Paläographie, Graphologie, Forensik

Dieses Blog bringt immer wieder Beiträge zur Aktenforensik. Das meint die Anwendung aktenkundlicher Methoden zum praktischen Zweck juristischer oder auch historisch-politischer Beweiserhebung: Ist ein Dokument authentisch? Wer hat es verfasst? Wurde es nachträglich manipuliert?

Eine cause célèbre der Forensik von Schriftstücken ist die Affäre Dreyfus. Die Historische Zeitschrift vom Dezember 2016, die mir erst jetzt in die Hände fiel, bringt einen hoch interessanten und wunderbar geschriebenen Aufsatz des Schweizer Historikers Caspar Hirschi zur Rolle der Schriftexperten in den Prozessen gegen Dreyfus und Zola — und er steht sogar online.

Das gibt Anlass zur Beschäftigung mit der Paläographie und ihrer exzentrischen Cousine, der Graphologie, im Verhältnis zur Aktenkunde.



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Quelle: https://aktenkunde.hypotheses.org/709

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Forschungsgeschichte der Aktenkunde V: Stand und Desiderate (Schluss der Serie)

Der letzte Teil der Serie hat auf sich warten lassen. Es fällt schwer, bereits zu historisieren, was nun zu besprechen bleibt. Dieser Teil ist auch ein Ausblick, wohin die Reise gehen kann.

Michael Hochedlinger: Höhe- und Endpunkt der Klassik

Ist Preußen wegen der legendären Vorzüge seiner Aktenführung das prädestinierte Referenzmodell der Aktenkunde oder wurde das Fach einfach nur maßgeblich von preußischen Archivaren geprägt?

Ein umfassende außerpreußische Aktenkunde blieb jedenfalls lange ein Desiderat. Michael Hochedlinger (* 1967), Archivar am Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv, hat diese Lücke für den gigantischen Behördenapparat der Habsburger-Monarchie geschlossen. Damit hat er auch eine bessere Referenz für die Zentralbehörden des Alten Reichs und die süddeutschen Territorien geschaffen als es Meisners Werke waren.

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Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/496

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Forschungsgeschichte der Aktenkunde IV: Marburger Schule

Meisner hinterließ ein sichtbares und darum weit rezipiertes Werk. Dagegen wirkten Dülfer und Papritz nach innen, in die Ausbildung der westdeutschen Archivare an der Marburger Archivschule. Veröffentlichte Forschungen sind daraus in vier Jahrzehnten kaum entstanden. Im Stillen vollzog sich eine Kanonisierung des Fachs im Hinblick auf die praktische Anwendung im Archiv.

Kanonisierung: Von Korn bis Kloosterhuis

Das Symbol dieser Ausformung ist das “Kornsche Gatter“, benannt nach dem Dozenten Hans-Enno Korn (1934-1985). Korn hatte 1973 in einer wichtigen Miszelle den Unterschied zwischen den Systematiken Meisners und Dülfers an einem konkreten Beispiel auf den Punkt gebracht. Sein “Gatter” geht von der Überlegung aus, das Schreiben nach beiden Lehren jeweils durch eine Kombination von zwei Merkmalen systematisch bestimmt werden (Rang/Funktion einerseits, Stil andererseits). Im “Gatter” ordnete Korn die möglichen Kombinationen zu einer tabellarischen Matrix und schuf so Durchblick im Dickicht der Stilformen.

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Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/398

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Forschungsgeschichte der Aktenkunde III: Meisners Kritiker

Meisners in sich geschlossenes Lehrgebäude forderte in seinem Anspruch auf Allgemeingültigkeit die Kritik heraus. Solche Kritik wurde in den 1950er-Jahren unter zwei Aspekten geübt: Systemimmanent durch eine funktionale Betrachtung von Akten und mit einem radikal anderen Ansatz, der von den Strukturen der Überlieferung im Archiv ausgeht.

Beide Ansätze entstanden an der Archivschule Marburg, der 1949 gegründeten Ausbildungsstätte für den Archivdienst in der Bundesrepublik. Vom innerdeutschen Systemkonflikt blieb der aktenkundliche Disput mit Meisner in Ost-Berlin zum Glück verschont. Auch im Westen behielten Meisners Werke ihre Stellung als zentrale Referenz – schon weil die Marburger Schule, wenn man sie so nennen mag, keine eigenen Lehrbücher hervorbrachte.

Kurt Dülfer: Form follows function

Der Archivrat am Staatsarchiv Marburg Kurt Dülfer (1908–1973) lehrte in den 1950er-Jahren Aktenkunde an der Archivschule und an der Philipps-Universität. Er hatte schon 1951 in einer Rezension Meisners Fixierung auf Preußen im Ancien Régime und auf den Rechtscharakter von Urkunden und Akten kritisiert.

In seinem großen Aufsatz ging Dülfer (1957) nicht wie Meisner von der Sphäre der Fürstenkorrespondenz aus, sondern vom normalen Schriftgut der inneren Verwaltung, und löste Meisners statische Systematik in einer fließenden historischen Entwicklung der Aktenformen auf:

“‘Urkunde’ und ‘Acta’ […] entstammen der Gerichtssphäre und erhielten erst nachträglich die allgemeine Bedeutung des Begriffes, den wir ihnen heute beilegen.” (Dülfer 1957: 21)

Die Begriffsgeschichte zeigt für die Zeit zwischen 1500 und 1700 die Durchsetzung der Aktenführung im modernen Sinne an (Dülfer 1957: 19, 23–25). Von einem an den Formen festzumachenden scharfen Gegensatz zwischen Urkunden und Aktenstücken kann keine Rede sein, auch weil sich das moderne Schreiben aus dem mittelalterlichen Mandat entwickelt hat und in der jüngsten Zeit einfache Schreiben vielfach die Rolle von Urkunden übernommen haben (Dülfer 1957: 35–37).

Dülfer ersetzte die Form als Kriterium zur systematischen Bestimmung eines Aktenstücks durch die Funktion, ein im Grunde inhaltliches Kriterium: Was beabsichtigte der Verfasser eines Schriftstücks im Verhältnis zum Empfänger?

“Eine Abschrift einer Urkunde, die zur Kenntnis und Erinnerung bestimmter Fragen hergestellt wird, hat ihre Bedeutung nicht als Urkunde, sondern als ein Schriftstück der Erinnerung. […] Eine Denkschrift kann zur Vorlage in der Öffentlichkeit oder bei wenigen Personen oder zum Zweck der eigenen Klärung bestimmt sein. Je nach dieser Funktion richtet sich ihre Einordnung in eine bestimmte Gruppe. Mit jedem Schriftstück verfolgt sein Aussteller einen bestimmten Zweck, er überträgt ihm eine Funktion. Damit tritt neben das Formprinzip die Erkenntnis von Zweck und Absicht eines Schriftstückes.” (Dülfer 1957: 27 f.)

Auf dieser Grundlage kam Dülfer (1957: 49–52) zu einer Einteilung des Behördenschriftguts, die auf auf der Beziehung der Korrespondenten aufbaute. Er unterschied

  • Verkehrsschriftstücke an einen Empfänger, und zwar

    • offene Schreiben an einen unbestimmten Kreis und
    • geschlossene Schreiben an bestimmte Personen, sowie
  • Memorienschreibwerk zur Aufzeichnung von Informationen für den Verfasser selbst.

“Offen” und “geschlossen” hat also nichts mit dem physischen Verschluss eines Schreibens zu tun, sondern meint den “Publizitätswillen” des Verfassers!

Dieses System erschien Dülfer (1957: 53) flexibel genug, um darunter neben Urkunden und anderen Schriftstücken auch Karten und Amtsbücher subsumieren. In Kenntnis der weiter unten zu schildernden Amtsbuchdebatte wird man ihm in diesem Punkt nicht mehr folgen wollen.

Dülfer bezog die möglichen Funktionalitäten des Schriftverkehrs auf das Modell einer hierarchischen Behörde: Bericht an den Vorgesetzten, Weisung an den Untergebenen, Mitteilung auf gleicher Ebene. Man mag sich also fragen, wo in der Praxis der Unterschied zu Meisners hierarchischer Klassifikation liegt. Man muss sich aber auch darin erinnern, dass die systematische Bestimmung ein Schriftstück nicht nur einsortieren, sondern auch Erkenntnisse liefern sollte.

Wenn Form und Funktion eines Stücks auseinander fallen, ob eine “Urkunde in Form eines Schreibens” oder aber ein Schreiben in “Funktion einer Urkunde” (Dülfer 1957: 28) vorliegt: Daraus lassen sich daraus Schlüsse über die Absicht und die Gewohnheiten des Verfassers ziehen. Wer das für Erbsenzählerei hält, sollte die Fallstudien zum Verhältnis von Kabinettsorder und Handschreiben von Korn (1973) und Moormann (1980) lesen.

Johannes Papritz: Was hat man sich dabei nur gedacht?

Archivare mag es verblüffen, den Namen Johannes Papritz (1898–1992) an dieser Stelle zu lesen. Der Meister der Strukturanalyse hat sich auch mit noch eher konventioneller Aktenkunde befasst. Papritz war seit 1954 in Personalunion Direktor des Staatsarchivs Marburg und der Archivschule und lehrte dort das Fach Archivwissenschaft, das er im Grunde selbst begründet hat.

Papritz (1959) führte Dülfers Frage nach der Funktion einen wichtigen Schritt weiter. Das Absender-Empfänger-Verhältnis setzt natürlich einen Empfänger voraus. Was aber, wenn es keinen gab? Wie schon Meisner hatte sich Dülfer auf den externen Schriftverkehr konzentriert und die große Masse der für die eigenen Akten bestimmten Aufzeichnungen an den Rand gerückt. Papritz ging von der einfachen Tatsache aus, dass Institutionen nicht alle ihre Handlungen verschriftlichen – eine unangenehme Wahrheit, die Archivbenutzer gern verdrängen.

Die Behörde braucht ein Motiv, um Zeit und Geld in die Aktenführung zu investieren. Die Mitteilung an Entfernte, unter deren Stern die Meisnersche Systematik steht, ist nur ein Motiv unter anderen. Informationen können ebenso als Gedächtnisstütze, zur Festlegung der eigenen Meinung, zur Wahrung von Interessen, zur Wirtschaftsführung und zur Ordnung des Geschäftsbetriebs schriftlich niedergelegt werden. Die Urkunde und ihr Rechtscharakter sind kein Wert an sich, sondern, wie auch das Amtsbuch, nur Ausprägungen des Motivs der Rechtssicherung (Papritz 1957: 341–343).

Das ist klar und einsichtig, wird aber bei Papritz von einer Absicht getragen, die auf die schiefe Bahn führt: Behördenschriftgut wird als reine Dokumentation betrachtet, als Sammlung von Informationsträgern. Dass die Schriftstücke Arbeitswerkzeuge der Verwaltung waren und aus kontinuierlichen Handlungen entstanden sind, kann so aus dem Blick geraten.

Nach Papritz (1957: 340) entspringt der Entwurf zu einem externen Schreiben, der bei den eigenen Akten verbleibt, nicht dem Motiv der Mitteilung an Entfernte, sondern dient als Gedächtnisstütze. Das ist logisch unanfechtbar, bringt einer Historischen Hilfswissenschaft aber keinen Erkenntnisgewinn. Meisner sieht in einem solchen Entwurf selbstverständlich die Entstehungsstufe eines Mitteilungsschreibens und hätte es niemals anders bestimmt.

