Heute einmal Tapas

Der literarische Brief eines Seneca oder Plinius behandelt in der Regel jeweils nur ein Thema und stellt daher im Grunde eine Abhandlung im Gesprächston dar. Anders die - vom Absender nicht zur Publikation bestimmten - Briefe Ciceros: Die Kommunikation durch sie war nicht themengebunden, sondern anlaßgebunden, weswegen meist mehrere, nicht miteinander zusammenhängende Gegenstände in einem Text behandelt werden: der Empfang eines Briefes, aktuelle Politik, Begegnungen und Gespräche...(read more)

Quelle: http://faz-community.faz.net/blogs/antike/archive/2012/07/23/heute-einmal-tapas.aspx

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Roman Herzog: Der ökonomische Putsch

Im Standard geifert heute eine Barbara Wallner wider ein am Samstag auf Ö1 ausgestrahltes Feature von Roman Herzog, das man auch auf Youtube nachhören kann; immerhin, ohne Wallners Invektiven hätte ich die Sendung glatt übersehen.

"Der ökonomische Putsch oder: Was hinter den Finanzkrisen steckt". Gezielte Spekulationsattacken auf ganze Volkswirtschaften, unantastbare Finanzagenturen, die Regierungen in die Knie zwingen, und ohnmächtige Politiker, die gebetsmühlenartig wiederholen, es gäbe keine Alternative: Europa befindet sich im Wirtschaftskrieg. Feature von Roman Herzog (SWR/SR/DLF 2012)

"Wir haben seit einigen Jahren das Schlagwort Postdemokratie, die Steuerung des politischen Systems durch den Finanzmarkt und damit die die faktische Abschaffung von Demokratie", meint der Münchner Juraprofessor und Experte für Wirtschaftskriminalität Bernd Schünemann. "Und man sieht auch schon, wie sozusagen die Regierungen von den Finanzakteuren vor sich hergetrieben werden. Und immer wieder treffen wir die Parole, die ich inzwischen fast nicht mehr hören mag, 'das ist alternativlos', und damit peitscht man es durch. Und offenbar begreift in unseren Herrschaftskonglomeraten in Deutschland und Europa niemand, dass das an die Fundamente unserer parlamentarischen Demokratie rührt, so wie wir sie aus dem totalen Zusammenbruch und Untergang in den 50er Jahren aufgebaut haben."

Keine Krise der Demokratie also, sondern die Abschaffung der Demokratie, das ist das erste Zwischenergebnis der Finanzkrise 2011/2012, dem zweiten Kapitel der Schuldenkrise der Banken, die 2007 begann. Die Macht übernommen haben Akteure aus der Finanzwelt, die an dieser wie an vorhergehenden Krisen Milliarden verdienen. Sie nutzen die Krisen, um den neoliberalen Umbau unserer Gesellschaften zu forcieren und lassen den Bevölkerungen über die Politiker verkünden, sie müssten sparen, da gäbe es keine Alternative. Denn sie müssen immer wieder gerettet werden mit Milliardensummen, die Banken - heute dieselben wie vor vier Jahren.

Michel Foucault sah den Wandel voraus

Paris 1979: Der Philosoph Michel Foucault hält seine Vorlesung "Die Geburt der Biopolitik", eine Geschichte der Kunst des Regierens. Foucault merkt, dass ein grundlegender Wandel in der Welt vor sich geht, eine Machtergreifung, der viele erst dreißig Jahre später gewahr werden.
Michel Foucault, Philosoph

"Die Freiheit des Marktes macht eine aktive und äußerst wachsame Politik notwendig. Und ich glaube, wir können in diesem permanenten Eingreifen des Staates das Spezifische des Neoliberalismus erkennen."

Die frei entfesselte, keinen Regeln obliegende Wirtschaft, die Politik und Gesellschaft nach ihren Vorstellungen formt, das ist die neoliberale Machtergreifung, von der Foucault sprach. Er zeigte, dass der Neoliberalismus ein Herrschaftsmodell ist, das alle Institutionen der Politik und Gesellschaft umformt. Denn der Neoliberalismus ist ein Spiel zwischen Ungleichheiten, bei dem wenige gewinnen und die meisten verlieren.

