von Jens Gerlach und Felicitas Noeske

Der Eintrag, unterzeichnet mit „Scriptu[m] manu philippi“, ist eine Widmung von der Hand des Humanisten und Reformators Philipp Melanchthon (1497-1560); sie besteht aus zwei griechischen Zitaten:
Das erste Zitat stammt vom Dichter und kappadokischen Kirchenvater Gregor von Nazianz (um 329-390) und ist eine Sentenz oder Gnome aus dessen Tetrastichae sententiae (carmen 33), gnomischen Vierzeilern in iambischen Trimetern. Ausgelassen sind die beiden ersten Verse der Gnome, die den Kontext der zitierten Passage zu Schuld und Erbarmen vorgeben;1 im ersten (bzw. dritten) Vers schreibt Melanchthon eine veränderte Verbform (Medium πρόχρησαι statt Aktiv πρόχρησον).
Das zweite Zitat stammt aus der wichtigsten Schrift des Kirchenschriftstellers Epiphanius (um 315-403), Bischofs von Konstantia (Salamis) auf Zypern, dem Panárion / Adversus haereses wider die häretischen Sekten (verfasst 374-377), und stellt eine Art hermeneutische Methodenbemerkung im Rahmen einer Erörterung über (widersprüchliche) christliche Heiratsregeln dar.
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