Französische Aktenkunde

„Französische“ Unterlagen in deutschen Archiven sind ein interessanter Sonderfall für die Aktenkunde. Dabei muss unterschieden werden zwischen Schriftstücken in französischer Sprache, die vor allem aus der Diplomatie und der fürstlichen Standeskorrespondenz stammen, und echt französischem Verwaltungsschriftgut aus der Zeit Napoleons. Wer sich damit beschäftigen muss oder möchte (es hat seinen Reiz), findet hier eine bibliografische Orientierung.

Handbücher und Tafelwerke

Mit Stüber/Trumpp (1992) gibt es eine sehr gute Einführung in die Gesamtüberlieferung französischer Archivalien von hugenottischen Kirchengemeinden bis zur Alliierten Hohen Kommission nach dem Zweiten Weltkrieg. Das etwas zu stark strukturierte Buch bietet auch eine paläografische Handreichung und Hilfsmittel (Glossar, Abkürzungsverzeichnis). Überhaupt wird das Handwerk betont und Grundsätzliches zur Formalbeschreibung und Regestierung von Schriftstücken vermittelt.

Die Beispiele im Tafelteil sind dem kleinen Format des Bandes angepasst, aber hochwertig und noch gut brauchbar. Bei der Beschreibung der Faksimiles sind die Verfasser nicht einem einheitlichem Schema gefolgt, sondern exerzieren verschiedene Regestierungs- und Abschriftstechniken vor.

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Quelle: https://aktenkunde.hypotheses.org/514

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Crash-Kurse in den Historischen Hilfswissenschaften?

Im Netz läuft eine lebhafte und ergiebige Debatte über die Lage der Historischen Grundwissenschaften (ich halte es mit der traditionellen Bezeichnung “Hilfswissenschaften”). Aktuell geht es um die Möglichkeiten und Grenzen von Sommerkursen als Ersatz für die selten gewordenen regulären Lehrveranstaltungen.

Kristin Zech hat im Mittelalter-Blog mit guten Gründen eine Lanze für die Sommerkurse gebrochen. Etienne Doublier, Andreas Kistner und Vosding vom “Nachwuchsnetzwerk Historische Grundwissenschaften” widersprechen mit anderen guten Gründen am gleichen Ort.

Das Nachwuchsnetzwerk hat seit Oktober 2015 ein eigenes Blog, das aber bis jetzt leer geblieben ist.

Richtig ist an dieser Kritik, dass punktuelle Sommerkurse weniger bringen als eine stetige Beschäftigung mindestens über ein Semester inklusive Selbststudium (vulgo: Hausaufgaben).

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Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/471

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“Quellenkritik im digitalen Zeitalter”: Zum Positionspapier des Historikerverbands

Der Historikerverband hat ein wichtiges Positionspapier zu den Historischen Grundwissenschaften (auch Hilfswissenschaften genannt) veröffentlicht: “Quellenkritik im digitalen Zeitalter”.  Hier einige Gedanken dazu.
Die Mediävistin Eva Schlotheuber (Düsseldorf) und der Zeithistoriker Frank Bösch (Potsdam) zeichnen für das bei HSozuKult und im Blog des Historikerverbands veröffentlichte Papier verantwortlich. Ich gehe hier nur auf das eigentliche Papier ein, nicht auf die bei HSozuKult publizierten Diskussionsbeiträge.

Jetzt schon tl;dr? – Ganz am Ende wird aufgelöst, was im Bild über diesem Beitrag steht.

Ein gutes Papier

Dies ist ein taktisches Papier. Es begründet gegenüber Politik und Bürokratie, warum grundwissenschaftliche Lehre notwendig ist und bedient geschickt die Erwartungshaltungen dieses Publikums: die Sorge um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der “angelsächsische[n] Forschung” oder die Beschwörung von Synergien, gewürzt mit zeitgeistigen Neologismen wie “basal[e] Kompetenzen”.

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Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/438

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Aktenstücke gut zitieren

Historiker, die im Archiv forschen, sind sich oft unsicher, wie sie Aktenschriftstücke zitiert werden sollen. Jedenfalls wurde ich mehrfach darauf angesprochen, seit ich dieses Blog betreibe. Hier also Faustregeln eines Historiker-Archivars zum guten Zitieren:

  1. Nenne den Typ des Schriftstücks!
  2. Gib Entstehungsstufe und Überlieferungsform an, wenn sie von der Norm abweichen.
  3. Übergehe kanzleitechnisches Beiwerk.

Was ist darunter zu verstehen?

Das Problem

Ich schreibe bewusst "gut" statt "richtig zitieren", denn den einzig wahren Weg gibt es meiner Auffassung nach nicht. Was anzugeben ist und was nicht, sollte sich nach den Eigenheiten des zitierten Schriftstücks und dem Argumentationszusammenhang in der zitierenden Arbeit richten. Eine Zitation würde ich als gut bezeichnen, wenn ihr Informationsgehalt in diesen beiden Bezügen angemessen ist.

