“Quellenkritik im digitalen Zeitalter”: Zum Positionspapier des Historikerverbands

Der Historikerverband hat ein wichtiges Positionspapier zu den Historischen Grundwissenschaften (auch Hilfswissenschaften genannt) veröffentlicht: “Quellenkritik im digitalen Zeitalter”.  Hier einige Gedanken dazu.
Die Mediävistin Eva Schlotheuber (Düsseldorf) und der Zeithistoriker Frank Bösch (Potsdam) zeichnen für das bei HSozuKult und im Blog des Historikerverbands veröffentlichte Papier verantwortlich. Ich gehe hier nur auf das eigentliche Papier ein, nicht auf die bei HSozuKult publizierten Diskussionsbeiträge.

Jetzt schon tl;dr? – Ganz am Ende wird aufgelöst, was im Bild über diesem Beitrag steht.

Ein gutes Papier

Dies ist ein taktisches Papier. Es begründet gegenüber Politik und Bürokratie, warum grundwissenschaftliche Lehre notwendig ist und bedient geschickt die Erwartungshaltungen dieses Publikums: die Sorge um die Konkurrenzfähigkeit gegenüber der “angelsächsische[n] Forschung” oder die Beschwörung von Synergien, gewürzt mit zeitgeistigen Neologismen wie “basal[e] Kompetenzen”.

[...]

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/438

Weiterlesen

Aktenkunde 101

Da sitzt man nun zum ersten Mal im Archiv, vor sich die ersten Akten, und weiß nicht weiter. Man möchte Quellen auswerten, aber angesichts des Formenreichtums des Papiers auf dem Tisch sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Hier einige Praxisregeln, um eine allererste Schneise zu schlagen.

Sie richten sich als “101”-Grundkurs an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eher punktuell und beiläufig historische Aktenbestände auswerten möchten, z. B. für ein einzelnes Kapitel der Dissertation, das vielleicht der historischen Kontextualisierung eines Themas aus einem anderen Fach dient. Wer quellenkritische Grundlagenforschung betreibt, wird tiefer in die Materie einsteigen müssen.



[...]

Quelle: https://aktenkunde.hypotheses.org/425

Weiterlesen

Wider die Aktengläubigkeit! Eine Lehrstunde bei Egon Bahr

Vor wenigen Wochen hat die Bundesrepublik Deutschland mit Egon Bahr  (1922-2015) einen großen außenpolitischen Denker verloren. Und einen der seltenen Autoren von guten, originellen und aussagekräftigen Politiker-Memoiren. Bahrs Erinnerungen sind selbst aus aktenkundlicher Sicht lesenswert.

(Bild: Bundesarchiv, B 145 Bild-F030521-0007 / Reineke / CC-BY-SA 3.0)

Bei Außenpolitikern enthalten solche Bücher oft detaillierte Referate von diplomatischen Gesprächen, und man könnte ihr phänomenales Gedächtnis nur bewundern, wenn nicht klar wäre, dass schlicht Gesprächsvermerke aus den eigenen Handakten paraphrasiert werden. Man nehme nur Adenauers Memoiren (1965-1968), die sich ganz eng an die Akten des Auswärtigen Amts halten; das wurde archivwissenschaftlich sogar einmal nachvollzogen (Trumpp 1996). Adenauer hat den Stoff wenigstens durchdrungen und geformt.

[...]

Quelle: https://aktenkunde.hypotheses.org/416

Weiterlesen

Das Ich des Fürsten als Revolution: Die Kabinettsorder

Mit Kabinettsordern wurde Geschichte geschrieben. Sie sind auch aktenkundlich interessant. Man kann daran sehen, dass die Typisierung von Schriftstücken im Sinne der “systematischen” Aktenkunde kein Selbstzweck ist, sondern der praktischen Quellenkritik dient.

Die aktenkundliche Forschung ist von der Kabinettsorder hingerissen. Immer gern wird Meisners (1969: 151) Diktum vom “scharf geschliffenen Instrument monarchischer Selbstregierung” zitiert. Eine “spektakuläre Schreibenform” sei sie, so Kloosterhuis (1999: 527). Andererseits aber auch bloß „ein Anwendungsfall des Handschreibens“ (Meisner 1935: 30).



[...]

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/409

Weiterlesen

Forschungsgeschichte der Aktenkunde IV: Marburger Schule

Meisner hinterließ ein sichtbares und darum weit rezipiertes Werk. Dagegen wirkten Dülfer und Papritz nach innen, in die Ausbildung der westdeutschen Archivare an der Marburger Archivschule. Veröffentlichte Forschungen sind daraus in vier Jahrzehnten kaum entstanden. Im Stillen vollzog sich eine Kanonisierung des Fachs im Hinblick auf die praktische Anwendung im Archiv.

