Landschaftsausschuss beschließt Aktualisierung der Förderrichtlinien für die nichtstaatliche Archivpflege

Der Landschaftsausschuss des LWL hat in seiner Sitzung vom 17.11.2017 die Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen und Rabatten in der nichtstaatlichen Archivpflege aktualisiert. Sie lösen mit sofortiger Wirkung die Förderrichtlinien von 2004 ab.

Was ändert sich für die nichtstaatlichen Archive in Westfalen-Lippe? Die wichtigste Neuerung ist, dass zwischen Zuwendungen und Rabatten differenziert wird:

  • Zuwendungen sind tatsächlich ausgezahlte Finanzbeihilfen, die für archivfachlich sinnvolle Maßnahmen und archivspezisische Anschaffungen durch das LWL-Archivamt gewährt werden. Damit wird z.B.

    [...]

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/5765

Weiterlesen

Herausforderungen als Chance – Neue und alte Serviceerwartungen an Kommunalarchive

Vor welchen Herausforderungen stehen kommunale Archive heute?[1] Generell kann man sagen, dass kommunale Archive von vielen Herausforderungen stehen und es künftig eher mehr als weniger werden, auch wenn man das auf den ersten Blick nicht glauben mag.[2] Die wesentlichen Tätigkeitsfelder der Kommunalarchive werden auch in Zukunft die gleichen sein wie heute – das ist vielleicht eine gute Nachricht. Nur die Schwerpunktsetzung bei der Umsetzung und Ausführung der Aufgaben wird sich in Zukunft verändern.[3]

Im Laufe dieser Ausführungen soll ein kleiner Einblick gewagt werden, vor welchen Herausforderungen kleine Archive im Alltag gegenwärtig stehen und was dies für die Archive in der Zukunft bedeutet.

Das LWL-Archivamt für Westfalen ist einer von sechs Kulturdiensten des Landschaftsverbandes. Eingerichtet wurde das Amt bereits im Jahr 1927 und unterstützt seitdem kommunale und private Archive in Westfalen-Lippe in allen archivfachlichen und -technischen Fragen. Die Unterstützung reicht von der Beratung vor Ort bis hin zur finanziellen Förderung der spezifischen Archiveinrichtung.

[...]

Quelle: https://archivamt.hypotheses.org/5387

Weiterlesen

Informatiker erkennen Elektronische Langzeitarchivierung als große Herausforderung an.

neulandDie drei Informatiker Maximilian Eibl, Jens-Martin Loebel, Harald Reiterer von den Universitäten Chemnitz, Bayreuth und Konstanz haben sich in der jüngsten Ausgabe der Fachzeitschrift Informatik-Spektrum (August 2015, Volume 38, Issue 4, pp 269-276) mit dem Thema Langzeitarchivierung beschäftigt. Unter dem Titel

Grand Challenge ,,Erhalt des digitalen Kulturerbes“

geben die Autoren zunächst einen Überblick über die bisherigen Entwicklungen auf diesem jungen Forschungsgebiet.

Als zentrale Dokumente werden genannt:

  • Die von der UNESCO bereits 2003 veröffentlichten Richtlinien für die Bewahrung des digitalen Kulturerbes, durch die das immaterielle Kulturgut auf eine Ebene mit dem Weltkultur- und Weltnaturerbe gestellt wird.
  • Das Referenzmodell Open Archival Information System (OAIS), dessen Entwicklung ursprünglich von den Raumfahrtbehörden ESA und NASA angestoßen wurde, um ihre Forschungdaten zu sichern, und das sich inzwischen als Organisationsmodell (ISO 14721:2012) für die Planung und den Betrieb von elektronischen Langzeitarchiven in Bibliotheken und Archive etabliert hat.

    [...]

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/2601

Weiterlesen

„Ziele, Zahlen, Zeitersparnis. Wieviel Management brauchen Archive?“ – Ein erweiterter Rückblick auf das 20. Archivwissenschaftliche Kolloquium in Marburg

Nachdem in den beiden vergangenen Jahren die Digitalisierung von archivalischen Quellen sowie der Umgang mit Archivportalen im Netz auf der Agenda standen, widmete sich das diesjährige archivwissenschaftliche Kolloquium in Marburg (10./11. Juni 2015) einem Thema, das zuletzt ebenfalls verstärkt in den Fokus der Fachdiskussion gerückt ist – dem sogenannten Archivmanagement. Mit den titelgebenden Schlagworten „Ziele, Zahlen, Zeitersparnis“ wurden drei wichtige Aspekte herausgegriffen, die allgemein mit Archivmanagement verbunden werden. Doch was versteht man eigentlich genau darunter?

