Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”

 

Sehr geehrte Leser_Innen,

ein Fachzeitschriftenartikel zum Fall “Stadtarchiv Stralsund”.

Der Ausverkauf der Gymnasialbibliothek im Stadtarchiv Stralsund

Von Philipp Maaß unter Mitarbeit von Klaus Graf

Erschienen in: BuB : Forum Bibliothek und Information ; Fachzeitschrift des BIB, Berufsverband Information Bibliothek e.V Vol. 65, No. 2 (2013), p. 84-86

 

Am 5. Juni 2012 hat die Hansestadt Stralsund per Beschluss im nichtöffentlichen Teil des Hauptausschusses 5926 Bände der historischen Bibliothek des Stadtarchivs, nämlich den Teilbestand Gymnasialbibliothek, an den Antiquar Peter Hassold aus Dinkelscherben verkauft. Wir wollen in diesem Artikel eine kurze Chronologie der Ereignisse (Stand: 20. Dezember 2012) zeichnen und auch aufzeigen, wie derlei Kulturgutverlusten in Zukunft begegnet werden kann. Noch kann von einer umfassenden Aufklärung des Geschehens keine Rede sein. Das folgende ist also eher eine Zwischenbilanz als eine abschließende Bewertung der Affäre.

“Kulturgut ist unveräußerlich” (Satzung des Stadtarchivs Stralsund 2002)

“1984 – 2009 [...] war ich hier beschäftigt und kann mit ganz großer Ruhe sagen, in dieser Zeit ist kein Buch ein einziges Mal einem Benutzer vorgelegt worden, weil kein Benutzer danach verlangt hat. Hans-Joachim Hacker” (Ehemaliger Leiter des Stadtarchivs)

Eigentlich weiß man gar nicht so genau ,wo man anfangen soll: Bei den befremdlichen Äußerungen eines langjährigen Archivchefs einer Weltkulturerbe-Stadt zur mangelnden Nachfrage nach Büchern der Gymnasialbibliothek Stralsund? Beim Oberbürgermeister der Stadt Stralsund, der sich 2004 von seinem Stadtarchivar Hacker für sein Empfangszimmer 1090 historische Bände, unter anderem eine in plattdeutsch gedruckte Bibel von 1588, als dekorativen Raumschmuck bereitstellen ließ? Oder vielleicht beim Antiquar Peter Hassold, der einerseits ständig in den Medien die Rechtmäßigkeit seiner Geschäfte betont, andererseits bereit war, dem Stadtarchiv eine Honorarkraft zu finanzieren, um sich dann aus den Sammlungen bedienen zu dürfen?

Für die Fachwelt begann alles mit einem Kommentar von Falk Eisermann, Leiter des “Gesamtkatalogs der Wiegendrucke” an der Staatsbibliothek Berlin,  in dem Blog “Archivalia” am 22. Oktober 2012. Er war in einer Pressemeldung der Stadt Stralsund auf die Erwähnung der “Veräußerung eines Teilbestandes der ehemaligen Gymnasialbibliothek” aufmerksam geworden.  Eigentlich ging es im Beitrag nur um die Schließung des Archivs wegen Schimmelbefalls. Klaus Graf, der das Blog Archivalia betreibt und sich seit vielen Jahren mit Kulturgutverlusten beschäftigt, ging daraufhin der Sache auf den Grund und hakte bei der Stadt Stralsund nach. Der Pressesprecher der Stadt bestätigte am 30. Oktober den Verkauf der gesamten Gymnasialbibliothek an “einen Antiquar”. Mehr dürfe  er nicht preisgeben, da es sich um “schutzwürdige Interessen” handele.

Mittlerweile tauchten auch in den einschlägigen Portalen (Abebooks, ZVAB, Ebay usw.) erstaunlich viele Bände mit dem Besitzstempel des Stralsunder Stadtarchivs auf. Dabei handelte es sich teilweise um Pomeranica mit keinerlei (zumindest elektronischem) Nachweis in Deutschland und sogar um Bücher aus der bedeutenden Löwen’schen Sammlung. In der bibliothekarischen Mailingliste “Inetbib” machte Graf auf die unglaublichen Vorgänge aufmerksam. Ich kontaktierte ihn daraufhin, um eine Petition zu verfassen, die den Protest bündeln sollte. Es folgten eine Reihe von Protestnoten anerkannter Wissenschaftler und Pressemitteilungen von Berufsverbänden (u.a. VdA , VDB – BIB äußerte sich leider nicht) sowie nicht zuletzt zahlreiche Unterschriften unter die Petition. In den nächsten Tagen war in  überregionalen Tageszeitungen (u.a. FAZ, Süddeutsche Zeitung: “Vergessen, Verschimmelt, Verscherbelt”) vom “Stralsunder Bücherausverkauf” zu lesen. Die Stadt versprach daraufhin Aufklärung und setzte zwei renommierte Germanisten, Nigel Palmer und Jürgen Wolf, als externe Gutachterkommission ein, die zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei dem Buchverkauf wohl doch nicht um einen “wertlosen Bestand” (Hacker) handele. Gerade als Ensemble, als geschlossenes Ganzes sei sie von großer Bedeutung für die Stadt- und Regionalgeschichte und eine wichtige Quelle der Bildungsgeschichte.

Die Stadt legte den Rückwärtsgang ein und versprach, den Verkauf umgehend rückgängig zu machen. Hassold zeigte sich generös und gab die noch nicht verkauften 5.278 Bände an die Stadt Stralsund zurück, wo sie momentan in “Thermo-Containern” aufbewahrt werden. Einen Teil hat der Antiquar als unverkäuflich vernichtet.

Ein von uns vermitteltes Angebot der Universitätsbibliothek Greifswald, den Rückkauf treuhänderisch zu verwalten und die Bände elektronisch zu erfassen sowie eine Erstrestaurierung durchzuführen, wurde aus uns nicht bekannten Gründen von der Stadt abgelehnt.

Die Archivleiterin Frau Nehmzow, die den Verkauf fachlich verantwortet hatte, wurde  fristlos entlassen. Man erfuhr, der Verkauf von angeblichen “Dubletten” sei seit den 1990er Jahren gängige Praxis gewesen, um damit die “historischen Buchsammlungen erhalten zu können” da von der Stadt keine finanziellen Mittel zu bekommen waren. Auch Förderanträge  an das Land seien mit der Begründung, es seien keine Bestände mit landesweiter Bedeutung, abgelehnt worden.

Mittlerweile hat die Stadt Strafannzeige gegen Frau Nehmzow gestellt: Im März diesen Jahres verkaufte sie für 20.000 € rund 1000 Bücher aus dem Stadtarchiv ohne Genehmigung. Der Vize-Oberbürgermeister der Stadt, Holger Albrecht, wurde von Frau Nehmzow beschuldigt, von den Verkäufen gewusst zu haben. Er wies die Vorwurfe zurück, was von Teilen der Stralsunder Bürgerschaft bezweifelt wird. Am 13. Dezember 2012 wurde laut Ostsee-Zeitung bekannt, dass der Antiquar Hassold eine Honorarkraft im Archiv bezahlte, ohne dass die Stelle von der Stadt genehmigt worden sei. Hassold habe sich dafür im März diesen Jahres 151 Bände aus dem wertvollen Pomeranica-Bestand des Stadtarchivs aussuchen dürfen.

Die maßgebliche Initiative der “Kampagne” zum Erhalt der Gymnasialbibliothek kam von Klaus Graf. Eine sehr heterogene kleine Gruppe Interessierter fand sich zuerst in einem Mail-Verteiler  zusammen. Es entstand eine Facebookseite, die zusammen mit anderen Social Media den Druck auf die Stadt erhöhten und als Austausch- und Kommunikationsplattform diente. Die Presseartikel zur Thematik wurden von uns gesammelt, und die Angebote der Antiquare zur späteren Identifizierung der Bände systematisch abgespeichert. Zwei Wikipedianer legten Artikel in der Wikipedia an, z.B. zum Stralsunder Gymnasium. Es war eine Kulturgutschutz-Kampagne, die nicht zuletzt mit Hilfe der Social Media erfolgreich war.

Damit die so geschaffene Infrastruktur auch bei künftigen Aktionen, mit denen man im Kulturgutbereich ja rechnen muss, zur Verfügung steht, haben wir beschlossen, uns als “Arbeitsgemeinschaft Kulturgut bewahren” zu organisieren.

Auch wenn der Ausgang der “Causa Stralsund” ein deutliches Warnsignal an alle Stadtkämmerer aussendet, die mit dem Gedanken spielen, kommunale Kulturgüter zu verkaufen, bleibt noch viel zu tun.

Bei allen, auch den kleinen Altbestands-Sammlungen muss sich die Überzeugung durchsetzen, dass es vor 1850 eigentlich keine “Dubletten” gibt, weil durch individuelle Provenienzmerkmale oder Druckvarianten keine Doppelstücke vorliegen. Hier muss die Position der “Schriftliches Kulturgut erhalten” in ihrer Denkschrift von 2009 immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Wie wenig man auf die Durchsetzung buchhistorischer Binsenweisenheiten in der bibliothekarischen Praxis vertrauen darf, zeigt die Rechtfertigung der skandalösen Eichstätter Verkäufe frühneuzeitlicher Drucke aus Kapuzinerbibliotheken durch die Bayerische Staatsbibliothek in einem Untersuchungsbericht. Im November 2006 fand das Salzburger Benediktinerstift St. Peter nichts dabei, sogenannte Dubletten von Drucken seit dem 16. Jahrhundert zu versteigern.