Sozialabbau in ganz Europa

Durch die neoliberale Machtergreifung seit den 80er Jahren gehorchen heute fast alle Lebensbereiche den Regeln des freien Wettbewerbs und jeder ist in diesem Spiel seines eigenen Glückes Schmied, trägt privat die Risiken. Wappnet er sich nicht genügend gegen die Unwägbarkeiten des Lebens, ist er selbst schuld an seinem Untergang.

Der Neoliberalismus, den Foucault so früh als grundlegend weltverändernd erkannte, hat ab den 80er Jahren in fast allen Ländern der Welt seinen Siegeszug angetreten. Ronald Reagan in den USA, Margaret Thatcher in Großbritannien und Helmut Kohl in der Bundesrepublik haben mit ihrer antisozialen Politik nachhaltig die Gesellschaften verändert und Hunger und Armut verursacht, nicht nur in der Dritten Welt.

Ihre sozialdemokratischen Nachfolger Tony Blair und Gerhard Schröder haben das Modell weiter vertieft und insbesondere den Finanzmarkt dereguliert. Den nutzen die neoliberalen Akteure heute, um ihre Politik durchzusetzen, ein Markt, auf dem Tausende erfundener Produkte gehandelt werden, swpas, futures und allerlei Derivate, die kaum noch mit der Realwirtschaft zu tun haben.

"Kriminelles" System

Edzard Reuter, Finanzchef bei Daimler-Benz von 1987 bis 1995

Als Reuter Finanzchef war, musste Geld noch "mündelsicher" angelegt werden. Heute sind die "mündelsicheren Papiere" nicht mehr gefragt.

"Im Spielcasino spielt man mit seinem eigenen Geld, und, wenn Sie Dostojewski lesen, am Ende erschießt man sich, wenn man's verspekuliert hat", sagt Bernd Schünemann, Münchner Professor für Wirtschaftsstrafrecht. "Heutzutage spielt man mit fremdem Geld. Die kurzfristigen Gewinne streicht man zu einem großen Teil ein - gucken Sie die Boni, die bei Goldmann Sachs usw. gezahlt werden - und wenn man verliert, haben die anderen Pech gehabt, dann springt die öffentliche Hand ein. (...) Das System ist kriminell. Und man muss dann natürlich fragen, inwieweit die Akteure das durchschaut haben."
Bernd Schünemann, Professor für Wirtschaftsstrafrecht

Bernd Schünemann verfolgt die Finanzkrisen seit vielen Jahrzehnten. Für ihn ist das Gebaren der Banker und Spekulanten ein typisches Zeichen organisierter Kriminalität.

Verschärfung des neoliberalen Modells

Die weltweit vernetzten Finanzakteure bestimmen mittlerweile so direkt die Politik, dass sie der Allgemeinheit die enormen Kosten ihrer Risiken und Skrupellosigkeit aufbürden können, unvorstellbare Milliardensummen. Nach der Bankenrettung ist vor der Bankenrettung, und vor allem, so zeigt die permanent gewordene Krise in Europa, kein Anlass zum Umdenken, sondern zur Verschärfung des neoliberalen Modells: Privatisierungen, Entlassungen, Sozialabbau, so die Rezepte für Spanien, Griechenland oder Italien. Per Verfassungsänderungen versuchen die Regierungen dabei das neoliberale Umverteilungsmodell festzuschreiben.

"Die Politik sagt, wir haben keine Alternative dazu, wir müssen die Banken retten", sagt Bernd Schünemann. "Nun gibt es natürlich immer Alternativen. Also, wenn ein Politiker sagt, es gibt keine Alternativen, werde ich immer gleich misstrauisch, denn jede Erfahrung lehrt, dass es in allen Bereichen Alternativen gibt. Also wird dann womöglich eine Parole ausgegeben, mit der man versucht, die Diskussion und die Analyse von vornherein zu ersticken und zu blockieren. (...) Das Strafrecht hat natürlich das Problem, dass der Brunnen erst untersucht wird, wenn das Kind bereits darin ertrunken ist. Also, (lacht) wir brauchen bildlich gesprochen immer Leichen, um anschließend nachzuforschen, wer ist dafür verantwortlich. (...) Man muss zunächst objektive Verdachtsmomente haben. Aber wenn Hunderte von Milliarden weg sind, das ist so ähnlich, als wenn man zehntausend Leichen findet, dann wird doch wohl ein Staatsanwalt mal untersuchen dürfen, wer sie buchstäblich auf dem Gewissen hat."

