Francisco de Enzinas und Andreas Reinhard. Die Geschichte einer Digitalisierung 2006


Francisco de Enzinas (* 1. November 1518 in Burgos; † 30. Dezember 1552 in Straßburg), auch bekannt als Franciscus Dryander, Françoys du Chesne, Quernaeus, Eichmann, van Eyck (nach span. encina = [Stein-] Eiche), war ein spanischer Humanist und Protestant, der als Erster das Neue Testament aus dem Griechischen ins Spanische übersetzte. Francisco de Enzinas lebte als spanischer Protestant im 16. Jahrhundert auf der Flucht. Er hinterließ eine womöglich bis heute noch nicht in vollem Umfang erfasste Zahl von Übersetzungen antiker, insbesondere griechischer Autoren ins Spanische sowie zum Teil unter Pseudonym verfasste selbstständige Schriften. [...]

(aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia; Verfasserhistorie)

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http://de.wikipedia.org/wiki/Francisco_de_Enzinas

Enzinas Historia 005

Ende 2004 stieß ich auf einen Bibliotheksbericht von 1878, in dem Prof. Dr. Lucht, Direktor des Christianeums und Bibliothekar, die 17 Handschriften des Donum Kohlianum beschrieben hatte; eine reizte mich durch eine ausführliche Inhaltsangabe und den Bericht über ihre Herkunft besonders: Historia de statu Belgico et religione Hispanica von 1545; ich fand in der Bibliothek eine deutsche Übersetzung dieser lateinischen Schrift von 1893, die ich in im Frühjahr 2005 in einem Zug durchlas – so spannend war die autobiographische Erzählung des jungen, spanischen Griechischstudenten Melanchthons in Wittenberg namens Francisco, der mit seiner für den Druck vorbereiteten Fassung einer Übersetzung des neuen Testaments ins Spanische, der ersten in der Geschichte, im niederländischen Löwen 1543 mitten in die Greuel der spanischen Inquisition gerät, wegen des Drucks der Übersetzung anderthalb Jahre im Gefängnis einsitzt und erst 1545 nach geglückter Flucht wieder bei Melanchthon in Wittenberg ist, wo er in wenigen Monaten seine Erlebnisse in elegantem Latein niederschreibt.

Die Recherchen nach dem Verfasser, Francisco de Enzinas, ergaben einen philologischen Krimi und führten nicht nur zu einem fruchtbaren Email-Austausch mit zweien der drei gegenwärtig einzigen Forschern auf der Welt zu diesem Autor, einem Spanier und einem US-Amerikaner, sondern auch zu einem Vortrag im Dezember 2005 an der Carl-Albrechts-Universität zu Kiel, aus dem sich en passant ein Forschungsinteresse ergab zu einer anderen Handschrift aus unserer Bibliothek, dem Codex Christianei, einer frühen Erzählung Giovanni Boccaccios, der daraufhin einmal durchfotografiert wurde, so dass das Digitalisat nunmehr auf einem Rechner in Kiel, unserem Bibliotheksrechner und auf meinem Laptop der Bearbeitung harrt.

Dass ich mein Enzinas-Vortragsmanuskript zwei Gegenlesern geschickt hatte, ergab in der Folge Anfang 2006 , dass ich auf Anregung des einen meiner Lektoren eine Zusammenfassung des Vortrags, entsprechend bearbeitet und mit Bildern versehen, als Artikel in die freie Enzyklopädie Wikipedia ins Internet einstellte; durch die Vermittlung des anderen landete eine Kopie der deutschen Übersetzung der Historia des Francisco de Enzinas von 1893 im Mai 2006 bei einem Verleger.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ex_Bibliotheca_Gymnasii_Altonani_(Hamburg)

Unterdessen war der Artikel über Francisco in der Online-Enzyklopädie Wikipedia als „exzellent“ eingestuft worden und hatte das Interesse einiger Benutzer und Autoren dieser Enzyklopädie geweckt. In erster Linie angesprochen wurde ich von Vertretern des akademischen Nachwuchses, die sich für die Altbestände der Christianeumsbibliothek interessierten. Wir fertigten im Laufe des Frühjahrs 2006 einige Scans an, die ich gemeinfrei im Internet auf Wikimedia Commons, einer Datenbank mit freien Mediendateien, zur Weiterverwertung hochlud.

http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Reinhard

Im April 2006 erschien in der Online-Enzyklopädie Wikipedia ein Artikel über Andreas Reinhard, einen erzgebirgischen Rechenmeister des 16. Jahrhunderts, dessen prächtig ausgestattetes Manuskript eines Rechenbuchs von 1599 in der Bibliothek des Christianeums verwahrt wird und das 1988 erstmals von Bernd Elsner beschrieben wurde. Der Verfasser des Wikipedia-Artikels, Frank Schulenburg aus Göttingen, Historiker mit Schwerpunkt auf der Wirtschaftsgeschichte, hatte die Bilder auf Wikimedia Commons gesehen, umfassende Recherchen über „Rechenbücher“ angestellt und eines Tages angerufen. Als Vorstandsmitglied des Vereins Wikimedia Deutschland machte er den Vorschlag, das Rechenbuch des Andreas Reinhard im Digitalisierungszentrum der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (GDZ) digitalisieren zu lassen auf Kosten des Vereins.

http://commons.wikimedia.org/wiki/Rechenbuch_des_Andreas_Reinhard

http://de.wikisource.org/wiki/Drei_Register_Arithmetischer_ahnfeng_zur_Practic

Am 24. Mai 2006, einen Tag vor Himmelfahrt, wurde in Göttingen eine hochauflösende digitale Fassung des Rechenbuchs erstellt und in den folgenden Tagen auf Wikimedia Commons hochgeladen. Gleichzeitig entsteht, unterstützt durch das Material Bernd Elsners, eine textkritische und kommentierte Ausgabe des Rechenbuchs auf Wikisource, einer deutschen Quellensammlung im Internet. Der unterdessen ausgearbeitete Artikel in Wikipedia informiert über den Verfasser des Rechenbuchs, Andreas Reinhard, und den historischen Hintergrund seines Werks.

http://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Pressemitteilungen/Rechenbuchprojekt

Im Dezember 2005 war der alphabetische Zettelkatalog des Altbestandes der Christianeumsbibliothek - ca. 18 000 Kärtchen -  ehrenamtlich eingescannt worden; der Katalog ist nunmehr schulintern über den Lesesaal-Rechner in der Lehrerbibliothek jederzeit einsehbar. Im März 2006 hatte im Christianeum ein informelles Treffen von dem Christianeum nahestehenden und an der Bibliothek interessierten Persönlichkeiten stattgefunden, die die Möglichkeiten diskutierten, insbesondere die einmaligen Bestände der Christianeumsbibliothek für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Digitalisierung des Rechenbuchs will einen Weg weisen, wertvolle alte Schriften zu sichern und wissenschaftlich nutzbar zu machen in einer zukunftsweisenden Form. Die am 24. Mai 2006 online abgesetzte Pressemeldung über das Wikisource-Rechenbuchprojekt wurde auf Internet-Fachseiten ebenso wie auf Onlineseiten der Presse publiziert.

Das Rechenbuch des Andreas Reinhard ist, wie viele andere Stücke der über 260 Jahre alten Bibliothek des Christianeums, wertvollstes Kulturgut; sie repräsentiert die Historie unserer Anstalt, die es zu bewahren gilt. Für einzelne seltenste Drucke oder die ohnehin einmaligen Handschriften trägt die Schule die Sorge, sie zunächst zu erhalten und zu schützen; nicht wenige Stücke – zum Beispiel alle Inkunabeln, die frühen vor 1500 entstandenen Drucke nach Gutenberg – erlauben in ihrem Zustand, insbesondere dem ihrer originalen Einbände, eine Benutzung derzeit nicht. Die Restaurierung dieser Kostbarkeiten ist teuer. Die Veröffentlichung des Rechenbuchs hat die Schule und die Eigentümerin, die Freie und Hansestadt Hamburg, keinen Cent gekostet; sie war indes nur möglich durch das freiwillige Engagé, insbesondere den Einsatz Frank Schulenburgs, und durch die Neugier nebst den daraus erwachsenen Tätigkeiten aller an diesem Projekt Beteiligten.

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[...] Ein Druck der Historia de statu Belgico et religione Hispanica zu Lebzeiten Francisco de Enzinas’ ist nicht bekannt, eine eigenhändige Niederschrift nicht erhalten. Es existieren zwei handschriftliche Kopien, die vermutlich von de Enzinas sogleich nach Beendigung der Niederschrift im Juli 1545 in Wittenberg in Auftrag gegeben worden sind. Eine dieser Kopien liegt seit 1623 in der Apostolischen Bibliothek des Vatikans, wohin sie mit der Bibliotheca Palatina aus Heidelberg über die Alpen verfrachtet worden war. Bis auf eine Abschrift ihres Anfangs im 19. Jahrhundert ist bislang keine Einsicht in diese Schrift bekannt geworden; ebenso ist unbekannt, wie sie in die Palatina gelangte. Die andere Kopie wird seit 1768 in der historischen Gymnasialbibliothek des Christianeums in Hamburg-Altona verwahrt; diesem Manuskript fehlt die erste Lage und damit auch der Titel, der handschriftlich auf dem Rücken des Pergamenteinbands aus dem 16. Jahrhundert vermerkt ist. Der Autor ist in den zahlreichen Einträgen der Vorbesitzer genannt; erst der Besitzer, der die Handschrift im 18. Jahrhunderts erwarb, verzeichnete das Fehlen der ersten Lage. [...]

(aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia; Verfasserhistorie)

Enzinas Historia

Epilog

Die Handschrift des Francisco de Enzinas harrt auch im Jahr 2015 noch ihrer Digitalisierung, ebenso die einzige, 1893 in nur 100 Exemplaren in Bonn erschienene Übersetzung ins Deutsche von Hedwig Böhmer,  Denkwürdigkeiten vom Zustand der Niederlande und von der Religion in Spanien,  mit Einleitung und Anmerkungen von Eduard Böhmer.  Die Ausgabe ist weltweit in nur 8 Exemplaren in den Opacs nachgewiesen, das Exemplar in der Bibliothek des Christianeums hat Säuefraß im letzten Stadium. Ein Nachdruck von 1897, von der University of Toronto digitalisiert, zeigt im Vergleich eine Bearbeitung in den Fußnoten und Kommentaren - der "Nachdruck" war tatsächlich eine neue, veränderte Ausgabe der Übersetzung.

