2. Philosophiegeschichtler vs. Systematiker

Eines schönen morgens wachen sie auf, sehen, dass sie einen Master der Philosophie in Urkundenform an der Wohnzimmerwand hängen haben (wahlweise auch einen Magister Artium) und beschließen zu promovieren, weil sie Idealist sind und damit Karriere, Wohlstand, Urlaub, Ansehen und Freizeit ebenfalls an den Nagel hängen wollen. Wenn sie diesen schönen Gedanken gefasst haben und ihren Kommilitonen, Freunden und Kollegen davon erzählen wollen, noch bevor sich ihr Thema richtig vor ihrem inneren Auge heraus kristallisiert hat, werden sie schon bald auf einem der zahlreichen Flure zwischen den Bibliotheken der Fakultät mit der alles entscheidenden Frage konfrontiert werden: „Guten Tag, arbeiten sie philosophiegeschichtlich oder systematisch?“

„Hallo“, ich z.B. arbeite philosophiegeschichtlich. Denn ich erarbeite die Position eines Autors aus dem 11. Jh. zu ethischen Dingen. In den Augen der fragenden Person bewegt sich meine Doktorarbeit also wahrscheinlich irgendwo zwischen dem Thema „Die Vier-Elemente-Lehre“ und „Unser geozentrisches Weltbild“. Philosophiegeschichtler wie mich interessiert, was jemand über ein Thema genau gesagt und gedacht hat. Meine eigene Meinung zu dem Thema rückt dabei in den Hintergrund. Auf der anderen Seite stehen die Systematiker. Sie interessiert ein Sachverhalt und sie möchten selbst eine Position zu diesem Sachverhalt erarbeiten. Sie bearbeiten so spannende Themen wie „Was ist Neuro-Enhancement?“

Nun, ich glaube, es gibt ein Paradebeispiel für philosophiegeschichtliche Forschungsfragen (damit wir mal in die Materie einsteigen. Vgl. für das Folgende Brüllmann (2011): Die Theorie des Guten in Aristoteles’ „Nikomachischer Ethik“, S. 20ff., der diese gut zusammenfasst)), damit sie sehen, womit sich solche Leute in etwa beschäftigen.

Also: Etwa 2335 Jahre nach Aristoteles’ Tod schaut sich ein schottischer Autor namens W. F. R. Hardie einige Stellen der Nikomachischen Ethik, der wichtigsten ethischen Schrift des Aristoteles, an. Ihm fällt auf, dass Aristoteles die Glückseligkeit des Menschen für das höchste Gut hält und dafür drei Hauptargumente liefert: 1) Die Glückseligkeit wird immer für sich selbst gewollt, denn sie ist nie Mittel für ein anderes noch höheres Ziel, 2) die Glückseligkeit ist selbstgenügsam, denn wenn man sie hat, braucht man nichts anderes mehr. Und 3) ihr kann gar nichts hinzugefügt werden, da sie ja schon das beste ist, was wir erreichen können. William Francis Ross Hardie hat sich nun Gedanken über diese drei Kriterien des Aristoteles gemacht, einige weitere Textstellen angeschaut und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie zwei Interpretationen zulassen. In seinem daraufhin entstandenen Artikel „The Final Good in Aristotle’s Ethics“ von 1965 behauptet er nämlich, man könne entweder zu dem Schluss kommen, Glückseligkeit sei für Aristoteles die Ansammlung von Gütern wie beispielsweise Klugheit, Gesundheit, Vermögen etc.; oder aber Glückseligkeit sei etwas, das nicht aus den verschiedenen Einzelgütern bestehe, sondern etwas anderes neben diesen, zum Beispiel die theoretische Betätigung. Die erste Interpretation wurde von ihm „inklusive“ Interpretation genannt, die zweite „dominante“, da das außenstehende Gut Glückseligkeit alle anderen Güter übertrifft, diese quasi „sticht“, um einmal ins Quartett-Jargon auszuweichen. Der Unterschied lässt sich auch so formulieren: Verfolgen wir Einzelziele, wenn wir glückselig sein wollen? Wollen wir also klug, gesund, vermögend etc. werden, was dann zusammen eben die Glückseligkeit ergibt? Oder verfolgen wir die Glückseligkeit als etwas eigenständiges, das nicht aus diesen Einzeldingen besteht? Wie gesagt, es scheint, als gäbe es für beide Ansichten in Aristoteles’ Schrift Argumente. Um diese Interpretationsweisen haben sich dann in den folgenden Jahrzehnten Legionen von Artikeln gesammelt. Mit immer tieferen Recherchen aus dem aristotelischen Werk versuchten sie, für die eine, die andere oder eine Kombination aus beiden Ansichten oder eine ganz neue Ansicht zu argumentieren.

