Verwaschene Texte

Artikel zum Voynich-Manuskript (VMS) ziehen meist auch Kommentare an, in denen sich die Kommentarist|inn|en darüber äußern, welche Theorie sie sich mal so überlegt haben, was das VMS sein könnte und wie der Text interpretiert werden kann. In den allermeisten Fällen muss man die Ausführungen nicht ganz ernst nehmen, da sich ein fundiertes Gespräch zu diesem mehr oder weniger komplexen Thema schlecht in Kommentaren führen lässt. Die Darstellung eigener Hypothesen benötigt mehr Platz, einen gegliederten Text und eventuell Abbildungen. Das alles können Kommentarspalten nicht so recht bieten. Es besteht natürlich die Möglichkeit, auf externe Seiten zu verlinken. Ich sehe mir diese dann auch meist an und gebe ein kurzes Feedback. Eine wirklich ausgearbeitete und nachvollziehbare Theorie ist mir dabei allerdings noch nicht untergekommen. Beispiele gefällig? Voilà: [1] [2] [3] [4] [5]

Ein Kommentar in der Nacht

Für einen Kommentar, der in der Nacht zum Sonntag unter meinem Gast-Post bei den Ruhrbaronen landete, muss ich allerdings eine Ausnahme machen, ist der Absender doch Thomas Ernst (wenn er denn wirklich dahinter steckt und mir nicht jemand einen Streich spielen möchte. Es fällt mir aber niemand ein, der Ernsts Stil so gut nachzuahmen verstünde). Traurigerweise werden sich jetzt nicht wenige der Leserinnen und Leser hier fragen, wer denn dieser Thomas Ernst sei. Seine Heldensage ist leider noch immer weithin unbekannt, das hat wohl auch mein Blogpost über dieses Husarenstück nicht wirklich geändert. Mit der Entschlüsselung der Steganographia III hat er sich unsterblich gemacht, seine Darlegung zum Thema ist mehr als lesenswert und sei jedem zur Lektüre empfohlen. Es ist ein Krimi, verborgen im Pelz einer vor amüsant vorgetragener Gelehrsamkeit strotzenden wissenschaftlichen Abhandlung. Mir fehlen die Worte, um hier festzuhalten, wie sehr ich Ernst dafür bewundere. Wenigstens einen New-York-Times-Artikel hat er dafür bekommen.

Die geheimnisumwitterte Steganographia von Johannes Trithemius.

Und nun äußert dieser Thomas Ernst – wenn ich das richtig verfolgt habe – zum ersten Mal seine Hypothese zum VMS, was ich allein für sich genommen schon ziemlich sensationell finde. Gewissermaßen vermutet auch er, beim VMS sei ein Kopist am Werke gewesen. Dieser sei jedoch kein Autokopist, der immer wieder Zeichenketten von sich selbst abschreibt und verfremdet, sondern ein Fremdkopist, der ein Werk abschreibt, dessen Zeichen ihm nicht geläufig sind und dessen Inhalt er dementsprechend nicht versteht. So sehr ich ihn sonst bewundere – hier liegt Ernst meiner Meinung nach falsch. Der Text des VMS weist einfach zu viele Eigenschaften auf, die mit dieser Hypothese nicht in Deckung gebracht werden können. Ich greife mir hier zwei dieser seltsamen Merkmale heraus, die sich in der gegebenen Kürze erklären lassen.

Entropie: Zuwenig Information an Bord

Über das Maß der Entropie lassen sich Aussagen über den Informationsgehalt einer Nachricht machen, und das, ohne den Inhalt (die Semantik) der Nachricht zu kennen. Dafür muss man lediglich die Häufigkeitsverteilung der einzelnen Zeichen kennen (um die Zeichenentropie – H0 – zu errechnen) sowie die Häufigkeit, mit der bestimmte Zeichen auf bestimmte andere folgen (um die Verbundentropie – H1 – zu errechnen). Da H1 abhängig ist vom Umfang des zugrundeliegenden Alphabets, sollte man – um Texte mit unterschiedlich vielen verschiedenen Zeichen zu vergleichen – die Differenz zwischen H0 und H1 heranziehen. Dies tut z.B. Dennis Stallings in seiner Analyse zum VMS und kann damit aufzeigen, dass sich der Text des VMS hinsichtlich dieses Differenzwertes signifikant von allen bekannten natürlichen Schriftsprachsystemen unterscheidet. Das VMS scheint viel weniger Information (d.h. mehr Redundanzen) zu enthalten, als alle vergleichbar langen natürlichsprachlichen Texte, die man bisher untersucht hat. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um Zeichen-, Silben- oder Alphabetschriften handelt.

