Diplom-Option für modularisierte Studiengänge in Mecklenburg-Vorpommern

https://idw-online.de/de/news599251 Das Land Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht seinen Hochschulen, unter bestimmten Bedingungen anstelle eines Bachelor- oder Mastergrades die Abschlussbezeichnung ‚Diplom‘ zu vergeben. Zugleich verlangt Mecklenburg-Vorpommern vom Akkreditierungsrat, dass die von ihm zugelassenen Agenturen Studiengänge mit einer solchen ‚Diplom-Option‘ akkreditieren. Dies ist jedoch nicht möglich

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/08/5292/

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aussichten. Perspektivierung von Geschichte, August 16, 2014

Neueste Beiträge in ‘aussichten’ aventinum Nr. 81 [14.08.2014]: Regensburg im 1. Weltkrieg Schlaglichter auf die Geschichte der Donaustadt zwischen 1914 und 1918 Ausstellung 10.07. – 31.08.14 umsichten: Netzplan des MVV aus dem Jahre 1972 Eintrag der Online-Petition in ein wissenschaftliches Gemeinschaftsblog zur bayerischen Landesgeschichte Das ›Vierte Deutschland‹ — Einzelstaaten in außerdeutschen Personalunionen. Ein Forschungsaufruf zu […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2014/08/5291/

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Das Andechser Missale Clm 3005 und seine geschichtlichen Einträge

Im Rahmen von Europeana Regia hat die Bayerische Staatsbibliothek ein qualitätvolles Digitalisat des berühmt-berüchtigten Andechser Missales Clm 3005 ins Netz gestellt. Am Ende des 14. Jahrhunderts wurden in die wohl in der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts entstandene liturgische Handschrift (siehe auch die Forschungsdokumentation)  historiographische Texte und Urkundenfälschungen eingetragen, die der Kultförderung des 1388 “entdeckten” Andechser Reliquienschatzes dienen sollten. Das Missale wurde in Andechs (seit 1455 ein Benediktinerkloster) immer mit den Reliquien zusammen verwahrt, nie in der Bibliothek.

Einzelne Einträge sind schon früh gedruckt worden. Albert Brackmann, der die Entstehung der Andechser Wallfahrt in den Abhandlungen der Berliner Akademie 1929 Nr. 5 erörterte, verzichtete auf eine Edition und gab lediglich S. 28-31 24 von seinem Schüler Otto Meyer gefertigte Regesten bei, nachdem ihm die von dem jungen Benediktiner Romuald Bauerreiß (1893-1971) (GND)  gefertigte Edition zur Kenntnis gelangt war: Die geschichtlichen Einträge des “Andechser Missale” (Clm. 3005) . Texte und Untersuchung. In: Studien und Mitteilungen zur Geschichte des Benediktinerordens 47 (1929), S. 52-90, 433-447, die Texte S. 56-90 in 27 Nummern. Da sonst wichtige Grundlagenliteratur zum Traditionskomplex Andechs nicht online vorliegt, bin ich dem Abt von St. Bonifaz in München außerordentlich dankbar, dass er als Rechteinhaber die Internetveröffentlichung des Aufsatzes (archive.org) genehmigte. Dank des Digitalisats kann man nun überprüfen, ob das Verdikt von Alois Schütz (in: Königliche Tochterstämme 2002, S. 301), die Edition weise “gravierende Mängel” auf und strotze vor Lesefehlern, berechtigt ist. Unbedenklich ist die Textwiedergabe von Bauerreiß keineswegs, sie sollte jetzt stets anhand der online bequem zugänglichen Handschrift kontrolliert werden, wie eine eigene Stichprobe (Bl. 74v unten, Bauerreiß Nr. 13) ergab. Man vermisst Editionsrichtlinien, der Editor hat stillschweigend die z der Vorlage in s umgewandelt (z.B. das statt daz) und transkribiert nicht genau (beispielsweise iklich statt iekleich).

Mit den geschichtlichen Einträgen des Missales haben sich nach Brackmann und Bauerreiß beschäftigt: Benedikt Kraft in seinen voluminösen Andechser Studien (Oberbayerisches Archiv 73 und 74, 1937 und 1940); Alois Schütz mit neuem Quellenmaterial im Katalog “Herzöge und Heilige” (1993), Eduard Hlawitschka 1993 und wieder abgedruckt mit einer harschen Zurechtweisung von Schütz in dem Band Andechser Anfänge (2000), wogegen Schütz replizierte im Sammelband Königliche Tochterstämme von 2002 (Auszüge). Einen guten Überblick über die Andechser Quellenlage vermittelt Hartmut Kühnes “Ostensio Reliquiarum” von 2000 (Auszüge), während die neueste Behandlung durch Toni Aigner (Das Andechser Heiltum, 2013) möglicherweise nicht nur mich enttäuscht.