In die Stralsunder Petition haben wir bewusst auch allgemeine Forderungen aufgenommen:

“Wir rufen die politischen Entscheidungsträger in Mecklenburg-Vorpommern, Landtag und Verwaltung, dazu auf, dringend rechtliche Regelungen in Kraft zu setzen, die solche Veräußerungen beweglicher Kulturgüter in Archiven, Bibliotheken und Museen wirksam verhindern können.

Alle schützenswerten Sammlungen im Land sind in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts (bzw. national wertvoller Archive), das derzeit noch leer ist, aufzunehmen und in die Denkmalliste als bewegliche Denkmäler einzutragen.

Das Denkmalschutzgesetz, das Archive vom Denkmalschutz ausschließt, ist zu ändern, damit denkmalschutzrechtliche Rettungsmaßnahmen (§ 20 Abs. 2 DSchG M-V) auch bei Archiven greifen können.

Die im Land Mecklenburg-Vorpommern bestehenden Archivbibliotheken sind als wichtige wissenschaftliche Spezialbibliotheken stärker zu fördern und besser für die Nutzung zu erschließen (insbesondere durch elektronische Bibliothekskataloge).”

Die Ziele unserer Arbeitsgemeinschaft haben wir so formuliert: “Was in den amtlichen Denkmal- und Kulturgutverzeichnissen steht, ist leider nur ein Teil des schützenswerten Bestandes an Geschichtsquellen und kulturellen Zeugnissen, an deren Erhalt ein öffentliches Interesse besteht. Adelsbibliotheken wie die Donaueschinger Hofbibliothek, Kirchenbibliotheken wie die in Eichstätt zusammengetragenen Kapuzinerbibliotheken oder 2012 die im Stadtarchiv Stralsund verwahrte (und nur mit schmerzlichen Verlusten dank unseres Einsatzes zurückgeholte) Gymnasialbibliothek samt weiteren wertvollen Büchern wurden in den letzten Jahren in den Handel gegeben und zerstreut. Immer wieder werden bemerkenswerte Schlossausstattungen auf Auktionen angeboten. Solche historischen Provenienzen (Herkunftsgemeinschaften) verdienen Schutz und Respekt, haben aber bisher – anders als archäologische und Baudenkmale – keine organisierte Lobby.”

Auch künftig wollen wir uns stark auf Social Media stützen und in einem Weblog kulturgut.hypotheses.org unsere Positionen zum Kulturgutschutz vertreten.

Internetquellen:

http://www.stralsund.de/hst01/content1.nsf/docname/Webseite_B8D598E4238E4E09C1257ABF00448714?OpenDocument Chronologie der Ereignisse (Stadt Stralsund)

https://abuveliki.wordpress.com/2012/12/08/causa-stralsund-sellout-of-an-archive/ (Chronologie, englisch)

http://archiv.twoday.net/search?q=stralsund (Berichterstattung im Weblog Archivalia)

Klaus Graf: Causa Stralsund. Darf eine Stadt ihr Kulturerbe in den Handel geben?

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/content.php?nav_id=4101

 

 

 

 

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/126

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CfP: Making and Breaking the Rules: Discussions, Implementation and Consequences of Dominican Legislation

Recent scholarship has started to address underexplored questions concerning the regulative and organisational structures of religious orders in the Middle Ages. Volumes have been dedicated, for instance, to the orders’ economic thought and organisation as well as questions of obedience. While a great amount of research has been dedicated to the Franciscans, the Cistercians and the Cluniacs, the Order of Preachers has been sidelined, despite the wealth of material that is available. This conference will focus exclusively on the Order of Preachers and seeks [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3351

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Kulturgeschichtliches zu den Himmelsrichtungen (V): die Mitte

Die Himmelsrichtungen hatten in der Kulturgeschichte Chinas ihren festen Platz in den – in ihren einzelnen Zuschreibungen zum Teil höchst unterschiedlichen – kosmologischen Systemen. (vgl. auch (I) der Norden, (II) der Osten, (III) der Süden und (IV) der Westen.

Zum Abschluss dieser Serie folgt die letzte der “fünf Himmelsrichtungen” (wu fang 五方) , nämlich die Mitte (zhong 中). Das Schriftzeichen “stellt eine von einem Pfeil in die Mitte getroffene Zielscheibe dar und bedeutet als Verb ‘in die Mitte treffen’.” [1]

Im Westen hat die Bezeichnung Chinas als “Reich der Mitte” das Ende des Kaiserreiches (1911/1912) überdauert (vgl. “Middle Kingdom”, “Empire du Milieu”, “Regno di Mezzo”, etc.) – so unrichtig diese Übersetzungen – historisch betrachtet – auch sein mögen: Ursprünglich stand der Begriff (Zhongguo 中國) für die “mittleren Staaten”, die Region entlang des Gelben Flusses (Huanghe 黃河),die von den vier Barbaren – den di 狄 im Norden, den yi 夷 im Osten, den man 蠻 im Süden und den rong 戎 im Westen umgeben war. [2] Seine Herausbildung im modernen Sinne erlebte der Begriff Zhongguo mit der Qing-Dynastie (1644-1912), die ihn auf das gesamte unter ihrer Herrschaft stehende Gebiet bezog. Neben dem chinesischen Kernland (Zhongguo benbu 中國本部, im Deutschen meist als “das eigentliche China” oder das “China der 18 Provinzen” und im Englischen als “China proper” bezeichnet) fielen auch das Herkunftsgebiet der ethnisch mandschurischen Dynastie sowie die Gebiete der Mongolen darunter. Chinesische Gelehrte des 19. Jahrhunderte beschränkten den Begriff auf die oben erwähnten 18 Provinzen. [3]

Derartige Zentrumsvorstellungen fanden sich jedoch keineswegs ausschließlich in China. Von Kulturen, die das Zentrum der Welt in ihrem Bereich vermuteten und bisweilen auch durch eine entsprechende Symbolik repräsentierten, sind neben den altorientalischen Reichen (Babylonier, Perser) und den Kulturen des klassischen Altertums auch indische und präkolumbische Kulturen zu erwähnen [4]. Allein in China dürfte dieses Konzept schließlich auch für den Landesnamen gebraucht worden sein. [5]  Der Umstand dass man in China entsprechende Vorstellungen hatte, hatte spätestens im 18. Jahrhundert Eingang ins europäische Allgemeinwissen gefunden. Im Zusammenhang mit den verschiedenen Vorstellungen über die Gestalt der Erde liest man in der Deutschen Encyclopädie:

“Aus diesen irrigen Vorstellungen folgten andere, z. B. daß man sich eine Stadt, eine Gegend, als die Mitte der Oberfläche der Erde dachte, dergleichen sich die Griechen von Delphi, welches daher ὀμφαλός, orbis umbilicus hies, die Juden von Jerusalem und noch heutzutage die Chinesen von Peking einbilden.” [6]

Nachdem Beijing erst im 15. Jahrhundert zur Hauptstadt des Reiches wurde, hatte man in der chinesischen Antike – zur Zeit der Han-Dynastie (3. Jh. v.- 3. Jh. n. Chr.) oder auch schon früher – das “Zentrum der Welt” (dizhong 地中) weiter südlich – etwa 80 Kilometer nordwestlich der damaligen Hauptstadt Luoyang 洛陽 (in der heutigen Provinz Henan) lokalisiert. Dieses “Zentrum der Welt” lag beim Songshan 嵩山, der traditionell als “heiliger Berg der Mitte” bezeichnet wurde.  [7] Die dortigen historischen Stätten wurden im Jahr 2010 auf die Weltkulturerbe-Liste der UNESCO gesetzt. [8]

[1] Wolfram Eberhard: Lexikon chinesischer Symbole. Die Bildsprache der Chinesen (München, 5. Aufl., 1996) 195 (“Mitte”). [nach oben]

[2] Grand Dictionnaire Ricci de la langue chinoise, Bd. 2, S. 248 (Nr. 2719, ‘中國’). [nach oben]

[3] Vgl. dazu Kai Vogelsang: Geschichte Chinas (Stuttgart 2012) 421 f. [nach oben]

[4] Manfred Lurker: Wörterbuch der Symbolik (Stuttgart, 5. Aufl. 1991) 852 f. (“Zentrumssymbolik”). Vgl. auch Alvin P. Cohen: Introduction to Research in Chinese Source Materials (New Haven: Yale University Press, 2000) 537. Endymion Wilkinson: Chinese History. A Manual. Revised and enlarged (Cambridge, Mass. 2000) 132 (Box 2: Zhongguo 中國). – Zur Zentrumssymbolik im alten Orient vgl. die Hinweise bei Friedhelm Hartenstein: “Kosmologische Implikationen des biblischen Monotheismus” In: Christoph Markschies, Johannes Zachhuber (Hg.): Die Welt als Bild. Interdisziplinäre Beiträge zur Visualität von Weltbildern  (Berlin 2008) 22 Anm. 22. [nach oben]