Anmerkung: Der Artikel erschien - ohne die beiden Wikipedia-Zitate und den Epilog - erstmals und mit Abdruck der URLn in: Christianeum. Mitteilungsblatt des Vereins der Freunde des Christianeums in Verbindung mit der Vereinigung ehemaliger Christianeer, 61. Jg., H. 1. Hamburg, Juni 2006. S. 58-63

Abbildungen: Bibliothek des Christianeums (public domain)

 

Quelle: http://histgymbib.hypotheses.org/576

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Gottesstaat und Prußens Beitrag

1. Einleitung [1]
Nach der Plünderung Roms durch Alarichs Heer im Jahr 410 wurde das Werk De civitate dei durch Augustinus verfasst. Er konzipierte die Schrift als positiven Gegenentwurf des Vorwurfs, dass an dieser Katastrophe die Vernachlässigung der herkömmlichen Götterverehrung schuld sei. [2] In diesem Werk findet sich eine geteilte Konzeption von Gesellschaft. Zum einen die Civitas Dei, zum anderen die Civitas Diaboli. Christoph Horn interpretiert diese Konzeption als moralische Klassifizierung. Die Civitas Dei ist dem Ideal des Staates des Himmels, das den Staat Gottes oder eben den Gottesstaat darstellt, näher, als die Civitas Diaboli, der der Himmel aufgrund ihrer moralischen Verworfenheit verwehrt ist. [3] Der Staat Gottes ist also nicht auf Erden zu realisieren, es ist Aufgabe der Civitas Dei, an diesem Ideal zu partizipieren und sich ihm anzunähern.
Die wohl bedeutendste Chronik des Deutschen Ordens, die Chronica terre Prussie des Peter von Dusburg, so an dieser Stelle die Behauptung, stellt genau diese Konzeption vor.
Darum wird nun zuerst die Chronica vorgestellt und anschließend der Versuch vorgenommen, zu zeigen, dass der Autor Peter von Dusburg diese Teilung der Welt bei der Verschriftlichung vor Augen hatte.
Peter von Dusburg hat im Jahr 1326 die Chronica terre Prussie fertiggestellt. Er unterteilte das Werk in vier Bücher:

1. Buch eins stellt die Gründungsgeschichte des Ordens dar.
2. Buch zwei erzählt den Einzug der Ordensbrüder ins Preußenland.
3. Das dritte Buch behandelt die Eroberung desselben und
4. das vierte Buch bildet ein Kompendium der außerpreußischen Geschichte.

Tatsächlich sind das dritte und vierte Buch in den Handschriften einander gegenübergestellt. [4]
An diese Abschnitte schließt sich das sogenannte Supplementum an, eine Erweiterung der wohl ursprünglichen Chronik, veranlaßt durch die Ermordung des Hochmeisters Werner von Orsel durch den Bruder des Ordens Johannes von Endorf.
Die Idee, dass Dusburg eine augustinische Staatsidee vertrat, kann auf der Trennung der Bücher drei und vier fußen. Wie bereits oben erwähnt, stellt das dritte Buch die Geschichte des Deutschen Ordens im Pruzzenland dar, das vierte Buch berichtet von außerpreußischen Ereignissen, die durch die Folge von Päpsten und Kaisern strukturiert wird.
Dies allein rechtfertigt jedoch noch nicht die Vermutung, dass eine augustinische Theorie zugrunde liegt.

2. Peter von Dusburg und der Deutsche Orden in der Chronicon terre Prussie [5]
Erhärtet wird die Annahme einer augustinischen Konzeption der Chronicon terre Prussie aufgrund der Selbstverortung, die Dusburg in der Epistola vornimmt. Dort heißt es:
„Mit welch sorgfältiger Umsicht und umsichtiger Sorgfalt die alten und heiligen Väter die wunderbaren Werke unseres Herrn Jesus Christus, die er selbst oder durch seine Diener zu wirken die Gnade hatte, zu seinem Lob und seiner Ehre und zur Belehrung der Gegenwärtigen und Zukünftigen aufgezeichnet haben, ist einem jeden offenbar, der seinen Blick auf sie richtet. […] Ihren Spuren bin ich gefolgt, […].“ [6]

Mit diesen wenigen Sätzen scheint sich Dusburg unmittelbar in die Folge der Evangelisten des neuen Testaments zu stellen. Man kann diese Annahme sicherlich noch schärfer fassen und behaupten, dass Dusburg sich als Evangelisten versteht. Doch zeichnet er sehr bewusst nicht die Taten Jesu auf, sondern die Taten des Deutschen Ordens. Doch diese werden hier als gleichwertig und gleichwürdig der Taten Jesu verstanden. Zugleich wird der Deutsche Orden damit als Nachfolger in Jesus verstanden. Weiter heißt es dann auch:
„So habe ich die Kriege, die wir und unsere Vorgänger, die Brüder unseres Ordens, siegreich geführt haben, aufgezeichnet und in diesem Buche niedergelegt.“ [7]
Der nun sich anschließende Prolog erhärtet noch die oben gefasste Annahme, indem Dusburg zunächst Daniel 3,99 zitiert [8] :
„Zeichen und Wunder hat der erhabende Herr an mir getan. Daher gefiel es mir, kund zu tun seine Zeichen, denn sie sind groß und seine Wunder, denn sie sind mächtig.“ [9]

Es heißt darauffolgend:
„Diese Worte darf auch der Verfasser dieses Buches gebrauchen, der für die heilige Gemeinschaft der Brüder des Hospitals Sankt Marien vom Hause der Deutschen zu Jerusalem sagen konnte: […].“ [10]

Erst auf den Prolog folgend beschreibt Dusburg selbst die Struktur seines Textes. In der Tat bestimmt Dusburg hier selbst sein Werk als in vier Teile geteilt. Diese Passage gibt die gedachte Struktur des Textes klar und deutlich wieder:
„Dies Buch ist in der folgenden Weise gegliedert: Zuerst werde ich beschreiben, zu welcher Zeit, durch wen und wie der Orden des Deutschen Hauses seinen Anfang nahm, sodann, wann und wie die Brüder in das Preußenland kamen, drittens von den Kriegen und anderem, das sich in diesem Lande zutrug; […]. Zum vierten werde ich auf dem Rande die Päpste und Kaiser vermerken, die seit der Stiftung dieses Ordens regiert haben und einige beachtenswerte Geschehnisse, die sich zu ihren Zeiten zutrugen.“ [11]

Von nicht unerheblichem Interesse ist indes doch die Formulierung „auf dem Rande“. Im lateinischen-sprachigen Originaltext steht dafür „Quarto ponam in margine[...]“. Diese Formulierung, dafür möchten die Ausführungen plädieren, sind wörtlich zu verstehen. Das jedoch hieße, dass es eine Rangordnung der dargelegten Vorkommen gibt. Und innerhalb dieser Rangordnung stehen die „Taten und Wunder“ des Deutschen Ordens bei der „Eroberung“ der preußischen Lande vor und über den „in margino“ gesetzten Ereignissen, die auch die Päpste und Kaiser umfassen.

2.1 Die Prußen in der Chronicon terre Prussie
Nachdem die Selbstbeschreibung des Deutschen Ordens in der Chronicon terre Prussie aufgezeigt wurde, soll nun die Darstellung der Prußen folgen. Wie der Titel andeutet sind die Prußen die „großen Gegenspieler“ des Ordens. Doch auch in diesem Teil gibt es „Rangstufen“. Das größte Übel, dem der Deutsche Orden im Prußenland begegnet, ist Herzog Swantopolk aus Pomerellen [12] . Dieser wird wiederholt als „ein Sohn der Missetat und Verderbnis“ [13] oder auch als „der Sohn des Teufels“ [14] bezeichnet. Die Prußen hingegen werden von ihm zum Widerstand verführt. [15] Verführt werden können sie, da die Prußen „keine Kenntnis von Gott“ [16] hatten. Weiter heißt es an entsprechender Stelle: „Weil sie einfältig waren, konnten sie ihn mit dem Verstand nicht begreifen, und da sie die Buchstaben nicht kannten, konnten sie ihn auch durch die Schrift nicht erkennen.“ [17] Doch erschöpft sich damit die Andersartigkeit der Prußen nicht, neben der Schilderung ihrer nicht christlichen Glaubensinhalte wird auch folgendes erzählt:
„Ferner lag mitten im Gebiet dieses ungläubigen Volks, nämlich in Nadrauen, ein Ort namens Romow, der seinen Namen von Rom herleitete; hier wohnte einer, der Criwe hieß und den sie als Papst verehrten; wie nämlich der Herr Papst die gesamte Kirche der Gläubigen regiert, so lenkte jener mit Wink oder Befehl nicht nur die Prußen, sondern auch die Litauer und die anderen Völker Livlands.“ [18]

Damit wird eine Parallelwelt der Prußen gestaltet, die ein Zerrbild der christianitas darstellt. Das die Prußen jedoch auf den wahren Weg des Glaubens gelenkt werden können, zeigt eine anschließende Wundergeschichte, in der ein Pruße namens Dorge von einer Furcht vor weißen Pferden geheilt werden kann und zu einem großem „Eiferer für den Glauben und die Gläubigen und ein glühender Verehrer Gottes und der Heiligen“ [19] wurde.

3. Fazit
Die obigen Ausführungen sprachen sich dafür aus, in der Chronicon terre Prussie eine Konzeption aufzufassen, die in der Tradition des augustinischen De civitate Dei steht. Dabei konnte der Deutsche Orden als irdische Institution erfasst werden, die zum einen einem göttlichen Auftrag folgt, aber auch fast schon Jesu gleichgestellt ist. Erhärtet wird diese Annahme durch die Selbstverortung des Autors Peter von Dusburg, der sich als Evangelist zu erfassen scheint. Doch kann deswegen der Ordensstaat wohl noch nicht als Gottesstaat bezeichnet werden. Zumindest ist der Deutsche Orden aber auf der moralisch besseren Seite, was der Interpretation der De civitate Dei durch Horn folgt.
Die Prußen, so konnte gezeigt werden, bilden ein Spiegelbild dieser Konzeption. Doch nicht nur des Ordens allein, sondern der gesamten Christenheit. Man kann aber auch erkennen, dass sie, aufgrund ihrer Beschreibung, grundsätzlich erkenntnisfähig wären. Da sie dies jedoch nicht machen, so könnte man behaupten, sind sie moralisch verworfen und bilden darum die civitas diaboli.
Doch ist dies eine sehr spezifische Lesart der Chronicon terre Prussie, die sicherlich noch genauer überprüft werden müsste.

