Einer der bekanntesten Allgemeinplätze über das Leben in der Vormoderne betrifft das Zusammenleben von Männern und Frauen. Die Ehe, so sagt man, habe mit gegenseitiger Liebe und Zuneigung gar nichts zu tun gehabt. Die romantische Beziehung der Geschlechter sei eine Erfindung des 19. Jahrhunderts. Bei vormodernen Eheschließungen hätte Pragmatismus geherrscht. Diese Pauschalisierung, die in der Regel mit einer negativen Wertung der vor-romantischen Ehepraxis einhergeht, ist nicht falsch. Aber, wie bei den meisten Allgemeinplätzen, steckt der Teufel im Detail. Ja, in allen Ständen und Schichten, vom Adel über das Stadtbürgertum bis hin zu den bäuerlichen Schichten, galt die Partnerwahl in erster Linie als eine Sache der Familien, nicht der Betroffenen. Die, zumeist männlichen, Oberhäupter der Familienverbände arrangierten die Ehen ihrer Kinder mit Blick auf das Interesse der gesamten Familie. Ehen stifteten soziale Kontakte, versprachen materiellen Gewinn und mehrten die Ehre des Familienverbandes. Persönliche Befindlichkeiten von Braut und Bräutigam hatten davor zurückzutreten. Gerade im Adel spielte die ‚richtige‘ Partnerwahl eine besonders wichtige Rolle, weil man über die größten sozialen, kulturellen und ökonomischen Ressourcen der vormodernen Gesellschaft verfügte. Eine Heirat besaß hier, wie Evelin Oberhammer bemerkt, „über die individuell-private Komponente hinaus, öffentlichen Charakter“ (Oberhammer 1990:182). Trotzdem darf man es sich nicht zu einfach machen und adelige Partnerwahl bzw. Eheschließung auf externe Faktoren reduzieren.
Die Normen und Vorstellungen, die bei der Partnerwahl handlungsleitend wirkten, waren deutlich vielschichtiger, als das Klischee der ‚arrangierten Ehe‘ glauben macht. So war es, um nur ein Beispiel zu nennen, den Zeitgenossen ungemein wichtig, dass die Ehepartner miteinander harmonisierten. Eine zerrüttelte Ehe, in der Mann und Frau aufgrund gegenseitiger Abneigung nicht mehr miteinander verkehrten, gesellschaftlich wie sexuell, schadete dem Familienwohl und widersprach den christlichen Wertvorstellungen, wonach die eheliche Verbindung der Geschlechter eine vor Gott geheiligte Form des Zusammenlebens darstellte. Unter den Bedingungen der vormodernen Partnerwahl war die dauerhafte Eintracht der Eheleute jedoch etwas, was kaum im Voraus garantiert werden konnte. Häufig sahen sich die Brautleute vor der Vermählung zum ersten Mal. Sie lernten sich also erst dann gegenseitig kennen, wenn sie bereits verheiratet waren. Dieser Heiratspraxis wohnte ein starkes Moment von Unvorhersehbarkeit inne, das nur abgemildert, nicht umgangen werden konnte.