Auf die systematische Klassifikation kam es Papritz (1957: 348) aber auch nicht an:

“Die ordnende Betrachtung der Motive, denen das in den Archiven bewahrte Schriftgut seine Entstehung verdankt, mag ihren Wert in sich tragen, geradezu entscheidende Bedeutung aber hat eine solche begriffliche Klärung, wenn man die Organisationsformen der Schriftgutkörper erforschen will.”

Damit ist die Naht zwischen der Aktenkunde als Historischer Hilfswissenschaft und der Archivwissenschaft erreicht: Die eine rekonstruiert aus der Entstehung von Schriftstücken Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten, die andere analysiert, unter anderem, die Strukturen, in denen die heutige archivalische Überlieferung vorliegt.

Ernst Pitz: Begründung der Amtsbuchkunde

Ernst Pitz (1928–2009) absolvierte die Archivschule unter Papritz’ Ägide und war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seiner stark erweiterten Dissertation am Staatsarchiv Wolfenbüttel tätig. Pitz (1959: 446–480) stellt mustergültig dar, wie nacheinander

  • die Ausbildung der städtischen Ratsverfassung Motive zur Verschriftlichung in Form von Bucheinträgen schafft,
  • aus einer ursprünglichen Buchreihe durch Serienspaltung inhaltlich spezialisierte Bücher werden,
  • unter dem Rat nachgeordnete Ämter mit eigener Buchführung entstehen,
  • schließlich eine Aktenführung auf Einzelblättern die gebundenen Bücher ergänzt.

Ohne die 1953 eingereichte Manuskript-Fassung zu kennen, die sich auf Lübeck als Gegenstand beschränkte, darf man unterstellen, dass Papritz’ auf die Erkenntnis von Strukturen ausgerichtete Lehre in der Archivwissenschaft die endgültige Fassung beeinflusst hat. Pitz (1957: 466) versteht sein Handwerk als Aktenkunde, doch in radikaler Umwertung:

“Das erste Ziel der Aktenkunde, den in den Akten aufbewahrten Bestand der Akten aus sich zu erklären, ist damit erreicht.”

Das ist, gelinde gesagt, strittig. Pitz’ vorrangiges Interesse galt dem Papier als Endprodukt von Handlungen. Wie Papritz setzte er sich von der traditionellen genetischen Betrachtung der Entstehung von Schriftstücken ab:

“Die Konzepte namentlich nehmen unsere Aufmerksamkeit nicht als Vorstufen der Ausfertigungen in Anspruch, sondern nur als Schriftstücke, die von einer vollzogenen Amtshandlung Kunde geben, und das gleiche gilt für alle Urkunden.” (Pitz 1959: 29)

Hier begegnet auch wieder die Unterscheidung von Akten und Urkunden, doch ebenfalls in einer neuen, inhaltlichen Definition:

“Wendet man mit Meisner die Prinzipien der Urkundenlehre auf die Akten an (indem man von dem einzelnen Schriftstück ausgeht), so gelangt man zu einem systematischen Gebäude; legt man den Unterschied zwischen Urkunden und Akten, daß jene als Einzelstücke für sich verständlich sind, diese dagegen nur in Zusammenhängen […], zugrunde, so gelangt man zu einem die Entwicklung der Aktenbestände erfassenden Gebäude.” (Pitz 1959: 26)

Ein Stück weit muss Meisner hier als Pappkamerad dienen, auf den eingedroschen wird. Pitz Untersuchungsgegenstand ist ebenso speziell wie Meisners Brandenburg-Preußen: spätmittelalterliche städtische Amtsbücher, und er verallgemeinert seine Ergebnisse ebenfalls zu schnell. Dass man mit Meisners Instrumentarium keine Amtsbücher untersuchen kann, zwingt nicht dazu, diese Methodologie insgesamt zu verwerfen.

Pitz hat nicht die Aktenkunde revolutioniert, sondern als Sondergebiet die Amtsbuchkunde begründet, die eng mit der Kodikologie zusammenhängt. Die physische Struktur des Buchs erzwingt und ermöglicht andere Techniken der Verschriftlichung, die Küchhilfswissenschaftlich nicht mit Aktenführung aus Einzelschriftstücken über einen Kamm geschoren werden dürfen.

Die Amtsbuchkunde hat mittlerweile eine eigene Forschungsliteratur hervorgebrachte (Pätzold 1998, Kloosterhuis 2004). Der kodikologische Aspekt der Arbeit mit diesen Büchern wurde unübertroffen plastisch von Quirin (1991: 83-103) dargestellt.

Ahasver von Brandt: Stumpfes Werkzeug

Warum hat diese ergiebige Diskussion, Meisners Repliken eingeschlossen, außerhalb eines kleinen Kreises von Archivaren eigentlich so wenig Widerhall gefunden?

Ahasver von Brandt (1909-1977), Stadtarchivar von Lübeck, aber kein Absolvent der preußischen Archivarsausbildung, überging in seinem “Werkzeug des Historikers”, das bekanntlich Generationen von Studenten geprägt hat, Meisners Lehre bis auf ihren untauglichen Teil, die Unterscheidung von Akten und Urkunden nach dem Rechtscharakter. Es ist abstrus, “jede[n] politische[n] Beschluss” zum “Rechtsgeschäft” zu erklären, “in einem weiten Sinne”, um weiter einen unreflektierten Urkundenbegriff anwenden zu können (von Brandt 1963: 127).

Er ordnet die Amtsbücher einfach den Akten zu und verwendet den meisten Platz für ein Propädeutikum der Archivrecherche. Was tiefgreifend rezipiert wurde, war Papritz’ archivwissenschaftliche Strukturlehre. Wie so ein Aktenstück eigentlich aussieht, aus welchen Teilen es sich zusammensetzt, selbst in welchen Stufen es nach Küch entsteht, verrät von Brandt (1963: 125–139) seinen Lesern in den Proseminaren nicht. War ihm die neuzeitliche Hilfswissenschaft eine lästige Verpflichtung zur linken Hand?

So verbirgt seit über 50 Jahren das “Werkzeug des Historikers” den Gegenstand und die Methoden der Aktenkunde mehr als es darin einführt.

Literatur

Außer den mit * gekennzeichneten werden alle Titel auch in der Basisbibliografie zur Aktenkunde nachgewiesen.

*Brandt, Ahasver v. 1963. Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. 3. Aufl. Stuttgart. [Ursprünglich 1958]

*Dülfer, Kurt 1951. [Rezension zu] Heinrich Otto Meisner, Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. In: Der Archivar 4. Sp. 41–45. #Online?

Dülfer, Kurt 1957. Urkunden, Akten und Schreiben in Mittelalter und Neuzeit. Studien zum Formproblem. In: Archivalische Zeitschrift 53. S. 11–53.

Kloosterhuis, Jürgen 2004. Mittelalterliche Amtsbücher: Strukturen und Materien. In: Friedrich Beck/Eckart Henning, Hg. 2004. Die archivalischen Quellen. 4. Aufl. Köln u. a. S.53–73.

Korn, Hans-Enno 1972. Kabinettsordres: Ein Kapitel Aktenkunde. In: Der Archivar 26. Sp. 225–332.
Online

Moormann, Wolf-Dieter 1980. Braunschweigische Kabinettsorders. In: Archivalische Zeitschrift 76. S. 57–68.

Papritz, Johannes 1959. Die Motive der Entstehung archivischen Schriftgutes. In: Comitè des Mélanges Braibant, Hg. 1959. Mélanges offerts par ses confrères étrangers à Charles Braibant. Brüssel. S. 337–348.

Pätzold, Stefan 1998. Amtsbücher des Mittelalters: Überlegungen zum Stand ihrer Erforschung. In: Archivalische Zeitschrift. 81. S. 87–111.

Pitz, Ernst 1959. Schrift- und Aktenwesen der städtischen Verwaltung im Spätmittelalter: Köln, Nürnberg, Lübeck. Beitrag zur vergleichenden Städteforschung und zur spätmittelalterlichen Aktenkunde. Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln  45. Köln.

*Quirin, Heinz 1991. Einführung in das Studium der mittelalterlichen Geschichte. 4. Aufl. Ndr. Stuttgart. [Ursprünglich 1950]

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/344

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Forschungsgeschichte der Aktenkunde II: Heinrich Otto Meisner

Meisner ist der Urvater der Aktenkunde. In der Mitte der Forschungslandschaft steht sein Werk wie ein Monolith: staunenswert, perfekt,unumgänglich, aber auch unnahbar und isoliert. Der Meister selbst ist daran gescheitert, sein ursprüngliches Werk zu erweitern.

 Heinrich Otto Meisner (1890-1976) wurde im Studium stark von Michael Tangl geprägt. Er trat 1913 in den preußischen Archivdienst ein und leitete in den 1920er-Jahren das dem Geheimen Staatsarchiv angegliederte Hausarchiv des Hauses Brandenburg in Berlin-Charlottenburg. Gleichzeitig lehrte er in der Ausbildung der preußischen Archivreferendare. Als einer von wenigen Archivaren konnte er nach dem Zweiten Weltkrieg im Archivwesen der DDR reüssieren und nahm als Professor für Archivwissenschaft an der Humboldt-Universität eine zentrale Stellung in der Ausbildung der ersten ostdeutschen Archivarsgenerationen ein. “Scharfe Begriffsbildungen und die ausgeprägte Fähigkeit zu Systematisierungen bildeten wichtige Elemente seiner Lehrveranstaltungen” (Brachmann 1999: 614).

Auf Meisner (1935) folgten zwei selbständige Neubearbeitungen, die die ursprüngliche Lehre in größere Zusammenhänge einzubetten versuchten und nebeneinander benutzt werden müssen (Henning 1999: 113). Die Methodik ist am stringentesten in Meisner (1935) durchgeführt, am verständlichsten erläutert aber in Meisner (1969).

Aktenkunde (1935)

Meisners erste Aktenkunde richtete sich als Handbuch ausdrücklich an Archivbenutzer, verstand ihren Inhalt also als Hilfswissenschaft der historischen Forschung. Entstanden war sie gleichwohl aus der Archivpraxis und der Referandarsausbildung. Den Stoff bezog Meisner vor allem aus seiner Zeit am Hausarchiv. Die Darstellung konzentriert sich auf des 17./18. Jh. und schenkt der Fürstenkorrespondenz besondere Aufmerksamkeit. Und so breit die Materialbasis auch war: Sie blieb preußisch. Meisner (1935: 3) machte daraus eine Tugend:

“Das Paradigma ist Brandenburg-Preußen. Seine Kanzleipraxis eignet sich besonders für Demonstrationszwecke, weil die straffe Disziplin des Beamtentums sich auch im Kanzleiwesen nicht verleugnet und hier eine bemerkenswerte Einheitlichkeit […] erzielt hat.”

Ob die Preußen wirklich so einsam an der Spitze standen, sei dahingestellt. Preußen ist aber bis heute das Paradigma der Aktenkunde, mit dem sich auch beschäftigen muss, wer mit Überlieferung aus anderen Geschichtslandschaften arbeitet.

In seinem Alterswerk definierte Meisner (1969: 125) als den Zweck der aktenkundlichen Tätigkeit, “das einzelne Schriftstück nach Form und Zweck zu ‘bestimmen’”. Diese Tätigkeit hat er 1935 (3) nach drei Gesichtspunkten differenziert und damit die bis heute gültige Methodologie des Fachs begründet:

“Der eigentliche Gegenstand der Untersuchung, das einzelne Aktenschriftstück, wird sodann unter drei Gesichtspunkten betrachtet: systematisch in seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Aktenstilform, analytisch nach seinen ‘inneren’ und ‘äußeren’ Merkmalen und schließlich genetisch in seinem Werdegang und seinen Lebensschicksalen nach den drei Zonen Kanzlei, Registratur und Archiv.”