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Quelle: http://ordensgeschichte.hypotheses.org/7909

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Stoffgeschichten für jedermann

Armin Reller, Heike Holdinghausen: Der geschenkte Planet. Nach dem Öl beginnt die Zukunft. Frankfurt/Main: Westend Verlag 2014.

Reller-Holdinghausen_Der_geschenkte_PlaneEs gibt sie also: die Zukunft. Trotz Klimawandel und Ressourcenmangel. Und obwohl die Menschheit nicht nur wächst, sondern immer mehr Menschen so leben wollen wie wir im Westen. Fleisch essen, auf der Autobahn rasen, Elektroschrott nach Afrika exportieren. Armin Reller, Professor für Ressourcenstrategie in Augsburg, und taz-Journalistin Heike Holdinghausen glauben trotzdem an uns. An unsere Lernfähigkeit, an die Macht des Wissens. Reller und Holdinghausen wollen den Glauben an den Fortschritt nicht aufgeben: „Wo kämen wir ohne ihn hin?“ (S. 16). Ihre Idee: An „resilienten Technologien oder Verhaltensweisen“ arbeitet es sich leichter, wenn man die „Geschenke des Planeten“ besser kennt (S. 8, 17). Reller und Holdinghausen erzählen deshalb die Geschichten von Stoffen. Welche Rolle hat das Öl in der Geschichte der Menschheit gespielt? Wie steht es um Raps und Lein, Weizen und Holz? Was ist mit Kohlendioxid, Algen und Bakterien, was mit Eisen, Gallium und Abfall?

Dieser Ansatz macht Spaß, nicht nur wegen der vielen Fakten, die man so nicht in der Zeitung findet, oder wegen der Aktualität (Stichwort Fracking). Experte und Fachjournalistin: So funktioniert Aufklärung. Reller und Holdinghausen geben nicht vor, jede Stoffgeschichte bis ins Detail zu kennen oder gar auf jede Frage eine Antwort zu haben. Im Gegenteil: Konkurrierende Positionen werden benannt und vorsichtig gegeneinander abgewogen. Der Verzicht auf Eifern schließt dabei konkrete Politikempfehlungen keineswegs aus (zum Beispiel zu alternativen Energien, zu Biodiesel, zu Ökodesign).

Auch der Kommunikationswissenschaftler wird fündig. Was bedeutet es, dass viele Rohstoffe aus Ländern kommen, in denen es keine Pressefreiheit gibt? Wie schafft man es, den Fleischkonsum (für Reller und Holdinghausen ein zentrales Problem) genauso „kampagnenfähig“ zu machen wie den Rapskraftstoff (S. 58)? Warum ist der „Rückzug der Tanne aus Bayern“ in den Medien untergegangen und das „Waldsterben“ nicht (S. 122)? Wie müssen Öffentlichkeit und Mediensystem organisiert sein, damit das Zukunftsbild akzeptiert und legitimiert wird, das Reller und Holdinghausen entwerfen? Nur eine Kostprobe: „Pommesbuden ohne Currywurst, nur alle zehn Jahre ein neues Mobiltelefon und in jedem Stadtteil fünf Schuster (…). Dabei auf lokale Wirtschaftskreisläufe in überschaubaren Gemeinschaften setzten, auf kleine Produktionseinheiten, auf geldlose Tauschwirtschaften – also resiliente Strukturen“ (S. 237). Ein gutes Buch, ein wichtiges Buch.

 

Quelle: http://resilienz.hypotheses.org/220

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E-Science – Fachkonzept des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg

Unter dem Titel E-Science – Wissenschaft unter neuen Rahmenbedingungen hat das Baden-Württembergische Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst unter Leitung von Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen) sein Fachkonzept zur Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Infrastruktur vorgelegt. Das Papier hat strategische Konzepte zu den E-Science-Bereichen Lizenzierung, Digitalisierung, Open Access, Forschungsdatenmanagement und Virtuelle Forschungsumgebungen zum Gegenstand. Die “Nachhaltigkeit und Nachnutzung wissenschaftlicher Daten wird [...] neben der Geräteausstattung ein immer wichtigerer Faktor für Forschungs- und Innovationsprozesse”, so Bauer im Vorwort.

