Statement: Richard F. Wetzell “Neurowissenschaften, Willensfreiheit und Kriminalität”

I. Bei der Frage, inwieweit die Erkenntnisse der Neurowissenschaften die Willensfreiheit in Zweifel ziehen, ist es sinnvoll zu unterscheiden zwischen einer grundsätzlichen Kritik an der Willensfreiheit als Grundlage des Strafrechts und der auf einen konkreten Fall bezogenen Argumentation, dass ein spezifischer Straftäter aufgrund neurowissenschaftlicher Befunde als unzurechnungsfähig einzustufen sei.

1. Die grundsätzliche Kritik aus der Perspektive des Determinismus, dass alle menschlichen Handlungen das zwangsläufige Resultat von inneren und äußeren Kausalfaktoren sind und es somit keine Willensfreiheit gibt, hat ein lange Geschichte und ist nicht an neurowissenschaftliche Erklärungsmuster gebunden. Im Bereich des Strafrechts wurde solch eine Kritik schon Ende des 19. Jahrhunderts artikuliert, als die Vorreiter der Kriminologie begannen, Kriminalität als Produkt sozialer und biologischer Ursachen zu erklären. Wie schon damals argumentiert wurde, kann das Strafrecht auf die Willensfreiheit verzichten, wenn man die Vergeltung als Strafzweck ausschaltet und das Strafrecht allein auf den Zweck des Gesellschaftsschutzes ausrichtet. Dann wird jeder Rechtsbrecher den individualisierten Maßnahmen unterworfen, die notwendig sind um ihn von zukünftigen Straftaten abzuhalten. Ob der Rechtsbrecher schuldfähig ist, ist in einer solchen Strafjustiz irrelevant. Die Aussichten, dass solch eine deterministische Kritik das existierende Strafrecht erschüttert oder transformiert, sind gering.

2. Die Frage, ob die Neurowissenschaften eine Rolle im Nachweis der Unzurechnungsfähigkeit eines konkreten Angeklagten spielen können, ist eine andere. Hier geht es nach dem deutschen Strafgesetzbuch darum, ob eine “krankhafte seelische Störung”, “tiefgreifende Bewusstseinsstörung”, “Schwachsinn” oder eine “schwere seelische Abartigkeit” vorliegt, die den Täter unfähig macht, “das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln”. (§ 20 StGB) Es ist sicherlich denkbar, dass die Neurowissenschaften soweit fortschreiten, dass sie Beweise für medizinische Diagnosen liefern können, die die Schuldfähigkeit ausschließen. Davon sind die Neurowissenschaften zurzeit jedoch weit entfernt.

II. Die Implikationen der Neurowissenschaften für die Strafjustiz und Kriminalpolitik sind nicht auf die Frage der Willensfreiheit und Schuldfähigkeit begrenzt. Zurzeit scheint es wahrscheinlich, dass ihr Einfluss in zwei anderen Bereichen stärker sein wird: erstens im Bereich der sichernden und bessernden Maßnahmen für rückfallgefährdete Täter, und zweitens im Bereich der Verbrechensprävention.