Wortlängen: Zeilen als funktionale Einheit

Zeilen scheinen im VMS so etwas wie funktionale Einheiten zu bilden, d.h. sie scheinen auf irgend eine Weise gleich zu funktionieren. Bei natürlichen Sprachen ist dies auch zu beobachten, z.B. in der Lyrik oder bei Spruchsammlungen. Ein Text, bei dem auf 200 Seiten die Zeilen so aufgebaut sind, dass ihr jeweils erstes Wort – im Vergleich zur durchschnittlichen Wortlänge – signifikant länger, das jeweils zweite Wort aber signifikant kürzer ist, ist mir allerdings (abgesehen vom VMS, was Elmar Vogt schön ausführt) nicht untergekommen. Dazu wirken die Zeilen wie in Blocksatz gesetzt, ohne dass etwas darauf hindeutet, dass Wörter am Zeilenende getrennt worden wären oder dass der Abstand zwischen den Wörtern merklich differieren würde. Stattdessen scheint der Schreiber bzw. die Schreiberin einfach am Ende der Zeile ein Wort eingefügt zu haben, das längenmäßig passte. Ein solches Gebahren lässt sich meiner Ansicht nach nicht mit der Abschrift eines natürlichsprachlichen Textes in Deckung bringen.

Bloß ein starker Waschgang?

Die beiden kurz ausgeführten Indizien sind nicht die einzigen, die gegen die Hypothese sprechen, dem Text liege ein unverschlüsselter, natürlichsprachlicher zugrunde. Auch wenn man annimmt, der Text sei durch eine verständnislose, fehlerhafte Abschrift unter Zeitnot quasi einem Waschgang unterzogen worden, der ihn nahezu unkenntlich gemacht hat, kann das meiner Meinung nach diese Eigenschaften nicht erklären. Vielmehr deuten die Entropiewerte darauf hin, dass – wenn der Text des VMS eine Botschaft enthält – diese ein gutes Stück kürzer ist, als das die Länge des Textes suggeriert. Das heißt, dass die kleinsten Informationseinheiten des VMS länger sind als unsere Schriftzeichen. Das seltsame positionsabhängige Wortlängengebahren scheint mir auf einen Auswahlprozess irgendeiner Art hinzudeuten. Insofern denke ich, dass die Hypothesen, die

  1. von Gordon Rugg (Text ist ohne Inhalt und mithilfe eines Cardangitters und einer Morphemtabelle hergestellt)
  2. von Torsten Timm (Text ist wahrscheinlich ohne Inhalt und durch Kopie und Abwandlung einiger initialer Zeichenketten entstanden)
  3. von mir (Text ist das Resultat einer Verschlüsselung, bei der einzelne Buchstaben durch ganze, in Verschlüsselungstabellen aufgeführte Wörtern substituiert wurden)

aufgestellt wurden, in Vergleich zu der Ernst’schen die vorzuziehenden sind. Wie man sie gegeneinander evaluieren kann, darüber denke ich demnächst mal nach. Aber vielleicht nimmt mir das ja jemand ab.

 

Quelle: http://texperimentales.hypotheses.org/1155

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“Der Gang ins Museum wird durch die Virtualisierung nicht wegbrechen”

Dr. Frank Reichherzer arbeitet am Lehrstuhl für Geschichte Westeuropas und transatlantische Beziehungen an der Humboldt Universität zu Berlin. Er konzipierte die digitale Ausstellung “Orte des Übergangs. Eine andere Geschichte des Ersten Weltkriegs” für Europeana.

Dr. Frank Reichherzer (Foto: privat)

Dr. Frank Reichherzer (Foto: privat)

Sie haben als Kurator die digitale Ausstellung „Orte des Übergangs. Eine andere Geschichte des Ersten Weltkrieges“ für Europeana geplant. Europeana verfügt über zahlreiche (Ego-)Dokumente aus verschiedenen Zeitspannen. Nach welchen Kriterien haben Sie ihre Ausstellungsdokumente ausgesucht?