  1. Angeregt wurden die folgenden Ausführungen durch eine kurze Anmerkung in: Neecke, Michael (2008): Literarische Strategien narrativer Identitätsbildung. Eine Untersuchung der frühen Chroniken des Deutschen Ordens. Regensburg. S. 32.
  2. Röd, Wolfgang (2000): Der Weg der Philosophie. Von den Anfängen bis ins 20. Jahrhundert. Bnd. 1. Altertum, Mittelalter, Renaissance. München S. 306.
  3. Horn, Christoph (1995): Augustinus. München. Hier S. 111-127.
  4. Siehe dazu Wenta, Jarosław (2004): 'Peter von Dusburg' S. 1187-1192. Erschienen in: Wachinger, Burghart u.a. (Hrsgb.): Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon. Begr. v. Stammler, Wolfgang. Fortgeführt von Langosch, Karl. Bnd. 11; Nachträge und Korrekturen. 5. Lieferung. 2. Aufl. Berlin, New York.
  5. Um eine einfachere Lesbarkeit zu gewährleisten, werden im Folgenden die entsprechenden Textstellen direkt in Übersetzung wiedergegeben. Das heißt der Text folgt folgender Ausgabe: Dusburg, Peter von: Chronik des Preussenlandes. Übers. u. erl. v. Scholz, Klaus; Wojtecki, Dieter. Erschienen in der Reihe: Buchner, Rudolf; Schmale, Franz-Josef (Hrsgb.): Ausgewählte Quellen zur Deutschen Geschichte des Mittelalters. Bnd. 25. Darmstadt 1984. Der lateinischsprachige Text folgt der Edition: Dusburg, Petri de: Chronicon terre Prussiae. Ediert von Töppen, Max. Erschienen in: Hirsch, Theodor; Töppen, Max; Strehlke, Ernst (Hrsgb.): Scriptores rerum Prussicarum. Die Geschichtsquellen der preussischen Vorzeit bis zum Untergange der Ordensherrschaft. Bnd. I Leipzig 1861. Unveränderter Nachdruck Frankfurt a.M. 1965.
  6. Dusburg, Peter von (1984): S. 27.
  7. Ebd.
  8. Die Zitierung weiterführender Quellen folgt hier den Angaben, die die Übersetzer machen. Siehe dazu Anmerkung 1.
  9. Dusburg, Peter von (1984): S. 27.
  10. Ders.: S. 29
  11. Ders.: S. 35.
  12. Dusburg, Peter von (1984): S. 135.
  13. Ebd.
  14. Ders. S. 139
  15. Ders.: S. 139.
  16. Ders.: S. 135.
  17. Ders.: S. 103.
  18. Ebd.
  19. Ders. S. 107

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/8986

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Religionswissenschaft nach Charlie Hebdo

Die Ereignisse vom 7. Januar scheinen, obgleich in den konkreten Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar, ihr über die Rache für die vermeintliche Beleidigung des Propheten hinausgehendes Meta-Ziel erreicht zu haben: neben der wohl noch lange Zeit anhaltenden Trauer um die Opfer macht sich eine allgemeine Unsicherheit insbesondere bei denen breit, die nicht nur vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, sondern von ihm abhängig sind (darunter Journalisten und Wissenschaftler).

Reagierten die am direktesten Betroffenen (andere Satiriker) noch vorhersehbar und verständlich mit einem trotzig-kämpferischen „Jetzt erst recht!“, so scheint die Reaktion bei verwandten Berufsgruppen schon differenzierter und nachdenklicher auszufallen, was für die Zunft der Religionswissenschaft beispielhaft die von Frau Professor Dr. Edith Franke bei Yggdrasill angestoßene Diskussion unter dem Titel „Gedanken zur Verantwortung der Religionswissenschaft“ zeigt.

Dass die Morde vom gestrigen Tag für die Religionswissenschaft dabei von besonderer Brisanz sind, ist zum einen auf die Zuordnung des Faches zum übergeordneten Wissenschaftssystem, das sich schon aus Gründen der Selbsterhaltung zu Angriffen auf die freie Meinungsäußerung zumindest in ein Verhältnis setzen, wenn nicht gar aktiv gegen sie vorgehen muss, zum anderen auf den Untersuchungsgegenstand der Religionswissenschaft selbst („Religion“) zurückzuführen.

Diese doppelte Involvierung als Wissenschaftler und als Religionswissenschaftler (ganz abgesehen von der als „Privatperson“ bzw. „Bürger“) entpuppt sich hierbei schnell als Dilemma bzw. Aporie, die aufzulösen ich selber nicht in der Lage bin, mit der ich mich jedoch als Betroffener auseinandersetzen muss, da sie sich nicht erst in abstrakten Gedankenspielen offenbart, sondern bereits bei der Frage relevant wird, ob ich einen „Je suis Charlie“ Ausdruck an meine Bürotür in der religionswissenschaftlichen Fakultät hängen sollte, darf oder vielleicht sogar muss.

Als (angehender) Wissenschaftler bin ich zwar generell zur Neutralität (zumindest aus dem eigenen Berufsethos heraus) verpflichtet, muss aber auf äußere Einwirkungen und Entwicklungen, welche meine Berufsausübung beeinflussen (könnten), reagieren dürfen, „im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, versteht sich“ (Franz Josef Degenhardt). Dazu gehört das Recht auf Opposition gegen Universitätsreformen genauso wie das zur Verteidigung des Rechts auf freie Meinungsäußerung - alles andere wäre zynisch oder masochistisch. Gleichberechtigt daneben besteht allerdings meine Funktion als Religionswissenschaftler, in der ich mich ebenfalls aus berufsethischen Gründen zur Neutralität gegenüber meinem Untersuchungsgegenstand, dem der Religion, verpflichtet fühlen sollte. Wie nun kombiniere ich diese beiden Komplexe, ohne mich in meiner Funktion sowohl als Religionswissenschaftler wie auch in der als Wissenschaftler verbiegen oder gar verleugnen zu müssen?

Um noch einmal das konkrete Beispiel des „Je suis Charlie“ Ausdrucks an der Bürotür im Fachbereich der Religionswissenschaft aufzunehmen: Schon eine sehr oberflächliche und viele weitere Antwortmöglichkeiten aussparende Betrachtung zeigt, dass ein Außenstehender, der an der Tür vorbeigeht, ganz unabhängig von meinen persönlichen Intentionen folgende Schlüsse beim Anblick des Schriftzuges ziehen könnte:

  1. Da solidarisiert sich eine Privatperson ODER/UND Wissenschaftler ODER/UND Religionswissenschaftler mit den Opfern der gestrigen Morde und drückt seine Trauer aus. Die Bewertung dieser Aktion hängt nun von den unterschiedlichen Standpunkten ab und könnte zwischen den Idealtypen eines affirmativen „Ja, finde ich gut“ und einem „Hmm, warum muss er das denn gerade hier machen und nicht später als „Privatperson“ gemeinsam mit anderen Privatpersonen auf dem Kurt-Schumacher Platz?“ changieren. So weit, so kontrovers-verständlich. Eine weitere Möglichkeit wäre:
  2. Da zeigt jemand explizit in seiner Funktion als Wissenschaftler ODER/UND Religionswissenschaftler, dass er gegen die hinter den Attentaten mitschwingende bzw. konkret stehende Bedrohung des Rechts auf freie Meinungsäußerung ein Zeichen setzen möchte. Wenn der Zusatz „ODER/UND Religionswissenschaftler“ nicht wäre, läge hier wohl die allgemein verständlichste und akzeptierteste Reaktion vor, ganz gleich, ob nun mit der Aussage selbst sympathisiert wird oder nicht. Konkret: Würde diese Aussage an der Tür eines Professors im Fachbereich der Physik, der befürchtet, dereinst von Kepler, Galileo und Kopernikus wieder Abschied nehmen zu müssen, große Kontroversen auslösen? Wohl eher nicht. Nun bleibt aber der Zusatz des Religionswissenschaftlers kontextbedingt unweigerlich bestehen, was zur dritten und letzten Interpretationsmöglichkeit führt, die insbesondere in Kombination mit der zweiten schnell zu einer Aporie werden kann:
  3. Hier sympathisiert jemand (schon des semantischen Gehalts von „Je suis Charlie“ wegen) mit der Redaktion von bzw. der Zeitschrift „Charlie Hebdo“ und somit auch mit der von ihr durchgeführten Veröffentlichung von Mohammed Darstellungen. Was an sich recht unproblematisch verbliebe, wäre da nicht der religionswissenschaftliche Kontext und die mit ihm einhergehenden informellen Verpflichtungen zu religiöser Neutralität.

Nun könnte eingeworfen werden, dass zwischen diesen drei recht schablonenhaft wirkenden Interpretationsmöglichkeiten durchaus Grauzonen existieren, in die betreffende Person sich, beispielsweise mit Hilfe eines längeren Disclaimer unterhalb des schwarzgrundierten „Je suis Charlie“, einordnen könnte:

„Ich, Thomas Jurczyk, möchte mit dem obigen Plakat meine Opposition gegen die drohende Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zu der auch die Kritik und satirische Darstellung von Religionen gehört, durch vermeintlich religiös legitimierten Terrorismus zum Ausdruck bringen. Gleichzeitig möchte ich betonen, dass ich in der Frage, ob satirische Karikaturen statthaft sind, die religiöse Gefühle einzelner Gruppen verletzen, neutral verbleiben und hierzu keine Aussage machen.“

Da dieser Beitrag von vornherein keinerlei Ansprüche auf einen kathartischen Schluss besaß, möchte ich mit der Frage enden, ob nur ich an diesem Punkt eine weiteres Paradoxon sehe: Auf der einen Seite setze ich mich für die Möglichkeit der freien Meinungsäußerung ein (und verteidige somit die potentielle Verletzung religiöser Gefühle und Gruppen), auf der anderen Seite bleibe ich bezüglich des Dargestellten „neutral“. Hier mag im Geiste des (schlecht paraphrasierten Zitats eines gerade in Stammtisch-Foren beliebten französischen Intellektuellen der Aufklärung) „Ich bin vielleicht nicht Deiner Meinung, aber ich würde Haus und Kind, nicht aber meinen Hund dafür hergeben, dass Du diese frei äußern darfst!“ eingewendet werden, dass wer für die Form (das Recht auf freie Meinungsäußerung) votiert, noch lange nicht für den Inhalt (das dann Geäußerte) verantwortlich gemacht werden kann. Dies halte ich in diesem Fall jedoch für einen Fehlschluss.

Ich kann nicht auf der einen Seite für die freie Meinungsäußerung sein und gleichzeitig neutral gegenüber der Möglichkeit der Abbildung von Themen verbleiben, um deren potentielle Realisierung ich weiß. Entweder, ich muss das Recht auf freie Meinungsäußerung insoweit einschränken, dass diese Themen eben nicht mehr in dieses Recht der freien Meinungsäußerung hineinfallen (es gibt ja bereits zahlreiche Ausnahmen, bspw. Holocaust-Leugnung), oder ich muss mir eingestehen, dass ich durch die Höherstellung des Rechts auf freie Meinungsäußerung über die Befindlichkeiten einzelner religiöser Gruppen bereits eine Wahl und somit eine Wertung dem konkreten Inhalt sowie diesen Gruppen gegenüber getroffen habe, was in diesem Zusammenhang mit dem Verlassen meiner religiösen Neutralitätszone einhergeht.

tj

Quelle: http://marginalie.hypotheses.org/83

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Geschichte in Computerspielen: Unterhaltungsmedium und Bildung?