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/110778247/

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Ein Déjà-vu in der Kunsthalle Karlsruhe

Meister der Karlsruher Passion
Ich hatte gestern in der Karlsruher Kunsthalle ein Déjà-vu-Erlebnis, als ich die gleichnamige Ausstellung besuchte. Ich sah zwei Bilder der Kreuznagelung Christi, die beide sehr ähnlich zueinander waren. Eines davon hatte ich schon einmal gesehen, da war ich mir sicher. Dann fiel der Groschen: Ich hatte eines beim ARTigo-Spielen getaggt. Ein Blick auf die Informationen zum Bild zeigte, dass es das Bild des Meisters der Karlsruher Passion (1450/55) gewesen sein musste, weil sich dieses in der Kunsthalle Karlsruhe befindet und Bilder von dort im Datenbestand von ARTigo vorhanden sind.

Jetzt hing es im Original vor mir! Das hat mich sehr gefreut und ich habe mit den zwei Bildern, dem des Karlsruher Meisters und dem des Straßburger Meisters (1490/1500), etwas Zeit verbracht. Das menschliche Bildgedächtnis ist zwar sehr gut, aber ich hatte es bereits vor ein paar Monaten getaggt und aufgrund der kleinen Unterschiede konnte ich nicht ausmachen, welches von beiden ich kannte. Erinnert habe ich mich an die Komposition, wie die diagonal im Bild liegende Christusfigur, die vielen Menschen darum herum, die martialischen Waffen im Hintergrund sowie die kräftige Farbgebung.

Beim Bild des Straßburger Meisters hingegen ist die Figur des Mannes unten rechts im Bild nicht so wohlproportioniert dargestellt und der Spaten, auf den er sich stützt, wird von einer weiteren Figur verdeckt. Auch zählt dieses Bild ein paar Soldaten im Hintergrund weniger und auf Pflanzenmotive am Horizont wurde ebenfalls verzichtet. Außerdem weicht der Gesichtsausdruck der abgebildeten Personen von denen des anderen Bildes ab.

Zum Vergleich hätte ich neben das Bild des Karlsruher Meisters (s.o.), das man über Google oder ARTigo finden kann, gerne das Bild des Straßburger Meisters gestellt, um die Unterschiede noch einmal nachvollziehen zu können. Das Bild des Straßburger Meisters befindet sich im Hessischen Landesmuseum Darmstadt und ich habe es weder über Google noch über Prometheus gefunden, was sehr schade ist. Deshalb ist die Beschäftigung mit dem Vergleich für mich an dieser Stelle zwangsläufig definitiv zu Ende.

Was ich wiederum schade finde, denn ich könnte mir eine anregende Diskussion über die Déjà-vu-Ausstellung sehr gut vorstellen und habe auf der Homepage der Kunsthalle Karlsruhe danach gesucht. Vergebens. Dabei gibt das Thema dieser gelungenen Ausstellung dazu genug her. Solch eine Diskussion – vielleicht in Form eines Blogs – könnte die Besucher neugierig machen. Vielleicht kommen dann mehr? Anmerkungen der Besucher könnten hier gesammelt und ausgewertet werden. Wer weiß, welche Möglichkeiten darin noch liegen? So was muss man ausprobieren. Mein persönlicher Eindruck ist, trotz eigener Unkenntnis und einer nur vagen Ahnung der angesprochenen Möglichkeiten: Die Begleitung einer Ausstellung mit digitalen interaktiven Mitteln bietet neue Chancen der Kommunikation (und Forschung?), und zwar für Fachleute und für Laien. Es heißt, diese Chancen zunächst zu finden und dann zu nutzen, damit die Institution Museum auch morgen noch Bestand hat.

Quelle: http://games.hypotheses.org/345

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Matthew Hannah zum Volkszählungsboykott in der BRD

Larry Frohman hat bei der letzten September in London abgehaltenen Tagung Cultures of Surveillance einen Vortrag zum westdeutschen Volkszählungsboykott von 1983/1987 gehalten und ist daher nur zu berufen, für die aktuelle Ausgabe von Central European History (doi:10.1017/S0008938912000271) folgendes Buch zu rezensieren:

Hannah, Matthew: Dark Territory in the Information Age: Learning from the West German Census Controversies of the 1980s. Surrey: Ashgate, 2010.