Unser Kriterium war es, die Dokumente und Objekte als aussagekräftige Quellen für die übergeordnete Frage und das Ziel der Ausstellung zu nutzen. Da der Zugang über das Konzept der Orte nicht der Logik der Verschlagwortung der Europeana entspricht, haben wir uns den Themen in einem ersten Schritt über Quellenarten genähert – also Kriegstagebücher, Verordnungen, Karten, Bilder und andere Objekte, zeitgenössische Literatur bis hin zu Lieder- und Kochbüchern und vielem mehr. Dort haben wir die Stellen, an denen unsere Orte thematisiert wurden, vermerkt und dann für den zweiten Schritt alles, was einen bestimmten Ort betraf, als Materialsammlung zusammengestellt.

Ihr Ziel ist es, den Ersten Weltkrieg aus einer neuen Perspektive, und zwar anhand eines Mosaiks von Orten, zu betrachten. Geht es Ihnen darum, den Krieg, der so 100 Jahre zurück liegt und vielen so abstrakt erscheint, erfahrbar zu machen? Welches Publikum möchten Sie damit ansprechen?

„Erfahrbar“ wollten wir den Krieg nicht machen. Wie wollten den Krieg in seiner Widersprüchlichkeit, in seiner Komplexität sichtbar machen. Abstrakte Orte, wie der Bahnhof, das Lazarett, die Kasernen aber auch das Hauptquartier, die sich überall, auf allen Seiten der Fronten, finden lassen, erschienen uns als geeigneter Zugang, die Pfade der Chronologie des Krieges, der nationalen Perspektiven und der epischen Schlachtengemälde zu verlassen. In diesem Sinne abstrahieren wir sogar noch mehr als die meisten Publikationen zum Thema. Wir fordern unsere Besucher heraus. Sie sollen den Ersten Weltkrieg als diffuses Ereignis erkennen – als gigantischen Ort des Übergangs, an dem Zivilisation und Barbarei, Moderne und Archaik, Zerstörung und Schöpfung, Beschleunigung und Beharrung, Mythos und Rationalität, Traum und Trauma und vieles mehr ineinander verwobene Realitäten bilden. Wir wünschen uns ein breites Publikum. Die Ausstellung ist so konzipiert, dass der Besucher seine Wege und sein Eintauchen in die Materie selbst gestalten kann. Gerade der ‚virtuelle Ausstellungsraum’ macht diese Sprünge und Drifts möglich. Die Orte sind dabei der Einstieg. Die Dynamiken, die sich im Raum zwischen den Orten bilden, sollen mit dem ‚Klicken‘ durch die Ausstellung in einer spezifischen Art im Besucher deutlich werden – und hier stimmt es wohl –hier kann der Besucher die Geschichte des Erste Weltkrieg in einer besonderen Weise „erfahren“.

Mittlerweile stellen auch zahlreiche Museen auf ihren Websites digitale Ansichten von ihren Ausstellungsobjekten zur Verfügung. Welche Bedeutung werden digitale Ausstellungen Ihrer Meinung nach in der Zukunft haben?

Technisch ist und wird vieles möglich sein. Vor allem Hypertextstrukturen und gestaffelte Informationsschichte bieten dem Besucher die Möglichkeit, in unterschiedliche Formen, Intensitäten und eigenen Wegen in die Materie einzutauchen. Wir hatten im ursprünglichen Konzept viel mehr Verlinkungen der Orte und der Narrationen wie ‚Ordnung und Chaos‘, geplant, mussten uns aber an den Europeana-Richtlinien orientieren.

Der Gang ins Museum wird aber durch die Virtualisierung nicht wegbrechen. Das Museum als sozialer Ort wird daher nicht verdrängt. Die Sehnsucht nach dem Sozialen und dem Authentischen ist groß. Ich denke, Mischformen werden sich etablieren. Mehr und mehr wird der Ausstellungsbesuch virtuell durch Terminals vor Ort oder auch durch die Nutzung mobiler Endgeräte weiter mit zusätzlichen Informationen angereichert. Grenzen hierzu sehe ich weder im Wissenschaftlich-kuratorischen Input noch in der Technik. Probleme liegen eher in urheberrechtlichen Fragen.

 

Sie wollen mehr über das Projekt Europeana und digitale Museen wissen? Fragen Sie Dr. Reichherzer bei unserem WeberWorldCafé “Narrating the First World War – Experiences and Reports from Transregional Perspectives”!