Von Prof. Dr. Angela Schwarz Das Medium Computerspiel ist in. Gleiches lässt sich für Geschichte sagen, die in diesem Medium in vielerlei Gestalt erscheint. In beiden Fällen, sowohl beim populären Medium als auch beim Thema Geschichte, hat man es mit überaus vielschichtigen Phänomenen zu tun. Mit Geschichte spielen Produkte mit unterschiedlichen Zuordnungen, darunter Lernspiele, sogenannte Serious Games, dann Spiele für einen (Unterhaltungs-)Markt mit einem enger gefassten oder weiten Adressatenkreis. Lernspiele werden meist für Unterrichts- oder Bildungskontexte entwickelt, sogenannte Serious Games kommen mit dem Anspruch […]

Quelle: http://erinnern.hypotheses.org/103

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Social Media für Sammlungen an der Uni Erfurt

SWK_ErfurtEine Premiere für mich gleich in der ersten Woche des neuen Jahres: Ich durfte an der Universität Erfurt eine Einführung in das Thema Social Media geben und zwar im Seminar „Digitale Technologien“ des Master-Studiengangs „Sammlungsbezogene Wissens- und Kulturgeschichte“, der sich schwerpunktmäßig mit kulturhistorischen Themen beschäftigt. Ich war gespannt, was die Studenten über museale und wissenschaftliche Kommunikation bereits wissen, wie ihre Meinungen dazu sind und in welche Richtung die Diskussion gehen würde.

Da der Studiengang eng an die Forschungsbibliothek Gotha und ihr Archiv gekoppelt ist, habe ich mit ein paar Grundinformationen zu den Unterschieden in der Kommunikation von musealen und universitären Sammlungen begonnen. Eine Sammlung, hinter der Ausstellungsräume und ein eigenes Team für Ausstellungen, die Museumspädagogik und die Öffentlichkeitsarbeit stehen, hat in Sachen Social Media einfach andere Möglichkeiten und Voraussetzungen als eine universitäre Sammlung, die vielleicht nicht für Besucher zugänglich ist, vor allem von ForscherInnenn verwaltet und durch die Pressestelle einer Uni mitbetreut wird.

Trotzdem ist die Kommunikation im Web für beide noch relativ neu und chancenreich: Museen können im Depot versteckte Stücke zeigen oder solche, die einen Kontext zu aktuellen Themen haben, ohne auf eine Sonderausstellung zum Thema warten zu müssen. Forscher können ihre Sammlung überhaupt einmal zeigen und anhand dessen auch ihre Aufgaben und Forschungsergebnisse präsentieren.

Danach stand erst einmal im Mittelpunkt, wie sich nun die öffentliche Kommunikation durch Social Media überhaupt verändert, vor allem im Vergleich zur klassischen PR: direkte Interaktion ohne die Zwischeninstanz der Journalisten, Transparenz, Beidseitigkeit und eine persönlichere, menschlichere Art von Seiten der Kommunikatoren, die Ausrichtung auf die Interessen der Zielgruppen und - ganz wichtig - die Vermittlung der Leidenschaft von WissenschaftlerInnen und MuseumsmitarbeiterInnen und der Relevanz kultur- und geisteswissenschaftlichen Wissens. Außerdem wollte ich es nicht vernachlässigen, etwas über innerfachliche Kommunikation im Netz zu sagen und natürlich darüber, wie man online verschiedenste Themen, zum Beispiel aus der Wissens- und Kulturgeschichte, und Kontexte anhand von Sammlungsstücken aufbereiten kann.

Schließlich ging es darum, zu zeigen, welchen Umfang der Bereich Social Media in der Zwischenzeit angenommen hat und welche Plattformen für die Vermittlung von Sammlungen bisher genutzt werden. Dafür habe ich die Auftritte verschiedener Museen und universitärer Sammlungen vorgestellt, die unterschiedliche Strategien nutzen, um Twitter, Facebook, Youtube, Bildplattformen oder ihren Blog zu bespielen. Während der Recherche habe ich relativ schnell festgestellt, dass bereits einige deutsche Universitäten ihre Sammlungen – vor allem solche, die auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind – einzeln oder auf einer gemeinsamen Facebook-Fanpage präsentieren und sich dabei an den großen Museen orientieren (z.B. das Museum der Universität Tübingen oder die Sammlungen der Universität Göttingen). Darüber hinaus sind sie bisher aber nur bedingt im Social Web unterwegs und dann vor allem über entsprechende Datenbanken wie Europeana oder Museum Digital (z.B. die Archäologische Sammlung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, die auch auf Facebook vertreten ist). Die Sammlungsstücke werden dafür digitalisiert, die Digitalisate aber nur im Ausnahmefall für weitere Kommunikation oder user generated content genutzt. Das Portal „Wissenschaftliche Sammlungen“, das meines Wissens als einzige Plattform in Deutschland universitäre Sammlung verschiedenster Themen und Disziplinen vereint, hat leider nicht mal eine eigene Facebook-Seite und lädt auch optisch über die wissenschaftliche Nutzung hinaus wenig zum Suchen und Verweilen ein.

Blogs oder virtuelle Museen könnten hier wunderbar Abhilfe schaffen. Einen Sammlungsblog haben einige deutsche Museen und um dort Stücke zu zeigen, ForscherInnen vorzustellen oder Erkenntnisse zu präsentieren sind nicht einmal tatsächliche Ausstellungsräume nötig. Sie lassen sich durch künstliche Umgebungen oder Touren im virtuellen Raum durchaus ersetzen. Umso mehr freute es mich, zu entdecken, dass das Antikenmuseum der Universität Göttingen mit Viamus seine Datenbank in einem virtuellen Museum umgesetzt hat, in dem man einzelne Stücke recherchieren, Touren durchs Haus machen oder vergangene Ausstellungen nacherleben kann.

Nach einer Zusammenfassung zu Social Media-Strategien und Kampagnen war die Diskussion im Seminar erstmal bescheiden. Ich finde es in solchen Momenten schwierig einzuschätzen, ob der Vortrag nicht gut war oder die Studenten zu schüchtern sind. Schließlich wurden sie dann aber doch noch warm. Ich hatte vorher etwas die Befürchtung, dass der studentische Nachwuchs, obwohl er der Generation der Digital Natives angehört, vielleicht ähnlich vielen WissenschaftlerInnen bezweifelt, warum Wissenschafts- und Fachkommunikation im Web 2.0 überhaupt notwendig ist - denn während des Studiums bekommt man häufig die klassischen Karrierewege in der Wissenschaft eingeimpft. Das Netz spielt dabei noch kaum eine Rolle. Die Fragen drehten sich zu meiner Freude aber vielmehr darum, wie man als junger Wissenschaftler Social Media für sich nutzen kann und wie sich die Wissenschaft selbst durch das Netz verändern werden. Auch bei der Diskussion zu Sammlungen hatte ich das Gefühl, dass die Studenten interessiert, aber vor allem unsicher sind. So ging es zum Beispiel um die technischen Hürden für ältere Zielgruppen. Insgesamt war die Stimmung wesentlich offener, als ich es von manchen Tagungen oder Gesprächen mit ForscherInnen oder MuseumsmitarbeiterInnen kenne. Nach der abschließenden Frage, wie man diese von der Nutzung des Web 2.0 überzeugen könne, war schließlich klar, dass in absehbarer Zeit nicht mehr das Warum, sondern das Wie Social Media zentral sein wird.

Quelle: http://kristinoswald.hypotheses.org/1530

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Fotos in Archiven: Bewertung und Kassation von Fotobeständen

Vortrag von Tanja Wolf, Stadtarchiv Worms, auf der Fotofachtagung am 28.11.2014 in Worms Fotobewertung: Präsentation (PDF) Einleitung Zu Beginn der Fotografiegeschichte war das Fotografieren noch ein Handwerk, das spezielle Kenntnisse erforderte, bis es sich im Laufe der Zeit zum Massenmedium wandelte. … Weiterlesen

Quelle: http://fotoarchiv.hypotheses.org/29

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Digitale Farbenspiele oder nützliches Werkzeug – Visualisierung von Netzwerken aus den Registern von Editions- und Regestenwerken


Abstract

Im Rahmen der Big-Data-Welle wird sehr interessante kommerzielle aber auch Open-Source Software zur Analyse von großen Datenmengen entwickelt. In diesem Beitrag wird beispielhaft die Open-Source-Visualisierungssoftware Gehpi zur Visualisierung von Netzwerkstrukturen im Personenregister eines Urkundenbuchs verwendet. Prinzipiell ist dieser Ansatz auf weitere Editions- und Regestenwerke übertragbar. Damit könnten die in den Registern abgelegten Informationen über den traditionellen Zugriff hinaus für einen neuen Blick auf das Quellenmaterial nutzbar gemacht werden.

Inhaltsverzeichnis

1 Am Anfang standen Youtube und Facebook

2 Das kumulierte Register der Regesten Kaiser Friedrichs III.

2.1 Die Idee zur Visualisierung von Registerinformationen

2.2 Die Qualität der Netzwerkdaten

2.3 Das Verweissystem des Registers

3 Ein Beispiel

3.1 Das Personenregister im Arnsburger Urkundenbuch

3.2 Vom Text zur Tabelle

4 Visualisierung des Registers mit Gephi

4.1 Umwandlung der Daten in gexf-Format

4.2 Öffnen der gexf-Datei in Gehpi

4.3 Das Data Laboratory

4.4 Auswahl des Layout: ForceAtlas2

4.5 Modularity

4.6 Degree Range

4.7 Timeline

5 Zusammenfassung

1       Am Anfang standen Youtube und Facebook

Anfang des Jahres 2014 stöberte ich an einem Wochenende auf Youtube nach Visualisierungsmöglichkeiten für Netzwerkstrukturen. Dabei stieß ich auf ein Videotutorial[1] des Youtube-Nutzers spaetzletube[2], in welchem dieser die Visualisierung der Netzwerke seines Facebook-Accounts mit der Opensource-Software Gephi[3] vorstellte.

Die Präsentation war sehr gut strukturiert und weckte mein Interesse. Leider besitze ich selbst keinen Facebook-Account um die Visualisierungsmöglichkeiten an eigenen Daten auszuprobieren und fragte eine Kollegin, ob Sie mir nicht ihre Facebookdaten zur Verfügung stellen könnte. Sie war einverstanden und wir analysierten ihre persönlichen Facebooknetzwerke.

Abbildung 2: Das visualisierte Facebooknetzwerk meiner Kollegin.

Abbildung 2: Das visualisierte Facebooknetzwerk meiner Kollegin

Die Ergebnisse waren überraschend klar, man konnte verschiedene Cluster klar voneinander trennen, wie privater Freundeskreis, Kontakte an der Arbeit und Kontakte aus dem Sport.