In der Analytik konnte der Meisner sein Instrumentarium aus der Urkundenlehre beziehen und im Speziellen an Hass (1909) anschließen.

Die Genetik erweiterte er über den von Küch (1904) abgemessenen Bereich der Entstehungsstufen und Überlieferungsformen in der Kanzlei auf die Formierung der Einzelstücke zu Akten und sogar deren Archivierung. Kurioserweise wird Meisner gern vorgehalten, er habe ausgerechnet diese Aspekte vernachlässigt.

Seine Neuschöpfung war die Systematik: die Typisierung von Aktenschriftstücken nach wiederkehrenden inneren und äußeren Merkmalen anhand von drei Kriterien:

  1. Rang, d. h. Verhältnis der Korrespondenten (Über-, Unter- oder Gleichordnung),
  2. grammatischer Stil der Selbstbezeichnung des Verfassers (Ich, Wir oder unpersönlich),
  3. zeremonielle Ausgestaltung der Formeln.

Damit brachte er eine nachvollziehbare Ordnung in das Dickicht der historischen Stilformen, die allerdings bedenklich eng an den Verhältnissen des Untersuchungszeitraums klebte.

Meisners Methode war empirisch und historisch-philologisch. Neben dem Aktenmaterial zog er Kanzleihandbücher des 18. Jhs. als Quelle heran. Meisner selbst sah in der systematischen Bestimmung eine Methode zur Einordnung eines Schriftguts, kein a priori vorgegebenes Dogma. Gerade diesen Eindruck kann sein Stil aber leicht vermitteln. Er bemühte sich um äußerste Präzision in einer an die juristische Fachsprache angelehnten Diktion und sparte nicht mit unerklärten Begriffen aus den Quellen. Sätze wie “Die diplomatischen Requisitorialien erfolgen (Stilmerkmal B) in Tertia persona (Le sousigné a l’honneur…).” sind typischer Meisner (1935: 54) und haben die Rezeption seiner Gedanken nicht gefördert.

Das bemängelte schon der erste Rezensent, Ludwig Bittner (1935), der Direktor des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Die epochale Bedeutung des Werks war Bittner klar, es zeichnete sich aber auch schon das grundlegende Missverständnis in der Meisner-Rezeption durch die Archivare ab, die seine Methoden unmittelbar auf Aktenbestände in ihrer archivierten Form anwenden wollten und nicht auf das Einzelstück ab seiner Entstehung in der Kanzlei. Bezogen auf die Logik von Meisners Methodologie heißt das aber, das Pferd von hinten aufzuzäumen.

Urkunden- und Aktenlehre (1952)

Nach der “Aktenkunde” war es Meisners Hauptanliegen, die neue Hilfswissenschaft mit der etablierten Urkundenlehre zu verschmelzen. Dazu musste er die Urkunden als besonderen Stoff in der Masse der frühneuzeitlichen Schriftgutproduktion verorten. Meisner (1952: 18 f.) löste dieses Problem, indem er auf den rechtserheblichen und inhaltlich autonomen Charakter von Urkunden pochte:

“Akten sind also oft nur Mittel zum Zweck und von vorübergehender Bedeutung. Während die Urkunde den Abschluß einer Entwicklung darstellt, wird durch Akten diese selbst dynamisch mit allem Für und Wider illustriert. Akten sind als solche nichts Selbständiges, sondern ergänzungsbedürftig […]. Urkunden kann man isolieren, ohne sie dadurch aus einem Zusammenhang zu reißen […].”

Das Problem des fließenden Übergangs der Formen von Urkunden und Akten wurde damit umschifft. Der Rückgriff auf den Rechtscharakter löste freilich einige Folgeprobleme aus, die Meisner noch zu einer Spezialstudie trieben (Meisner 1953). Vor allem zwang er Meisner dazu, die Amtsbücher, die Einträge mit und ohne rechtserheblichen Charakter enthalten konnten, nicht mehr als eigenständige Archivaliengattung zu behandeln, sondern dem Einzelfall nach als besondere Ausprägung entweder von Akten oder von Urkunden.

Die Neubearbeitung musste auf die Anmerkungen von 1935 verzichten, ist didaktisch aber besser aufgebaut und erläutert die Methodik, statt nur ihre Anwendung zu demonstrieren. Den Nutzen der Aktenkunde als formaler Analyse des Aktenstils erklärte Meisner (1952; 24 f.) nun so:

“Indem die Verfasser amtlicher Schriftstücke je nach dem Empfänger an gewisse Ausdrucksformen und Ausdrücke gebunden sind […], verraten sie eine bestimmte Stellung oder den Anspruch auf eine solche, wodurch auf die Verwaltungsphysiognomie Licht fällt.”

So verschaffe die Aktenkunde “Einblicke in das herrschende Regierungssystem und mache “den Anteil einzelner Persönlichkeiten an der ‘Akte’ und damit an der administrativen, juristischen oder diplomatischen ‘Aktion’” ersichtlich (ebd.).

Trotz des umfassenderen Anspruchs bleibt die Darstellung Preußen verhaftet. Die Handvoll kleinformatiger Abbildungen trägt nicht viel zur Veranschaulichung bei. Wirklich unglücklich ist die Ausgliederung von Scholien in ein eklektizistisches Begriffslexikon im Anhang, das dauernd mit dem eigentlichen Text verglichen werden muss.

Auf die Leitrezension dieser Ausgabe durch Dülfer (1951) wird noch einzugehen sein.

Schmids Adaption

Als praktisches Lehrbuch setzte diese Ausgabe immer noch zu viel voraus. Für die Archivarsausbildung in der DDR wurde der Stoff deshalb unter der Aufsicht Meisners von Gerhard Schmid in ein Lehrbuch (1959) umgegossen, das didaktisch sehr geglückt ist und eine große Zahl hervorragend erläuterter Beispiele enthält. Der Text wurde hektografisch vervielfältigt und ist leider nur als “graue” Literatur greifbar (Berwinkel 2013).

Schmid (1959) war mehr als eine mechanische Adaption, sondern überschritt die Grenzen der Vorlage deutlich hinsichtlich des räumlichen und zeitlichen Bezugs sowie, damit verbunden, der Typen des Aktenschriftguts. Auch vereinfachte Schmid Meisners Methodologie, indem er den analytischen Zugang, der im Wesentlichen der genetischen und systematischen Bestimmung des Schriftstücks zuarbeitet, auf diese aufteilte. In der Traditionslinie des Meisnerschen Werks kann man dieses Lehrbuch deshalb durchaus als eigenständigen Beitrag werten.

Archivalienkunde (1969)

Meisners Alterswerk leidet am missglückten Versuch einer radikalen Ausdehnung des Thema. Der Aktenkunde – bezeichnet als “Besonderer Teil” (1969: 123 ff.) – stellte er einen “Allgemeinen Teil” voran, der die Archivaliengattungen, die Registraturkunde und andere von der Archivwissenschaft besetzte Themen behandelt. Beide Teile stehen nach Art einer Buchbindersynthese unverbunden nebeneinander.

Der aktenkundliche Teil verharrt auf dem Stand von Meisner (1952). Weder übernahm Meisner die Verbesserungen seines Schülers Schmid (1959), noch setzte er sich vertieft mit den alternativen Ansätzen auseinander, die zwischenzeitlich in Marburg entwickelt wurden: Dülfers Zwecke und Papritz’ Motive zog Meisner (1969: 125-128) zu einem zusätzlichen, inhaltlich bestimmten, “finalen” Kriterium der systematischen Aktenkunde zusammen, ohne darin einen Widerspruch in seinem an Formalien orientieren Lehrgebäude zu sehen.

Insgesamt ist das Alterswerk durch ein Höchstmaß an Materialfülle gekennzeichnet, aber auch durch einen erheblichen Verlust an Stringenz und durch Meisners Verharren im rigiden Gehäuse des juristischen Urkundenbegriffs und des “alten“ Aktenstils. Schmid (1970) fiel es zu, dies in der quasi amtlichen Rezension der Staatlichen Archivverwaltung der DDR festzustellen.

Wer sich gerüstet mit Meisner an frühneuzeitliche Archivbestände preußischer Provenienz macht, wird kein Manko entdecken. Die Makellosigkeit des Systembaus innerhalb des selbst gewählten Paradigmas macht Meisner so attraktiv: Man kommt damit rasch zu klaren Schlüssen. Außerhalb dieses Rahmens verliert des System bald an Kraft. Es bleibt aber Meisners Verdienst, die Methodologie der Aktenkunde erstmals definiert und dadurch nachhaltig geprägt zu haben.

Literatur

Außer den mit * gekennzeichneten werden alle Titel auch in der Basisbibliografie zur Aktenkunde nachgewiesen.

Besprochene Werke

Meisner, Heinrich Otto 1935. Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens. Berlin.

Meisner, Heinrich Otto 1952. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. 2. Aufl. Leipzig [erstmals 1950].

Meisner, Heinrich Otto 1953. Das Begriffspaar Urkunden und Akten. In: Forschungen aus mittedeutschen Archiven. Festschrift für Helmut Kretzschmar. Schriftenreihe Der Staatlichen Archivverwaltung 3. Berlin. S. 34–47.

Meisner, Heinrich Otto 1969. Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918. Leipzig [auch Lizenzausg. Göttingen].

Schmid, Gerhard 1959. Aktenkunde des Staates. Potsdam (masch.).

Weitere Literatur

*Berwinkel, Holger 2013. Der graue Klassiker. Gerhard Schmids „Aktenkunde des Staates“ von 1959. In: Aktenkunde. Aktenlesen als Historische Hilfswissenschaft. http://aktenkunde.hypotheses.org/114. Abgerufen am 28.2.2015.

Brachmann, Botho/Klauß, Klaus 1999. „De me ipso!“ Heinrich Otto Meisner und die Ausbildung archivarischen Nachwuchses in Potsdam und Berlin. In: Beck, Friedrich u. a., Hg. 1999. Archivistica docet. Beiträge zur Archivwissenschaft und ihres interdisziplinären Umfelds. Potsdamer Studien 9. Potsdam. S. 601–636.

*Bittner, Ludwig 1935. [Rezension zu Meisner, Aktenkunde]. In: Historische Zeitschrift 152. S. 532-535.

Dülfer, Kurt. 1951. Literaturbericht zu H. O. Meisner: Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Der Archivar 4. S. 41–44.

Henning, Eckart 1999. Wie die Aktenkunde entstand. Zur Disziplingenese einer Historischen Hilfswissenschaft und ihrer weiteren Entwicklung im 20. Jahrhundert. In: Ders. 2004. Auxilia Historica. Beiträge zu den historischen Hilfswissenschaften und ihren Wechselbeziehungen. 2. Aufl. Köln. S. 105–127.

*Schmid, Gerhard 1970. [Rezension zu Meisner, Archivalienkunde]. In: Archivmitteilungen 20. S. 159-160.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/324

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Forschungsgeschichte der Aktenkunde I: Wegbereiter im frühen 20. Jh. #wbhyp

Wer sich aktenkundliches Rüstzeug für eigene Archivstudien zulegen will, wird mit einer hochspezialisierten Forschung konfrontiert, deren Wege nicht immer geradlinig waren. Die Serie "Forschungsgeschichte der Aktenkunde" soll diese Wege abschreiten. Parallel entsteht eine aktenkundliche Basisbibliografie, die die besprochenen Werke systematisch nachweist.