Zur Pressemitteilung:
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/wissenschaft-unter-neuen-rahmenbedingungen-mit-e-science/

Zum Fachkonzept (PDF):
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/uploads/media/066_PM_Anlage_E-Science_Web.pdf

 

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=3895

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Versandhausgründer Otto mit Straße geehrt

Für den Hamburger Otto Konzern ist dieser August ein geschichtsträchtiger Monat: Der Geburtstag des 2011 verstorbenen Firmengründers Werner Otto jährt sich zum 105. mal – die Grundsteinlegung des Firmensitzes in der „Wandsbeker Straße“ im Stadtteil Bramfeld kann immerhin mit einem 55. Jahrestag gefeiert werden. Dieses Jubiläum nimmt der Senat zum Anlass, die „Wandsbeker Straße“ am heutigen 15. August in „Werner-Otto-Straße“ umzubenennen. Otto, der zu Lebzeiten nicht nur wichtiger Arbeitgeber sondern auch großzügiger Mäzen der Stadt war, gelingt es auf diese Art, auch noch nach seinem Tod Spuren in Hamburg zu hinterlassen.

Werner Otto ist im Bewusstsein vieler Menschen ein Ur-Hamburger und fest mit der Stadt verbunden. Tatsächlich hat er aber nur einen geringen Teil seiner Lebenszeit in der Hansestadt verbracht. Einer Anekdote zufolge, sollte er anfangs nicht einmal einen Gewerbeschein bekommen. Angeblich konnte man sich in der Stadt nicht vorstellen, wofür ein Schuhversand nützlich sein sollte.

Preußische Tugenden treffen auf Hanseatisches Unternehmertum

Geboren wird Werner Otto in der Mark Brandenburg, in der Gemeinde Seelow, etwa 80 Kilometer östlich von Berlin, wo er die ersten Jahre der Kindheit verbringt. Später zieht die Familie in die Uckermark, wo er das Gymnasium besucht und eine kaufmännische Lehre beginnt. Nach Zwischenstationen in Stettin, Berlin und dem westpreußischen Kulm kommt Otto erst zu Ende des zweiten Weltkriegs nach Hamburg. Wie er in seinem Buch „Die Otto-Gruppe“ schreibt, lediglich mit einem „Koffer mit Papiergeld“ sowie Ausweisen als Flüchtling, Schwerkriegsbeschädigter und politischer Häftling – nichts, was als Startvorteil dienlich gewesen wäre. Otto: „Es hieß wieder neu zu beginnen, gleichgültig wie und wo.“[i] Warum er ausgerechnet in Hamburg strandete, bleibt unklar und kann vermutlich dem Zufall zugeschrieben werden. Beziehungen oder Geschäftskontakte in der Stadt besitzt er nicht. 1948 eröffnet Werner Otto auf einem Grundstück in Hamburg-Schnelsen eine Schuhfabrik, die aber bald wieder schließen muss. Ein Jahr später gründet er schließlich im Alter von 40 Jahren die Firma „Werner Otto Versandhandel“, die am 17. August 1949 bei der Hamburger Behörde für Wirtschaft und Verkehr eingetragen wird. Als Unternehmenssitz dienen zwei kleine Baracken in Schnelsen, in denen zu Beginn drei Mitarbeiter beschäftigt sind.

Doch bereits Anfang der 70er Jahre kann Werner Otto dem feuchten Klima in Hamburg nur noch wenig abgewinnen und entschließt sich, seinen Lebensmittelpunkt von der regnerischen Hansestadt nach Garmisch-Partenkirchen zu verlegen. Laut Michael Otto, dem ältesten Sohn des Versandhausgründers, sei sein Vater durch die zahlreichen Ortswechsel in seiner Jugend innerlich nie wirklich an eine bestimmte Stadt gebunden gewesen.[ii] So zieht es Werner Otto direkt nach der Wiedervereinigung zurück in die Hauptstadt Berlin, an der er vor allem das Schnelle und Quirlige liebt. Dort verbringt er seine letzten Lebensjahre. Hingegen stellt der frühere Bischof Professor Wolfgang Huber in seiner Predigt anlässlich der Trauerfeier zum Tode Werner Ottos heraus, dass dieser auf verschlungenen Wegen ein „überzeugter“ Hamburger geworden sei und erst in den letzten Lebensjahren wieder zum Berliner.[iii]