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2       Das kumulierte Register der Regesten Kaiser Friedrichs III.

Gleichzeitig war ich im Rahmen meiner Arbeit bei den Regesta Imperii gerade an der Vorbereitung der Internetbereitstellung der kumulierten Register der Regesten Kaiser Friedrichs III. beteiligt.

2.1       Die Idee zur Visualisierung von Registerinformationen

Während meiner Arbeiten am Register kam ich auf eine Idee:

Wäre es nicht denkbar, für zwei Personen, die gemeinsam in einem Regest genannt werden, eine Verbindung zu postulieren. Diese Verbindung ist zwar qualitativ schwach aber doch vorhanden und ergibt sich aus den Angaben im Register. Spielt man diesen Gedanken für das gesamte Register durch, müsste sich eine große Zahl von 1zu1-Beziehungen ergeben, wobei jede Beziehung gleichzeitig mit einem Datum und einer Ortsangabe versehen ist, da sie die gemeinsame Nennung in einem Regest repräsentiert und dieses Regest hat in der Regel ein Datum und einen Ausstellungsort.

Wenn es also gelingen könnte, alle gemeinsamen Nennungen, die sich aus den Angaben in einem Register ergeben computerlesbar aufzubereiten, sollte eine Visualisierung dieser Verknüpfungen analog zu o.a. Facebook-Beispiel möglich sein.

Abbildung 3: Die sich aus den Registerangaben ergebenden Beziehungen der in einem Regest genannten Personen

Abbildung 3: Die sich aus den Registerangaben ergebenden Beziehungen der in einem Regest genannten Personen

Zur Illustration der Idee werden in der Abb. beispielhaft die sich aus Regest Nr. 189 des Heftes 19 der Regesten Kaiser Friedrichs III. ergebenden Bieziehungen dargestellt. So sind in dem Regest mehrere Mitglieder der Familie Volckamer genannt, von denen Stephan Volckammer als Lehensträger bestätigt wird. Anwesend war auch Werner von Parsberg, Schultheiß zu Nürnberg. Ulrich Waeltzli, Mitarbeiter in der Kanzlei Friedrichs III., wird im Kanzleivermerk genannt und steht daher auf qualitativ gleicher Ebene wie die oben genannten Personen mit dem Regest in Verbindung. Und hier ist ein erster Hinweis in Hinblick auf die Qualität der Daten nötig.

2.2       Die Qualität der Netzwerkdaten

Man kann mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sowohl die Mitglieder der Familie Volckamer als auch Werner von Parsberg in den regestierten Vorgang eingebunden und möglicherweise auch vor Ort waren. Der im Kanzleivermerk genannte Ulrich Waelzli war dagegen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugegen[4], würde aber trotzdem in gleicher Weise mit dem Regest in Verbindung gebracht, wie die anderen genannten Personen auch.

Zieht man daher Schlüsse aus der Visualisierung, muss man sich immer bewusst sein, dass die Qualität der Verknüpfungen im Netzwerk schwach ist. Im Gegensatz zu Auswertungen von Daten sozialer Netzwerke haben wir keine ergänzenden persönlichen Informationen, welche die Verknüpfungen weiter gewichten könnten. Andererseits liegen aber sehr viele Verknüpfungsdaten vor, was wiederum trotzdem interessante Aussagen ermöglichen sollte.

2.3       Das Verweissystem des Registers

Eine zweite wichtige Einschränkung ergibt sich aus der Art der Verweise im Register. Für die Analyse von Netzwerken können nur Register verwendet werden, die auf Urkundennummern, Regestennummern oder ähnliches verweisen, also auf Sinneinheiten. Wird dagegen auf Seitenzahlen verwiesen, ist nicht sichergestellt, dass die Verweise sich auf die gleiche Sinneinheit beziehen.

Am Ende der  Analyse des Regests und der ihm zuordneten Registereinträge steht eine Liste von 1zu1-Beziehungen, die mit Netzwerkvisualisierungssoftware wie z.B. Gephi visualisiert werden kann.

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3       Ein Beispiel

040-Arnsburger Urkundenbuch

Abbildung 4: Arnsburger Urkundenbuch

3.1       Das Personenregister im Arnsburger Urkundenbuch

Die im vorherigen Abschnitt vorgestellte Idee diskutierte ich im folgenden mit vielen Kolleginnen und Kollegen und die meisten fanden den Ansatz sehr interessant, aber leider fand sich keiner, der ihn an einem Beispiel hätte umsetzen können. Daher fasste ich den Entschluss, die Idee selbst modellhaft an einem überschaubaren Datenbestand auszuprobieren. Meine Wahl fiel auf das Register des vom Darmstädter Archivar Ludwig Baur bearbeiteten Urkundenbuchs des Klosters Arnsburg in der Wetterau[5], welches Mitte des 19. Jahrhunderts in drei Teilbänden erschienen ist. Das Urkundenbuch enthält im dritten Teil ein Personen- und ein Ortsregister, wobei hier nur das Personenregister verwendet wurde, da es vor allem um Personennetzwerke gehen soll. Als Scan wurde die Version von Google-Books verwendet, deren Bildqualität für die Retrodigitalisierung ausreichend schien.

Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Personenregister des Arnsburger Urkundenbuches

Abbildung 5: Ausschnitt aus dem Personenregister des Arnsburger Urkundenbuches

Im ersten Schritt wurde die PDF-Version des Registers mit Hilfe der OCR-Software Abby-Finereader in eine Textdatei umgewandelt und anschließend nachbearbeitet und korrigiert, bis dann schließlich eine Textdatei des Registers zur Verfügung stand, die vom Layout her dem Original entsprach.

Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Ergebnis der Digitalisierung des Registers mit Finereader

Abbildung 6: Ausschnitt aus dem Ergebnis der Digitalisierung des Registers mit Finereader

3.2       Vom Text zur Tabelle

Mit Hilfe eines Kollegen[6] gelang es, den Volltext des digitalisierten Registers in eine strukturierte Form zu bringen, die dann die Weiterverarbeitung in eine Tabelle ermöglichte.

Abbildung 7: Strukturierte Textdaten des Registers (beispielhafter Ausschitt)

Abbildung 7: Strukturierte Textdaten des Registers (beispielhafter Ausschitt)

Abbildung 8: Das digitalisierte Register des Urkundenbuchs im Tabellenformat

Abbildung 8: Das digitalisierte Register des Urkundenbuchs im Tabellenformat

In der Tabelle wird beispielhaft der Abschnitt des Registers um den Eintrag des Ritters Cuno Colbendensel aus Bellersheim und seiner Frau Alheid gezeigt. Es ist zu erkennen, dass zu jeder Urkundennummer im Register eine Tabellenzeile erstellt wurde. Jede Tabellenzeile in dieser Datei repräsentiert also die Nennung einer Person in einer Urkunde des Urkundenbuchs.

Abbildung 9: Schaubild zur Erstellung der Tabellenform des Registers aus den Einträgen in der gedruckten Fassung

Abbildung 9: Schaubild zur Erstellung der Tabellenform des Registers aus den Einträgen in der gedruckten Fassung

Die Darstellung der Registerinformationen in Tabellenform erlaubt es durch Sortierung nach Urkundennummern in kürzester Zeit, alle in einer Urkunde genannten Personen aufzulisten.

Abbildung 10: Nach Sortierung der Urkundennummern erhält man alle in der Urkunden 796 vorkommenden Personen

Abbildung 10: Nach Sortierung der Urkundennummern erhält man alle in der Urkunden 796 vorkommenden Personen.

In der Abbildung werden nach Sortierung der Urkundennummern alle in Urkunde 796 im Register genannten Personen sichtbar. Selbstverständlich könnte man mit dem Durchlesen der Urkunden zum gleichen Ergebnis kommen, ggf. hätte man sogar einen besseren Überblick zu den Inhalten von Urkunde 796. Der Vorteil der Tabellenform ist aber, dass sie computerlesbar ist und mit entsprechenden Programmen alle Verknüpfungen gemeinsam sichtbar gemacht werden können.

Mit der Tabelle liegen nun die notwendigen Informationen des Registers computerlesbar vor.

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4       Visualisierung des Registers mit Gephi

4.1       Umwandlung der Daten in gexf-Format

Vor der Visualisierung des Registers mit Gephi müssen die Daten noch in das Gephi-xml-Format gexf[7] umgewandelt werden[8]. Zunächst wird hierfür eine Liste aller im Register vorkommenden Personen erstellt. Sie finden sich im ersten Teil der xml-Datei. Die Einträge zu den einzelnen Personen werden in Gephi als nodes bezeichnet.

Abbildung 11: Liste aller im Register vorkommenden Einträge, in Gephi als nodes bezeichnet

Abbildung 11: Liste aller im Register vorkommenden Einträge, in Gephi als nodes bezeichnet.

Im zweiten Abschnitt der Datei befinden sich dann alle Verbindungen (edges) zwischen Personen (nodes), die sich aus der gemeinsamen Nennung in einer Urkunde ergeben.

Abbildung 12: Abschnitt der XML-Datei, in der die Edges festgelegt werden

Abbildung 12: Abschnitt der XML-Datei, in der die Edges festgelegt werden

In der Abbildung wird beispielsweise eine Verbindung zwischen der Person (node) mit der ID 16 und der Person (node) mit der ID 95 hergestellt. Hinzu kommen noch Angaben zum Ort (Dreise …) und zum Datum (1198-01-01), die sich jeweils aus den Angaben der Urkunde ergeben[9].

4.2       Öffnen der gexf-Datei in Gehpi

Nach der Installation von Gephi können Sie die Datei nun öffnen. Die Präsentation mit Gephi habe ich auch auf Youtube als Video-Tutorial abgelegt:

Die Software Gephi ist Open-Source und unter

www.gephi.org

für die Betriebssysteme Windows, MacOS und Linux erhältlich[10].

Abbildung 13: Gephi nach dem Öffnen der gexf-Datei. In der Mitte die noch unbearbeitete Visualisierung des Registernetzwerkes

Abbildung 13: Gephi nach dem Öffnen der gexf-Datei. In der Mitte die noch unbearbeitete Visualisierung des Registernetzwerkes

 

Abbildung 14: Ansicht auf einen Ausschnitt des Punktequadrats. Jeder Punkt symbolisiert jeweils ein Lemma aus dem Register, jede Linie jeweils eine gemeinsame Nennung von zwei Lemmata in einer Urkunde.

Abbildung 14: Ansicht auf einen Ausschnitt des Punktequadrats. Jeder Punkt symbolisiert jeweils ein Lemma aus dem Register, jede Linie jeweils eine gemeinsame Nennung von zwei Lemmata in einer Urkunde.

 

 

Nach dem Öffnen in Gephi sieht man im mittleren Fenster ein Quadrat, das zunächst die Visualisierung unseres Registernetzwerkes darstellt.