Der Adel ging mit dieser Kontingenz in strategischer Weise um, indem er versuchte, das Unplanbare planbar zu machen. Da es in der Regel die Männer waren, für die eine Frau gesucht wurde, spricht man bei der Partnerwahl auch von Brautschau. Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Brautschau war Wissen. Zum einen benötigte man theoretisch-methodisches Wissen: Wie erkannte man zum Beispiel, ob eine Frau fruchtbar war? Welche Charakterzüge waren an einer Frau wünschenswert, welche gefährlich und wie erkannte man sie? Zum anderen hatte man den Heiratsmarkt ständig zu beobachten und relevante, zukünftig vielleicht einmal nützliche Informationen zu sammeln. Ein probates Mittel, um Nachrichten über geeignete Kandidatinnen auszutauschen, war das Medium des Briefes. Insbesondere die weiblichen Mitglieder eines Hauses nutzten ihr weit verzweigtes Korrespondenznetz in diesem Sinn. Aber auch während man Besuch empfing, bei Freunden, Bekannten oder am Hof weilte, gab es immer wieder Gelegenheiten, die Kenntnis des Heiratsmarktes aufzufrischen
Die hier bisher nur angedeutete Vorstellungswelt, die der adeligen Heiratspraxis zugrunde lag, gewinnt an Konturen, wenn man sich den Quellen zuwendet. Außergewöhnlich ergiebig ist in dieser Hinsicht ein Dokument aus dem späten 17. Jahrhundert, das über mehrere Generationen im Fürstenhaus Liechtenstein kursierte. Diese sogenannte ‚Instruktion‘ hatte Fürst Karl Eusebius von Liechtenstein (1611-1684) für seinen Sohn und Nachfolger Johann Adam (1657-1712) verfasst. Die Erziehungsinstruktion ist eine frühneuzeitliche Textgattung, die sich aus der mittelalterlichen Spiegelliteratur entwickelt hat. Spiegel waren moraldidaktische Schriften, die den Weg zum tugendhaften Leben aufzeigen wollten. Üblicherweise wählte man die Form des Tugendspiegels, in dem die Normen für den richtigen Lebenswandel anhand von Beispielen (exempla) erläutert wurden. Seltener waren sogenannte Lasterspiegel, die dem Motiv der verkehrten Welt waren. Sie malten moralisch verwerfliches Handeln in drastischen Bildern, um vor dieser Kontrastfolie das richtige Verhalten einzufordern. Die Tugenden, die immer wieder bemüht wurden, hatten sich in spätantiker Zeit unter dem Einfluss der Kirchenväter zu einem Katalog verfestigt. Es gab vier Kardinal-Tugenden, aus denen sich alle anderen ableiteten: Klugheit, Maß, Tapferkeit und Gerechtigkeit. Später wurde es üblich, die Tugenden in Frauengestalt zu allegorisieren. Von ihnen gab es insgesamt sieben. In der vormodernen Bilderwelt sind diese Frauen quasi allgegenwärtig.
- Die “Mäßigung” von Piero del Pollaiolo um 1470. Eine von sechs Tugendallegorien, die der Maler aus Florenz geschaffen hat
Die Sollens-Sätze der Spiegel fußten also in der Regel auf einem christlichen Fundament, d.h. sie wurden moraltheologisch begründet. Daran änderte sich auch in der Frühen Neuzeit nichts, als sich, bedingt durch den Buchdruck, das Feld der moraldidaktischen Erziehungsschriften immer weiter ausdifferenzierte. All den mehr oder weniger neuen Textsorten, den Ehebüchlein oder -predigten, den Erziehungsschriften und der Hausväter- bzw. Ökonomieliteratur stimmten in einer Sache überein. Sie besaßen den Anspruch von zumindest mittelbarer Anwendbarkeit. Sie sollten die Menschen durch Praxistauglichkeit belehren und erziehen, nicht durch theoretisch-theologische Denk- und Stilübungen.
Die Erziehungsinstruktion war vor allem eine Textgattung des Adels. In ihr bearbeitete der Verfasser verschiedene Themenfeldern, die praktische Relevanz für das Leben und Wirken seiner Nachkommen besaßen. Die weitaus meisten bekannten Instruktionen hatte der Vater an den ihm nachfolgenden Sohn verfasst. Manchmal richtete er sich auch an alle Söhne. Seltener überliefert sind Instruktionen, in denen sich Väter an ihre Töchter wenden. Dagegen scheinen Mütter häufiger an ihre Töchter geschrieben zu haben. Nur ausnahmsweise existieren Instruktionen von Frauen an ihre Söhne. Auch die Instruktion von Fürst Karl Eusebius berührt verschiedene Themen, wie die standesgemäße Lebensführung, das richtige Finanzgebaren und natürlich die Politik. Für die bisherigen Ausführungen relevant sind insbesondere seine mehrseitigen Ausführungen zur Brautschau und zum ehelichen Lebenswandel.