„Laaangweilig! Sie sind eben kein Systematiker und machen eigentlich auch nichts, als Steuergelder zu verschwenden und mit ihren Ausdrucken die Umwelt zu verschmutzen!“, wäre eine mögliche Antwort, die auch ihnen gerade auf der Zunge liegen könnte. Zum Glück ist das hier aber kein Dialog. Wenn Juristen Gesetzestexte auslegen und sich um die Interpretationsweisen streiten, indem sie für Meinungen von Vorgängern argumentieren, sie verstärken oder negieren, stößt dies hingegen auf Verständnis. „Weil Jura unseren Alltag ja beeinflusst“ wie beispielsweise § 26 Landesreisekostengesetz NRW: “Wenn ein Beamter während der Dienstreise stirbt, so ist die Dienstreise beendet.” Eine Beschäftigung hiermit ist sicher verständlicher und lebensnaher als die Beschäftigung mit der menschlichen Glückseligkeit nach Aristoteles.

Nein, aber philosophiegeschichtliche Positionen sauber herauszuarbeiten, bereichert nicht nur die eigene Meinungsbildung zu so wichtigen Themen wie “Was ist eigentlich ein gutes Leben?” und liefert interessanteste argumentative Wendungen, sondern öffnet auch die Augen bezüglich aktueller Diskussionen. In einem der nächsten Einträge werde ich deshalb auf mein Lieblingsthema, die aktuelle Glücksforschung und ihre Glücksdefinitionen eingehen. Hier ein Vorgeschmack auf die Standardfloskeln, die Wissenschaftler dort nach langjähriger Beschäftigung mit dem Thema Glück erarbeitet haben bzw. aus meinem Poesiealbum der Klasse 7c stammen könnten: “Glück ist, nicht immer alles gleich und sofort zu wollen, sondern sogar weniger zu wollen. Das heißt, seine Impulse zu kontrollieren und seinen Trieben nicht gleich nachzugeben. Die wahre Glückseligkeit liegt dann in der echten und tiefen Bindung mit anderen Menschen.” (http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/39739, abgerufen am 02.03.13)

Quelle: http://philophiso.hypotheses.org/35

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Der Arbeitskreis “Digitaler Wandel und Geschichtsdidaktik” startet mit 20 Mitgliedern | Bericht von der konstituierenden Sitzung in Göttingen, 27.9.2013


GÖ
Auditorium Maximum, Universität Göttingen, By Daniel Schwen [CC-BY-SA-2.5 , via Wikimedia Commons
 

Am 27. September 2013 hat sich in Göttingen der Arbeitskreis dWGd | Digitaler Wandel und Geschichtsdidaktik während der dortigen  Zweijahrestagung der Konferenz für Geschichtsdidaktik mit insgesamt 20 Mitgliedern konstituiert.

Die Leiter des Arbeitskreises, Prof. Dr. Marko Demantowsky, Dr. Jan Hodel (beide Basel/Brugg-Windisch) und Dr. Christoph Pallaske (Köln), stellten zunächst die Hintergründe, Ziele und nächsten Schritte des neuen kgd-Arbeitskreises vor. Wichtigste Ankündigung war dabei das erste Arbeitstreffen, das im Rahmen der Tagung Geschichtsdidaktische Medienverständnisse. Geschichte – Definition – neue Herausforderungen am 25. und 26. April 2014 an der Universität zu Köln stattfinden wird.

Die anwesenden Mitglieder äußerten in einer ersten Vorstellungsrunde verschiedene Interessenschwerpunkte:

  • Veränderungen des Geschichtslernens durch digitale Medien (z.B. digitale Schulbücher oder Apps zum Mobile Learning)
  • empirische Forschungen hierzu
  • Lehr- und Lernkonzepte mit digitalen Medien im Lehramtsstudium
  • Veränderungen narrativer Strukturen und Erinnerungskultur(en) im Netz
  • verstärkte Vernetzung und Kooperationen zwischen Geschichtsdidaktik und “digitalen Praktikern”
  • Bündelung und Sichtbarmachung bisheriger und laufender Projekte und Initiativen

Die Leiter des Arbeitskreises äußerten sich sehr positiv über den regen Zuspruch. Weitere Interessenten sind herzlich eingeladen, dem Arbeitskreis als Mitglied beizutreten. Bitte senden Sie hierfür eine Mail an einen der drei Leiter des Arbeitskreises.