1. Schon im Kaiserreich forderten Strafrechtsreformer, dass die Strafjustiz nicht primär Vergeltung für vergangene Straftaten üben, sondern die Gesellschaft vor zukünftigen Straftaten schützen solle. Dies bedeutete, dass Verurteilte, je nach ihrer sozialen Prognose, denjenigen individualisierten Maßnahmen unterzogen werden sollten, die notwendig waren, um sie von weiteren Verbrechen abzuhalten. Die wichtigsten Maßnahmen der Besserung und Sicherung im gegenwärtigen deutschen Strafrecht sind die 1970 eingeführten sozialtherapeutischen Einrichtungen, in die Gefangene während des Strafvollzuges verlegt werden können bzw. (im Falle von Sexualstraftätern) müssen, und die 1933 eingeführte, 2011 für verfassungswidrig erklärte und 2013 reformierte Sicherungsverwahrung, die sich an den Strafvollzug anschließt. In den USA und Großbritannien erfüllt das “civil commitment” von Sexualstraftätern die Funktion der deutschen Sicherungsverwahrung. Sowohl die sozialtherapeutischen Einrichtungen als auch die Sicherungsverwahrung werden ein wichtiges Wirkungsfeld für die Neurowissenschaften bieten. Denn deren Anspruch, die Anomalien im Gehirn – und vielleicht auch in den Genen – vor allem von Gewalttätern nachzuweisen, wird Auswirkungen darauf haben, wer als gefährlich eingestuft und deshalb in Sozialtherapie bzw. Sicherungsverwahrung genommen wird und wie diese Straftäter zu therapieren sind. Eine Pilotstudie zu “neurofeedback” unter Leitung des Hirnforschers Niels Birbaumer findet bereits an zwei bayerischen Gefängnissen statt.

2. Die Neurowissenschaften tragen dazu bei, im Bereich der Verbrechensprävention ein “screen and intervene” Paradigma (Nikolas Rose/Joelle Abi-Rached) zu etablieren, welches das Netz der sozialen Kontrolle auf nichtdelinquente Personen, vor allem Jugendliche, ausweitet, die angeblich ein erhöhtes Risiko von kriminellem Verhalten darstellen. Besonders einflussreich sind hier neurowissenschaftliche Reihenuntersuchungen wie die von Caspi und Moffit (2002), die die These aufgestellt haben, dass Kindesmisshandlungen diejenigen Kinder am stärksten zu Gewalthandlungen als Erwachsene prädisponieren, die einen niedrigen MAOA Spiegel aufweisen. Solche Forscher behaupten nicht, ein “kriminelles Gen” gefunden zu haben, aber doch einen biologischen – vielleicht sogar genetischen – Faktor, der die Anfälligkeit für gewalttätiges oder aggressives Verhalten erheblich erhöht. Solche Forschungen haben in den USA und England neuen Programmen in “early childhood intervention” Auftrieb gegeben. Obwohl diese Programme zurzeit bei Diagnose und Therapie noch mit konventionellen Mitteln der Sozialarbeit arbeiten, ist zu erwarten, dass die Neurowissenschaften in absehbarer Zeit neue Methoden der Diagnose und der Therapie anbieten werden. Die Erfahrungen mit der Diagnose von Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und dem Verschreiben von Ritalin bei amerikanischen Schulkindern zeigen, wie schnell die Biologisierung von auffälligem Verhalten von großen Teilen einer Gesellschaft akzeptiert werden kann.

III. Die besten neurowissenschaftlichen Forschungen räumen stets ein, dass aggressives oder gewalttätiges Verhalten nie allein auf biologische oder genetische Faktoren zurückgeführt werden kann, sondern immer nur aus der Interaktion solcher Merkmale mit Umweltfaktoren hervorgeht. Da auch die Neurowissenschaften somit nicht in Abrede stellen, dass Verbesserungen der sozialen Umwelt ein effektives Mittel der Kriminalitätsbekämpfung bleiben, stellt sich die Frage: Warum finden wir als Gesellschaft es so attraktiv, uns bei der Kriminalitätsprävention auf die Einwirkung auf einzelne “gefährdeten” Individuen zu konzentrieren statt die gesamte soziale Umwelt durch soziale Reformen und Sozialarbeit zu verbessern? Während die neurowissenschaftliche Identifikation von individuellen Risikofaktoren weiterhin Zukunftsmusik ist, sind die wichtigsten sozialen Faktoren der Kriminalität seit langem bekannt. Wir müssen nur bereit sein, die Ressourcen zu investieren.

Dr. Richard F. Wetzell
ist Research Fellow am Deutschen Historischen Institut in Washington, einem Institut der Max Weber Stiftung. Seine Forschung konzentriert sich auf den Schnittpunkt von Rechtsgeschichte, Wissenschaftsgeschichte und Politikgeschichte.