Normalerweise wird zu Zitaten aus Archivalien nur die Fundstelle angegeben, also eine mehr oder weniger komplizierte Sigle, die es erlaubt, den zitierten Text im Archiv exakt wiederzufinden. Dazu braucht es neben der meist dreiteiligen Archivaliensignatur (Archiv, Bestand, Bestellnummer) die Blattzahl (fol. oder Bl.). Manche Zeitschriften untersagen in ihren Manuskriptrichtlinien sogar weitergehende Beschreibungen als zur Wiederauffindung unnötig. Kostet im Druck eben Platz.

Das ist etwa so, als würde man eine Online-Veröffentlichung nur mit ihrem URN zitieren.

Und man kommt schon in Schwierigkeiten, wenn die Archivalien-Einheit, aus der zitiert wird, nicht foliiert ist. Das Schriftstück dann durch das Datum näher zu bezeichnen, wie ich das in meinem Erstling auch getan habe (Berwinkel 1999 - um mit schlechtem Beispiel voranzugehen), hilft nur bei weniger dichten Serien, bei denen dies ein eindeutiges Merkmal ist, und setzt für die nicht triviale Datierung unübersichtlicher Entwürfe selbst aktenkundliche Expertise voraus. Weit kommt man damit also nicht.

Der Schriftstücktyp

Es liegt nahe und ist verbreitet, Verfasser und Adressat plus Datum zu nennen: X an Y, 1. 1. 1900 (oder 1900 Januar 1 oder wie auch immer). Aber was tun, wenn es sich nicht um Korrespondenz mit Y handelt, sondern um Aufzeichnungen für die eigenen Akten des X? In diesem Fall führt schon rein sprachlich kein Weg daran vorbei, das Schriftstück näher zu charakterisieren.

Aus dieser praktischen Not sollte man eine methodische Tugend machen. Durch die Suche nach der treffenden Bezeichnung für ein Schriftstück vergewissert man sich des richtigen Verständnisses von dessen Form und Funktion, die als Kontext der Textinformation für die Quellenkritik entscheidend sind, und gibt seinen Lesern ein Hilfsmittel zur Falsifizierung der eigenen Schlüsse an die Hand. Gutes Zitieren zwingt zur Stellungnahme.

Bei der Benennung des Typs geht es um die Identifizierung des Zwecks einer verschriftlichten Information (Mitteilungen an Entfernte, Stütze des eigenen Gedächtnisses usw. - siehe Papritz 1959) und, bei Korrespondenzen, der aktenkundlich so genannten Schreibrichtung. Die Schreibrichtung ist ein elementares quellenkritisches Merkmal. Aktenstücke in öffentlichen Archiven stammen zumeist aus hierarchischen Institutionen, die das Verhältnis der korrespondierenden Personen bestimmten. Es wird von unten nach oben berichtet, von oben nach unten verfügt oder auf gleicher Ebene mitgeteilt.

X schreibt an Y mit einem bestimmten Inhalt - gut. Aber berichtet er seinem Vorgesetzten Y oder weist er seinen Untergebenen Y an? Die Bedeutung dieses Kontexts für die Interpretation des Texts liegt auf der Hand. Also zitiert man besser:

X an Y, Bericht, 1. 1. 1900, oder:
Behördenreskript der Kriegs- und Domänenkammer X an den Bergbaubeflissenen Y, 31. 12. 1770.

Entsprechend bei immobilem Memorienschreibwerk, wie man es aktenkundlich nennt:

X, Aktenvermerk, 30. 9. 1965, oder:
Abrechnung des Amtmanns X, 12. 12. 1701.

Ich bevorzuge die Stichwortform ohne Genitive. Man muss die Umständlichkeit der Quellensprache nicht emulieren.

Zweck und Form haben im Laufe der Jahrhunderte sehr unterschiedliche Typen von Schriftstücken hervorgebracht. Die Aktenkunde hat die zeitgenössischen Bezeichnungen vereinheitlicht und systematisiert. Im Ergebnis liegt ein sehr fein differenziertes Instrumentarium vor, das für die "klassische" Zeit bis 1918 bei Kloosterhuis (1999) mustergültig und handhabbar zusammengestellt ist. Dieser Begriffsapparat kann beim Erstkontakt abschreckend wirken. Am Gebrauch der aktenkundlichen Verabredungsbegriffe führt aber kein Weg vorbei, weil nur über diese eine wissenschaftliche Verständigung möglich ist. Man sollte sich nicht, wie es oft geschieht, eine private Terminologie aus zeitgenössischen Selbstbezeichnungen der Stücke und heutiger Umgangssprache stricken.

Die Bestimmung des Schriftstücktyps (Klassifizierung im Sinne der Systematischen Aktenkunde) betrachte ich als unverzichtbar, um ein Schriftstück als physischen Informationsträger angemessen zu zitieren.

