Für die Finanzierung des Kriegs benötigte man riesige Geldsummen. Um diese Gelder aufzubringen, wurden allenthalben Kontributionen erhoben, Abgaben also, die als Kriegssteuern ausgewiesen waren. Zwar gab es auch Möglichkeiten, ganz regulär Reichssteuern zu erheben, aber wie sollte dies in einer Phase geschehen, in der das Reich samt seinen Institutionen gelähmt schien? Tatsächlich läßt sich nachweisen, daß in den Jahren des Dreißigjährigen Kriegs das Reich nicht völlig dysfunktional war, sondern daß es auch hier möglich war, regulär Reichssteuern zu erheben. Dies führt ein Beitrag vor, der kürzlich erschienen ist:
Fabian Schulze, Silent leges inter arma? Zur Rolle reichsrechtlicher Normen und Verfahrensweisen bei Türkensteuerforderungen im Dreißigjährigen Krieg, in: Was das Reich zusammenhielt. Deutungsansätze und integrative Elemente, hrsg. von Josef Bongartz, Alexander Denzler, Ellen Franke, Britta Schneider und Stefan Andreas Stodolkowitz, Köln/Weimar/Wien 2017, S. 125-147.
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Quelle: http://dkblog.hypotheses.org/1268