„Unknown unknowns“? – Schärfung eines analytischen Werkzeuges

31.05.2017 Aljoscha Tillmanns und Martin Schröder

Das Wissen um das Nichtwissen über die Zukunft stellt ohne Frage eine Herausforderung dar. Dies gilt nicht nur für uns, denen es verwehrt ist, die Zukunft vorherzusagen, sondern ebenfalls für die Bemühungen, dieser Universalie menschlicher Existenz konzeptionell auf die Schliche zu kommen. Ein Versuch stammt von dem Soziologen Ulrich Bröckling, der mit seinem Begriffsduo der „known unknowns“ und „unknown unknowns“ zwei Ebenen des präventiven Zukunfshandelns unterschied.1

 

Folgt man Bröckling mit seinem Modell und sucht man daraufhin empirische Beispiele, so ergibt sich jedoch schnell ein Ungleichgewicht. Anschauungen für den Begriff der „known unknowns“ lassen sich relativ zügig ausfindig machen.

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Quelle: http://grk1919.hypotheses.org/292

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„Die erste wahre Opera buffa“: „La buona figliuola“ (1760) von Niccolò Piccinni in der DHI-Reihe „Concentus musicus“

1760 für ihren Autor Niccolò Piccinni (1728-1800) Durchbruch in der Musikstadt Rom sollte sie sich bald als europäischer Sensationserfolg erweisen, die komische Oper „La buona figliuola“. Das Teatro delle Dame, einst von einem Conte d’Alibert nahe der Piazza di Spagna eröffnet und führend unter den zahlreichen Opernhäusern der musiktheaterbegeisterten Tiberstadt, hatte auf den Komponisten aus Bari gesetzt. Der war allerdings zuvor am renommierten Neapler Teatro San Carlo mit einer Reihe erfolgreicher Titel in Erscheinung getreten und auch schon bei den Römern mit seiner Version des metastasianischen Dauerbrenners „Alessandro nelle Indie“ 1758 am Teatro Argentina gut angekommen, so dass sich das Risiko für Domenico Mazzoni, den von den Besitzern des Teatro delle Dame verpflichteten Impresario, in Grenzen hielt. Den Stoff für seine Oper am Teatro delle Dame hatte Piccinni selbst vorgeschlagen, ein Stück des renommierten venezianischen Komödiendichters Carlo Goldoni nach einem englischen Briefroman, „Pamela or Virtue Rewarded“ (1740), dem in ganz Europa enorm erfolgreichen Erstlingswerk von Samuel Richardson. „La buona figliuola“ lag also im Trend, mehr noch: Piccinni sollte es gelingen, mit ihr einen dem literarischen ebenbürtigen Sensationserfolg auf der Musikbühne zu erzielen und der gerade durch Goldoni für die Opera buffa nutzbar gemachten Gattung des „larmoyanten“ Dramma giocoso auf Dauer die Richtung zu weisen.

Das römische Publikum spendete „La buona figliuola“ in der Nacht des 6. Februar 1760 am Teatro Alibert bzw. Teatro delle Dame frenetischen Beifall und die italienische Opera buffa der Folgezeit knüpfte in vielfältiger Weise an Piccinnis römischen Geniestreich an, an Konstellationen, Situationen, Haltungen und Gebärden, an sprachliche und gestische Nuancierungen, an die feinen Abstufungen zwischen Seria- und Buffaprofil in der Personencharakterisierung, in der rhetorischen, in der musikalischen Konturierung. Ganz ohne Zweifel modellhaft war Piccinni die Gestaltung der Protagonistin gelungen, des „mezzo carattere“ Cecchina.

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Quelle: https://musicaroma.hypotheses.org/951

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Ein Reitergefecht, I

So viele Schlachten hat es im Dreißigjährigen Krieg gar nicht gegeben, was vielfach der praktizierten Strategie einer Schlachtenvermeidung entsprach. Stattdessen prägten die kleinen bewaffneten Zusammenstöße einzelner Trupps das Bild des Kriegs. Genau wie in diesem Gemälde von Sebastian Vrancx. Es zeigt den „Angriff einer Kavallerieabteilung“, zumindest ist es so auf dem Museumskärtchen beschrieben. Tatsächlich wird der Kampf zweier Reitertrupps dargestellt, wobei der Kampf schon entschieden scheint: die von der unteren rechten Bildseite aus angreifenden Reiter behalten die Oberhand, so daß die andere Partei nach links ausweicht. Auch wenn sie noch Widerstand leisten, setzen sich einige von ihnen bereits ab; mit der Fluchtbewegung in die Tiefe des Bildes entsteht ungefähr eine Diagonale von rechts unten bis links oben, die die Dynamik dieses Gemäldes ausmacht.

Sebastian Vrancx, Reitergefecht, ca. 1618



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Quelle: https://dkblog.hypotheses.org/1114

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A country with no human rights standards: Turkey

Osman İşçi, author of this article, writes: Human rights and democracy standards have never been fully respected in the history of Turkey. Yet, there has been a gradual and worrying increase in violations of fundamental rights and freedoms since July 2015.