Entstehungsstufe und Überlieferungsform

Bei Entstehungsstufe und Überlieferungsform halte ich es aber für ausreichend, Abweichungen von der Norm anzugeben. Dazu muss man diese beiden Kriterien aber zunächst vom Schriftstücktyp unterscheiden. Zur Illustration des Problems hier einige Beispiele aus der inhaltlich vorzüglichen Arbeit von Simone Derix (2009), die ich zufällig in den Händen hatte:

"Abschrift BM Lehr an StS BKAmt" (40 Anm. 63) - eine Abschrift wovon? Doch wohl von einem Mitteilungsschreiben unter praktisch gleich Gestellten (Bundesminister - Amtschef des Bundeskanzlers).
"Paper prepared in the Department oft State, Washington" (259 Anm. 240) - das ist ein Zitat aus dem Inhalt (Überschrift?), aber keine Charakterisierung.
"Funkübermittlung, BKA" (293 Anm. 49) - Was wird übermittelt, ein Bericht? Und in welcher Form liegt das Stück in den Akten vor? Schließlich musste die drahtlose Übermittlung verschriftlicht werden.

Korrespondenz liegt in Behördenakten in der Regel in zwei Entstehungsstufen vor:

  1. Eigene ausgehende Schreiben im Entwurf, der von allen zuständigen Instanzen genehmigt wurde und infolge dessen eine Reihe von Vermerken zum Urtext trägt.
  2. Fremde eingehende Schreiben als Ausfertigung, wie sie in der Kanzlei des Absenders als Reinschrift von dessen Entwurf hergestellt wurde.

Wenn nun in den Akten einer Behörde ein Bericht an das Ministerium als Entwurf vorliegt und dessen darauf folgender Erlass als Ausfertigung, dann ist das normal und muss beim Zitieren nicht beachtet werden.

Hoch relevant sind dagegen die Abweichungen von der Norm: Warum ist die Ausfertigung des eigenen Berichts bei den Akten? Ist er niemals abgegangen, wurde er im letzten Moment kassiert? Warum zeigt der Entwurf keine Spuren des Genehmigungsverfahrens? Im Zitat kann dies so ausgedrückt werden:

X an Y, Bericht, nicht genehmigter Entwurf, 15. 5. 1925.
Kabinettsordre Herzog Xs an den Amtmann zu Y in nicht vollzogener Ausfertigung, 1781 März 18.

Die Überlieferungsform ist etwas anderes. Ihre Kategorien sind Original - Abschrift/Kopie - Durchschlag usw. Hier findet man sich am ehesten instinktiv zurecht, dennoch drohen schwere Fehler: Ausfertigung und Original sind nicht identisch; auch von einem Entwurf gibt es ein Original (und beliebig viele Doppelstücke als Durchschläge oder Kopien). Auch "Abschrift" sagt nichts über den Typ des Schriftstücks aus.

Gleichwohl ist die Angabe der Überlieferungsform essentiell, sofern es sich nicht um das Original handelt. Es ist leicht einzusehen, dass es einen Unterschied macht, ob z. B. ein Schreiben des späten Mittelalters vom Original (der Ausfertigung oder des Entwurfs) oder von der Abschrift in einem Briefbuch zitiert wird.

Es geht um den Nachweis, die Quelle in ihrer maßgeblichen Form benutzt zu haben. Daran erweist sich auch das handwerkliche Können bei der Archivrecherche: Es war z. B. normal, einen Bericht der vorgesetzten Behörde mit einer bestimmten Zahl von Durchschlägen (der Ausfertigung) einzureichen, die an die zuständigen Stellen im Hause verteilt wurden. Das Original blieb dabei das Arbeitsexemplar, auf dem die Entscheidungsfindung (wie soll auf den Bericht reagiert werden?) durch Vermerke dokumentiert ist. Auf diese Bearbeitungsspuren richtet sich das historische Interesse manchmal mehr als auf den Urtext. Wer zufällig auf einen Durchschlag stößt und es dabei bewenden lässt, zitiert nicht die maßgebliche Überlieferung und begeht damit einen schweren methodischen Fehler.

Wenn nun das Arbeitsexemplar verloren oder nach Ausschöpfung aller Mittel nicht aufzufinden ist, muss ausgewiesen werden, dass ausnahmsweise nach einer sekundären Überlieferungsform zitiert wird:

X an Y, Bericht, Durchschlag, 23. 5. 1949.
Kopie der Ausfertigung des Erlasses des Ministerialrats X an das Finanzamt Y-Innenstadt, 3. 6. 1980.

Konzentration auf das Wesentliche

In der Archivarbeit führt Unsicherheit zum Drang nach Vollständigkeit: Ein normales Behördenschriftstück enthält eine große Menge von Bearbeitungsspuren, vom Eingangsstempel bis zum Grünstift des Chefs. Aus Furcht, etwas wichtiges zu unterschlagen, bringen viele Wissenschaftler eine methodisch unreflektierte Auswahl aus den formalen Merkmalen des Schriftstücks, die das Wesentliche eher verschleiert.