Eine wirklich verbindliche Definition des Begriffes scheint es innerhalb der Archivwissenschaft noch nicht zu geben. Gleichwohl haben sich in den letzten Jahren einige Archivare bemüht, die Sache auf den Punkt zu bringen. Für Marcus Stumpf ist Archivmanagement (in einem eher umfassenderen Sinn), wenn „Arbeitsprozesse im Archiv organisiert und geplant werden“1; in der praktischen Umsetzung plädiert er hingegen für den Begriff „Archiventwicklungsplanung“. Konkreter wird Mario Glauert mit seiner terminologischen Annäherung.

[...]

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/2387

Weiterlesen

Wer braucht schon ein elektronisches Langzeitarchiv?

Archiv_IT-1242394390_0[1]

 

 

 

In den Diskussionen mit Kolleginnen und Kollegen, die sich um das Thema “Elektronische Langzeitarchivierung” drehen, taucht oft die Frage auf, ob und wann eine Kommune oder ein Kreis ein Langzeitarchiv benötigt. Vielfach sehen sich die Archive außer Stande, in Zeiten knapper Kassen den Bedarf erfolgversprechend zu begründen. Dabei ist die Ausgangslage günstig wie nie:

1. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben zur Pflicht elektronisch zu archivieren, die sich aus dem NRW Archivgesetz ergeben!

  • In §2 (1) steht der Hinweis, dass elektronische Aufzeichnungen unter den Unterlagenbegriff und damit unter die Anbietungspflicht fallen.
  • Die Auswahl der archivwürdigen Unterlagen erfolgt ausschließlich nach fachlichen Kriterien durch das zuständige Archiv vgl. § 2 (6).
  • Elektronisches Archivgut ist “in seiner Entstehungsform” – also elektronisch aufzubewahren § 5 (2).
  • § 4 (1) bestimmt, dass auch “Elektronische Unterlagen, die einer laufenden Aktualisierung unterliegen” anzubieten sind (d.h. fortlaufend aktualisierte Datenbanken, Webseiten etc.).
  • Im selben Paragrafen werden Archiven ermächtigt, “auf Verlangen zur Feststellung der Archivwürdigkeit Einsicht in die Unterlagen und die dazu gehörigen Hilfsmittel und ergänzenden Daten” zu nehmen.
  • Schließlich sind alle (auch personenbezogene Daten und die, die einem “Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis oder sonstigen Rechtsvorschriften über die Geheimhaltung unterliegen”) anbietungspflichtig, vgl. § 4 (2).
  • § 3 (6) legt fest, dass über die Austauschformate, in denen archivwürdige Unterlagen an die Archive übergeben werden – so nicht übergreifend standardisiert – Einvernehmen mit dem Archiv bestehen muss.
  • Der selbe Paragraf sichert den Archiven eine Beteiligung bei der Einführung neuer Software, aus der archivrelevante Unterlagen entstehen können.
  • Alle diese Paragrafen sind seit 30. September 2014 durch § 10 (5) aufs kommunale Archivwesen übertragen worden. Auch in unserer neuen Mustersatzung für Kommunalarchive sind entsprechende Passus aufgenommen worden.