[5] Wilkinson: Chinese History, 132. [nach oben]

[6] Deutsche Encyclopädie, Bd. 8 (Frankfurt 1782) S. 691 (“Erde”). [nach oben]

[7] Cohen: Introduction, 537. [nach oben]

[8] “Historic Monuments of Dengfeng in “The Centre of Heaven and Earth” (http://whc.unesco.org/en/list/1305). [nach oben]

 

Quelle: http://wenhua.hypotheses.org/323

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Brandenburg und der Dreißigjährige Krieg: textbook-Splitter

Karin Friedrich, die in Aberdeen lehrende Spezialistin für preußische Geschichte, hat vor einigen Monaten ein textbook zu Brandenburg-Prussia, 1466-1806 vorgelegt. Der in der Reihe “Studies in European History” erschienene knappe und konzise Überblick wird in den kommenden Jahren für Studierende in der englischsprachigen Welt sicher sehr hilfreich sein. Der Erfolg ist dem Buch durchaus zu wünschen, denn eine solche gelungene komprimierte Darstellung des vormodernen Teils der brandenburg-preußischen Geschichte hat ihren Wert, zumal wenn sie ältere Darstellungen in englischer Sprache ablösen kann.

An der Stelle soll es aber gar nicht um das Buch als ganzes gehen, sondern lediglich um die Frage, in welcher Weise der Dreißigjährige Krieg dargestellt wird. Es ist klar, daß diese Phase für die brandenburgische Geschichte kein Ruhmesblatt war, im Gegenteil. Um so großartiger geriet in der borussischen Geschichtsschreibung der Aufstieg der Hohenzollerndynastie, die im Laufe weniger Generationen ihre Herrschaft in den Kreis der europäischen Großmächte einführen konnten. Wie geht die Autorin also mit diesen bekanntermaßen dunklen Jahren Brandenburgs um?

K. Friedrich behandelt den ereignisgeschichtlichen Kontext, wie es in einem solchen Lehrbuch üblich ist, ausgesprochen knapp (79 f.). Bei den dafür aufgewendeten zwei Seiten fällt auf, daß Schwarzenberg zwar als “controversial Catholic minister” erwähnt wird, aber keineswegs wie in der älteren Forschung als der Sündenbock für eine Politik stilisiert wird, die Brandenburg beinahe unter die machtpolitischen Räder andere Potentaten zu bringen drohte. Die präsentere Figur ist aber, wenig verwunderlich, Friedrich Wilhelm, der eine flexiblere politische Ausrichtung verfolgte.

Daß man gewillt war, aus den bitteren Lehren des Kriegs zu lernen, zeigte sich bei der Organisation der Steuererhebung. Hier verweist K. Friedrich auf das Beispiel der Schweden, die 1626 ins Herzogtum Preußen einfielen und dort Kriegskontributionen erhoben (27). Auch hier taucht noch einmal Schwarzenberg auf als derjenige, der als Erster eine am schwedischen Modell angelehnte Steuererhebung zu etablierten suchte und damit wie dann der nachmalige Große Kurfürst eine antiständische Politik verfolgte, um das Steueraufkommen zu erhöhen. Das schwedische Beispiel wird auch zu recht für das Militärwesen betont, besonders war die Aufbringung von Truppen angeht (86, dazu auch schon 31 f.); vielleicht aber ist der Sprung zum Kantonsystem – der Begriff fällt an der Stelle – hier etwas zu weitgehend.

Zum Thema des konfessionellen Dissenses zwischen dem calvinistischen Herrscherhaus und den weitestgehend lutherischen Untertanen verweist die Autorin auf die Ausgleichsbemühungen im Jahr 1631, die allerdings nur unter dem politischen Druck zustande kamen (“At the height of the Catholic threat”, 39) und nicht von Dauer waren. Schließlich wird noch die Entstehung des Pietismus als Reaktion auf die Folgen des Dreißigjährigen Kriegs gesehen (“as response to the traumas of the Thirty Years War”, 98), aber dies ist lediglich ein Stichwort.

So weit – und so wenig. Doch dies ist im Rahmen einer gut 100-seitigen Darstellung auch nicht zu kritisieren. Wichtig erscheint mir festzuhalten, daß der Tonfall nichts Apokalyptisches hat; die schwierigen und krisenhaften Umstände dieser Jahrzehnte werden angesprochen, doch finden sie sich durch die Einbettung auch in größere strukturelle Zusammenhänge gut kontextualisiert.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/117

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An der plakativen Front: Eine Fälschung macht Geschichte

 

Am Ende des derzeit viel diskutierten ZDF-Fernsehspiels „Unsere Mütter, unsere Väter“ gibt es eine bemerkenswerte kleine Szene. Im Jahr 1945 kommen drei von fünf Freunden an den Ort zurück, in der das Drama 270 Fernsehminuten zuvor im Jahr 1941 bei fröhlicher Tanzmusik begann. Mittlerweile haben die Grauen des Krieges sie verändert. Für ein paar lange Sekunden bleibt die Kamera an einem Detail hängen, das verlässlich immer wieder dann auftaucht, wenn es um Kulturpolitik des “Dritten Reiches” gilt. Auf einer Emailletafel steht in roten Fraktur-Lettern:

Screenshot ZDF-Fernsehspiel "Unsere Mütter, unsere Väter"

„Swing tanzen verboten.“ Gezeichnet ist das Schild mit dem Schriftzug „Reichskulturkammer“. Für den Erzählbogen des Fernsehspiels hat diese Einstellung eine Art Brückenfunktion. Denn neben den fünf Hauptrollen spielt populäre Musik eine der wichtigsten Nebenrollen: Am Anfang stand eine ausgelassene Party im Berlin des Jahres 1941. Die fünf deutschen Freunde, einer von ihnen ist Jude, feiern Abschied von der Heimatfront, doch sie werden jäh vom sadistischen Sturmbannführer gestört: Swing tanzen verboten.

Am Ende findet man sich wieder in der Kneipe ein und das verblichene Emaille-Schild erinnert nun daran, wie es einst begann. Nämlich mit einem Musikverbot, ganz nach dem Ausspruch Heinrich Heines: „Wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.”An dieser Narration wäre im Grunde nichts auszusetzen, doch der Teufel steckt auch hier im Detail: Ein solches Schild hat es im Nationalsozialismus nicht gegeben.  Nun könnte man einwenden, es handele sich doch nur um den Regieeinfall einer auch  sonst fiktiven Geschichte. Doch die kleine Fälschung steht in größeren Zusammenhängen. Um zu sie verstehen muss man ihre Spur genauer nachverfolgen.

An der plakativen Front

Sie führt nach Hamburg, allerdings nicht ins Jahr 1941, sondern in die siebziger Jahre. Damals beschließt eine Schallplattenfirma eine Compilation mit Jazz-Musik der Dreißiger und Vierzigerjahre herauszugeben. Als Marketing-Gag für die leicht angestaubte Musik besinnt man sich darauf, dass die fröhlichen Saxophonklänge vor wenigen Jahrzehnten einmal den Nimbus verbotener Bückware besaßen und beschließt das zu tun, was man in Marketing-Kreisen üblicherweise tut: Man beauftragt einen Grafiker mit der Visualisierung. Das Resultat sieht so aus:

LP-Cover "Swing tanzen verboten"

Dieses Schallplattencover machte eine beachtliche Karriere. Der Grafiker Schöningh hatte seinen Job so gut gemacht, dass man seine Arbeit bald nicht mehr für die Erfindung hielt, die sie war, sondern für einen historischen Quellenfund. Zumal das Detail hervorragend in den von antijüdischen Verordnungen, Propagandaplakaten und Erlässen durchherrschten Alltag des Nationalsozialismus zu passen schien. Als Knud Wolffram 1992 die Ursprünge des vermeintlichen Exponats erkundete, sagte ihm der Herausgeber der Schallplatte:

„Wir brauchten damals für das Doppelalbum […] eine plakative Front. Unser damaliger Chef Kurt Richter erinnerte sich an solche Verbotsschilder und gab unserem Tatsachensachbearbeiter [sic!] entsprechende Hinweise. Der setzte sich dann mit dem Grafiker Joop Schöningh zusammen. Schöningh entwickelte das Schild mit echter Emaille, es sah wirklich toll aus und jeder wollte es haben.“

Die Weiterverbreitung des falschen Verbotsschildes wurde von Wolfframs Enthüllung jedoch keineswegs gestoppt. Wie Marc Fabian Erdl und Armin Nassauer ausführten fand sich das Foto 1994 in Franz Ritters Buch „Heinrich Himmler und die Liebe zum Swing“ wieder und ist bis heute immer wieder Bestandteil kulturhistorischer Power-Point-Präsentationen. Und weil sich die Botschaft so gut zur Illustration eignete, bat man selbst Zeitzeugen mit dem Schild zu posieren, etwa den Jazz-Musiker Emil Mangelsdorff, der drei Monate lang in Gestapo-Haft war:

Die Bildunterschrift zu diesem Foto lautet: „Heute kann Emil Mangelsdorff über das Schild der NS-‚Reichskulturkammer‘, das er den Schülern in der Ederberglandhalle zeigte, wieder lächeln.“ Vielleicht lächelt Mangelsdorff aber auch, weil er weiß, dass es sich um einen Fake handelt.