Quelle: http://wwc.hypotheses.org/390

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Neuer Band zur Erinnerungsgeschichte Norwegens

Zur Erinnerungsgeschichte Norwegens in transnationaler Perspektive veranstaltete mein Lehrstuhl an der Freien Universität Berlin zwei Workshops – 2011 in Berlin und 2013 in Oslo. Nun steht die Veröffentlichung ausgesuchter Beiträge namhafter Autoren aus Norwegen, Deutschland und der Niederland im Klartext Verlag unmittelbar bevor. Der Titel des Bandes lautet From Patriotic Memory to a Universalistic Narrative? Shifts in Norwegian Memory Culture after 1945 in Comparative Perspective und kann z.B. hier vorbestellt werden. Herausgeber sind u.a. Arnd Bauerkämper, Professor für neuere europäische Geschichte an der FU […]

Quelle: http://umstrittenesgedaechtnis.hypotheses.org/156

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Offener Brief an den Archivgesetz-Sachverständigen Prof. Dr. Eric Steinhauer

Lieber Herr Steinhauer,

der Landtag hat die Chance verschenkt, bei der Anhörung zur Evaluierung des NRW-Archivgesetzes am 28. August 2014

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/800/E16-829.jsp

Stimmen aus dem Umfeld der gegen den Verkauf von Archivgut gerichteten Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw (derzeit 1771 Unterstützer)

oder auch nur Vertreter der mitbetroffenen Universitätsarchive als Sachverständige einzuladen. Der Sprecher unserer Arbeitsgemeinschaft der NRW-Universitätsarchive, Herr Freitäger, hat bei seiner Unterschrift unter die Petition zu Protokoll gegeben, dass seine Eingabe an das federführende Ministerium noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt wurde.

Ich darf Sie bitten, dringend dafür zu plädieren, die im deutschen Archivrecht singuläre Vorschrift, wonach kommunales und Archivgut der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften (also vor allem der Universitäten) veräußert werden darf, ersatzlos zu streichen.

Ich darf zur Begründung auf die Begründung der Petition und meine eigene Stellungnahme von 2009 verweisen:

http://archiv.twoday.net/stories/6070626/

Ergänzend dazu:

Der von den Archivaren festzustellende bleibende Wert von Unterlagen entfällt nicht dadurch, dass eine Kommune in Zeiten klammer Kassen Archivgut verkaufen möchte. Ich darf Sie an die Causa Stralsund erinnern. Glücklicherweise konnte dort die Entscheidung, eine historische Gymnasialbibliothek zu veräußern, rückgängig gemacht werden.

Auch die Kommunalarchivare selbst sind – anders als ein Teil der kommunalen Spitzenverbände – gegen die Veräußerungsmöglichkeit. Nach herrschender archivrechtlicher Ansicht impliziert die gesetzliche Bewertungskompetenz der Archivare eine Weisungsfreiheit, siehe etwa mit Bezug auf Manegold

http://archiv.twoday.net/stories/2699909/

Die amtliche Begründung sagt zu § 2 Abs. 6 Archivgesetz NRW

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10028.pdf

“Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Entscheidungsbefugnis
über die Archivgutbildung allein unter fachlichen Gesichtspunkten zu treffen ist und daher ausschließlich beim zuständigen Archiv liegt.” Nicht beim Archivträger! Es besteht also klar ein Wertungswiderspruch zwischen der Entscheidung des Gesetzgebers, die Bewertungskompetenz – weisungsfrei – in die Hände des Fachpersonals zu geben, und dem Freibrief für den Archivträger, Sammlungsgut zu veräußern.

Nachkassationen sind umstritten, wie die auch archivrechtlich argumentierende Transferarbeit von Hanke 2006 zeigt:

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/44242/transf_hanke.pdf

Nachkassationen regelt das NRW-Archivgesetz in dem auch für kommunale und die weiteren öffentlichen Archive geltenden § 5 Abs. 2. Hierzu die amtliche Begründung:

“Satz 4 eröffnet dem Landesarchiv ausnahmsweise in besonders begründeten Einzelfällen (z.B., wenn zum Zeitpunkt der Übernahme keine vollständige Bewertung möglich war) die Möglichkeit, nicht mehr archivwürdige Unterlagen zu vernichten. Die Entscheidung über die Archivwürdigkeit liegt auch in diesen Fällen ausschließlich beim Landesarchiv.”