2. Elektronisches Archivgut gibt es in jeder Verwaltung!

  • Es gibt keine Verwaltung mehr, die rein papiergestützt arbeitet. Dass dabei notwendiger Weise auch archivwürdige Unterlagen in elektronischer Form entstehen, liegt auf der Hand:
  • Spätestens seit 1.1.2014 sind durch eine Gesetzesreform die Standesämter verpflichtet worden,  elektronische Personenstandsregister zu führen. Nach Ende der Fortführungsfrist sind die Datensätze ins Archiv zu übernehmen; für nacherfasste Einträge gilt die Frist der zugrunde liegenden Papierurkunde, d.h. dass schon sehr bald elektronische Einträge anbietungsreif werden. Ab 1.1.2017 steht aller Voraussicht nach eine bundesweit normierte Schnittstelle aus den Elektronischen Registern bereit.
  • Gewerbean-, -um- und -abmeldungen werden schon seit den 1980ern nur noch elektronisch vorgenommen und stellen eine wichtige Quelle für die Wirtschaftsgeschichte eines Orts und einer Region dar. Die Aufbewahrungsfrist liegt aus datenschutzrechtlichen Gründen in der Regel bei fünf (Hessen, Baden-Württemberg) oder zehn Jahren (Bayern) nach Abmeldung des Gewerbes.
  • Elektronische Aktenführung ist bei Baugenehmigungs-Verfahren, in der Liegenschaftsverwaltung, im Sozialhilfewesen und in Jugendämtern weit verbreitet. Durch die eGovernment-Gesetzgebung des Bundes und des Landes NRW (in Vorbereitung) wird sich der Trend zur eAkte in den nächsten Jahren noch verstärken.
  • Ratsinformationssysteme ersetzen zum Teil schon jetzt die Dokumentation des Entstehungsprozesses und die ausgedruckten und unterschriebenen Fassungen der kommunalen politischen Organe und Gremien (Kreistag und -ausschüsse, Stadt- und Gemeinderäte und -ausschüsse). Diese Unterlagen sind langfristig zu erhalten!
  • Auf Gruppenlaufwerken und Intranet-Seiten, in E-Mail-Postfächern und persönlichen Ordnern schlummern zahllose Dateien, die – trotz z.T. hohem Informationsgehalt –  nie mehr Teil einer Akte werden. Arbeitsweisen ändern sich durch die elektronischen Möglichkeiten – Archiven bleibt nur, sich um diese Überlieferungen ebenso zu bemühen wie um ihre papierenen Vorläufer!

3. Verbundarchive machen Langzeitarchivierung bezahlbar!

  • Die Erstellung von eigenen Fachkonzepten zum Aufbau von Langzeitarchiven, die Begleitung von Programmierung, Tests und Abnahmen – das überfordert kleine, mittelgroße und auch viele größere Kommunalarchive. In NRW gibt es unter dem Dach des vom Land initiierten DA NRW Angebote für die Nutzung von Verbundlösungen. Derzeit werden zwei Softwaren angeboten: Die am Institut für Historisch-Kulturwissenschaftliche Informationsverarbeitung an der Universität zu Köln mit kulturspartenübergreifendem Ansatz entwickelte „Digitales Archiv-NRW-Software-Suite“ kurz DNS, die derzeit getestet und unter der Federführung der LVR Infokom bis Mitte des Jahres zur Produktionsreife geführt wird.
  • Die in den staatlichen Archivverwaltungen des Bundes, von NRW und  Rheinland-Pfalz und den Kommunalarchiven Stuttgarts, Kölns und unseres Hauses produktiv eingesetzte „Digital Preservation Solution“ kurz DiPS, die von den Firmen Hewlett-Packard und SER programmiert und weiter entwickelt wird.
  • Es ist geplant, beide Systeme über den Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN) den unmittelbaren und mittelbaren Mitgliedern zugänglich zu machen. Für die wenigen Kommunen in NRW, die nicht davon profitieren würden, ist es möglich, sich auf dem Wege der Verwaltungsvereinbarung an den entstehenden Verbundsystemen zu beteiligen.
  • Gegenüber selbst programmierten oder betriebenen Langzeitarchiven ist ein solches Verbundarchiv mindestens um den Faktor 10 billiger!
  • Die Kosten für die Teilnahme an einer Verbundlösung liegen im Rahmen anderer “kleiner” Fachverfahren der Verwaltung. Die Betreiber-Rechenzentren wollen keinen Gewinn auf Kosten der teilnehmenden Archive oder ihrer Trägerverwaltungen machen, sondern streben nach einer Startphase eine schwarze Null im Betrieb an. Damit aber Synergien entstehen können und sich der Betrieb überhaupt lohnt, bedarf es einer möglichst breiten Beteiligung der Archive in Westfalen-Lippe! Es gilt: Je mehr Archive sich beteiligen, umso günstiger wird das Angebot.

