Die (Ver)fassung wahren – „Constitutional Cultures in Comparative Perspective“

Ein Tagungsbericht der Tagung des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“, 22. bis 24. November 2017 in Bonn verfasst von Hendrik Erz

Das Käte Hamburger Kolleg „Recht als Kultur“ in Bonn unter Leitung von Werner Gephart steht mit seinem Ansatz rechtssoziologischer Forschung in einer langen Tradition, die bis zu Max Weber zurückreicht, der in seinem Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft (1921/1922) bereits zahlreiche auf die Legalität und Legitimität des Staates zielende Definitionen zu Grunde gelegt hat. Bereits in der ersten Projektphase von 2010 bis 2016 hat das KHK die wechselseitigen Bezüge zwischen verschiedenen Funktionssystemen der Gesellschaft nach eigenen Angaben „neu vermessen“. In der zweiten Projektphase steht nun „das Verhältnis von Recht und Politik im Zentrum der Aufmerksamkeit, wie es u. a. in Verfassungen gerinnt“ (vgl. die Homepage des Kollegs). Erste Ergebnisse dieser zweiten Projektphase wurden nun auf der Jahrestagung „Constitutional Cultures in Comparative Perspective“ vom 22.

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Quelle: http://soziologieblog.hypotheses.org/10891

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