Andere gingen noch einen Schritt weiter und fertigten eigene Schilder an, die gegen das vermeintliche Verbotsschild demonstrierten. So entstand die Illustration „Swing tanzen erlaubt“ mit dem nun schon obligaten Hinweis auf das angebliche Verbotsschild, das an „Eingängen vieler Tanzlokale in Deutschland“ gehangen habe:

Es half nichts, dass auch an anderer Stelle darauf hingewiesen wurde, dass es nicht nur die Schilder, sondern auch ein generelles Swing-Tanzverbot “nicht wirklich belegbar“ sind. Tatsächlich habe jeder Gastwirt selbst entscheiden können, was für Tanzmusik in seinem Lokal gespielt werde. Es seien „nur ganz vereinzelte, private ‚Swingtanz‘-Verbote einiger Lokale in Thüringen“ nachweisbar, doch beruhen diese Angaben nur auf mündlichen Berichten.

Zwar wurden Angehörige einer an Swing und afroamerikanischer Kultur orientierten Jugendkultur, die so genannten „Swing-Heinis“ oder „Zazous“ tatsächlich verfolgt. Dies waren jedoch keine Massenphänomene, sondern Ausnahmen, die auf wenige Großstädte beschränkt blieben, vor allem auf Hamburg. Das Swing-Tanzen selbst war nie offiziell verboten worden, allerdings nicht, weil man es für harmlos befand, sondern weil es reichsweit kaum praktiziert wurde. Genau das impliziert aber das gefälschte Schild: Die Notwendigkeit, eine massenhaft Swing-begeisterte deutsche Bevölkerung per Verordnung zu disziplinieren. Hier liegt der Denkfehler, der von gänzlich falschen Prämissen ausgeht.

Genau dies tut auch das ZDF-Drama. Der Freiburger Historiker Ulrich Herbert kritisierte, die Darstellung des Jahres 1941 im Fernsehspiel „Unsere Mütter, unsere Väter“ gehe an den damaligen Realitäten und Mentalitäten gründlich vorbei: Juden waren längst weitgehend entrechtet und die Mehrheit der Deutschen habe dem NS zu diesem Zeitpunkt keineswegs indifferent gegenüber gestanden, sondern sei davon überzeugt gewesen, “dass es besser wäre, die Juden wären weg. Nicht, dass sie umgebracht werden sollten – aber weg sollten sie sein.” Die Darstellung der Deutschen als Jünger-lesende und Swing-hörende Freunde halblegaler Kultur sei da irreführend.

Jan Süselbeck widmet sich in einem harschen Verriss der Swing-Szene in der ZDF-Produktion: „Auffällig ist, das diese ‚Mütter‘ und ‚Väter‘, die tatsächlich diejenigen der sogenannten. 68er-‚Generation‘ waren, in diesem Film bereits ein überaus sympathisches Prä-Hippietum zu vertreten scheinen: Wie ihre Kinder wollten auch sie eigentlich nur die große Liebe erleben, fröhliche Rauscherfahrungen machen und Swing-Musik hören, wie suggeriert wird. Mit dem Swing schätzten diese Protagonisten gewissermaßen ein Äquivalent zur Rock-Musik der 1960er-Jahre, weil Swing im Nationalsozialismus verboten war, für ein Aufbegehren gegen das Regime, ja für eine offene Form resistenten Verhaltens im Alltag im Nationalsozialismus stand und zu Beginn der Serie auch prompt zu Ärger mit der Gestapo führt. Am Ende des letzten Teils der Serie, kurz nach dem Ende des Kriegs, nähert sich die Kamera noch einmal bedeutungsschwanger einem verwitterten Schriftzug mit dem Wortlaut ‚Swing tanzen verboten‘.“

Dieses Schild ist mittlerweile nicht nur Vestandteil von Film und Foto, sondern auch als dreidimensionales Objekt erhältlich. Findige Hersteller von Fan-Devotionalien ließen Blechschilder prägen, die bis heute zum Kauf angeboten werden. So wurde aus einer Illustration schließlich ein Exponat, das die Authentizität eines Überrests (im Sinne Gustav Droysens) reklamiert. Das „Nostalgie Blechschild Swing tanzen verboten“ kostet bei einem bekannten Online-Versandhandel heute rund 20 Euro und ist dort klassifiziert als „original lizensierte Replik“. Der auf Weltkriegsdevotionalien spezialisierte Händler “Germaniateutonia Militaria” bietet eine Emaille-Version als “NSDAP Türschild” für knapp 40 Euro an.

Ein falsches Schild ist nur ein Mosaiksteinchen, das allein nicht viel wiegen mag. Kommen aber mehrere davon zusammen, so ergibt sich ein Geschichtsbild, das aus Marketing-Ideen und Ex-Post-Deutungen zusammengesetzt geradezu zwangsweise zu völlig falschen Schlüssen kommen muss und ein Bild des nationalsozialistischen Alltags zeichnet, das von falschen Hypothesen und verharmlosenden Ergebnissen verstellt wird. Das Resultat ist dann im Wortsinne: Blech.

1Zit. n. Erdl / Nassauer: Kippfigur. Zur Geschichte der deutshen Jazz-Rezeption und ihrer Mythen von Weimar bis heute, in: Bollenbeck/ La Presti: Traditionsanspruch und Traditionsbruch. Kulturelle Moderne und bildungsbürgerliche Semantik II, Wiesbaden 2002, S. 185 ff.

 

 

Quelle: http://pophistory.hypotheses.org/527

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Das Kloster als Paradies

1702 feierte die Schweizerische Benediktinerkongregation ihr 100-jähriges Jubiläum. Zu diesem Anlass erschien als Festschrift die „IDea saCRæ CongregatIonIs heLVeto-beneDICtInæ“ (Sankt Gallen 1702), verfasst von dem Sankt Galler Mönch Mauritius Müller. Sein Mitbruder Gabriel Hecht entwarf die emblematischen Stiche, auf denen die einzelnen Klöster der Kongregation zu sehen sind. Gleich zwei von ihnen werden durch Paradies-Motive symbolisiert. Ein emblematisches Medaillon zeigt eine Insel in einem Fluss. Zwischen den Bäumen weiden friedlich verschiedene Tiere: Hirsche, Rinder, Schafe, ein Dromedar, auch ein Storchenpaar ist zu erkennen, ein [...]

Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3295

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Robert von Mohl: Der Linksausleger im Reichsministerium – alles andere als ein Demokrat

Die Frankfurter Nationalversammlung wurde schon von zeitgenössischen Beobachtern – selten in freundlicher Absicht – als „Professorenparlament“ bezeichnet; freilich nur teilweise zu Recht, denn Hochschullehrer machten gerade etwas mehr als 8 % der Abgeordneten aus[1], wenn auch einige von diesen „politischen Professoren“ eine herausragende Stellung einnahmen[2]. Unter die Minister der Provisorischen Zentralgewalt gelangte nur ein universitärer Gelehrter von Rang: der gebürtige Württemberger Robert von Mohl[3], der zum Zeitpunkt seiner Wahl zum Abgeordneten für Mergentheim Ordinarius der Staatswissenschaften an der Universität Heidelberg war.

Robert von Mohl im Jahr 1848

Mohl, der aus einer alten württembergischen Juristen- und Beamtenfamilie stammte, hatte zuvor mehr als zwei Jahrzehnte an der Universität Tübingen unterrichtet und war dort auch der Universitätsbibliothek vorgestanden, bevor er sich durch regierungskritische Äußerungen im Zuge seiner Bewerbung um ein Mandat in der Württembergischen Abgeordnetenkammer den Zorn seiner Vorgesetzten zuzog und 1845 einer demütigenden Strafversetzung nur durch Austritt aus dem Staatsdienst entgehen konnte. Diese Ereignisse brachten ihn zumindest vorübergehend in den Ruf eines „Märtyrers“ der oppositionellen Politik und dürften wohl auch seiner Wahl in die Nationalversammlung durchaus förderlich gewesen sein.

Als Gelehrter war Mohl durch Werke über Staatsrecht und Polizeiwissenschaft hervorgetreten, die rasch breite Anerkennung fanden. Er hatte sich damit einen prominenten Rang unter den Theoretikern des Rechtsstaats und des Repräsentativsystems gesichert. Nach eigener Einschätzung ein „Altliberaler“[4], blieb er fest im monarchischen Konstitutionalismus verankert und rang in seinen Schriften lange um die Vereinbarkeit des monarchischen Prinzips mit einem von den „Mittelständen“, die seiner Ansicht nach „die ganze materielle und geistige Kraft der Völker in sich vereinigen“[5], getragenen Parlamentarismus. Seine Begriffe von „Rechtsstaat“ und „Gemeinwohl“ schlossen allerdings auch eine aktive Verantwortung des Staates für das materielle Wohlergehen der Bevölkerung ein, so dass Mohl mit einigem Recht zu den Vorläufern einer staatlichen Sozialpolitik gerechnet werden kann[6].