Der aufstrebende Unternehmer Anfang der 1950er Jahre an seinem Schreibtisch (Quelle: Otto Group)

Der aufstrebende Unternehmer Anfang der 1950er Jahre an seinem Schreibtisch (Quelle: Otto Group)

Der erste Katalog von "W. Otto" mit selbst eingeklebten Produktfotos (Quelle: Otto Group)

Der erste Katalog von “W. Otto” mit selbst eingeklebten Produktfotos (Quelle: Otto Group)

„Ich bin Hamburger geworden, ohne es richtig zu merken.“

Jedoch ist die Firma OTTO selbst seit jeher ein „Hamburger Kind“, wozu sich das Unternehmen über viele Jahre mit dem Slogan „Otto Versand – Hamburg“ bekannt hat. Werner Otto hatte erkannt, dass Kunden mit der Stadt Weitläufigkeit und Offenheit sowie die traditionelle Verlässlichkeit der Hanseaten verbanden. Er schrieb einmal dazu, Hamburg sei ein Begriff für die meisten Menschen in Deutschland, ein Begriff von Weltstadt und pulsierendem Leben, Hafenstadt, Tor zu Welt, Solidität und Korrektheit.[iv] Dabei steht 1958 auch der Standort in der Hansestadt in Frage. Ein neues Gelände für den Firmensitz wird gesucht, weil das alte zu klein und ohne Ausbaureserve ist. Während es in Hamburg keine geeignete Fläche zu geben scheint, kommen zahlreiche attraktive Angebote aus Schleswig-Holstein. Das Land hätte sogar verschiedene Steuervorteile versprochen, schreibt Otto später.[v] Schließlich fällt Werner Otto die Entscheidung für Hamburg, u.a. weil der Transfer der Mitarbeiter nach Schleswig-Holstein damals nicht möglich gewesen wäre. Zu seiner Standortwahl sagt er später: „Ich bin Hamburger geworden, ohne es richtig zu merken.“ Und: „Hamburg, das hat was.“[vi]

Und tatsächlich, durch sein Engagement hat es Werner Otto geschafft, sich selbst in die Geschichte und das Stadtbild Hamburgs einzuschreiben. Am augenscheinlichsten wird dies am Jungfernstieg, dessen Neugestaltung er mit vier Millionen Euro unterstützt, damit der Boulevard an der Hamburger Binnenalster in altem Glanz erstrahlen kann. „Hamburg braucht den Jungfernstieg, er ist wichtig für die Entwicklung der Stadt“[vii], erklärt Werner Otto am Rande der Jungfernstieg-Gala 2003. An anderer Stelle, im Rahmen eines Projekts der 1969 gegründeten “Werner Otto Stiftung”, wird das wissenschaftliche Behandlungszentrum für Krebskrankheiten im Kindesalter an der Universitätskinderklinik Hamburg-Eppendorf eröffnet. 1974 gründet Werner Otto das „Werner Otto Institut“ auf dem Gelände der Stiftung Alsterdorf in Hamburg, die erste und bisher einzige Spezialeinrichtung Norddeutschlands, die sich ausschließlich mit der Früherkennung und Behandlung entwicklungsgestörter oder behinderter Kinder und Jugendlicher befasst.

13. August 1959: Grundsteinlegung für den Neubau des Otto Versands in Hamburg-Bramfeld (Quelle: Otto Group)

13. August 1959: Grundsteinlegung für den Neubau des Otto Versands in Hamburg-Bramfeld (Quelle: Otto Group)

V.l.n.r.: Dr. Michael Otto mit Frau Christel, Prof. Dr. h.c. Werner Otto mit Frau Maren und Alexander Otto mit seiner Frau Dorit bei der Einweihung des Jungfernstiegs im Mai 2006 (Quelle: ECE)

V.l.n.r.: Dr. Michael Otto mit Frau Christel, Prof. Dr. h.c. Werner Otto mit Frau Maren und Alexander Otto mit seiner Frau Dorit bei der Einweihung des Jungfernstiegs im Mai 2006 (Quelle: ECE)

Der Heimat treu geblieben

Doch auch seine Heimat vergisst Werner Otto nie. Wie sein Sohn Alexander Otto beschreibt, hat sich Werner Otto gegen Lebensende immer stärker mit dem Osten Deutschlands verbunden gefühlt, mit den Orten, in denen er seine Jugend verbracht hat.[viii] Beispielsweise unterstützt er die Restaurierung seiner Taufkirche in Seelow, die im 2. Weltkrieg zerstört wurde. Als der Seelower Superintendant Roland Kühne schriftlich fragt, ob Werner Otto Ehrenmitglied des Fördervereins für den Wiederaufbau des Turms werden wolle, antwortet dieser: „Nein, damit ist Ihnen ja nicht gedient. Aber ich übernehme die Hauptkosten.“[ix] So erklingt nach 53 Jahren in Seelow wieder ein Glockengeläut, was eine ganz besondere Bedeutung für Werner Otto hatte.