Um eine solche Nachkassation handelt es sich bei der Freigabe von Sammlungsgut nicht. Wenn die Archivare Sammlungsgut zum bleibenden Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses erklärt haben und aus fachlichen Gründen eine Nachkassation, die zwingend auf die Vernichtung hinausläuft, nicht in Betracht kommt, kann trotzdem der Archivträger sich – faktisch beliebig – über die Fachkompetenz hinwegsetzen und den Archivar oder die Archivarin anweisen, das Archivgut etwa einem Auktionshaus auszuhändigen. Einen Rechtsschutz gegen diese Maßnahme für die betroffenen Archivare oder andere Betroffene (z.B. Schenkungsgeber) bietet das Verwaltungsrecht nicht an.

Dieter Strauch hat in der kürzlich erschienenen Zweitauflage seines Standardwerks “Das Archivalieneigentum” im Kapitel “Kommunale Archive als GmbH?” (2014, S. 207ff.) die Veräußerungsproblematik erörtert. Seine Ausführungen sind zwar prima facie für die Veräußerungsgegner eher positiv, gehen aber an den faktischen Machtverhältnissen vorbei und können auch juristisch in Frage gestellt werden, da sich eine feste Auslegung nicht etabliert hat.

Nach Ansicht von Strauch (S. 216) verletzt die Veräußerung von Archivgut dann geltendes Recht und kann von der allgemeinen Rechtsaufsicht beanstandet werden, wenn es zu den in § 18, II Verf NRW genannten Geschichts- und Kulturdenkmalen gehört. Dann wäre der Kaufvertrag und die Übereignung der Archivalien nach § 134 BGB nichtig. Ein Gericht könnte die Auslegung der Begriffe Geschichts- und Kulturdenkmale voll überprüfen. Aber das würde voraussetzen, dass eine Klagebefugnis besteht. Nach herrschender Meinung kann sich nur die betroffene Kommune gegen die Kommunalaufsicht wehren. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Land bei der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Veräußerung von Archivgut sonderlich streng vorgeht. Beanstandet es nicht, kann kein Gericht eingreifen.

Weder Schenkungsgeber noch betroffene Forscher, denen die Arbeitsgrundlage durch eine Veräußerung entzogen wird, steht eine Klagebefugnis nach derzeit überwiegender Meinung zu. Das hat auch das VG Sigmaringen signalisiert, als ich als betroffener Wissenschaftler eine Klage gegen die Veräußerung des Wolfegger Hausbuchs einreichte, die ich wieder zurückziehen musste, da die Veräußerung bereits erfolgt war.

Strauch verkennt, dass das Land NRW skandalöserweise nicht bereit ist, privates und öffentliches Archivgut denkmalschutzrechtlich zu schützen. Das Denkmalschutzgesetz des Landes klammert das Archivgut aus!

Es ist außerordentlich fraglich, ob ein Verwaltungsgericht so mutig sein wird, denkmalschutzrechtlich nicht eintragbares Archivgut trotzdem als nach der NRW-Landesverfassung als “Denkmal” geschützt anzusehen. Zur allgemeinen juristischen Problematik verweise ich auf meinen Aufsatz in LIBREAS 2013:

http://www.ib.hu-berlin.de/~libreas/libreas_neu/02graf.htm

Strauch argumentiert, dass die Entscheidung über die Veräußerung von Archivgut nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehört, sondern vom Rat beschlossen werden muss (S. 217), was die Chance eröffnet, dass der Casus in der Presse oder Öffentlichkeit diskutiert wird. Im Fall Stralsund hat aber der in einer Ausschusssitzung getroffene Beschluss weder bei Presse noch bei der Öffentlichkeit zu Nachfragen geführt. Ob die Kommunalaufsicht tätig wird, kann sie selbst – faktisch nach Gutdünken – entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf ein Einschreiten besteht erneut nicht.

Selbst wenn man Strauch folgt, spricht alles dafür, dass eine rechtswidrig von der Verwaltung statt vom Rat vorgenommene Veräußerung folgenlos bleibt.

Strauch referiert eine Rechtsansicht, dass die Veräußerung von Archivgut anerkennungsbedürftig sei, da ein staatliches Mitwirkungsrecht gegeben sei, also ein Kondominium vorliege (S. 217). In diesem Fall dürfte die Aufsichtsbehörde auch Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen.

Nun könnte man fordern, dass
- bei Archivgutveräußerungen ein förmliches Genehmigungsverfahren installiert werden müsse
- wenigstens für die Universitätsarchive bzw. die weiteren öffentlichen Archive nach § 11 ArchivG NRW die Unveräußerlichkeit auch bei Sammlungsgut festgeschrieben wird

Aber am besten streicht man die Möglichkeit der Gemeinden, ungestraft Teile des kulturellen Gedächtnisses verscherbeln zu dürfen, ganz! Sie verstößt gegen den in der Landesverfassung angeordneten Schutz der Denkmale der Geschichte und Kultur, zu denen immer auch das nach archivfachlichen Grundsätzen bewertete archivische Sammlungsgut zählt.