Ungeachtet dieses Interesses an einer Lösung der „sozialen Frage“ zur Aufrechterhaltung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung war der liberale Theoretiker und Politiker Mohl „nichts weniger als ein Demokrat“[7]. Seiner Abneigung gegen die „Aristokratie“ stand ein mindestens ebenso tiefes Misstrauen gegen die „Prolotarier“ (sic) gegenüber, das ihn vor dem Gedanken einer ausschließlichen Volkssouveränität zurückschrecken und selbst in einer allzu großen Stärkung des parlamentarischen Einflusses gegenüber der Monarchie die Gefahr erblicken ließ, dass „der rohen Gewalt der physischen Mehrzahl ein allzubedeutender Spielraum gegeben“ würde[8]. Auf dem Höhepunkt revolutionärer Unruhe im Frühjahr 1848 widmete er sich der Abfassung einer – letztlich nicht veröffentlichten – Flugschrift „An die Arbeiter!“, in der er vor der Forderung nach einer Republik warnte, welche eine für Deutschland ungeeignete Staatsform sei und nur zu Bürgerkrieg und Elend führen könne[9]. Auch mit dem Gedanken des allgemeinen Männerwahlrechts fand er sich 1848 nur widerwillig ab, kehrte aber rasch zu seiner früheren schroff ablehnenden Meinung zurück; noch 1867 konnte er sich von dessen Einführung im Norddeutschen Bund nichts anderes als die verheerendsten Auswirkungen erwarten, weil es „weit ab von der einzig richtigen Ordnung eines Wahlsystemes“ liege, „nämlich der Auffassung der Betheiligung an dem activen Wahlrechte als eines den dazu Befähigten zu ertheilenden Auftrages“[10].

Innerhalb des südwestdeutschen Liberalismus war Mohl mit diesen Ansichten eher auf dem rechten Flügel positioniert; nach den Maßstäben der Frankfurter Nationalversammlung gehörte er hingegen zum „Linken Centrum“. Seine Fraktion war erst der „Württemberger Hof“, dann dessen rechte Abspaltung, der „Augsburger Hof“ (bekanntlich wurden die Gruppierungen unter den Abgeordneten nach den Gasthäusern benannt, in denen sie sich zu versammeln pflegten). Bei der Bildung des ersten Ministeriums der Provisorischen Zentralgewalt im August 1848 strebten nun die vom Reichsverweser zuerst ernannten Minister, namentlich Anton von Schmerling und Johann Gustav Heckscher, nach einer Verbreiterung der parlamentarischen Basis des Kabinetts, das überwiegend aus Vertretern des „Rechten Centrums“ gebildet wurde. Nach schwierigen Verhandlungen fanden sich Mohl als Justizminister und seine beiden Fraktionskollegen Johannes Baptista Fallati und Christian Widenmann als Unterstaatssekretäre zum Eintritt in das Ministerium bereit.

Die Vorbehalte hinsichtlich dieser Zusammenarbeit waren freilich auf beiden Seiten nicht leicht auszuräumen. Schmerling hielt später in seinen „Denkwürdigkeiten“ fest, dass das „sogenannte linke Centrum“ sich aus seiner Sicht „allerdings schon sehr zur Linken neigte (…) und deshalb mußte man sich begreiflicherweise den Mann, den man aus dieser Fraction des Hauses in das Ministerium berufen wollte, sehr genau ansehen“. Mohl selbst wäre nicht Schmerlings erste Wahl gewesen und wurde von diesem im Rückblick auf die gemeinsame Regierungsarbeit der Verfehlung geziehen, „neben allen Vorzügen auch alle unleidlichen Eigenschaften eines Schwaben, wie insbesondere unglaublichen Eigensinn und Rechthaberei im reichen Maße“ besessen zu haben, „so daß es beständig erhebliche Anstrengungen kostete, um ihn von seinen mitunter extravaganten Ideen abzubringen“[11]. Auch Mohl selbst bezeichnete sich und seine beiden Fraktionskollegen als „das am weitesten links gehende Element des Ministeriums“ und hoffte „als solches Gutes zu wirken“[12]; freilich ging er zugleich davon aus, dass dieses Kabinett „nicht lange halten“ und die Beteiligten danach „auf lange politisch todt“ sein würden[13]. Tatsächlich sollte er freilich trotz wiederholter Spannungen mit seinen Kollegen und mehrerer Rücktrittsangebote bis zum endgültigen Ende des letzten auf eine parlamentarische Mehrheit gestützten Kabinetts im Mai 1849 seinem Ressort vorstehen.

Das Justizministerium war selbst im Verhältnis zu anderen Posten in der Provisorischen Zentralgewalt eine Stellung mit sehr eingeschränkten Wirkungsmöglichkeiten. Schmerling hielt es im Grunde für überflüssig und behauptete, es sei nur eingerichtet worden, weil in der Nationalversammlung und der Öffentlichkeit „so überschwängliche Anschauungen von der Bedeutung Deutschlands und daher auch seiner Regierung“ herrschten, dass die allenfalls nötigen insgesamt drei Minister als für das notwendige Ansehen der Zentralgewalt nicht hinreichend erschienen wären[14]. Mohl selbst nannte sein Ressort insofern „ein Ministerium in partibus, als es keinerlei Behörden, sei es gerichtlicher, sei es andrer Art, unter sich hatte, ihm keine Ernennungen zustanden, ihm jedes Exekutionsmittel fehlte“[15]. Dennoch entfalteten er und sein Unterstaatssekretär Widenmann eine nicht ganz unbedeutende Tätigkeit einerseits im Umgang mit Rechtsfällen, die bisher der Bundesgerichtsbarkeit unterstanden wären – wozu Streitfälle zwischen deutschen Staaten, aber auch Beschwerden von Individuen gegen die Einzelstaaten wegen Rechtsverweigerung zählten –, andererseits in der Vorbereitung und Begutachtung von Gesetzesentwürfen und Staatsverträgen. Gerade in der schwierigen Frage, wie der Verkehr zwischen Zentralgewalt und staatlichen Regierungen zu regeln sei, und in jener der Publikation und Durchsetzung der „Reichsgesetze“ in den Staaten dürften viele der zentralen Texte von Mohl aufgesetzt worden sein. Widenmann übernahm die Verantwortung für die Vorbereitung einiger komplexer Gesetze zu (etwas) weniger kontroversen Materien; namentlich der unter seiner Leitung ausgearbeitete Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuches für Deutschland gelangte zwar wegen der Auflösung der Nationalversammlung nicht mehr zur Beschlussfassung, wurde aber in vielen Punkten zum Vorbild für die spätere Regelung dieser Frage im Deutschen Bund[16].

Vielleicht die auffallendste Initiative Mohls war das Gesetz zur Aufhebung der „Spielbanken“ (wie man damals Spielkasinos nannte). Es handelte sich um eine langjährige Forderung von Teilen der Linken, begründet mit ganz ähnlichen humanitären und volkswirtschaftlichen Überlegungen zum Schutz vor Ausbeutung der Spielsucht, wie sie noch heute Forderungen nach Beschränkung des Glücksspiels zugrunde liegen. Die Debatte über entsprechende Petitionen in der Nationalversammlung am 8. Januar 1849 hätte aber wohl zu keinem Ergebnis geführt, wenn nicht Mohl als einzig anwesender Minister aus einem – wie er selbst später einräumte – unüberlegten Impuls das Wort ergriffen und entschieden für eine Aufhebung gesprochen hätte. Der Aufforderung aus der Versammlung, einen Antrag einzubringen, kam er durch Niederschrift eines einzigen Satzes nach, auf dessen Grundlage noch in derselben Sitzung ein Gesetzesbeschluss erfolgte[17]. Die Bestürzung unter seinen Ministerkollegen war danach groß, denn von etlichen staatlichen Regierungen, die selbst aus dem Betrieb solcher Etablissements oder der Verpachtung von Konzessionen Gewinne bezogen, war Widerstand zu erwarten. Anstatt das Rücktrittsangebot Mohls anzunehmen, bedeutete man ihm allerdings, er habe nun für die Ausführung des Beschlusses selbst zu sorgen. Einigermaßen überraschend waren die Ergebnisse, denn es kam zu einem der wenigen unleugbaren Erfolge der Zentralgewalt bei der Durchsetzung von Beschlüssen der Nationalversammlung: Die meisten Staaten fügten sich dem neuen Gesetz, obzwar einige recht unverschämte Entschädigungsforderungen erhoben. Hartnäckig widersetzte sich allein das winzige Hessen-Homburg, das sich auf die Bad Homburger Spielbank existentiell angewiesen wähnte. Die Folge war die einzige von der Zentralgewalt vorgenommene Bundesexekution gegen einen renitenten Einzelstaat: Österreichische Truppen aus der Garnison der Bundesfestung Mainz wurden nach Homburg beordert und erzwangen die Einstellung des Spielbetriebs[18].