Ich verstehe diese Serie auch als Exempel zur Blogparade "Wissenschaftsbloggen: zurück in die Zukunft" (#wbhyp). Hier verwerte ich Material aus einem Buchprojekt, das aufgrund der bekannten Krise des wissenschaftlichen Buchmarkts nicht zustande gekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass die Darstellung im Blog-Format nicht mehr an physische Grenzen stößt: Umfang, Links usw. – in diesem Format

  • kann eine Wissenschaftsgeschichte einer Spezialdisziplin überhaupt erscheinen,
  • kann sie das angestrebte Publikum am besten erreichen und
  • kann sie fortgeführt und ergänzt werden.

Auf Frau Königs Aufruf, herauszufinden warum sich das Bloggen "trotzdem" lohnt, kann ich für mein Exempel nach der Umstellung von Papier auf digital nur mit eigener Überraschung entgegnen: So etwas lohnt sich eigentlich nur im Wissenschaftsblog! Wer sich seiner Sache sicher ist, kann sich auch dem Medium anvertrauen. Wo Blogs weiße Flecken füllen, die das Papier auf seinem Rückzug hinterlässt, werden sie rezipiert werden.

Nun aber zur Sache!

* * *

Die Aktenkunde ist eine praktische Wissenschaft. Aus der praktischen Beschäftigung mit Akten in Archiven ist sie auch entstanden: einerseits aus der Ordnung und Verzeichnung von Archivgut, andererseits aus kritischen Editionen von Aktenstücken. Den Anstoß gab die Bewältigung frühneuzeitlichen Materials im charakteristischen Kanzleistil des Ancien Régime, der nach den Reformen des 19. Jhs. der aktiven Generation von Historikern und Archivaren fremd geworden war und deshalb mit wissenschaftlicher Methodik durchdrungen werden musste.

Wurzeln in der Urkundenforschung

Die Methodenlehre des Fachs ist freilich nicht vom Himmel gefallen. Den Boden hat die Diplomatik bereitet, die zur selben Zeit vom Werkzeug der Quellenkritik hoch- und frühmittelalterlicher Urkunden zu einer umfassenderen Lehre von urkundlicher Schriftlichkeit auch im Spätmittelalter weiterentwickelt wurde. Methodisch rückte dabei der Entstehungszusammenhang der Schriftstücke in den Fokus.

Als Zentralorgan der neuen Diplomatik wurde 1908 das Archiv für Urkundenforschung (AUF, heute: Archiv für Diplomatik) begründet. Die neue Zeitschrift sollte auch Raum für Studien bieten, "die sich mit dem Register-, Akten- und Behördenwesen im Übergang zur Neuzeit beschäftigen" und sich neben Urkunden im engeren Sinne auch mit "Entwürfen und Konzepten, [...] Briefen, Akten und Büchern der gleichen Behörden oder Schreibstuben" befassen sollte. Für die Herausgeber, die dieses Programm in der Einleitung zum ersten Band des AUF aufstellten, war außerdem klar, dass "mit den Urkunden und Akten stets auch die Geschichte der entsprechenden Behördenorganisation erforscht [...] werden soll" (Brandi/Bresslau/Tangl 1908: 2 f.).

Michael Tangl (1861–1921), einer der Herausgeber, trug als akademischer Lehrer zur Verbreitung dieses Ansatzes bei, der (wie Henning 1999: 110 bemerkt) seine eigentliche Verwirklichung in der Aktenkunde fand, auch wenn aufseiten der Diplomatik noch hervorragende, auch aktenkundlich einschlägige Studien wie Spangenbergs Arbeit zu den Kanzleivermerken (1928) erschienen. Tangl war aus dem österreichischen Archivdienst hervorgegangen und lehrte zunächst in Marburg und dann in Berlin mittelalterliche Geschichte.

Marburg und Berlin sind die beiden Orte, mit denen die Forschungsgeschichte der Aktenkunde vielfach verknüpft ist. Maßgeblich, aber nicht ausschließlich, hängt dies mit der Ansiedlung der Ausbildungseinrichtungen für Archivare in Preußen, der DDR und der Bundesrepublik zusammen. Wichtig ist, dass diese Orte im Laufe der Zeit auch begannen, für unterschiedliche Denkschulen zu stehen.

Friedrich Küch: Aktenkunde in der Archivarbeit

Zum 400. Geburtstag Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen legte Friedrich Küch (1863–1935), Archivar am preußischen Staatsarchiv Marburg, den ersten Band von dessen "Politischen Archiv" vor. Küch hatte aus einer zersplitterten archivalischen Überlieferung den Zustand auf dem Papier  rekonstruiert, den der Aktenbestand des Landgrafen zu außenpolitischen Angelegenheiten zu seinen Lebzeiten hatte. Die Aktenstücke hatte Küch, nach Vorgängen zusammengefasst, durch ausführliche Regesten in einer heute kaum noch vorstellbaren Tiefe erschlossen. Dennoch handelt es sich beim "Politischen Archiv" noch um ein archivisches Findmittel, nicht schon um eine Edition (Kretzschmar 2013: 93).

Küch legte die zeitgenössische Behördenorganisation zugrunde. Eine besondere Schwierigkeit ergab sich daraus, dass Akten zu derselben Angelegenheit sowohl in der Kasseler Zentrale als auch bei den hessischen Gesandten an anderen Höfen angefallen sein konnten – klassische Spiegelakten also: Was in Kassel als Konzept zu den Akten ging, liegt in denen des Gesandten als Ausfertigung vor, usw. Küch schreibt (1904: XXIV):

"Eine notwendige und wohltätige Folge der gewählten Anordnung war der Zwang jedes [...] Schriftstück [...] an dem Orte unterzubringen, wohin es seiner kanzleimäßigen Entstehung nach gehörte".

Somit war "die möglichst scharfe Feststellung des kanzleimäßigen Zustandes, in dem das betreffende Stück überliefert ist" (ebd. XXX) die Voraussetzung für die sachgerechte Verzeichnung des Bestands. Indem Küch über die dazu berücksichtigten Grundsätze Rechenschaft ablegte, führte er bis heute zentrale Forschungsbegriffe zu Entstehungsstufen und Überlieferungsformen von Schriftstücken ein: Schreiben in Akten können als Konzept, als Mundum (Ausfertigung) oder in Abschrift vorliegen; zentrale Bearbeitungsschritte waren die Revision des Konzepts und der Vollzug der Ausfertigung.

Auch gebührt Küch das Verdienst, als erster konsequent den neutralen Begriff Schreiben für Korrespondenzen in Akten benutzt zu haben. Seine Terminologie ist noch nicht trennscharf, seine Ausführungen sollten aber auch keine Methodologie begründen, sondern nur vor den Benutzern des Repertoriums Rechenschaft über die Arbeitspraxis ablegen (ebd. XII).

In der Summe ist genau das, eine Methodologie zu begründen, Küch unbeabsichtigt aber dennoch gelungen. Schon Haß und Meyer, den nächsten Pionieren der Aktenkunde, dienten seine Erkenntnisse zur kanzleimäßigen Entstehung von Schriftstücken als Leitfaden und Kontrastfolie für andere Epochen der Kanzleigeschichte.

Martin Haß: Aktenkunde als Editionsmethode

Um die Edition der politischen Korrespondenz eines anderen wirkungsmächtigen Herrschers, Friedrichs des Großen, zu ergänzen, wurden 1887 die Acta Borussica begründet, eine momumentale Editionsreihe von Aktenstücken zur inneren Entwicklung Preußens. Das umfasste auch die Verwaltungsgeschichte, deren Erforschung zudem die Grundlage für das Verständnis anderer Zweige der inneren Entwicklung war. Die Acta Borussica waren Grundlagenforschung, die in die Hände erfahrener Editoren gelegt war.

Einer dieser Editoren – und verantwortlich für die Editionsgrundsätze v war der Tangl-Schüler Martin Haß (1883–1911). Er veröffentlichte 1909 eine Studie "über das Aktenwesen und den Kanzleistil im alten Preußen", die in ihrer Verbindung von verwaltungsgeschichtlicher und hilfswissenschaftlicher Betrachtung wegweisend für die Aktenkunde war. Haß stand auf diesem Feld nicht allein: Auch Granier (1902), Klinkenborg (1915) und andere befassten sich mit dem, was zum brandenburgisch-preußischen Referenzmodell der Aktenkunde werden sollte; dieser Berliner Urgrund der Aktenkunde wird von Henning (1999) genau untersucht. Haß' Studie sticht durch ihren Umfang und den Versuch, Neuland zu kartieren, heraus:

"Die historische Aktenkunde ist ein weites, schier unübersichtliches Feld, das fast noch in seiner ganzen Ausdehnung wüst liegt und nur erst von ein paar Hauptwegen durchzogen ist."
(Haß 1909: 521 - zitiert nach der durchgehenden Seitenzählung des Bandes.)

Die Studie konzentriert sich auf die "Formalien in den Schriftsätzen" (ebd. 522), also auf innere Merkmale, und erklärt sie als Spuren der dahinter abgelaufenen Verwaltungsvorgänge. Im Grunde ging es Haß um ein Spezialproblem: Welche im Namen des Fürsten ergangenen Weisungen stammten wirklich von ihm und welche ergingen in seinem Namen von Behörden? Damit war die Rekonstruktion von Entscheidungsprozessen und die Zuschreibung von Verantwortung als ein Hauptzweck der Aktenkunde formuliert worden.

"Es konnte vorkommen, daß Friedrich Wilhelm als Kammer eine Verfügung ergehen ließ, die Friedrich Wilhelm als Generaldirektorium tadelte, und daß dann Friedrich Wilhelm als König, wenn die Sache an ihn gelangte, womöglich noch eine andere Entscheidung fällte."
(Haß 1909: 541.)

In einem aktenkundlichen locus classicus wies Haß (1909: 531 f.) nach, dass der auf Schriftstücken häufig anzutreffende Vermerk "Auf Seiner Majestät allergnädigsten Specialbefehl" oder "ad mandatum speciale regis", entgegen dem Wortsinn gerade keinen speziellen Befehl des Königs, sondern eine selbständige Behördenweisung anzeigte.

Richtungsweisend verknüpfte er die verwaltungsgeschichtliche Rekonstruktion der Behördenorganisation mit der Analyse normativer Texte wie Kanzleiordnungen und dem empirischen Befunde der Schriftstücke. Sein besonderes Interesse galt dem Kanzleistil als "Staatsgrammatik" (ebd. 522).

Die Forschung kann ihm dankbar dafür sein, dass er seiner eigentlichen Argumentation Anhänge beigab, die von den 55 Seiten allein 24 einnehmen. Ohne verfrühte Systematisierung stellte Haß darin seine gesammelten Beobachtungen an Aktenstücken zur Verfügung. Herausragend ist der Exkurs "über die Entstehung eines Aktenstücks" (ebd. 554–559), der die Entstehungsstufen unter den Bedingungen des voll entwickelten kollegialen Verwaltungstyps nachvollzieht und sich dazu bereits mit Küchs Befund aus dem 16. Jahrhundert auseinandersetzt. Der Anhang "Musterbeispiele" (ebd. 568–575) bringt eine Zusammenstellung der für einzelne Schriftstücktypen charakteristischen Formularbestandteile.