Hier ein Beispiel aus einem ausgezeichneten Aufsatz, dem wegen seiner tagespolitischen Aktualität breite Rezeption zu wünschen ist (Spohr 2010: 30 Anm. 89):

"Drahterlass, Telko Nr. 1374 an BM Delegation, D2, Dr Kastrup; Betr: Gespräch mit AM Schewardnadze (10.2.1990 im Kreml)—Fortsetzung zu Plurez 1373, 11 February 1990"

Hier sind überflüssig:

  1. der Betreff,
  2. der Bezug zum Vorgänger-Erlass,
  3. die fernmeldetechnische Kontrollnummer.

Nicht optimal ist die unverarbeitete Angabe des Adressaten in Form eines Zitat (und das auf Deutsch, mit nicht aufgelösten Abkürzungen, in einem englischen Text).

Als Zitation reicht: Auswärtiges Amt an Kastrup, Drahterlass, 11. 2. 1990.

Rein kanzlei- und registraturtechnische Vermerke, bei modernen Schriftstücken auch Angaben zum Beglaubigungsmittel und dergleichen haben nur in Ausnahmefällen eine Bedeutung. Diese Fälle sind wichtig, aber aktenkundliche Forensik lässt sich in einer Zitation aber nicht mehr unterbringen, sondern verlangt Erläuterungen im Text.

Dass sie in der Zitation übergangen werden können, bedeutet keineswegs, dass diese technischen Spuren als Bestimmungsfaktoren ignoriert werden können! Schließlich ergeben sich der Schriftstücktyp, die Entstehungsstufe und die Überlieferungsform aus ihren Kombinationen. Aber wenn das Haus gebaut ist, soll das Gerüst verschwinden.

Über Kommentare zu zitiertechnischen Spezialproblemen würde ich mich freuen.

Literatur

Berwinkel, Holger 1999. Münzpolizei in geteilter Landesherrschaft. Beobachtungen aus der Ganerbschaft Treffurt 1601-1622. In: Hessisches Jahrbuch für Landesgeschichte 49. S. 67-86.

Derix, Simone 2009. Bebilderte Politik. Staatsbesuche in der Bundesrepublik Deutschland 1949-1990. Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft 184. Göttingen.

Kloosterhuis, Jürgen 1999. Amtliche Aktenkunde der Neuzeit. Ein hilfswissenschaftliches Kompendium. Archiv für Diplomatik 45. S.465–563. (Preprint online)

Papritz, Johannes 1959. Die Motive der Entstehung archivischen Schriftgutes. In: Mélanges offerts par ses confrères étrangers à Charles Braibant. Brüssel. S. 337–448.

Spohr, Kristina 2012. Precluded or Precedent-Setting?: The "NATO Enlargement Question" in the Triangular Bonn-Washington-Moscow Diplomacy of 1990-1991. In: Journal of Cold War Studies 14. S. 4-54.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/289

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Orchideenfach im Nebenamt: Hilft Bloggen der Aktenkunde aus ihrer Nische?

Hier dokumentiere ich mein Referat auf dem Workshop „Bloggen in Geschichtswissenschaft und Archivwesen“, der am 10. November 2014 in Wien stattfand. Der Workshop hat gezeigt, dass geisteswissenschaftliches Bloggen erwachsen geworden ist. Den Organisatoren, Maria Rottler und Thomas Stockinger samt ihrem Team, gilt der Dank der Community!

Mein Blog Aktenkunde ist seit Mai 2013 online. Seitdem habe ich es auf 30 Beiträge gebracht. Das ist nicht viel. Ursprünglich hatte ich einen Zwei-Wochen-Rhythmus für neue Beiträge angepeilt. Das war nicht zu halten. Zu den Gründen komme ich noch.

Aktenkunde is of Blog now!

Die Aktenkunde ist die Historische Hilfswissenschaft von den formalen Merkmalen neuzeitlicher Verwaltungsunterlagen. Sie bietet das Rüstzeug zur Quellenkritik des größten Teils der Überlieferung in den Archiven. Sie sollte ein Grundlagenfach sein. De facto ist sie aber ein Orchideenfach. Die Gründe dafür können hier nicht diskutiert werden.

Ein Grund scheint mir jedenfalls zu sein, dass es kaum einen Fachdiskurs gibt. Aktenkunde wird in der Regel von Archivaren betrieben, die in ihrer Berufspraxis große Sachkenntnis erwerben, aber nicht dazu kommen, ihr Wissen neben dem Beruf zu systematisieren und in den konventionellen Formaten des Aufsatzes oder gar der Monographie und in gedruckten Organen zu veröffentlichen. Das Problem der Forschung im “Nebenamt” wurde von meinen Vorrednern schon angesprochen.

Einer dieser Archivare bin ich. Ich habe das Glück, in einem Archiv zu arbeiten, zu dessen Aufgaben auch noch die intensive inhaltliche Beschäftigung mit den Akten zählt (anstatt dieses anhand von Kennzahlen nur noch zu verwalten). So entsteht Erfahrungswissen.