Lieber Herr Steinhauer, hören Sie bitte auf die Stimme der Archivarinnen und Archivare, die sich in der Ablehnung einig sind, und auf die vielen Unterzeichner der Petition und machen Sie unser Anliegen auch zu Ihrem.

Herzlichen Gruß
Ihr Klaus Graf

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/407

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Soziologischer Monatsrückblick Juli 2014

Langsam, aber sicher nähern wir uns dem Redaktionsschluss am 31.08.2014! Nach einer langen Zeit des aufmerksamen Lesens, intensiven Nachdenkens und Bewerten  während der beiden Reviewphasen durch unsere Redaktion und den Wissenschaftlichen Beirat werden wir Mitte August über die endgültigen Beiträge … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/7168

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Birgitta Atlas – Saint Birgitta’s Monasteries

Die Birgitten gehören zu den unbekannteren Orden der Katholischen Kirche. Vielleicht liegt es daran, dass er nicht dem beliebten Schema, es ist, wie es scheint, entspricht. Vielmehr fragt man sich bei den Birgitten unwillkürlich, was wäre denn, wenn es nicht ist, wie es scheinen soll? Gemeint ist die Gender-Frage der Kirche. Wie bei Kanonissen oder manchem eher regional verbreiteten Orden (Ordre de Font-Evraud) gibt es Konvente beiderlei Geschlechts. Doch im Gegensatz zu den typischen Doppelklöstern der Benediktiner und anderer Gemeinschaften des Hochmittelalters, die später getrennt wurden oder deren zumeist weiblicher Teil irgendwann einging (vgl. Göttweig, die Petersfrauen in Salzburg etc.), zeichnet sich die Gruppe durch die zumindest nominelle Herrschaft der Äbtissin über den Gesamtkonvent aus. Auch strukturell kommt diesen weiblich regierten Gemeinschaften eine größere Stabilität zu, was auch für die offiziell als Erlöserorden bezeichneten Birgitten gilt, die der Augustinerregel folgen.

Gegründet von der Heiligen Birgitta von Schweden verbreitete sich die Gemeinschaft über große Teile Europas, so dass es folgerichtig war, die Urheberin, zugleich bedeutende und früh gedruckte theologische Autorin, 1999 zu einer Patronin Europas zu erklären

Dem entsprechend versteht sich der schon 2013 erschienene Birgitta Atlas (Birgitta Atlas. Saint Birgitta’s Monasteries. Die Klöster der Heiligen Birgitta, hg. v. Ulla Sander-Olsen, Tore Nyberg und Per Sloth Carlsen, [Uden] 2013) als transeuropäisches Projekt der Societas Birgitta-Europa mit Sitz in Vadstena (Schweden). Und es handelt sich zumindest vom Format her tatsächlich um einen Atlas. Nach Überblicken, darunter einer Einführung von Tore Nyberg, bekannt durch seine Quellensammlung „Dokumente und Untersuchungen zur inneren Geschichte der drei Birgittenklöster Bayerns 1420-1570“, 2 Bde. (Quellen und Erörterungen zur bayerischen Geschichte NF 26/1-2), München 1972-1974, folgen nach den Regionen gegliederte Einzelbeiträge zu allen Klöstern: Skandinavien, Italien, Königreich Polen, England/Portugal, Heiliges Römisches Reich mit den heutigen Niederlanden und französisch Flandern. Ein Appendix behandelt den Orden in der Hispanica, besonders Mexiko. Der Orden verbreitete sich nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich breit. Lediglich für das 16. und das 18. Jahrhundert sind keine Neugründungen vermerkt. Die letzte vorreformatorische Gründung, an Stelle eines älteren Klosters, entstand in Altomünster bei Dachau, dessen weiblicher Konvent bis heute blüht, womit er wie der in Uden (Nordbrabant, nominell erst 1713 entstanden) die verschiedenen staatlichen Aufhebungswellen überlebt hat.