Man würde Haß Unrecht tun, ihn nur als überholten Vorgänger Heinrich Otto Meißners zu sehen. Hier wurde nicht nur reiches Material für die nachfolgende Forschung ausgebreitet und vieles angedeutet, was Meißner später ausführen sollte, sondern Haß demonstrierte am Beispiel des Spezialbefehls auch, dass die Aktenkunde zu allgemeinen historischen Fragen, wie eben der Verantwortlichkeit des frühneuzeitlichen Fürsten, einen originären Beitrag leisten konnte – wozu also der ganze Aufwand gut war.

Hermann Meyer: Aktenkunde aus der Verwaltungspraxis

Hermann Meyer (1883–1943) war mit anderen Herausforderungen konfrontiert. Im Auftrag der Reichsregierung wurde 1919 eine vierbändige kritische Edition der "deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch" 1914 veröffentlicht. Zur archivtechnischen Unterstützung des Vorhabens wurde der Archivar Meyer von der preußischen Archivverwaltung an das Auswärtige Amt abgeordnet.

Obwohl Meyer nicht zu den Editoren zählte, hoben diese doch hervor, dass "dessen fachmännische Spuren der Leser überall wahrnehmen wird" (Montgelas/Schücking 1919: VII). In erster Linie wird man dazu die saubere Bestimmung der Entstehungsstufen, die Zuweisung von oft schwer leserlichen Randbemerkungen und die zeitliche Einordnung, wer wann wovon Kenntnis hatte, verstehen können. Auch hier ging es also um das Problem der Feststellung von Verantwortlichkeit nach Aktenlage, das Haß beschäftigt hatte - nur eben nicht am grünen Tisch, sondern im Rahmen der heißen Kriegsschulddebatte. Selten fanden Akteneditionen eine derart weite Verbreitung. Meyers schmale Monografie von 1920 über "das politische Schriftwesen" des Auswärtigen Amts wandte sich als Hilfe zur Lektüre der edierten Dokumente ebenfalls an ein breites Publikum.

Das Problem, die pragmatische Schriftlichkeit einer vergangenen Epoche zu rekonstruieren, stellte sich Meyer, der jederzeit die Registratoren und Sekretäre des Amts befragen konnte, nicht. Die Herausforderung der zeitgeschichtlichen Edition lag in der Masse und Verschiedenheit der Überlieferungsformen, an der moderne technische Verfahren mitschuldig waren. Meyer bleibt bis heute maßgeblich zu Bereichen, die der Mainstream der Aktenkunde nicht im Blick hat, insbesondere zur Übermittlung per Telegraf oder Fernschreiber und zu Chiffrierverfahren (1920: 83–97).

Aus der Praxis schreibend, gelang Meyer das vielleicht plastischste und prägnanteste Buch zur Aktenkunde überhaupt. Die Leser erhalten einen umfassenden Überblick, wie Schriftstücke im Auswärtigen Amt entstanden, versandt und bearbeitet wurden, wie der Kaiser eingebunden war, wie Staatsverträge abgeschlossen wurden und wie der ganze Betrieb organisiert war. Der Zeitdruck bei der Erstellung des im Dezember 1919 abgeschlossenen Manuskripts und die Nähe der Praxis forderten aber ihren Tribut, indem sie Meyer die systematische Durchdringung des Stoffs verboten.

Bei der Behandlung der Entstehungsstufen konnte er noch, mit Küchs Terminologie gewappnet, die wirren Begriffe der Kanzleipraxis bändigen:

"In der modernen Registratur und Kanzlei ist die Terminologie des Schriftverkehrs nicht immer unbedingt feststehend. So werden Ausdrücke wie Original, Entwurf, Konzept, Ausfertigung, Minüte und Grosse, zumal in den verschiedenen Ländern, in sehr verschiedener Bedeutung angewandt. Um so wichtiger ist es, hier klar zu sehen."
(Meyer 1920: 38.)

Bei der Beschreibung der Schriftstücktypen hatte Meyer darauf, wie er selbst beklagt (ebd. 3 f.) verzichten müssen:

"Andererseits bedeutete es eine wirkliche Entsagung, auf die Darstellung der historischen Entwicklung der […] Schriftstücke zu verzichten, also etwa von Noten oder Handschreiben zu sprechen, ohne deren Geschichte und nicht zuletzt die ihrer äußern [sic] Form zu behandeln."
(Meyer 1920: 3.)

Die dazu angekündigten Spezialstudien kamen nicht mehr zustande, nachdem er 1920 zum ersten Leiter des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts berufen wurde; 1926 wechselte er in den diplomatischen Dienst. So scheiterte Meyer schon daran, die Entstehung und Behandlung der telegrafischen und schriftlichen Korrespondenz zwischen den Auslandsvertretungen an die Berliner Zentrale in ein logisches Verhältnis zu setzen, und behandelte beides an entgegengesetzten Enden der Darstellung. Vor lauter Bäumen verschwindet ein wenig der Wald.

Methodisch hat Meyer die Aktenkunde also nicht vorangebracht, aber es war sein Verdienst, die erste zeitgeschichtliche Aktenkunde geschrieben und den Ansatz Küchs auf frühe Verfahren der elektronischen Kommunikation angewandt zu haben.

Literatur

Außer den mit * gekennzeichneten werden alle Titel auch in der Basisbibliografie zur Aktenkunde nachgewiesen

Besprochene Werke

Brandi, Michael/Bresslau, Harry/Tangl, Michael 1908. Einführung. In: Archiv für Urkundenforschung 1. S. 1–4.
Online

Granier, Hermann 1902. Ein Reformversuch des preußischen Kanzleistils im Jahre 1800. In: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 15. S. 168–180.
Online

Haß, Martin 1909. Über das Aktenwesen und den Kanzleistil im alten Preußen. In: Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 22. S. 521–575.
Online

Klinkenborg, Melle 1915. Die Stellung des Königlichen Kabinetts in der preußischen Behördenorganisation. In: Hohenzollern-Jahrbuch 19. S. 47–51.
Online

Küch, Friedrich 1904. Politisches Archiv des Landgrafen Philipp des Großmütigen von Hessen: Inventar der Bestände. Bd. 1. Publikationen aus den Preußischen Staatsarchive 78. Leipzig.
Online

Meyer, Hermann 1920. Das politische Schriftwesen im deutschen auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen.
Online

Spangenberg, Heinrich 1928. Die Kanzleivermerke als Quelle verwaltungsgeschichtlicher Forschung. In: Archiv für Urkundenforschung 10. S. 469–525.

Weitere Literatur

Henning, Eckart 1999. Wie die Aktenkunde entstand. Zur Disziplingenese einer Historischen Hilfswissenschaft und ihrer weiteren Entwicklung im 20. Jahrhundert. In: Ders. 2004. Auxilia Historica. Beiträge zu den historischen Hilfswissenschaften und ihren Wechselbeziehungen. 2. Aufl. Köln. S. 105–127.

Kretzschmar, Robert 2013. Akten- und Archivkunde im Tübinger Netzwerk Landesgeschichte: Ein Plädoyer für eine zeitgemäße Archivalienkunde. In: Bauer, Dieter R. u. a., Hg. 2013. Netzwerk Landesgeschichte. Gedenkschrift für Sönke Lorenz. Tübinger Bausteine zur Landesgeschichte 21. Ostfildern. S. 91–109.

*Montgelas, Max Graf/Schücking, Walter, Hg. 1919. Die deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch. Bd. 1. Charlottenburg 1919.
Online

*Neugebauer, Wolfgang 1998. Martin Hass 1883–1911. Beiträge zur Biographie eines preußischen Historikers und Wegbereiters der Aktenkunde als Historischer Hilfswissenschaft. In: Herold-Jahrbuch, Neue Folge 3. S. 53–71.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/306

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Das zeitgeschichtliche Defizit der Aktenkunde

Ich arbeite in einem Arbeitskreis des Verbandes deutscher Archivarinnen und Archivare mit, der sich mit den Problemen der Aktenkunde der Zeitgeschichte auseinandersetzt. Vor kurzem haben Robert Kretzschmar, Karsten Uhde und ich einen Zwischenbericht veröffentlicht. Wer dieses Blog liest, hat bemerkt, dass es auch hier immer wieder um zeitgeschichtliches Material geht.

Das Defizit “der” Aktenkunde, wie sie sich in gängigen Handbüchern und Kompendien manifestiert, für das 20. Jahrhundert ist evident und hat wohl seinen Anteil an der Nichtrezeption des aktenkundlichen Methodenangebots in der Historikerzunft.

Auch die Editoren zeitgeschichtlicher Akten stellen sich “ihre” maßgeschneiderte Aktenkunde empirisch aus der Arbeitspraxis zusammen (siehe z. B. Pautsch 2008). Was sollten sie auch anderes tun? Viel anwendungsreifes Wissen würden sie in den Handbüchern nicht finden. Dass damit aber auch epochenübergreifendes Grundlagenwissen um die Zusammenhänge des Kanzlei- und Registraturwesens keine Chance auf Rezeption hat, steht auf einem anderen Blatt.

Wie ist dieses Defizit entstanden? Ich meine nicht einmal die digitale Gegenwart, sondern die Überlieferung bis zur Mitte der 1980er-Jahre, die jetzt nicht mehr der archivgesetzlichen Sperrfrist unterliegt und Gegenstand der Forschung wird.

Im Zentrum der aktenkundlichen Forschungslandschaft steht ein Monolith, ebenmäßig und unnahbar: Heinrich Otto Meisners “Handbuch für Archivbenutzer” preußischer Akten, 1935 veröffentlicht und 1952 und 1969 in erweiterter, aber nicht unbedingt verbesserter Form neu herausgebracht. Wer Meisners Ideen verstehen möchte, lese die erste Auflage, sagte mir einmal Lorenz Beck. Die Methodik, zu der auch eine an der Verfassungsgeschichte orientierte Periodisierung gehört, einmal dahingestellt, enden alle drei Werke, das letzte sogar explizit, im Stoff mit dem Jahr 1918, dem Ende der “monarchischen Zeit”.

Meisner hat das Lehrgebäude der Aktenkunde errichtet, die Fundamente wurden aber schon vor dem Ersten Weltkrieg gelegt, namentlich durch Martin Haß (1909). Man muss sich vor Augen halten, dass diese Grundlegung noch in das Kontinuum der monarchischen Zeit fiel. Wilhelm II. konnte zumindest seinen Offizieren immer noch Kabinettsordres schreiben wie Friedrich Wilhelm I. Das heute so eklatant empfundene Auseinanderdriften von Aktenkunde und Akten gab es einfach noch nicht. Auch die bis heute einzige dezidiert zeitgeschichtlich orientierte Aktenkunde von Hermann Meyer erschien just 1920 und behandelte nun einmal die eigene Zeitgeschichte – mit einem Kapitel zur Einbettung des Kaisers in den Geschäftsgang der deutschen Diplomatie (65-80)…

Meisners Werk hat bis heute keinen vergleichbaren Gegenentwurf gefunden. Kurt Dülfer präsentierte 1957 in einem Großaufsatz eine abweichende Methodologie in Teilbereichen, Jürgen Kloosterhuis 1999 im gleichen Format eine Synthese von Meisners Gegenstand und Dülfers Zugang. Der Rahmen der monarchischen Zeit wurde nicht gesprengt.

