Melchior Goldast von Haiminsfeld (1578-1635) stammte aus einer nicht unbegüterten Schweizer Familie und hatte nach dem Schulbesuch in Memmingen in Ingolstadt und Altorf die Rechte studiert. Zunächst lebte er als Privatgelehrter in Genf und Sankt Gallen, wo er insbesondere in Bibliothek und Archiv des Klosters intensiv arbeitete. Nachdem es dort um Streitigkeiten um seinen Umgang mit den Manuskripten gekommen war, hielt er sich seit 1606, zunächst als Erzieher eines Sohnes der adligen Familie Hohensax, meist in Frankfurt am Main auf.
Er wirkte vornehmlich als juristischer Berater und Gutachter für mehrere Reichsfürsten, etwa die Herzogin von Sachsen-Weimar, den Grafen von Holstein-Schaumburg in Bückeburg und die Landgrafen von Hessen. Neben seiner juristischen Tätigkeit war er ein manischer Büchersammler; seine Bibliothek wurde später von der Stadt Bremen angekauft und bildete den Grundstock der Stadtbibliothek1.
In unserem Zusammenhang ist Goldast deshalb von Bedeutung, weil er einer der ersten war, der in umfangreichen Editionen bedeutende Quellen zur Reichs- und Rechtsgeschichte vorlegte und damit eine Basis für die Entwicklung des öffentlichen Rechtes im Alten Reich lieferte2. Zu seinen Lebzeiten nicht unumstritten und heutigen Anforderungen natürlich nicht entsprechend, sind seine Sammlungen jedoch bis heute nicht vollständig ersetzt.
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