakt. Anders als Ott es 1531 darstellte ging es ihm nicht um den christlichen Trost eines armen Gefangenen, er hatte offenbar ein handfestes Interesse an besonderen Fähigkeiten Holzingers, die auch die Brüder Schott fasziniert haben dürften. Die “Kunst” darf man getrost Nigromantie nennen, denn die Kirchheimer Nonne hatte mit Abscheu von Büchern Holzingers berichtet, die eher einem Zauberer und Gaukler gut angestanden hätten als einem gelehrten Doktor.27 Holzinger galt also als Nigromant, und dies schlägt den Bogen zu einem von Rolf Götz behandelten Schatzgräber-Fall, in den Michel Ott 1531 verwickelt war.28 Ott vermittelte seinem “Schwager” Wilhelm Fetzer zweifelhafte Schatzgräber, die wegen Nigromantie verhaftet wurden und nur aufgrund der Fürsprache Otts freikamen. Ott war offenbar ein Experte für die magische Schatzsuche. Das Aufspüren von Schätzen oder der durch magische Praktiken bewirkte finanzielle Gewinn haben demnach wahrscheinlich schon etwa drei Jahrzehnte früher Ott und die Brüder Schott motiviert, ihnen strikt untersagte Kontakte zum vermeintlichen “Nigromanten” Holzinger aufzunehmen und sogar eine Gefangenbefreiung ins Auge zu fassen. Vielleicht kam zur Gier nach Reichtum auch etwas Abenteuerlust hinzu, denn magische Fähigkeiten übten sicher für viele einen unwiderstehlichen Reiz aus.
Anfang Januar 1503 wurde Ott verhaftet. Man wird annehmen dürfen, dass seine Kontakte zu Holzinger nicht lange vorher aufgeflogen sind. Man kann also davon ausgehen, dass sich Holzinger 1502 auf dem Schloss Hohenurach befand. Vermutlich haben ihn die Landstände seit 1498 in Gefangenschaft gehalten (zunächst auf dem Hohenneuffen, später auf Hohenurach). Diese Einkerkerung, die nicht den Vorgaben des Horber Vertrags (Ordenshaft für Holzinger) entsprach, galt als Staatsgeheimnis. Eine strikte Kontaktsperre war aus Sicht des Regiments unbedingt notwendig, um Holzinger jede Möglichkeit abzuschneiden, sein Netzwerk zu aktivieren. Es ist durchaus denkbar, dass Holzinger noch viele Jahre womöglich bis zu seinem Tod auf Hohenurach lag. Stievermanns Vermutung (S. 391), Holzinger sei zunächst auf dem Hohenneuffen, dann auf dem Hohenurach und schließlich vom Bischof von Konstanz gefangen gehalten worden, ist mit Quellen nicht zu belegen.
Aufgrund der politischen Brisanz der Holzinger-Haft wurden der junge Kanzleischreiber Ott und seine Verwandten, die Brüder Schott, drakonisch bestraft. Ott war über ein halbes Jahr eingekerkert, die Brüder vermutlich noch erheblich länger, geht man davon aus, dass sie etwa zur gleichen Zeit wie Ott verhaftet wurden und das Datum der Urfehde zugleich das Entlassungsdatum angibt.
Die Herkunftsangabe Kirchheim bei Michel Ott und die Verwandtschaft mit den bürgerlichen Michel und Peter Schott, die seine “Vettern” heißen, steht im Widerspruch zur Angabe der Forschung, die in Michel Ott einen Spross der niederadeligen Herren von Echterdingen sieht. Auf niederadelige Herkunft könnte allerdings sein Konnubium weisen. Die erste Ehe ging Michel Ott mit Katharina von Westerstetten ein, Ende Mai 1526 heiratete er Enora von Stein. Sein jüngerer Bruder Johann wurde 1524 in die Tiroler Adelsmatrikel eingetragen.29 Anscheinend sind die Ott von “Achterdingen” in Tirol Ende des 16. Jahrhunderts im Mannesstamm ausgestorben.
- Zum Kontext vgl. Dieter Mertens, in: Handbuch der baden-württembergischen Geschichte 2 (1995), S. 66-68.
- GND: http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012274284.
- Dieter Stievermann: Der Augustinermönch Dr. Conrad Holzinger. Kaplan, Rat und Kanzler des Grafen bzw. Herzogs Eberhard d. J. von Württemberg am Ende des 15. Jahrhunderts, in: Mittel und Wege früher Verfassungspolitik (1979), S. 356-405.