Besonders aufschlussreich ist Frohmans Rekapitulation von Hannahs Schlusskapitel, das u.a. den "harten Boykott" der VolkszählungsgegnerInnen behandelt und in diesem Lehrreiches für einen Umgang mit heutigen, zumeist privaten DatensammlerInnen findet:

The final chapter recounts the ultimately successful efforts of state officials to take back their territory by deploying all of the weapons at their disposal to repress a boycott that they regarded as “an essentially criminal, unconstitutional enterprise” (p. 157). Here, Hannah focuses on the Berlin variant of the “hard boycott” strategy, that is, the strategy by which protesters were to accept the census forms from the enumerators, clip off the identifying code, and return the anonymized forms to central collection points, where a constantly growing running total would, the protesters believed, encourage those who opposed the census, but who feared the consequences, to join in in ever greater numbers until the entire census collapsed. On the one hand, Hannah agrees with those contemporary critics who argued that this strategy ultimately made it easier for officials to identify and pick off isolated protesters. On the other hand, however, Hannah argues—and in so doing he moves in the conclusion from a historical account of the boycotts to political theorizing about what we can learn from them—that such a strategy may well offer a model for contesting the collection and use of personal information in the age of the Internet. Hannah argues with a certain degree of plausibility that the central collection agency, by interposing itself as an anonymizing institution between the citizen and the information bureaucracy, represented an archetype of those companies that allow people to browse the Internet and send e-mail anonymously. He then goes on to suggest that such agencies might evolve into the institutional basis for the collection of personal information, for the active, participatory representation of these alternative forms of social knowledge, and, ultimately, for new forms of informational citizenship.

Hannah (Aberystwyth University) verwendet auch anscheinend recht spannende Stasi-Akten zum Thema; die vom BND dürfte es ja wohl für einige Zeit für die Forschung noch nicht geben, wenn sie überhaupt erhalten bleiben und nicht geschreddert werden ;-)

Was Frohmann leider nicht thematisiert, ist die absurde Preisgestaltung des 276-seitigen Buchs, das nur in einer Papierversion erhältlich ist: Knapp 125 Dollar für die von ihm besprochene Fassung, bei Amazon.de ist es immer noch um etwas mehr als 80 Euro zu haben, auf der Verlagshomepage um 58,50 Pfund; für eine weite Verbreitung ist dies nicht gerade förderlich.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/110777455/

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Codex Austriacus online

Das VÖBBlog (1, 2)vermeldete die frohe Botschaft, dass der Codex Austriacus - die wichtige Sammlung habsburgischer Gesetze - online zur Verfügung steht:

Bd.1 (1704)
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/codexaustriacus1704bd1

Bd.2 (1704)
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/codexaustriacus1704bd2

Bd.3 1704-1720
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10487835_00007.html
http://books.google.at/books?id=hANGAAAAcAAJ

Bd.4 1721-1740
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10487836_00007.html
http://books.google.at/books?id=BQJGAAAAcAAJ

Bd.5 1740-1758
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10487837_00007.html
http://books.google.at/books?id=5fRFAAAAcAAJ

Bd.6 1759-1770
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10487838_00007.html
http://books.google.at/books?id=QvVFAAAAcAAJ

Nun, da schauen wir uns doch gleich mal das Volkszählungs- und Hausnummerierungspatent vom 10.3.1770 an:





Und die das Fragamt betreffende Passage im Versatzamtspatent vom 14.3.1707 möchte ich auch niemanden vorenthalten:





Für sonstige habsburgische Gesetze ist ja Alex zuständig, und wer näheres zu all diesen wissen will, der oder die konsultiere:

Pauser, Josef: Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz und Landesordnungen), in: Ders./Scheutz, Martin/Winkelbauer, Thomas (Hg.): Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.––18. Jahrhundert). Ein exemplarisches Handbuch (=Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung; Ergänzungsband 44). Wien/München: Oldenbourg, 2004, S. 216––256, http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/php/downloads/pauserquellenkunde.pdf

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/110776898/

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ViFa Geschichte Nr. 07 (2012): Zeitgeschichte-online. Themenportal für die Zeitgeschichte im Internet

http://www.zeitgeschichte-online.de Nach Art einer breit aufgestellten “Virtuellen Fachbibliothek Zeitgeschichte” bietet Zeitgeschichte-online (ZOL) einen Einstieg in zeithistorisch relevante Internetressourcen sowie eigene Inhalte mit zeitgeschichtlichem Bezug. Das Portal gliedert sich in Bereiche mit eigenen redaktionellen Inhalten (Themen, Film, Austellungen) und auf den Daten von Clio-Online aufbauenden Verzeichnisdiensten (Institutionen, Personen, Projekte, Texte/Quellen, Portale/Kataloge). ZOL angegliedert ist das crossmediale [...]