Das hat wohl auch damit zu tun, dass es eine normale Forschungslandschaft gar nicht gibt. Es gibt Handbücher und Kompendien, aber nur einen ganz schmalen Unterbau an dezidierten Spezialuntersuchungen aktenkundlicher Phänomene. Ich meine, eine recht vollständige Kopiensammlung zu besitzen. Sie passt in drei Aktenordner.

Mit solchen Einzeluntersuchungen müsste das unentdeckte Land der zeitgeschichtlichen Aktenkunde kartiert werden. Sie müssten von Archivaren geschrieben werden, die die Akten kennen. Aus verschiedenen Gründen passiert das jedoch zu selten. Ich werde am 10. November in meinem Beitrag zum Wiener Workshop “Bloggen in Geschichtswissenschaft und Archivwesen” auch dazu etwas sagen.

Die einzige zusammenhängende Überschreitung der Meisnerschen Grenzen hat sein Schüler Gerhard Schmid in dem hier bereits besprochenen Lehrbuch geleistet, das indessen zum einen “graue” Literatur ist und zum anderen nur die Zeit bis zu seiner eigenen Entstehung abdecken kann: 1959. Da gründete Xerox gerade erst seine (west-)deutsche Tochterfirma, und das Übel des Massenkopierens, ein Phänomen mit massiven Auswirkungen für die Aktenkunde, nahm seinen Anfang. Wer an der Grenze der 30-Jahre-Schutzfrist forscht, kommt auch mit Schmid nur noch bedingt weiter.

Für Österreich hat Michael Hochedlinger 2009 einen österreichischen Meisner vorgelegt. Damit wurde nicht nur endlich einmal ein anderes Staatswesen als Preußen zur Referenz erhoben – Hochedlinger erweiterte auch die Phänomenologie bis in das elektronische Zeitalter. Das ist sehr wichtig, doch bleibt das sinnstiftende Lehrgebäude noch das von Meisner und Dülfer.

Hochedlingers Werk behebt indessen ein anderes, schwer wiegendes Hindernis für die breite Rezeption der Aktenkunde, denn es ist ausgesprochen verständlich geschrieben. Kann man Meisner trotz seiner nicht selten hermetischen, auf eine pseudojuristische Trennschärfe abzielenden Begriffswelten eine gewisse Stilhöhe nicht absprechen, so drückten sich mancher seiner Nachfolger schlicht unverständlich aus.

Die Waage zu halten zwischen quellennahen Beschreibungen des Kanzleiwesens und der Bildung trennscharfer Forschungsbegriffe ist vielleicht die größte Herausforderung des Aktenkunde schreibenden Archivar.

Verlangt die Aktenkunde der Gegenwart grundlegend neue erkenntnisleitende Konzepte? Das muss anhand praktischer Einzeluntersuchungen geklärt werden, die zu aller erst eine anschlussfähige Wissenschaftssprache aufweisen müssen.

Literatur

Berwinkel, Holger/Kretzschmar, Robert/Uhde, Karsten 2014. Aus der Werkstatt der Aktenkunde. Der Arbeitskreis “Aktenkunde des 20. und 21. Jahrhunderts” des VdA. Archivar 67. S. 293-295. (online)

Dülfer, Kurt 1957. Urkunden, Akten und Schreiben in Mittelalter und Neuzeit. Studien zum Formproblem. Archivalische Zeitschrift 53. S. 11–53.

Haß, Martin 1909. Über das Aktenwesen und den Kanzleistil im alten Preußen. Forschungen zur brandenburgisch-preußischen Geschichte 22. S. 521–575. (online)

Hochedlinger, Michael 2009. Aktenkunde. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. Wien.

Kloosterhuis, Jürgen 1999. Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium. Archiv für Diplomatik 45. S.465–563. (Preprint online)

Meisner, Heinrich Otto 1935. Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens. Berlin.

Meisner, Heinrich Otto 1952. Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. 2. Aufl. Leipzig.

Meisner, Heinrich Otto 1969. Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918. Leipzig.

Meyer, Hermann. 1920. Das Politische Schriftwesen im deutschen Auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen. (online)

Pautsch, Ilse Dorothee 2008. Die „Akten zur auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland“ – Ein Arbeitsbericht über die Erschließung der Bestände des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts. Archivar 60. S. 26-32. (online)

Schmid, Gerhard 1959. Aktenkunde des Staates. Potsdam.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/261

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Wenn ein Fürst auf Brautschau geht. Teil II

Im letzten Teil ging es um die äußeren Faktoren, die bei einer Brautschau beachtet werden wollen. Karl Eusebius von Liechtenstein (1611-1684) rät seinem Sohn zunächst, sich bloß nicht zu spät zu verheiraten, um die Fortsetzung der Dynastie nicht zu gefährden. Bei der Wahl seiner Partnerin habe er ihren Stand und ihre Konfession unbedingt zu berücksichtigen. Niemals dürfe sich ein Liechtenstein mit Ketzern einlassen. In den Augen von Karl Eusebius lagen die vorteilhaftesten Verbindungen bei den altehrwürdigen Häusern aus dem hohen Reichsadel. Der Fürst von Liechtenstein konnte natürlich nicht ahnen, dass es vielen nachfolgenden Generationen seiner Familie nicht gelingen würde, in diesen exquisiten Heiratskreis aufgenommen zu werden. Nachdem der Vater seinem Sohn die Eckpfeiler standesgemäßer Brautschau auseinander gesetzt hat, wendet er sich den wünschenswerten, ja notwendigen persönlichen Eigenschaften der Braut zu:

„bey dergleich aber vornehmen Verwandtnus wil, und mus auch die Gesundheit und Complexion eüßerst beobachtet werden, das keine zur Gemahlin erwehlet, so an derselben ein Mangel hätte“ (pag. 126)

Auch müsse man darauf achten, dass Krankheiten wie Gicht (zeitgenössich Podagra genannt) oder Lungensucht im weiteren Familie nicht auftauchen „dann Krankheiten erben sich, und kommen in die Geshlechter“ (pag. 126). Das nötige Wissen habe man sich beständig zu beschaffen, nicht erst im Vorfeld der Vermählung. Die verbindungswürdigen Geschlechter mussten also jeder Zeit genau beobachtet werden, um die ‘dynastische Gesundheit’ einzuschätzen. Karl Eusebius rät seinem Sohn, sich zu diesem Zweck durchaus offen an Dritte zu wenden, die Dienerschaft oder den Hofarzt zu befragen (sprich: zu bestechen).

Das Geheimnis der Körpersäfte

Der Begriff der Complexion, den Liechtenstein verwendet, meint übrigens weitaus mehr als den körperlichen Zustand eines Menschen. Er stammt aus der Humoralpathologie (Säftelehre), die trotz oder wegen ihrer antiken Grundlagen auch noch in der Frühen Neuzeit zum medizinischen Standardwissen gehörte. Wenn man von der Complexion eines Menschen sprach, meinte man damit seine körperliche Verfassung und seinen Geisteszustand. Aus der Sicht vormoderner Mediziner bedingte sich beides gleichzeitig. Zwischen Körper und Geist vermittelten die Körpersäfte, von denen es vier gab: Blut, Schleim, gelbe und schwarze Galle. In der Theorie befanden sich befanden sich die vier Säfte bei einem physisch und psychisch gesunden Menschen im perfekten Gleichgewicht. Unwohlsein oder gar Krankheit verrieten ein Ungleichgewicht der Säfte, das ein erfahrener Mediziner beheben konnte. Die am häufigsten gebrauchten Mittel waren der Aderlass oder spezielle Diäten, da man davon ausging, dass alles, was man dem Körper zu- oder abführte, die Konzentration der Säfte beeinflusste.

Der antike Arzt Galen (2. Jh. n. Chr.), dessen Werke im Mittelalter und der Renaissance das medizinische Wissen enorm beeinflusst hatten, hatte außerdem erkannt, dass die Menschen in der Realität niemals vollständig gesund an Geist und Körper waren. Insbesondere unterschieden sie sich in ihren Gemütslagen. Der eine lebte eher zurückgezogen und in sich gekehrt durch den Tag, die andere erging sich wegen jeder Kleinigkeit in Wutanfällen. Die Lösung, so vermutete Galen, lag auch hier im Gemisch der Körpersäfte. Jemand, der besonders schwerfällig und behäbig tat, besaß offenbar einen Überschuss an Schleim. Seinem Temperament nach war er Phlegmatiker. Sehr emotionale Menschen, Melancholiker, besaßen zu viel schwarze Galle. Jedem der vier Körpersäfte entsprach ein Temperament. Sie wirkten sich freilich nicht nur negativ auf die Complexion eines Menschen aus. Dem Choleriker zum Beispiel, dem man ein Zuviel an gelber Galle diagnostizierte, schrieb man gleichzeitig zu, besonders kühn und mutig zu sein.

Feldforschung

Karl Eusebius, so können wir folgern, war also in Grundzügen mit dem medizinischem State-of-the-art seiner Zeit vertraut. Er fordert von seinem Sohn:

„der Homur [= Humor] der künfftigen Gemahlin auch wohl zuerkündigen, zuerforshen und selbst zu penetriren ist, damit ein gutte gewünshte und glücksseelige in stäter Liebe stehende Ehe seye und erfolge, so durch eigene Persohn und Übung mus erfahren werden, also wohin man sich vermehlen wolte, und etliche Orth man in vorshlag haben thäte, man alldahin reyßen mus”  (pag. 127f)

Um den Humor, also die “Feuchtigkeit”, den Zustand der Säfte, richtig beurteilen zu können, müsse man die Kandidatin genau beobachten. Der Fürst rät deshalb, sich eine Woche Zeit für die Feldforschung am fremden Hof zu nehmen. Notfalls gelte es, Krankheit vorzuschützen, um die Abreise zu verzögern. Falls ihr Äußeres allerdings schon nach der ersten Begegnung nicht zu überzeugen weiß, könne man direkt wieder abreisen: „dann hessliche Gesichter zu Arthen und in das Geshlecht zu bringen und darmit die Menshengestadlt zuverderben, soll keines weeges jemahls seyn“ (pag. 129).

Schön und tugendsam soll sie sein

Die potentielle Braut müsse groß sein, bloß nicht klein, und auf gar keinen Fall bucklig, denn ein Buckel könnte vererbt und so zum Fluch des eigenen Geschlechts werden. Eine aufrechte, hochgewachsene Gestalt gebe der Person in ihrem Auftreten mehr Präsenz. Die Augen wiederum sollten groß und von schwarzer oder brauner Farbe sein, aber: „nicht die jenigen groß, so nur grosse Kugl und Poltzet seyn, weith aus den Kopf herauß stehend, an einen Ross oder anderen Thier seynd die Poltzeten shön, am Menshen aber nicht, sondern nur das geshlitzte zuachten und zu wählen ist“ (pag. 130f).

Während der Erkundung, so Liechtenstein, „soll man sich dernach nicht verliebt zu seyn erzeügen, sondern blos als thäte man täglich die Fürstinen besuchen aus Höfflichkeit, wie es in der Weldt der Gebrauch ist, das Frauzimmer zubesuch- und zubedienen“ (128) So könne man ohne Peinlichkeiten mehrere Kandidatinnen beobachten. Erst wenn die Braut ausgewählt sei, könne man ihr gegenüber Affektion zeigen. Man sieht, Karl Eusebius hatte einen eher pragmatischen Zugang zur Liebe. Jedoch macht er sehr deutlich, dass „kein Heürath soll gezwungen werden” (pag. 129). Eine erzwungene Ehe hat keine Zukunft.