Inhaltlich bieten die Beiträge im englisch-deutschen Paralleltext jeweils Grundübersichten zur Klostergeschichte und ausgewählte Literaturhinweise, die zu einer vertieften Auseinandersetzung einladen sollen. Damit kann der Birgitta Atlas nicht als typisches Klosterbuch mit stark schematisierten Artikeln bezeichnet werden. Dennoch erzählen die Beiträge regelmäßig zahlreiche Aspekte wie Bibliotheksbesitz, Konventsstärke und Zusammensetzung, Autorinnen und Autoren, archivalische Überlieferung etc. Außerdem ist das Werk reich illustriert. Neben Abbildungen aus Manuskripten und Archivalien finden sich besonders architektonische Materialien: Pläne, historische und aktuelle Ansichten, die in nuce eine Kunstgeschichte des Ordens schreiben. Dies ist nicht nur schön zu betrachten, sondern berücksichtigt zugleich die zumindest früher stark kunsthistorische Ausrichtung der Ordensgeschichte.

Zu erwerben ist das ohne ISBN-Nummer erschienene Werk zum Beispiel in Altomünster (http://www.altomünster.de/Kirche,Kultur-Verein/SocietasBirgitta-Europa.aspx).

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/7901

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Söldner im stand-by-Modus?

Viele Reichsfürsten wurden Anfang 1631 unruhig; Krieg lag in der Luft. Auch der Kurfürst von Brandenburg, eigentlich notorisch zahlungsunfähig, dachte an Werbungen. So berichteten die „Ordentlichen wochentlichen Post-Zeitungen“ darüber, daß Kurbrandenburg Kriegsknechte sucht, „vnnd wirdt jedem zwen Thaler auff die Hand / vnd ein Thaler Wartgeld gegeben“ – so hieße es aus Meißen vom 30. Februar 1631. Ins Auge springt hier der Begriff des Wartegelds. Gemeint war damit eine Gage, mit der sich ein Kriegsherr der Dienste eines Söldners versicherte, ohne daß im Moment schon ein konkreter Einsatz oder eine bestimmte Verwendung ins Auge gefaßt wurde (vgl. die nach wie vor mustergültige Studie von Fritz Redlich, hier Bd. 1, S. 56 f. u. 315 ff. „salary paid for preparedness“). Es wurde nur kurzfristig bezahlt, da es als eine Art Überbrückung bis zur festen Anstellung oder bis zum tatsächlichen Einsatz galt. Aber paßt dies auf den vorliegenden Fall?

"Ordenliche Wochentliche Post-Zeitungen", München: Johann Lucas Straub, 1631 (Logo)

“Ordenliche Wochentliche Post-Zeitungen”, München: Johann Lucas Straub, 1631 (Logo) 

Die Nachricht aus Meißen unterschied zwischen den Talern, die „auf die Hand“ gezahlt wurden, und dem Wartegeld. Das erstgenannte Geld dürfte das Laufgeld sein, das ein Söldner direkt bei der Anwerbung erhielt und das bereits in Zeiten des Dreißigjährigen Kriegs zum Werbegeld wurde (vgl. dazu Peter Burschel, S. 102). Das Laufgeld wurde ursprünglich ausgezahlt, damit der Söldner die Anreise von der Anwerbung hin zum Musterplatz finanzieren konnte. Damit war bereits eine erste Bindung an den auszahlenden Kriegsherrn hergestellt. Warum kam dann noch  ein Wartegeld hinzu? Sollte dies den Kriegsknecht bestärken, tatsächlich den Militärdienst bei diesem Kriegsherrn anzutreten? Dann würde der dazu gezahlte Taler an Wartegeld zusammen mit dem Laufgeld eher schon ein Werbegeld ergeben, eine reine Prämie also für den angeworbenen Söldner.

In der vorliegenden Situation hat der Kurfürst von Brandenburg, so muß man die Angaben verstehen, diese Anwerbungen offenbar in oder um Leipzig getan („diser Orten“); er war dort gerade eingetroffen, um am Leipziger Konvent teilzunehmen, und wollte offenbar neben den anstehenden Verhandlungen gleich andere Notwendigkeiten erledigen – eben hier ein paar Söldner anwerben. Immerhin hieß es noch weiter, daß Kurfürst Georg Wilhelm „dise Soldaten zu Leib Compagnia gebrauchen“ wollte. Es handelte sich also nicht um gewöhnliche Kriegsknechte, sondern um qualitativ hochwertige Söldner, die der Kurfürst tatsächlich zu seinem persönlichen Schutz anwerben wollte. Dies erklärt vielleicht auch den Vorgang, daß zu den ersten zwei Taler Handgeld auch noch ein Wartegeld hinzukam: Angesichts allseits anlaufender Werbebemühungen war der Söldnermarkt leergefegt; wollte Kurbrandenburg einige gute Kriegsknechte in Dienst nehmen, mußte man schon gutes Geld zahlen.