4. Anfänge sind gemacht! Mitmachen statt abwarten!

  • Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen und begleiten die Arbeit im DA NRW. Die Forderung nach leistungsfähigen Langzeitarchiven wurde bereits in einem 2012 erschienenen “Positionspapier zur digitalen Archivierung, insbesondere zur Einrichtung elektronischer Langzeitarchive” erhoben.
  • Archivische Arbeitskreise in Ostwestfalen-Lippe und Südwestfalen, aber auch beim KDN haben sich schon auf den Weg gemacht, Fachverfahren auf ihre Archivwürdigkeit hin zu prüfen und ggf. Aussonderungsschnittstellen zu beschreiben. Zuletzt haben Herr Dr. Pätzold und Frau Fercho aus Bochum ihre Ergebnisse online gestellt und in der Archivpflege beschrieben.
  • Elektronische Zwischenarchiv-Lösungen wie “Archivo” für den Bereich des Meldewesens werden durch ein Elektronisches Langzeitarchiv nicht obsolet. Das neue Bundesmeldegesetz stellt in § 16 “Anbieten von Daten an Archive” klar: „Die Pflicht zum Anbieten von Meldedaten und den dazugehörigen Hinweisen an durch Landesrecht bestimmte Archive ist gegenüber dem Löschungsgebot des § 14 Absatz 1 Satz 1 BMG vorrangig.“ Unter die Anbietungspflicht fallen auch weiterhin die anlassbezogenen Teildaten wie die Familienverkettungen beim Erreichen der Volljährigkeit eines Gemeldeten.
  • Mit unseren seit 2012 regelmäßig stattfindenden Fortbildungen haben wir bisher ca. 50 Kolleginnen und Kollegen erreicht, die teils allein, teils mit ihren EDV-Zuständigen teilgenommen haben. Noch besser als erzählt zu bekommen, wie es geht, ist, selbst Erfahrungen zu sammeln. Warten Sie nicht länger ab, sondern gehen Sie das Thema jetzt an! Wie bei allen Fragen unterstützt Sie das LWL-Archivamt auch bei dieser Fachaufgabe durch Fortbildungen und Beratung, es kann aber die Arbeit der Archive vor Ort nicht übernehmen oder ersetzen.

Peter Worm, 2015-04-28

 

Quelle: http://archivamt.hypotheses.org/2152

Weiterlesen

Wie lassen sich Web-Anwendungen im archivischen Arbeitsalltag nutzen? Versuch einer Übersicht

Im Rahmen der anregenden Diskussion von Bastian Gillners Artikel “Wollen Archive (mehr) Nutzer?” auf dem Gemeinschaftsblog Archive 2.0 kam die Forderung nach einer Zuordnung von Web 2.0-Anwendungen zu archivischen Aufgaben auf  (vgl. Kommentar von Stefan Schröder). Thomas Wolf hat daraufhin dankenswerterweise Archivaufgaben und Web 2.0-Tools in einer Liste zusammengefasst und zur Diskussion gestellt. Ich nehme die Einladung zur Ergänzung gerne an. Die Aufstellung von Herrn Wolf aufgreifend, habe ich versucht, die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Web-Anwendungen im archivischen Arbeitsalltag noch etwas anschaulicher zu machen. Die entstandene Tabelle ist öffentlich zugänglich und kann von allen Interessierten ergänzt und weiterbearbeitet werden (Link siehe unten).

Zum besseren Verständnis möchte ich an dieser Stelle kurz erläutern, welche Überlegungen mich bei der Erstellung der Tabelle geleitet haben.1

Screenshot Tabelle Web-ToolsGemeinsame Betrachtung von Web 1.0 und Web 2.0-Anwendungen

Sowohl Web 1.0-Anwendungen, wie Email und Homepage, als auch Web 2.0-Tools können für vielfältige Fachaufgaben eingesetzt werden. Eine Übersicht, die auf einen Blick die Einsatzmöglichkeiten beider Arten von Web-Anwendungen verbindet, ist daher m.E. sinnvoller, als eine künstliche Unterscheidung. In der Praxis wird sich die Wahl eines bestimmten Werkzeugs oder Mediums einerseits daran orientieren, welches konkrete Ziel im Rahmen einer Fachaufgabe erreicht werden soll, andererseits daran, welche Zielgruppe oder Adressaten man ansprechen möchte. Ob es sich dabei um ein Web 1.0 oder ein Web 2.0-Tool – oder gar ein analoges Medium (z.B Flyer) – handelt, ist letztlich von den konkreten Rahmenbedingungen eines Archivs abhängig (Finanzen, technische Ausstattung, Nutzerklientel, Personalausstattung und -qualifikation, etc.).

