Elversberg: Hausnummerierung in Herrenstraße bleibt gleich!

Breaking News sind es, die die Saarbrücker Zeitung aus Elversberg zu berichten hat:

Elversberger Herrenstraße behält ihre alten Hausnummern

Bürgermeister gab Entscheidung in der Gemeinderatssitzung bekannt - Die Einwendungen der Anwohner gegen die Neuregelung setzten sich durch

Elversberg. Die Hausnummerierung in der Elversberger Herrenstraße bleibt, wie sie ist. Dies gab Bürgermeister Reiner Pirrung in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres bekannt (wir berichteten). Im Frühjahr hatte das Bau- und Umweltamt die Anlieger der Herrenstraße angeschrieben und eine neue Hausnummerierung angekündigt. Anlass war die dort vorhandene nicht durchgängige Hausnummernreihenfolge. In einigen Straßenabschnitten gibt es recht komplizierte und damit unübersichtliche Zahlen-Buchstaben-Kombinationen. 21a3 ist eine davon. Inzwischen sind die Eingaben der Hauseigentümer ausgewertet. Der weit überwiegende Teil ist gegen eine Neuordnung der Hausnummern. Die genannten Gründe waren vielschichtig. Hoher Aufwand, zusätzliche Kosten und wenig Effizienzgewinnung wurden am meisten genannt. Die Rathausentscheidung, es so zu lassen, wie es ist, basiert in erster Linie auf den schriftlichen Einwendungen der Anlieger. Einfluss hatten mit Sicherheit auch die von Gemeinderätin Heike Morgenthal (SPD) überreichte Unterschriftenliste und die vom CDU-Ortsverband Elversberg organisierte Diskussion zu diesem Thema am Infostand in der Herrenstraße. Das Bauamt will die entsprechenden Schreiben noch vor Jahresschluss versenden. "Es gibt von Verwaltungsseite viele gute Gründe dafür, es gab von Bewohnerseite gute Gründe dagegen. Die Leute haben sich über die Jahre mit ihren Hausnummern arrangiert. Dabei soll es bleiben", zog Bürgermeister Pirrung ein eindeutiges Fazit zur Hausnummernaktion. red

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/11489430/

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aventinus varia Nr. 23 [16.12.2010]: Der mittelalterliche Senatorenpalast. Geschichte eines römischen Bauwerks

http://www.aventinus-online.de/varia/regional-und-stadtgeschichte/art/Der_mittelalter/html/ca/fd552002c56e9e1553cbe699849d8b97/?tx_mediadb_pi1[maxItems]=10 Es fällt auf, dass dieses Bauwerk zwar in zahlreichen Werken über die römische Kommunalgeschichte eine Rolle spielt, jedoch sind Informationen über den Palast selbst – das bloße Bauwerk und seine Geschichte – spärlich und meistens auf eine schlichte Wiedergabe der Mirabilia urbis Romae beschränkt, auf die im Folgenden noch einge…

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2010/12/929/

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Verschwender und Geisteskranke im frühneuzeitlichen Territorialstaat

Ludwig Griebl: Die Behandlung von Verschwendern und Geisteskranken im frühneuzeitlichen Territorialstaat (1495–1806)
Eine Darstellung der privatrechtlichen und policeylichen Maßnahmen im Kurfürstentum Mainz und Herzogtum Württemberg (= Rechtsgeschichtliche Studien 40), Hamburg 2010, 328 Seiten

ISBN 978-3-8300-5266-1

Von der Verlagswebsite:

Das vorherrschende Bild von der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene während der frühen Neuzeit stellt sehr einseitig auf das vom römischen Recht beeinflusste Vormundschaftsrecht ab. Während dies wohl zumindest für die Theorie des gemeinen Rechts zutreffend ist, sah die Praxis dagegen deutlich vielgestaltiger aus. Denn neben den traditionellen oder reformationsrechtlichen Regelungen waren zu bevormundende Erwachsene – und hier insbesondere Verschwender und Geisteskranke – mitunter auch einer von ordnungs- oder policeyrechtlichen Interessen geprägten Gesetzgebung der jeweiligen Territorialstaaten und Obrigkeiten unterworfen. So war in der Praxis hier nicht selten der Anwendungsbereich mehrerer ganz unterschiedlicher Regelungskomplexe eröffnet.

Der Verfasser stellt zunächst in einem Überblick die allgemeinen (gemeinrechtlichen) Grundsätze des Vormundschaftsrechts und der rechtlichen Fürsorge für Erwachsene dar. Im Anschluss hieran wird beispielhaft anhand des Kurfürstentums Mainz und des Herzogtums Württemberg die rechtliche Gemengelage der einzelnen Regelungen skizziert, denen zu bevormundende Erwachsene in der frühen Neuzeit unterworfen waren. Ausgehend von den Ergebnissen einer qualitativen Fallstudie werden hierbei zunächst die einzelnen Normen zusammen­gestellt, sowie deren Zweck und Inhalt analysiert. Im Weiteren werden anhand einer Reihe praktischer Fallbeispiele die konkreten Maßnahmen dargestellt, die bei der Behandlung der betroffenen Personengruppen auch tatsächlich zur Anwendung kamen. Diese reichten von der bloßen Bestellung eines Vormunds über die Anwendung eines abgestuften Maßnahmenkatalogs bis hin zur Zuchthauseinweisung zum Zwecke der Sozialdisziplinierung.

In einer abschließenden Diskussion geht der Verfasser auf die Motive zum Erlass von gegen Verschwender und Geisteskranke gerichteten policeyrechtlichen Bestimmungen und deren Umsetzung ein. Daneben widmet er sich auch der Frage, inwieweit es bei einem Nebeneinander verschiedener Normen/Praktiken zu einer so genannten Anwendungs­konkurrenz gekommen ist und wie diese in der Praxis – zum Teil abhängig von der sozialen und gesellschaftlichen Stellung der Betroffenen – konkret gelöst wurde.

http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-5266-9.htm

Quelle: http://www.univie.ac.at/policey-ak/?p=538

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