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/07/3076/

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Robben Island, Prisoner Number 466/64

Auch eine Art und Weise, mit der Gefangenennummer umzugehen: Nun gibt es also eine Modelinie namens 466/64, benannt nach der Nummer, die Nelson Mandela als Insasse des Gefängnis auf Robben Island trug - Nr. 466 von 1964; präsentiert wurde sie laut StyleIte vorgestern, also am 18.7., dem International Nelson Mandela Day in New York. 46664 ist auch der Name einer 2002 gegründeten Nonprofit-Organisation.

[via Perlentaucher]

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/109335558/

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FAZ zur "Roten Kapelle"

In der heutigen FAZ (online zur Zeit nur hinter der Pay Wall) beschäftigt sich Rainer Blasius mit der antifaschistischen Widerstandsgruppe "Rote Kapelle" und erwähnt auch deren Diffamierung als Landesverräter durch BRD-Historiker wie Gerhard Ritter; wäre ja auch interessant zu untersuchen, wie die FAZ seit ihren Anfängen diese u.a. durch Peter Weiss' Roman Ästhetik des Widerstands bekannte Gruppe behandelt hat.

Quelle: http://adresscomptoir.twoday.net/stories/109335545/

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Die Geschichte des "Supreme Court of the United States", Teil 1/3

Von Stefan Sasse

Wappen des Supreme Court of the United States
Nach der Gründung der Vereinigten Staaten und der Verabschiedung der Verfassung schwebte die junge amerikanische Republik in dem typischen Schwebezustand, in dem sich neue Staatswesen immer befinden. Eine Verfassung war zwar verabschiedet, mit hehren Prinzipien, in Artikel gegossen, aber wie diese sich in der Realität bewähren würden war noch völlig offen. Es ist ein Problem eines jeden neuen politischen Systems, dass die Rolle der einzelnen Institutionen und Akteure noch nicht klar ist. Das Grundgesetz etwa weist Parteien und Bundeskanzler keine so herausragende Rolle zu, wie diese sie in der bundesrepublikanischen Realität haben. Als die US-Verfassung vorlag, war das Verhältnis der Bundesstaaten zur Zentralregierung ebenso ungeklärt wie die Kompetenzen des Präsidenten oder des Kongresses. Niemand dachte damals jedoch daran, dass der Supreme Court of the United States, den zu schaffen die Verfassung vorschrieb, eine besonders wichtige Rolle einnehmen würde. Als Thomas Jefferson sein Amt als dritter Präsident mit der offiziellen Agenda einer Stärkung der Einzelstaaten antrat, lehnte er eine dominante Stellung von Bundesorganen ab. Am Ende seiner Amtszeit aber mussten sich Exekutive und Legislative dem Primat der Judikative bereits beugen. Seit diesen Tagen an der Dämmerung des 19. Jahrhunderts hat der Supreme Court im Guten wie im Schlechten die Geschichte der USA maßgeblich mitbestimmt. Dieser Artikel soll die Geschichte dieser Institution nachzeichnen, ihre wichtigsten Entscheidungen, die Bedeutung, die diese hatten, und sich der Frage widmen, wie der Supreme Court eigentlich zu bewerten ist.


Bevor die eigentliche Geschichte besprochen werden soll, einige Worte zur Funktionsweise des Supreme Court. Aktuell besteht er aus neun Richtern, darunter ein Vorsitzender. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit gefällt. Die Richter werden vom Präsidenten ernannt (und vom Senat bestätigt) und dienen auf Lebenszeit oder bis sie zurücktreten (theoretisch können sie wie Präsidenten in einem ordentlichen Verfahren ihres Amtes enthoben werden, aber das passierte bisher nicht). Ein geflügeltes Wort besagt daher, dass die Ernennung von Richtern an den Supreme Court die dauerhafteste Maßnahme darstellt, die ein Präsident durchführen kann. Die Richter bleiben für gewöhnlich eine lange Zeit im Amt. Gegen Entscheidungen des Supreme Court kann keine Berufung eingelegt werden. Oftmals wirken ihre Entscheidungen über Jahrzehnte nach und stellen Präzedenzfälle dar, anhand derer sich die nachgeordneten Gerichte orientieren.