In der Schlussphase der Nationalversammlung nach der Ablehnung der Reichsverfassung durch Preußen trat der Gegensatz zwischen Mohl und seinen Kollegen wieder scharf zutage, da er entschiedener als diese dafür eintrat, dass die Zentralgewalt auf deren Durchsetzung auch gegen den Willen der größten deutschen Einzelregierung hinwirken sollte. Die Weigerung des Reichsverwesers verurteilte er heftig und brachte getrennt von den übrigen noch anwesenden Ministern, wenn auch nur wenige Tage vor ihnen, seine endgültige Demission ein[19]. Wie einige andere Mitglieder der Regierung suchte er danach zunächst die Abgeschiedenheit und verbrachte mit seiner Familie einige Monate auf einem Landsitz in Mehlem bei Bonn.

Ein gewisses Maß an Eigenwilligkeit spricht sowohl aus den Selbstdarstellungen Mohls als auch übereinstimmend aus den Einschätzungen seiner Person durch andere. Die von Schmerling gerügte „Rechthaberei“ mag freilich auch aus dem Grund wahrgenommen worden sein, weil die politischen Anschauungen beider Männer recht weit auseinanderlagen. Die höhere Wertung von prinzipiengeleitetem gegenüber taktisch kalkulierendem Handeln war immerhin dem erklärten Selbstverständnis fast aller politischen Akteure gerade im Revolutionsjahr gemeinsam; was aber bei geteilten Zielen als Standhaftigkeit oder Prinzipientreue honoriert wurde, konnte von Beobachtern mit weiter entferntem Standpunkt leicht als Phantasterei, Extravaganz oder eben „Rechthaberei“ abgewertet werden. Mohl zeigte immerhin auch ein ausgeprägtes Gefühl für Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten, das ihm nicht zuletzt erlaubte, nach dem Ende der härtesten Reaktionsphase wieder in der badischen Politik aktiv zu werden und seine Wahlheimat in den 1860er Jahren sogar bei der Bundesversammlung zu vertreten. Nach der Reichsgründung wurde er noch in hohem Alter– durch das ihm selbst so suspekte allgemeine Männerwahlrecht – in den Reichstag gewählt und starb als Abgeordneter desselben 1875 in Berlin.

Mohl hinterließ einen überaus reichen schriftlichen Nachlass, von dem Teile bereits bald nach seinem Tod aufgrund einer testamentarischen Verfügung der Tübinger Universitätsbibliothek übergeben wurden. Ein weiterer größerer Bestand, die sogenannten „Moser-Mohl’schen Familienpapiere“, wurde in den 1920er Jahren von Mohls Sohn, dem Diplomaten Ottmar von Mohl, an die Württembergische Landesbibliothek verkauft. Heute verbergen sich hinter einer einzigen Handschriftensignatur (Cod. hist. 506) etliche Laufmeter Papiere, von denen der größte Teil aus Familienkorrespondenzen besteht. Über die Frankfurter Zeit Mohls geben vor allem seine Briefe an seine Frau Pauline, geborene Becher, in Heidelberg sowie an seinen Bruder, den in Paris lebenden Orientalisten Julius Mohl, wertvolle Aufschlüsse, weshalb einige dieser Stücke auch in unsere Protokolledition als ergänzende Quellen Eingang finden werden. Die Briefe waren offenbar fast vollständig aufgehoben, familienintern sorgsam verwahrt und genauestens sortiert worden – die in die hunderte gehenden Schreiben an Pauline Mohl sind etwa gruppenweise in Bogen mit der Beschriftung „Papa an Mama“ und der Angabe des jeweiligen Anlasses der vorübergehenden Trennung der Eheleute eingeschlagen. So findet sich zwischen diversen Bildungs- und Forschungsreisen Mohls eben auch seine Frankfurter Parlaments- und Ministeriumszeit hier eingereiht.

[1] BEST, Heinrich: Die Männer von Bildung und Besitz. Struktur und Handeln parlamentarischer Führungsgruppen in Deutschland und Frankreich 1848/49 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 90), Düsseldorf 1990, 59.

[2] Vgl. etwa ENGEHAUSEN, Frank – KOHNLE, Armin (Hrsg.): Gelehrte in der Revolution. Heidelberger Abgeordnete in der deutschen Nationalversammlung 1848/49. Georg Gottfried Gervinus – Robert von Mohl – Gustav Höfken – Karl Mittermeier – Karl Theodor Welcker – Karl Hagen – Christian Kapp, Ubstadt-Weiher 1998.

[3] Die maßgebliche Darstellung zu Leben und Werk ist weiterhin die Biographie von ANGERMANN, Erich: Robert von Mohl 1799–1875. Leben und Werk eines altliberalen Staatsgelehrten (Politica. Abhandlungen und Texte zur politischen Wissenschaft 8), Neuwied 1962. Seinen Aktivitäten in der Revolution 1848/49 wird darin jedoch verhältnismäßig wenig Raum gewidmet.

[4] Vgl. NORDBLOM, Pia: Robert von Mohl, in: ENGEHAUSEN – KOHNLE (Hrsg.), Gelehrte, 41–67, hier 41.

[5] MOHL, Robert von: Das Staatsrecht des Königreiches Württemberg, 2 Bde., Tübingen, 2. Auflage 1840, Bd. 1, 534. In der ersten Auflage 1829 findet sich die Passage nicht. – Vgl. URBAN, Nikolaus: Robert von Mohl: Konstitutionelle Monarchie, Repräsentativsystem und Staatswissenschaften, in: FREITAG, Sabine (Hrsg.): Die Achtundvierziger. Lebensbilder aus der deutschen Revolution 1848/49, München 1998, 113–125, 316–318, hier 116f.

[6] STÖCKER, Birgit: Die Gemeinwohltheorie Robert von Mohls als ein früher Ansatz des sozialen Rechtsstaatsprinzips (tuduv-Studien – Reihe Politikwissenschaften 53), München 1992.

[7] MANN, Bernhard: Reichsminister Robert von Mohl und seine Wähler 1848/49. Neunzehn Briefe aus der deutschen Nationalversammlung, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 30 (1971) 327–381, hier 328.

[8] MOHL, Staatsrecht, Bd. 1, 534.

[9] ANGERMANN, Erich: Republikanismus, amerikanisches Vorbild und soziale Frage 1848. Eine unveröffentlichte Flugschrift Robert Mohls, in: Die Welt als Geschichte. Eine Zeitschrift für Universalgeschichte 21 (1961) 185–193.

[10] Vgl. seine diesbezüglichen Ausführungen in MOHL, Robert von: Staatsrecht, Völkerrecht und Politik, Bd. 3, Tübingen 1869, 715–724; Wiederabdruck bei BEYME, Klaus von (Hrsg.): Robert von Mohl. Politische Schriften. Eine Auswahl (Klassiker der Politik 3), Köln – Opladen 1966, 265–275. Das Zitat ebd. 265.

[11] Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Nachlass Bienerth-Schmerling, Denkwürdigkeiten Kt. 3, Fasz. 1, fol. 30r–v. Das nicht viel vorteilhaftere Urteil Mohls über Schmerling ist nachzulesen in seinen Erinnerungen: KERLER, Dietrich (Hrsg.): Lebens-Erinnerungen von Robert von Mohl 1799–1875, 2 Bde., Stuttgart – Leipzig 1902; Bd. 2, 81–83.

[12] Offener Brief an seine Wähler vom 9. August 1848, abgedruckt bei MANN, Mohl, 340f.

[13] Württembergische Landesbibliothek Stuttgart, Cod. hist. 4o 506/III, Fasz. 20b, Nr. 5, Robert von Mohl an seinen Bruder Julius Mohl, 9. August 1848.

[14] Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien, Nachlass Bienerth-Schmerling, Denkwürdigkeiten Kt. 3, Fasz. 1, fol. 25r.

[15] KERLER (Hrsg.), Lebens-Erinnerungen Mohl, Bd. 2, 94.

[16] BAUMS, Theodor (Hrsg.): Entwurf eines allgemeinen Handelsgesetzbuches für Deutschland (1848/49). Text und Materialien (Abhandlungen aus dem gesamten Bürgerlichen Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht. Beihefte der Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht 54), Heidelberg 1982.

[17] Franz WIGARD (Hrsg.), Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, Bd. 6, Frankfurt am Main 1849, 4480–4493; vgl. die eigene Darstellung Mohls bei KERLER (Hrsg.), Lebens-Erinnerungen Mohl, Bd. 2, 96f.

[18] Freilich erst im zweiten Anlauf. Zunächst war es den Spielpächtern durch eine Einladung an die Offiziere noch gelungen, die Exekutionstruppen von der Ausführung ihrer Befehle abzubringen; dies rief allerdings den Reichsverweser persönlich auf den Plan, der im Sinne seiner paternalistischen Vorstellungen von Sozialpolitik die Schließung befürwortete. Auf seinen scharfen Verweis hin kamen die Offiziere der fraglichen Einheiten schließlich ihrem Auftrag nach.