Kanonisierung: Von Korn bis Kloosterhuis

Das Symbol dieser Ausformung ist das “Kornsche Gatter“, benannt nach dem Dozenten Hans-Enno Korn (1934-1985). Korn hatte 1973 in einer wichtigen Miszelle den Unterschied zwischen den Systematiken Meisners und Dülfers an einem konkreten Beispiel auf den Punkt gebracht. Sein “Gatter” geht von der Überlegung aus, das Schreiben nach beiden Lehren jeweils durch eine Kombination von zwei Merkmalen systematisch bestimmt werden (Rang/Funktion einerseits, Stil andererseits). Im “Gatter” ordnete Korn die möglichen Kombinationen zu einer tabellarischen Matrix und schuf so Durchblick im Dickicht der Stilformen.

[...]

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/398

Weiterlesen

Nochmals zum Erkenntniswert von Original-Dokumenten

Die Diskussion im Mittelalter-Blog zu Jan Keupps Beitrag über den “Mehrwert des Materiellen” ist ebenso spannend wie erhellend. Hier wird eine Grundfrage der historischen Erkenntnis berührt. Aus der Perspektive des praktischen Archivars möchte ich nach meinem letzten Blogpost noch ein Beispiel bringen: Man nehme ein Blatt Papier und falte es der Breite nach.
Auf diese Art wurden die telegrafischen Berichte deutscher Botschafter gefaltet, wenn sie Kaiser Wilhelm II. vorgelegt werden sollten. Der Text stand nämlich auf einem Folio-Bogen, für die Übermittlung an den Hof wurden aber Umschläge im Quart-Format (also halb so groß) benutzt. Der so entstandene Kniff im Papier ist unter Umständen der einzige Hinweis, dass ein Bericht dem Kaiser vorgelegt wurde (Meyer 1920: 68 f.). Eine Erkenntnis, die sehr relevant sein kann, wenn es etwa um die Rekonstruktion der Julikrise von 1914 geht.



[...]

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/392

Weiterlesen

Was nur Originale können: Zu einem Blogpost von Jan Keupp

Professor Keupp (Münster) hat im Mittelalter-Blog einen gedankenreichen Beitrag zum “Mehrwert des Materiellen”, d. h. “zur Epistemologie des archivalischen Originals” veröffentlicht. Er diskutiert verschiedene Ansätze zur Begründung, warum Scans oder andere Wiedergabeformat das Original eines Archivdokuments niemals ersetzen können. Sein Befund ist uneindeutig: Einen wirklichen Beweis, dass es ohne die Originale nicht geht, würden diese Ansätze schuldig bleiben. Was einen bei der Akteurstheorie (das Schaf schreibt mit) auch nicht wundert.

Allerdings streift Keupp den Aspekt nur, den Archivare vielleicht als erstes nennen würden: den der Bearbeitungsspuren. Womit wir bei der Aktenkunde sind.



[...]

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/387

Weiterlesen

Papierkrieg gegen Napoleon


Diplomatische Note, 1815 März 29, NLA - Hannover - Dep. 110 A Nr. 53
Diplomatische Note, 1815 März 29, NLA – Hannover – Dep. 110 A Nr. 53. Vorschau, zur Vollansicht auf den Seiten des Archivs bitte klicken.

Das Niedersächsische Landesarchiv hat auf seiner Website ein schönes Aktenstück online gestellt (via Augias.Net). Es führt uns in die dramatische Pause des Wiener Kongresses, als im März 1815 Napoleon aus dem Exil zurückkehrte. Die Kollegen in Hannover haben den historischen Zusammenhang dargestellt. Hier geht es, natürlich, um aktenkundliche Fragen.

(Read more...)
Ausschnitt 1: Halbbrüchige Beschriftung
Ausschnitt 1: Halbbrüchige Beschriftung

Der erste Eindruck: halbbrüchig beschrieben. Abgesehen von dem Anlagenstrich oben auf S. 1 und der Innenadresse unten auf S. 2 bleibt die linke Spalte leer. Halbbrüchigkeit ist charakteristisch für Entwürfe jeglicher Art und für Berichte an vorgesetzte Instanzen. Hier handelt es sich aber um eine relativ sauber geschriebene Ausfertigung, die – nun geht es an den Inhalt – zwischen Unterhändlern verschiedener Staaten auf dem Wiener Kongress gewechselt wurde. Die Streichung auf S. 2 ist allerdings ungewöhnlich und deutet auf große Eile hin. Gerade in der Diplomatie werden Schriftstücke gewöhnlich besonders sorgfältig ausgefertigt.