Doch wie muß man dann die Nachricht aus Den Haag vom 9. März 1631 verstehen? Hier wurde von massiven Werbungen der Generalstaaten berichtet; die Truppen sollten „in 12.000 Mann gesterckt werden / zu denen man noch 6.000 Wartgelter annemmen sollen“. Die erstgenannten Kriegsknechte sollten also tatsächlich in Dienst genommen werden, die zuletzt genannten sollten sich offensichtlich nur in Bereitschaft halten: Also 6.000 Söldner sollten im stand-by-Modus verharren, waren noch nicht richtig in Dienst genommen, wobei gewissermaßen ein Vorkaufsrecht für den Kriegsherrn bestand, der das Wartegeld gezahlt hatte?

Dies überrascht insofern, als üblicherweise das Wartegeld vor allem zum Einsatz kam, um sich der Dienste solcher Offiziere zu versichern, die den Nucleus eines Heeres darstellten und die im Ernstfall gleich ganze Kompagnien oder Regimenter würden aufbringen können. Da lohnte es sich schon, derartige Spezialisten zu bezahlen, auch wenn ihre Fähigkeiten erst in naher oder späterer Zukunft vonnöten sein würden. Doch einfache Söldner, zudem in so großer Zahl? Insofern ist mir die Verwendung des Begriffs Wartegeld in diesen Fällen nicht wirklich klar – aber vielleicht kenne ich auch nur zu wenig Beispiele, die auch vom Wartegeld für einfache Söldner berichten oder überhaupt das Bedeutungsspektrum dieses Begriffs erweitern.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/508

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Wer einmal fremdschreibt…

… tut das offensichtlich auch ein zweites Mal. Wie schon damals mit der Ausrede, das alles nur für die Mehrung von Ruhm und die Ehre der Blogplattform hypotheses.org zu tun. Dieses Mal fragte mich Sebastian Bartoschek von den Ruhrbaronen, ob ich meinen letzten Artikel zum Voynich Manuskript nicht auch auf dieser populären Blogplattform veröffentlichen und ihn in diesem Zuge vielleicht für ein breiteres Publikum aufhübschen wolle. Das habe ich natürlich gerne getan und dabei versucht, sowohl kürzere Sätze als auch gliedernde Zwischenüberschriften zu nutzen. Den Titel meines letzten Postes habe ich beibehalten, der Text ist allerdings durch eine allgemeine Einleitung zum Voynich Manuskript erweitert worden. Zu finden ist er hier.

Ich danke Sebastian für die Gelegenheit und hoffe, dass Mareike mir nicht allzu oder allzu lange böse ist. :)

Quelle: http://texperimentales.hypotheses.org/1118

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Zur Präsenz der Karmeliten in Oberösterreich – Fragen zu einer Bildquelle des frühen 16. Jahrhunderts

An der Fassade eines „Bürgerhauses“ in Steyr (Oberösterreich) findet sich ein Christophorus-Wandbild vom Beginn des 16. Jahrhunderts mit der Darstellung eines knienden Stifters im Habit der Karmeliten. Eine fragmentierte Inschrift an derselben Fassade enthält die Worte „domus fratris“. In meinem Blog Camera Picta habe ich mir letztens Gedanken zu diesem Wandbild gemacht und die Frage aufgeworfen, ob sich daraus möglicherweise auf eine (wie auch immer geartete) Präsenz der m. W. hier sonst nicht nachgewiesenen Karmeliten in Steyr schließen lässt. Denkbar erschiene mir auch eine Verbindung zum Karmeliterkloster im nahegelegenen Mauthausen, nachweisbar ist eine solche, soweit ich sehe, jedoch nicht. Zudem bestand der Konvent in Mauthausen nur wenige Jahre (1494-1507/14), sodass fraglich ist, inwieweit er überhaupt jemals so etwas wie öffentliche Wirkung über die Ortsgrenzen hinweg erzielen konnte.

Nach allem, was ich bisher finden konnte, ist die Literaturbasis sowohl zu dem Wandbild in Steyr als auch zu den Mauthausner Karmeliten, gelinde gesagt, dürftig. Falls jemand mehr weiß oder weiterführende Ideen hat, wäre ich für entsprechende Hinweise daher ausgesprochen dankbar.

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/7846

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