Ressource Bürgerrecht – eine Ausstellung in Mainz
Letzte Woche ein paar Tage in Mainz gewesen, 49. Deutscher Historikertag. Das Hotel liegt netterweise an der Augustusstraße, von der eine Traianstraße abzweigt. Die Römer sind hier, auf dem Boden des antiken Mogontiacum, vielfach präsent. Die Festrede zur Eröffnung hält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, vom Ministerpräsidenten zuvor in einem fahrig-bräsigem „Trinkt-Wein-und-seid-nett-zueinander”-Winzerfesteröffungsstandardgrußwort als „Herr Faßkuhle” angesprochen (intellektuelle Arroganz ist bei solchen Anlässen fehl am Platz, und Herr Beck ist gesundheitlich schwer angeschlagen – aber hat ein MP nicht einen Redenschreiber, der für derartige Anlässe ein paar halbwegs vernünftige Seiten schreiben kann?). Voßkuhle nimmt sich des Historikertagsmottos „Ressoucen-Konflikte” an und entwirft in brillanten Distinktionen ein Tableau künftiger Forschungen. Einleuchtend unterscheidet er zwischen Ressourcen, deren Menge (und damit auch Knappheit) in hohem Maße von unbeeinflußbaren Gegebenheiten bestimmt ist, z.B. Bodenschätze oder Wasser, und solchen, deren Volumen und Verfügbarkeit gewillkürtes Ergebnis von Vereinbarung und Satzung ist. Zu ihnen gehört das Bürgerrecht.
Die Ausführungen des Verfassungsjuristen kommen mir in den Sinn, als ich am Freitag eine kleine Sonderausstellung im Römisch-Germanischen Zentralmuseum zu Mainz besuche: „Bürgerrecht und Krise. Die Constitutio Antoniniana und ihre innenpolitischen Folgen”. Ihren äußeren Anlaß bietet die ‘runde Zahl’, die aber zu keinem Jubiläum geführt hat. Dabei ist die Sache durchaus aufschlußreich. Es handelt sich um einen Erlaß des Kaisers Caracalla – der gängige Name leitet sich von einem keltischen Kleidungsstück ab, ähnlich wie bei Caligula, ‘Stiefelchen’; mit vollem Namen hieß der seit 211 regierende Sohn des Septimius Severus und der Iulia Domna Marcus Aurelius Severus Antoninus Augustus. Mit Portraitköpfen und Münzen führt die Schau in die aufregenden dynastischen Verhältnisse ein, zumal die blutig eskalierende Rivalität zwischen Caracalla und seinem jüngeren Bruder Geta. Obwohl die Schau der Innenpolitik gewidmet ist, wird der Besucher beim Rundgang (im Wortsinne) auch über das unter den Severern zur wichtigsten Gruppe aufsteigende Militär und die Außenpolitik zwischen 195 und 238 orientiert. Denn ohne diesen Kontext ist die Ausweitung des römischen Bürgerrechts auf alle freien Reichsbewohner durch die Constitutio Antoniniana nicht zu verstehen.
Über Jahrhunderte hatte die Römer ihr Bürgerrecht vergleichsweise großzügig, aber doch gezielt an ‘Fremde’ vergeben; insofern bildete es immer eine knappe, begehrte Ressource (außer vielleicht im Nachgang des Bundesgenossenkrieges 91-89 v.Chr., als es den unterworfenen Italikern je nach Sicht und Interesse auch den endgültigen Verlust ihrer Eigenständigkeit anzeigen konnte). In der Kaiserzeit stellte es das Hauptinstrument der politischen Integration zumal im Westen des Reiches dar. Angehörige lokaler Eliten erhielten es, wenn sie Ämter in den nunmehr römisch verfaßten Städten ihrer Heimat bekleidet hatten, Angehörige von Hilfstruppeneinheiten in der Armee bei ihrer Entlassung nach zwanzig oder mehr Jahren Dienst (in Mainz sind einige der immer wieder eindrucksvollen sog. Militärdiplome aus Bronze zu sehen, die diesen Akt dokumentierten). Das römische Bürgerrecht bedeutete schon in der Republik – anders als in demokratischen griechischen Bürgerstaaten – weniger die Chance zur politischen Teilhabe, sondern in erster Linie ein rechtliches Privileg (u.a. vor Inhabern römischer Gerichtsgewalt; man denke an Paulus’ civis Romanus sum) und das Bewußtsein, zu dem Verband zu gehören, der die zivilisierte Welt beherrschte.