Ein Schriftstück der Mitteilung unter Gleichgeordneten also. Die großzügige Aufteilung des Blatts ist Teil des besonderen Zeremoniells, das diplomatische Schriftstücke bis heute auszeichnet. Der genaue Schriftstücktyp ergibt sich aus den Formularbestandteilen, genauer: aus der Eingangsformel “Les Soussignés ont reçu l’ordre de communiquer” …

Ausschnitt 2: Eingangsformel
Ausschnitt 2: Eingangsformel

… und der Schlussformel “Les Soussignés ont l’honneur de présenter à Son Excellence l’assurance de sa haute considération”.

Ausschnitt 2: Schlussformel
Ausschnitt 2: Schlussformel

Damit handelt es sich um eine klassische diplomatische “Note”, einen Schriftstücktyp mit sehr reduziertem Formular, der im unpersönlichen Stil abgefasst wurde. In der besonderen Abwandlung der nicht unterschriebenen “Verbalnoten”, in denen Behörden statt Personen als Korrespondenten figurieren, gibt es die Noten bis heute. Als persönliche Korrespondenz wurden sie allerdings im frühen 20. Jahrhundert von Schreiben im Ich-Stil nach dem Formular des französischen Privatbriefs verdrängt (dazu demnächst Berwinkel 2015).

Noch genauer handelt es sich um eine Kollektivnote, denn es zeichneten mehrere Verfasser dafür verantwortlich. Und ganz genau muss es eine von mehreren Kollektivnoten mit größtenteils gleichlautendem Text gewesen sein, denn neben Hannover wurden auch die anderen deutschen und europäischen Staaten zum Beitritt zur Vier-Mächte-Konvention vom 25. März 1815 aufgefordert, dem Bündnis gegen Napoleon, um das es hier ging. In der Diplomatie spricht man passend von “Identischen Noten”.

Für ein Regest könnte man den Inhalt des Stücks so zusammenzufassen: Übersendung des Texts der Vier-Mächte-Konvention, Einladung zum Beitritt Hannovers und Bevollmächtigung der Unterhändler für die Verhandlungen zu diesem Zweck. Letzteres war essentiell bei völkerrechtlich bindenden Vertragsverhandlungen in Abwesenheit der Souveräne (Bittner 1924: 146 f.); deshalb auch die ausdrückliche Berufung auf die erhaltene Weisung in der Eingangsformel, mit der die Identität der Absichten von Souverän und Unterhändlern bekundet wird (vgl. Martens 1866: 62).

Moment. Der König von Großbritannien ermächtigt einen Unterhändler, Verhandlungen mit dem Vertreter des Königs von Hannover aufzunehmen?

Die Regierungsgeschäfte Großbritanniens und Hannovers blieben unter der 1714 begründeten Personalunion getrennt. In London gab es eine Deutsche Kanzlei mit einem Minister, der zwischen dem hier als König residierenden Kurfürsten (ab 1814 doppelt König) und der heimischen Verwaltung vermittelte. De jure wollte Georg III. (bzw. der Prinzregent, sein gleichnamiger Sohn) hier in der Tat über mehrere Ecken mit sich selbst verhandeln. Die staatsrechtliche Konstruktion zwang dazu.

Der hannoversche Unterhändler in Wien war just der Minister der Deutschen Kanzlei, Ernst Graf Münster. An ihn ist die Note Clancartys, Humboldts, Metternichs und Nesselrodes adressiert. Wäre das Stück außerhalb des archivischen Zusammenhangs überliefert, würden wir als Provenienz wohl den Aktenbestand dieser Kanzlei vermuten. Tatsächlich entstammt es aber dem auf Ernst Graf Münster zurückgehenden Teil des Münsterschen Familienarchivs, das heute am Standort Hannover des Niedersächsischen Landesarchivs verwahrt wurde.

Auch ohne den übrigen Inhalt jenes Aktenbandes mit der Signatur NLA – Hannover – Dep. 110 A Nr. 53 zu kennen, lässt sich mit einiger Berechtigung vermuten, dass es sich um Kommissionsakten handelt. Darunter versteht man Handakten, die ein Beamter auf eine auswärtige Mission mitnahm und nach deren Beendigung an die Registratur seiner Behörde zurückgeben haben sollte. Was häufig aber auch nicht geschah. Dann findet man Kommissionsakten, im Grunde entfremdetes dienstliches Schriftgut, eben in  Nachlassbeständen, hier als Teil eines Familien- und Gutsarchivs.

Literatur

Berwinkel, Holger 2015. Der diplomatische Schriftverkehr im 20. Jahrhundert. In: Archiv für Diplomatik 61. Im Druck.

Bittner, Ludwig 1924. Die Lehre von den völkerrechtlichen Vertragsurkunden. Stuttgart.

Martens, Charles de [Karl von Martens 1866. Manuel diplomatique. Précis des droit et des fonctions des agents diplomatiques et consulaires […]. 5. Aufl, hg. v. M. F. H. Geffcken, Bd. 2. Leipzig/Paris. (Online – wie auch die erste Auflage von 1822, die näher an den Ereignissen ist, die Stilformen aber nur durch Beispiele erläutert.)

