arthistoricum.net: Caricature. Satirezeitschriften und Karikaturen

http://www.arthistoricum.net/themen/portale/caricature/ Die Karikatur spiegelt wie kaum ein anderes Medium menschliche, gesellschaftliche und politische Themen der Zeit und macht sich über diese lustig, amüsiert, belehrt, klagt an oder übt Kritik. Aufgrund der Vielseitigkeit ihrer Themen dient sie unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen als Quelle oder Forschungsgegenstand, dazu gehören unter anderem Kunst-, Geschichts-, Medien-, Politik- und Sozialwissenschaft. Das Themenportal CARICATURE […]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2015/03/5707/

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Warum Archive alt sein müssen – Gedanken zum 2. Jahrestag unseres Universitätsarchivs

Was meinen Sie, geschätzter Leser, geschätzte Leserin, wenn Sie von „Ihrem Archiv“ sprechen? Meinen Sie damit vielleicht Ihre Fotoalben oder über die Jahre zusammengetragene Zeitungsausschnitte? Haben Sie vielleicht ein „Briefmarkenarchiv“, oder ist ein Archiv für Sie gar gleichbedeutend mit einer Sammlung? Dann meinen wir mit „Archiv“ etwas Grundverschiedenes. Archiv und Sammlung, das ist wie Tag und Nacht, wie Licht und Schatten. Beide gehören zwar irgendwie zusammen, unterscheiden sich aber in ganz wesentlichen Bereichen eklatant. Weisen Sammlungen eher in Richtung Museum, vielleicht als „Dokumentenmuseen“, bestehen legitim aus für sich selbständigen, quasi isolierten Einheiten, so richten Archive ihr Augenmerk auf die Bewahrung von Kontexten, von Information über Zusammenhänge, Vorgänge des Verwaltungshandelns, auf die Sicherung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Handlungen des Archivträgers. Sie sammeln nichts, sondern sie empfangen. Sie empfangen die kontinuierlichen Aussonderungen der Akteure ihres Trägers und bereiten sie für die öffentliche Nutzung vor. Ziel ist die Sicherung der Erforschbarkeit und die Rechtssicherung, die der Rechte des Trägers und der Rechte Dritter an den Träger. Dann, und nur dann, kann es sich um Archive im öffentlich-rechtlichen und im Sinn der Archivwissenschaft handeln. Dass diese Archivbestände zusätzlich durch Sammlungen ergänzt werden können, dient der weiteren Erhellung des Archivs und des Wirkens von dessen Träger. Diese Sammlungen müssen sich in eine sinnvolle Gesamtstruktur – Archivare sprechen hier von „Tektonik“ – einbauen lassen. Kurzum: Archive archivieren Kontexte. Dies sei dem Folgenden zum besseren Verständnis vorausgeschickt.

Das bayerische Archivgesetz legt eine so genannte „Schutzfrist“ von dreißig Jahren fest, die von der Entstehung eines Dokuments an vergangen sein müssen, damit es einem Archivbesucher vorgelegt werden darf. Ähnliche Fristenregelungen gibt es in den übrigen Bundesländern und beim Bund. Ursprünglich – und damit meine ich die Zeit des Aufkommens von Archivgesetzen in Deutschland, also die Jahre 1988 bis 1997 – wurde diese Zeitspanne mit dem Erfordernis zur Wahrung des Amtsgeheimnisses und der Unbefangenheit behördlichen Handelns gerechtfertigt. In der Begründung zum Bayerischen Archivgesetzt vom 18.zehn.1988 (Landtagsdrucksache 11/8185) heißt es dazu: „[…] Nach dreißig Jahren kann im allgemeinen davon ausgegangen werden, daß eine Gefährdung öffentlicher und privater Belange weitgehend ausgeschlossen und eine Vorlage des Archivguts zur Benützung in der Regel unbedenklich ist. […]“. Mit dem Aufkommen der Informationsfreiheitsgesetze wurde (und wird) dem der Grundsatz der Öffentlichkeit von Verwaltungsinformation entgegengestellt. Sie treten in Konkurrenz mit den archivgesetzlichen Regelungen und scheinen dabei über kurz oder lang den Sieg davonzutragen und die Relevanz der so genannten „allgemeinen Schutzfrist“ aufzuheben. Immerhin enthalten einige Landesarchivgesetze längst nurmehr eine derartige Schutzfrist von zehn Jahren. Der Berliner Jurist Batholomäus Manegold forderte in seinem Vortrag über die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen öffentlicher Archive in Deutschland auf dem 81. Deutschen Archivtag 2011 in Bremen die Aufhebung dieser Schutzfrist. Sie sei verfassungsrechtlich problematisch und verletze als „prinzipielle Schranke und allgemeine Sperre ohne Ansehen des Archivgutes“ die Forschungsfreiheit. Wenn diese Fragen auch eher selten auf der hohen Ebene des Verfassungsrechts erörtert werden, so gibt die Konkurrenz mit den Informationsfreiheitsgesetzen den Archivträgern doch genügend Anlass, zumindest mittelfristig eine Anpassung an die zu beobachtende Rechtsentwicklung vorzunehmen.