Visuelle Unterscheidung zwischen Kernaufgaben, Querschnittsaufgabe Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsteilnehmern

Bei der Definition der Kernaufgaben habe ich eine klassische Herangehensweise gewählt und weiche daher von den Vorschlägen von Herrn Wolf an einigen Stellen ab. Als Kernaufgaben betrachte ich die folgenden, grundsätzlich gleichrangigen,  Aufgabenkomplexe (in der Tabelle jeweils durch horizontale dunkelblaue Balken gekennzeichnet):

  • Archivmanmagement2
  • Vorarchivische Schriftgutverwaltung
  • Überlieferungsbildung
  • Bewertung
  • Erschließung
  • Zugang/Benutzung
  • Bestanderhaltung
  • Historische Bildungsarbeit (inkl. Archivpädagogik)

Öffentlichkeitsarbeit definiere ich als Querschnittsaufgabe, die sich durch alle genannten Kernaufgaben hindurchzieht. In der Tabelle wird dies durch den übergreifenden vertikalen Balken am rechten Rand dargestellt (gelb).

Zusätzlich zur Unterscheidung von Kernaufgaben und der Querschnittsaufgabe Öffentlichkeitsarbeit erscheint es mir sinnvoll, verschiedene Adressaten oder Kommunikationsteilnehmer sichtbar zu machen (hellblaue Darstellung). Ich habe dabei unterschieden zwischen der

  1. Kommunikation innerhalb des Archivs
  2. Kommunikation mit der entsprechenden Fachcommunity
  3. Kommunikation mit konkret definierten Dritten (ggf. je nach Kernaufgabe unterschiedliche, z.B. Nutzer, Registraturbildner, politische Entscheidungsträger, Bildungseinrichtungen, Dienstleister, etc.)
  4. Kommunikation mit der interessierten Öffentlichkeit als Teil der Querschnittsaufgabe Öffentlichkeitsarbeit

In einigen Aufgabenbereichen überlappen sich m. E. Kernaufgabe und Querschnittsaufgabe in Bezug auf die Kommunikationsteilnehmer der 3. Kategorie deutlicher als in anderen. Dies ist in der Tabelle durch eine grünliche Färbung dargestellt.

Anwendungsbeispiele – Einladung zur Ergänzung!

Ich habe versucht, möglichst viele Anwendungsbeispiele in die Tabelle einzutragen. Es bleiben dennoch noch viele Felder leer. Das liegt zum einen daran, dass nicht alle verfügbaren Web-Tools in allen Arbeitsbereichen für alle Adressaten in gleichem Maße sinnvoll eingesetzt werden können. Zum anderen habe ich mit vielen dieser Tools selbst keine praktische Erfahrung – mein Vorstellungsvermögen für weitere Einsatzmöglichkeiten ist daher begrenzt und es könnten sicherlich weitere Tools in die Liste aufgenommen werden. Auch die Auswahl der Links zu bereits real existierenden Beispiele ist sehr selektiv ausgefallen. Dies ist vor allem zeitlichen Beschränkungen geschuldet und ich bitte die Auswahl oder Nichtauswahl der verschiedenen existierenden Projekte nicht wertend zu verstehen! Weitere Beispiele sind zu ergänzen. Die Tabelle ist deshalb ausdrücklich zur Weiterberarbeitung vorgesehen und ich würde mich freuen, wenn sie als Gemeinschaftsprojekt wachsen würde.

Link zur Tabelle: https://docs.google.com/spreadsheets/d/1WhkC8xQLnoKCJqPR-W52hYp43xvp-jOdnXViJ9FDuhM/edit?usp=sharing

  1. Dank geht an Klara Deecke für konstruktive Kritik und wertvolle Ergänzungen.
  2. Archivmanagement kann natürlich auch als Querschnittsaufgabe definiert werden. Darauf wurde hier aus Gründen der Darstellbarkeit verzichtet.

Quelle: http://archive20.hypotheses.org/2206

Weiterlesen