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/358

Weiterlesen

Forschungsgeschichte der Aktenkunde III: Meisners Kritiker

Meisners in sich geschlossenes Lehrgebäude forderte in seinem Anspruch auf Allgemeingültigkeit die Kritik heraus. Solche Kritik wurde in den 1950er-Jahren unter zwei Aspekten geübt: Systemimmanent durch eine funktionale Betrachtung von Akten und mit einem radikal anderen Ansatz, der von den Strukturen der Überlieferung im Archiv ausgeht.

Beide Ansätze entstanden an der Archivschule Marburg, der 1949 gegründeten Ausbildungsstätte für den Archivdienst in der Bundesrepublik. Vom innerdeutschen Systemkonflikt blieb der aktenkundliche Disput mit Meisner in Ost-Berlin zum Glück verschont. Auch im Westen behielten Meisners Werke ihre Stellung als zentrale Referenz – schon weil die Marburger Schule, wenn man sie so nennen mag, keine eigenen Lehrbücher hervorbrachte.

Kurt Dülfer: Form follows function

Der Archivrat am Staatsarchiv Marburg Kurt Dülfer (1908–1973) lehrte in den 1950er-Jahren Aktenkunde an der Archivschule und an der Philipps-Universität. Er hatte schon 1951 in einer Rezension Meisners Fixierung auf Preußen im Ancien Régime und auf den Rechtscharakter von Urkunden und Akten kritisiert.

In seinem großen Aufsatz ging Dülfer (1957) nicht wie Meisner von der Sphäre der Fürstenkorrespondenz aus, sondern vom normalen Schriftgut der inneren Verwaltung, und löste Meisners statische Systematik in einer fließenden historischen Entwicklung der Aktenformen auf:

“‘Urkunde’ und ‘Acta’ […] entstammen der Gerichtssphäre und erhielten erst nachträglich die allgemeine Bedeutung des Begriffes, den wir ihnen heute beilegen.” (Dülfer 1957: 21)

Die Begriffsgeschichte zeigt für die Zeit zwischen 1500 und 1700 die Durchsetzung der Aktenführung im modernen Sinne an (Dülfer 1957: 19, 23–25). Von einem an den Formen festzumachenden scharfen Gegensatz zwischen Urkunden und Aktenstücken kann keine Rede sein, auch weil sich das moderne Schreiben aus dem mittelalterlichen Mandat entwickelt hat und in der jüngsten Zeit einfache Schreiben vielfach die Rolle von Urkunden übernommen haben (Dülfer 1957: 35–37).

Dülfer ersetzte die Form als Kriterium zur systematischen Bestimmung eines Aktenstücks durch die Funktion, ein im Grunde inhaltliches Kriterium: Was beabsichtigte der Verfasser eines Schriftstücks im Verhältnis zum Empfänger?

“Eine Abschrift einer Urkunde, die zur Kenntnis und Erinnerung bestimmter Fragen hergestellt wird, hat ihre Bedeutung nicht als Urkunde, sondern als ein Schriftstück der Erinnerung. […] Eine Denkschrift kann zur Vorlage in der Öffentlichkeit oder bei wenigen Personen oder zum Zweck der eigenen Klärung bestimmt sein. Je nach dieser Funktion richtet sich ihre Einordnung in eine bestimmte Gruppe. Mit jedem Schriftstück verfolgt sein Aussteller einen bestimmten Zweck, er überträgt ihm eine Funktion. Damit tritt neben das Formprinzip die Erkenntnis von Zweck und Absicht eines Schriftstückes.” (Dülfer 1957: 27 f.)

Auf dieser Grundlage kam Dülfer (1957: 49–52) zu einer Einteilung des Behördenschriftguts, die auf auf der Beziehung der Korrespondenten aufbaute. Er unterschied

  • Verkehrsschriftstücke an einen Empfänger, und zwar

    • offene Schreiben an einen unbestimmten Kreis und
    • geschlossene Schreiben an bestimmte Personen, sowie
  • Memorienschreibwerk zur Aufzeichnung von Informationen für den Verfasser selbst.

“Offen” und “geschlossen” hat also nichts mit dem physischen Verschluss eines Schreibens zu tun, sondern meint den “Publizitätswillen” des Verfassers!

Dieses System erschien Dülfer (1957: 53) flexibel genug, um darunter neben Urkunden und anderen Schriftstücken auch Karten und Amtsbücher subsumieren. In Kenntnis der weiter unten zu schildernden Amtsbuchdebatte wird man ihm in diesem Punkt nicht mehr folgen wollen.