Der Beitrag A country with no human rights standards: Turkey erschien zuerst auf Wolfgang Schmale.

Quelle: http://wolfgangschmale.eu/osman-isci-on-a-country-with-no-human-rights-standards-turkey/

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Edition der Medulla Gestorum Treverensium – Trier Center for Digital Humanities (TCDH) beginnt mit der digitalen Erforschung rheinischer Heiltumsdrucke

1512 war ein bedeutendes Jahr für die Stadt Trier. Am Vorabend der Reformation fand nicht nur die erste Wallfahrt zum Heiligen Rock in den Dom statt, sondern hier wurde auch einmalig in der Stadtgeschichte ein Reichstag abgehalten. Der Weihbischof und Rektor der Alten Universität Trier Johann Enen (ca. 1480–1519) nahm diese Großereignisse zum Anlass, um die Medulla Gestorum Treverensium zu verfassen, die nun am TCDH digital ediert und erschlossen wird.

Die Medulla, deren erste Auflage 1514 veröffentlicht wurde, ist für die Geschichtswissenschaft in vielerlei Hinsicht interessant. Enen schrieb hierin die Gründungssage der Moselstadt sowie die Chronik des Erzbistums Trier nieder. Sein Hauptwerk zählt damit zu den ersten gedruckten Stadtgeschichten Triers und bildet eine herausragende Quelle für die historische Landes-, Bistums-, und Frömmigkeitsforschung. Vor allem aber listete der Weihbischof die wichtigsten Kirchen, Klöster und Reliquien in der Moselstadt auf, weshalb die Medulla den sogenannten Heiltumsdrucken zugeordnet wird. Diese Quellengattung, deren Hochzeit mit der spätmittelalterlichen sowie frühneuzeitlichen Reliquienverehrung und Wallfahrtskonjunktur zusammenfällt, wurde historisch und philologisch bislang nur unzureichend beleuchtet.

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Quelle: http://dhd-blog.org/?p=8039

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Material from ‚place‘ to ’space‘: On analogue and digital sources

Article in German at sister blog Rumphius

„Wenn es um die Beschreibung von botanischem Material in Rumphius’ Amboinsch Kruid-boek (Ambonese Herbal) geht, und um die Ensembles von Objekten, in denen diese Texte wiederum zwischen Ambon und Amsterdam enthalten waren, ist für mich das Handhaben oder handling ein zentraler Begriff. Wer hat wann was in die Hand genommen? Vielleicht weitergegeben? Und was folgt daraus? Diese Frage kann ich von den Objekten und Akteuren aus dem 17. und 18. Jahrhundert auch auf meine eigene Forschungspraxis anwenden: Was bekomme ich in die Hand? …“

 



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Quelle: https://botanical.hypotheses.org/138

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Material from ‚place‘ to ’space‘: On analogue and digital sources

Article in German at sister blog Rumphius

„Wenn es um die Beschreibung von botanischem Material in Rumphius’ Amboinsch Kruid-boek (Ambonese Herbal) geht, und um die Ensembles von Objekten, in denen diese Texte wiederum zwischen Ambon und Amsterdam enthalten waren, ist für mich das Handhaben oder handling ein zentraler Begriff. Wer hat wann was in die Hand genommen? Vielleicht weitergegeben? Und was folgt daraus? Diese Frage kann ich von den Objekten und Akteuren aus dem 17. und 18. Jahrhundert auch auf meine eigene Forschungspraxis anwenden: Was bekomme ich in die Hand? …“

 



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Quelle: https://botanical.hypotheses.org/138

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Recht im Alltag mit Pierre Bourdieu

von Andrea Kretschmann

Dieser Beitrag ist Teil des Schwerpunkts „Das Potential Pierre Bourdieus für die Rechtssoziologie“

Bourdieus Beschäftigung mit dem Recht ist kaum als in sich geschlossene Rechtssoziologie beschreibbar – zu fragmentarisch ist sein Zugang zu diesem Themenbereich. So umfasst sein zentraler Text zum Recht, „La force du droit“ (Bourdieu 1986), gerade einmal 16 Seiten. Auch empirische Auseinandersetzungen mit dem Thema sind bei ihm kaum vorhanden. Ungeachtet der breiten Rezeption Bourdieus innerhalb der Soziologie bzw. der Sozialwissenschaften ist sein Rechtsdenken innerhalb der sozialwissenschaftlichen Rechtsforschung deshalb bislang kaum berücksichtigt worden; bis dato existiert nur eine einzige systematische Auseinandersetzung mit Bourdieus Rechtsbegriffen (siehe diesbez. Conradin-Triaca 2014). Bei der Beschäftigung mit Bourdieus Rechtsdenken stößt man deshalb bislang weniger auf Fragen nach dessen Gehalt als nach dem potenziellen Gewinn, der in deren Weiterführung liegt (vgl. Kretschmann 2016).

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Quelle: http://barblog.hypotheses.org/1715

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