Meine persönliche Lage ist gegenüber vielen Kollegen durch dem Umstand, dass ich Fernpendler bin, aber wohl noch verschärft. Die Zeit, die ich auf meine wissenschaftlichen Interessen verwenden kann, konzentriert sich auf werktäglich gute zwei Stunden im Zug – das bedeutet nicht nur zeitlich, sondern auch physisch eine erhebliche Einschränkung. Diese Zeit muss sich die Wissenschaft auch noch mit Verpflichtungen zu anderem Schreibwerk teilen. Meine eigentliche Freizeit gehört der Familie.

Da begab es sich, dass mir vor fast zwei Jahren durch einen renommierten Wissenschaftsverlag das Projekt eines aktenkundlichen Lehrbuchs angetragen wurde. – Auch über das Buch als Anstoß zum Blog haben wir heute schon einiges gehört. Bereits rein zeitlich war dieses Projekt eine Herausforderung. Besonders schwierig fand ich die Aufgabe aber wegen des Fehlens eines wissenschaftlichen Diskurses. Der Arbeitskreis Aktenkunde des 20. und 21. Jahrhunderts des VdA, in dem ich mitarbeitete, und die engagierte Berliner “Fachgruppe Historische Hilfswissenschaften” können dieses Manko allein nicht heilen.

So reifte der Gedanke, ein Blog als persönliches SETI-Projekt aufzusetzen. Wie die “Search for Extra-Terrestrial Intelligence” – wer will, kann bei SETI@home mitmachen – wollte ich eine Frage “Ist da draußen noch jemand”, bezogen auf mein Interesse an der Aktenkunde. Luft wollte ich mir verschaffen beim Brüten über einer ständig wachsenden Materialsammlungen, Befunde und Hypothesen zur Diskussion stellen, aber auch einen Attraktor für einen aktenkundlichen Diskurs aufbauen.

Technische Berührungsängste hatte ich nicht. Ich bin mit Computern aufgewachsen. In meiner Sicht ist der Computer und sind elektronische Medien allerdings kein Selbstzweck und keine kulturelle Strömung, sondern potentielle Werkzeuge zur Lösung gegebener Sachprobleme. Mit der Kultur des Ausprobierens, die zur Erschließung des “Web 2.0″ propagiert wird, kann ich mich weniger anfreunden. “Act now, think later – nobody will die”, diesen Satz von der Speyerer Tagung 2012 halte ich für problematisch, denn etwas kann sterben: das eigene Anliegen, wenn nämlich ein schlecht konzipiertes Blog wegen mangelnder Resonanz verstaubt oder weil dem Betreiber der Stoff ausgeht. Für Einzelblogger wiegt diese Gefahr schwerer als für Institutionen, und besonders bei der Verteidigung eines Orchideenfachs, dessen akademischer Belanglosigkeit dann auch noch ein virtuelles Denkmal gesetzt wird.

Für das eben skizzierte Ziel erschien mir ein Blog aber als geeignetes Werkzeug, insbesondere seitdem mit hypotheses.org eine nachhaltige Plattform und eine “managed community” zur Verfügung stand. – Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an Frau König und ihr Pariser Team. Natürlich ist ein Blog wegen der Eigendynamik des Netzes nicht stringent planbar. Eine grobe Marschrichtung ist aber unverzichtbar, getreu dem Eisenhower zugeschriebenen Aphorismus: “Fertige Pläne sind unnütz, aber der Prozess des Planens ist unverzichtbar.”

Ich habe seit Mai 2013 viele Erfahrungen mit dem Blog gesammelt. Menschlich berührt hat mich die Resonanz auf meine persönlichen Erinnerungen an den verstorbenen Lorenz Beck, die ein kleines virtuelles Kondolenzbuch hervorgebracht hat. Mein Text wurde in der Vierteljahrsschrift des “Herold” nachgedruckt.

Insgesamt können meine Beiträge drei Richtungen zugeordnet werden. Ich wollte

  1. Fragmente aus der Arbeit am Buch publizieren,
  2. mit Fundstücken aus den Medien die Aktualität der Aktenkunde belegen und
  3. zur didaktischen Verbreitung aktenkundlicher Methoden beitragen.

Fragmente: Zunächst ging es dabei um Wissenschaftsgeschichte, um die – regelmäßig vergessenen – Klassiker des Fachs wie Gerhard Schmid, aber auch um Einzelprobleme wie das Vorlagewesen in der modernen Ministerialverwaltung. Im Blog angerissen, wurde daraus ein Vortrag, dem Sie morgen lauschen können, und 2015 hoffentlich ein konventionell veröffentlichter Aufsatz von etwa 20 Manuskriptseiten.

Insgesamt musste ich aber feststellen, dass sich die Rhythmen der Arbeit am Buch und am Blog schwer synchronisieren lassen.