Ähnlich pragmatisch geht Werner Otto bei der Restaurierung des Potsdamer Schlosses „Belvedere“ vor. Zunächst hatte er 2,3 Millionen Euro zugesagt, eine Summe, die gerade für die Instandsetzung des Westturms der Anlage ausreicht. Bei der Eröffnung 1992 sagt Werner Otto fast beiläufig zur damaligen brandenburgischen Finanzministerin Wilma Simon: „Wir sollten das jetzt mal fertigbauen, ich übernehme auch noch den anderen Turm.“[x] In Berlin spendet Werner Otto u.a. dem Konzerthaus am Berliner Gendarmenmarkt 4,5 Millionen Euro für die Gestaltung eines Werner-Otto-Saals, der heute für Kammerkonzerte, Bankette oder Proben genutzt wird.

An fast jedem Ort, an dem er lebte, hat Werner Otto seine Spuren hinterlassen und ist auf diese Weise Teil der jeweiligen Stadt geworden. Wie Wolfgang Peiner, früherer Mitarbeiter Werner Ottos und ehemaliger Finanzsenator Hamburgs, beschreibt, steht dieser auch für die Stadt an sich. „Er ist Großstädter aus Überzeugung und setzt sich für eine menschengerechte Stadtentwicklung ein.“[xi] Werner Otto selbst erklärt, Menschen seien ihm wichtiger als Bilanzen[xii]. Für Hamburgs ehemaligen Bürgermeister Ole von Beust besteht darin seit jeher ein Teil des Selbstverständnisses der Hamburger Bürgerrepublik. Wenn es darum geht, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen, hätten Persönlichkeiten wie Werner Otto Maßstäbe gesetzt. „Kaum eine Person, kaum eine Familie nimmt sowohl hanseatische Tradition als auch Unternehmerverantwortung so ernst wie Werner Otto, wie die Hamburger Unternehmerfamilie Otto.“[xiii] Sicher kommen Werner Otto, der sagt, er habe die Merkmale der Mark verinnerlicht[xiv], dabei auch seine preußischen Wurzeln und Tugenden zugute.

Bundespräsident Johannes Rau und seine Frau Christiane mit Werner Otto (v.l.) im Juni 2003 bei der Einweihung des restaurierten Belvedere. (Quelle: ECE)

Bundespräsident Johannes Rau und seine Frau Christiane mit Werner Otto (v.l.) im Juni 2003 bei der Einweihung des restaurierten Belvedere. (Quelle: ECE)

11.08.2009: Prof. Dr. h.c. Werner Otto mit Frau Maren bei der Verleihung der Ehrenbürgerwürde durch Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit  V.l.: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit, Prof. Dr. h.c. Werner Otto mit Frau Maren (Quelle: Trenkel/BExclusive)

11.08.2009: Prof. Dr. h.c. Werner Otto mit Frau Maren bei der Verleihung der Ehrenbürgerwürde durch Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit
V.l.: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit, Prof. Dr. h.c. Werner Otto mit Frau Maren (Quelle: Trenkel/BExclusive)

Ehre, wem Ehre gebührt

Für sein unternehmerisches und soziales Engagement erhält der Versandhausgründer verschiedene Auszeichnungen, z.B. das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, die Ehrendenkmünze in Gold des Hamburger Senates, den Ehrentitel Professor der Freien und Hansestadt Hamburg, die Ernst-Reuter-Plakette des Senates Berlin, den Verdienstorden des Landes Brandenburg sowie die Ehrenbürgerwürde in Berlin und seiner Geburtsstadt Seelow. Zur Verleihung der höchsten Auszeichnung des Hamburger Senats, der Bürgermeister-Stolten-Ehrenmedaille, erklärt Ole von Beust, das von Werner Otto gegründete Unternehmen habe längst Weltgeltung erlangt und ergänzt scherzhaft: „Einziger Wermutstropfen, Sie sind kein Hamburger.“[xv]

Letztlich hat diese Tatsache Werner Ottos Ansehen und Gedenken aber nicht geschadet. Mit der Ehrung durch die eigene Straße beweist Hamburg mehr als nur Gastfreundschaft. Mit ihr ist Werner Otto nun im wahrsten Sinne des Wortes Teil der Stadt.