Quelle: http://dwgd.hypotheses.org/65

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Wie alles begann …

Im August 2012 unternahmen Martin Kintzinger und Pierre Monnet gemeinsam mit Rolf Große und Torsten Hiltmann die erste Schritte zur Erstellung einer deutsch-französischen Mediävistendatenbank. Dafür sollte im Rahmen einer Umfrage zunächst erst einmal geprüft werden, ob überhaupt Interesse an einer solchen Initiative besteht. Hier ein Auszug aus dem damaligen Anschreiben


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
erlauben Sie uns bitte, Sie heute auf ein neues Format der Wissenschaftskooperation für die Mittelalterliche Geschichte aufmerksam zu machen und Sie zur Mitwirkung daran einzuladen.
Die Internationalisierung von Forschung und Lehre erfährt in der Wissenschaftspolitik
gegenwärtig eine zunehmend größere Beachtung. Der Kooperation zwischen deutschen und französischen Institutionen der historischen Forschung kommt hierbei besondere Bedeutung zu.
Zusammen mit Dr. Torsten Hiltmann (Universität Münster) haben wir eine Initiative
eingeleitet, die der Zusammenführung der Interessen der deutschen und französischen
Mediävistinnen und Mediävisten dienen soll. In einer Datenbank sollen Arbeitsschwerpunkte der Forschung insbesondere zur Geschichte Frankreichs und zur deutsch-französischen Geschichte sowie Kooperationen mit französischen Kolleginnen und Kollegen erfaßt werden.
Die Datenbank soll ein geeignetes Format bieten, um bestehende Interessenkonvergenzen und künftige Kooperationsprofile zu identifizieren.
In der Verbindung des historisch-mediävistischen Arbeitsschwerpunktes innerhalb des an der Universität Münster 2011 gegründeten „Interdisziplinären Frankreich Forums (iff)“ mit dem Institut Français d´Histoire en Allemagne und in Abstimmung mit dem Deutschen Historischen Institut Paris einerseits sowie mit der Société des Historiens Médiévistes de l´Enseignement Supérieur Public (SHMESP) andererseits stellen wir einen institutionellen Rahmen für den Aufbau von Kooperationen zwischen Deutschland und Frankreich auf dem Feld der historischen Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte bereit. Für den Aufbau der Datenbank können wir zur Erfassung der Interessenten innerhalb Frankreichs auf die weit entwickelte Datenbank der SHMESP zurückgreifen.

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Initiative unterstützen und Ihre Angaben für die
Datenbank möglichst bis zum 15. September 2012 bereitstellen könnten. Hierfür haben wir für Sie ein leicht auszufüllendes Online-Formular eingerichtet, das Sie unter folgender
Internetadresse erreichen (bitte klicken):
http://www.uni-muenster.de/iff/dfm/Fragebogen.html
….

Auch wenn die Deadline schon lang überschritten ist, der Link ist noch immer aktiv und besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich einzutragen.

Zum Feedback auf die Inititative mehr im nächsten Beitrag.

 

 

Quelle: http://dfmfa.hypotheses.org/21

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Tagung „Die Reformation und ihre Medien. Mediale Strategien im Umkreis der Wettiner im 16. Jahrhundert“

Datum, Ort: 30. September bis 2. Oktober 2013, Schloss Friedenstein Gotha, Westturm, Ekhof-Kabinett

Vom 30. September bis 2. Oktober 2013 findet auf Schloss Friedenstein die Tagung „Die Tagung_Reformation_und_MedienReformation und ihre Medien“ statt. Die Tagung beleuchtet die strategische Nutzung medialer Informationsformate vor konfessionellem, religions- und reichspolitischem Hintergrund im Umkreis der Wettiner während der Reformation. Die zu untersuchenden Medien reichen von publizistischen Erzeugnissen wie illustrierten Einblattdrucken und Flugschriften über Briefe und Bücher bis hin zu Informationsträgern, die der Schriftlichkeit entzogen sind wie Gemälde, malerische und bildhauerische Ausstattungen sakraler und öffentlicher Räume, Theateraufführungen, Münzen und Medaillen.

Die Tagung wird von der Projektgruppe Reformationsgeschichte, einem durch das TMBWK unterstützten Zusammenschluss der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha (Dr. Martin Eberle), der zur Universität Erfurt gehörenden Forschungsbibliothek Gotha (Dr. Kathrin Paasch) und des Lehrstuhls für Kirchengeschichte der Universität Jena (Prof. Dr. Christopher Spehr, Leitung) veranstaltet. Aufgabe der Projektgruppe ist es, zur Erforschung des reformatorischen Erbes in Thüringen beizutragen.

Aufgrund begrenzter Platzzahl wird um Anmeldung bis zum 20.09.2013 gebeten.