Offen und spannend bleibt die Frage, im Rahmen welcher Nutzungsvorhaben und welcher Nutzungsarten in einer vielleicht nicht allzu fernen Zeit verminderter Zugangseinschränkungen auf die jüngsten archivalischen Unterlagen zugegriffen werden wird. Die Forderung nach Zugang und Unterstützung der Forschungsfreiheit sagt ja noch nichts darüber aus, mit welchen methodologischen Instrumentarien die Interpretation solch junger Quellen vorgenommen werden soll. Natürlich haben die Zeithistoriker ihre quellenkritischen Methoden, die der relativen Unabgeschlossenheit dokumentierter Prozesse gerecht werden können. Allerdings ist dieser Nutzerkreis und überhaupt die qualifizierte wissenschaftliche Nutzung in den meisten Archiven – von den Big Players abgesehen – eher in der Minderheit, der gegenüber die so genannten nicht wissenschaftlichen Nutzungsarten überwiegen. Die Möglichkeit, Quellen unzureichend kritisch zu interpretieren, eine Möglichkeit, die die Archivare als Gefahr ansehen, kann nun dadurch mitverursacht sein, dass die erforderliche Quellenkritik auf Grund der fehlenden zeitlichen Distanz nicht geübt werden kann. Was dann noch bleibt, sind Deutungsprognosen oder Faktenlistungen, wobei selbst die Auswahl der Fakten, die des Listens wert gehalten würden, objektiv fragwürdig bleiben dürfte. In der archivarischen Praxis gesellt sich diesem Problem das der fragmentarischen Überlieferung und das damit eng verbundene der oft eigenwilligen Aussonderungspraxis der Schriftgutbildner bei. Heute verhält es sich so, dass Entwicklungen, die noch nicht länger als dreißig bzw. zehn Jahre her sind, schon allein auf Grund der Quellenlage in den Archiven nur lückenhaft untersucht werden könnten, selbst wenn es keine Schutzfristen gäbe. Aus dieser jüngsten Zeit liegen vielfach zwar Ergänzungsüberlieferungen, etwa in Form von jüngst erworbenen Nachlässen, oder Dokumentationsbestände wie Pressedokumentationen vor. Das Herzstück der archivalischen Überlieferung aber, die Akten der Institutionen, für die das jeweilige Archiv als verantwortlich bestimmt ist, befinden sich noch in den Büros der Sachbearbeiter oder im günstigsten Fall in den Registraturen der Behörden. Warum? Weil die darin enthaltenen Vorgänge von den federführenden Stellen noch nicht als sicher abgeschlossen angesehen werden, oder weil zumindest ein Wiederaufgreifen eines Vorgangs noch nicht ausgeschlossen erscheint. Daraus folgt, dass ihrer historischen Interpretierbarkeit noch gewisse Grenzen gesetzt sind. Und das selbst dann, wenn mittels eines Informationsfreiheitsgesetzes dem Einsicht Begehrenden der Weg bis hinein in die Amtsregistraturen gebahnt wäre, wie es ja in einigen Bundesländern durchaus bereits der Fall ist.

Viel bedeutsamer als die Unterstützung der Forschungsfreiheit könnte das Informationsrecht als bürgerliches Recht zur Kontrolle des Exekutivhandelns sein, das in der – wenn auch im Laufe der Zeit unterschiedlich motivierten – Verpflichtung der öffentlichen Verwaltung zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres Handelns bereits seit dem 19. Jahrhundert eine befähigende Grundlage vorfindet. Dies hat aber nichts mit wissenschaftlicher Forschung, sondern mit Justitiabilität bei gleichzeitigem Bezug zur jeweils aktuellen Gegenwart zu tun.

Kürzlich machte mich ein wissenschaftlicher Assistent vom hiesigen Lehrstuhl für Neueste Geschichte auf eine Pressemitteilung vom November 1983 aufmerksam, auf die er bei Archivrecherchen gestoßen war. In ihr kündigt die Universität mit viel vorgeschossenem Lob und großer Freude den Historiker Ernst Nolte als Referent in Bayreuth an. Darin findet sich eine zeitgenössische Wertung der wissenschaftlichen Bedeutung dieses Mannes, die in der akademischen Community und in der Gesellschaft nur wenige Jahre später aus einem völlig veränderten Licht heraus ganz anders ausfiel. Sprechen wir heute von bedeutsamen Gründungen und Events der jüngsten Vergangenheit, so kann doch erst die Zukunft zeigen, was an ihnen bleibend nennenswert sein wird, und welche Bedeutung sie im Kontext tatsächlich erlangten. Zeitgeschichtsschreibung in diesem Sinne muss sich im Besonderen dessen bewusst sein, dass sie mit ihren Darstellungen selbst Quellen erschafft, die von nachfolgenden Generationen als Ausdruck historisch-zeitgenössischer Wahrnehmung der historischen Gegenwart interpretiert werden.