- Vergleichend bemühte sich Oliver Auge nach Stievermann um Holzinger: Holzinger, Enzlin, Oppenheimer. Günstlingsfälle am spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Hof der Württemberger, in: Der Fall des Günstlings (2004), S. 365-399. Veraltet ist der alte Aufsatz von Ludwig Friedrich Heyd in den Studien der evangelischen Geistlichkeit Wirtembergs 4 (1832), S. 177–208 Google. Auge zitiert auch Immanuel Hoch: Geschichte der württembergischen Vesten Hohenurach und Hohenneuffen und ihrer merkwürdigsten Staatsgefangenen (1838), S. 25-39, doch ist dessen Darstellung zu Holzinger unselbständig gegenüber Heyd und im wesentlichen eine Nacherzählung der Angaben der Kirchheimer Nonne (siehe unten).
- Johannes Reuchlin Briefwechsel 1 (1999), S. 330 Anm. 4; Cora Dietl: Die Dramen Jacob Lochers und die frühe Humanistenbühne im süddeutschen Raum (2005), S. 164.
- Quelle ist der Bericht der Kirchheimer Nonne Magdalena Kremerin (siehe http://archiv.twoday.net/stories/404097950/), abgedruckt in Sattlers Graven (4. Fortsetzung bzw. Bd. 5, 1768 Beilagen S. 277 Internet Archive).
- Württembergische Landtagsakten I,1 (1913), S. 95 Internet Archive.
- Vgl. dazu Klaus Graf: Graf Heinrich von Württemberg (+ 1519) – Aspekte eines ungewöhnlichen Fürstenlebens, in: Württemberg und Mömpelgard 600 Jahre Begegnung (1999), S. 107-120 Autorenversion. Über die Gefangenen auf Hohenurach habe ich am 3. Mai 2013 auf den Uracher Vortragstagen referiert (Druckfassung in Vorbereitung).
- GND: http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119779374.
- August Jegel: Ein früher Vorläufer des Lazarus Schwendi. Ideen des kaiserlichen Artilleriegenerals Michel Ott von Echterdingen zur Reichs- und Adelsreform (1526), in: Archiv für Reformationsgeschichte 40 (1943), S. 89-171, Biographie S. 93-114. Veraltet: Eugen Schneider in der ADB 24 (1886), S. 558f., der sich überwiegend auf Joseph Ritter von Bergmann: Medaillen auf berühmte und ausgezeichnete Männer [...] 1 (1844), S. 61f., 155 Google stützt.
- SW-Abbildung: 900 Jahre Festung Hohensalzburg. 2. Auflage 1977, S. 110, sowie online bei Götz http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/goetz1999/0013.
- Viele Quellenbelege – meist auffindbar mit der Volltextsuche nach Achterdingen – im Jahrbuch der Kunsthistorischen Sammlungen des Allerhöchsten Kaiserhauses: UB Heidelberg.
- So Walter Grube: Der Stuttgarter Landtag (1959), S. 163 möglicherweise nach der ADB.
- Max Jähns: Geschichte der Kriegswissenschaften 1 (1889), S. 481-495 Internet Archive.
- http://gateway-bayern.de/VD16+O+1454.
- Rainer Leng: Ars belli 1 (2002), S. 298. Zu Ott siehe auch das Register Bd. 2, S. 505.
- Digitalisat: http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg123.
- Vgl. Heinz Dopsch, in: 900 Jahre Festung Hohensalzburg. 2. Auflage (1977), S. 110-113 und Edition des Gutachtens S. 167-172 aus Salzburger Landesarchiv, Geheimes Archiv XXI, fasc. 1 1/2.
- Überliefert WLB Stuttgart Cod. hist. qu. 70, Katalog Heyd. Vgl. Kurt Andermann: „Mit des Kaisers holdseligem Töchterlein“, in: Scripturus vitam (2002), S. 453f. Hinweis schon bei Beat Rudolf Jenny: Graf Froben Christoph von Zimmern (1959), S. 175, 237. Zur Traditionsbildung siehe außer Andermann auch die Nachweise in Carl Loewes Werken.
- Württembergische Landtagsakten S. 44, 55. Walther Pfeilsticker: Neues Württembergisches Dienerbuch 1 (1957) § 1779 hat auch einen Beleg als Burgsäß 1501.
- Hauptstaatsarchiv Stuttgart L 5 Bd. 3 (Tomus Austriacus), S. 1283-1300.
- Vgl. Roland Deigendesch: Die Kartause Güterstein (2001), S. 89 nach der Stuttgarter Quelle.
- Grube, S. 163.
- http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-515681.
- http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-515410.
- http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1141779.
- Sattler.
- Rolf Götz: Die Sibylle von der Teck (1999), S. 9-12 UB Heidelberg.
- Vgl. auch Sebastian Kögl 1845, S. 179 landesmuseum.at.