John Marshall, 1831
Wie bereits eingangs skizziert deutete zu Beginn wenig auf die Stellung des Obersten Gerichts hin. Sowohl George Washington als auch John Adams brachten ihre Amtszeiten ohne große Einmischung des Supreme Court hinter sich; der einzige größere Fall („Chisholm v. Georgia“) wurde durch den elften Verfassungszusatz hinfällig. Es war überhaupt nicht klar, welchen Geltungsbereich das Gericht überhaupt hat. Durfte das Gericht auf eigene Initiative tätig werden? Konnten Entscheidungen nur auf Anfrage getroffen werden? Und wer durfte diese überhaupt verfassen? Lag die Gerichtsbarkeit nicht eher bei den Einzelstaaten? Die generelle Unsicherheit und Irrelevanz des Supreme Court endeten mit dem Amtsantritt John Marshalls 1801. Marshall ist eine der prägendsten Figuren der US-Geschichte, einer dieser Typen, denen es an Selbst- und Sendungsbewusstsein nicht mangelt und die eine Lücke als Chance und weniger als Hindernis begreifen. Wäre er ein Cowboy, hätte er irgendeine Stadt unter seine Kontrolle gebracht und wäre Sheriff geworden. Er war aber Vorsitzender des obersten Gerichts der Vereinigten Staaten.

Marshall war entschlossen, den Supreme Court zum letztinstanzlichen Rechtsprechungsinstrument auszubauen. Damit stieß er aber genau in den Konflikt des gerade entstehenden ersten amerikanischen Parteiensystems hinein, die Auseinandersetzung zwischen den Federalists und den Democrats (nicht identisch mit den heutigen Democrats). Die große und bis heute andauernde Auseinandersetzung um die Frage, wie viele Rechte die Bundesstaaten gegenüber der Bundesregierung haben, war die entscheidende Wasserscheide für politisch Aktive zur damaligen Zeit. Wenn Marshall, dem mit Jefferson ein (zumindest rhetorisch) entschiedener Verfechter der Rechte der Einzelstaaten als Präsident gegenüberstand, dem Supreme Court also eine entscheidende Stellung einräumen wollte, so musste er geschickt zwischen beiden Lagern lavieren. Er konnte es sich nicht leisten, eines zum Feind zu haben, das den Court bei der ersten Gelegenheit beseitigen würde. Diese Gefahr war durchaus real, das hatte die „Revolution of 1800“ deutlich gezeigt, bei der zum ersten Mal überhaupt die Macht friedlich auf die Opposition übergegangen war. Nichts sprach dagegen, dass dies nicht vier Jahre später erneut geschehen würde, oder sogar früher, wenn sich die Mehrheiten im Kongress entsprechend änderten.

William Marbury
Die Gelegenheit für einen Coup kam für Marshall schnell. John Adams hatte, nachdem er die Wahl 1800 verloren hatte, in dem halben Jahr bis zur Inauguration Thomas Jeffersons noch diverse Richter- und andere Verwaltungsposten gefüllt, um seine Politik gegen Jefferson abzusichern, da er dann mit Personal regieren musste, das Adams‘ Vorstellungen anhing.. Diese Ernennungen - die so genannten "Midnight appointments" - brauchten nur noch die förmliche Überstellung der Urkunden, um gültig zu werden. Adams wie auch die Ernannten gingen davon aus, dass dies reine Formsache war. Jefferson dagegen hielt die Auslieferungen als erste Amtshandlungen auf. Die Urkunden blieben schlicht in der Schublade liegen. Einer derer, die so um ihren Posten gebracht wurden, war William Marbury. Er klagte vor dem Supreme Court gegen die Nicht-Zustellung der Ernennung. Das ist der Hintergrund der berühmten "Marbury v. Madison"-Entscheidung.