[i] Otto, Werner: Die Otto-Gruppe, S. 35

[ii] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 43

[iii] Vgl. Huber, Wolfgang: Predigt in der Trauerfeier. http://www.wolfganghuber.info/predigten/112-zur-trauerfeier-fuer-werner-otto.html

[iv] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 72

[v] Otto, Werner: Die Otto-Gruppe, S. 65

[vi] Mattner, Dr. Andreas /Robert Heinemann: Schriftenreihe Lebendige Stadt. Band 3, S. 16

[vii] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 189

[viii] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 149

[ix] Mattner, Dr. Andreas /Robert Heinemann: Schriftenreihe Lebendige Stadt. Band 3, S. 14

[x] Mattner, Dr. Andreas /Robert Heinemann: Schriftenreihe Lebendige Stadt. Band 3, S. 15

[xi] http://www.werner-otto.info/zitate.html

[xii] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 201

[xiii] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 209

[xiv] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 14

[xv] Schmoock, Matthias: Werner Otto – Der Jahrhundert-Mann, S. 210

 

Literaturhinweise:

  •  ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG: Zitate. http://www.werner-otto.info/zitate.html. 11.08.2014
  • Huber, Wolfgang: Predigt in der Trauerfeier für Werner Otto am 19. Januar 2012 in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin. PDF http://www.wolfganghuber.info/predigten/112-zur-trauerfeier-fuer-werner-otto.html. 11.08.14
  • Mattner, Dr. Andreas/Heinemann, Robert; Stiftung Lebendige Stadt (Hrsg.): Schriftenreihe Lebendige Stadt. Band 3: Die menschliche Marktwirtschaft. Unternehmer übernehmen Verantwortung. Frankfurt am Main 2004.
  • Schmoock, Matthias: Werner Otto. Der Jahrhundert-Mann. Frankfurt am Main 2009.
  • Otto, Werner: Die Otto-Gruppe. Mit 12 Unternehmerprinzipien zum Erfolg. Düsseldorf und Wien 1983.

Zum Weiterschauen:

WDR: Deutsche Dynastien. Otto. https://www.youtube.com/watch?v=vgVGzWh78w0

 

 

Quelle: http://www.hh-geschichten.uni-hamburg.de/?p=1485

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Gesagt? Getan! │ Bausteine für mehr Handlungsorientierung in der Lehre

Seit die Bologna-Reform immer stärker Fuß fasst, hält auch die Kompetenzorientierung Einzug in die universitäre Lehre.1 Ein Aspekt davon, nämlich die Idee der Handlungsorientierung, ist jedoch viel älter. Pestalozzi nannte es “Lernen mit Kopf, Herz und Hand”, Maria Montessori fasste es in die ihr wenigstens zugeschriebene Formulierung “Hilf mir, es selbst zu tun”. Im vergangenen Semester habe ich ausprobiert, wie viel Selbst-Tun im bibelwissenschaftlichen Proseminar überhaupt möglich ist. Einige Bausteine für eine stärkere Handlungsorientierung möchte ich vorstellen. Und damit zugleich die Frage verbinden: Welche […]

Quelle: http://grammata.hypotheses.org/749

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Offener Brief an den Archivgesetz-Sachverständigen Prof. Dr. Eric Steinhauer

Lieber Herr Steinhauer,

der Landtag hat die Chance verschenkt, bei der Anhörung zur Evaluierung des NRW-Archivgesetzes am 28. August 2014

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_I/I.1/Tagesordnungen/WP16/800/E16-829.jsp

Stimmen aus dem Umfeld der gegen den Verkauf von Archivgut gerichteten Petition

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw (derzeit 1771 Unterstützer)

oder auch nur Vertreter der mitbetroffenen Universitätsarchive als Sachverständige einzuladen. Der Sprecher unserer Arbeitsgemeinschaft der NRW-Universitätsarchive, Herr Freitäger, hat bei seiner Unterschrift unter die Petition zu Protokoll gegeben, dass seine Eingabe an das federführende Ministerium noch nicht einmal einer Antwort gewürdigt wurde.