Fundstücke: Die Resonanz in den Kommentaren lässt sich auf den Nenner “Staunen” bringen. So penibel kann man in Medienberichte zur Euro-Hawk-Beschaffung eindringen? Es ist mir damit gelungen, Interesse für mein Anliegen zu wecken – aber auch Verständnis? Der Höhepunkt war in dieser Richtung die “Kanzlerakte“, eine bizarre Aktenfälschung, die ich mit eindeutigem Ergebnis seziert habe. Sie markiert aber auch in einen Endpunkt. Das Unternehmen darf nicht zu einer Popcorn-Aktenkunde werden, die primär durch Kuriosität auffällt.

Didaktik und Verbreitung: Besser ist es, anhand historisch aussagekräftiger Dokumente, die im Gegensatz zu gängigen Lehrbeispielen auch inhaltlich interessant sind, einen vertieften Einstieg in die Methodologie zu suchen.
Mit der Emser Depesche habe ich unter diesem Gesichtspunkt zum ersten Mal eine Serie versucht. Der Aufwand entsprach dabei dem für eine konventionelle Miszelle. Gegenüber dem “Popcorn” blieb die Resonanz gleich und damit über meinen Erwartungen. Es gibt also auch ein Publikum für “Nuts and bolts”-Aktenkunde. Ich weiß auch, dass Material aus dem Blog schon für eine Seminarübung benutzt wurde – nur zu, dafür ist es da und unter CC-BY-SA lizenziert. Über Rückmeldungen zum Nutzwert würde ich mich freuen.

Das Feedback hat meine Erwartungen übertroffen. Es äußert sich in einer ordentlichen Zahl von Likes und Pingbacks von anderen Blogs. Hinweise in viel gelesenen Blogs wie Archivalia und die Aufnahme in Planet History haben zur Reichweite beigetragen – Danke dafür. Der “Outreach” über die kleine archivarische und hilfswissenschaftliche Community hinaus macht für mich den eigentlichen Wert des Blogs aus.

Für mich zählt vor allem das qualitative Feedback in den Kommentaren. Es ist interessant, wo überall aktenkundliche Interessierte sitzen. Damit verknüpft ist “Serendipity“: der unwahrscheinliche, glückliche Zufall, dessen Wahrscheinlichkeit durch weltweite Abrufbarkeit wesentlich erhöht wird. Mit anderen Medien wäre ich nie in Kontakt zu einem Registrator gekommen, der sich mit der Sammlung und methodischen Reflexion seiner Arbeitserfahrungen beschäftigt, meinem eigenen Vorhaben ähnlich – ein sehr interessanter Kontakt.

Schließlich hat es die  “Aktenkunde” als Beispiel des Werts von Blogs für die Vermittlung von Spezialthemen auch schon zur Ehre einer Erwähnung im “Archivar” 3/2014 (S. 301, Anm. 6), dem Zentralorgan des deutschen Archivwesens, gebracht.
Darf man sich als Blogger nun als kleiner, dicker, wichtiger Relefant fühlen? Gerade Blogger müssen sich vor Selbstermächtigungsphantasien hüten.
Alle Interessenten sind mir willkommen. Ich beantworte jeden ernsthaften Kommentar, und es kommen erfreulicherweise nur ernsthafte. Das bin ich meinem Fach und meinen Lesern schuldig. Aber der angestrebte Diskurs kam bis jetzt nicht wirklich zustande.

Der Unterschied zwischen dem Internet und konventionellen Medien wird gern in das Paradigma “Kathedrale und Basar” (citation needed :-) ) gefasst: In der Kathedrale zelebriert – in diesem Modell – der Priester sein Arkanwissen vor der staunenden Gemeinde. Auf dem Basar entstehen Ordnung und Wissen durch Aushandeln aus vielen dissonanten Stimmen. Das Blog “Aktenkunde” ist noch zu wenig Basar. So gern ich Dinge vermittele: Mehr Kritik, Ergänzungen, Scholien, eben mehr Fachdiskurs wären schön.

Dass der nicht zustande kommt, liegt natürlich auch am speziellen Thema. Ich bemerke jedoch, dass das Feedback aus Archivarskreisen zwar kommt, doch auf anderen Kanälen: per Mail, per Telefon, per Schulterklopfen auf dem Archivtag. Archivare haben eben hervorragende analoge Netzwerke. Bloß sind die im digitalen Medium nicht sichtbar, was der Ent-Marginalisierung archivarischer Anliegen – nicht nur der Aktenkunde! – nicht dient.

Als Attraktor für einen Fachdiskurs ist das Blog nur bedingt ein Erfolg. Aber die Wende ist vielleicht in Sicht: Mit Jürgen Finger von der LMU München hatte ich ein instruktives Kommentar-Gespräch, unter anderem über eine aktenkundlich fundierter Zitierweise neuzeitlicher Archivquellen. Dazu werde ich als Nächstes bloggen.
Und jetzt kommt es: Der Verlag hat die Reihe, in der mein Buch erscheinen sollte, eingestellt. Meine erste Reaktion kann man sich denken, die zweite war: Endlich mehr Zeit für’s Blog, das gegenüber dem Buch immer zurückstehen musste. Diesen Zustand habe ich immer mehr als unbefriedigend empfunden.