Der Fall klingt soweit nach einer reinen Formalie und nicht gerade dazu angetan, grundlegende Bedeutung zu erlangen. Dieser Gedanke verfliegt auch beim Lesen des Urteils nicht. Marshall teilte es vereinfacht gesagt in drei Punkte ein: 1) Hatte Marbury Klagerecht? 2) Ist seine Klage berechtigt? 3) Hatte Marbury Klagerecht vor dem Supreme Court? Diese Aufteilung und deren Reihenfolge ist überraschend, denn vieles war gar nicht gefragt. Interessant war ja eigentlich nur Punkt 2. Marshall beantwortete Fragen 1) und 2) trotzdem schnell mit ¨ja¨ und ging danach zu Frage 3 über, wo es wieder sehr formaljuristisch wird. In Kürze: der Supreme Court besitzt einen Zuständigkeitsbereich, der knapp in der Verfassung definiert wird. Insgesamt ist er aber recht unklar. Marshall argumentierte, dass Marbury nicht das Recht hatte, vor dem Supreme Court zu klagen. Stattdessen hätte er vor einem lokalen Gericht klagen und gegebenenfalls in Revision gehen müssen.

Der Sitz des Kongresses, das Kapitol, 1841
Die Sprengkraft hinter dieser Entscheidung liegt zwischen den Zeilen. Marshall definierte nämlich die Zuständigkeit des Supreme Court und begründete sein Urteil damit, dass es dem Kongress NICHT gestattet war, seinen Zuständigkeitsbereich eigenständig zu definieren. Stattdessen etablierte Marshall das bis heute gültige Prinzip des "judicial review" - der Supreme Court ist letztinstantlich verantwortlich für alle Verfassungsfragen. Jefferson erkannte die Sprengkraft dieses Urteils, aber ihm waren die Hände gebunden - Marshall hatte ihn ausmanövriert, denn politisch hatte Jefferson den Sieg davon getragen. Adams´ Ernennungen wurden nie mehr ausgeliefert. Für die Rechte der Einzelstaaten, als deren Advokat sich Jefferson verstand, war das trotzdem ein herber Schlag, genauso wie für die Exekutive selbst. Der Supreme Court hatte sich quasi selbst neu erschaffen. Der Kongress würde einen Fall niemals seiner Zuständigkeit entziehen können.

Marshall blieb bis 1835 Vorsitzender des Supreme Court. In dieser Zeit fielen viele Entscheidungen, die die hervorgehobene Stellung des Bundes gegenüber den Einzelstaaten zementierten, besonders die recht großzügige Auslegung der so genannten "commerce clause", die dem Kongress die Möglichkeit gibt, den Handel zu regulieren, sofern er mehr als einen Bundesstaat involviert (und in der aktuellen Entscheidung über Barrack Obamas Gesundheitsreform eine entscheidende Rolle spielte) und die Feststellung der Dominanz von Bundesrecht über Staatenrecht. Der Supreme Court fällte überdies vergleichsweise viele Entscheidungen ("judicial activism").  Dies sollte sich unter dem nächsten Vorsitzenden Roger B. Taney, der die Position bis 1864 innehatte, ändern.

Roger B. Taney
Taney empfand eine zurückhaltendere Rechtsprechung, die mehr Kompetenzen bei den Einzelstaaten beließ und die Entscheidungen möglichst untergeordneten Gerichten überließ, für angebracht ("judicial restraint"). Entsprechend gab es unter Taney weniger einschneidende Entscheidungen. Eine allerdings war von geradezu epochaler Bedeutung, da sie das Land einen entscheidenden Schritt in Richtung Bürgerkrieg brachte. Diese Entscheidung war "Dredd Scott v. Sandford" von 1857. Der Sklave Dredd Scott klagte vor dem Supreme Court, dass er frei sein müsse, da er sich lange in einem sklavenfreien Staat aufgehalten habe. Hintergrund ist der Missouri-Compromise von 1820, der vorsah, dass neue Territorien südlich des 36. Breitengrads Sklavenhalter-, die nördlich sklavenfreie Staaten sein sollten. Dred Scott argumentierte, dass er durch den Aufenthalt in einem Land, in dem Sklaverei verboten war, selbst frei geworden sei. Taneys Gericht dagegen wies die Klage mit einer bemerkenswerten Begründung ab: 1) Schwarze könnten keine Bürger der USA sein und seien somit nicht klageberechtigt 2) Der Missouri-Compromise sei verfassungswidrig 3) Der Staat könne keine Sklaven befreien, da dies ein Eingriff in das Recht auf Eigentum (fünftes Verfassungszusatz) sei. Taney hatte gehofft, mit dieser Entscheidung für Klarheit zu sorgen und den Graben, der sich wegen der Sklavenfrage in der Union aufgetan hatte, schließen zu können. Schließlich lieferte er ja eine rechtlich einwandfreie Regelung ab. Stattdessen wurde das Dred-Scott-Urteil zum rallying cry des abolitionistischen Nordens. Im Bürgerkrieg selbst traten solche Fragen deutlich in den Hintergrund. Es ist jedenfalls nicht anzunehmen, dass Lincoln sich allzuviel um Taneys Gedanken scherte, als er 1862 mit der Emancipation Proclamation die Sklaverei in allen aufständischen Staaten abschaffte.