Zu Anfang dieses Abschnitts seiner Instruktion erinnert Karl Eusebius seinen Sohn an den Sinn und Zweck der Ehe:
„So du dir vor allem werdest angelegen seyn lassen, deiner Vermählung und Erhaltung deiner eigenen Descendenz und Lini per sucessionem masculinam, vor und zu welchen allein von Gott und denen Gesatzungen ist gesetzet, geordnet und zugelassen worden das Christliche Ehe-Beth […] über welches nichts Angenehmeres, Wohlgefälligeres, Nutzlicheres und Erfreilicheres seyn kann, als seine succession in perpertua secula zu stabiliren und zu erhalten“
(pag. 121)
Die erste Pflicht eines Familienoberhauptes war es, die biologische Fortsetzung, die ‚Fortpflanzung‘ der Dynastie sicherzustellen. Dazu bedurfte es natürlich einer ausreichenden Zahl von Nachkommen. Die einzige Möglichkeit, dies auf legitime Art und Weise zu besorgen, war das „Christliche Ehe-Beth“. Die Gesetze Gottes und übrigens auch die der Menschen („denen Gesatzungen“) sanktionierten jede Form von Verkehr außerhalb der Ehe. Dem dynastisch denkenden Adel Europas blieb keine andere Wahl als die monogame Bindung eines Mannes an eine Frau (bzw. einer Frau an einen Mann!). Heiraten war Standespflicht: „wer Landt und Leüth hat, muß vermehlet seyn, seine Succession nach dem Willen des Allerhöchsten zu erhalten“ (pag. 123).
Diesen Punkt betont Karl Eusebius in seiner Instruktion immer wieder. Den katholischen Liechtenstein ging es dabei gar nicht so sehr um einen möglichen vorehelichen Sexualkontakt seines Sohnes mit seinen potenziell skandalträchtigen Folgen (nämlich einer Schar von Kegeln, also unehelichen Kindern). Er scheint eher Angst davor gehabt zu haben, dass sich Johann Adam gar nicht oder zu spät vermählte:
„werdest dir also nicht einfallen durch ein narrishen Capricio und Einfall und Laster Einstreüung des Teüfls deine ehiste Vermählung zu protrahiren und auf zushieben, mit etwan narrichten Einfall, du woltest gar nicht heürathen sub specie der Andacht oder eines geistlichen Stands, deme solst du nicht folgen; dan es seyn Einwurf und Fang-Strickh des Teüfls“(pag. 121)
So kommt es an dieser Stelle zu der paradoxen Situation, dass der Eintritt in den geistlichen Stand und den Zölibat als Teufelswerk beschrien wird. Die Gefahr, auszusterben, war freilich tatsächlich eine nur allzu reale Bedrohung für jedes Adelsgeschlecht. Kinderreichtum war nicht nur aus theologischer Sicht eine erfreuliche Angelegenheit, weil sich dadurch die Zahl der Christen vermehrte. Vielmehr war es für ein Haus überlebensnotwendig, nicht nur einen Erben, sondern viele hervorzubringen. Die Kindersterblichkeit war hoch, fast jede Krankheit konnte den Tod bedeuten, Reisen waren lang und beschwerlich, der im Adel übliche Kriegsdienst zog nicht gerade selten Tod oder Verwundung nach sich. Deshalb war es nur folgerichtig, wenn die Dynastie auf Alternativen in Form von zweiten, dritten und vierten Söhnen zurückzugreifen in der Lage war. Im Übrigen galt Ähnliches auch für die weibliche Nachkommenschaft. Es wird zwar immer wieder kolportiert, dass Mädchen als eine Belastung, gar als Fluch gesehen wurden (wegen der zu zahlenden Aussteuer), daran ist in der Praxis aber wohl wenig gewesen. Denn auch die Töchter dienten der Dynastie, indem sie in andere Häuser einheirateten und so Beziehungen etablierten bzw. stabilisierten. Vielleicht handelt es sich bei diesem Klischee um einen Reflex aus der in der Tendenz misogynen, d.h. frauenfeindlichen Literatur der Zeit? Insgesamt ist jedenfalls klar: Gerade im Adel galten Kinder als Segen.
Eine große Kinderschar stellte für die meisten Häuser gleichzeitig eine sehr schwere finanzielle Bürde dar. Eheschließungen waren eine teure Angelegenheit. Die Ausgaben für eine prächtige Hochzeitsfeier machten dabei nur einen Bruchteil der eigentlichen Kosten aus. Die langfristige Belastung verbarg sich in der materiellen Ausstattung des Brautpaares. Töchter entzogen der Familie bei ihrer Vermählung Kapital in Form der Mitgift (Aussteuer), die je nach Rang und Stand des Hauses den Jahreserträgen mehrerer Gutsbetriebe oder kleiner Herrschaften ausmachen konnte. Im Gegenzug musste der Bräutigam Sicherheiten in Höhe der Mitgift stellen. Diese sogenannte Widerlage bestand üblicherweise aus Grundbesitz, dessen Einkünfte dann für die Bedienung der Zinsen von 5-10% verwendet wurden. Hinzu kam mit der sogenannten Morgengabe eine Barleistung des Bräutigams an seine Braut, die er ihr am Tag nach der Hochzeit verehrte. Sie betrug häufig, aber nicht immer, ungefähr 10% der Mitgift. Die Braut ihrerseits erhielt vor der Vermählung von ihrer Familie mehr oder weniger umfangreiche Sachleistungen, wie Schmuck, Kleider, Decken usw. Der aufwändige Gabentausch im Umfeld einer Eheschließung erfüllte einen doppelten Zweck. Die Geschenke und Verehrungen stifteten ein Band gegenseitiger Abhängigkeit zwischen den Brautleuten und ihren Familien. Sie bildeten aber auch das ökonomische Fundament der Ehe.