Relevante Veröffentlichungen: „Bio-Wissenschaften und Kriminalität: Eine historische Perspektive“, in: Lorenz Böllinger, u.a (Hrsg), Gefährliche Menschenbilder: Biowissenschaften, Gesellschaft und Kriminalität (Baden-Baden: Nomos, 2010), 315-328; Inventing the Criminal: A History of German Criminology, 1880-1945 (Chapel Hill: UNC Press, 2000); (Hrsg.), Crime and Criminal Justice in Modern Germany (New York: Berghahn, Jan. 2014); (Mit-Hrsg.), Engineering Society: The Role of the Human and Social Sciences in Modern Societies, 1880-1980 (Houndmills: Palgrave, 2012).

Bild: Nicolas P. Rougier | 2003 | veröffentlicht unter der GNU General Public License

Quelle: http://gid.hypotheses.org/957

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Agenten der Bilder

Abraham Pisarek, Fotograf der Zeitung "Junge Welt" mit Rolleicord und Contax Fotoapparaten, 2. Deutschlandtreffen der Jugend 1954.

Innerhalb der Geschichtswissenschaft gewinnen Bilder als Quellen und Untersuchungsgegenstände stetig an Bedeutung. Dabei hat sich das Augenmerk bisher stärker auf die Bilder als auf die Infrastruktur der Bildproduktion bzw. die an ihr beteiligten Akteure gerichtet.

In dem Projekt „Agenten der Bilder. Fotografisches Handeln im 20. Jahrhundert“ soll der Fotojournalismus als zentrales Feld politischer Öffentlichkeit im 20. Jahrhundert jedoch vor allem daraufhin untersucht werden, wie Bilder produziert, vervielfältigt, vermarktet und publiziert wurden. Dabei stehen – neben den Fotografien – vor allem die Protagonisten der Bildproduktion im Zentrum der Aufmerksamkeit. Dies gilt zunächst für die große Gruppe der Fotojournalisten.

[...]

Quelle: https://www.visual-history.de/2013/11/22/agenten-der-bilder-fotografisches-handeln-im-20-jahrhundert/

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Ein Lernkonzept und seine Früchte

Heute mal ein wenig Off-Topic: Mit den Kindern der Aktiven Schule Petershausen habe ich für den Malwettbewerb der Deutschen Kinderhilfe gearbeitet. Das Thema lautete: “Für alle Kinder wünsche ich mir…”. Die Schülerinnen und Schüler waren mit Begeisterung dabei und ich konnte mehrere Bilder hinschicken. Dies hier war mein persönlicher Favorit:

Malwettbewerb

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bild entstand in Gemeinschaftsarbeit zweier Schülerinnen, Yannika (9 Jahre) und Lili (10) Jahre. Ihre Idee war folgende: Im Frühling trägt der Baum Blüten, im Sommer wachsen darauf verschiedene Früchte, die man essen kann. Im Herbst bestehen die Blätter aus Geldscheinen, für die man etwas kaufen kann und im Winter wächst darauf warme Kleidung.

Ich selbst war von dieser Bildidee ganz begeistert. Leider ist die Abstimmung auf der Facebook-Seite der Deutschen Kinderhilfe schon vorbei.  Aber trotzdem wollte ich es mit diesem Artikel herausheben, denn ich habe mich aus mehreren Gründen über das Bild gefreut:

  • Die beiden Kinder haben absolut selbständig gearbeitet. Zu Beginn der Stunde fragten sie mich nach dem Thema, fragten, ob sie in einen anderen Raum gehen könnten und verschwanden mit Papier und Stiften. Am Ende der Stunde überreichen sie mir ihr Blatt.
  • Sie haben zusammen gezeichnet. Partnerarbeit ist in dieser Schule üblich. Dass die Kinder dies aber von sich aus auch in einer zeichnerischen Arbeit praktizieren ist nicht selbstverständlich. Vielleicht trug auch die Übung des dialogischen Zeichnens, die wir vor einiger Zeit im Malunterricht gemacht haben, dazu bei.
  • Die selbständige Entwicklung dieser schönen Bildidee hängt ebenfalls mit der Gemeinschaftsarbeit zusammen. “Vier Gehirnhälften wissen mehr als zwei”, pflegte ein Lehrer von mir zu sagen.
  • Die Kinder berücksichtigten die malerischen Hinweise, die ich ihnen gebe, wenn ich sage, dass sie kein Weiß stehen lassen sollen. Sogar auf dieser kleinen Din-A-4 Seite (das Format war vorgegeben) haben sie das beherzigt.

Das Verhalten und das Arbeitsergebnis der beiden Schülerinnen sprechen für das Lernkonzept dieser Schule. So macht Schule Spaß – den Schülern und den Lehrern!

 

 

Quelle: http://games.hypotheses.org/1370

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Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes

800px-CCBYSA20_Tom_RafteryDass das kulturelle Erbe erhalten und somit auch langfristig zugänglich sein muss, ist gesellschaftlicher Konsens. Heute wird unser Wissen zunehmend elektronisch gespeichert und über elektronische Medien verbreitet. Leider wird dennoch zu wenig in die digitale Langzeitarchivierung investiert, sodass die dauerhafte Verfügbarkeit des digital gespeicherten Kulturerbes nicht gesichert ist.

Deshalb haben die Initiative Nachhaltigkeit in der Digitalen Welt, nestoriRights.Lab Kultur und das Institut für Museumsforschung einen Appell zur Nachhaltigkeit in der digitalen Welt formuliert, der sowohl von Institutionen als auch von Privatpersonen unterschrieben werden kann. Der Berliner Appell fordert beispielsweise dazu auf, die Langzeitarchivierung digitaler Daten als dauerhafte Aufgabe zu verstehen, sie in universitären Curricula einzubinden und in den öffentlichen Diskurs zu integrieren. Außerdem müssten Fragen der Finanzierung, der technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen diskutiert werden.

Quelle: http://dhd-blog.org/?p=2576

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#gld14 | Geschichte Lernen digital | Geschichtsdidaktische Medienverständnisse | Entwicklungen – Positionen – neue Herausforderungen | Tagungsankündigung und Beitragsnachfrage

Am Freitag, den 25., und Samstag, den 26. April 2014, findet am Historischen Institut der Universität zu Köln die Tagung #gld14 | Geschichtsdidaktische Medienverständnisse |  Entwicklungen – Positionen – neue Herausforderungen des KGD-Arbeitskreises dWGd | digitaler Wandel und Geschichtsdidaktik statt. Interessierte Beiträger/innen können bis Dienstag, den 10. Dezember 2013, einen Vorschlag für einen Beitragstitel sowie ein kurzes Abstract (max. 800 Zeichen) bei christoph.pallaske@uni-koeln.de einreichen.

 Universität zu Köln (Bildnachweis: A. Savin, CC BY SA, via Wikimedia Commons)
 

Tagungskonzept

Medien machen Geschichte. In der Geschichtsdidaktik nehmen Medien daher eine Schlüsselrolle ein.

Quellen der Vergangenheit und Darstellungen von Geschichte sind immer nur medial vermittelbar und bereits seit den 1980er Jahren haben sich zahlreiche geschichtsdidaktische Diskussionen und Publikationen mit verschiedenen Medien historischen Denkens und Lernens befasst. Über die Geschichtsdidaktik hinaus herrscht aber weitgehend Uneinigkeit über die Frage, was der Sammelbegriff „Medien“ eigentlich meint. Sowohl das allgemeine Verständnis, wonach Medien vor allem als Massenmedien aufgefasst werden, als auch Medienbegriffe verschiedener anderer Wissenschaftsdisziplinen stehen oft unvermittelt und teils konträr neben- und gegeneinander.