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(Pressemitteilung der Universität Bayreuth vom 25.11.1983; zum Vergrößern auf das Bild klicken!)

Geschichtsdeutung auf der Basis interpretierbarer Quellen verlangt Zeugnisse abgrenzbarer Prozesse. Sie verlangt Knoten und Bänder von Ereignissen, Handlungen und Beziehungen. Die Archivare sprechen vom inneren „archival bond“, das einen Vorgang zu Akte macht. Erst dann lassen sich Handlungen überblicken, Zusammenhänge verstehen und Wirkungen deuten, wenn eine Sichtweise auf etwas in zu definierendem Maße Abgeschlossenes aus hinreichender Distanz möglich ist. Wenn auch nicht jede Beschäftigung mit Geschehnissen aus der Zeit nach der großen Pest des 14. Jahrhunderts in klischeegenerierter Mediävistenmanier als journalistische bezeichnet werden muss, so ist dennoch mit dieser Distanz freilich zuallererst eine zeitliche gemeint. Archiv kommt von αρχειν, nicht von αρχαιος, wie oft vermutet wird. Dennoch ist es das Alter, das die Archivreife mit sich bringt. Alter wird gemeinhin heute als etwas Relatives empfunden, und es geht die Redensart um, man sei (nur) so alt, wie man sich fühle. Unter der Prämisse, den Begriff des Alters in Relation zum jeweiligen Forschungsthema dehnbar zu halten, lässt sich nach dem Gesagten die in der Überschrift formulierte These, erst „alte“ Archive seien zur vollen Auswertbarkeit ausgereift, wohl bestätigen.

In fast allen Beständen des Universitätsarchivs befinden sich Unterlagen, die jünger als dreißig Jahre sind, viele jünger als zehn Jahre. Das Herzstück, die Akten der zentralen Verwaltung, der größte und systematischste Bestand, endet derzeit 1989 und wird vereinbarungsgemäß künftig im Fünfjahresrhythmus ergänzt. Zur Bildung weiterer zentraler Bestände fehlt es noch an Aussonderungen. Aus dem Wissenschaftsbereich liegen Inselbestände vor, die die Tätigkeit einzelner Stellen auch über längere Zeiträume belegen (z.B. Institut für Sportwissenschaft oder BayCEER-Abteilung Mikrometeorologie oder auch der Lehrstuhl Musikwissenschaft im Forschungsinstitut für Musiktheater). Die Dichte der Überlieferung hat demnach noch weithin die Struktur eines Schweizer Käses, was nach erst zwei Betriebsjahren allerdings auch kaum anders zu erwarten ist. Nichtsdestoweniger soll uns das ein Ansporn sein, den betretenen Weg weiterzugehen und so auch unserem dritten Jahrestag mit unvermindertem Eifer entgegenzuschreiten.

Das Universitätsarchiv hat am 1. März 2013 seinen Betrieb aufgenommen.
Übersicht über die Bestände im Universitätsarchiv Bayreuth: http://findbuch.uni-bayreuth.de/Akzessionsverzeichnis/index.htm

Quelle: http://unibloggt.hypotheses.org/389

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Blog Befreiung 1945

Nach einiger Zeit der Ruhe beginnt hier vielleicht doch wieder neues Leben. Als erstes möchte ich auf einen neuen Blog hinweisen der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten. In einer Mitteilung heißt es:

"Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
zum 70. Jahrestag des Ende des Zweiten Weltkrieges und der Befreiung haben niedersächsische Gedenkstätten, Vereine und Einzelpersonen unter der Adresse http://blog.befreiung1945.de eine Website erarbeitet, auf der seit dem 27. Februar täglich bis zum 8. Mai Ereignisse vorstellt werden, die sich vor 70 Jahren in Nordwestdeutschland ereignet haben. Die Beiträge werfen exemplarisch Schlaglichter auf Verbrechen, die Angehörige von SS, Gestapo, Polizei, Wehrmacht und Volkssturm, aber auch Zivilisten in den letzten Tagen des Krieges begangen haben.

[...]