Weil ein Eheprojekt derartig hohe Aufwändungen mit sich brachte, verheirateten kinderreiche Adelshäuser, die es sich nicht leisten konnten oder wollten, nicht alle ihre Nachkommen. Bei den Liechtenstein etwa war es üblich, dass sich nur der älteste Sohn vermählte. Dieser Brauch hing unmittelbar zusammen mit der inneren Verfassung des Hauses. Karl von Liechtenstein (1569-1627), der Vater von Karl Eusebius, hatte nämlich 1598 eine Erbeinigung mit seinen beiden Brüdern Maximilian und Gundaker geschlossen, die den Familienbesitz de facto in einen sogenannten Fideikommiss umwandelte. Damit besaß der jeweilige Familienälteste (Senior), in diesem Fall Karl, später sein Sohn Karl Eusebius, weitgehende Privilegien bei der Handhabung der Hausgeschäfte. Fortan empfing nur noch der Senior allein die Lehen, er übernahm alle innerfamiliären Vormundschaftsfälle und vertrat ganz allgemein das Haus nach außen. Der Kern des Hausgutes, u.a. die Herrschaften Feldsberg, Herrenbaumgarten und Plumenau, unterstand seiner alleinigen Verfügungsgewalt. Für den gesamten Besitz bestand ein Veräußerungsverbot. Das aus Spanien stammende Rechtsinstitut des Fideikommiss war zu jener Zeit im Reich und den Erblanden fast völlig unbekannt. In den meisten Adelsfamilien blieb bis weit ins 18. Jahrhundert die gemeinsame Güterwaltung verbunden mit der Güterteilung üblich. Diese Besitz-Zersplitterung war in der Familie Liechtenstein seit Anfang des 17. Jahrhunderts ausgeschlossen.
Der Fidekommiss spielte den Liechtenstein bei ihren Eheprojekten auch in anderer Weise in die Hände. Sie konnten es sich nämlich mithilfe der großen Latifundien in Böhmen und Mähren leisten, ihren Ältesten bereits sehr jung zu verheiraten. In anderen, weniger begüterten Häusern mussten die Söhne bis zu ihrem eigenen Regierungsantritt, also bis zum Tod des Vaters, warten, falls sie nicht mit ihrer Braut auf Jahre im elterlichen Haushalt leben wollten. Wenn Karl Eusebius seinem Nachfolger eine möglichst frühe Eheschließung nahe legt, dann nur, weil die Familie es sich leisten kann. So ist denn auch das Argument, es sei doch „ein Freüd und Ergetzlichkeit“ die eigenen Kinder bis ins Erwachsenenalter begleiten zu können, für andere adelige Ehepaare purer Luxus. Die ökonomische Realität machte häufig eine rasche Heirat unmöglich.
Karl Eusebius spricht neben dieser dynastiesichernden Funktion der Ehe auch den vorerwähnten politischen Charakter der adeligen Heiratspraxis an:
„Die andere Qualität und Wesenheit in deiner und aller der Deinig und Successoren unsers Haus bestehet in der vornehmen Vermählung und Befreindung der vornehmsten adelichsten uhralten fürstlichen und chürfurstlichen Geschlechtern […] dan ein dergleichen adelichste Freundshafft ist summa delectationis, honoris & consolationis & utilitatis & dignitatis [höchst erfreulich, ehrenvoll und sowohl tröstlich, wie nützlich als auch würdevoll]“ (pag. 125)
Freundschaft und Verwandtschaft sind hier austauschbare Begriffe. Im adeligen Verständnis bedingte das eine das andere und umgekehrt. Freunde, die man um Rat und Beistand bitten konnte waren eben in erster Linie die eigenen Verwandten. Durch Heiratspakte schuf sich eine Familie potenzielle Verbündete. Dabei war besonders wichtig, die Standesgleichheit zu wahren. Der fürstlichen Rang des Hauses Liechtenstein machte notwendig, sich nur mit Familien aus den höchsten Kreisen des Reichsadels zu verbinden. Man müsse „sich des vornehmsten Stammen allezeit höchst- und billich erfreüen und nicht einer unbedachtsammen Lieb, einer Schönheit überwinden noch mit Heürath einlassen sollen, als dergleichen hohen Verwandtens, so reputirlich und also vor allem zu shätzen“ (pag. 126).