Dülfer bezog die möglichen Funktionalitäten des Schriftverkehrs auf das Modell einer hierarchischen Behörde: Bericht an den Vorgesetzten, Weisung an den Untergebenen, Mitteilung auf gleicher Ebene. Man mag sich also fragen, wo in der Praxis der Unterschied zu Meisners hierarchischer Klassifikation liegt. Man muss sich aber auch darin erinnern, dass die systematische Bestimmung ein Schriftstück nicht nur einsortieren, sondern auch Erkenntnisse liefern sollte.

Wenn Form und Funktion eines Stücks auseinander fallen, ob eine “Urkunde in Form eines Schreibens” oder aber ein Schreiben in “Funktion einer Urkunde” (Dülfer 1957: 28) vorliegt: Daraus lassen sich daraus Schlüsse über die Absicht und die Gewohnheiten des Verfassers ziehen. Wer das für Erbsenzählerei hält, sollte die Fallstudien zum Verhältnis von Kabinettsorder und Handschreiben von Korn (1973) und Moormann (1980) lesen.

Johannes Papritz: Was hat man sich dabei nur gedacht?

Archivare mag es verblüffen, den Namen Johannes Papritz (1898–1992) an dieser Stelle zu lesen. Der Meister der Strukturanalyse hat sich auch mit noch eher konventioneller Aktenkunde befasst. Papritz war seit 1954 in Personalunion Direktor des Staatsarchivs Marburg und der Archivschule und lehrte dort das Fach Archivwissenschaft, das er im Grunde selbst begründet hat.

Papritz (1959) führte Dülfers Frage nach der Funktion einen wichtigen Schritt weiter. Das Absender-Empfänger-Verhältnis setzt natürlich einen Empfänger voraus. Was aber, wenn es keinen gab? Wie schon Meisner hatte sich Dülfer auf den externen Schriftverkehr konzentriert und die große Masse der für die eigenen Akten bestimmten Aufzeichnungen an den Rand gerückt. Papritz ging von der einfachen Tatsache aus, dass Institutionen nicht alle ihre Handlungen verschriftlichen – eine unangenehme Wahrheit, die Archivbenutzer gern verdrängen.

Die Behörde braucht ein Motiv, um Zeit und Geld in die Aktenführung zu investieren. Die Mitteilung an Entfernte, unter deren Stern die Meisnersche Systematik steht, ist nur ein Motiv unter anderen. Informationen können ebenso als Gedächtnisstütze, zur Festlegung der eigenen Meinung, zur Wahrung von Interessen, zur Wirtschaftsführung und zur Ordnung des Geschäftsbetriebs schriftlich niedergelegt werden. Die Urkunde und ihr Rechtscharakter sind kein Wert an sich, sondern, wie auch das Amtsbuch, nur Ausprägungen des Motivs der Rechtssicherung (Papritz 1957: 341–343).

Das ist klar und einsichtig, wird aber bei Papritz von einer Absicht getragen, die auf die schiefe Bahn führt: Behördenschriftgut wird als reine Dokumentation betrachtet, als Sammlung von Informationsträgern. Dass die Schriftstücke Arbeitswerkzeuge der Verwaltung waren und aus kontinuierlichen Handlungen entstanden sind, kann so aus dem Blick geraten.

Nach Papritz (1957: 340) entspringt der Entwurf zu einem externen Schreiben, der bei den eigenen Akten verbleibt, nicht dem Motiv der Mitteilung an Entfernte, sondern dient als Gedächtnisstütze. Das ist logisch unanfechtbar, bringt einer Historischen Hilfswissenschaft aber keinen Erkenntnisgewinn. Meisner sieht in einem solchen Entwurf selbstverständlich die Entstehungsstufe eines Mitteilungsschreibens und hätte es niemals anders bestimmt.

Auf die systematische Klassifikation kam es Papritz (1957: 348) aber auch nicht an:

“Die ordnende Betrachtung der Motive, denen das in den Archiven bewahrte Schriftgut seine Entstehung verdankt, mag ihren Wert in sich tragen, geradezu entscheidende Bedeutung aber hat eine solche begriffliche Klärung, wenn man die Organisationsformen der Schriftgutkörper erforschen will.”

Damit ist die Naht zwischen der Aktenkunde als Historischer Hilfswissenschaft und der Archivwissenschaft erreicht: Die eine rekonstruiert aus der Entstehung von Schriftstücken Entscheidungsprozesse und Verantwortlichkeiten, die andere analysiert, unter anderem, die Strukturen, in denen die heutige archivalische Überlieferung vorliegt.

Ernst Pitz: Begründung der Amtsbuchkunde

Ernst Pitz (1928–2009) absolvierte die Archivschule unter Papritz’ Ägide und war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seiner stark erweiterten Dissertation am Staatsarchiv Wolfenbüttel tätig. Pitz (1959: 446–480) stellt mustergültig dar, wie nacheinander

  • die Ausbildung der städtischen Ratsverfassung Motive zur Verschriftlichung in Form von Bucheinträgen schafft,
  • aus einer ursprünglichen Buchreihe durch Serienspaltung inhaltlich spezialisierte Bücher werden,
  • unter dem Rat nachgeordnete Ämter mit eigener Buchführung entstehen,
  • schließlich eine Aktenführung auf Einzelblättern die gebundenen Bücher ergänzt.