Quelle: http://digireg.twoday.net/stories/1022403723/

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Celebrity Deathmatch: Erwartungshaltungen an zwei Bloggerreisen

In der linken Ecke des Kampfrings springt der französische Maler Gustave Courbet schon ungeduldig hin und her; in der rechten Ecke steht ihm sein Landsmann, der Künstler Paul Gauguin, angriffslustig gegenüber. Ihre wütenden Blicke treffen sich schon. Gleich ertönt die Ringglocke… Doch die beiden Zeitgenossen werden jetzt hier nicht wirklich aufeinander losgelassen. Anders als in der MTV-Show Celebrity Deathmatch werden wir also nicht mit ansehen, wie die beiden Künstler sich gegenseitig ihre Malutensilien um die Ohren hauen, sich wüst auf Französisch beschimpfen oder sich an ihren Bärten ziehen. … Celebrity Deathmatch: Erwartungshaltungen an zwei Bloggerreisen weiterlesen

Quelle: http://musermeku.hypotheses.org/2782

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(6) Münz- und Hoffaktoren im Dienste Preußens

Bis zum 18. Jahrhundert gab es an den europäischen Höfen „Hofjuden“ oder auch „Münzjuden“, die zum einen Luxusgüter für den Hof und wichtige Waren für das Heer beschafften, zum anderen Silber für die Münze und wichtige ausländische Münzen besorgten (vgl. Battenberg 2001, S. 32; ebenso Scheiger 1990, S.  173). So konnte sich ein historisch bedingtes Spezialwissen ausprägen, das die Tür zu Berufen im Geldhandel sowie in der Kapital- und Kreditwirtschaft öffnen sollten und half, Schutz- und Handelsrechte zu erwerben (vgl. Scheiger 1990, S. 208). Jüdische Münz- und Hoffaktoren an den verschiedenen Hofstaaten hatten zudem die wichtige Funktion in Krisenzeiten für ausreichend Vermögen zu sorgen, in dem sie wertvolle Münzen beschafften oder auch Münzverschlechterungen durch Ausprägungen von Silber vornahmen (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 183f.). Dabei hatten sie den Vorteil, dass sie für ihre Geld- und Warenbeschaffung auf ein europaweites Netz aus Händlern und Gemeinden zurückgreifen konnten, zu denen jedoch immer auch besondere Machtbeziehungen bestanden, da der „Hofjude“ über jüdische Neuansiedlungen und die Höhe der Abgaben der jüdischen Gemeinden meist mitbestimmen durfte (vgl. Battenberg 2001, S. 41f.).

Auch wenn es unter Friedrich II. keinen umfangreichen Hofstaat mehr gab, machte er sich die Kompetenzen von jüdischen Münz- und Hoffaktoren zu Nutzen (vgl. Stern 1971a, S. 233): Im Rahmen seiner Inflationspolitik während des 7-jährigen Krieg spielten jüdische Münzfaktoren für den preußischen Staat eine besondere Rolle. Sie halfen diesem durch Münzmanipulationen dabei, die Staatskasse aufzubessern und so den Krieg überhaupt finanzieren zu können (vgl. Schenk 2010, S. 97). Christlichen Kaufleuten war oftmals das Risiko dabei zu hoch, sodass sie ihre Mitarbeit verweigerten. Die Münzmanipulationen sollen dabei nach Schenk und Jersch-Wenzel rund 17 Prozent, nach Kunisch 20,5 Prozent und nach Stern mit bis zu 25 Prozent an den Gesamtkosten für den Krieg eingebracht haben (vgl. Stern 1971a, S. 252; vgl. ebenso Schenk 2010, S. 99).

Zu den Währungsmanipulationen gehörte das Nachprägen sächsischen, russischer, österreichischer und anderer Münzsorten der Kriegsgegner sowie die Fälschung von Münzen des neutralen Polens (vgl. Schenk 2010, S. 98). Dazu beschlagnahmte Preußen nach der Besetzung Sachsens die Münzstätten in Dresden und Leipzig und konnte damit den sächsischen Prägestempel nutzen.

In den neuen Münzen wurde der Silberanteil entfernt und durch minderwertige Metalle vermischt, ohne dass der Nennwert geändert wurde. Diese Münzen wurden auch als „Scheidemünzen“ bezeichnet (vgl. Stern 1971a, S. 228; vgl. dazu Jersch-Wenzel 1978, S. 184). Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es zum einen kein einheitliches Münzsystem und somit viele Währungen gab, zum anderen aber gleiche Münzen ganz unterschiedliche Qualitäten der Ausprägung haben konnten und sich ihr Nenn- vom Verkehrswert unterschieden.

Der Anteil des Silbers in einer Münze war dabei staatlich reguliert und wurde je nach Finanzbedarf verringert. So wurde in einem Vertrag von 1756 für den Staat erst einmal nur ein Bedarf in Höhe von 200.000 Reichstalern, 1759 schon in Höhe 5,65 Millionen und 1760 sogar von rund 9 Millionen Reichstalern gefordert. Dabei wurde auch beschlossen, dass die manipulierten Münzen in Preußen selbst nicht vertrieben werden durften (vgl. Stern 1971a, S. 239 und S. 241).