Ein zweiter großer Faktor war die Konfession der Braut. Karl Eusebius fordert ausdrücklich:
„keine ketzerishe Gemahlin jemahls, auf was Weyß oder Vorwand es beshehen könte, zu nehmen, dan ob gleich Exempl vorhanden, das dergleichen Heürath dennoch gerathen seyn, und die ketzerishe Gemahlin bekehrt ist worden, so ist dennoch nicht zu trauen, und denen alten Exempl nach der heyligen Schrifft zu besorgen, wie durch die Weiber die Männer verführet seyn worden“ (pag. 132)
In den Augen des liechtensteinischen Oberhaupts schadete eine konfessionsverschiedene Ehe mehr, als sie nützte. Einer Protestantin im Ehebett durfte man nicht trauen. Selbst wenn sie sich später bekehren ließ, könnte sie sich bloß verstellen, um ihren Gemahl vom wahren Glauben abzubringen. Furcht und Feindseligkeit gegenüber der anderen Konfession waren auch Jahrzehnte nach dem Dreißigjährigen Krieg noch aktuell.
Tatsächlich konnten die Liechtenstein diesen hier mit Nachdruck formulierten Anspruch auf ein reichsadeliges Konnubium lange Zeit nicht umsetzen. In den Augen ihrer Wunschpartner aus dem Reichsfürstenstand waren sie bloße Emporkömmlinge, weil sie aus dem landsässigen Herrenstand der habsburgischen Erblande stammten. Johann Adams Großvater Karl hatte den Reichsfürstentitel im Jahr 1620 vom Kaiser erhalten. Im Gegensatz zu den alten reichsfürstlichen Geschlechtern besaßen die Liechtenstein auch noch nicht die Reichsstandschaft, d.h. sie hatten keinen Sitz auf der Fürstenbank des Reichstages. Man versuchte zwar immer wieder, verwandtschaftliche Bande mit den alten Fürstenhäusern im Reich zu knüpfen, doch scheiterten diese Projekte stets. Deshalb blieb den Liechtenstein nichts anderes übrig, als sich weniger prestigeträchtige Alternativen zu suchen.
Karl Eusebius heiratete 1644 Johanna Beatrix Prinzessin von Dietrichstein. Die Dietrichstein stammten ebenfalls aus dem erbländischen Herrenstand und waren von Kaiser Ferdinand II. in den Reichsfürstenstand erhoben worden. Als katholisches Geschlecht ehemaliger Landsassen stand das Haus vor dem gleichen Problem wie die Liechtenstein. Die alten Reichsadelsgeschlechter verweigerten ihnen aufgrund ihrer Herkunft das Konnubium. Was lag also näher, als sich mit den anderen Neufürsten aus der unmittelbaren Umgebung zu ‚befreunden‘? Zusammen mit den ebenfalls in den 1620er Jaheren gefürsteten Eggenberg gaben die Liechtenstein und Dietrichstein ihre Nachkommen wechselseitig in den Ehestand. So entstand ein über mehrere Generationen stabiler, exklusiver Heiratskreis zwischen drei der reichsten und mächtigsten Adelsfamilien im Territorium der Habsburger. Diese $endogame Heiratspraxis hatte enge verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den drei Häusern zur Folge. Karl Eusebius‘ Ehefrau zum Beispiel war gleichzeitig seine Nichte. Johann Adam heiratete mit Maria Theresia von Dietrichstein eine Cousine ersten Grades. Einen päpstlichen Dispens wegen zu naher Verwandtschaft einzuholen, war im ausgehenden 17. Jahrhundert nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel im Haus Liechtenstein.
Literatur