Was den Charakter der Kandidatin betrifft, so bleibt der Fürst von Liechtenstein dem damals üblichen Rollenbild verhaftet. Eine Frau solle „nicht hochtragen-eigensinnig” sein “und besonders geshämig, so an einen Weibs Bild das beste, und aller vornehmste und ein Zeichen der Ehrbarkeit und Keishheit, in welchen die gröste Tugend der Weiber, so alle Leichtfertige ausshliesset, auch das eine demüttig-andächtig und gottfürchtig seye, welche Tugend im Menshen die aller vornehmste, dan sie versaget und fliehet das Laster”. Schamhaftigkeit und Keuschheit waren schon im Mittelalter weibliche Kardinaltugenden, daran änderte sich bis weit ins 18. Jahrhundert wenig. Im Übrigen, so Karl Eusebius “sol man also mehres die Tugenden als die Schönheit an einer erwählenden Gemahlin beobachten und erwählen“ (pag. 129).

Kinder sind segenreich

Der letzte Punkt, den der Vater seinem Sohn mit auf den Weg geben möchte, ist gleichzeitig der wichtigste: die Fruchtbarkeit der zukünftigen Braut. Sie hat oberste Priorität. Nichts sei mehr von Bedeutung als „das man in seiner Ehe viell Kinder zu Erhaltung des Nahmens und Stammes erzeigen möge, so ein Segen Gottes ist, und jeder glückseelig sich zushätzen hat“ (131). Die Gebärfreudigkeit einer Frau kann freilich nur auf indirektem Wege erkundet werden. Das liegt in der Natur der Sache. Mit Ausnahme von Witwen, die sich erneut auf den Heiratsmarkt begaben, waren die Kandidatinnen (jedenfalls offiziell) noch jungfräulich. Als verlässlicher Indikator gilt dem Fürsten von Liechtenstein die Fruchtbarkeit der Eltern und der vorrangegangenen Generationen. Als Faustregel empfiehlt er: Je mehr Geschwister eine Frau hat, desto besser die Chancen auf eine ‘fruchtbare’ Verbindung mit ihr.

Die Liechtenstein’sche Instruktion – eine einzigartige Quelle

Damit wären wir wieder zum Anfang dieser kleinen Reihe zurückgekehrt: die Erhaltung der Dynastie als Grundmotiv adeliger Heiratsstrategien. Auch die Liechtenstein’sche Instruktion wurde in diesem Geist verfasst. Karl Eusebius verdeutlicht seinem Sohn immer wieder, dass seine erste und wichtigste Aufgabe die leibliche Fortsetzung des Hauses ist. Es überrascht deshalb wohl kaum, wenn der Adel in Sachen Eheschließung langfristig plante. Die Instruktion von Karl Eusebius illustriert, wie das gesammelte Wissen darum, wie man eine erfolgsversprechenden Brautschau durchführt, an die nächste Generation weitergeben werden kann. Eine Textgattung wie die Instruktion verantwortet das natürlich nicht allein. Die Vermittlung von adeligen Kulturtechniken war Teil der Sozialisation. Von Kindesbeinen an lernten der adelige Mann und die adelige Frau, wie sie sich zu verhalten hatten und was von ihnen erwartet wurde. Die konkreten Inhalte sind nur insofern überliefert, als sie schriftlich fixiert wurden. Texte wie die Liechtenstein’sche Instruktion entwickelten mit der Zeit eine eigene Dynamik. Häufig wurden sie von kommenden Generationen als Blaupause genutzt für eigene Erziehungsschriften. Sie wirkten also traditionsbildend. Im Fall Liechtenstein wurde das Dokument sogar unverändert übernommen und im 18. Jahrhundert mehrmals abgeschrieben. Für den Historiker bedeutet diese Praxis einen Glücksfall, denn überliefert ist die Instruktion nicht im Original, sondern nur in den Abschriften. Hätte Karl Eusebius‘ Ratgeber innerhalb der Dynastie keine so große Bedeutung erlangt, wäre der Text für immer verloren gegangen.

Quelle

VA 5-2-2 Fürstlich Liechtensteinsches Domänenarchiv Wien. (Kopie des 18. Jahrhunderts): Die Instruktion des Fürsten Karl Eusebius von Liechtenstein.

Quelle: http://edelfrauen.hypotheses.org/122

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Diplomatische Dokumente lesen: Hermann Meyers Aktenkunde der Julikrise

Mit der “Kanzlerakte” hat sich dieses Blog eine ganz ungewohnte Zahl von Likes und Tweets eingefangen. War zugegebenermaßen auch plakativ. Mit dem heutigen Beitrag kehre ich zur Spezialbloggerei zurück und traktiere nach Schmid einen weiteren vergessenen Klassiker des Fachs. Mal sehen, wie viele Besucher bis zum Like-Knopf durchhalten.

Titelseite

Titelseite

Der “Meyer” ist mein Vademecum als Archivar diplomatischer Akten. Auch für deren Benutzer sollte er es sein, scheint dort aber völlig unbekannt zu sein. Anlass, sich mit ihm zu beschäftigen, gibt auch das laufende “Supergedenkjahr” rund um den Ausbruch des Ersten Weltkriegs.

“Die deutschen Dokumente zum Kriegsausbruch” wurden 1919 auf Veranlassung des des sozialistischen Politikers Karl Kautsky aus den Akten des Auswärtigen Amts in einer vierbändigen Edition veröffentlicht und in den Zwanzigerjahren in gigantischen Auflagen bis in die Bücherschränke des Bildungsbürgertums verbreitet, als Quellengrundlage einer gesellschaftlichen Diskussion über die Kriegsursachen, die bald in den notorischen “Kampf gegen die Kriegsschuldlüge” ausartete (was den wissenschaftlichen Wert der heute auch digitalisiert vorliegenden Edition nicht mindert).

Wenn gewünscht wurde, dass weite Kreise der Bevölkerung eine wissenschaftliche Dokumentenedition zur Kenntnis nehmen sollten, dann musste dem “unbelasteten” Leser ein Lektüreschlüssel an die Hand gegeben werden. Zu diesem Zweck erschien 1920 bei Mohr/Siebeck in Tübingen “Das politische Schriftwesen im Deutschen Auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente” von Hermann Meyer.

Geboren 1883 in Soest, war Meyer nach der Promotion in den preußischen Archivdienst eingetreten. Nach Stationen am Geheimen Staatsarchiv, dem Staatsarchiv Magdeburg und der Kriegsteilnahme wurde et 1918/19 ans Auswärtige Amt abgeordnet, um Kautsky bei der Edition der “Deutschen Dokumente” zu unterstützen. In dieser Zeit erlangte er aus erster Hand, von den zuständigen Beamten, eine intime Kenntnis des Kanzlei- und Registraturwesens. 1920 wurde Meyer dann auch zum ersten Leiter des Politischen Archivs des Auswärtigen Amts bestellt.

Einmal im Amt, reüssierte er schnell auch im diplomatischen Dienst. Seit 1923 leitete er in Personalunion mit dem Archiv zwei Referate der politischen Abteilungen; 1929 wechselte er nach Rom an die Botschaft beim Heiligen Stuhl, und 1931-1935 amtierte er als Generalkonsul in Marseille, bevor er unter dem Nazi-Regime zwangspensioniert wurde. Hermann Meyer starb 1943 in Bonn.

Die Aufbauarbeit im Politischen Archiv und der Wechsel in die Diplomatenlaufbahn führten dazu, dass “Das politische Schriftwesen” Meyers einziger Beitrag zur Akten- und Quellenkunde blieb, abgesehen von einer kleineren Studie zur Sprachwahl in den Depeschen preußischer Diplomaten (Friedrich der Große hatte Französisch verordnet; Meyer 1926). Leider.

Das Buch zeichnet sich durch Praxisnähe und Eingängigkeit aus, die seiner Rezipierbarkeit außerhalb des Archivs eigentlich zugute kommen sollte. Meyer beschränkt sich darauf, den Ist-Zustand des Aktenwesens zu vermitteln, und verbindet geschickt Aktenkunde im engeren Sinne, also die Untersuchung von Schriftstücken anhand formaler Merkmale, mit quellenkundlichen Einsichten, die er bei der Unterstützung der Edition gewonnen hatte.

Es beginnt mustergültig mit einem Abriss der Aufbauorganisation des Auswärtigen Amts im Kaiserreich, seiner Zentrale und der Auslandsvertretungen, und mit Grundzügen des Gesandtschaftsrechts (Kap. I). Weiter geht es mit der “Allgemeine[n] Organisation des politischen Schriftwesens” (Kap. II), in der eine systematische Aktenkunde der zwischen der Zentrale und den Auslandsvertretungen gewechselten Berichte und Erlasse (Depeschen) mit einer Beschreibung der Kanzlei- und Registraturorganisation in Gestalt des legendären, 1920 aufgelösten Zentral- und Depeschenbüros der Politischen Abteilung I A des Auswärtigen Amts verbunden ist, und zwar sehr umfassend. Meyer beschreibt auch die Registraturfindmittel (Journale, Register), was zum Verständnis der Edition wenig beiträgt, aber der Benutzbarkeit des im Werden begriffenen Archivs dient.

Genetische Aktenkunde

Genetische Aktenkunde

Der Hauptteil der Genetischen Aktenkunde findet sich etwas unerwartet in Kap. III unter dem Rubrum “Grundbegriffe des politischen und diplomatischen Schriftwesens”. Es ist wohl das zentrale Kapitel, weil es am unmittelbarsten der Quellenkritik der edierten Dokumente dient.

In Kapitel IV springt Meyer zurück zur Systematischen Aktenkunde und behandelt die Stilformen des diplomatischen Schriftverkehrs, die berühmten Noten, Verbalnoten und Aide-Mémoires. Auch hier geht er über den Rahmen der Edition, in die fast nur Aide-Mémoires aufgenommen wurden, hinaus. Hinsichtlich dieses aktenkundlichen Sondergebiets beruht praktisch die gesamte seitdem erschienene Literatur auf Meyers Ausführungen. Dabei wurde der Gebrauch dieser Stilformen im Auswärtigen Amt noch im Jahr des Erscheinens, 1920, grundlegend reformiert. Eine Veröffentlichung dazu bereite ich vor.

Einbindung des Kaisers in den Geschäftsgang des Auswärtigen Amts

Einbindung des Kaisers in den Geschäftsgang des Auswärtigen Amts

Mit der “Beteiligung des Staatsoberhaupts” (Kap. V) geht es noch einmal ans Eingemachte der edierten Dokumente und um die Fortsetzung der Geschäftsgangskunde aus Kapitel III. Eine Besonderheit der Edition ist die typographisch gefällig gemachte Wiedergabe der Randbemerkungen Wilhelms II. auf den vorgelegten Depeschen und Immediatberichten. Der Quellenwert dieser zwischen hellsichtig und kreuzdumm rangierenden Marginalien für die Rekonstruktion der Julikrise ist sehr hoch.

Den Abschluss bildet in Kap. VI eine quellenkritische Schatzkammer zum Kurier-, Telegrafen- und Chiffrierwesen des Auswärtigen Amts, in der man sich bediene, um zu rekonstruktion, welcher Entscheidungsträger in der Julikrise wann und wie auf welche vorliegenden Informationen reagiert hat. Wer sich dabei mit forensischer Genauigkeit versuchen und gleichzeitig vor Aktengläubigkeit schützen will, sollte lesen, was Meyer über sich kreuzende Telegramme, die Uneindeutigkeit von Abgangs- und Eingangsdatierungen und Textverlust durch Übertragungsfehler zu sagen hat. Ein ausführliches Register erschließt dieses dünne, aber gehaltvolle Buch.