Ich darf Sie bitten, dringend dafür zu plädieren, die im deutschen Archivrecht singuläre Vorschrift, wonach kommunales und Archivgut der unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften (also vor allem der Universitäten) veräußert werden darf, ersatzlos zu streichen.

Ich darf zur Begründung auf die Begründung der Petition und meine eigene Stellungnahme von 2009 verweisen:

http://archiv.twoday.net/stories/6070626/

Ergänzend dazu:

Der von den Archivaren festzustellende bleibende Wert von Unterlagen entfällt nicht dadurch, dass eine Kommune in Zeiten klammer Kassen Archivgut verkaufen möchte. Ich darf Sie an die Causa Stralsund erinnern. Glücklicherweise konnte dort die Entscheidung, eine historische Gymnasialbibliothek zu veräußern, rückgängig gemacht werden.

Auch die Kommunalarchivare selbst sind – anders als ein Teil der kommunalen Spitzenverbände – gegen die Veräußerungsmöglichkeit. Nach herrschender archivrechtlicher Ansicht impliziert die gesetzliche Bewertungskompetenz der Archivare eine Weisungsfreiheit, siehe etwa mit Bezug auf Manegold

http://archiv.twoday.net/stories/2699909/

Die amtliche Begründung sagt zu § 2 Abs. 6 Archivgesetz NRW

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD14-10028.pdf

“Darüber hinaus wird klargestellt, dass die Entscheidungsbefugnis
über die Archivgutbildung allein unter fachlichen Gesichtspunkten zu treffen ist und daher ausschließlich beim zuständigen Archiv liegt.” Nicht beim Archivträger! Es besteht also klar ein Wertungswiderspruch zwischen der Entscheidung des Gesetzgebers, die Bewertungskompetenz – weisungsfrei – in die Hände des Fachpersonals zu geben, und dem Freibrief für den Archivträger, Sammlungsgut zu veräußern.

Nachkassationen sind umstritten, wie die auch archivrechtlich argumentierende Transferarbeit von Hanke 2006 zeigt:

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/120/44242/transf_hanke.pdf

Nachkassationen regelt das NRW-Archivgesetz in dem auch für kommunale und die weiteren öffentlichen Archive geltenden § 5 Abs. 2. Hierzu die amtliche Begründung:

“Satz 4 eröffnet dem Landesarchiv ausnahmsweise in besonders begründeten Einzelfällen (z.B., wenn zum Zeitpunkt der Übernahme keine vollständige Bewertung möglich war) die Möglichkeit, nicht mehr archivwürdige Unterlagen zu vernichten. Die Entscheidung über die Archivwürdigkeit liegt auch in diesen Fällen ausschließlich beim Landesarchiv.”

Um eine solche Nachkassation handelt es sich bei der Freigabe von Sammlungsgut nicht. Wenn die Archivare Sammlungsgut zum bleibenden Bestandteil des kulturellen Gedächtnisses erklärt haben und aus fachlichen Gründen eine Nachkassation, die zwingend auf die Vernichtung hinausläuft, nicht in Betracht kommt, kann trotzdem der Archivträger sich – faktisch beliebig – über die Fachkompetenz hinwegsetzen und den Archivar oder die Archivarin anweisen, das Archivgut etwa einem Auktionshaus auszuhändigen. Einen Rechtsschutz gegen diese Maßnahme für die betroffenen Archivare oder andere Betroffene (z.B. Schenkungsgeber) bietet das Verwaltungsrecht nicht an.

Dieter Strauch hat in der kürzlich erschienenen Zweitauflage seines Standardwerks “Das Archivalieneigentum” im Kapitel “Kommunale Archive als GmbH?” (2014, S. 207ff.) die Veräußerungsproblematik erörtert. Seine Ausführungen sind zwar prima facie für die Veräußerungsgegner eher positiv, gehen aber an den faktischen Machtverhältnissen vorbei und können auch juristisch in Frage gestellt werden, da sich eine feste Auslegung nicht etabliert hat.

