Der Kampf um den Achtstundentag – Arbeitszeitpolitik in der Weimarer Republik

In Deutschland dürfen Arbeitnehmer_innen heute offiziell nicht länger als 8 Stunden pro Werktag arbeiten.1 Diese gesetzliche Regelung gilt bereits seit fast 100 Jahren. Am 23. November 1918 wurde der Achtstundentag als eine der wichtigsten Errungenschaften der Arbeiter_innenorganisationen eingeführt. In der Weimarer Republik geriet er in den Fokus scharfer Auseinandersetzungen zwischen Industrie, Gewerkschaften und Parteien.

Die Verkürzung der Arbeitszeit gehörte seit dem Beginn der Arbeiter_innenbewegung zu ihren Kernforderungen. Mit wachsender Stärke gelang es ihr, ab 1860 eine Tendenz zur Verkürzung der Arbeitszeit durchzusetzen, die nur durch den Ersten Weltkrieg unterbrochen wurde. Sie fand ihren historischen Durchbruch im Jahr 1918. Als direkte Folge der Revolution wurde die Arbeitszeit aller Arbeitnehmer_innen auf acht Stunden pro Tag begrenzt.

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Quelle: https://gafprojekt.hypotheses.org/810

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