[Preprint] Falk Eisermann, Jürgen Geiß-Wunderlich, Burkhard Kunkel, Christoph Mackert, Ha...
Wie können sich die Gedächtnisinstitutionen in innovative Museen verwandeln?
Mein Vortrag auf dem Bibliothekartag in Berlin (13. Juni 2018), ergänzt durch einige Links. &l...
Ulm und Oberschwaben: wieder Mängel in den Aufsatztiteln
(Preprint) Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des V...
Katastrophal: Archivfunktion der HBZ-Mailinglisten wird abgeschaltet
Am 17. Mai 2018 erreichte mich (als Bezieher der RABE-Liste) folgende Hiobsbotschaft: „Liebe N...
Die ungedruckten Quellen zu Leben und Werk von Johann Gottfried Pahl (1768–1839)
Für die Stiftung Literaturforschung in Ostwürttemberg erstellte ich eine im Juni 2018 ersc...
Ellwanger Hinrichtungen im 15. Jahrhundert
Vor vielen Jahren (um 1990?) stieß ich auf eine faszinierende Quelle zur Kriminalitätsges...
Johannes Vulpius (1645-1714), Schulmeister in Großkorbetha bei Weißenfels, als Fälscher von Geschichtsquellen
Nicht nur Christian August Vulpius hat gefälscht, auch sein älterer Namensvetter Johannes ...
Blog des Stadtarchivs Darmstadt verbreitet Unsinn über neues Wissenschaftsurheberrecht
„Zum 1. März 2018 ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) in Kraft getreten.“ Soweit ist die Darstellung des Stadtarchivs Darmstadt zutreffend. Hilfreich ist auch, auf die Darstellung der Änderungen durch irights.info aufmerksam zu machen. Entscheidend ist neben dem Wortlaut des Gesetzes die amtliche Begründung, also der Gesetzentwurf der Bundesregierung (DS 18/12329, PDF) mit Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats (DS 18/12378, PDF) und die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (DS 18/13014, PDF), in dem die von der Verlegerlobby für die Zeitungen durchgedrückten Änderungen, die ich mit Art. 5 GG für unvereinbar halte, begründet werden.
Was auch immer die Absicht des inkompetenten Darmstädter Artikels ist, hilfreich ist er weder für die Fachdiskussion noch für die Nutzer, die im Stadtarchiv Darmstadt einer völlig überflüssigen Bevormundung und Kontrolle unterworfen werden.
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Fehdehandlungen in Osterburken und Buchen 1382
Franz Joseph Mone hat in seiner Quellensammlung der badischen Landesgeschichte (Band 1, 1848) unter dem Titel Jahrgeschichten des Landes eine chronologisch angeordnete Reihe von historischen Notizen aus Handschriften veröffentlicht, deren Überlieferung man im einzelnen verifizieren müsste. Eine Nachricht zu 1382 „Pfalzgraf Ruprecht I. Osterburken und Buchen“ (S. 221 – Digitalisat UB Freiburg) entnahm er einer Amorbacher Handschrift. Ohne Mones Abdruck zu kennen hat Paul Lehmann sie in seinen Mitteilungen aus Handschriften (II, 1930, S. 8 – PDF) aus der Handschrift der British Library London MS. Add. 22808 Bl. 1r (fehlerhaftes Katalogisat der BL) erneut ediert. Über den Handschriftencensus findet man heraus, dass Lehmann auch die diplomatische Wiedergabe von Robert Priebsch 1901 entgangen war (Deutsche Handschriften in England, Bd.
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Bibliographie der Hexenforschung 2017
I. Deutschsprachige Forschung
Monographien
Andreas Flurschütz da Cruz: Hexenbrenner, Seelenretter. Fürstbischof Julius Echter von Mespelbrunn (1573-1617) und die Hexenverfolgungen im Hochstift Würzburg (= Hexenforschung 16)
Inhalt:
http://d-nb.info/1128607999/04
Rezension von Gerhard Koebler:
http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-07-2017/FlurschuetzdaCruzAndreas-HexenbrennerSeelenretter.htm
“Im Ergebnis zeigt er, dass die meisten Hexenverfolgungen in dem Hochstift Würzburg in einem Zusammenwirken der Bewohner einzelner Ortschaften und örtlicher Amtsträger des Fürsten entstanden, während der als Hexenbrenner verrufene Julius Echter von Mespelbrunn, unter dessen Herrschaft nach bisheriger Ansicht auch die Hexenverfolgungen verstärkt wurden, nach den Erkenntnissen des Verfassers eher ein Hexenretter war.”
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