Meyer also auch ein Klassiker der Aktenkunde? Woran es Meyer noch fehlte, waren die von Meisner entwickelten Konzeptionalisierungen, die helfen, vor lauter Bäumen den Wald sehen. So behandelt er in Kapitel III die Entstehung der in Schriftform ausgehenden Erlasse, in II die registraturtechnische Behandlung der eingehenden Berichte, wiederholt das Ganze in Kap. VI für Erlasse in Telegrammform uns schiebt in V die Anbindung des Kaisers an den Geschäftsgang des Auswärtigen Amts nach. Das alles beschreibt Teilaspekte der Genetischen Aktenkunde, die sich mit den Bearbeitungsspuren befasst.

An Meisner geschult, würde man diese Aspekte zusammenziehen, um konzise den Geschäftsgang und seine Spuren auf den Unterlagen zu beschreiben. Ohne diese Konzeptionalisierung wird analytisches Potential vergeben. Meyer bleibt dem Praktizismus der Kanzleibeamten verhaftet; es gibt viele terminologische Unschärfen, die ebenfalls auf konzeptionelle Lücken hinweisen. So ist das Telegramm als solches kein Schriftstücktyp, sondern eine Übermittlungsform für verschiedenste Typen. Deshalb unterscheidet sich seine Entstehung im Geschäftsgang auch nicht grundsätzlich von der einer schriftlichen Depesche. Nur wurde die konventionelle Expedition per Post, Depeschenkasten oder Feldjäger eben durch den Weg über die Telegraphenämter ersetzt.

Natürlich kann man dem Wissenschaftler Hermann Meyer keinen Strick daraus trennen, dass er sich 1920 nicht an den aktenkundlichen Ariadnefäden orientiert hat, die Heinrich Otto Meisner erst 1935 gesponnen hat. Der “Meyer” ist ein Monument der aktenkundlichen Vorgeschichte, das man vielleicht mit Haß (1909) in eine Reihe stellen kann. Der Nutzen als praktische Fundgrube bleibt überragend groß.

Benutzer des Politischen Archivs, lest dieses Buch! Leider ist das Digitalisat bei Hathi-Trust mit einer deutschen IP-Adresse nicht abrufbar.

Literatur

Haß, Martin 1909. Über das Aktenwesen und den Kanzleistil im alten Preußen. Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte 22, S. 521-575 (online).

Meisner, Heinrich Otto 1935. Aktenkunde. Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens. Berlin.

Meyer, Hermann 1920. Das politische Schriftwesen im deutschen auswärtigen Dienst. Ein Leitfaden zum Verständnis diplomatischer Dokumente. Tübingen.

Ders. 1926. Der Sieg Der Deutschen Sprache in den politischen Depeschen Preußens und des Reichs. In: Görres-Gesellschaft, Hg. 1926. Festschrift, Felix Porsch zum 70. Geburtstag dargebracht. Görres-Gesellschaft zur Pfeleg der Wissenschaften im katholischen Deutschland, Veröffentlichungen der Sektion für Rechts- und Sozialwissenschaften 40. Paderborn.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/168

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Zentrale Texte I. Jörg Rogge: “Nur verkaufte Töchter?” (2002)

Im Jahr 2002 veröffentlichte der Mediävist Jörg Rogge einen programmatischen Aufsatz mit dem Titel „Nur verkaufte Töchter?“, in dem er die Möglichkeiten für eine Sozial- und Kulturgeschichte hochadeliger Frauen auslotet. Mit seinem Titel überspitzt Rogge die Überschrift eines früheren Textes von Katherine Walsh, die noch etwas vorsichtiger formuliert hatte (s. Walsh 1991). Er bleibt aber nicht bei dieser kosmetischen Veränderung stehen, sondern führt dezidiert die Schwächen der üblichen Forschungsansätze aus. Rogge beklagt insbesondere, dass in den meisten Studien zu (hoch)adeligen Frauen die jeweilige sozialhistorische oder geschlechtergeschichtliche Perspektive nicht überschritten wird. So habe jede der beiden tonangebenden Forschungsrichtungen in der jeweils anderen ihren blinden Fleck. Die Geschlechtergeschichte vernachlässige die ständische Dimension der weiblichen Lebenswirklichkeit, während die sozialhistorisch geprägte Adelsgeschichte all zu oft die „Folgen der Geschlechterdifferenz“ (Rogge 2002:243) unterschätze.

Blinde Flecken

Rogges Überlegungen zeigen die Schwächen der Forschung auf. Dadurch, dass die Adelsforschung bisher vor allem die rechtlich-politische Dimension in den Blick genommen hat (Heiratspoltik, Ehe- und Erbverträge u.ä.), vergass man, die Frauen als Akteure wahrzunehmen, die über eigene Handlungsspielräume geboten. Deshalb, so Rogge, sei über das adelige Eheleben auch so wenig bekannt. Auf der anderen Seite ignorierte die Geschlechterforschung hochadelige Frauen lange Zeit (man war wohl .zu sehr damit beschäftigt, andere soziale Gruppen zu untersuchen). Als dieser Ansatz dann aufgegriffen wurde, untersuchte man adelige Damen vor allem „entlang der Geschlechterachse anhand von biologisch-biographischen Konstanten“ (ebd. 242), beschränkte sich also bewusst auf ganz bestimmte Lebensabschnitte und Rollen (insbesondere die Trias Tochter / Ehefrau / Witwe), was bedauerlicherweise die Aussagen über weibliche Lebensführung verzerrte. So ist etwa der Schluss, dass erst das Leben als Witwe für adelige Frauen eine emanzipierte Existenz ermöglichte, bei näherem Hinsehen unhaltbar.

Doing gender

Dann zieht Rogge die Konsequenzen aus seinem Befund und entwickelt gleichsam sein eigenes Forschungsprogramm am Beispiel der vormodernen Fürstin, das sich wie ein Leitfaden liest und deshalb von besonderem Nutzen für den Leser ist. Er tritt dabei mit dem Anspruch an die Forschung heran, die unsystematische und selektive Untersuchung prominenter Einzelpersonen zu überwinden, um systematisch und multiperspektivisch ein Quellenkorpus auszuwerten. Zentrales Moment seiner Ausführungen ist das Konzept des „doing gender“ (stark gemacht u.a. von Bea Lundt, vgl dies. 1998). Geschlecht entsteht erst in der Interaktion eines Individuums mit seiner gesellschaftlichen Umwelt. Es ist kein starrer, überzeitlicher Gegensatz, sondern ein Produkt „gesellschaftlicher Zuweisung und subjektiver Aneignung“ (Rogge 2002:242). Rogges Anspruch und sein methodisch-theoretischer Ansatz zielen darauf, die Lebenswelt einer Fürstin umfassend zu untersuchen, um die Lebensführung und Handlungsspielräume bestimmenden Faktoren zu isolieren. Damit will er der bisherige Tendenz entgegen steuern, adelige Frauen über Zwang, Unselbstständigkeit, gar Unterdrückung zu definieren.

Ein praktischer Leitfaden

Vier Perspektiven sind deshalb zu berücksichtigen. Erstens der materielle Rahmen der Lebensführung. Also finanzielle Ausstattung bei der Hochzeit durch die Mitgift, Einkünfte, finanzielle Möglichkeiten der dynastischen Repräsentation (Kleidung, Schmuck, Feste usw.), aber auch Wohnsituation, Dienerschaft u.a. Zweitens geht es darum, die gesellschaftlichen Normen, Diskurse und Leitbilder im Hinterkopf zu behalten, die ja das Rollenbild und das Rollenverständnis einer Fürstin maßgeblich prägen. Die dritte Perspektive ist die der sozialen Praxis, fokusiert also ganz besonders auf die adeligen Akteure. Im Mittelpunkt des Interesse stehen hierbei natürlich der Ehemann und die anderen Familienmitglieder. Viertens und abschließend lohnt es sich, auf das Innere der Fürstinnen zu blicken. Wenn passende Quellen, wie Schreibkalender, Tagebücher oder aussagekräftige Briefe, vorhanden sind, dann erfährt man so einiges über die subjektiven Erfahrungen und Wahrnehmungsmuster der Frauen, deren Reaktionen und Deutungen auf konkrete Ereignisse.

Ganzheitlich vs. spezifisch

Rogges vielschichtiger Aufsatz macht sehr deutlich, dass man adelige Frauen als Akteure ernst nehmen muss. Um akteurszentriert zu arbeiten muss man freilich die Quellenbasis erweitern. Dabei nicht den Überblick zu verlieren und gezielt historische Vorarbeit einzubeziehen, ist eine Kunst für sich. Ganzheitliches wie mikrohistorisches Arbeiten ist aufwändig. Aber, gerade das unterstreicht Rogge, gerade im Forschungsfeld ‚adelige Frau‘ ist es die Mühe wert und man wird mit neuen, faszinierenden Erkenntnissen belohnt. Natürlich, das soll hier einschränkend gesagt sein, haben eingeschränkte, spezifische Fragestellungen und Zugänge weiterhin ihre volle Berechtigung. Nicht umsonst lernt man bereits im Proseminar, dass der Historiker, die Historikerin den Gegenstand einzugrenzen hat, damit sinnvolles Arbeiten möglich wird. Rogges Verdienst ist es, die Probleme und Lücken aufgezeigt zu haben, die durch Einseitigkeiten entstehen. Sein ganzheitlicher Gegenansatz schwebt aber nicht im luftleeren Raum, sondern er fügt ihm im zweiten Teil seines Aufsatzes Überlegungen an, die einen hilfreichen Leitfaden bilden. Hier überlegt Rogge auch, welche Quellengattungen für sein Forschungskonzept besonders aussagekräftig sind. Und er diskutiert, gleichsam zur methodologischen Absicherung soziologische Rollen- und Identitätstheorien und ihr Anwendungspotenzial für die Geschichtswissenschaft. Diese beiden letztne Aspekte verdienen freilich jeweils einen eigenen Beitrag und werden deshalb später einmal ausgeführt.

Literatur

Bea Lundt: Frauen- und Geschlechtergeschichte, in: Geschichte. Ein Grundkurs, hrsg. v. Hans-Jürgen Goertz, Reinbek 1998, S. 579–597.

Jörg Rogge: Nur verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgaben, Quellen, Methoden und Perspektiven einer Sozial- und Kulturgeschichte hochadeliger Frauen und Fürstinnen im deutschen Reich während des späten Mittelalters und am Beginn der Neuzeit, in: PRINCIPES. Dynastien und Höfe im späten Mittelalter. Interdisziplinäre Tagung des Lehrstuhls für allgemeine Geschichte des Mittelalters und Historische Hilfswissenschaften in Greifswald in Verbindung mit der Residenzen-Kommission der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen vom 15.-18. Juni 2000, hrsg. v. Cordula Nolte u.a., Stuttgart 2002 (= Residenzenforschung XIV), S. 235-276.

Katherine Walsh: Verkaufte Töchter? Überlegungen zu Aufgabenstellung und Selbstwertgefühl von in die Ferne verheirateten Frauen anhand ihrer Korrespondenz, in: Jahrbuch des Vorarlberger Landesmuseumsvereins 135 (1991) S. 129-144.

Quelle: http://edelfrauen.hypotheses.org/88

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