Der 7-jährige Krieg wurde durch britische Subsidien, die Kontributionen besetzter Staaten, wie beispielsweise aus Sachsen, den eigenen Staatsreserven und regulären Einnahmen finanziert. Das reichte jedoch nicht aus um die Heereszüge zur finanzieren und hätte die vorzeitige Kapitulation bedeutet (vgl. Kunisch 2004, S. 355). Die Inflationspolitik während des Krieges war verantwortlich für die Finanzkrise und Bankrottwelle in den 1760er Jahren, die Banken und Unternehmen in ganz Europa erfasste und eine große Arbeitslosigkeit bis in die 1770er Jahren bewirkte.(vgl. Schenk 2010, S. 109). Nach dem Krieg wurde sogar versucht, die Münzen wieder aufzuwerten, was wiederum zu Deflationskrisen führte.

Für Preußen standen im 7-jährigen Krieg die jüdischen Unternehmer Daniel itzig, Moses Isaac und Herz Moses Gumperts auf der einen Seite sowie Veitel Ephraim & Söhne auf der anderen Seite als Pächter einzelner Münzstätten sowie als Münz- und Hoffaktoren im Dienst des Staates, die dadurch zu wohlhabenden Unternehmerfamilien aufstiegen. Außerdem erhielten sie umfangreiche Generalprivilegien, die einer Gleichstellung mit christlichen Unternehmern gleichkam und die Übertragung des Schutzes auf die gesamte Familie ermöglichte, wofür sie aber auch ihre Gewinne aus den Münzmanipulationen in Manufakturen einbringen mussten. (Vgl. Stern 1971a, S. 101f.)

Die Münzen wurden von jüdischen Händler und Zwischenhändlern, die mit den Münz- und Hoffaktoren in Beziehung standen, in Umlauf gebracht und erhielten dafür anteilige Gewinne und befristete Geleitbriefe, zogen aber auch den Hass der Bevölkerung auf sich (vgl. Stern 1971a, S. 244; dazu Schenk 2010, S. 98).

Der Schaden für die Bevölkerung war sehr hoch und betraf vor allem Handwerker, Kleinkrämer, Angestellte, Beamte und Geistliche, die ein festes Einkommen erhielten (vgl. Stern 1971a, S. 299). Die Geldentwertung führt zu Preiserhöhungen und Unsicherheiten im Gebrauch der Münzen, zumal staatliche Steuern und Abgaben in den alten, hochwertigeren Münzen oder in ihrem Preis eingefordert wurden (vgl. Jersch-Wenzel 1978, S. 186). So stiegen zwischen 1758 und 1762 die Preise für Brot bei gleichbleibendem Lohn um das 5-fache, was zu Hunger und hoher Säuglingssterblichkeit, aber auch zu Tumulten, beispielsweise 1761 in Ostfriesland gegen jüdische Händler führte.

Aber auch die preußischen Gegner und Nachbarn hatten mit hohen Finanzeinbußen zu kämpfen und wurden ökonomisch geschwächt. Beispielsweise soll das neutrale Polen in einer Höhe von 20-25 Millionen Reichstalern geschädigt worden sein (vgl. Schenk 2010, S. 98). Zum Vergleich lagen die Staatseinnahmen für Polen 1764 bei nur rund einer Million Reichstaler. Andere Nachbarn hingegen, wie Anhalt-Zerbst, Mecklenburg-Schwerin, Neuwied oder Anhalt-Bernburg, ahmten die preußischen Münzmanipulationen nach (vgl. Stern 1971a, S. 242ff.).

Literatur- und Quellen:

Battenberg, J. Friedrich (2001): Die Juden in Deutschland vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Enzyklopädie Deutscher Geschichte. Bd. 60. München.

Jersch-Wenzel, Stefi; John, Barbara (1990): Von Zuwanderern zu Einheimischen. Hugenotten, Juden, Böhmen, Polen in Berlin. Berlin.

Jersch-Wenzel, Stefi (1978): Juden und „Franzosen“ in der Wirtschaft des Raumes Berlin/Brandenburg zur Zeit des Merkantilismus. Einzelveröffentlichung der Historischen Kommission zu Berlin. Bd. 23. Berlin.

Kunisch, Johannes (2004): Friedrich der Grosse. Der König und seine Zeit. München.

Scheiger, Brigitte (1990): Juden in Berlin. In: Jersch-Wenzel, Stefi; John, Barbara (Hrsg.): Von Zuwanderern zu Einheimischen. Hugenotten, Juden, Böhmen, Polen in Berlin. Berlin. S. 153-491.

Stern, Selma (1971a): Der Preussische Staat und die Juden. Dritter Teil/Die Zeit Friedrichs des Großen. 1. Abteilung: Darstellung. Tübingen.