 Flyer zur Tagung

Organisation
Dr. Martin Eberle
Stiftung Schloss Friedenstein Gotha
Dr. Kathrin Paasch
Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha, Forschungsbibliothek Gotha
Prof. Dr. Christopher Spehr
Friedrich-Schiller-Universität Jena

Kontakt:

Ulrike Eydinger

Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Projektgruppe Reformationsgeschichte Stiftung Schloss Friedenstein Gotha PF 10 03 19, 99853 GOTHA Tel. 03621-8234-555 Fax 03621-8234-63 eydinger@stiftung-friedenstein.de http://www.stiftungfriedenstein.de/index.php?id=1084

 

 

 

Quelle: http://studpro.hypotheses.org/351

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Vorlagen als Kategorie der Systematischen Aktenkunde

Im neuesten Heft der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte hat Stephan Lehnstaedt einen lesenswerten Artikel zu den 2002 beschlossenen Ghettorenten veröffentlicht. Seine Hauptquellen sind Unterlagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales aus dem vergangenen Jahrzehnt, die er auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes einsehen konnte. Der Umgang mit diesen Quellen in den Fußnoten ist handwerklich sauber, weist aber auf eine Fehlstelle in der zeithistorischen Aktenkunde hin: Die Klassierung des behördeninternen Schriftverkehrs.

Worum geht es dabei? Adressierte Schreiben zwischen Korrespondenten, die nicht derselben Organisation angehören, werden üblicherweise in der Form “X an Y, Datum” im Anschluss an die Archivsignatur zitiert; so auch hier. Daneben greift Lehnstaedt aber häufig auf Schriftstücke zurück, die ihm formal als deutlich anderer Typ auffielen und die er (offensichtlich behelfsweise) als Interne Schreiben anspricht, z. B. “Internes Schreiben des BMAS an den Minister, 9.4.2009″ (Anm. 93, willkürlich herausgegriffen). Das lässt schon in verwaltungskundlicher Sicht stutzen: Eine Behörde schreibt an ihren Chef?

Ein Ministerialbeamter hat sofort ein klares Bild von diesem Schriftstücktyp vor Augen, den er als “Vorlage” kennt. Vorlagen sind die Hauptinstrumente der formalisierten Kommunikation zwischen der Arbeits- und der Leitungsebene eines Ministeriums. Sie dienen der Entscheidung oder der Unterrichtung, was in der Regel deutlich vermerkt wird, und sind in ersterem Fall mit einem Votum verbunden (vgl. aus Sicht des Praktikers Beuth 2005: 123).

Sie tragen eine Geschäftsgangsverfügung, die alle zu durchlaufenden Hierarchiestufen bis zum Staatssekretär oder gar Minister aufführt. Jeder dieser Beamten hat die Möglichkeiten, mit dem ihm zugewiesenen Farbstift zu kommentieren, zu streichen oder zu ergänzen – und das sowohl auf dem Weg nach “oben”, zur Beeinflussung der anstehenden Entscheidung, als auch auf dem Rückweg nach “unten”, zur Interpretation und Ausgestaltung der getroffenen Entscheidung. Der knappe Platz bedingt dabei verknappte Äußerungen, die in einem hoch formalisierten Verfahren entstehen und verarbeitet werden. Die Vorlage ist ein recht komplexes Instrument.

Heutige Vorlagen kommen den im Briefstil gehaltenen Behördenschreiben in der Tat recht nahe, seit nämlich die Geschäftsgangsverfügung vom Ende des Kontexts in den Kopf des Schriftstücks gerückt ist, also an die Stelle einer Adresse. Im Auswärtigen Amt geschah dieser Wandel um 1970. Dadurch wird der formengeschichtliche Ursprung der Vorlage verdeckt: der Aktenvermerk. In älteren Vorlagen wird dies deutlicher, schon allein durch die Selbstbezeichnung als “Aufzeichnung”. Hier ein Beispiel der 1950er-Jahre aus dem Auswärtigen Amt (PA AA, B 51-400-405, Bd. 52):

Vorlage 1955

Es handelt sich um eine Vorlage des stellvertretenden Leiters der Wirtschaftsabteilung, Junker, an Bundesaußenminister v. Brentano, auf dem Weg nach “oben” mit Rotstift abgezeichnet (und damit gebilligt) von Staatssekretär Hallstein. Das Votum (Billigung des beigefügten Antwortentwurfs) ist nicht explizit formuliert. Brentanos Billigung wird von der grünen Verfügung “Abschrift an Bu[ndes]wi[rtschafts]mi[nisterium] ebenfalls nur impliziert.