Ein Blick auf die Mediengeschichte macht deutlich, dass Medien – verstanden als ein Zusammenwirken von Zeichenträgern, technischen Instrumenten zu ihrer Verbreitung sowie verschiedenen Kommunikationspraktiken – die Entwicklung von Gesellschaften, Politik, Wirtschaft und Kultur maßgeblich beeinflusst haben. Medien sind nicht nur Abbild, sondern zugleich auch Motor solcher Entwicklungen.

Der digitale Wandel in all seinen Gestaltungen ist im Begriff, unsere Gesellschaft maßgeblich zu verändern. Digitale Medien sind zunehmend omnipräsent, bestimmen den Alltag und vernetzen. Das Verschwimmen realer und virtueller Welten, die neuen Kommunikationspraktiken des Web2.0 und nicht zuletzt die inzwischen schwer beherrschbaren Auswüchse des Eindringens in die Privatsphäre durch digitale Medien haben einen gesellschaftlichen Wandel eingeleitet, dessen Folgen kaum absehbar sind. Der digitale Wandel stellt auch die hergebrachten Medienbegriffe auf die Probe. Neue kommunikative Praktiken und der permanent mögliche Zugriff auf umfassende Wissens- und Informationsspeicher wandeln sowohl die Deutungshoheiten in den Wissenschaften als auch die Bedingungen schulischen Lernens.

Deshalb steht auch die Geschichtsdidaktik vor der Herausforderung, ihr Medienverständnis kritisch zu reflektieren und sich der Frage zu stellen, welcher Medienbegriff für das Geschichtslernen angesichts des digitalen Wandels relevant ist und ob veränderte Bedingungen historischen Denkens und Lernens neue Anforderungen an das geschichtsdidaktische Medienverständnis stellen.

Im September 2013 hat sich in Göttingen der neue Arbeitskreis dWGd – digitaler Wandel und Geschichtsdidaktik der Konferenz für Geschichtsdidaktik konstituiert. Die erste Tagung des Arbeitskreises findet am 25. und 26. April 2014 am Historischen Institut der Universität zu Köln statt. Hier soll der in München 2013 (#gld13) begonnene offene Dialog zwischen interessierten Wissenschaftler/innen und Lehrer/innen zur Bedeutung des digitalen Wandels für das Geschichtslernen in- und außerhalb der Schule fortgesetzt werden. Darüber hinaus sollen nun auch Wissenschaftler/innen aus anderen relevanten Disziplinen wie der Medienwissenschaft in diesen Austausch einbezogen werden.

 

Tagungsprogramm

Fr. 25. April 2014

14:30 Uhr | Begrüßung

14:45 Uhr | Sektion I | Entwicklungen Medienbegriffe in der geschichtsdidaktischen Diskussion

17:30 Uhr | Sektion II | Medienbegriffe interdisziplinär – verschiedene Positionen

Samstag, 26. April 2014

9:00 Uhr | Allgemeine Aussprache im Arbeitskreis

10:30 Uhr | Sektion III | Medienbegriffe im digitalen Wandel – neue Herausforderungen?

Ende: 12:30 Uhr

Für Beiträger/innen werden Fahrtkosten und die Kosten für eine Übernachtung übernommen. Die Tagung wird gefördert durch die KölnAlumni – Freunde und Förderer der Universität zu Köln e.V.

Quelle: http://dwgd.hypotheses.org/89

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Forschungsstipendien des Edith Saurer Fonds zur Förderung geschichtswissenschaftlicher…

Bis 31.12.2013 können promovierte WissenschafterInnen sich um Forschungsstipendien des Edith Saurer Fonds zur Förderung geschichtswissenschaftlicher Projekte bewerben; der Focus liegt auf noch nicht abgeschlossene Forschungsvorhaben, die sich mit Fragen sozialer Ungleichheit beschäftigen und schwerpunktmäßig Europa von der frühen Neuzeit bis ins 20. Jahrhundert behandeln.