Schenk, Tobias (2010): Wegbereiter der Emanzipation? Studien zur Judenpolitik des „Aufgeklärten Absolutismus“ in Preußen (1763-1812). Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. Bd. 39. Berlin.

Quelle: http://germanjews.hypotheses.org/75

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Thomas Schmidinger im Ö1-Nachtquartier

Heute Nacht (5.3.2015, ab 00:08) im Ö1-Nachtquartier:

"Über das Aber"
Politikwissenschaftler Thomas Schmidinger zu Gast bei Hans Groiss
Anrufe kostenlos aus ganz Österreich unter 0800 22 69 79

Der Politikwissenschaftler und Sozial- und Kulturanthropologe Thomas Schmidinger macht sich Gedanken über ein friedliches Zusammenleben. Extremismus und Terrorismus verstellen einen klaren Blick auf gesellschaftliche Probleme. Äußerungen über "den Islam", über den viele etwas zu wissen glauben, machen Diskussionen zunehmend schwieriger. Aus Befürchtungen werden Positionen einseitiger und aus Angst wird zunehmend Feindlichkeit, stellt Schmidinger in einem Interview fest:

"Der drohende soziale Abstieg der Mittelschichten durch die seit Jahren andauernde Weltwirtschaftskrise und die Deterritorialisierung von unterschiedlichsten Konflikten durch die Globalisierung, machen vielen Menschen zu Recht Angst. …Angst ist ein irrationales Gefühl, dem mit rationalen Argumenten ab einem bestimmten Punkt nicht mehr zu begegnen ist und deshalb verschmelzen dann der türkische Kebabbudenbesitzer ums Eck, die Moschee drei Straßen weiter, die Menschenrechtsverletzungen Saudi-Arabiens und die Massaker des selbsternannten "Islamischen Staates" zu einer gemeinsamen islamischen Verschwörung gegen den Säkularismus oder das "christlich-jüdische Abendland"."

Wie kann diesem Phänomen Angst entgegnet werden? Diskutieren Sie mit.

Thomas Schmidinger, geboren 1974, ist Lektor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien und an der Fachhochschule Vorarlberg, Vorstandsmitglied der im Nahen Osten tätigen Hilfsorganisation LEEZA, der Gesellschaft für kritische Antisemitismusforschung und Beirat des Österreichisch-Irakischen Freundschaftsvereins Iraquna.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022403603/

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Kleinräumige Spezialisierung und transnationaler Vergleich – Landesgeschichte im Masterstudium

Landesgeschichte muss sich, anders als vielleicht die erste Assoziation nahelegt, nicht ausschließlich mit der Geschichte z.B. Bayerns, Westfalens oder Sachsens befassen. Vielmehr bietet die historische Teildisziplin „Landesgeschichte“ einerseits die Möglichkeit zum europäischen oder transatlantischen Vergleich sowie andererseits besonders gute Anknüpfungspunkte … Weiterlesen

Quelle: http://beruf.hypotheses.org/171

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Inhalt: Sensation – Publikationsort: Provokation. Handschriftenfund in Wissenschaftsblog veröffentlicht

382px-PueterichEin besonderes Geburtstagsgeschenk hat Klaus Graf, Mitglied der Redaktion von de.hypotheses, der Blogplattform zum dritten Geburtstag gemacht: Einen bedeutenden Handschriftenfund publizierte er nicht etwa in einer Fachzeitschrift, sondern in einem Wissenschaftsblog, dem Frühneuzeit-Blog der RWTH((1)). Damit besitzt die geisteswissenschaftliche Blogosphäre fortan ihren eigenen Beleg dafür, dass Blogs das Potential haben, wissenschaftliche Diskurse zu prägen und dass sie Zeitschriften als Publikationsort durchaus Konkurrenz machen können.

Die ersten Rückmeldungen und Glückwünsche von Germanisten und Mediävisten sind eingegangen, weitere Publikationsangebote liegen vor, der Beitrag ist in zwei Bibliothekskatalogen nachgewiesen((2)), und früher oder später wird auch die Qualitätspresse auf diesen Fund aufmerksam. Weitgehend unbeachtet blieb in der wissenschaftlichen und bibliothekarischen Welt bisher jedoch die Form dieser Publikation, der Publikationsort selbst: einen “Fehdehandschuh (den) Klaus Graf da hingeworfen hat”((3)). Das ist erstaunlich, denn die Publikation des Sensationsfundes in einem Blog ist in dieser Form eine “Bombe”, so Eric Steinhauer, und weiter: “Hier wird ein Text im einem Blog publiziert, an dem NIEMAND, der sorgfältig wissenschaftlich arbeitet, vorbeigehen darf, will er sich nicht den Vorwurf unsauberer Arbeit gefallen lassen. Damit zwingt Klaus Graf die Zunft quasi ins Internet und in die Blogosphäre.((4)).

