„Die Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch für Normalverdiener bezahlbar bleiben.“[1] So zitiert das offizielle Informationsportal des Bundes über die Mietpreisbremse den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, Heiko Maas, dessen Ressort für die Erarbeitung und Umsetzung dieser Maßnahme des Mieterschutzes verantwortlich zeichnet. Am 5. März 2015 wurde sie beschlossen und nach und nach in unterschiedlichem Umfang in allen 16 deutschen Bundesländern eingeführt. Sie steht exemplarisch für ein Dilemma, dessen Historie im Grunde unverändert ist, seit in Deutschland zur Miete gewohnt wird: der Interessenkonflikt zwischen Mieter und Vermieter. Dieser Beitrag soll die Entstehung und Bedeutung der Mietpreisbremse vor dem Hintergrund eben jenes Konfliktes beleuchten und dabei auch auf die Schwierigkeiten bei ihrer Umsetzung Bezug nehmen.
Der erwähnte Interessenkonflikt zwischen Mieter und Vermieter besteht grundsätzlich aus folgenden Parametern:
Der Vermieter oder Hausbesitzer, der auf einem größtenteils privat organisierten Wohnungsmarkt derjenige ist, der Wohnraum zur Verfügung stellt, bewirtschaftet und erhält, tut dies nicht aus altruistischen Beweggründen, sondern erwartet als profitorientierter Akteur finanzielle Gewinne. Es muss also eine Verhältnismäßigkeit herrschen aus den Kosten für Bau, Instandhaltung etc.
[...]