Nähere Infos: http://www.edithsaurerfonds.at/

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/565871902/

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Massive Open Online Courses

Bisher habe ich oft auf aktuelle Berichterstattung reagiert; heute möchte ich eher auf Kommentare eingehen, die ich zum Artikel “Der Online-Angriff auf den Unterricht” von Frank Kelleter (FAZ) gefunden habe. Kelleter selbst kritisiert vor allem die universitären Aktivitäten, die sich in Zielvereinbarungen, Optimierungskonzepten, Entwicklungsplänen verstecken, den akademischen Servicemarkt, der sich um diese Prozesseherum gebildet hat, und die Absurdität, dass gerade engagierte Hochschulangehörige sich bis zur Grenze der gesundheitlichen Zumutbarkeit in solchen absurden Prozessen aufreiben müssen. Insbesondere den letzten Punkt kann ich nachvollziehen, auch wenn ich lange nicht alles für absurd halte.

Er warnt dann aber auch vor MOOCs, den Massive Open Online Courses, die seit einiger Zeit durch die Online-Zeitschriften geistern. Meinem Eindruck nach – und vielleicht täusche ich mich – sind MOOCs eher ein Medienphänomen als eine real relevante Erscheinung. Mir ist nicht bekannt, dass bisher auch nur ein einziger Studiengang in Deutschland in erheblicher Weise durch MOOCs ausgestaltet ist.

Genau an diesem Punkt setzen aber die Kritiker des Artikels ein. So klagt ein Leser: “Die Universität war schon immer eine elitärere Institution, was in Deutschland noch immer sinnlos künstlich aufrecht erhalten wird mit Numerus Clausus und der Bafög-Schulden-Keule. Das widerspricht allein schon der Herkunft des Wortes ‘Universität’.” Universität meint aber nicht “für alle” im Sinne von universal oder Ähnliches, sondern nur die Gemienschaft von Lehrenden und Lernenden (ein Aspekt, den zu betonen heute sicher viel wichtiger wäre als viele andere, nur zum Teil “Bologna” geschuldete Fragen). Es ist eben nicht möglich, durch MOOCs Lehrende für Forschung freizustellen; das verbieten nicht nur die Deputatsverordnungen der Länder, sondern auch der gesunde Hochschulverstand, der in der Verbindung von Forschung und Lehre auch den Kern von Hochschule als besonderem Ort von Wissensgenerierung und -vermittlung sieht. Diese Wissensvermittlung steht allen frei, die die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen; wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann in Deutschland fast allerorten kostenfrei studieren, etwas, was die MOOC’s bisher nur versprechen, aber wohl kaum halten werden (wenn man das ökonomische Interesse hinter diesen Projekten berücksichtigt).

Dass die Universitäten sich dabei nicht hinter die eigenen Mauern zurückziehen, ist wohl selbstverständlich. Die Mainzer Historiker/innen, für die ich arbeite, haben sich in den letzten Jahren an vielfältigen Formaten der Universität beteiligt, in denen universitäre Wissenschaft in die Öffentlichkeit der Stadt Mainz und des Landes getragen wird.