Wissenschaftsblogs, so hatte ich es für die Blogparade #wbhyp formuliert, geben Auskunft darüber, welches Verständnis von Wissenschaft die Bloggenden haben und wie sie sich im Wissenschaftsbetrieb verorten((5)). Auch an dieser Publikation ist neben den Inhalten das Medium die Botschaft: Das Blog ermöglichte die schnelle Publikation, die frei zugänglich ist und keine Beschränkungen (Inhalt, Textlänge, Verlinkungen, Abbildungen) aufweist. Eine Zweitpublikation in einer Fachzeitschrift oder das Einstellen in einem Repositorium (Vorschlag Eric Steinhauer) kann auch später noch erfolgen, sofern überhaupt gewünscht. Denn das Frühneuzeit-Blog der RWTH ist bibliothekarisch gesehen eine vollwertige fortlaufende Publikation, sie besitzt eine eigene ISSN, die Inhalte werden von OpenEdition archiviert.

Als Geschenk erscheint die Publikation deshalb, weil sie eine hervorragende Antwort auf die häufig gestellte Frage bietet, ob Blogs den wissenschaftlichen Diskurs beeinflussen können. Bisher war deutlich, dass Blogs Metadiskurse über den Einsatz von sozialen Medien allgemein und das Wissenschaftsbloggen im Besonderen prägen. Beispiele, in denen Blogs wissenschaftliche Diskurse prägen, sind schwieriger beizubringen, nicht zuletzt deshalb, weil das Entstehen eines Diskurses einige Zeit benötigt und weil es keine klaren Maßstäbe für die Messung seiner Entstehung gibt. In den Naturwissenschaften gibt es die Beispiele aus der Zeitschrift “Science”, bei denen kontroverse und kritische Berichte in Wissenschaftsblogs dazu geführt haben, dass dem ursprünglichen Beitrag in der Zeitschrift ein erweiterter Kommentar zur Seite gestellt wurde((6)). In den Geisteswissenschaften ist das wissenschaftliche Bloggen momentan noch weniger anerkannt als in den Naturwissenschaften, aber Beiträge wie der von Klaus Graf stellen Meilensteine in der Geschichte des wissenschaftlichen Bloggens dar. Und das nicht nur, was die Anerkennung anbelangt, sondern auch, was die Nutzung anbelangt: Allgemein gelten Blogs als Orte, die “Forschung im Entstehen” zeigen. Sie dokumentieren den Forschungsprozess, die Phase vor der Publikation der Forschungsergebnisse. Das ist hier anders und sollte beachtet und diskutiert werden.

Der Handschriftenfund selbst kann als kleine Sensation bezeichnet werden, die von Mediävisten und Germanisten auch so eingeschätzt wird: Dazu Klaus Graf: “Seit dem Jahr 1725 war von dem gereimten “Ehrenbrief” (1462) des bayerischen Adeligen Jakob Püterich von Reichertshausen, der wichtigsten Quelle für das literarische Leben des Adels im 15. Jahrhundert, nur eine einzige Handschrift (um 1600) bekannt, die 1997 in einem finanziellen Kraftakt mit Hilfe der Kulturstiftung der Länder und der Bayerischen Landesstiftung mutmaßlich für einen Millionenbetrag von der Bayerischen Staatsbibliothek angekauft wurde. Im Februar 2015 konnte ich mit der sogenannten Trenbach-Chronik des Niederösterreichischen Landesarchivs St. Pölten (1590) eine zweite Handschrift publizieren, vermutlich die unmittelbare Vorlage der Münchner.”((7)).

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Abbildung: Autorenbild Püterichs in der bisher einzig bekannten Handschrift Cgm 9220.

  1. Klaus Graf: Fiktion und Geschichte: Die angebliche Chronik Wenzel Grubers, Greisenklage, Johann Hollands Turnierreime und eine Zweitüberlieferung von Jakob Püterichs Ehrenbrief in der Trenbach-Chronik (1590). In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 10. Februar 2015
    http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847.
  2. Vlg. Klaus Graf, Nicht weniger wichtig als ein Parzival-Schnipsel, in: Archivalia, 2.3.2015, http://archiv.twoday.net/stories/1022403078/.
  3. Eric Steinhauer, Der Fehdehandschuh, in: BiblioViel:), 12.2.2015, http://esteinhauer.tumblr.com/post/110815859485/der-fehdehandschuh.
  4. Ibid.
  5. Mareike König, Wissenschaftsbloggen – quo vadis? Vier Aufrufe und zwei Lösungen, in: Redaktionsblog, 19.1.2015, http://redaktionsblog.hypotheses.org/2674.
  6. Beispiele bei Merja Mahrt, Cornelius Puschmann, Science blogging: an exploratory study of motives, styles, and audience reactions, in: Journal of Science Communication 13/2014 3, S. 1. Als PDF online unter: http://jcom.sissa.it/archive/13/03/JCOM_1303_2014_A05/JCOM_1303_2014_A05.pdf.
  7. Graf, Nicht weniger wichtig als ein Parzival-Schnipsel, http://archiv.twoday.net/stories/1022403078/.