War Caracalla also zu Beginn seiner Regierung ein politischer Philanthrop, der alle Freien an den Segnungen des römischen Bürgerrechts teilhaben lassen wollte? Sicher nicht. Man kann einen Vergleich bemühen: Wenn die Deutsche Bahn – die mir am nämlichen Freitag eine aufregende Heimreise beschert hat, verursacht durch eine lange Verspätung, diese wiederum ausgelöst durch einen dieser asozialen Selbstmörder, die Tausenden von Fahrgästen den Start ins Wochenende ruinieren – wenn also die Bahn künftig nur noch Wagen der Ersten Klasse verkehren ließe, wäre es kein Privileg mehr, Erste Klasse zu fahren. Sicher, es wäre für alle bequemer. Aber ich habe bei der besagten Fahrt – übrigens erstmals selbst in der Ersten Klasse – gemerkt, daß die Passagiere in diesen Wagen nicht nur mehr Platz haben als in der Zweiten Klasse, sondern vor allem mehr Ruhe und Komfort, weil es lange nicht so voll ist wie im Rest des Zuges, beim normalzahlenden Fußvolk. Dieser Vorteil wäre dahin – es sei denn, die Bahn vollzöge die Egalisierung nach oben und behielte auch die Preise für die Erste Klasse bei. Und das war wohl mutatis mutandis der Clou bei der Constitutio Antoniniana: Wenn es auf einen Schlag viel mehr römische Bürger gab, gab es auch mehr Steuerzahler. Denn bestimmte Steuern, in erster Linie die Erbschafts- und Freilassungssteuer, mußten nur von römischen Bürgern bezahlt werden. Der Gedanke funktionierte selbstverständlich nur, wenn den Neubürgern die Steuern und Abgaben, die sie zuvor als Nicht-Bürger, sog. Peregrine, zahlen mußten, nicht erlassen wurden, und genau das scheint sich aus der dokumentarischen Hauptquelle, einem fragmentarisch erhaltenen Papyrus in Gießen (P.Giss. 40 I), zu ergeben (bei allen Problemen der Lesung und Interpretation des Bruchstückes im Ganzen wie im Detail). Die Egalisierung nach oben war also lediglich symbolischer Natur – und als solche kam sie auch durchaus an; so ist in Mainz ein Papyrus zu sehen, auf dem ein Neubürger diesen seinen Status ausdrücklich betont. Der Dank dafür galt dem Kaiser, dessen Gentilname Aurelius nun mit einem Schlag zum häufigsten römischen Namen überhaupt wurde. Denn die Neubürger übernahmen diesen von ihrem Patron, dem sie den neuen Personenrechtsstatus verdankten, so wie einst der Häduer Gaius Iulius Vercondaridubnus, der vierzig Jahre nach der Unterwerfung Galliens durch Caesar zum ersten Priester des von Augustus begründeten Kultes für Roma und Augustus in Lyon ernannt wurde. Eine erwünschte Nebenfolge für den Kaiser also.
Ein anderes Motiv, das die Forschung ausgemacht hat, war ebenfalls ganz und gar situativer Natur: Dem Kaiser mangelte es an Legionären. Für 213/14 stand ein weitgehender Personalwechsel in den Rückgrateinheiten des römischen Heeres an, und in den Legionen konnten nach wie vor nur römische Bürger dienen. Wenn diese nunmehr vermehrt aus den Provinzen rekrutiert werden sollten, genügte es nicht, dies in den Städten mit römischem Bürgerrecht zu tun; es lag also nahe, auch hier, wie bei den Steuern, die Basis zu verbreitern.
Eine unerwünschte Nebenfolge benennt der bilanzierende Beitrag im vorzüglichen Begleitbuch zur Ausstellung (S. 86): „Zu den negativen Auswirkungen zählen der völlige Währungsverfall im letzten Viertel des 3. Jahrhunderts und die damit zusammenhängende hohe Inflation. Nach dem allgemeinen Bürgerrechtserlass war es nämlich nicht mehr möglich, die Hilfstruppensoldaten am Ende ihrer Dienstzeit hauptsächlich mit dem »kostenneutralen« Bürgerrecht zu belohnen. Als römischen Bürgern standen ihnen vielmehr dieselben Privilegien wie den Legionssoldaten zu, also Steuererleichterungen und Geldabfindungen. Damit fielen die Auxiliarveteranen finanziell stärker ins Gewicht als in den Jahrhunderten zuvor. Mit der Constitutio Antoniniana war also die Möglichkeit der kostenlosen Privilegienvergabe für den Kaiser endgültig ausgereizt; allen folgenden Herrschern blieb kaum etwas anderes übrig, als sich die Loyalität der Truppen mit immer höheren Geldsummen zu erkaufen. Hinzu kamen die Solderhöhungen unter Septimius Severus und Caracalla auf das 2 ½ bis 3-fache dessen, was den Legionen seit Domitian ausgezahlt worden war, die finanziellen Aufwendungen, um die an den Grenzen stehenden Feinde Roms ruhig zu stellen, und die immer rascher zu zahlenden Donative bei der Inthronisierung eines neuen Kaisers (…).” Aktualisierungen erspare ich mir an dieser Stelle.
Römisch-Germanisches Zentralmuseum Mainz, Kurfürstliches Schloß, noch bis zum 1. Jan. 2013. Eintritt frei. Das reich illustrierte Begleitbuch (103 S.) kostet in der Ausstellung 15,- Euro, die Buchhandelsausgabe (Verlag Schnell & Steiner) 20,- Euro.
von Uwe Walter erschienen in Antike und Abendland ein Blog von FAZ.NET.
Quelle: http://blogs.faz.net/antike/2012/10/02/ressource-buergerrecht-eine-ausstellung-in-mainz-392/