Am 19. Juli 2018 konnte ich auf Einladung des Heimat- und Geschichtsvereins Essingen und der evangel...
Neuer Kassationsskandal im Staatsarchiv Hamburg
Sybille Baumbach bat mich um Veröffentlichung der folgenden Information: Das Hamburger Staatsar...
Stralsunder Bücherschätze
[Preprint] Falk Eisermann, Jürgen Geiß-Wunderlich, Burkhard Kunkel, Christoph Mackert, Ha...
Wie können sich die Gedächtnisinstitutionen in innovative Museen verwandeln?
Mein Vortrag auf dem Bibliothekartag in Berlin (13. Juni 2018), ergänzt durch einige Links. &l...
Ulm und Oberschwaben: wieder Mängel in den Aufsatztiteln
(Preprint) Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des V...
Katastrophal: Archivfunktion der HBZ-Mailinglisten wird abgeschaltet
Am 17. Mai 2018 erreichte mich (als Bezieher der RABE-Liste) folgende Hiobsbotschaft: „Liebe N...
Die ungedruckten Quellen zu Leben und Werk von Johann Gottfried Pahl (1768–1839)
Für die Stiftung Literaturforschung in Ostwürttemberg erstellte ich eine im Juni 2018 ersc...
Ellwanger Hinrichtungen im 15. Jahrhundert
Vor vielen Jahren (um 1990?) stieß ich auf eine faszinierende Quelle zur Kriminalitätsges...
Johannes Vulpius (1645-1714), Schulmeister in Großkorbetha bei Weißenfels, als Fälscher von Geschichtsquellen
Nicht nur Christian August Vulpius hat gefälscht, auch sein älterer Namensvetter Johannes ...
Blog des Stadtarchivs Darmstadt verbreitet Unsinn über neues Wissenschaftsurheberrecht
„Zum 1. März 2018 ist das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG) in Kraft getreten.“ Soweit ist die Darstellung des Stadtarchivs Darmstadt zutreffend. Hilfreich ist auch, auf die Darstellung der Änderungen durch irights.info aufmerksam zu machen. Entscheidend ist neben dem Wortlaut des Gesetzes die amtliche Begründung, also der Gesetzentwurf der Bundesregierung (DS 18/12329, PDF) mit Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats (DS 18/12378, PDF) und die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (DS 18/13014, PDF), in dem die von der Verlegerlobby für die Zeitungen durchgedrückten Änderungen, die ich mit Art. 5 GG für unvereinbar halte, begründet werden.
Was auch immer die Absicht des inkompetenten Darmstädter Artikels ist, hilfreich ist er weder für die Fachdiskussion noch für die Nutzer, die im Stadtarchiv Darmstadt einer völlig überflüssigen Bevormundung und Kontrolle unterworfen werden.
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