Das Blog als Medium ist meinen diskontinuierlichen Arbeitsmöglichkeiten wesentlich besser angepasst als ein Buch. Es wird für mich künftig ein Hauptkanal meiner wissenschaftlichen Tätigkeit sein, in dem ich auch für das Buch gesammeltes Material verwerten kann.

Wie könnte ein Fazit aussehen?

  1. Bloggen bedeutet für nebenberufliche Vertreter von Spezialfächern, aus der Not eine Tugend zu machen. Historiker, die aus dem akademischen Betrieb in die “Produktion” gewechselt sind, scheitern oft am großen Wurf. Das Blog akzeptiert dankbar auch die kleine Münze wissenschaftlicher Arbeit, das Fragmentarische, solange es nur anschlussfähig ist.
  2. Bloggen im Nebenamt kann als absichtsloses Handeln betrieben werden. Ich entlehne hier einen Kernbegriff aus dem Tai Chi: Ohne Anstrengung, im Rahmen des möglichen, kann der Forscher im Nebenamt eine erhebliche wissenschaftliche Kraft entfalten – während er oder sie sich nur schwer zum Kung Fu des Bücherschreibens aufraffen kann.
  3. Bloggen ist deshalb eine Graswurzel-Strategie der Wissensproduktion: Aus Einzelbausteinen kann mit der Zeit, durch Vernetzung exponentiell beschleunigt, eine veritable Forschungslandschaft entstehen. Hypotheses.org macht es vor. Verlinkt euch – ich warte auf mehr hilfswissenschaftliche Spezial-Blogs.
  4. Rein metaphorisch gesagt meine ich schließlich: Bloggen ist außeruniversitäres Fracking. Es löst aus den Köpfen der Praktiker kleinste Wissensbausteine, die im Netz der gesamten wissenschaftlichen Welt zur Verfügung stehen, um darauf aufzubauen. In konventionellen Kanälen wären diese Mikro-Partikel unsichtbar und verloren.

Ich sehe Bloggen unideologisch und betrachte mich nicht als Teil einer Revolution. Ich habe aber auch keine Probleme, Argumente zu finden, um der akademischen Reaktion, die Bloggen für wissenschaftsuntauglich hält, das Gegenteil zu beweisen. Für größere inhaltliche Zusammenhänge sind konventionelle Organe immer noch unverzichtbar. Für vieles Andere ist ein Blog das perfekte Medium.

Wissenschaftliches Bloggen führt das WWW zu seinen Ursprüngen als akademisches Hypertext-System zurück.

Gute Selbstorganisation – die Dropbox-Synchronisation am Wochenende vergisst man einmal und nie wieder – und flexible Software  – bei mir: Emacs, Zotero und Zettelkasten – vorausgesetzt, ist das Blog für mich das Mittel der Wahl, um wissenschaftliche Interessen und knappe Zeit neben dem Beruf miteinander in Einklang zu bringen.

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/273

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Zur Aktenkunde der Emser Depesche

 

Einige Male wurde ich gefragt, ob das Bannerbild zu diesem Blog aus der Emser Depesche stamme. Das ist richtig. Genau gesagt: Es zeigt einen Ausschnitt des Kopfes der Entzifferung des telegrafischen Berichts Abekens aus Bad Ems.

Die Emser Depesche eignet sich gut, um den Erkenntnisgewinn einer aktenkundlichen Herangehensweise an die archivalischen Quellen zu demonstrieren. Dabei wird deutlich, wo die Unterschiede zu einer rein historisch-philologischen Textkritik liegen, die mit Texten und Textzeugen operiert, ohne die Natur von Aktenschriftstücken als Produkten von Verwaltungsprozessen zu berücksichtigen.

Walder (1972) ist die maßgebliche Edition der Depesche. Sie bietet einen zuverlässigen Text, zeugt aber auch von einer gewissen Ratlosigkeit im Umgang mit Überlieferungsverhältnissen, die aus aktenkundlicher Sicht eigentlich recht übersichtlich sind. Walder betrachtete Abekens Konzept des Telegramms und die Bismarck vorgelegte Entzifferung als unterschiedliche Dokumente und konnte auch die Ausfertigungen des Runderlasses mit dem redigierten Text begrifflich nicht treffend bezeichnen.

Walder (1972: 3) wollte “von der Depesche in den verschiedenen Stadien, die sie durchlaufen hat” jeweils “den genauen Text durch wortgetreuen Abdruck der erhaltenen Originale [...] geben”. Das ging soweit, das Originallayout im Drucksatz nachzubilden, andererseits aber Abkürzungen unaufgelöst zu lassen. Imitation also statt Edition, eine drucktechnische Variante der “paläographischen Abschrift” der klassischen Diplomatik. Zur an sich in der Tat gebotenen Differenzierung stellte Walder unglücklicherweise der “Emser Depesche” eine “Depesche aus Ems” gegenüber und perfektionierte damit die Verwirrung.