Ohne die 1953 eingereichte Manuskript-Fassung zu kennen, die sich auf Lübeck als Gegenstand beschränkte, darf man unterstellen, dass Papritz’ auf die Erkenntnis von Strukturen ausgerichtete Lehre in der Archivwissenschaft die endgültige Fassung beeinflusst hat. Pitz (1957: 466) versteht sein Handwerk als Aktenkunde, doch in radikaler Umwertung:

“Das erste Ziel der Aktenkunde, den in den Akten aufbewahrten Bestand der Akten aus sich zu erklären, ist damit erreicht.”

Das ist, gelinde gesagt, strittig. Pitz’ vorrangiges Interesse galt dem Papier als Endprodukt von Handlungen. Wie Papritz setzte er sich von der traditionellen genetischen Betrachtung der Entstehung von Schriftstücken ab:

“Die Konzepte namentlich nehmen unsere Aufmerksamkeit nicht als Vorstufen der Ausfertigungen in Anspruch, sondern nur als Schriftstücke, die von einer vollzogenen Amtshandlung Kunde geben, und das gleiche gilt für alle Urkunden.” (Pitz 1959: 29)

Hier begegnet auch wieder die Unterscheidung von Akten und Urkunden, doch ebenfalls in einer neuen, inhaltlichen Definition:

“Wendet man mit Meisner die Prinzipien der Urkundenlehre auf die Akten an (indem man von dem einzelnen Schriftstück ausgeht), so gelangt man zu einem systematischen Gebäude; legt man den Unterschied zwischen Urkunden und Akten, daß jene als Einzelstücke für sich verständlich sind, diese dagegen nur in Zusammenhängen […], zugrunde, so gelangt man zu einem die Entwicklung der Aktenbestände erfassenden Gebäude.” (Pitz 1959: 26)

Ein Stück weit muss Meisner hier als Pappkamerad dienen, auf den eingedroschen wird. Pitz Untersuchungsgegenstand ist ebenso speziell wie Meisners Brandenburg-Preußen: spätmittelalterliche städtische Amtsbücher, und er verallgemeinert seine Ergebnisse ebenfalls zu schnell. Dass man mit Meisners Instrumentarium keine Amtsbücher untersuchen kann, zwingt nicht dazu, diese Methodologie insgesamt zu verwerfen.

Pitz hat nicht die Aktenkunde revolutioniert, sondern als Sondergebiet die Amtsbuchkunde begründet, die eng mit der Kodikologie zusammenhängt. Die physische Struktur des Buchs erzwingt und ermöglicht andere Techniken der Verschriftlichung, die Küchhilfswissenschaftlich nicht mit Aktenführung aus Einzelschriftstücken über einen Kamm geschoren werden dürfen.

Die Amtsbuchkunde hat mittlerweile eine eigene Forschungsliteratur hervorgebrachte (Pätzold 1998, Kloosterhuis 2004). Der kodikologische Aspekt der Arbeit mit diesen Büchern wurde unübertroffen plastisch von Quirin (1991: 83-103) dargestellt.

Ahasver von Brandt: Stumpfes Werkzeug

Warum hat diese ergiebige Diskussion, Meisners Repliken eingeschlossen, außerhalb eines kleinen Kreises von Archivaren eigentlich so wenig Widerhall gefunden?

Ahasver von Brandt (1909-1977), Stadtarchivar von Lübeck, aber kein Absolvent der preußischen Archivarsausbildung, überging in seinem “Werkzeug des Historikers”, das bekanntlich Generationen von Studenten geprägt hat, Meisners Lehre bis auf ihren untauglichen Teil, die Unterscheidung von Akten und Urkunden nach dem Rechtscharakter. Es ist abstrus, “jede[n] politische[n] Beschluss” zum “Rechtsgeschäft” zu erklären, “in einem weiten Sinne”, um weiter einen unreflektierten Urkundenbegriff anwenden zu können (von Brandt 1963: 127).

Er ordnet die Amtsbücher einfach den Akten zu und verwendet den meisten Platz für ein Propädeutikum der Archivrecherche. Was tiefgreifend rezipiert wurde, war Papritz’ archivwissenschaftliche Strukturlehre. Wie so ein Aktenstück eigentlich aussieht, aus welchen Teilen es sich zusammensetzt, selbst in welchen Stufen es nach Küch entsteht, verrät von Brandt (1963: 125–139) seinen Lesern in den Proseminaren nicht. War ihm die neuzeitliche Hilfswissenschaft eine lästige Verpflichtung zur linken Hand?