Mitten im Bürgerkrieg ernannte Lincoln einen neuen, entschieden abolitionistischen Vorsitzenden, Salmon P. Chase. Chase war unter anderem für mehrere Entscheidungen verantwortlich, die die Ansicht Lincolns bestätigten, dass die Union unteilbar sei und zementierten so die rechtliche Auffassung des siegreichen Nordens, eine juristische Ansicht, die bis heute nicht revidiert worden ist und die auch keine entschiedenen Gegner kennt. Sowohl Chase als auch seine Nachfolger Morrison Waite und Melville Fuller waren zudem hauptsächlich mit der Herausforderung konfrontiert, den vierzehnten Verfassungszusatz, der die Diskriminierung aufgrund von Rasse untersagt, mit Leben zu füllen. Diese Zeit des Supreme Court ist die wohl schändlichste bislang, fällt in diese doch die "Plessy v. Furgeson"-Entscheidung, die wohl besser unter dem berühmt-berüchtigten Zitat des "seperate but equal" bekannt ist. Nicht nur entschied der Supreme Court, dass der Staat Privatpersonen die rassistische Diskriminierung nicht verbieten könne. Mit "seperate but equal" legte er fest, dass die Ungleichbehandlung keine Verletzung des Gleichheitsanspruchs darstelle - eine Entscheidung, die heute nur noch Kopfschütteln auslöst. Das direkte Resultat waren getrennte Sitze in Bussen, unterschiedliche öffentliche Toiletten, getrennte Schulen, und so weiter und so fort. Die Rassentrennung stellte die effektivste Möglichkeit der Diskriminierung der Schwarzen für Jahrzehnte dar und feierte in Südafrika auch nach ihrem Ende in den USA eine ganz eigene Blüte, die erst in den 1990er Jahren ihr Ende fand. In den USA sollte es noch 70 Jahre dauern, bis diese Entscheidung revidiert wurde. Ein interessantes Detail am Rande ist, dass „Plessy v. Ferguson“ mit 8:1 Stimmen gefällt wurde - die häufige Kritik am Supreme Court, dass entscheidende Fragen mit 5:4-Mehrheiten kaum legitimiert seien, verliert angesichts einer solchen mit klarer Mehrheit getroffenen schlimmen Entscheidung deutlich an Überzeugungskraft. Die von John Marshall Harlan verfasste Minderheitenmeinung zum Urteil wurde darüberhinaus zur Inspirationsquelle für die Bürgerrechtsbewegung - er war der Einzige, der gegen das Urteil gestimmt hatte.

Teil 2 folgt.  

Bildnachweise: 
Siegel -  SCOTUS (gemeinfrei)
Marshall - Henry Inman (gemeinfrei)
Marbury - unbekannt (gemeinfrei)
Capitol - John Plumbe (gemeinfrei)
Taney - George Peter Alexander Haley (gemeinfrei)

Quelle: http://geschichts-blog.blogspot.com/2012/07/die-geschichte-des-supreme-court-of.html

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Links & Law – Internetrecht und Suchmaschinenoptimierung für Juristen & Webmaster

http://www.linksandlaw.de Die Seiten des Münchener Rechtsanwalts Stefan A. Ott bieten einen auch für Laien verständlichen Einstieg in sämtliche Bereiche des für Webseitenbetreiber relevanten Internetrechts. So finden Sich Informationen und Präzendenzurteile zur Impressumspflicht, der Haftung von Forenbetreibern, Disclaimern, Suchmaschinen oder auch zum Jugendschutz im Netz.

Quelle: http://www.einsichten-online.de/2012/07/3069/

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