Die heute maßgebliche Quellensammlung zu den Ursprüngen des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71, Becker (2007: Nr. 854), übernimmt Walders Text, geht in der Fokussierung auf die Textgestalt aber noch weiter, indem die “Depesche aus Ems” der “Emser Depesche” im Paralleldruck gegenübergestellt wird – als wären es Original und interpolierte Verfälschung einer mittelalterlichen Urkunde in einem Diplomata-Band der MGH.

Einen Aktenvorgang, auch wenn er nur aus wenigen Stücken besteht, kann man in dieser Weise aber nicht aufbereiten, weil jedes einzelne Aktenschriftstück eben nicht bloß ein Textzeuge ist, sondern in seiner Materialität, mit unikalen Bearbeitungsspuren, eine räumlich und zeitlich definierte Momentaufnahme eines Entscheidungsprozesses markiert.

Dies zur Einleitung. Ich habe mir vorgenommen, an dieser Stelle in den nächsten Wochen fünf aktenkundliche Aspekte des als “Emser Depesche” bekannten Vorgangs zu behandeln:

  1. Der Überlieferungszusammenhang
  2. Abekens Telegramm I: Das Konzept
  3. Abekens Telegramm II: Die Entzifferung
  4. Bismarcks drei Teilrunderlasse
  5. Aktenkundliche Perspektiven

Der letzte Teil soll ein von Schäfer (2009: 98-101, 119) angemahntes Desiderat aufgreifen: Die Aktenkunde sollte sich, wie vor ihr schon die Urkundenlehre, stärker als umfassende Diplomatik begreifen, die “die Schriftlichkeit in Gerichtsbarkeit und Verwaltung sowie deren Produkte” zum Gegenstand hat. Hinzuzufügen ist die Regierungstätigkeit, die trotz Bürokratisierung keine Verwaltung im engeren Sinne ist. Das Telegramm in der Diplomatie ist dafür ein dankbares Demonstrationsobjekt.

Auf den Inhalt im Einzelnen und die historische Bedeutung der Emser Depesche muss hier wohl nicht eingegangen werden. Indem Bismarck den Bericht über die Begegnung Wilhelms I. mit dem französischen Botschafter in Bad Ems in einer redigierten Fassung verbreitete, provozierte er Frankreich zur Kriegserklärung. In wie weit Bismarck dies planvoll betrieb oder die Entwicklung ihn vor sich hertrieb, ist in der Forschung bis heute umstritten (monographisch zuletzt Wetzel 2005: 176 f.). Man könnte den Eindruck haben, es würden mi dt dieser Sachfrage in der Hand auch jahrzehntealte Gelehrtenfehden um Imperialismus und den Primat der Innenpolitik fortgesetzt. Der Wikipedia-Artikel hinkt der Forschung hinterher.

Ich arbeite seit einigen Wochen an diesem Thema, an dem ich einmal das ganze Instrumentarium der Aktenkunde demonstrieren möchte. Es ist zwar für die Depesche nicht relevant, aber ein schöner Zufall, dass das Landesarchiv Baden-Württemberg jetzt eine wichtige, von Becker (2007) schon ausgewertete Parallelüberlieferung zu den Akten des Auswärtigen Amts zur spanischen Thronfolge digitalisiert und online gestellt hat (über Archivalia).

Ich bin froher Hoffnung, etwa wöchentlich bloggen zu können … Demnächst also mehr: gleiche Stelle, gleiche Welle.

Literatur

Becker, Josef 2007. Bismarcks spanische “Diversion” 1870 und der preußisch-deutsche Reichsgründungskrieg: Quellen zur Vor- und Nachgeschichte der Hohenzollern-Kandidatur für den Thron in Madrid 1866-1932. Bd. 3: Spanische “Diversion”, “Emser Depesche” und Reichsgründungslegende bis zum Ende der Weimarer Republik: 12. Juli 1870-1. September 1932. Paderborn. (Eingeschränkte Vorschau bei Amazon. Wer sich einloggt und nach Nr. 854 sucht, kann den gesamten Editionstext der Depesche lesen.)

Schäfer, Udo 2009. Amtliche Aktenkunde der Neuzeit: Records Management des 21. Jahrhunderts. Zur Schnittmenge zweier Disziplinen. In: Uhde, Karsten Hg. 2009. Quellenarbeit und Schriftgutverwaltung – Historische Hilfswissenschaften im Kontext archivischer Aufgaben. Veröffentlichungen der Archivschule Marburg 48. Marburg. S. 89-128.

Wetzel, David. 2005. Duell der Giganten: Bismarck, Napoleon III. und die Ursachen des Deutsch-Französischen Krieges 1870-71. Paderborn.

Walder, Ernst Hg. 1972. Die Emser Depesche. Quellen zur neueren Geschichte 27-29. 2. Auflage. Bern.

 

 

 

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/181

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