Quelle: http://redaktionsblog.hypotheses.org/2727

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Keine Reisekostenübernahme!

Der sächsische Kurfürst machte sich Sorgen: Aus den Ämtern seines Landes erreichten ihn Klagen, daß die Lasten durch sogenannte Amts- und Patentfuhren überhand genommen hätten. Vor allem auswärtige Gesandte, die das Kurfürstentum passierten, würden auf diese Dienste der Ämter zurückgreifen und sich entsprechend mit Reisepferden ausstatten und in den Wirtshäusern versorgen lassen. Entsprechend erließ Kurfürst Johann Georg die Verfügung, daß auch durchreisende Fürsten und ihre Abgesandten für diese Leistungen zahlen sollten (Kurfürst Johann Georg von Sachsen an Kurfürst Georg Wilhelm von Brandenburg, Dresden 28.2.1618, GStA PK BPH, Rep. 34, Nr. 25 fol. 32-32‘ Ausf.).

Konkret war dieses Schreiben hier an den Kurfürsten von Brandenburg gerichtet. Der nördliche Nachbar Kursachsens konnte kaum anders, als sächsisches Territorium zu durchqueren, wenn er zum Kaiserhof und vielen anderen Reichsfürsten reisen wollte. Insofern traf es Brandenburg besonders hart – die brandenburgischen Kassen waren oftmals leer, und man mußte sich stets Gedanken machen, wie Gesandtschaften zu finanzieren waren. Auch wenn es Spannungen zwischen beiden Reichsfürsten gegeben hat – etwa in dem nun schon seit Jahren schwelenden Streit um das Jülicher Erbe –, wird man in dieser sächsischen Anordnung kaum eine besondere antibrandenburgische Spitze erkennen können. Zumindest ist dies nicht nachweisbar.

Auffallend ist aber die Argumentation in der kursächsischen Ankündigung. Hier ist generell von den „thewern zeiten“ die Rede. Auch Mißernten und Unglücke wie Feuersbrünste hätten im Land Schaden verursacht, so daß die Untertanen dort „nicht allein in abfall ihrer Nahrung kommen, sondern auch eußersters verderben geraten möchten“. Das hört sich auf den ersten Blick wie die übliche zeitgenössische Rhetorik an, die die schweren Zeiten beklagt. Auch dies können wir nur vermuten oder unterstellen. Immerhin datiert diese Episode von Anfang 1618, als zwar in Böhmen schon ein Ständeregiment die habsburgische Herrschaft abgeschüttelt und den Pfälzer Kurfürsten als neuen König installiert hatte; der Feldzug gegen Böhmen sollte aber erst in ein paar Monaten beginnen.

Auch wenn also im Moment noch kein offener Krieg im Reich geführt wurde, standen die Zeichen auf Sturm. Vor dem Hintergrund kann man diese Hinweise aus Kursachsen doch als Krisensymptome verstehen: Man fürchtete um sein Auskommen, beklagte hohe Belastungen. Unabhängig davon, ob noch ein anderes Kalkül dahinterstecken mochte, ging von dieser Verfügung doch ein klares Signal aus: Selbst ein wohlhabender Reichsstand wie Kursachsen konnte es sich nicht leisten, solche Services wie Amts- und Patentfuhren aufrechtzuerhalten. Für andere Reichsfürsten und ihre Gesandten galt ab sofort, daß es in Sachsen keine Reisekostenübernahme mehr gab.

Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/616

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Viele Geschlechter, viele Begriffe: Zur Semantik von “intersexuell”, “hermaphroditisch”, “bisexuell”

Über uneindeutiges körperliches Geschlecht wird auf viele Weisen und mit vielen Begriffen gesprochen. Es ist ziemlich offensichtlich, dass dabei die Begriffe oft sehr durcheinandergehen und die Diskussionen von ungenauen, verwirrenden und verletztenden Begriffen geprägt sind. Der historische Sprachgebrauch ist selbst für das 20. Jahrhundert einigermaßen kompliziert. Das, was heute als “Intersexualität” bezeichnet oder mehr oder minder umständlich als “Varianz der als normal definierten körperlichen Geschlechtlichkeit” o.ä. umschrieben wird, wurde historisch mit vielen Begriffen bezeichnet. Dazu gehören außer “Intersexualität” vor allem “Hermaphroditismus”, “Androgynie” und “Bisexualität”, […]

Quelle: http://intersex.hypotheses.org/165

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