So verbirgt seit über 50 Jahren das “Werkzeug des Historikers” den Gegenstand und die Methoden der Aktenkunde mehr als es darin einführt.

Literatur

Außer den mit * gekennzeichneten werden alle Titel auch in der Basisbibliografie zur Aktenkunde nachgewiesen.

*Brandt, Ahasver v. 1963. Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die Historischen Hilfswissenschaften. 3. Aufl. Stuttgart. [Ursprünglich 1958]

*Dülfer, Kurt 1951. [Rezension zu] Heinrich Otto Meisner, Urkunden- und Aktenlehre der Neuzeit. In: Der Archivar 4. Sp. 41–45. #Online?

Dülfer, Kurt 1957. Urkunden, Akten und Schreiben in Mittelalter und Neuzeit. Studien zum Formproblem. In: Archivalische Zeitschrift 53. S. 11–53.

Kloosterhuis, Jürgen 2004. Mittelalterliche Amtsbücher: Strukturen und Materien. In: Friedrich Beck/Eckart Henning, Hg. 2004. Die archivalischen Quellen. 4. Aufl. Köln u. a. S.53–73.

Korn, Hans-Enno 1972. Kabinettsordres: Ein Kapitel Aktenkunde. In: Der Archivar 26. Sp. 225–332.
Online

Moormann, Wolf-Dieter 1980. Braunschweigische Kabinettsorders. In: Archivalische Zeitschrift 76. S. 57–68.

Papritz, Johannes 1959. Die Motive der Entstehung archivischen Schriftgutes. In: Comitè des Mélanges Braibant, Hg. 1959. Mélanges offerts par ses confrères étrangers à Charles Braibant. Brüssel. S. 337–348.

Pätzold, Stefan 1998. Amtsbücher des Mittelalters: Überlegungen zum Stand ihrer Erforschung. In: Archivalische Zeitschrift. 81. S. 87–111.

Pitz, Ernst 1959. Schrift- und Aktenwesen der städtischen Verwaltung im Spätmittelalter: Köln, Nürnberg, Lübeck. Beitrag zur vergleichenden Städteforschung und zur spätmittelalterlichen Aktenkunde. Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln  45. Köln.

*Quirin, Heinz 1991. Einführung in das Studium der mittelalterlichen Geschichte. 4. Aufl. Ndr. Stuttgart. [Ursprünglich 1950]

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/344

Weiterlesen

Bismarck, getippt: Wie man Schreibmaschinen verkauft

Behörden sind selten die Vorreiter, wenn es um die technische Modernisierung ihres Geschäftsbetriebs geht. Als Schreibmaschinenfabrikant um 1900, wie gewann man da ein hochkonservatives Reichsamt als Kunden? Mit Bismarck, vielleicht.

Heimcomputer- und Mailbox-Veteranen der 80er-Jahre kennen noch “ASCII-Art“, die Kunst, aus 128 Zeichen Meisterwerke der bildenden Kunst zu formen. Das gab es auch schon mit Schreibmaschinen.

Otto von Bismarck, getippt (aus PA AA, RZ 607, R 138985)
Otto von Bismarck, getippt (aus PA AA, RZ 607, R 138985)

Hier ehrte das Andenken des Eisernen Kanzlers auf ihre ganz eigene Weise die Schreibmaschinenfabrik Sundern in Westfalen, Inhaberin einer Lizenz für amerikanische Maschinen der Marke “Jewett”, die sie mit dem Zusatz “Germania” verkaufte.

Am 15. September 1898, sechs Wochen nach Bismarcks Tod, brachte sie es damit auf die Titelseite des Fachorgans “Schreibmaschinen-Zeitung” (Jg. 1, Nr. 3 vom 15. September 1898). Es ist, wohlgemerkt, kein original Schreibmaschinen-Bild, sondern ein danach für den Druck hergestellter Holzschnitt. Möchte man wissen, was sich der Künstler so dachte beim Einschnitzen von mehreren Hundert Satzzeichen?

Die Firma hat anschließend Sonderdrucke als Werbematerial versandt, um auf der Welle der nationalen Bismarck-Verehrung auch die eine oder Schreibmaschine zu verkaufen. Einer der Empfänger war das Auswärtige Amt, das in jenen Jahren mit Schreibmaschinen-Werbung förmlich bombardiert wurde. Alle Einsendungen wurden zu den Akten genommen und ergeben eine auch kulturgeschichtlich interessante Quelle (Politisches Archiv des Auswärtigen Amt, RZ 607, R 138985 und R 138986).