Nach Ansicht von Strauch (S. 216) verletzt die Veräußerung von Archivgut dann geltendes Recht und kann von der allgemeinen Rechtsaufsicht beanstandet werden, wenn es zu den in § 18, II Verf NRW genannten Geschichts- und Kulturdenkmalen gehört. Dann wäre der Kaufvertrag und die Übereignung der Archivalien nach § 134 BGB nichtig. Ein Gericht könnte die Auslegung der Begriffe Geschichts- und Kulturdenkmale voll überprüfen. Aber das würde voraussetzen, dass eine Klagebefugnis besteht. Nach herrschender Meinung kann sich nur die betroffene Kommune gegen die Kommunalaufsicht wehren. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass das Land bei der Kommunalaufsicht hinsichtlich der Veräußerung von Archivgut sonderlich streng vorgeht. Beanstandet es nicht, kann kein Gericht eingreifen.

Weder Schenkungsgeber noch betroffene Forscher, denen die Arbeitsgrundlage durch eine Veräußerung entzogen wird, steht eine Klagebefugnis nach derzeit überwiegender Meinung zu. Das hat auch das VG Sigmaringen signalisiert, als ich als betroffener Wissenschaftler eine Klage gegen die Veräußerung des Wolfegger Hausbuchs einreichte, die ich wieder zurückziehen musste, da die Veräußerung bereits erfolgt war.

Strauch verkennt, dass das Land NRW skandalöserweise nicht bereit ist, privates und öffentliches Archivgut denkmalschutzrechtlich zu schützen. Das Denkmalschutzgesetz des Landes klammert das Archivgut aus!

Es ist außerordentlich fraglich, ob ein Verwaltungsgericht so mutig sein wird, denkmalschutzrechtlich nicht eintragbares Archivgut trotzdem als nach der NRW-Landesverfassung als “Denkmal” geschützt anzusehen. Zur allgemeinen juristischen Problematik verweise ich auf meinen Aufsatz in LIBREAS 2013:

http://www.ib.hu-berlin.de/~libreas/libreas_neu/02graf.htm

Strauch argumentiert, dass die Entscheidung über die Veräußerung von Archivgut nicht zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehört, sondern vom Rat beschlossen werden muss (S. 217), was die Chance eröffnet, dass der Casus in der Presse oder Öffentlichkeit diskutiert wird. Im Fall Stralsund hat aber der in einer Ausschusssitzung getroffene Beschluss weder bei Presse noch bei der Öffentlichkeit zu Nachfragen geführt. Ob die Kommunalaufsicht tätig wird, kann sie selbst – faktisch nach Gutdünken – entscheiden. Ein Rechtsanspruch auf ein Einschreiten besteht erneut nicht.

Selbst wenn man Strauch folgt, spricht alles dafür, dass eine rechtswidrig von der Verwaltung statt vom Rat vorgenommene Veräußerung folgenlos bleibt.

Strauch referiert eine Rechtsansicht, dass die Veräußerung von Archivgut anerkennungsbedürftig sei, da ein staatliches Mitwirkungsrecht gegeben sei, also ein Kondominium vorliege (S. 217). In diesem Fall dürfte die Aufsichtsbehörde auch Zweckmäßigkeitserwägungen anstellen.

Nun könnte man fordern, dass
- bei Archivgutveräußerungen ein förmliches Genehmigungsverfahren installiert werden müsse
- wenigstens für die Universitätsarchive bzw. die weiteren öffentlichen Archive nach § 11 ArchivG NRW die Unveräußerlichkeit auch bei Sammlungsgut festgeschrieben wird

Aber am besten streicht man die Möglichkeit der Gemeinden, ungestraft Teile des kulturellen Gedächtnisses verscherbeln zu dürfen, ganz! Sie verstößt gegen den in der Landesverfassung angeordneten Schutz der Denkmale der Geschichte und Kultur, zu denen immer auch das nach archivfachlichen Grundsätzen bewertete archivische Sammlungsgut zählt.

Lieber Herr Steinhauer, hören Sie bitte auf die Stimme der Archivarinnen und Archivare, die sich in der Ablehnung einig sind, und auf die vielen Unterzeichner der Petition und machen Sie unser Anliegen auch zu Ihrem.

Herzlichen Gruß
Ihr Klaus Graf

Quelle: http://kulturgut.hypotheses.org/407

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Soziologischer Monatsrückblick Juli 2014

Langsam, aber sicher nähern wir uns dem Redaktionsschluss am 31.08.2014! Nach einer langen Zeit des aufmerksamen Lesens, intensiven Nachdenkens und Bewerten  während der beiden Reviewphasen durch unsere Redaktion und den Wissenschaftlichen Beirat werden wir Mitte August über die endgültigen Beiträge … Continue reading

Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/7168

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