Der Aktenvermerk wird generell zu den immobilen Aufzeichnungen gezählt, die nicht zum Versand an einen Empfänger gedacht sind, sondern zum Festhalten von Wissen zum späteren Gebrauch der aktenführenden Stelle (vgl. Papritz 1959: 340). Nun war es schon in der 19. Jahrhundert üblich, solche Aufzeichnungen mit einem Votum zu versehen und höheren Orts zu vorzulegen. Sie deshalb aber mit Meisner (1969: 198) “besser zu den Berichten (Verkehrsschriftstücken)” zu rechnen, berücksichtigt zum einen nicht genügend die formalen Eigentümlichkeiten des Aktenvermerks, insbesondere die Ersetzung der Adresse durch einen Geschäftsgangsvermerk, der mitunter sogar in den Kontext integriert ist. Zum anderen verwischt die Einordnung in das bekannte Schema von Erlass und Bericht die Urschriftlichkeit als Grundcharakteristikum der Behördenarbeit mit Vorlagen: Auf eine Vorlage folgt eben kein Erlass im Sinne eines separaten oder auch nur aufgesetzten, jedenfalls eigenständigen Schreiben, sondern verschiedene Stellen arbeiten (unter Wahrung der Hierarchie: kollaborativ) an demselben Dokument.

Für die Quellenkritik hat das natürlich weit reichende Konsequenzen. Die präzise Benennung in der Zitation weist nach, dass der Autor den Typ seiner Quelle richtig erkannt hat. Nur kann man für den Bereich der Zeitgeschichte Historikern keinen Vorwurf machen, wenn die Aktenkunde selbst die Besonderheiten des Aktenwesen des 20. und 21. Jahrhunderts bislang nicht wirklich durchdrungen hat.

Literatur:
Beuth, Heinrich W. (2005), Regiert wird schriftlich: Bericht, Weisung und Vorlage, in: Auswärtiges Amt. Diplomatie als Beruf, hrsg. von Enrico Brandt/Christian F. Buck, 4. Aufl., Wiesbaden, S. 119–128.
Meisner, Heinrich Otto (1969), Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918, Leipzig.
Papritz, Johannes (1959), Die Motive der Entstehung archivischen Schriftgutes, in: Mélanges offerts par ses confrères étrangers à Charles Braibant, Brüssel, S. 337–448.

 

 

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/89

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Aktenkunde bei der Tagesschau

Die Tagesschau berichtet heute über Vorwürfe gegen den Bundesminister der Verteidigung, früher als angegeben über erhebliche Probleme bei der Drohne “Euro Hawk” informiert gewesen zu sein. Schon länger ist bekannt, dass dem Minister im Dezember 2012 Gesprächsunterlagen vorgelegen haben, die u. a. das Zulassungsproblem thematisierten und eine Serienbeschaffung in Frage stellten.

Die “Berliner Zeitung” hat jetzt nach eigenen Angaben eine Version dieser Unterlagen erhalten, in der an den entscheidenden Stellen Markierungen mit Grünstift zu sehen sind – in der deutschen Verwaltungspraxis bekanntlich der untrügliche Hinweis auf den Behördenleiter, hier also den Minister, als Urheber. Die “Berliner Zeitung” spricht plastisch, wenn auch nicht ganz korrekt von der “Ministerfarbe”.

Für sich genommen ist dies bereits ein schönes Beispiel für den quellenkritischen Wert von Bearbeitungsspuren auf Aktenschriftstücken und für die unverzichtbare Anforderung an die Arbeit mit moderen Akten, unter den oft zahlreichen Doppeln das für den Geschäftsgang bestimmte Arbeitsexemplar zu ermitteln.

Die Tagesschau will es ihrem Publikum noch genauer bieten, aber sie verschlimmbessert. Da sei der “Berliner Zeitung” das “Original” der Gesprächsunterlagen durchgesteckt worden. Das ließe allerdings Schlimmstes für den materiellen Geheimschutz im Verteidigungsministerium befürchten. Gemeint ist wohl ein Farbscan vom Original.

Als Infokasten findet sich dann folgende Information:

Regeln für Aktenvermerke

Will ein Minister auf einer Akte oder einem Vermerk etwas markieren oder einen Gedanken festhalten, darf er nicht zu einem beliebigen Kugelschreiber greifen. Damit nachvollzogen werden kann, wer welche Anmerkungen hinterlassen hat, ist die Farbe der Stifte genau geregelt. Die “Anlage 2 zu Paragraph 13 Absatz 2″ der “Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien GGO” legt fest: Der Grünstift ist dem Minister vorbehalten. Streng hierarchisch ist außerdem vorgeschrieben: Parlamentarische Staatssekretäre zeichnen violett, beamtete Staatssekretäre rot, die Abteilungsleitung blau und die Unterabteilungsleitung braun.

Die GGO (S. 59) ist damit richtig zitiert, dabei übersieht die Redaktion aber, dass das “Farbspiel” hier nur für den Geschäftsgangsvermerk zur Festlegung der Bearbeitung von Eingängen festgelegt wird. Die generelle Zuweisung der Farbe Grün ergibt sich aus dem Verwaltungegebrauch und möglicherweise internen Vorschriften des jeweiligen Ministeriums.