Zoomt man mit dem Mausrad in das Quadrat[11], werden die einzelnen Punkte mit den Verküpfungen sichtbar. Jeder Punkt (Node) symbolisiert jeweils ein Lemma aus dem Register, jede Linie (Edge) jeweils eine gemeinsame Nennung von zwei Lemmata in einer Urkunde.

 4.3       Das Data Laboratory

Wählt man im oberen Bereich des Programmfensters den Reiter Data Laboratory aus, erscheinen die der Netzwerkvisualisierung zu Grunde liegenden Daten. Unter Nodes erkennen wir unsere Personen aus dem Register wieder. Den ersten Eintrag mit der ID 0 bildet z.B. Wigand von Aslar.

Abbildung 15: Das Data Laboratory bietet in Gephi Zugriff auf die Datengrundlage. Hier werden die Nodes angezeigt.

Abbildung 15: Das Data Laboratory bietet in Gephi Zugriff auf die Datengrundlage. Hier werden die Nodes angezeigt.

Unter dem Reiter Edges werden die Verknüpfungdaten (Edges) angezeigt. Der erste Edge verweist auf eine gemeinsame Nennung von Wigand von Aslar (mit der ID 0) und Adelheid, der Witwe des Ritters Johann von Schelm (mit der ID 2), der zweite Eintrag verweist auch von Wigand von Aslar auf einen Wigand mit der ID 1456 usw. Im Datenlabor hat man also Zugriff auf alle der Visualisierung zu Grunde liegenden Daten.

Abbildung 16: Unter Edges werden alle Verküpfungen zwischen den Nodes aufgelistet

Abbildung 16: Unter Edges werden alle Verküpfungen zwischen den Nodes aufgelistet.

 

Abbildung 17: Die Nodes und Edges nach der Anwendung des Layouts ForceAtlas2.

Abbildung 17: Die Nodes und Edges nach der Anwendung des Layouts ForceAtlas2.

4.4       Auswahl des Layout: ForceAtlas2

Kehren wir zum Quadrat zurück, der nun bearbeitet werden soll. Auf der linken Seite des Programmfensters können im Fenster Layout verschiedene Layouts für die weitere Bearbeitung der Daten ausgewählt werden. In unserem Beispiel wenden wir nun das Layout ForceAtlas2 an. Nach kurzer Zeit hat sich unser Quadrat auseinandergezogen und es werden verschiedene Zentren bzw. Gruppen von Nodes sichtbar. In den folgenden Abschnitten werden noch weitere Funktionen erläutert, mit denen charakteristische Merkmale der Daten sichtbar gemacht werden können.

4.5       Modularity

Abbildung 18: Mit der Funktion Modularity farbig markierte Gruppen im Netzwerk.

Abbildung 18: Mit der Funktion Modularity farbig markierte Gruppen im Netzwerk.

Die verschiedenen Gruppen des Netzwerks lassen sich mit weiteren Funktionen aus der Cluster Analyse besser sichtbar machen. Hierfür wählt man am rechten Rand unter Statistics die Funktion Modularity aus, mit der dann die einzelnen Gruppen farbig gekennzeichnet werden.

4.6       Degree Range

Unter dem Reiter Filters am rechten Bildrand gibt es noch weitere Analysemöglichkeiten. Unter dem Punkt Topology befindet sich der Unterpunkt Degree Range. Mit diesem kann man auswählen, wieviele Verknüpfungen eine Node haben muss, damit sie noch angezeigt wird. Für unser Beispiel haben wir die alle Nodes ausgeblendet, die 42 oder weniger Verknüpfungen haben.

Abbildung 20: Netzwerk mit Degree-Range-Filter.

Abbildung 19: Netzwerk ohne Filter.

Abbildung 20: Netzwerk mit Degree-Range-Filter.

Abbildung 20: Netzwerk mit Degree-Range-Filter.

In der oberen Abbildung (Abb. 19) wird das gesamte Netzwerk abgebildet, im unteren Bild (Abb. 20) nur noch jene Nodes, die 43 oder mehr Verknüpfungen haben. Zu diesen „wichtigen“ Nodes lassen sich auch die Namen einblenden.

Abbildung 21: Eingeblendete Namen der gefilterten Nodes.

Abbildung 21: Eingeblendete Namen der gefilterten Nodes.

Wechselt man von dieser Ansicht ins Datenlabor, werden dort nur noch jene Nodes angezeigt, die in der Auswahl vorher sichtbar waren.

Abbildung 22: Blick ins Datenlabor. Hier werden nur noch jene Nodes angezeigt, die vorher in der Auwahl sichtbar waren.

Abbildung 22: Blick ins Datenlabor. Hier werden nur noch jene Nodes angezeigt, die vorher in der Auwahl sichtbar waren.

 4.7       Timeline

Abschließend soll noch die Verwendung der Timeline in Gephi erläutert werden. Die Datengrundlage unserer Visualisierung bilden zum einen die aus dem Register extrahierten Personen (Nodes) und die aus den Urkundenangaben im Register gewonnen Verküpfungen (Edges). Jede Verküpfung zwischen zwei Personen geht also auf die gemeinsame Zuordnung zu einer Urkunde zurück. Die Urkunde selbst hat in der Regel einen Ausstellungsort und ein Datum. Genau diese Angaben kann man den Verknüpfungen zuordnen, so dass sie sowohl räumlich als auch zeitlich eingeordnet werden können. Hier soll nur auf die zeitliche Einordnung eingegangen werden.

Aktiviert man am unteren Ende des Programmfensters in Gephi die Timeline kann ein bestimmter Zeitintervall für die Anzeige ausgewählt werden.

Abbildung 23: Gephi mit aktivierter Timeline.

Abbildung 23: Gephi mit aktivierter Timeline.

In der Abbildung ist zu erkennen, dass die Daten insgesamt einen Zeitraum vom 31.12.1173 bis zum 25.10.1478 umfassen. Zunächst sind alle Jahre ausgewählt, so dass alles angezeigt wird. Schränkt man die Auswahl mit Hilfe des Zeitbalkens am unteren Fensterrand jedoch ein, werden nur noch jene Edges angezeigt, deren Datumsangabe innerhalb des ausgewählten Intervalls liegen.

Abbildung 24: Gephi Timeline mit Auswahl von ca. 50 Jahren.

Abbildung 24: Gephi Timeline mit Auswahl von ca. 50 Jahren.

Je nach Fragestellungen lassen sich hier also Netzwerkstrukturen für bestimmte Zeiträume visualisieren. Es ist auch möglich, ein ausgewähltes Zeitintervall über den gesamten Zeitraum quasi filmartig ablaufen zu lassen, jedoch lässt sich dieses Feature hier im gedruckten Werk nicht darstellen[12].

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5       Zusammenfassung

In diesem Aufsatz wurde gezeigt, wie man Informationen aus dem Register eines gedruckten Urkundenbuchs aus der Mitte des 19. Jahrhunderts mit Software zur Netzwerkanalyse visualisieren und untersuchen kann. Der Aufsatz schildert nur erste Schritte, verdeutlicht aber, dass es sich um einen interessanten Ansatz handelt. Die meisten Editions- und Regestenwerke besitzen Register, die mit vertretbarem Aufwand computerlesbar und der Netzwerkanalyse zugänglich gemacht werden können. Damit bieten sie eine neue Sicht auf das zu Grunde liegende Quellenmaterial, eröffnen neue Forschungsperspektiven und führen auch zu neuen Erkenntnissen, die vorher nicht sichtbar waren. Der hier geschilderte Ansatz führt jedoch nicht zu einer „Antwort-Maschine“, die dem Historiker die Arbeit abnimmt. Vielmehr können sich dem geschulten Auge in den Visualisierungen neue Interpretationsmöglichkeiten des Quellenmaterials bieten, die den Blick auf interessante Zusammenhänge in den Quellen lenken, welche vorher einfach auf Grund der Datenmasse nicht sichtbar gemacht werden konnten.

[3] https://gephi.github.io abgerufen am 18.12.2014.

[4] Hinweise auf die Bedeutung eines Kanzleivermerks.

[5] Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Baur, Ludwig [Bearb.]. Baur, Ludwig [Hrsg.]. - Darmstadt (1849 - 1851)

[6] Meinem Kollegen Hans-Werner Bartz aus Mainz möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung bei diesem Projekt danken.

[7] Vgl. http://gexf.net/format/. Eine Einführung in gexf findet sich unter: http://gexf.net/1.2draft/gexf-12draft-primer.pdf.

[8] Für die Unterstützung bei der Umwandlung der Textdatei in das gexf-Format möchte ich mich bei meinem Kollegen Ulli Meybohm herzlich bedanken.

[9] Bei Dreise handelt es sich um den Ausstellungsort, das im Urkundenbuch genannte Datum 1198 wurde auf 1174-01-01 normalisiert.

[10] Nähere Informationen zur Installation von Gephi finden Sie hier: https://gephi.github.io/users/install/

[11] Unter Windows kann man mit dem Mausrad in das Quadrat zoomen, bei MacOS mit zwei Fingern über das Mousepad streichen.

[12] Wie bereits oben erwähnt können Sie sich die Gehpi-Präsentation auch auf Youtube unter https://www.youtube.com/watch?v=oZD6GwedbtY ansehen.

D O W N L O A D (pdf)

Zitationsempfehlung/Suggested citation: Andreas Kuczera: Digitale Farbenspiele oder nützliches Werkzeug – Visualisierung von Netzwerken aus den Registern von Editions- und Regestenwerken, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, 8. Januar 2015, http://mittelalter.hypotheses.org/5089 (ISSN 2197-6120).

Quelle: http://mittelalter.hypotheses.org/5089

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Wünsche für ein gutes Jahr 1621

„E[uer] L[iebden] wölle dero Gemahlin Sönen vnd Töchtern meine in ehren dienst vnd freuntlichen gruß vermelden neben wuntschung eines gluckseeligen freudenreichs vnd frolichers dann dz vergangener gewest ist Neujahrs.“ So schloß Graf Johann Albrecht (Albert) I. von Solms-Braunfels das Schreiben, das er am 29. Dezember 1620 bzw. 8. Januar 1621 an den Grafen Georg von Nassau-Katzenelnbogen geschrieben hatte (HHStAW Abt. 170 III Nr. 414 fol. 177-178‘ Ausf.). Solms war als kurpfälzischer Großhofmeister (nach anderen Quellen lautete der Titel Oberhofmeister oder Großhofmarschall) Friedrichs von der Pfalz nach Böhmen gefolgt. Bereits seit dem letzten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts war er in den innersten Machtzirkel am pfälzischen Hof vorgerückt. Solms gehörte also zu den Beratern in Heidelberg, die das böhmische Abenteuer befördert oder zumindest mitgetragen haben.