[19] Württembergische Landesbibliothek Stuttgart, Cod. hist. 4o 506/III, Fasz. 16b, Nr. 2b: Entwurf eines Rücktrittsschreibens, datiert 14. Mai 1849.

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/160

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Verwendung des Themes „MagazineP Basic“: erste Schritte

MagazineP Basic ist eine neue Version des Themes Magazine Basic. Es ermöglicht die Aktivierung einer Artikel-Slideshow im oberen Bereich des Blogs (dynamisches Banner) und das Hinzufügen zusätzlicher Bereiche, sog. „Ad Spots“.

Um das Theme MagazineP Basic zu aktivieren, gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Themes“ und anschließend beim gewünschten Thema auf die Schaltfläche „Aktivieren“. Danach klicken Sie auf die Schaltfläche „Mag Premium“, die Sie am Ende ihres Dashboards finden. Dadurch gelangen Sie zu einer neuen Oberfläche, die speziell der Einrichtung des Themes dient.

Gestaltung der Startseite: der Menüpunkt „Front Page“

Sie befinden sich nun in den „Magazine Premium Layout Options“. Um die Gestaltung Ihrer Startseite zu konfigurieren, öffnen Sie den Reiter „Front Page“. Mit Klick auf die Schaltfläche „Basic Options“ gelangen Sie in einen neuen Auswahlbereich, der Ihnen vier unterschiedliche Ausrichtungsmöglichkeiten der Blogbeiträge auf Ihrer Startseite anbietet.

Zusätzlich zu dieser Grundkonfiguration können Sie zwei weitere Einstellungen vornehmen:

Die Artikel-Slideshow – „Featured Slideshow“

Für die Konfiguration der Artikel-Slideshow klicken Sie auf den Balken „Featured Slideshow“. Hier können Sie diejenige Kategorie auswählen, deren Artikel im dynamischen Banner durchlaufen sollen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Artikel aller Kategorien einzubeziehen. Die vier zuletzt erstellten Beiträge werden automatisch im dynamischen Banner berücksichtigt.

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Um eine bestmögliche Ansicht der Bilder der Artikel in der Slideshow zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen, Bilder in hoher Auflösung in Ihrer Anzeige zu verwenden.

Für eine bessere Kontrolle und Funktionalität der Beiträge, die angezeigt werden sollen, empfehlen wir Ihnen, eine Kategorie „Dynamischer Banner“ zu erstellen, die anschließend im Dropdown-Menü des Bereichs „Featured Slideshow“ zu finden ist. Gehen Sie hierfür auf den Menüpunkt „Artikel“ > „Kategorien“  und fügen Sie eine neue Kategorie hinzu. Bei Beiträgen, die Sie in der Artikel-Slideshow anzeigen lassen möchten, setzen Sie beim Erstellen einen Haken bei der entsprechenden Kategorie.

Darüber hinaus können Sie im Bereich „Featured Slideshow“ bei „Type“ die Art und Weise des Bilddurchlaufs einstellen.

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„Image Bar“

Dieser Bereich ermöglicht es, die letzten fünf (bebilderten) Artikel einer Kategorie oder aller Kategorien unten im Blog in der Extended Footer Bar anzeigen zu lassen.

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Der Widget-Bereich: Menüpunkt „Sidebars“

Menüpunkt „Sidebars“

Über den Menüpunkt „Sidebars“ gelangen Sie in den Widget-Bereich. Es ist möglich, sich eine oder zwei Sidebars, sowie eine zusätzliche Zone am Ende der Seite („Extended Footer Bar“) anzeigen zu lassen.

Standardgemäß ist in Ihrem Theme eine Sidebar rechts auf der Seite aktiviert (Größe: 300 Pixel).

Wenn Sie eine zweite Sidebar hinzufügen möchten, müssen Sie im Feld unter dem Balken „Second Sidebar Width“ die gewünschte Größe (= Anzahl der Pixel) angeben.
Wir empfehlen Ihnen, bei zwei Spalten für jede Spalte 160 px zu veranschlagen.

Zusätzliche Zone am Ende der Seite – „Extended Footer Bar“

Dieser Bereich ermöglicht Ihnen, eine weitere Zone am Ende der Seite des Blogs anzeigen zu lassen. Um dies zu aktivieren, wählen Sie bitte die Option „Yes“ aus.

Um diese neuen Bereiche zu konfigurieren, wählen Sie bitte im Dashboard den Menüpunkt „Design“ > „Widgets“ aus.

Personalisiertes Navigations-Menü im Frontend

Dieses Theme erlaubt es Ihnen, verschiedene Navigations-Menüs auszuwählen bzw. ein Haupt- und Untermenü anzeigen zu lassen.

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Standardmäßig wird auf Ihrem Blog ein Navigations-Menü angezeigt, das Ihnen direkten Zugang zu den einzelnen Kategorien (in alphabetischer Reihenfolge oder nach Gewichtung) ermöglicht. Sie können sich aber auch eine eigene Navigation zusammenstellen, durch die ein Zugang auf Seiten Ihres Blogs, auf Kategorien oder auf externe Webseiten möglich ist.

Sie können zwei Navigation-Menüs erstellen, deren Rubriken sich sinngemäß definieren. Das Hauptmenü beispielsweise dient der Anzeige der Kategorien, das Untermenü zeigt die Seiten (Home, Impressum, Über das Blog) an. Das Untermenü kann aber auch als Übersetzung des Hauptmenüs dienen.

Um ein Menü zu erstellen, gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Menüs“. Im Feld „Name des Menüs“ können Sie diesen eingeben. Anschließend klicken Sie auf „Menü speichern“.

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Auf der linken Seite befinden sich die Felder „Links“, „Seiten“ und „Kategorien“. In diesen Feldern können Sie die Elemente durch Anklicken auswählen, die Sie in Ihr Menü einbinden möchten. Um Ihre Auswahl zu bestätigen, klicken Sie auf „Zum Menü hinzufügen“.

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Durch Auswählen und Verschieben können Sie die Elemente nach Ihren Wünschen ordnen. Um die Elemente in hierarchischer Baumstruktur anzuordnen, fügen Sie die untergeordneten Elemente den entsprechenden Überpunkten zu.

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Danach müssen Sie festlegen, ob das neu angelegte Menü als Haupt- oder Untermenü fungieren soll. Hierfür wählen Sie die gewünschte Option im Bereich „Anordnung im Theme“ aus. Anschließend speichern Sie Ihre Einstellungen.

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Quelle: http://bloghaus.hypotheses.org/545

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Verwendung des Theme „Evolve“: erste Schritte

Das Thema Evolve bietet einige neue Funktionen, mit denen Sie Ihr Blog personalisieren können.

Um Evolve zu aktivieren, gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Thema“ und klicken auf die Schaltfläche „Aktivieren“. Klicken Sie dann auf „Design“ > „Evolve Settings“. Sie gelangen auf eine Seite, auf der Sie Ihre Einstellungen verändern können.

Gestaltung der Startseite

Die Anzeige „Blog“, die Anzeige „Magazine“: Option „Post Styling“

„Evolve“ erlaubt die Auswahl zwischen zwei unterschiedlichen Ansichten: einer Blog-Ansicht, die den gesamten Eintrag anzeigt, und einer Magazine-Ansicht, die nur Auszüge aus den Einträgen erscheinen lässt.

Um den gewünschten Anzeige-Modus auszuwählen, gehen Sie auf den Menüpunkt „Evolve Settings“ > „Post Styling“ > „Number of articles per row on home and archive pages“. Dort können Sie die passende Option auswählen.

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Option 1 zeigt die Einträge als Volltext an.

Option 2 zeigt Auszüge der Einträge in zwei Spalten.

Option 3 zeigt Auszüge der Einträge in drei Spalten. In diesem Fall wird nur eine Spalte mit Widgets angezeigt, da nicht genug Platz für zwei Spalten mit Widgets und drei mit Einträgen ist.

Klicken Sie auf „Save Settings“, um Ihre Auswahl zu bestätigen.

Kopfzeilenbild

Es können zweierlei Arten von Bildern in die Kopfzeile eingefügt werden.

• Kopfzeilenbilder ohne Text: gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Kopfzeile“ und laden Sie das gewünschte Bild hoch. Passen Sie danach die Größe des Bildes an und bestätigen Sie dann Ihre Vorgaben mit „Änderungen übernehmen“.

• Kopfzeilenbilder mit Text: gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Kopfzeile“ und laden Sie das gewünschte Bild hoch, in das Sie bereits vorab den Blogtitel eingefügt haben. Passen Sie danach die Größe des Bildes an und bestätigen Sie dann Ihre Vorgaben mit „Änderungen übernehmen“. Gehen Sie dann auf den Menüpunkt „Design“ > „Evolve Settings“ > „Header Styling“ und kreuzen dort „Disable Blog Title“ an. Dadurch wird der standardmäßige Schriftzug entfernt und es ist nur noch Ihr Bild samt eigens kreiertem Schriftzug zu sehen.

Widgets: die Option „Layout“

Um die Anzahl der Sidebars und deren Position in Ihrem Blog zu bestimmen, gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Evolve Settings“ > „Layout“ und wählen Sie das gewünschte Layout aus.