Ein anderer Leser raunt: “Sicher, die Beamten-Uni muß sich bedroht fühlen. Unis, deren Studenten zu 1/3 nie einen Abschluß machen, deren Professoren maximal 12 Stunden wöchentlich im Hörsaal stehen, deren Lehrpläne keinen Bezug zur Arbeitsrealität haben. Unis, die vornehmlich die eigene Eitelkeit polieren und in Deutschland inzwischen über 16.000 (!) unterschiedliche Studiengänge anbieten – und jedes Jahr kommen fast 500 neue zum Wohle der Professoren dazu.” Auch hier überrascht die Wahrnehmung der Universität. Dass 1/3 der Studierenden eines Faches den Abschluss nicht machen, ist nicht weit von der Wirklichkeit entfernt, aber erstens kein Problem der Präsenzlehre und zweitens nicht wirklich schlimm; manches muss man eben ausprobieren, um herauszufinden, ob es auch der eigene Weg ist. Professoren, die im oben angesprochenen Sinne Forschung und Lehre verbinden sollen und möchten, sollten tatsächlich nicht 12 Stunden im Hörsaal stehen; wer auch nur eine ungefähre Vorstellung von den Zeiten für Vor- und Nachbereitung seriöser universitärer Lehre hat, wird wissen, dass die Woche dann allein mit Lehre schon fast ausgefüllt wäre. Und dass die Universität nicht 100% passgenau auf Berufe hin ausbildet – das ist ja gerade der Witz universitärer Bildung. Erst das erlaubt es, aus dem universitären Studium heraus in die unterschiedlichsten Berufsfelder mit Entscheidungsbefugnis, Leitungsfunktion oder Führungsaufgaben zu wechseln. Alles andere ist Berufsausbildung – genauso ehrenwert, aber eben anders.

Und ein letzter Gedanke: Ein Leser fordert, die Debatte “eine Nummer kleiner” zu führen, um dann doch e-Vorlesungen zu fordern: “Wenn Universitäten ihre ganz alltäglichen Vorlesungen einfach zum Nachhören ins Netz stellen, stellen sie mit geringstem zusätzlichen Aufwand eine ohnehin getätigte öffentlichen Bildungsleistung einem breiteren Publikum zur Verfügung. Hilfreich für die Studenten, wenn sie mal was verpasst haben. Eine Möglichkeit für Schüler, sich ein Bild zu machen, was in einem Studium auf sie zukommt. Und eine Gelegenheit für alle anderen, sich einfach aus Interesse akademisch in dem Fach weiterzubilden, das sie interessiert. Alles kein großes Ding. Aber nützlich, interessant und höchst demokratisch.” Das klingt pragmatisch, sympathisch, nicht überambitioniert. Wer aber ene konkrete Universität in den Blick nimmt, an der Woche für Woche eine drei- oder vierstellige Zahl von Vorlesungen gehalten wird, wird vielleicht eine Ahnung vom Kostenaufwand haben, den das bedeuten würde: an Material, aber auch an Personal. Die Kosten wären immens und müssten an anderer Stelle eingespart werden. Es würde mich interessieren, wo da noch gespart werden könnte; die Grundausstattung der Universitäten in ganz Deutschland ist in den letzten Jahren schon massiv heruntergefahren worden. Demokratisierung gerne, auch Öffentlichkeit und Transparenz – aber nicht für jede Vorlesung, die ihre Bedeutung zunächst einmal innerhalb eines Studiengangs und damit innerhalb eines bestimmten Programms entfaltet, das nur als Ganzes jenen Kompetenzerwerb und die Ausprägung einer soliden Fachlichkeit ermöglicht, die das eigentliche Ziel auch der Vorlesung sind.

Auf die Diskussion hierüber freue ich mich schon …

Quelle: http://geschichtsadmin.hypotheses.org/152

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Einblick in die Nachkriegszeit – Das AJR Journal

Im Januar 1946 erschien erstmals das Monatsblatt AJR Information, das Journal der Association of Jewish Refugees. Die AJR wurde im Jahr 1941 von jüdischen Flüchtlingen gegründet, die aus verschiedenen mitteleuropäischen Ländern nach Großbritannien immigriert waren. Die Organisation ist noch heute aktiv und engagiert sich besonders im Bereich der Sozialhilfe und Sozialarbeit für jüdische Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung sowie für deren Angehörige und Nachkommen. In der ersten Ausgabe von AJR Information vom Januar 1946 heißt es zu den Zielen des Journals: “One of the primary […]

Quelle: http://musermeku.hypotheses.org/861

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