Außerdem: Offenbar verwechselt die Redaktion den hier geregelten Geschäftsgangsvermerk, also eine dem Schriftstück aufgesetzte Verfügung und damit ein Element aus der Analytischen Aktenkunde, mit dem Aktenvermerk als Schriftstücktyp aus der Systematischen Aktenkunde. Da die hilfswissenschaftliche Terminologie durch die Mehrfachverwendung des Grundworts “Vermerk” aber selbst nicht konsequent ist, ist das eine lässliche Sünde.

Schließlich noch der Klassiker: Zwischen Aktenvermerken als Schriftstücken und Akten (von der Tagesschau natürlich im Singular gebraucht) als deren Zusammenfassung wird nicht unterschieden; aber diesen Lapsus findet der abgekläre Archivar und Hilfswissenschaftler auch in in der hohen Wissenschaft…

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/75

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Eilt wirklich sehr!

Vermerke und Verfügungen auf Aktenschriftstücken richtig einzuordnen, ist ein großer Teil des aktenanalytischen Geschäfts. Deshalb nimmt die Merkmalskunde (so die treffende Bezeichnung bei Neuß 1954: 187) oder Analytische Aktenkunde zu Recht breiten Raum in den Handbücher ein.

Wie die vorliegende Literatur insgesamt, ist auch die Merkmalskunde im Besonderen noch stark auf die Zeit vor 1918 konzentriert. So wie sich das Aktenwesen im 20. Jahrhundert lawinenartig ausbreitete, differenzierten sich auch die inneren Merkmale weiter aus, wechselten ihr Erscheinungsbild und zum Teil auch ihre Funktion. In loser Folge und ohne systematisierenden Anspruch möchte ich einige Vermerke und Verfügungen vor allem in ihren zeitgeschichtlichen Ausprägungen behandeln.

Der Hauptrohstoff jeder Bürokratie ist die Zeit, die auf die Bearbeitung der einzelnen Vorgänge verteilt werden kann. Jeder bürokratische Institution benötigt ein Steuerungsmittel, um besondere Vorgänge mit Priorität bearbeiten zu können: die Beschleunigungsverfügung. Ihre klassische Form ist das lateinische cito! oder citissime!, gern auch kombiniert als cito! citissime! Bis vor kurzer Zeit war im deutschen Auswärtigen Dienst auch noch citissime nachts in Gebrauch: Traf der so bezeichnete Erlass außerhalb der Dienstzeiten in der Botschaft sein, so war der Botschafter notfalls aus dem Bett zu holen. Cito begegnet mitunter auch als grafisches Symbol, bei dem die übrigen Buchstaben in das C eingeschrieben sind. Verdeutscht wurde daraus Eilt! oder Eilt sehr!

Meisner (1935: 150; 1952: 77; 1969: 275) und Kloosterhuis (1999: 483 f.) behandeln cito oder Eilt im Kontext des Empfänger eines Schreibens: als Anordnung z. B. des Behördenleiters zur beschleunigen Erledigung einer Sache, die er auf dem Schriftstück, das den Vorgang auslöst, notiert. Der Konzipient der Antwort übernimmt die Verfügung in seinen Entwurf; Adressat bleiben dabei die nachfolgenden Instanzen im Geschäftsgang der eigenen Institution. Auch Hochedlinger (2009: 72 f.) bleibt in dieser Tradition, gibt aber mit der Erwähnung der Eilbriefe des 20. Jahrhunderts einen Hinweis auf den zweiten Anwendungsbereich, der in den komplizierten Verwaltungsstrukturen der Zeitgeschichte große Bedeutung gewonnen hat.

Eilt kann nämlich der Absender auch, bevorzugt zwischen Kopf und Datum, in sein Schreiben einbauen, um seine Einschätzung der Eilbedürftigkeit einer Sache dem Empfänger aufzwingen. Analytisch liegt also keine vom Kontext getrennte Verfügung vor, sondern ein besonderer Teil des Formulars. Dazu zwei Beispiele:

Eilt sehr 2

Hier wurde Eilt sehr beim Empfänger, dem Referat I B 1 des Auswärtigen Amts verfügt. Quellenkritisch kann daraus mit Sicherheit geschlossen werden, dass das Stück eilig behandelt wurde. (PA AA, B 43, Bd. 147.)

Eilt sehr 1

 

Hingegen wurde im zweiten Beispiel der Stempel Eilt sehr – Sofort auf dem Tisch dem Bericht vom Absender schon mitgegeben. (PA AA, B 43, Bd. 120.) Mehr als eine unverbindliche Empfehlung für die vorgesetzte Zentrale in Bonn kann man darin prima facie nicht sehen. Die hier nicht abgebildeten Bearbeitungsspuren deuten zwar tatsächlich auf eine schnelle Befassung hin: Eingang am 14. Januar, Schlussverfügung zdA am 15. Außer einer einsamen Anstreichung in der mitübersandten Anlage hat dieser Bericht allerdings keine weiteren Aktionen ausgelöst. Schnell zu entscheiden, dass nichts zu veranlassen ist, ist natürlich auch eine Form der schnellen Bearbeitung.