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Sie können Ihre Widgets auch im Header-Bereich platzieren, also über den Beiträgen. Dafür gehen Sie auf „Number of widget cols in header“ und wählen die von Ihnen gewünschte Option.

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Ebenso können Sie Ihre Widgets im Footer-Bereich platzieren, also unter den Beiträgen. Dafür gehen Sie auf „Number of widget cols in footer“ und wählen die von Ihnen gewünschte Option.

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Nach dem Speichern gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Widgets“ und konfigurieren dort Ihre Widgets, indem Sie sie in die gewünschte Sidebar auf der rechten Seite ziehen.

Personalisierung

Titel und Untertitel: die Registerkarte „General Typography“

Diese Einstellung erlaubt Ihnen, die Schriftgröße, Schriftart und die Farbe des Blogtitels und des -untertitels zu verändern. Gehen Sie dafür auf den Menüpunkt „Design“ > „Evolve Settings“ > „General Typography“.

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Farbliche Gestaltung der Hauptbestandteile des Blogs: die Registerkarte «General Styling»

Um die Farbe der Hauptbestandteile des Blogs zu verändern gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Evolve Settings“ > „General Styling“.

Im Bereich „Main Color“ können Sie die Hintergrundfarbe der Kopf- und Fußzeile verändern.

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Mit dem Feld „Or custom menu color“ können Sie die Farbe des Hauptmenüs verändern.

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Mit dem Feld „Content color“ können Sie zwischen einem hellen und einem dunklen Hintergrund für Ihre Beiträge wählen.

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Anzeige des RSS-Feeds des Blogs und der sozialen Netzwerke: die Option „Subscribe & Connect“

Der RSS-Feed Ihres Blogs und die Symbole der sozialen Netzwerke können am oberen Rand des Blogs angezeigt werden. Der RSS-Feed ist standardmäßig aktiviert. Um die Symbole der sozialen Netzwerke zu aktivieren, gehen Sie auf den Menüpunkt „Design“ > „Evolve Settings“ > „Subscribe & Connect“. Dort geben Sie lediglich die entsprechende URL oder ID in das Feld des sozialen Netzwerks ein, das Sie aktivieren wollen.

Die ID entspricht genau dem Profilnamen. Im Fall von Hypothèses etwa ist die ID des Twitter-Accounts hypothesesorg https://twitter.com/hypothesesorg.

Vorsicht: die Standardeinstellung „Suchfeld + Social Buttons“  muss im Menüpunkt „Design“ > „Evolve Settings“ > „Header Styling“ > „Home page header content“, „Single post header content“ und/oder „Archives and other pages header content“ ausgewählt werden, damit die Symbole auf der Blogseite angezeigt werden.

Quelle: http://bloghaus.hypotheses.org/549

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So what was the “Provisional Central Power” – and why should anyone take an interest?

Protokoll der 180. Sitzung des Gesamtreichsministeriums

Minutes of the 180th session of the cabinet of the Provisional Central Power. November 19, 1849

While this blog is – and will remain – predominantly in German, it may be helpful to potential readers from other countries to provide an English-language version of our project’s mission statement, as previously published in German in this post:

When revolutions are over, the aspects most likely to be remembered are those that contrast most starkly with everyday political life: barricades and fighting in the streets. This is certainly true for the Revolutions of 1848–49 in the collective memory of the German public. There is also some awareness that the revolution eventually led to the election of a National Assembly, which convened at Frankfurt. The installation of a provisional executive branch for the as yet nonexistent “German Empire”, however, is a different story: there is more or less no memory of this first parliamentary government for  Germany in its entirety. Very few are aware that an Austrian archduke, granted the title of “Imperial Regent”, presided over this “Provisional Central Power” for roughly one and a half years, and was thus the first head of a German national government to have been appointed by an elected parliament.

In founding the “Provisional Central Power”, the moderate revolutionary movement incarnated by the Frankfurt National Assembly was attempting to assert its position with respect to the existing governmental power of the more than 30 German states organised in the German Confederation. The Assembly’s claim to the right to do so was based squarely on the doctrine of popular sovereignty, whereas none of the various kingdoms and principalities had moved beyond a liberal constitutionalism that recognised the hereditary right of the legitimate monarch as existing independently of any popular claim to participation.

Besides the Imperial Regent, Archduke John, the Provisional Central Power consisted of an “Imperial Cabinet” with a Prime Minister, ministers leading half a dozen departments, and undersecretaries to assist them. This organisation was modelled on the ministerial governments present in many of the larger German states, and was intended to engage in similar activities. Notably, the Central Power published the “Imperial Laws” passed by the National Assembly and attempted, with varying success, to see to it that they were accepted and enforced by the individual states. It laid claim to leadership in joint military operations, especially the conduct of the war against Denmark over the status of Schleswig and Holstein. By dispatching “Imperial Commissioners” and occasionally by mandating military actions, it intervened to contain revolutionary insurrections in multiple states between September 1848 and May–June 1849. It was charged with the creation of the first German navy, a project which initially stimulated widespread nationalist enthusiasm. Last but not least, it made every effort to mediate the escalating disagreement between the Assembly and the state governments over the acceptance of the German Constitution enacted by the former. In all of these tasks, however, it was hampered at every step by its lack of any sort of administrative apparatus, by its very limited sources of real bargaining power – especially when faced with the two crucial German powers, Prussia and Austria –, and by the refusal of diplomatic recognition from nearly all other European governments. After the gradual dissolution of the Frankfurt Assembly in the spring of 1849, the Provisional Central Power remained in existence until the end of the year and, despite its sorely limited means, played a significant role in the power struggle between Prussia, Austria and the smaller German kingdoms over the constitutional framework for a future German national state.

Archduke John of Austria as Imperial Regent of Germany. Lithograph by J. Kriehuber, 1848

Both the secretariat of the cabinet and the offices of the individual ministries – Foreign Affairs, Interior, Justice, War, Finances, Trade and, eventually, Navy – rapidly devised their own record-keeping procedures. After the dissolution of the Provisional Central Power in December 1849, its archives were handed over to its successor institution, the Federal Central Commission. They were subsequently integrated into the archives of the Federal Assembly (the deliberative body of the reinstated German Confederation); when this in turn was suppressed in 1866, the records entered the Frankfurt Municipal Library, in whose care they remained until the creation in 1925 of a Frankfurt branch of the Imperial Archives (later the Federal Archives of the post-World War II Federal Republic). After the reunification of 1991, this branch was given up and its holdings were transferred first to Koblenz, then in 2010 to the Federal Archives in Berlin. The archives of the Provisional Central Power, totalling some 25 metres of shelf space, are remarkably well preserved and complete despite all these vagaries. In the period after World War II, difficult archival work was undertaken in order to restore them as far as possible to their original order, as set out in the filing instructions of the various ministries. Detailed inventories are a product of this process. Microfilms of the entire archives were made some years ago.

Until 1945, these sources had been almost completely ignored by academic historians. They have since been used somewhat more often, but their potential is far from being exhausted. Notably, there has been no publication of the minutes of the cabinet, while editions of this type have been in progress for decades for the governments of the major German states. Our project aims to close this gap, and thereby not only to cast new light on the role of a hitherto underestimated agency within the revolutionary sequence of events, but also to apply recent approaches from the political and social sciences, and especially a culturalist perspective, to Germany’s first parliamentary government and the ways in which it functioned (or failed to do so). That the Provisional Central Power was called upon to create the institutional infrastructure for its governmental activity more or less out of nothingness – by founding new administrative offices, recruiting personnel and obtaining financial means – provides a highly unusual perspective on the history of the growth of state institutions and bureaucracy, one of the great secular processes of the 19th century.

The goal of our undertaking is to publish the minutes of the 185 sessions of the Central Power’s cabinet in full, and to use them as the backbone of a collection of further documents from the archives of the Provisional Central Power chosen to best illustrate the scope of its activity, the difficulties it faced, and the expedients by which it attempted to surmount them. These additional materials will be presented in the form of summaries of their content. Beyond this, given that administrative documents usually do not record the political background of decisions or the atmosphere within an institution, extracts from the personal papers, letters and memoirs of the members of the cabinet will be incorporated into our publication to supplement the official records. Detailed indexes will facilitate use of the book by researchers and other readers with a variety of different interests. Our particular attention is focussed on the following four topics:

1. The Provisional Central Power’s relationships with the National Assembly on the one hand, and with the governments of the German states on the other hand; its means, methods, and degree of success in asserting itself with respect to either of these.

2. The tension, in the legal framework and the governmental reality of the Central Power, between traditional monarchical constitutionalism and parliamentary government based on popular sovereignty.

3. The institutional and administrative history of the Central Power, with particular attention to its unique challenges in rapidly creating governmental infrastructure.

4. The self-perceptions, motives, decisional processes, and emotional experiences of the members of the cabinet, seen from the perspective of a cultural history of politics; as well as their communicative and performative strategies for representing their activity to various audiences.

Text by Karsten Ruppert and Thomas Stockinger. English translation by Thomas Stockinger.

 

Quelle: http://achtundvierzig.hypotheses.org/155

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