Die Geheime Kanzlei des Auswärtigen Amts, in der alle Schriftstücke gefertigt wurden, nutzte noch keine Schreibmaschinen, spürte aber den Sog der Veränderungen. 1899 rang man sich zu einer Umfrage zum Schreibmaschinen-Einsatz bei den anderen Reichsämtern und bei den preußischen Ministerien durch. Die Antworten zeichnen das Bild einer Umbruchszeit, in der man über Nutzen und Nachteil der neuen Technik noch geteilter Meinung sein konnte.

Das Reichsamt der Justiz, Vorreiter bei der Schreibmaschinen-Einführung, hielt in seiner (getippten) Antwort die nötige Einübungszeit der Kanzleisekretäre für problematisch und ließ eilige Sachen lieber von Hand schreiben. Das Reichsamt des Innern teilte dagegen handschriftlich mit, dass es seine Maschinen vor allem für Eilsachen einsetzte.

Bei der Justiz und im Reichsamt der Finanzen hatte man den Effizienzgewinn schon genau beziffert und das Schreibpensum der Sekretäre auf das anderhalbfache erhöht. Bei einer Lebensdauer von zehn Jahren würde sich die Anschaffung nach zwei Jahren amortisiert haben.

Die wahren Verwaltungsfüchse saßen indessen beim preußischen Königlichen Ministerium der geistlichen Angelegenheiten, wo man weniger auf Kennziffern achtete als darauf, dass das ausgewählte Fabrikat die Seiner Majestät für Immediatberichte und Allerhöchste Erlasse allein genehme kursive Type bot. Nicht nur damals hing die Durchsetzung einer bürotechnischen Innovation eben genauso von ihrer Anpassungsfähigkeit an gegebene Nutzungsgewohnheiten ab wie von ihrem technischen Potential.

Nach der Auswertung der Umfrage schritt in der Geheimen Kanzlei des Auswärtigen Amts der Sekretär Noth zum Selbstversuch, um am Ende zu klagen: “Maschineschreiben ist körperlich und geistig sehr anstrengend”. Der eigentliche Vorteil sei auch gar nicht die Tippgeschwindigkeit, sondern die Möglichkeit, Durchschläge herzustellen, vor allem Schriftstücke “in Dictat (oder Stenogramm) gleichzeitig in Reinschrift und Conzept schnell anzufertigen.”

Die Schreibmaschine war nur ein Element, wenn auch das zentrale, in der bürotechnischen Revolution, die das alte handschriftliche Konzept durch das Doppelstück der Reinschrift ersetzte. Ein Durchschlag verrät den Inhalt eines Schreibens in seiner endgültigen Textgestalt. Ein Entwurf verrät in seinen Korrekturen und anderen Bearbeitungsspuren auch die Textgeschichte und damit den Gang der Entscheidungsfindung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Reinschrift des Texts erstellt wurde – wo der Durchschlag erst ansetzt. Im Prinzip hat jeder Durchschlag eine Geschichtsquelle vernichtet.

Für die Möglichkeiten aktenkundlicher Erkenntnis bedeutete das System Schreibmaschine also einen tiefen Einschnitt.

Das Durchschlagverfahren entwertete auch die Tätigkeit der Sekretäre, weil es rein mechanischer Natur war. Statt Mitdenken waren nur noch Fingerfertigkeit und sauberes Arbeiten gefragt. Und da die altgedienten Kanzleibeamten ohnehin mit der neuen Technik fremdelten, konnte man doch stattdessen, so das männliche Denken der Zeit, einfach – Frauen einstellen. Ein Ministerium antwortete dem Auswärtigen Amt entwaffnend direkt, man denke an die “Versorgung von Beamtentöchtern”.

So entstand aus technischer Innovation und den zeitgenössischen Klischees von Frauenarbeit das völlig neue Berufsbild der Sekretärin, das prägend wurde für die Kanzleien des 20. Jahrhunderts.

Auch für den Vorsteher der Geheimen Kanzlei das Auswärtigen Amts war das Maschinetippen Frauensache. Immerhin empfahl er in seinem Abschlussbericht vom 8. Juli 1899 die Anschaffung solcher Geräte. Dass er ein Jahrhundert und eine weitere technische Revolution später in einer weltweiten Öffentlichkeit als Exempel bürokratischer Possierlichkeit dastehen würde, als nämlich die Geschichtsredaktion von “Spiegel Online” die Sache aufspießte, konnte er nicht ahnen (“Eines Tages”, Kalenderblatt, 7. Mai 2008, im 5. Absatz). – Herzlichen Dank an Dr. Uhde, Marburg, für den Hinweis darauf!

Obwohl aus dem Vergleich von 10 Fabrikaten nach 11 Kriterien die “Remington Standard” als Siegerin hervorgegangen war, schaffte das Auswärtige Amt die “Germania Jewett” an. Ob der gestrenge Blick des Getippten sein Amt ein letztes Mal auf Linie gebracht hatte?

Quelle: http://aktenkunde.hypotheses.org/337

Weiterlesen