Nun aber hatte sich die Situation komplett verändert, nachdem am 8. November 1620 vor den Toren Prags die Truppen des Kaisers und der mit ihm verbündeten Katholischen Liga das böhmisch-pfälzische Heer vernichtend geschlagen hatten. Friedrich konnte sich als König von Böhmen nicht mehr in seiner Residenzstadt halten und floh aus Prag. Der Weg führte ihn in die anderen Länder der böhmischen Krone, eben jetzt nach Schlesien. Solms berichtete vom schlesischen Fürstentag aus Breslau, der für die pfälzische Sache noch sehr positiv verlaufen war. Dies hatte Solms am 8./18. Dezember 1620 aus Breslau geschrieben, dem Datum des Hauptbriefs, der aber offenbar nicht von dort abgesandt worden war. Denn das Postscriptum datierte vom 29.12.1620/8.1.1621 aus Küstrin und berichtete von einer neuerlichen Wendung des Geschehens: Die mährischen Stände hätten sich uneins gezeigt und damit den kaiserlichen Truppen die Gelegenheit geboten, wichtige Plätze in Mähren zu besetzen.

Somit hatten die Pfälzer die Erwartung, sich doch noch in den böhmischen Nebenländern halten zu können, aufgeben müssen. Stattdessen hatte sich Friedrich mit seinem Gefolge entschlossen, Böhmen zu verlassen: Sie waren nun auf dem Weg in die Generalstaaten, machten hier Halt im brandenburgischen Küstrin. Einen Grund für den Aufenthalt in der Stadt an der Oder nennt Solms in diesem Brief nicht, aber vermutlich unterbrach man die Flucht auch deswegen, weil Elisabeth Stuart, die Gemahlin des Königs von Böhmen, in diesen Tagen ein weiteres Kind zur Welt bringen sollte: Sohn Moritz wurde tatsächlich am 6. Januar geboren.

Dafür hatte Solms in diesem Moment keinen Sinn; er war ganz damit beschäftigt, den militärischen und politischen Umschwung in den Ländern der böhmischen Krone zu beobachten; alles deutete auf einen völligen Zusammenbruch der Königsherrschaft Friedrichs hin. Wenn er dies an den Grafen von Nassau-Katzenelnbogen berichtete, suchte er nicht nur den Kontakt zu einem Verwandten, sondern auch generell zu den Wetterauer Grafen, die zur pfälzischen Klientel zählten. Ganz offenbar war es für Friedrich, den König von Böhmen, gerade in dieser kritischen Situation umso wichtiger, sich weiterhin der kurpfälzischen Machtbasis zu versichern. Doch der Weg Friedrichs und seines Gefolges sollte nicht in die Pfalz, sondern nach Den Haag führen. Im dortigen Exil starb Solms dann im Jahr 1623: Damals erreichte die pfälzische Sache mit der Translation der pfälzischen Kurwürde auf den bayerischen Herzog Maximilian einen weiteren Tiefpunkt.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/475

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Das Siegel des Klosters St. Aegidii in Münster von 1423

An einer Urkunde des Archivbestand Nordkirchen findet sich ein doppelt bemerkenswertes Siegel aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts.1 Das Siegelwachs ist grün gefärbt, was auf einen geistlichen Siegelführer hinweist. Es handelt sich um das Siegel des St. Aegidii-Klosters in Münster. Wenden wir uns zunächst der Beschreibung des runden Siegels zu:

Zu sehen sind zwei Halbfiguren im Perlenkranz. Sie durchbrechen mit ihren Köpfen die Umrandung. Die Halbfiguren sind auf zwei Rundbögen gesetzt. Zu sehen ist im Heiligenschein (heraldisch) rechts die Jungfrau Maria mit dem Jesuskind auf dem linken Arm, in der rechten Hand einen Lilienstengel. Auf der linken Seite-ebenfalls durch einen Heiligenschein deutlich hervorgehoben- ist der heilige Abt Aegidius. In der rechten Hand hält er ein Buch in der linken eine Krummstab. Beide zentrale Figuren sind beschriftet. Unter Maria findet sich auf dem Rundbogen die Aufschrift Virgo Mar[ia], unter der Figur des Abtes die Aufschrift S[anctus] Egidius.

Unter dem rechten Bogen ist deutlich der für Mariendarstellungen typische brennende Dornbusch zu sehen.2

Unter dem linken Bogen schreitet eine Hirschkuh, Sinnbild für Christus3

Die hier bereits nicht mehr so deutliche Umschrift jenseits des das Bild umgebenen Perlenkranzes lautet:Sig[illum] ecclesie beati Marie [San]c[t]iq[ue] Egidii in Monast[erio].

Foto: A. Diener

Das zweite große Siegel des Klosters Sankt Aegidii in Münster 1423

Das Siegel hängt an einer Urkunde von 1423. Es ist das zweite große Siegel des Zisterzienzerklosters St. Aegidii. Das erste Siegel ist von der Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Ende des 14. Jahrhunderts nachzuweisen.4

Inhaltlich hält die Urkunde vom 7. Februar 1423 fest, dass die Äbtissin Mechthild Cleynhorn die Jüngere5 stellvertretend für das ganze Konvent Johann von Büren, Sohn des Junkers Wilhelm  gestattet eine Rente von 3 Mark mit 50 Mark abzulösen, jeweils an Lichtmess.6

Als Zeugen sind angegeben Arnd der Schreiber und Johann Lobbe, Amtmann zu Sankt Ylien. St. Ylien, wieso St. Ylien? Auch in der Einleitung ist eindeutig von Convent St. Ylien in Münster die Rede. Wieso wurde St. Aegidii so genannt? Der Heilige St. Aegidius ist der französische Heilige St. Gilles, der bereits im 12. Jahrhundert in Münster als Retter in der Not höchste Verehrung genossen hat.7

Foto: A. Diener

Eindeutig wird das Kloster Sunte Ylin genannt.

 

Mit der Übernahme des in Westfalen üblichen Niederdeutschen auch in die Sprache der Urkunden wurde aus St. Gilles, bzw. St. Gillis schließlich sunte Ilien oder Tilien ( aus St. Ilien zusammengezogen)  und schließlich St. Ylijn oder- wie in dieser Urkunde St. Ylien.8

Foto: A. Diener

Die Urkunde Nordkirchen, Nr. 233, 1423 Februar 7

 

Literatur:

Wilhelm Kohl,  Das Zisterzienserinnenkloster, später Benediktinerkloster St. Aegidii zu Münster (= Germania Sacra, Dritte Folge 1), Berlin, New York 2009

Theodor Ilgen, Die westfälischen Siegel des Mittelalters / mit Unterstützung der Landstände der Provinz hrsg. vom Verein für Geschichte und Alterthumskunde Westfalens. Bd. III.Die Siegel der geistlichen Corporationen und der Stifts-, Kloster- und Pfarr-Geistlichkeit, Münster 1889

Die zentrale Literaturangabe für die symbolischen Darstellungen auf Siegeln ist: Lexikon der Christlichen Ikonographie.  8 Bände  Hier: Rom, Freiburg, Basel, Wien 1994/2004

  1. Nordkirchen, Urkunden, Nr. 233, 1423 Februar 7
  2. Anders als Ilgen es formuliert ist hier kein Symbol für die Jungfräulichkeit gemeint, vgl. Ilgen, Westfälische Siegel Bd. 3, S. 54. Zum Symbol des Dornenbusches als Mariensymbolik vgl. auch M.Q. Smith, Dornenbusch, in: Lexikon für christliche Ikonographie, Bd. 1, sp. 510-511.
  3. P. Gerlach, Hirsch, in: Lexikon für christliche Ikonographie, Bd. 2, sp. 286-289. Hier v.a. sp. 286-287.
  4. Ilgen, Westfälische Siegel, Bd. 3, S. 54.
  5. Mechthildis Cleivorn die Jüngere (1417-1430) war 1423 Äbtissin. Sie entstammte einem münsterschen Erbmännergeschlecht. Vgl. Kohl,  S.282.
  6. Nordkirchen, Urkunden, Nr. 233, 1423 Februar 7. Domenica prima post Purificationis B. Mariae virginis
  7. Kohl, S. 36-37, hier S. 37.
  8. Kohl, S. 31.

Quelle: http://siegelblog.hypotheses.org/79

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Aktenstücke gut zitieren

Historiker, die im Archiv forschen, sind sich oft unsicher, wie sie Aktenschriftstücke zitiert werden sollen. Jedenfalls wurde ich mehrfach darauf angesprochen, seit ich dieses Blog betreibe. Hier also Faustregeln eines Historiker-Archivars zum guten Zitieren:

  1. Nenne den Typ des Schriftstücks!
  2. Gib Entstehungsstufe und Überlieferungsform an, wenn sie von der Norm abweichen.
  3. Übergehe kanzleitechnisches Beiwerk.

Was ist darunter zu verstehen?

Das Problem

Ich schreibe bewusst "gut" statt "richtig zitieren", denn den einzig wahren Weg gibt es meiner Auffassung nach nicht. Was anzugeben ist und was nicht, sollte sich nach den Eigenheiten des zitierten Schriftstücks und dem Argumentationszusammenhang in der zitierenden Arbeit richten. Eine Zitation würde ich als gut bezeichnen, wenn ihr Informationsgehalt in diesen beiden Bezügen angemessen ist.

Normalerweise wird zu Zitaten aus Archivalien nur die Fundstelle angegeben, also eine mehr oder weniger komplizierte Sigle, die es erlaubt, den zitierten Text im Archiv exakt wiederzufinden. Dazu braucht es neben der meist dreiteiligen Archivaliensignatur (Archiv, Bestand, Bestellnummer) die Blattzahl (fol. oder Bl.). Manche Zeitschriften untersagen in ihren Manuskriptrichtlinien sogar weitergehende Beschreibungen als zur Wiederauffindung unnötig. Kostet im Druck eben Platz.

Das ist etwa so, als würde man eine Online-Veröffentlichung nur mit ihrem URN zitieren.

Und man kommt schon in Schwierigkeiten, wenn die Archivalien-Einheit, aus der zitiert wird, nicht foliiert ist. Das Schriftstück dann durch das Datum näher zu bezeichnen, wie ich das in meinem Erstling auch getan habe (Berwinkel 1999 - um mit schlechtem Beispiel voranzugehen), hilft nur bei weniger dichten Serien, bei denen dies ein eindeutiges Merkmal ist, und setzt für die nicht triviale Datierung unübersichtlicher Entwürfe selbst aktenkundliche Expertise voraus. Weit kommt man damit also nicht.

Der Schriftstücktyp

Es liegt nahe und ist verbreitet, Verfasser und Adressat plus Datum zu nennen: X an Y, 1. 1. 1900 (oder 1900 Januar 1 oder wie auch immer). Aber was tun, wenn es sich nicht um Korrespondenz mit Y handelt, sondern um Aufzeichnungen für die eigenen Akten des X? In diesem Fall führt schon rein sprachlich kein Weg daran vorbei, das Schriftstück näher zu charakterisieren.