Der Eilt-Stempel wurde in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik bei der NATO nach Aktenlage seinerzeit gern und häufig geschwungen. Ein größeres Eilt (10 x 3,5 cm!) habe ich den Unterlagen des Auswärtigen Amts übrigens noch nicht entdeckt. Waren diese Sachen wirklich immer eilig? Der Verdacht drängt sich auf, dass Eilt (wie auch Geheim) in vielen Fällen als Subsitut für einen im Behördenschriftwesen nicht vorgesehen Wichtig-Vermerk gebraucht wurde. Geschäftstechnische Eilbedürftigkeit und sachliche Wichtigkeit sind aber grundsätzlich verschieden.

So ist Eilt im modernen Behördengeflecht auch ein Mittel, um an höherer Stelle im Wettbewerb mit anderen Aufmerksamkeit für die eigenen Anliegen zu gewinnen. Leicht kann der Gebrauch inflationär werden. Der Brüsseler Eindruck von Dringlichkeit dieser Sache wurde in Bonn jedenfalls nicht geteilt.

Sofort auf den Tisch, wie im Beispiel oben, ist ebenso wie das v. a. bei Kabinetts- und Parlamentssachen anzutreffende von Hand zu Hand ein Zusatz, der die sofortige Vorlage bzw. Weitergabe des Vorgangs ohne Ruhezeiten in Posteingangsstellen und Verteilerzimmern bewirken soll.

Literatur

Hochedlinger, Michael 2009: Aktenkunde: Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit, Wien.

Kloosterhuis, Jürgen 1999: Amtliche Aktenkunde der Neuzeit: Ein hilfswissenschaftliches Kompendium. In: Archiv für Diplomatik 45: 465–563 (Preprint).

Meisner, Heinrich Otto 1935: Aktenkunde: Ein Handbuch für Archivbenutzer mit besonderer Berücksichtigung Brandenburg-Preußens, Berlin.

Meisner, Heinrich Otto 1952: ,Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit, 2. Aufl., Leipzig.

Meisner, Heinrich Otto 1969: Archivalienkunde vom 16. Jahrhundert bis 1918, Leipzig.
Neuss, Erich 1954: Aktenkunde der Wirtschaft, Bd. 1, Berlin (Schriftenreihe der Staatlichen Archivverwaltung 5).

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/46

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Call for Papers

Frühneuzeitliche Bildungssysteme im interkonfessionellen Vergleich. Inhalte – Infrastrukturen – Netzwerke

Veranstalter: Dr. Christine Freytag, Institut für Bildung und Kultur, FSU Jena; Prof. Dr. Markus Friedrich, Fachbereich Geschichte, Universität Hamburg; Dr. Sascha Salatowsky, Forschungsbibliothek Gotha

Datum, Ort:   08.10.2014-10.10.2014, Gotha, Schloss Friedenstein, Konferenzzimmer

