Ein Beitrag von Sven Siemon.
Norman Kirsten und Sascha Plischke, Mitarbeiter der Redaktion „Stasi Mediathek“ der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Sicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) boten am 13. Juni 2017 im Rahmen der Ringvorlesung „Geschichte digital“ einen interessanten und facettenreichen Einblick in die praktische Arbeitsweise mit Mediatheken und Digitalisaten.
Die BStU ist seit 1990 für die Verwaltung und Erforschung der Akten und Dokumente des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, kurz MfS oder „Stasi“, zuständig. Mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz von 1991 wurde der Zugang zu den Daten rechtlich regelt und weltweit erstmals geheimdienstliche und geheimpolizeiliche Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Geiste der individuellen und gesellschaftlichen Aufarbeitung wurde 2011 das Projekt „Stasi Mediathek“ gestartet. Kirsten und Plischke betonten in Ihrem Vortrag, dass aufgrund der strengen Datenschutz-Richtlinien des Stasi-Unterlagen-Gesetzes viele Akten und Dokumente nicht öffentlich zugänglich sein dürfen und somit auch nicht in die Mediathek aufgenommen werden können. Vielmehr verfolge die Mediathek das Ziel, die Teilhabe der Bürger an den Unterlagen zu stärken und schlaglichtartig die Wirkungsweise, Struktur, Methoden und Entwicklung des MfS zu dokumentieren.
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Quelle: https://gedigiupb.hypotheses.org/141