Aus dieser praktischen Not sollte man eine methodische Tugend machen. Durch die Suche nach der treffenden Bezeichnung für ein Schriftstück vergewissert man sich des richtigen Verständnisses von dessen Form und Funktion, die als Kontext der Textinformation für die Quellenkritik entscheidend sind, und gibt seinen Lesern ein Hilfsmittel zur Falsifizierung der eigenen Schlüsse an die Hand. Gutes Zitieren zwingt zur Stellungnahme.

Bei der Benennung des Typs geht es um die Identifizierung des Zwecks einer verschriftlichten Information (Mitteilungen an Entfernte, Stütze des eigenen Gedächtnisses usw. - siehe Papritz 1959) und, bei Korrespondenzen, der aktenkundlich so genannten Schreibrichtung. Die Schreibrichtung ist ein elementares quellenkritisches Merkmal. Aktenstücke in öffentlichen Archiven stammen zumeist aus hierarchischen Institutionen, die das Verhältnis der korrespondierenden Personen bestimmten. Es wird von unten nach oben berichtet, von oben nach unten verfügt oder auf gleicher Ebene mitgeteilt.

X schreibt an Y mit einem bestimmten Inhalt - gut. Aber berichtet er seinem Vorgesetzten Y oder weist er seinen Untergebenen Y an? Die Bedeutung dieses Kontexts für die Interpretation des Texts liegt auf der Hand. Also zitiert man besser:

X an Y, Bericht, 1. 1. 1900, oder:
Behördenreskript der Kriegs- und Domänenkammer X an den Bergbaubeflissenen Y, 31. 12. 1770.

Entsprechend bei immobilem Memorienschreibwerk, wie man es aktenkundlich nennt:

X, Aktenvermerk, 30. 9. 1965, oder:
Abrechnung des Amtmanns X, 12. 12. 1701.

Ich bevorzuge die Stichwortform ohne Genitive. Man muss die Umständlichkeit der Quellensprache nicht emulieren.

Zweck und Form haben im Laufe der Jahrhunderte sehr unterschiedliche Typen von Schriftstücken hervorgebracht. Die Aktenkunde hat die zeitgenössischen Bezeichnungen vereinheitlicht und systematisiert. Im Ergebnis liegt ein sehr fein differenziertes Instrumentarium vor, das für die "klassische" Zeit bis 1918 bei Kloosterhuis (1999) mustergültig und handhabbar zusammengestellt ist. Dieser Begriffsapparat kann beim Erstkontakt abschreckend wirken. Am Gebrauch der aktenkundlichen Verabredungsbegriffe führt aber kein Weg vorbei, weil nur über diese eine wissenschaftliche Verständigung möglich ist. Man sollte sich nicht, wie es oft geschieht, eine private Terminologie aus zeitgenössischen Selbstbezeichnungen der Stücke und heutiger Umgangssprache stricken.

Die Bestimmung des Schriftstücktyps (Klassifizierung im Sinne der Systematischen Aktenkunde) betrachte ich als unverzichtbar, um ein Schriftstück als physischen Informationsträger angemessen zu zitieren.

Entstehungsstufe und Überlieferungsform

Bei Entstehungsstufe und Überlieferungsform halte ich es aber für ausreichend, Abweichungen von der Norm anzugeben. Dazu muss man diese beiden Kriterien aber zunächst vom Schriftstücktyp unterscheiden. Zur Illustration des Problems hier einige Beispiele aus der inhaltlich vorzüglichen Arbeit von Simone Derix (2009), die ich zufällig in den Händen hatte:

"Abschrift BM Lehr an StS BKAmt" (40 Anm. 63) - eine Abschrift wovon? Doch wohl von einem Mitteilungsschreiben unter praktisch gleich Gestellten (Bundesminister - Amtschef des Bundeskanzlers).
"Paper prepared in the Department oft State, Washington" (259 Anm. 240) - das ist ein Zitat aus dem Inhalt (Überschrift?), aber keine Charakterisierung.
"Funkübermittlung, BKA" (293 Anm. 49) - Was wird übermittelt, ein Bericht? Und in welcher Form liegt das Stück in den Akten vor? Schließlich musste die drahtlose Übermittlung verschriftlicht werden.

Korrespondenz liegt in Behördenakten in der Regel in zwei Entstehungsstufen vor:

  1. Eigene ausgehende Schreiben im Entwurf, der von allen zuständigen Instanzen genehmigt wurde und infolge dessen eine Reihe von Vermerken zum Urtext trägt.
  2. Fremde eingehende Schreiben als Ausfertigung, wie sie in der Kanzlei des Absenders als Reinschrift von dessen Entwurf hergestellt wurde.

Wenn nun in den Akten einer Behörde ein Bericht an das Ministerium als Entwurf vorliegt und dessen darauf folgender Erlass als Ausfertigung, dann ist das normal und muss beim Zitieren nicht beachtet werden.

Hoch relevant sind dagegen die Abweichungen von der Norm: Warum ist die Ausfertigung des eigenen Berichts bei den Akten? Ist er niemals abgegangen, wurde er im letzten Moment kassiert? Warum zeigt der Entwurf keine Spuren des Genehmigungsverfahrens? Im Zitat kann dies so ausgedrückt werden:

X an Y, Bericht, nicht genehmigter Entwurf, 15. 5. 1925.
Kabinettsordre Herzog Xs an den Amtmann zu Y in nicht vollzogener Ausfertigung, 1781 März 18.

Die Überlieferungsform ist etwas anderes. Ihre Kategorien sind Original - Abschrift/Kopie - Durchschlag usw. Hier findet man sich am ehesten instinktiv zurecht, dennoch drohen schwere Fehler: Ausfertigung und Original sind nicht identisch; auch von einem Entwurf gibt es ein Original (und beliebig viele Doppelstücke als Durchschläge oder Kopien). Auch "Abschrift" sagt nichts über den Typ des Schriftstücks aus.

Gleichwohl ist die Angabe der Überlieferungsform essentiell, sofern es sich nicht um das Original handelt. Es ist leicht einzusehen, dass es einen Unterschied macht, ob z. B. ein Schreiben des späten Mittelalters vom Original (der Ausfertigung oder des Entwurfs) oder von der Abschrift in einem Briefbuch zitiert wird.

Es geht um den Nachweis, die Quelle in ihrer maßgeblichen Form benutzt zu haben. Daran erweist sich auch das handwerkliche Können bei der Archivrecherche: Es war z. B. normal, einen Bericht der vorgesetzten Behörde mit einer bestimmten Zahl von Durchschlägen (der Ausfertigung) einzureichen, die an die zuständigen Stellen im Hause verteilt wurden. Das Original blieb dabei das Arbeitsexemplar, auf dem die Entscheidungsfindung (wie soll auf den Bericht reagiert werden?) durch Vermerke dokumentiert ist. Auf diese Bearbeitungsspuren richtet sich das historische Interesse manchmal mehr als auf den Urtext. Wer zufällig auf einen Durchschlag stößt und es dabei bewenden lässt, zitiert nicht die maßgebliche Überlieferung und begeht damit einen schweren methodischen Fehler.

Wenn nun das Arbeitsexemplar verloren oder nach Ausschöpfung aller Mittel nicht aufzufinden ist, muss ausgewiesen werden, dass ausnahmsweise nach einer sekundären Überlieferungsform zitiert wird:

X an Y, Bericht, Durchschlag, 23. 5. 1949.
Kopie der Ausfertigung des Erlasses des Ministerialrats X an das Finanzamt Y-Innenstadt, 3. 6. 1980.

Konzentration auf das Wesentliche

In der Archivarbeit führt Unsicherheit zum Drang nach Vollständigkeit: Ein normales Behördenschriftstück enthält eine große Menge von Bearbeitungsspuren, vom Eingangsstempel bis zum Grünstift des Chefs. Aus Furcht, etwas wichtiges zu unterschlagen, bringen viele Wissenschaftler eine methodisch unreflektierte Auswahl aus den formalen Merkmalen des Schriftstücks, die das Wesentliche eher verschleiert.

Hier ein Beispiel aus einem ausgezeichneten Aufsatz, dem wegen seiner tagespolitischen Aktualität breite Rezeption zu wünschen ist (Spohr 2010: 30 Anm. 89):

"Drahterlass, Telko Nr. 1374 an BM Delegation, D2, Dr Kastrup; Betr: Gespräch mit AM Schewardnadze (10.2.1990 im Kreml)—Fortsetzung zu Plurez 1373, 11 February 1990"

Hier sind überflüssig:

  1. der Betreff,
  2. der Bezug zum Vorgänger-Erlass,
  3. die fernmeldetechnische Kontrollnummer.

Nicht optimal ist die unverarbeitete Angabe des Adressaten in Form eines Zitat (und das auf Deutsch, mit nicht aufgelösten Abkürzungen, in einem englischen Text).

Als Zitation reicht: Auswärtiges Amt an Kastrup, Drahterlass, 11. 2. 1990.

Rein kanzlei- und registraturtechnische Vermerke, bei modernen Schriftstücken auch Angaben zum Beglaubigungsmittel und dergleichen haben nur in Ausnahmefällen eine Bedeutung. Diese Fälle sind wichtig, aber aktenkundliche Forensik lässt sich in einer Zitation aber nicht mehr unterbringen, sondern verlangt Erläuterungen im Text.

Dass sie in der Zitation übergangen werden können, bedeutet keineswegs, dass diese technischen Spuren als Bestimmungsfaktoren ignoriert werden können! Schließlich ergeben sich der Schriftstücktyp, die Entstehungsstufe und die Überlieferungsform aus ihren Kombinationen. Aber wenn das Haus gebaut ist, soll das Gerüst verschwinden.

Über Kommentare zu zitiertechnischen Spezialproblemen würde ich mich freuen.

Literatur

Berwinkel, Holger 1999. Münzpolizei in geteilter Landesherrschaft. Beobachtungen aus der Ganerbschaft Treffurt 1601-1622. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 49. S. 67-86.

Derix, Simone 2009. Bebilderte Politik. Staatsbesuche in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1990. Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 184. Göttingen.

Kloosterhuis, Jürgen 1999. Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium. Archiv für Diplomatik 45. S.465–563. (Preprint online)

Papritz, Johannes 1959. Die Motive der Entstehung archivischen Schriftgutes. In: Mélanges offerts par ses confrères étrangers à Charles Braibant. Brüssel. S. 337–448.

Spohr, Kristina 2012. Precluded or Precedent-Setting?: The "NATO Enlargement Question" in the Triangular Bonn-Washington-Moscow Diplomacy of 1990-1991. In: Journal of Cold War Studies 14. S. 4-54.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/289

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