Deadline:       15.10.2013

Die Erforschung der frühneuzeitlichen Bildungsgeschichte hat in den letzten Jahren ein neues Profil gewonnen. Dabei verlagerte sich der Schwerpunkt der Forschung von der Pädagogik in die Geschichtswissenschaften mit einer entsprechenden Veränderung des Blickwinkels. Standen ehedem Erziehungs- und Bildungskonzepte im Mittelpunkt des Interesses, so rücken nun auch die sozialen und politischen sowie epistemischen Kontexte der Erziehungs-, Bildungs- und Schulgeschichte verstärkt in den Blick. Insbesondere der Zusammenhang zwischen Schulgeschichte und Konfessionsbildung wurde verstärkt thematisiert (Castan 1999; Schilling/Ehrenpreis 2007). Neu ist auch der Versuch, die verschiedenen Schultypen von der Elementarschule über die Lateinschule bis hin zum Gymnasium und den Höheren Schulen detaillierter als bisher zu erforschen und dabei die obrigkeitlichen Bedingungen von guter Bildung herauszuarbeiten (Tütken 1997, Ehrenpreis 2007, Töpfer 2012). Ziel weiterführender Studien zur frühneuzeitlichen Bildungs- bzw. Schulgeschichte muss es sein, neben der normativen Ebene stets auch die tatsächliche Situation im Erziehungs- und Schulwesen in den Blick zu bekommen. An diesem Punkt will die Tagung „Frühneuzeitliche Bildungssysteme im interkonfessionellen Vergleich“ neu ansetzen. Geplant ist ein auf Mitteleuropa fokussierter Vergleich insbesondere der lutherischen, reformierten und katholischen Bildungssysteme der Frühen Neuzeit, um die strukturellen, methodischen und inhaltlichen Übereinstimmungen und Unterschiede stärker als bisher herauszuarbeiten. Denn die Frage, ob das Bildungswesen im frühneuzeitlichen Europa über die unmittelbar religiösen Differenzen hinaus klar aufzeigbare konfessionelle Eigentümlichkeiten aufwies, lässt sich bisher nicht eindeutig beantworten. Dieser Frage möchte die Tagung durch vergleichend angelegte Vorträge nachgehen. Die Einbeziehung heterodoxer Bewegungen ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich erwünscht. Ein Beispiel hierfür wären die Sozinianer bzw. Unitarier, die in Raków bzw. Klausenburg jeweils eigene Gymnasien unterhielten. Gerade die Untersuchung heterodoxer Bewegungen kann bei der Beantwortung nach den konfessionellen Bedingungen von Bildung und Erziehung hilfreich sein. Erwünscht sind insbesondere Vorträge, die neben der inhaltlichen Untersuchung von Lehrplänen und Bildungskonzepten auch die ‚infrastrukturellen‘ Rahmenbedingungen der behandelten Schulen betrachten. Umgekehrt soll die Bedeutung von einzelnen Schulen oder ganzen Schulsystemen für die Wissens- und Wissenschaftsgeschichte der Frühen Neuzeit thematisiert werden. Fragen nach der institutionellen Einbettung von Schulen in Herrschaftsapparate, sozialgeschichtliche Vergleichsperspektiven, Untersuchungen zu unterschiedlichen bzw. ähnlichen politischen oder gesellschaftlichen Zielvorgaben für Bildungsinstitutionen, Vorträge zur Vernetzung einzelner Institutionen in der Gelehrtenrepublik und ähnliche Fragen können eine besondere Berücksichtigung finden.

Da die Erforschung des frühneuzeitlichen Schulwesens von einer disparaten Quellenlage geprägt ist, kann die Erschließung neuer Materialien zu bisher unbekannten bzw. nicht untersuchten Einrichtungen ebenfalls ein Schwerpunkt einzelner Vorträge sein. Erwünscht sind nicht zuletzt Vortragsprojekte, die neues Material zu bisher übersehenen Einrichtungen erschließen können. Der zeitliche Fokus der geplanten interdisziplinären Tagung liegt auf dem 16. und 17. Jahrhundert. Damit gerät die Zeit nach der Konsolidierung der Reformation in den Blick, in der zugleich der Jesuitenorden seine Tätigkeit an zahlreichen Gymnasien und Höheren Schulen begann. Pietismus und Frühaufklärung stehen ausdrücklich nicht mehr im Blickfeld der Tagung. Damit ergeben sich u.a. folgende thematische Schwerpunkte, die möglichst in konfessionell vergleichender Perspektive diskutiert werden sollten:

- Erziehungs-, bildungs- und schulgeschichtliche Entwicklungen und Brüche
- Gesellschaftlich-kulturelle Rahmenbedingungen und Funktionsbestimmungen von Bildung
- Kommunikationsgeschichtliche Veränderungen bzw. Einbettungen einzelner Institutionen
- Verflechtung von Religion, Bildung und Erziehung im Kontext von Bildungsinstitutionen
- Pädagogische Konzepte und ihre sozio-kulturellen Kontexte
- Schulen als Träger und Vermittler von Kultur (Theater, Musik, Dichtung, Sammlungen etc.)
- Lehrprogramme und Schulordnungen
- Schulbücher und Unterrichtsinhalte
- Schulreformen und ihre konfessionelle Ausrichtung
- Schulen als Infrastruktur frühneuzeitlicher Wissenskulturen

Wir laden (Nachwuchs-)Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in unterschiedlichen Disziplinen mit der Erforschung der Erziehungs-, Bildungs- und Schulgeschichte der Frühen Neuzeit beschäftigen, herzlich ein, einen Beitrag zur Tagung zu leisten. Eine Übernahme der Reise- und Unterkunftskosten von unserer Seite ist beabsichtigt. Bitte schicken Sie Ihr Vortragsangebot mit vorläufigem Arbeitstitel und Abstract (max. 2000 Zeichen) bis zum 15. Oktober 2013 an die genannte Kontaktadresse.

Kontakt:

Dr. Sascha Salatowsky
Universität Erfurt
Universitäts- und Forschungsbibliothek Erfurt/Gotha
Forschungsbibliothek Gotha
Schloss Friedenstein
99867 Gotha
Tel. +49 (0)361-737 5562
Fax +49 (0)361-737 5539
Email: sascha.salatowsky@uni-erfurt.de

URL:    http://www.uni-erfurt.de/studienstaette-protestantismus/

Quelle: http://studpro.hypotheses.org/313

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